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DE68916225T2 - Blutbehandlung. - Google Patents

Blutbehandlung.

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DE68916225T2
DE68916225T2 DE68916225T DE68916225T DE68916225T2 DE 68916225 T2 DE68916225 T2 DE 68916225T2 DE 68916225 T DE68916225 T DE 68916225T DE 68916225 T DE68916225 T DE 68916225T DE 68916225 T2 DE68916225 T2 DE 68916225T2
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Description

  • Die Erfindung betrifft ganz allgemein Verfahren zur Behandlung von Blut und insbesondere ein Verfahren zur Blutbehandlung, bei dem kälteempfindliche Viren oder andere, in dem Blut enthaltene Organismen inaktiviert werden.
  • Verfahren zur Behandlung von Körperflüssigkeiten, bei denen die Flüssigkeit einem behandlungsbedürftigen Patienten entnommen wird, sind bekannt und stehen zur Verfügung. So werden beispielsweise bei einer Nierendialyse die metabolischen Abfallstoffe aus einem menschlichen Körper herausgeleitet und gereinigt, wodurch die normalerweise von den Nieren übernommenen Funktionen durchgeführt werden. Ferner sind Verfahren bekannt geworden, bei denen Blut mit ultraviolettem Licht behandelt wird, um bestimmte Krankheiten zu lindern.
  • Darüber hinaus ist es bekannt, daß bestimmte Organismen, die im Blut überleben, bei niedrigen Temperaturen inaktiviert werden können. Insbesondere der HIV-Virus, der das erworbene Immunschwächesyndrom (AIDS) verursacht, kann bei Temperaturen unter etwa 24ºC (75ºF) nicht überleben. Wenn daher Blut, das den HIV-Virus enthält, einem menschlichen Körper entnommen werden könnte, in dem er bei einer Körpertemperatur von etwa 37ºC (98,6ºF) erhalten bleibt, um es auf eine Temperatur abzukühlen, bei der der Virus nicht überlebt, würde der aktive HIV-Virus nicht länger im Blut vorhanden sein.
  • Die Schwierigkeit dieses Ansatzes besteht darin, daß die meisten Verfahren zur Abkühlung von Blut teuer sind, viel Zeit erfordern oder die Zellstruktur des Blutes zerstören. So ist es beispielsweise bekannt, Blut in gefrorener Form zu lagern, bis es von einem Patienten für eine Blutspende benötigt wird. Diese Praxis wird jedoch im allgemeinen nicht ausgeführt, da Blutbanken selten ein Überangebot an Blut haben, was Techniken für eine längere Lagerung erforderlich machen würde, und weil außerdem Tieftemperaturtechniken zum Einfrieren von Blut, die in erster Linie flüssigen Stickstoff verwenden, teuer sind. Wenn daher Blut in einem wirtschaftlichen Verfahren gekühlt werden könnte, wäre es möglich, die kälteempfindlichen Viren zu inaktivieren, die Zellstruktur des Blutes intakt zu halten und das Verfahren als Standardmethode einzusetzen.
  • Die US-PS 4 601 909 (Nagoshi) vom 22. Juli 1986 beschreibt ein Verfahren zum Tiefkühlen von Fischereiprodukten. Bei diesem Verfahren wird eine Sole zubereitet, die Rapsöl, Propylenglykol, Kalziumchlorid und Wasser enthält; diese Sole wird gekühlt, worauf die Meeresfrüchte in die gekühlte Sole getaucht werden, bis sie gefroren sind. Das Rapsöl soll dabei die Gefrierrate der Meeresfrüchte erhöhen und die Zeit reduzieren, die zur Durchführung des Tiefkühlprozesses notwendig ist. Eine Zerstörung des Muskelgewebes der Seefrüchte aufgrund der Bildung von Eiskristallen und eine Qualitätsbeeinflussung werden bei diesem Verfahren vermieden.
  • Ein ähnliches Verfahren zum Schnellgefrieren von Fleisch ist Gegenstand der US-PS 4 654 217 (Nagoshi) vom 31. März 1987. Das dort behandelte Verfahren entspricht im wesentlichen dem des früheren Patentes mit der Ausnahme, daß es für Rindfleisch, Geflügel, Schweinefleisch und dgl. vorgesehen ist.
  • In der US-PS 4 657 768 (Nagoshi) vom 14. April 1987 ist ein Verfahren zum Tiefkühlen von leichtverderblichen Lebensmitteln beschrieben, gemäß dem die Lebensmittel in einen wärmeleitenden Behälter gelegt werden, wonach die gegenüberliegende Oberfläche des Behälters in Berührung mit einer gekühlten Sole oder einem verflüssigten Gas gebracht wird. Dadurch werden die leicht verderblichen Lebensmittel rasch tiefgefroren, ohne daß sie eingetaucht werden müssen.
  • Die US-PS 4 689 963 (Sakai) vom 1. September 1987 betrifft ein Verfahren zur Tiefkühlung von Lebensmitteln. Dieses Verfahren ist ähnlich dem Nagoshi-Verfahren mit der Ausnahme, daß eine Soleschicht zusammen mit den verderblichen Lebensmitteln in den wärmeleitenden Behälter gelegt wird. Ein Tiefgefrieren erfolgt nur in dem Bereich, der in Berührung mit der Sole ist, und die Soleschicht verhindert oder verringert die Neigung der Lebensmittel, am Behälter anzuhaften.
  • Keine dieser Patentschriften lehrt oder legt nahe, die Verfahren zum Kühlen von Blut zu verwenden, um kälteempfindliche Organismen unschädlich zu machen.
  • Es ist somit wünschenswert, ein Verfahren zum Kühlen von Blut zur Verfügung zu stellen, um darin enthaltene, kälteempfindliche Viren oder andere Organismen zu inaktivieren, ohne daß dabei die Zellstruktur beeinträchtigt wird.
  • Es ist daher eine Aufgabe der Erfindung, ein Schnellverfahren zur Blutbehandlung zu entwickeln, mit dem kälteempfindliche Organismen inaktiviert werden können.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Inaktivierung kälteempfindlicher Viren oder anderer Organismen im Blut aufzuzeigen, bei dem das Blut durch die Verwendung einer Sole mit einem geeigneten Öl gekühlt wird.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, ein Verfahren zur Behandlung von Blut für die Inaktivierung kälteempfindlicher Viren oder anderer Organismen anzugeben, das in einem kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Prozeß durchgeführt werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine wirtschaftliche Methode zur Blutbehandlung zur Verfügung zu stellen, mit der kälteempfindliche Organismen inaktiviert werden können.
  • Weitere Ziele und Vorteile der Erfindung ergeben sich teilweise von selbst, teilweise aus der nachfolgenden Beschreibung.
  • Gemäß der Erfindung ist ganz allgemein ein Verfahren zur Behandlung von Blut eines Mammaliers vorgesehen, um kälteempfindliche Viren oder andere, in dem Blut enthaltene Organismen zu inaktivieren. Entsprechend dem Verfahren wird eine Sole zubereitet, die ein geeignetes Öl enthält. Diese Sole wird auf eine Temperatur zwischen ungefähr -30ºC (-22ºF) und -42ºC (-43,6ºF) abgekühlt. Dem Körper eines Mammaliers wird Blut entnommen, von dem angenommen wird, daß es wenigstens eine Art eines kälteempfindlichen Virus oder anderen Organismus enthält; dieses Blut wird der gekühlten Sole für eine Zeit ausgesetzt, die ausreicht, das Blut zu kühlen und den Virus oder anderen Organismus unschädlich zu machen. Danach wird das gekühlte Blut auf eine solche Temperatur erwärmt, bei der es in den Körper zurückgeführt werden kann. Das erwärmte Blut wird schließlich wieder in den Körper desselben Mammaliers zurückgeführt, dem es zuvor entnommen worden war. Die Sole enthält im allgemeinen Glykol, ein Salz und Wasser. Das Verfahren kann als kontinuierlicher oder diskontinuierlicher Prozeß durchgeführt werden.
  • Die Erfindung umfaßt dementsprechend die verschiedenen Schritte und die Beziehungen eines oder mehrerer Schritte untereinander, was sich aus der folgenden Beschreibung eines Beispiels für das Verfahren ergibt, wobei die Ziele der Erfindung in den Ansprüchen angegeben sind.
  • Für ein besseres Verständnis der Erfindung wird diese anschließend an einem Ausführungsbeispiel erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. Diese zeigt eine schematische Ansicht eines Apparates, mit dem das Verfahren durchgeführt werden kann.
  • Es ist bekannt, daß bestimmte, kälteempfindliche Viren und andere Organismen im Blut eines Mammaliers vorhanden sein können.
  • Ein kälteempfindlicher Virus besonderer Bedeutung ist der HIV-Virus, von dem bekannt ist, daß er das erworbene Immunschwächesyndrom erzeugt, das im allgemeinen als AIDS bekannt ist. Obwohl AIDS unvermeidbar eine tödliche Krankheit ist, ist der HIV-Virus selbst labil und wird bei Temperaturen inaktiv, die unter etwa 24ºC (75ºF) liegen. Wenn man daher dem Körper eines Mammaliers, insbesondere eines Menschen, Blut entnimmt, das den HIV-Virus enthält, und dieses Blut auf eine Temperatur von weniger als etwa 24ºC (75ºF) in dem nachstehend erläuterten Prozeß abkühlt, würde der Virus im Blut inaktiv werden. Das Blut könnte dann in den Körper des Mammaliers zurückgeführt werden.
  • Als erster Schritt in dem Verfahren zur Blutbehandlung gemäß der Erfindung wird eine geeignete Sole zubereitet, die ein Kruziferenöl enthält. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird dabei Öl einer Pflanze der Gattung Brassica verwendet. Diese Öle umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Öl der Pflanze Brassica campestris, allgemein bekannt als Rapsöl, und Öl der Pflanze Brassica hirta, bekannt als Senföl.
  • Rapsöl hat seinen Stockpunkt bei 14ºF (-10ºC), ein spezifisches Gewicht von 0,915 bei 59ºF (15ºC), einen Brechungsindex von 1,4706 bei 122ºF (50ºC), eine Jodzahl von 98,6 und eine Verseifungszahl von 174,7. Das Öl enthält etwa 1% Palmitinsäure als einzige gesättigte Komponente, etwa 32% Oleinsäure, etwa 15% Linolsäure, ungefähr 1% Linolensäure und ca. 50% Erucasäure. Palmitinsäure, auch bekannt als Hexadecansäure, hat 16 Kohlenstoffatome und ein Molekulargewicht von 256,4.
  • Oleinsäure, auch bekannt als (Z)-9-Octadecansäure, hat 18 Kohlenstoffatome und 1 Molekulargewicht von 282,5. Der Doppelbindungspunkt liegt zwischen dem 9. und 10. Kohlenstoffatom in der Kette. Das Molekül hat eine Cis-Form.
  • Linolsäure hat zwei Positionen der Ungesättigtheit oder Doppelbindung und ist auch bekannt als Cis, Cis-9,12-Octadecadiensäure. Diese Säure hat 18 Kohlenstoffatome und ein Molekulargewicht von 280,5.
  • Die Linolensäure hat drei Doppelbindungspositionen und ist bekannt als (Z,Z,Z)-9,12,15-Octadecatriensäure. Diese Säure hat 18 Kohlenstoffatome und ein Molekulargewicht von 278,4.
  • Die Erucasäure, ein Hauptbestandteil der Öle der Gattung Brassica, ist auch bekannt als (Z)-13-Docosansäure. Die Erucasäure hat 22 Kohlenstoffatome mit einer Doppelbindungsstelle und einem Molekulargewicht von 338,6.
  • Senföl ist ähnlich und hat ein spezifisches Gewicht von 0,9145 bei 59ºF (15ºC), einen Brechungsindex von 1,475 bei 122ºF (50ºC), eine Jodzahl von 102 und eine Verseifungszahl von 174. Senföl hat einen Anteil von 1,3 Gew.-% Myristinsäure als einziger gesättigter Säure, 27,2 Gew.-% Oleinsäure, 16,6 Gew.-% Linolsäure, 1,8 Gew.-% Linolensäure, 1,1% Behensäure, 1,0% Lignocerinsäure und 51,0% Erucasäure. Die Myristinsäure, die auch als Tetradecansäure bekannt ist, hat 14 Kohlenstoffatome und ein Molekulargewicht von 228,4.
  • Die Behensäure ist auch bekannt als Docosansäure. Sie hat 22 Kohlenstoffatome und ein Molekulargewicht von 340,6. Die Lignocerinsäure, auch bekannt unter Tetracosansäure, hat 24 Kohlenstoffatome und ein Molekulargewicht von 368,6. Die weiteren Bestandteile des Senföls sind oben erläutert.
  • Das Öl wird in einer Menge von weniger als 1 Gew.-% verwendet, vorzugsweise weniger als ungefähr 0,8 Gew.-% und besonders bevorzugt zwischen 0,1 und 0,5 Gew.-% der Sole. Das Öl dient dazu, die Gefrierrate des Blutes zu erhöhen, das in die Sole getaucht wird, wenn diese auf eine Temperatur zwischen etwa -30ºC (-22ºF) und -42ºC (-43,6ºF) abgekühlt worden ist. Damit wird eine Beeinträchtigung der Zellstruktur des Blutes so gering wie möglich gehalten.
  • Selbstverständlich können bei der Erfindung andere Öle als Rapsöl oder Senföl verwendet werden. So können beispielsweise synthetische Öle zweckmäßig sein, die die erläuterten Eigenschaften haben. Die Art und Weise, in der die Öle wirken, wird weiter unten im einzelnen erläutert, wobei verständlich wird, daß auch andere Öle in zufriedenstellender Weise gemäß der Erfindung wirken und entsprechend ausgewählt werden können.
  • Zusätzlich zu dem Kruziferenöl enthält die Sole im allgemeinen auch Glykol, ein anorganisches Salz und Wasser. Geeignete Glykole sind beispielsweise, ohne hierdurch eine Einschränkung zumachen, Ethylenglykol, Propylenglykol, Benzylenglykol, Butylenglykol, Diethylenglykol, Diphenylglykol, Ethylidenglykol oder dgl. Jedes Glykol kann einzeln oder in Kombination mit den anderen Glykolen verwendet werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird Propylenglykol eingesetzt. Der Glykolanteil beträgt zwischen etwa 30 Gew.-% und 50 Gew.-% der Sole, vorzugsweise zwischen etwa 35 Gew.-% und 45 Gew.-% und besonders bevorzugt etwa 40 Gew.-%.
  • Die Salze, die gemäß der Erfindung sehr zweckmäßig sind, können ohne Beschränkung darauf Kalziumchlorid, Kalziumbromid, Kalziumjodid, Kaliumchlorid, Kaliumbromid, Kaliumjodid o. dgl. sein. In bevorzugter Weise wird Kalziumchlorid verwendet. Das Salz hat einen Anteil von zwischen etwa 5 Gew.-% und 15 Gew.-% der Sole, vorzugsweise zwischen 7 Gew.-% und 13 Gew.-% und am zweckmäßigsten von etwa 10 Gew.-%.
  • Der Wasseranteil liegt bei zwischen etwa 40 Gew.-% und 60 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 45 Gew.-% und 55 Gew.-% und bevorzugt bei etwa 50 Gew.-%.
  • Die Sole, die das Kruziferenöl enthält, wird auf eine Temperatur zwischen etwa -30ºC (-22ºF) und -42ºC (-43,6ºF) abgekühlt. Gegenwärtig wird angenommen, daß sich dadurch feine Eiskristalle bilden, die sich gleichmäßig in der Sole verteilen. Sofern diese Annahme bezüglich der Eiskristalle zutrifft, wird ferner davon ausgegangen, daß die Kristalle einen wirkungsvollen Kältetransport erlauben und eine Erhöhung der erwarteten Abkühlrate des Blutes zur Folge haben, das dem Wärmeaustausch mit der Sole ausgesetzt wird. Dadurch wird die Zeit für das Abkühlen des Blutes verringert. In einer bevorzugten Ausführungsform sind Mittel vorgesehen, über die die Wärme aus der Sole abgeführt werden kann, so daß die Temperatur der Sole im wesentlichen konstant bleibt, wenn das Blut bei einer Körpertemperatur von etwa 37ºC (98,6ºF) eingeführt wird.
  • Das Blut, das einen kälteempfindlichen Organismus wie den HIV-Virus enthält, wird mit Hilfe einer Nadel dem Körper eines Mammaliers, im allgemeinen eines Menschen, entnommen. Das abgenommene Blut läuft beispielsweise von der Nadel durch eine Rohrleitung, die in eine geeignete Sole eintaucht, wie das in der Figur dargestellt ist.
  • Die Figur zeigt schematisch einen Kühlapparat 10, der so konstruiert und angeordnet ist, daß mit diesem das Verfahren gemäß der Erfindung durchgeführt werden kann. Der Kühlapparat 10 hat eine Wanne 12, die eine Sole 14 aufnimmt. Ein Abschnitt der Rohrleitung 16, die aus Kunststoff oder dgl. hergestellt sein kann, erstreckt sich von der Nadel 16, über welche das Blut entnommen wird, durch die Sole 16 zu einer Aufwärmeinrichtung 20, wo das Blut auf eine solche Temperatur erhöht wird, daß es wieder in den Körper des Mammaliers zurückgeführt werden kann, nominell 37ºC (98,6ºF) bei einem Menschen. Anschließend ist die Rohrleitung 16 mit einer zweiten Nadel 22 verbunden, über welche das Blut in den Körper zurückgeführt werden kann.
  • Es ist ersichtlich, daß dieser Apparat sehr zweckmäßig ist, um einen kontinuierlichen Prozeß durchzuführen, bei dem das Blut gekühlt, aber nicht zum Gefrieren gebracht wird. Ein Gefrieren des Blutes würde den Durchfluß durch die Sole verhindern. Es ist daher erforderlich, die Länge der Rohrleitung durch die Sole so abzustimmen, daß das Blut immer im flüssigen Zustand bleibt.
  • Alternativ kann das Blut einem Körper entnommen und in handelsüblichen Kunststoffbehältern gesammelt werden, die allgemein bekannt sind. Jeder Kunststoffbeutel kann entsprechend der allgemein üblichen, medizinischen Praxis eine Kapazität von etwa 1/2 Pint (ca. 284 cm³) haben.
  • Wenn ein Kunststoffbeutel mit Blut gefüllt worden ist, wird er von der Leitung abgenommen und durch einen anderen ersetzt. Der abgenommene Beutel wird dann in die gekühlte Sole getaucht, und zwar weniger als etwa zwei Minuten, vorzugsweise zwischen 30 Sekunden und 1,5 Minuten, um das Blut zu kühlen und die darin enthaltenen, kälteempfindlichen Viren zu inaktivieren. Da sich ein Teil des Blutes im Kühlprozeß befindet, während ein anderer Teil dem Körper entnommen wird, ist es wichtig, den Prozeß so zu überwachen, daß zu jedem Zeitpunkt nur eine medizinisch zulässige Menge von Blut aus dem Körper herausgenommen ist.
  • Bei einem alternativen Verfahren, das gemäß der Erfindung zweckmäßig sein kann, wird das Blut dadurch gekühlt, daß es in einen wärmeleitenden Tiegel oder Trog gebracht wird. Die andere Seite des Tiegels oder Trogs wird dann in Berührung mit der erläuterten, gekühlten Sole gebracht. Bei einer weiteren Alternative der Erfindung wird die Sole zusammen mit einem Blut enthaltenden Behälter in einen wärmeleitenden Trog gebracht, dessen entgegengesetzte Seite in Berührung mit der gekühlten Sole gebracht wird, um die Blutmenge zu kühlen.
  • Das gekühlte Blut wird auf Körpertemperatur aufgewärmt, um es anschließend in den Körper zurückzuführen. Das durch dieses Verfahren abgekühlte Blut kann verhältnismäßig schnell wieder aufgewärmt werden, wodurch eine Zerstörung des Zellgewebes verhindert wird.
  • Obwohl für die Entnahme und die Kühlung des Blutes ein kontinuierlicher Prozeß erläutert worden ist, kann das Verfahren selbstverständlich auch als diskontinuierlicher Prozeß durchgeführt werden. So kann beispielsweise eine bestimmte Blutmenge entnommen werden, beispielsweise ein Pint, um diese Menge dann abzukühlen. Die genannte Blutmenge wird dann in den Körper des Mammaliers zurückgeführt.
  • Es ist allerdings nicht erforderlich, das Blut in den Körper desselben Mammaliers zurückzuführen. Das Verfahren kann beispielsweise auch zweckmäßig sein, um lebende, kälteempfindliche Viren zu inaktivieren und um die Integrität von Blutspenden zu erhalten, die in Blutbanken gelagert sind.
  • Auch kann das Verfahren entweder manuell oder mit automatisierter Ausrüstung betrieben werden, wobei der Zweck der Erfindung nicht begrenzt wird durch die Art der Ausrüstung, mit der das Verfahren durchgeführt wird.
  • Das Verfahren wurde am Beispiel der Behandlung von Personen erläutert, die mit dem HIV- oder AIDS-Virus infiziert sind. Darüber hinaus kann das Verfahren auch eingesetzt werden, um die meisten Virusorganismen zu inaktivieren, da diese im allgemeinen bei Tiefkühltemperaturen nicht überleben.
  • Aus der obigen Beschreibung ergibt sich, daß die gesteckten Ziele, wie sie teilweise angeführt wurden, in wirkungsvoller Weise erreicht werden. Bei der Durchführung des Verfahrens können gewisse Änderungen vorgenommen werden, ohne dadurch den Erfindungsgedanken zu verlassen. Alle Tatsachen, die in der vorstehenden Beschreibung enthalten sind, sollen als Beispiele dienen, ohne die Erfindung einzuschränken.
  • Die folgenden Ansprüche decken alle allgemeinen und besonderen Merkmale der Erfindung ab, wobei alle Erläuterungen der Ziele der Erfindung damit umfaßt werden. Schließlich können die in den Ansprüchen angegebenen Bestandteile oder Verbindungen, die im Singular wiedergegeben sind, auch kompatible Mischungen dieser Bestandteile umfassen, wenn dies vom Sinn her möglich ist.

Claims (17)

1. Verfahren zur Behandlung von Blut, das dem Körper eines Mammaliers entnommen ist und wenigstens einen kälteempfindlichen Organismus enthält, wobei
- eine Sole zubereitet wird, die ein Kruziferenöl in einer Menge zwischen 0,1 und 1 Gew.-% enthält,
- die Sole auf eine Temperatur zwischen -30ºC und -420ºC abgekühlt wird und
- das entnommene Blut gegenüber der gekühlten Sole einem Wärmeaustausch von weniger als 2 Minuten ausgesetzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Öl einer Pflanze der Gattung Brassica entnommen ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Öl aus der Gruppe ausgewählt ist, die Rapsöl, Senföl oder deren Mischungen enthält.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Öl Erucasäure als die einzige große Komponente enthält.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Öl weniger als 2% gesättigte Bestandteile hat.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Öl in einer Menge zwischen 0,1 und 0,5 Gew.-% der Sole verwendet wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sole ferner Glykol, ein anorganisches Salz und Wasser enthält.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Glykol Propylenglykol ist.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Glykol in einem Anteil zwischen 30 und 50 Gew.-% der Sole verwendet wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekenn zeichnet, daß das Salz Kalziumchlorid ist.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekenn zeichnet, daß das Salz in einem Anteil zwischen 5 und 15 Gew.-% der Sole verwendet wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekenn zeichnet, daß Wasser in einem Anteil zwischen 40 und 60 Gew.-% der Sole verwendet wird.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das abgekühlte Blut wieder auf die Körpertemperatur des Mammaliers erwärmt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das abgekühlte Blut auf eine Temperatur von 37ºC erwärmt wird.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der kälteempfindliche Organismus ein HIV-Virus und der Mammalier ein Mensch ist.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieses als kontinuierlicher Prozeß durchgeführt wird.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß dieses als diskontinuierlicher Prozeß durchgeführt wird.
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JP (1) JPH03501455A (de)
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Alt Augusta Libanensis

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