DE3020087A1 - Verfahren zur herstellung einer mit papier gefuetterten schachtel - Google Patents
Verfahren zur herstellung einer mit papier gefuetterten schachtelInfo
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Description
Patentanwälte und Vertreter beim EPA Dipl.-Ing. H.Tiedtke
Dipl.-Chem. G. Bühling Dipl.-Ing. R. Kinne Dipl.-Ing. P. Grupe Dipl.-Ing. B. Pellmann
Bavariaring 4, Postfach 202403 8000 München 2
Tel.: 0 89-53 96 53 Telex: 5-24 845 tipat
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27. Mai 1980
DE 0461 / case FI - 791-72Ξ
DE 0461 / case FI - 791-72Ξ
Oy Tampella Ab
Tampere/Finnland
Tampere/Finnland
verfahren zur Herstellung
einer mit Papier gefütterten Schachtel
einer mit Papier gefütterten Schachtel
Deutsche Bank (München) Klo. 51/61070
0 3006k/0604
Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung
einer mit Papier, Kunststoff, Aluminiumfolie oder ähnlichem Material gefütterten Schachtel, bei welchem Verfahren auf einem Halbstück (11) aus Karton, Wellpappe oder
ähnlichem plattenförmigen! Material Futterpapier befestigt wird und aus dem mit Futterpapier versehenen Halbstück eine
Schachtel geformt wird, die vier Seiten hat, von denen jeweils zwei gegenüberliegende Seiten und dementsprechend die
zwei anderen gegenüberliegenden Seiten gleich breit sind und sich an den Schachtelenden Verschlußklappen zum Verschließen
der Schachtel befinden.
Rohrförmige mit Papier gefütterte Schachteln werden
"recht häufig als Verpackung verschiedener abgepackter Produkte
verwendet. Von auf dem Markt befindlichen gefütterten Schachteln können z. B. die Schachteln für folgende finnische
Markenartikel genannt werden: Alpen, Hyvän päivän aamuateria, WK-lit', SOK-pakaste, Energol und Rogga. Einige dieser bekannten
Schachteln sind in der Herstellung kompliziert und teuer. Einige der bekannten Schachteln haben den Nachteil,
daß sie nicht dicht genug abschließen und andere sind für die Abfüllung mit modernen schnellen Verpackungsmaschinen nicht
geeignet.
Die Erfindung soll ein Verfahren zur Herstellung einer rohrförmigen mit Papier gefütterten Schachtel schaffen,
bei dem die Nachteile der bekannten Verfahren vermieden werden. Die Erfindung soll im einzelnen ein Verfahren schaffen,
mit dem sich eine gefütterte Schachtel herstellen läßt, die sowohl mit Futterpapier als auch mit Verschlußklappen dicht
verschlossen werden kann.
Die Ziele der Erfindung werden durch ein Verfahren erreicht, für welches im wesentlichen charakteristisch ist,
0 30064/06 0 4
daß das Futterpapier so an einem Halbstück aus Karton, Wellpappe oder einem entsprechenden anderen plattenförmigen
Material befestigt wird, daß das Futterpapier nur um etwas
über die Hälfte der Breite der Randseiten der Schachtel über beide Schachtelenden herausragt und daß das Futterpapier mit
beiden Rändern an zwei einander gegenüberliegenden Verschlußiklappen
des HaIbStücks befestigt ist, daß die Verschlußklappen,
an denen das Futterpapier befestigt ist, nach außen in die Ebene des Schachtelendes gebogen werden, wobei sich das
Futterpapier so über das Schachtelende biegt, daß die Kanten des Futterpapiers, die nicht an den Verschlußklappen befestigt
sind, einander etwas überdecken, und daß die Schachtelenden durch Biegung der Verschlußklappen nach innen in die
Ebene des Schachtelendes geschlossen werden, wobei beide
Enden der Schachtel sowohl durch das Futterpapier als auch die Verschlußklappen dicht verschlossen werden.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren kann eine mit Papier gefütterte Schachtel hergestellt werden, deren Enden
sieh sowohl durch das Futterpapier als auch die Verschlußklappen dicht verschließen lassen. Zusätzlich eignet sich
das erfindungsgemäße Verfahren für die Abfüllung der Schachtel
mit modernen schnellen Verpackungsmaschinen. Außerdem läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren mit relativ einfachen
Schachtelhalbstücken ausführen und somit wird einfache und billige Konstruktion erzielt.
Das erfindungsgemäße Verfahren wird unter Hinweis auf
eine in den Figuren der beigefügten Zeichnungen dargestellte günstige Äusführungsförm, auf welche die Erfindung jedoch in
keiner Weise begrenzt werden soll, ausführlich beschrieben.
.-"-": . Fig.--1 zeigt eine Ausführungsform eines in dem
erfindungsgemäßen Verfahren angewendeten Schachtelhalbstücks.
Ö3006A/0604
Fig. 2 zeigt eine mit dem erfindungsgemäßen Ver
fahren hergestellte Schachtel vor dem Verschließen der Schachtelenden von oben
gesehen.
Fig. 3 zeigt eine Schachtel nach Fig. 2 in einer Phase, in der eine von zwei einander
gegenüberliegenden Verschlußklappen über das in die Ebene des Schachtelendes gebogene
Futterpapier gebogen ist.
Fig. 4 zeigt eine Schachtel nach Fig. 2 in einer Phase, in der die zweite der einander
gegenüberbefindlichen Verschlußklappen über die vorher gebogene Verschlußklappe
gebogen ist.
Fig. 5 zeigt eine Schachtel nach Fig. 2 in einer
Phase, in der die anderen einander gegenüberbefindlichen Verschlußklappen über
die vorher gebogenen einander gegenüberbefindlichen Verschlußklappen gebogen sind.
In Fig. 1 ist die Ausführungsform eines im erfindungsgemäßen
Verfahren angewendeten Schachtelhalbstücks allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Das Halbstück 10 umfaßt
ein Halbstück 11, das z. B. aus Karton, Wellpappe oder anderem ähnlichem plattförmigem Material bestehen kann, und ein
gesondertes Futterpapier 12. Das Halbstück 11 besteht aus den Seitenhalbstücken 13, 14, 15 und 16, von denen die Seitenhalbstücke
13 und 14 die vordere und dementsprechend hintere Seite der fertigen Schachtel bilden. Die Seitenhalbstücke
15 und 16 bilden die Randseiten der fertigen Schachtel.
In der Verlängerung des Halbstücks 16 der einen Randseite
befindet sich eine Klebeklappe 17, mit der das Seiten-
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halbstück 16 an das Seitenhalbstück 13 geklebt wird. An
beiden Enden der Seitenhalbstücke 13-16 befinden sich Verschlußklappen
18-21 und dementsprechend 22-25, mit denen die Schachtelenden verschlossen werden.
:
In dem erfindungsgemäßen Verfahren ist wesentlich, daß das Futterpapier 12 mit beiden Rändern an zwei einander
gegenüberliegenden Verschlußklappen des Schachtelhalbstücks 10, in dieser Ausführung an den Verschlußklappen 20 und 21
und entsprechend an den Verschlußklappen 24 und 25, befestigt ist. Naturgemäß ist das Futterpapier 12, wie bekannt, an den
Seitenhalbstücken 13 bis 16 des Schachtelhalbstückes 10 befestigt.
In Fig. 1 ist der Klebeumriß der Deutlichkeit halber
gestrichelt dargestellt. Außerdem ist in dem erfindungsgemäßen Verfahren wesentlich, daß das Futterpapier 12 nur um
etwas über die Hälfte der Breite 1 der Randseiten 15 und entsprechend
16 über die Schachtelenden herausragt. In Fig. ist der herausragende Teil des Futterpapiers 12 mit dem Buchstaben
b und die Schachtelhöhe entsprechend mit dem Buchstäben k gekennzeichnet. Erfindungsgemäß soll das Maß b also
größer sein als 1/2 χ 1. Aus praktischen Gründen darf Maß b den Wert 1/2 χ 1 jedoch nicht mehr als ca. 1 mm überschreiten,
da das Schließen der Schachtelenden sonst erschwert wird.
In Fig. 2 bis 5 sind die Phasen des erfindungsgemäßen
• Verfahrens ausführlicher dargestellt, in denen die Schachtelenden verschlossen werden. Weil das Futterpapier 12 an jeweils
zwei einander gögenüberbefindlichen Verschlußklappen
20 und 21 und entsprechend 24 und 25 befestigt ist, biegt
sich das Futterpapier 12 gemäß Fig. 2 sauber über das Schachtelende,
so daß sich die Ränder des Futterpapiers 12, die
nicht an den Verschlußklappen 18 und 19 und entsprechend
und 23 befestigt sind, einander etwas überdecken. Danach wird die eine der einander gegenüberbefindlichen Verschlußklappen-18
und 19, mit anderen Worten z. B. die Verschluß-
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klappe 18 in die Ebene des Schachtelendes gebogen, wie in
Fig. 3 gezeigt ist. Entsprechend wird am anderen Schachtelende die Verschlußklappe 22 in die Ebene des Schachtelendes
gebogen. Danach wird die zweite gegenüberbefindliche Verschlußklappe
19 in die Ebene des Schachtelendes auf die Ver— schlußklappe 18 gebogen, wie in Fig. 4 gezeigt ist. Entsprechend
wird am anderen Schachtelende die Verschlußklappe 23 auf die Verschlußklappe 22 gebogen. Zum Schluß werden
die Verschlußklappen, an die das Futterpapier 12 geklebt ist,
1Od. h. die Verschlußklappen 20 und 21, in die Ebene des Schachtelendes
auf die Verschlußklappe 19 gebogen. Entsprechend werden am anderen Schachtelende die Verschlußklappen 24 und
25 auf die Verschlußklappe 23 gebogen. Somit ist das eine Ende der mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
Schachtel sowohl mit dem Futterpapier 12 als auch mit den Verschlußklappen 18 bis 21 und ebenso das andere Ende der
Schachtel mit dem Futterpapier 12 und mit den Verschlußklappen 22 bis 25 dicht verschlossen.
Das Wesentliche des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht
also in der Befestigung des Futterpapiers 12 am Halbstück
11 in vorher beschriebener Weise sowie im Verschließen
der Schachtelenden durch Biegung der Verschlußklappen 18 bis
21, entspr. 22 bis 25 nach innen in die Ebene des Schachtelendes, wodurch beide Schachtelenden sowohl durch das Futterpapier
12 als auch durch die Verschlußklappen 18 bis 21,
entspr. 22 bis 25 dicht verschlossen sind. Naturgemäß ist die Erfindung in keiner Weise auf die Biegefolge der Verschlußklappen
18 bis 21, entspr. 22 bis 25 begrenzt, sondern kann von der im vorstehenden beschriebenen Biegefolge abweichen.
So können die Schachtelenden alternativ dadurch verschlossen werden, daß zuerst eine der einander gegenüberliegenden
Verschlußklappen 18, 19, entspr. 22, 23, an denen das
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.1 Futterpapier 12 nicht befestigt ist, in die Ebene des Schachtelendes
gebogen wird. Anschließend werden die einander gegenüberliegenden VerschlußJclappen 20, 21, entspr. 24, 25, an
denen das/Fütterpapier 12 befestigt ist, in die Ebene des
Schachtelendes gebogen. Zuletzt wird die andere der einander
gegenüberliegenden Verschlußklappen 18, 19, entspr. 22, 23
in die Ebene des Schachtelendes gebogen.
Eine andere alternative Schließfolge besteht darin,
daß die Schachtelenden dadurch verschlossen werden, daß zuerst die einander gegenüberliegenden Verschlußklappen 20, 21,
entspr. 24, 25, an denen das Futterpapier 12 befestigt ist,
in die Ebene des Schachtelendes gebogen werden. Dabei werden zuletzt die einander gegenüberliegenden Verschlußklappen 18,
19, entspr. 22, 23, an denen das Futterpapier 12 nicht befestigt
ist, in die Ebene des Schachtelendes gebogen.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist naturgemäß auch nicht an die Materialauswahl für das Futterpapier gebunden.
Das gesonderte Futtermaterial kann anstelle von Papier ζ. B.
aus Kunststoff, Aluminiumfolie oder dergleichen bestehen.
Im vorstehenden ist die Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens an einem von verschiedenen möglichen Schachtelhalbstücken dargestellt. Dem Fachmann ist jedoch
klar, daß das erfindungsgemäße Verfahren auch mit anderen entsprechenden Schachtelhalbstücken ausführbar ist.
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Claims (5)
1: Patentansprüche
-.. ■'-{ 1.1 Verfahren zur Herstellung einer mit Papier, Kunststoff,
^tttuniniumfolie oder in ähnlicher Weise gefütterten
Schachtel, bei welchem Verfahren auf einem Halbstück (11)
aus Karton, Wellpappe oder ähnlichem plattenförmigem Material Futterpapier (12) befestigt wird und aus dem mit Futterpapier
(12) versehenen Halbstück (11) eine Schachtel geformt wird,
die vier Seiten (13-16) hat, von denen jeweils zwei gegenüberliegende
Seiten (13, 14) und dementsprechend die zwei anderen gegenüberliegenden Seiten (15, 16) gleich breit sind
und sich an den Schachtelenden Verschlußklappen (18-21, entspr. 22-25) zum Verschließen der Schachtel befinden, dadurch
gekennzeichnet, daß das Futterpapier (12) so an dem Halbstück
(11) aus Karton, Wellpappe oder einem entsprechenden anderen plattenförmigen Material befestigt wird, daß das Futterpapier
(12) nur um etwas über die Hälfte der Breite (1) der Randselten
(15, 16) der Schachtel über beide Schachtelenden her-
. äusragt und daß das Futterpapier (12) mit beiden Rändern an
zwei einander gegenüberliegenden Verschlußklappen (20, 21,
entspr. 24, 25) des Halbstücks (11) befestigt ist, daß die
Verschlußklappen (20, 21, entspr. 24, 25), an denen das Futterpapier
(12) befestigt ist, nach außen in die Ebene des Schachtelendes gebogen werden, wobei sich das Futterpapier
(12) so über das Schachtelende biegt, daß die Kanten des Futterpapiers
(12), die nicht an den Verschlußklappen (18, 19, entspr. 24, 25) befestigt sind, einander etwas überdecken,
und daß die Schachtelenden durch Biegung der Verschlußklappen (18-21, entspr. 22-25) nach innen in die Ebene des Schachtelendes
geschlossen werden, wobei beide Enden der Schachtel sowohl durch das. Futterpapier (12) als auch die Verschlußklappen
(18-21, entspr. 22-25) dicht verschlossen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
5 daß die Schachtelenden dadurch geschlossen werden, daß zuerst
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die Verschlußklappen (18, 19, entspr. 22,23), an denen das
Futterpapier (12) nicht befestigt ist, nach innen in die Ebene der Schachtelenden gebogen werden, und zuletzt die einander
gegenüberliegenden Verschlußklappen (20, 21, entspr. 24, 25),
an denen das Futterpapier (12) befestigt ist, in die Ebene des Schachtelendes gebogen werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schachtelenden so geschlossen werden, daß zuerst eine
der gegenüberliegenden Verschlußklappen (18, 19, entspr. 22, 23), an denen das Futterpapier (12) nicht befestigt ist, in
die Ebene des Schachtelendes gebogen wird, daß danach die gegenüberliegenden Verschlußklappen (20, 21, entspr. 24, 25),
an denen das Futterpapier (12) befestigt ist, in die Ebene des Schachtelendes gebogen werden, und daß zuletzt die andere
der gegenüberliegenden Verschlußklappen (18, 19, entspr. 22,
23), an denen das Futterpapier (12) nicht befestigt ist, in die Ebene des Schachtelendes gebogen wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schachtelenden so geschlossen werden, daß zuerst die
gegenüberliegenden Verschlußklappen (20, 21, entspr. 24, 25), an denen das Futterpapier (12) befestigt ist, in die Ebene
des Schachtelendes gebogen werden und zuletzt die gegenüberliegenden
Verschlußklappen (18, 19, entspr. 22, 23), an denen das Futterpapier (12) nicht befestigt ist, in die Ebene des
Schachtelendes gebogen werden.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Futterpapier (12) so an einem Halbstück
(11) aus Karton, Wellpappe oder einem entsprechenden anderen
plattenförmigen Material befestigt wird, daß das Futterpapier
(12) an beiden Schachtelenden um ein Maß (b), das den Wert
1/2 χ Schachtelbreite (1) um ca. 1 mm oder weniger überschreitet, herausragt.
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