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DE2620129A1 - Kolostomie- oder ileostomiebeutel - Google Patents

Kolostomie- oder ileostomiebeutel

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Publication number
DE2620129A1
DE2620129A1 DE19762620129 DE2620129A DE2620129A1 DE 2620129 A1 DE2620129 A1 DE 2620129A1 DE 19762620129 DE19762620129 DE 19762620129 DE 2620129 A DE2620129 A DE 2620129A DE 2620129 A1 DE2620129 A1 DE 2620129A1
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DE
Germany
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bag
filter
colostomy
user
plastic film
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DE19762620129
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DE2620129C2 (de
Inventor
Ole Roger Jensen
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ER Squibb and Sons LLC
Original Assignee
Individual
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Publication date
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Colostomy devices
    • A61F5/441Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Colostomy devices having venting or deodorant means, e.g. filters ; having antiseptic means, e.g. bacterial barriers

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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)

Description

Patentanwälte Dipl.-Ing. R. BEETZ ββη.
Dr..ing. R. BEETZJr. 4*ί-25.573Ρ 6. 5. 1976
»München 22, StelnsdortetraBe 10
Öle Roger Jensen, Kopenhagen, Dänemark
Kolostomie- oder Ileostomiebeutel
Die Erfindung betrifft einen Kolostomie- oder Ileostomiebeutel, der aus Kunststoffolie hergestellt und in dessen oberem Teil ein Filter aus für Gas durchdringlichem Material vorgesehen ist.
Kolostomie- oder Ileostomiebeutel werden bekanntlich von Personen benutzt, bei denen man durch einen operativen Eingriff einen künstlichen Ausgang des Dickdarms bzw. des unteren Teiles des Dünndarms in der Form einer Fistel oder eines Stomas in der Bauchwand angelegt hat. Im folgenden soll für diese Beutel der Einfachheit halber nur die Bezeichnung Kolostomiebeutel benutzt werden.
Bei seiner Anwendung wird der Kolostomiebeutel auf der künstlichen Darmfistel an der Bauchwand des Benutzers angebracht, wobei man darum bemüht ist, eine gas- und flüssigkeitsdichte Befestigung des Beutels zu erreichen, die z.B. durch Ankleben eines Bereiches des Beutels oder eines am Beutel befestigten Flansches an die Bauchwand des Benutzers, welches gegebenenfalls durch die Anwendung von Gürteln oder ähnlichem unterstützt wird, erfolgen kann. Die Befestigung kann auch unter Anwendung verschiedener Hilfsaggregate geschehen, die eventuell permanenter am Benutzer angebracht sind, so dass der Benutzer nicht jedesmal das Hilfsaggregat abzunehmen braucht, wenn er einen Kolostomiebeutel auswechselt.
In allen Fällen wird jedoch ein flüssigkeits- und gasdichter Anschluss des Beutels an die Bauchwand des Benutzers angestrebt. Falls der Beutel oder das eventuelle Hilfsagsregat nicht mit irgendeiner Entlüftungsöffnung versehen ist, wird er sich deshalb mit aus dem Darm kommenden Gasen füllen und den Benutzer stören. Bei vielen Benutzern ist die Gasbildung so stark, dass es notwendig ist, den Beutel zu punktieren, was jedoch mit unangenehmem Geruch verbunden sein kann.
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Deshalb sind auch verschiedene Typen von Kolostomiebeuteln hergestellt worden, die mit einer Entlüftungsöffnung versehen sind, in der eventuell ein Filter zur Beseitigung unangenehmen Geruches angebracht sein kann. Diese Filter können entweder Absorptionsfdlter mit Aktivkohle oder andere poröse Filter sein, auf die der Benutzer einen Deodoranten oder ein Parfüm aufbringen kann, der bzw. das einen eventuellen unangenehmen Geruch der Luft oder der Gase, die durch die Entlüftungsöffnung aus dem Beutel entweichen, absorbieren oder tarnen kann. Derartige Kolostomiebeutel mit Entlüftungsmitteln sind z.B. in den dänischen Patentschriften Nr, 110.150 und 126.96Ö und in der USA-Patentschrift Nr. 3.759.26O beschrieben.
Bei der Anwendung von Kolostomiebeuteln der letztgenannten Art in Verbindung mit einem Deodoranten oder einem Parfüm ist es jedoch notwendig, dass der Benutzer unmittelbar vor oder während des Gebrauchs des Beutels den Deodoranten oder das Parfüm auf das Filter aufbringt, da z.B. bei der Herstellung des Beutels aufgebrachter Deodorant oder aufgebrachtes Parfüm schon vor Anwendung des Beutels verdunstet wäre.
Obwohl derartige, mit EntlüftungsmitteIn versehene Kolostomiebeutel schon lange bekannt sind, gibt es eine grosse Gruppe von Kolostomiebeutelbenutzern, die einen dichten Beutel ohne Entlüftungsöffnung vorziehen.
Es ist deshalb notwendig, dass Apotheken und andere Vertriebsstellen sowohl Beutel vom letztgenannten Typ als auch Beutel mit Entlüftungsfilter führen.
Hierzu kommt noch, dass es wegen Infektionsgefahr angebracht ist, dass der Benutzer einen sterilen Beutel erhält, der hermetisch verschlossen ist, und dies hat sich auch auf die gesetzlichen Bestimmungen in verschiedenen Ländern ausgewirkt. In diesen Landern ist deshalb eine Genehmigung für den Vertrieb von Kolostomiebeuteln der bekannten Art mit Entlüftungsfilter nicht erhältlich, da diese Beutel nicht als hermetisch verschlossen bezeich-
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net werden können.
Es sei bemerkt, dass aus der dänischen Patentanmeldung Nr. 5042/74 ein Ventilationselement für einen Kolostomiebeutel bekannt geworden ist, das es ermöglicht, ein Entlüftungsfilter an Kolostomiebeuteln auch in denjenigen Ländern zu benutzen, in denen gefordert wird, dass die Beutel beim Vertrieb hermetisch verschlossen sind, und zwar wird das betreffende Ventilationselement erst dann auf den Beutel aufgesetzt, nachdem dieser von seinem Benutzer perforiert worden ist.
Dieses bekannte Ventilationselement ist jedoch ein relativ kostspieliger Holzkohlefilter, welcher die Unannehmlichkeiten, die für den Benutzer mit jedem Beutelwechsel verbunden sind, noch vergrössert.
Auch wenn sich dieses aus der dänischen Patentanmeldung Nr. 5042/74 bekannte Ventilationselement so preisbillig herstellen liesse, dass es den Vertrieb von Kolostomiebeuteln, die mit einem Entlüftungsfilter versehen sind, überflüssig machen könnte, würde hierdurch aber keine wesentliche Vereinfachung der Lagerhaltung erzielt, da jede Vertriebsstelle weiterhin trotzdem zwei verschiedene Artikel führen müsste, nämlich Kolostomiebeutel ohne Entlüftungselement und das in der Anmeldung beschriebene Ventilationselement.
Wie bei den bekannten, mit Filter ausgerüsteten Kolostomiebeuteln besteht bei dem aus der letztgenannten Anmeldung bekannten Ventilationselement keine Möglichkeit, Deodorant oder Parfüm in Verbindung mit der Herstellung der Artikel aufzubringen, da vor der Anwendung der Beutel eine zu umfassende Verdunstung des Deodoranten oder des Parfüms erfolgen würde.
Durch die Erfindung werden die obengenannten Mängel behoben und zusätzlich produktionsmässige Vorteile erreicht. Der erfindungsgemässe Kolostomiebeutel ist dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Teil der Oberfläche des Filters in freiem Kontakt mit dem Inneren des Beutel befindet, während der übrige Teil des Filters
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in Kontakt mit der einen Seite der den Beutel bildenden Kunststoffolie befestigt ist, die dem Inneren des Beutels zugekehrt ist, so dass der Filter durch die den Beutel bildende Kunststofffolie, die perforierbar ist, gegen die Umgebung abgeschirmt ist, und der obere Teil des Beutels gasdicht ist, bis eine eventuelle Perforation stattfindet.
Dieser Kolostomiebeutel kann sowohl von Personen angewendet werden, die einen völlig geschlossenen Beutel bevorzugen, als auch von Personen, die einen Beutel mit Entlüftungsfilter bevorzugen. Die ersteren unterlassen es lediglich, den Beutel zu perforieren, oder sie perforieren ihn erst, nachdem sie ihn schon für eine gewisse Zeit in Gebrauch gehabt haben, während die letzteren den Beutel bereits bei der Ingebrauchnahme perforieren. Die Perforation erfolgt in demjenigen Teil der Kunststoffolie, der sich mit dem Filtermaterial in Kontakt befindet, so dass das Gas durch den Filter hindurchströmen muss, um aus dem Beutel entweichen zu können.
Im Gegensatz zu dem, was für die Anwendung des Ventilationselements nach der. dänischen Patentanmeldung Nr. 5042/74 gilt, gereicht die deodorisierende Wirkung des Filters auch in denjenigen Fällen zum Vorteil, in welchen der Beutel erst punktiert wird, nachdem sich eine gewisse Menge Gas in ihm gesammelt hat.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemässen KolostomiebeuteIs wird der Filter von einem offenzelligen Schaumplast, wie z.B. verschäumtem Polyvinylchlorid, gebildet. Ein solcher Schaumplast stellt nicht nur ein zweckmässiges und sehr billiges Filtermaterial dar, sondern er ermöglicht auch, dass der Filter durch einen sehr einfachen Arbeitsgang befestigt werden kann, weil er sich mit der Kunststoffolie verschweissen lässt. Deshalb bedeutet die Anwendung eines derartigen Filters nur eine ganz geringfügige Erhöhung des Herstellungspreises des Beutels.
Eine weitere Ausführungsform ist erfindungsgemäss dadurch gekennzeichnet, dass der Filter mit einem deodorisierenden oder geruchstarnenden Mittel imprägniert ist. Hierbei wird der Umstand ausge-
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nutzt, dass der Filter hermetisch eingeschlossen ist, so dass das Imprägnieren des Filters in Verbindung mit der Herstellung des Beutels erfolgen kann und es somit dem Benutzer erübrigt wird, selbst den Deodoranten auf den Filter aufzubringen.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in etwas verkleinerter Wiedergabe eine Ausführungsform eines erfindungsgeinässen Kolostomiebeutels, und zwar von derjenigen Seite her gesehen, die dem Benutzer zugekehrt wird, und
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II durch den in Fig. 1 dargestellten Kolostomiebeutel.
Der gezeigte Kolostomiebeutel 1 besteht hauptsächlich aus einer dem Benutzer zugekehrten Seite 2 und einer vom Benutzer abgekehrten Seite 3 j die beide von einer teilweise durchsichtigen Kunststoffolie gebildet werden, welche z.B. aus Polyäthylen, Polypropylen oder Polyvinylchlorid bestehen "kann.
Die beiden Seiten 2 und 3 sind mit Hilfe von Schweissnähten 4* 5, 6 und 7 miteinander verbunden, die die Seiten 2 und 3 gas- und flüssigkeitsdicht vereinen.
Auf der Seite 2 befindet sich bei der gezeigten Ausführungsform auf an sich bekannte Weise ein Stück Abreisspapier ß, das der Benutzer abreisst, bevor er den Beutel an seiner Bauchhaut befestigt. Durch dieses Abreissen wird eine Klebemittelschicht 9 entblösst, mit deren Hilfe der Benutzer den Beutel an seiner Bauchhaut festklebt.
Auf der Seite 2 ist unter dem Abreisspapier ß eine Sollreisslinie 10 vorgesehen, so dass beim Abreissen des Abreisspapieres ß das Stück Kunststoffolie, welches von der Sollreisslinie umgeben wird, zusammen mit dem Abreisspapier entfernt wird und in dem mit dem Klebemittel 9 beschichteten Bereich der Seite 2 eine Öffnung hinterlässt, die zur Aufnahme der künstlichen Darmfistel dienen soll.
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Bei der gezeigten Ausführungsform ist ganz oben im Beutel zwischen den Seiten 2 und 3 und zwischen den Schweissnähten 4, 6 und 7 ein Filter 11 angebracht, der vorzugsweise aus einem Schaumplast mit offenzelliger Struktur hergestellt ist. Es kann zweckmässig sein, zum Fixieren des Filters ein Klebemittel zwischen diesem und einem der Seiten 2 und 3 oder beiden diesen Seiten anzuwenden, doch durch Wählen des Filters aus Schaumplast, der mit der Folie zusammengeschweisst werden kann, aus der die Seiten 2 und 3 hergestellt sind, ist es auch möglich, den Filter ausschliesslich durch Verschweissen mit einem oder mehreren der Schweissnähte kt 6 oder 7 zu befestigen. Wenn eine der Seiten 2 und 3 in Höhe des Filters punktiert wird, muss das Gas, das durch das durch die Punktur entstandene Loch aus dem Beutel entweicht, durch den Filter hindurchströmen, auch wenn die Seite, die punktiert wird, nicht mit Hilfe von Klebemittel mit dem Filter vereint ist, da es allein mit Hilfe der Schweissnähte möglich ist, Bereiche der Seiten 2 und 3 in so innigen Kontakt mit dem Filter festzuhalten, dass das Gas nicht, oder nur in unwesentlichen Mengen, zwischen dem Filtermaterial und den Seiten 2 und 3 hindurchströmt.
In Übereinstimmung mit dem oben Angeführten kann der Filter 11 mit einem Deodoranten imprägniert sein, da bei der völlig verschlossenen Ausführuiigsform keine Verdunstung desselben erfolgen kann.
Es ist ohne Bedeutung, welche der Seiten 2 und 3 der Benutzer eventuell punktiert, solange dies nur in dem Bereich geschieht, der den Filter umgibt. Wenn ein Filter mit Deodorant imprägniert ist, wird es zwar für ungünstig gehalten, dass der Filter mit der Haut in Kontakt kommt, da der Deodorant eine Irritation der Haut hervorrufen kann, doch bei Anwendung des veranschaulichten Beutels wird der obere Teil des Beutels gewöhnlich so weit von der Haut des Benutzers weggezogen, dass, und zwar auch, weil nur ein kleiner Teil des Filters durch die Punktur entblösst wird, keine wesentliche Gefahr für Hautreizungen besteht, selbst dann nicht, wenn die dem Benutzer zugekehrte Seite 2 punktiert wird.
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_ Sf -
Das Stück Kunststoffolie, das von der Sollreisslinie 10 umgeben ist und zusammen mit dem Abreisspapier Ö abgerissen wird, ist, genau wie der übrige Teil der Seite. 2, der mit dem Abreisspapier versehen war, mit Klebemittel versehen, so dass es gegebenenfalls vom Abreisspapier abgezogen werden und dazu benutzt werden kann, ein durch die obengenannte eventuelle Punktur entstandenes Loch im Filterteil des Beutels wieder zu verschliessen«
Der veranschaulichte Kolostomiebeutel stellt eine bevorzugte Ausführungsform dar, die besonders zweckmässig ist, u.a. weil der Filter in der Mitte des oberen Teiles des Beutels sitzt, weshalb vermieden wird, dass der Filter mit eventuell im Beutel aufgefangener Flüssigkeit in Berührung kommt, und zwar auch wenn der Benutzer liegt oder sich nach vorn beugt, aber wesentliche Vorteile, insbesondere die Möglichkeit, mit einem einzelnen Beuteltyp sowohl derjenigen Gruppe von Benutzern, die einen völlig geschlossenen Beutel bevorzugt, als auch derjenigen Gruppe von Benutzern gerecht werden zu können, die einen Beutel mit Luftfilter bevorzugt, können mit jeder der zahlreichen anderen Ausführungsformen erzielt werden, die innerhalb des Rahmens der Erfindung fallen·
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Claims (3)

  1. Patentansprüche
    Iy Kolostomie- oder Ileostomiebeutel, der aus Kunststoffolie nergestellt und in dessen oberem Teil ein Filter aus für Gas durchdringlichem Material vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet t dass sich ein Teil der Oberfläche des Filters (11) in freiem Kontakt mit dem Inneren des Beutels (1) befindet, während der übrige Teil des Filters in Kontakt mit der einen Seite der den Beutel bildenden Kunststoffolie befestigt ist, die dem Inneren des Beutels zugekehrt ist, so dass der Filter durch die den Beutel bildende Kunststoffolie , die perforierbar ist, gegen die Umgebung abgeschirmt ist, und der obere Teil des Beutels gasdicht ist, bis eine eventuelle Perforation stattfindet.
  2. 2. Kolostomie- oder Ileostomiebeutel nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet t dass der Filter (11) von einem offenzelligen Schaumplast gebildet wird.
  3. 3. Kolostomie- oder Ileostomiebeutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet. dass der Filter (11) mit einem deodorieierenden oder geruchstarnenden Mittel imprägniert ist.
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DE19762620129 1975-05-12 1976-05-06 Kolostomie- oder Ileostomiebeutel Expired DE2620129C2 (de)

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DE2620129C2 DE2620129C2 (de) 1985-04-04

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