DE3039468C2 - Mittel zur Kühlung von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen Körpers - Google Patents
Mittel zur Kühlung von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen KörpersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft die Anwendung von Xylit (C5H12O5) zur Kühlung von verletzten Körperteilen
oder -bereichen des menschlichen oder tierischen Körpers sowie eine Kühlpackung, in der das Xylit in
einer besonders vorteilhaften gebrauchsfertigen Form aufbewahrt ist
In der medizinischen Praxis ist es bekannt und üblich, verletzte Körperteile und -bereiche möglichst bald nach
dem Eintreten der Verletzung unter die gewöhnliche Körpertemperatur abzukühlen, um bis zur Behandlung
den Stoffwechsel ip den Zellen im Bereich der Verletzung zu drosseln und für den Heilungsprozeß
nachteilige Reaktionen zu vermeiden. So ist es bekannt, bei Bänderzerrungen oder bei Verstauchungen, aber
auch bei offenen Verletzungen den betroffenen Körperbereich mit Eiswasser zu kühlen. Weiterhin ist es
bekannt, z. B. bei einem Unfall abgetrennte menschliche Körperteile bis zur Operation (Replantation) auf einer
möglichst niedrigen Temperatur über dem Gefrierpunkt zu halten (vgl. Patentanmeldung P 29 49 909.0 des
Anmelders).
Eine wirksame Kühlung möglichst rasch nach dem Auftreten einer Verletzung ist in vielen Fällen mangels
Vorhandenseins eines geeigneten Kühlmediums nicht möglich. Dies trifft selbst für Erste-Hilfe-Stationen,
Sanitätsfahrzeuge usw. häufig zu, da Eis für Eiswasser nur dann zur Verfügung steht, wenn es unabhängig von
der Außentemperatur ständig auf Vorrat gehalten werden kann. Ein wesentliches Problem besteht aber
vor allem darin, daß bei offenen Verletzungen und Wunden eine Kühlung dann nicht in Frage kommt, wenn
die Gefahr einer Infektion oder anderweitigen Schädigung durch das Kühlmittel zu befürchten ist. Das hat zur
Folge, daß bei offenen Verletzungen, z. B. bei offenen Brüchen von Gliedmaßen, eine Kühlung mittels Wasser,
das ggf. mit der Wunde unmittelbar in Berührung kommt, ausscheidet.
Es besteht daher ein Bedürfnis, zumindest in Unfallstationen, Sanitätsfahrzeugen od. dgl. ein Kühlmittel
zur Kühlung verletzter Körperteile oder -bereiche bereit zu halten, das unbegrenzt und unabhängig
von der Außentemperatur ohne gesonderte Kühlmaßnahmen auf Vorrat gehalten werden kann und das
keinerlei Infektions- oder Vergiftungsgefahr selbst für den Fall eines direkten Kontakts mit dem verletzten
Gewebe hervorruft. Es sind zwar bereits sogenannte Kiihlpackungen bekannt, bei denen die endotherme
Lösungsreaktion eines Salzes in Wasser zur Abkühlung der Umgebung ausgenützt wird, z. B. Ammoniumnitrat,
das bei seiner Auflösung in Wasser der Umgebung
Wärme entzieht und dadurch eine beträchtliche Temperaturabsenkung hervorruft Für die Anwendung
im medizinischen Bereich zu den oben erläuterten Kühlzwecken sind derartige Kältemittel jedoch undenkbar,
weil sie — wie das genannte Ammoniumnitrat — giftig und ätzend sind, so daß bei direktem Kontakt der
Wunde erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Auch wenn theoretisch die Möglichkeit besteht,
derartige Kühlmittel durch entsprechende Verpackung vor einem direkten Kontakt mit den zu kühlenden
Körperteilen oder -bereichen zu schützen, so läßt sich in der Praxis eine entsprechende Gefahr, z. B. durch
Beschädigung der Verpackung, nie völlig ausschließen, so daß das daraus resultierende Risiko nicht eingegangen
werden darf.
Es ist auch bereits eine Kühlpackung bekannt, bei der
ein schmiegsamer Behälter, z. B. aus Kunststoff-Folie, mit einer Chemikalie gefüllt ist, deren Schmelzpunkt in
dem Temperaturbereich liegt, den ein zu kühlendes Körperteil annehmen soll (DE-OS 23 05 504). Die
Chemikalie ist so ausgewählt, daß sie durch Einwirken einer Kältequelle in den festen Zustand übergeht und
bei der Anwendung der Kühlpackung an einem Objekt ihre latente Schmelzwärme davon aufnimmt. Γ-ie behält
bis zum Erreichen ihres Schmelzpunktes, bei dem sie sich wieder in den flüssigen Zustand umwandelt, eine
konstante Kühltemperatur bei. Auch diese Kühipackung setzt das Vorhandensein einer Kältequelle voraus, durch
die die Umwandlung vom flüssigen in den festen Aggregatzustand bewirkt wird, und die hierfür vorgeschlagenen
Chemikalien sind von einer Art, die sie zur Anwendung insbesondere an offenen Wunden im
medizinischen Bereich ungeeignet macht.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, entsprechend dem vorstehend definierten Bedürfnis ein Kühlmittel
bereit zu stellen.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung die Anwendung von Xylit (C5H12O5) vor, indem Xylit in
kristalliner Form in einer wäßrigen oder nicht wäßrigen Flüssigkeit gelöst und die entstehende Lösung in A0
direkten oder indirekten Kontakt mit dem zu kühlenden Körperteil od-jr -bereich gebracht wird.
Xylit (Holzzucker) ist ein bekannter Zuckeraustauschstoff, der bei Raumtemperatur gewöhnlich in kristalliner
Form vorkommt, jedoch auch in amorphem Zustand weitgehend stabil (metastabil) ist. Der Übergang vom
kristallinen in den nicht kristallinen Zustand, z. B. in gelöster Form, geht bei Xylit unter Wärmeaufnahme
vonstatten, wobei die zur Auflösung des Kristallgitters benötigte Energie der Umgebung entzogen wird, so daß
ein Temperaturrückgang eintritt. Dieser Kühleffekt ist an sich bekannt, jedoch bisher nach Kenntnis des
Anmelders weder allgemein noch in der hier besprochenen speziellen Form ausgenützt worden.
Die Anwendung von Xylit als Kühlmittel bei der Kühlung von verletzten Körperteilen hat wesentliche
Vorteile: Xylit ist sowohl in gelöster als auch kristalliner Form völlig ungiftig und unschädlich für den menschlichen
Körper. Es wird sogar bei der künstlichen Ernährung zur Infusion verwendet. Es ist weiterhin
sterilisierbar, so daß es auch keine Gefahr als Keimträger darstellt, und es ist gegenüber praktisch
allen bekannten und in der Verpackungsindustrie eingesetzten Kunststoffen inert. Daraus resultiert die
Möglichkeit, es mit einer großen Vielzahl herkömmlieher, vor allem durchsichtiger Verpackungsmaterialien
zu verwenden, so daß bei der mittelbaren Kühlung (Kühlung durch Wärmeübergang über eine zwischengeschaltete
Behälterwandung) die Lage der Kühlpackung relativ zu dem zu kühlenden Körperteil ober -bereich
kontrolliert werden kann.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß es unbegrenzt haltbar ist und bei Bedarf aus der gelösten Form wieder
in die kristalline Form zurückgeführt werden kann. Auch wenn eine Rückgewinnung nicht in Frage kommt,
ist seine Abscheidung nach der Benutzung gefahrlos, da es völlig ungiftig ist.
Die Anwendung des Xylits im Rahmen der Erfindung ist in verschiedener Form möglich:
Am einfachsten ist es, dem in kristalliner Form in einer bestimmten Menge vorliegenden Xylit eine
bestimmte Menge an Flüssigkeit, z. B. Wasser, zuzugeben,
so daß die vorstehend beschriebene Abkühlung der entstehenden Lösung eintritt Wenn gleichzeitig dafür
gesorgt ist, daß die — z. B. in einem schmiegsamen Behälter enthaltene — Lösung in Wärmeaustauschkontakt
mit dem zu kühlenden Körperteil oder -bereich kommt, erfolgt hierdurch die erwünschte Abkühlung.
Es ist weiterhin aber möglich, einer bestimmten Menge an Xylit während des Zeitra:'mes, in dem die
Kühlung erfolgen solL Flüssigkeit fortwährend oder intervallweise in dosierter Menge zuzugeDen, so daß die
aus der Umgebung entzogene Wärmemenge dadurch steuerbar ist. Auf diese Weise kann die Kühltemperatur
gesteuert und verhindert werden, daß eine Unterkühlung am tritt.
Im Rahmen der Erfindung liegt auch die Bereitstellung einer Kühlpackung, die die Anwendung des Xylits
zum Zweck der Kühlung in konfektionierter Form erlaubt. Diese Kühlpackung ist durch einen zweckmäßigerweise
in seinen Abmessungen auf den zu kühlenden Körperteil oder -bereich abgestimmten
schmiegsamen Behälter, z. B. aus Kunststoff- oder Metallfolie, gekennzeichnet, der das Xylit in kristalliner
Form enthält. Dieser Behälter läßt sich aufgrund seiner Schmiegsamkeit mittels eines Verbandes, einer Kompresse
od. dgl. an dem zu kühlenden Körperteil anbringen und daran befestigen, so daß nach Bildung
der Xylitlösung durch Zugabe von Flüssigkeit der Abkühleffekt indirekt auf dem zu kühlenden Körperteil
oder -bereich wirksam wird. Die Xylitlösung kann dadurch hergestellt werden, daß dem Xylit über eine
Zuführöffnung Flüssigkeit zugegeben wird, wobei der Behälter die Zuführöffnung entweder von vornherein
aufweist oder für die Erzeugung einer solchen Zuführöffnung ausgebildet ist, z. B. indem eine Sollbruchstelle
oder Einstichstelle an dem Behälter vorgesehen ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Kühlpackung sieht vor, daß der Behälter eine erste, das
Xylit enthaltende Kammer und eine zweite, eine Flüssigkeit enthaltende Kammer aufweist, die von der
ersten Kammer getrennt ist, jedoch mit dieser im Bedarfsfall z. B. an einer Sollbruchstelle in Verbindung
gebracht werden k?nn. Es versteht sich, daP sowohl das
Xylit als auch die Flüssigkeit in dem Behälter steril verpackt sind, so daß auch die Lösung selbst steril sein
wird. Durch gezieltes Durchtrennen der Sollbruchstelle kann die Flüssigke* in die Xylitmenge oder umgekehrt
eingebracht werden, so daß die Lösung entsteht. Der Behälter kann dann unmittelbar als Kühlpackung oder
Kühlkompresse verwendet werden.
Auch in dieser Form ist eine dosierte Zuführung der Flüssigkeit zu der Xylitmenge möglich, so daß dem zu
kühlenden Teil die injgesami entziehbare Wärmemenge
über das gewünschte Kühlintervall hinweg gleichmäßig
verteilt entzogen werden kann und eine Unterkühlung damit vermieden wird. Dies ist von besonderer
Bedeutung dann, wenn die Außentemperaturen, z. B. im Winter, ohnehin bereits verhältnismäßig niedrig sind. %n
daß der Entzug der möglichen Wärmemenge innerhalb > kürzerer Zeit zu einer Unterkühlung führen könnte. Um
dies zu vermeiden, kann die Flüssigkeitsmenge in der zweiten Kammer in einem porösen Körper, z. B. einem
Schwamm aufgenommen sein, so daß entweder durch einen von Zeit zu Zeit darauf ausgeübten Druck die m
Fliissigkeitsmenge sukzessive dem Xylit zugeführt werden kann, oder daß die in dem porösen Körper
enthaltene Flüssigkeit im Laufe der Zeit kontinuierlich in die Xylitmenge hineindiffundiert. Hierbei ist es
denkbar, die Kühlpackung so auszugestalten, daß nach π
der Herstellung der Verbindung zwischen der ersten und zweiten Kammer der poröse Körper vollständig
oder teilweise in die das Xylit enthaltende Kammer hineinverschoben wird, so dal) die genannte Diffusion
der Flüssigkeit in das Xylit großflächig vonstatten gehen :o kann.
Fine weitere einfache Lösung für eine Kühlpackung im Rahmen der Erfindung besteht darin, daß innerhalb
eines das Xylit enthaltenden Behälters ein weiterer Behälter enthalten ist, der die Flüssigkeit aufnimmt und :s
der durch Einwirkung von außen zerstörbar ist.
Eine weitere Möglichkeit, die Lösungstemperatur und damit das Temperaturgefälle zwischen der Losung und
dem zu kühlenden Teil nach unten zu begrenzer- besteht
darin, die Xylitlösung zunächst unter Verwendung einer jn
ersten Flüssigkeitsmenge herzustellen und dann eine zweite Flüssigkeitsmenge mit der Xylitlösung in
wärmeleitende Verbindung zu bringen, wodurch die Temperatur der Xylitlösung moderierbar ist. Ein Verlust
an Kühlwirkung entsteht dadurch nicht, da der Lösung
und der zusätzlichen Flüssigkeitsmenge aul jeden Fall
die zur Auflosung des Kristallgitters benotigte Wärmemenge
entzogen wird. Der Kühleffekt ergibt sich aus der — gegenüber der vorher kälteren Xylitlösung —
größeren Gesamtmenge und der Temperaturdifferenz /w ischen der Menge und dem zu kühlenden Teil.
Die Kühlpackung kann auch eine Form haben, die sie
besonders für den Zweck geeignet macht. 1 B bei einem
Unfall abgetrennte menschliche Körperteile möglichst unversehrt und ohne Beeinträchtigung des Gewebes im s=,
Bereich der Trennstelle auf den Operationstisch fur die Replantation zu bringen (vgl. die eingangs erwähnte
ahere Patentanmeldung P 29 49 909.9). In dieser Form
stellt die Kühlpackung einen doppelwandigen Transportbehälter
dar. der einen von außen zugänglicher ersten Raum für die Aufnahme des zu transportierender.
Körperteils sow ie einen zwischen den Wänden gebildeten und das Xylit enthaltenden zweiten Raum aufweist.
Auch hier versteht sich, daß der Behälter aus einem schmiegsamen Material besteht, z. B. aus Kunststoff-
oder Metallfolie. Der durch die Doppeiwandungen gebildete Raum kann nach den gleichen Prinzipien
ausgebildet sein, wie das vorstehend in Zusammenhang mit der Kühlpackung im allgemeinen erläutert ist. d. h.
es können darin Kammern vorliegen, die das Xylit und «>
die für dessen Lösung bestimmte Flüssigkeit in zunächst voneinander abgetrennter Form enthalten.
Als Flüssigkeit für die Lösung des Xylits kommt in erster Linie Wasser in Frage. Jedoch sind auch andere
Lösungsmittel denkbar, die eine Vergiftung oder
Infektion von Körpergewebe nicht hervorrufen, z. B. Alkohol. Der Flüssigkeit kann auch ein die Viskosität
erhöhendes Mittel zugesetzt werden, das selbstverständlich
ebenfalls die Voraussetzungen der Unbedenklichkeit erfüllen muß. Hierfür kommt z. B. Methylzellulose
in Betracht. Durch die Erhöhung der Viskosität der Lösung ist es leichter, die Kühlpackung oder -kompresse
mittels Verband od. dgl. an der Stelle zu halten, die eigentlich gekühlt sein soll. Auch die bereits erwähnte
Aufnahme der Lösungsflüssigkeit in einem porösen Körper, z. B. einem Schwamm, dient diesem Ziel.
Eine einfache Ausführungsform einer Kühlpackung nach der Erfindung wird nachfolgend anhand der
Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf die Kühlpackung.
I i g. 2 einen Schnitt längs der Linie H-Il in F i g. I, und
F i g. J eine kantenseitige Ansicht einer modifizierten Alisführungsform der Kühlpackung.
Die Kühlpackung gemäß F i g. I wird durch einen aus durchsichtiger Kunststoffolie gebildeten Behälter I
dargestellt, der durch das randseitige Verschweißen längs einer Schweißnaht 2 von drei aufeinander
liegenden Folien 4, 5 und 6 gebildet ist. Die mittlere Folie 5 (Fig. 2) bildet eine Trennwand zwischen zwei
von den äußeren Folien 4 und 6 gebildeten Kammern 7, 8, von denen die erstere keimfreies Wasser und die
letztere das Xylit in kristalliner Form enthält.
Die mittlere Folie 5 weist eine über ihre Breite verlaufende .Schwachstelle 9 auf, die in Fig. I
gestrichelt angedeutet ist. Längs dieser Schwachstelle 9. die beispielsweise eine Einprägung sein kann, läßt sich
die mittlere Folie 5 entweder durch einen Längszug nach entgegengesetzten Richtungen an den beiden
kürzeren Seiten der Kühlpackung oder durch Unterdrucksetzen des Packungsinhalts zerstören, so daß die
beiden Kammern 7, 8 miteinander verbunden werden. Hierdurch kann das Wasser aus der Kammer 7 in das
Xylit in der Kammer 8 eindringen und dieses auflösen. Die Kühlpackung wird dann auf den zu kühlenden
Körperbereich gelegt, wobei die durchsichtigen oder zumindest transparenten Kunststoffolien 4, 5 und 6 die
richtige Anordnung zu kontrollieren gestatten. Die Befestigung der Kühlpackung erfolgt mittels eines
Verbandes. Es ist aber auch möglich, unmittelbar an der
Kühlpackung selbst Befestigungsmittel in Form von Klebebändern od. dgl. anzubringen.
Die aus der Zeichnung ersichtliche flache Form der Kühlpackung und die durch die Verwendung von
Kunststoffolien, z. B. aus Polyurethan, bedingte Schmiegsamkeit der Kühlpackung erlauben eine gute
flächige Anpassung an den zu kühlenden Bereich.
Um die Kühlwirkung möglichst lange aufrechtzuerhalten,
kann daran gedacht sein, auf derjenigen Seife der
Kühlpackung, die dem zu kühlenden Teil abgewendet ist. eine wärmeisolierende Schicht vorzusehen, welche
einen Wärmeaustausch mit der übrigen Umgebung herabsetzt.
Die F i g. 3 zeigt eine modifizierte Ausführung der Kühlpackung in Form eines flachen Beuteis 10, der in
seinem Aufbau im Prinzip der Ausführung gemäß F i g. 1 entspricht d. h. auch hier wird durch eine Trennfolie
eine Teilung des Beutelinnenraums in zwei Kammern erzielt. Jedoch sind die Außenwände des Beutels über
ihre ganze Breite durch eine Schweißnaht 11 miteinander
verbunden, so daß dadurch zwei Beutelabschnitte 12 und 12' geschaffen werden. Die in dem Beutelabschnitt
12 befindlichen beiden Kammern enthalten — analog zu
F i g. 1 — das Xylit und die Lösungsflüssigkeit. In dem Beuteiabschnitt 12' dagegen befindet sich nur Wasser.
(In dem Beutelabschnitt 12' wird nur eine Kammer benötigt; nur aus He -steilungsgründen erstreckt sich die
Trennfolie auch in diesen Abschnitt.) Wie aus Fig. 3
ersichtlich läßt sich der das Wasser enthaltende Beutelabschnitt 12' um die Naht 11 umklappen, so daß
er in flächig wärmeleitenden Kontakt mit dem Beutelabschnitt 12 gebracht werden kann. Der Zweck
dieser Gestaltung ist folgender:
Liegt die Umgebungstemperatur schon verhältnismäßig niedrig, so daß bei der Kühlung eines verletzten
Körper/.-ils mit der Kühlpackung gemäß F i g. I eine
Unterkühiung unter den Gefrierpunkt zu erwarten ist, dann erlaubt die zusätzliche Wassermenge in dem
Beutelabschnitt 12' eine Temperaturbegrerizung nach unten auf einen Wert, der beim Gefrierpunkt oder
darüber liegt. Denn bei entsprechend abgestimmten Mengenverhältnissen reicht die bei der Lösung des
Xylits entzogene Lösungswärme (189 J/g) nicht aus, um
die ganze Wassermenge (Schmelzwärme 334 J/g) in Eis umzuwandeln. Solange aber noch Wasser in flüssiger
Form vorhanden ist, kann die Temperatur nicht unter In einem solchen Fall legt man die Kühlpackung 10 in
gefalteter Form mit dem Beutelabschnitt 12' auf die zu kühlende Stelle und gewährleistet dadurch eine
Sicherheit vor Unterkühlung.
Anstelle der Ausführung gemäß F i g. 3 ist es natürlich auch denkbar, die dritte Kammer unmittelbar neben den
beiden anderen Kammern anzuordnen, indem der Beutelinnenraum durch zwei Trennfolien in drei
Kammern unterteilt wird. Dann ist allerdings eine wahlweise Benutzung der Kühlpackung mit oder ohne
Temperaturbegrenzung nicht möglich.
Die Anordnung kann auch in der Weise getroffen werden, daß der Behälter (Beutel) für das »moderierende«
Wasser auf seiner Außenseite eine Tasche od. dgl. /ur Aufnahme des Kälteclementes aufweist. Schließlich
ist es natürlich auch möglich, die vorstehend beschriebene Temperatursteuerung durch Zusammenfügen oder
Zusammenlegen von zunächst getrennten Beuteln mit den einzelnen Komponenten zu erreichen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (12)
1. Anwendung von Xylit (C5Hi2O5) zur Kühlung
von verletzten Körperteilen oder -bereichen des menschlichen oder tierischen Körpers, indem Xylit
in kristalliner Form in einer wäßrigen oder nicht wäßrigen Flüssigkeit gelöst und die entstehende
Lösung in direkten oder indirekten Kontakt mit dem zu kühlenden Körperteil oder -bereich gebracht
wird.
2. Anwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Flüssigkeit oder der Lösung ein die Viskosität erhöhendes Mittel, z. B. Methylzellulose,
zugegeben wird.
3. Anwendung des Xylits nach Anspruch 1 oder 2 in Form einer Kühlpackung mit einem an sich
bekannten schmiegsamen Behälter, z. B. aus Kunststoff- oder Metallfolie, in dem das Xylit in kristalliner
Form enthalten ist und der eine Zufuhröffnung für die Lösungsflüssigkeit des Xylits enthält oder für die
Erzeugung einer solchen Zufuhröffnung ausgebildet ist.
4. Anwendung des Xylits nach Anspruch 3 in Form einer Kühlpackung mit einem an sich bekannten
Behälter, der eine erste, das Xylit enthaltende Kammer (8) und eine zweite, die Lösungsflüssigkeit
für das Xylit enthaltende Kammer (7) aufweist, die von der ersten Kammer (8) getrennt ist, jedoch mit
dieser im Bedarfsfall, z. B. an einer Sollbruchstelle (9), in Verbindung gebracht werden kann.
5. Anwendung des Xylits nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösungsflüssigkeit
für das Xylit in der zweiten Kammer (7) in einem Schwamm od. dgl. aufgeriommei rst.
6. Anwendung des XyIi)S nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß de· Schwamm nach
Herstellung einer Verbindung mit der ersten Kammer in diese hineinbewegbar ist.
7. Anwendung des Xylits nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Behälter eine dritte getrennte Kammer mit einer weiteren Menge an Lösungsflüssigkeit für das Xylit
oder einer anderen Flüssigkeit aufweist, die zur Steuerung der Kühltemperatur der Lösung mit der
ersten oder zweiten Kammer in Verbindung gebracht werden kann.
8. Anwendung des Xylits nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Behälter (1) in an sich bekannter Weise ein flacher Beutel ist, in dem durch mindestens eine etwa
parallel zu einer der Beutelgroßflächen liegende Trennwand (5) mindestens zwei Kammern ausgebildet
sind.
9. Anwendung des Xylits nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Behälter (10) ein flacher Beutel ist, in dem durch eine etwa parallel zu einer der Beutelgroßflächen
liegende Trennwand (5) eine erste und eine zweite Kammer gebildet sind und an dem durch eine die
Beutelaußenwände verbindende Quernaht (11) die dritte Kammer (12') abgeteilt ist, die um diese
Quernaht (H) in Kontakt mit der ersten oder zweiten Kammer verschwenkbar ist.
10. Anwendung des Xylits nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter einen
weiteren, durch Einwirken von außerhalb zerstörbaren Behälter für eine Flüssigkeit enthält.
H. Anwendung des Xylits nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter doppelwandig
ausgebildet ist und einen von außen zugänglichen ersten Raum zur Aufnahme eines zu
kühlenden Körperteiles und einen zwischen den Wänden gebildeten und den ersten Raum umschließenden,
das Xylit enthaltenden zweiten Raum aufweist.
12. Anwendung des Xylits nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der das X.vlit enthaltende
Behälter in eine Tasche an der Außenseite eines weiteren, eine Flüssigkeit, insbesondere Wasser,
enthaltenden schmiegsamen Behälters einsteckbar ist.
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