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DE3015442A1 - Stromfuehrender flexibler staubsaugerschlauch - Google Patents

Stromfuehrender flexibler staubsaugerschlauch

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DE3015442A1
DE3015442A1 DE19803015442 DE3015442A DE3015442A1 DE 3015442 A1 DE3015442 A1 DE 3015442A1 DE 19803015442 DE19803015442 DE 19803015442 DE 3015442 A DE3015442 A DE 3015442A DE 3015442 A1 DE3015442 A1 DE 3015442A1
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Thomas A Kutnyak
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Description

SCHIFF ν. FONER STREHL SCHÜBEL-HOPF EBBINSHAUS FINCK -*?- O Π Ί Π / /^
Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf Staubsaugerschläuche, insbesondere auf solche, die elektrische Leiter enthalten, die zum Anschluß des Reinigungskopfes oder eines anderen Gerätes des Staubsaugersystems an eine elektrische Spannungsquelle dienen.
Bei tragbaren Staubsaugern enthält die herkömmliche Einheit einen tragbaren Behälter, der einen von einem Elektromotor getriebenen Ventilator oder eine Pumpe enthält, sowie eine Kupplungseinrichtung zur Aufnahme des einen Endes eines flexiblen Staubsaugerschlauches. Nach Einschalten des Motors saugt der Ventilator Luft durch den Staubsaugerschlauch in das Gehäuse, wo ein Sack oder dergleichen Staub und Schmutz aus dem Luftstrom filtert, worauf die gefilterte Luft aus dem Gehäuse herausgelassen wird.
Bei permanent installierten zentralen Staubsaugeranlagen ist ein zentraler, von einem Elektromotor getriebener Ventilator (oder Pumpe) mit einem Netz von Unterdruckleitungen in den Wänden des Gebäudes verbunden. Diese enden in einer Anzahl an geeigneten Stellen angeordneter Auslaßöffnungen, üblicherweise in den Wand-Scheuerleisten. Jeder derartige Auslaß ist mit einem abnehmbaren Deckel versehen. Wenn bei eingeschaltetem Motor ein flexibler Unterdruckschlauch an einen gewählten Auslaß angeschlossen wird, saugt der Ventilator oder die Pumpe Luft durch den Staubsaugerschlauch und die Unterdruckleitung, die an einer entfernten Stelle ausgelassen wird. In dem Luftstrom befindet sich üblicherweise ein Sack oder Filter oder dergleichen, der den von der Luft mitgeführten Staub und Schmutz sammelt.
Bei jedem der bekannten, vorstehend beschriebenen Staubsaugersysteme ist das freie Ende des flexiblen Staubsaugerschlauches mit einem Ende eines rohrförmigen und üblicherweise starren Stiels verbunden, der häufig aus Aluminium besteht. Der Stiel trägt ein Reinigungswerkzeug oder einen Reinigungskopf, der mit seinem anderen Ende gekuppelt ist. Meist ist eine Anzahl austauschbarer Reinigungsköpfe vorgesehen, die für verschiedene Reinigungs-
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funktionen ausgelegt sind, beispielsweise zur Reinigung von Böden, Teppichen, Polstern, Möbeln, Vorhängen, Wänden usw. Auch können austauschbare oder in Abschnitte unterteilte Stiele vorgesehen sein, die unterschiedliche Längen, Krümmungen usw. des zusammengesetzten Stiels ermöglichen.
Bisher wurde bei solchen Staubsaugersystemen in erster Linie der Unterdruck zur Reinigung ausgenutzt, gewünschtenfalls zusammen mit einer mit dem Reinigungskopf verbundenen stationären Bürste. Es wurde auch bereits vorgeschlagen, bewegliche mechanische Einrichtungen zu verwenden, beispielsweise umlaufende Bürsten oder Klopfer, die von dem vom Unterdruck hervorgerufenen Luftstrom angetrieben wurden. Die neueste Entwicklung ist, bei solchen Staubsaugersystemen kraftgetriebene Reinigungsköpfe mit von einem Elektromotor getriebenen Bürsten oder Klopfern vorzusehen. Diese Entwicklung erfordert es, Einrichtungen vorzusehen, die die elektrische Energie zum Reinigungskopf Motor übertragen. Auch muß die Energiezufuhr steuerbar sein.
Es wurde bereits vorgeschlagen, flexible Staubsaugerschläuche mit zwei eingeformten elektrischen Leitern vorzusehen, die von einem zum anderen Ende des Schlauches verlaufen und an jedem Ende an einer geeigneten elektrischen Verbindungseinrichtung enden. Solche Schläuche sind beispielsweise bekannt aus der GB-PS 1 310 737 und den US-PSen 3 636 285, 3 733 697, 3 928 715 und 4 O70 586. Bei einigen dieser bekannten Schläuche ist ein elektrischer Schalter am Staubsaugerschlauch vorgesehen, der elektrisch mit den elektrischen Leitern verbunden ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Mängel und Nachteile bekannter derartiger Staubsaugerschläuche zu vermeiden; insbesondere soll ein elektrisch vollständiger integraler und unabhängiger Staubsaugerschlauch geschaffen werden, der die Sicherheit von Reinigungsanlagen mit elektrisch getriebenem Reinigungskopf verbessert und eine sichere und leichte Anpassung des Reinigungskopfzubehörs an Staubsaugereinrichtungen ermöglicht, die
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ursprünglich hierfür nicht vorgesehen waren.
Bei dem erfindungsgemäßen Staubsaugerschlauch ist die elektrische Schaltung desselben vollständig, integral und unabhängig, wobei an jedem Ende des Schlauches die darin integral eingeformten elektrischen Leiter durch Verbindung mit einer elektrischen Schnur enden, die an der Endmuffe des Schlauches befestigt ist und als normales elektrisches Anschlußkabel oder Anschlußschnur von dort weiterläuft. Das von einem Ende des Schlauches ausgehende Verbindungskabel endet in einer Kupplung, während das vom anderen Ende des Schlauches ausgehende Verbindungskabel in einem Stecker endet. Ferner nimmt die Muffe an einem Ende des Schlauches einen elektrischen Schalter auf, während die Muffe am anderen Ende eine Sicherung oder einen Leitungsunterbrecher aufnimmt.
Wegen dieses unabhängigen integralen Aufbaues kann der erfindungsgemäße Staubsaugerschlauch sicher in Verbindung mit Behälter-Staubsaugern verwendet werden, die für diesen Zweck ausgelegt sind und am Behälter eine Kupplung aufweisen, die mit der Innenschaltung des Behälters verbunden ist, und zwar unabhängig davon, ob die Innenschaltung mit einem geeigneten überlastschutz versehen ist oder nicht. Ferner kann der erfindungsgemäße Staubsaugerschlauch sicher zum Antrieb eines motorisierten Reinigungskopfzubehörs in Verbindung mit einem Staubsaugerbehälter benutzt werden, der nicht mit einer Kupplung und einer Innenschaltung zur Speisung eines motorisierten Reinigungskopfes versehen ist. Dies wird erreicht durch Verbindung des elektrischen Anschlußkabels des einen Endes des Schlauches mit einer normalen Wandsteckdose, wobei gegebenenfalls eine Verlängerung benutzt werden muß. Der gleiche Vorteil ergibt sich, wenn der erfindungsgemäße Schlauch zusammen mit dem Wandauslaß eines festinstallierten Staubsaugersystems verbunden ist, und zwar unabhängig davon, ob dieses beim ursprünglichen Einbau für motorisierte Reinigungsköpfe ausgelegt wurde oder nicht. Wegen der Oberlastsicherung oder des Unterbrechungsschalters in der Schlauchschaltung werden Reinigungskopf, Schlauch und Benutzer vor
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einer Überspannung von der Gehäuse- oder Gebäudeschaltung geschützt. Umgekehrt wird die Gebäudeschaltung vor Kurzschlüssen im. Reinigungskopf oder der Schlauchschaltung geschützt.
Der erfindungsgemäße Staubsaugerschlauch ist sicher, bequemer zu handhaben und wirtschaftlicher in Verbindung mit Systemen, die besonders für durch einen Elektromotor getriebene Reinigungsköpfe ausgelegt sind. Zusätzlich ermöglicht der erfindungsgemäße Staubsaugerschlauch eine sichere, leichte und wirtschaftliche Anpassung eines motorisierten Reinigungskopf-Zubehörs an ein Staubsaugersystem, das ursprünglich nicht für einen solchen Reinigungskopf vorgesehen war-Die Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele nälier erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Staubsaugerschlauch in zum Teil geschnittener und zum Teil aufgeschnittener Darstellung; und
Fig. 2 in ähnlicher Darstellung ein zweites Ausführungsbeispiel eines Staubsaugerschlauches.
Fig. 1 zeigt einen flexiblen Staubsaugerschlauch 11 mit zwei darin eingeformten und eingebetteten stromführenden Leitungen 12 und 13 gemäß der GB-PS 1 310 737. An jedem Ende des Staubsaugerschlauches 11 ist eine Schlauchtülle 20 bzw. 30 vorgesehen. Diese Schlauchtüllen sind üblicherweise geformte Kunststoffteile, die mit Gewinden versehen sind, die der schraubenartigen Form des Schlauches angepaßt sind und mit diesem in Eingriff stehen. Die Schlauchtülle 20 weist somit einen mit einem Gewinde versehenen Teil 21 auf, dessen Gewinde an einem Ende des Schlauches 11 auf die erhabenen schraubenförmigen Windungen 14 des Schlauches geschraubt ist; ähnlich ist der mit einem Gewinde versehene Teil 31 der Schlauchtülle 30 auf die erhabenen schraubenförmigen Windungen 14 am anderen Ende des Schlauches 11 geschraubt. Schlauch und Schlauchtüllen können gegebenenfalls mit einem Klebstoff fest miteinander verbunden sein.
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Das offene Ende 22 der Schlauchtülle 20 nimmt einen herkömmlichen rohrförmigen Stiel oder Handgriff auf, der seinerseits zur Aufnahme eines Reinigungskopfes an seinem anderen Ende dient. Die Verbindung des Stiels oder Handgriffs mit dem Ende 22 der Schlauchtülle 20 ist häufig durch einen federbeaufschlagten Sperrknopf gesichert; ein Sitz für den Sperrknopf ist mit 23 bezeichnet. Die Schlauchtülle 2O weicht insofern von der bekannten Schlauchtülle ab, als eine Kammer 24 zur Aufnahme eines Schalters 25 vorgesehen ist. Das rohrförmige Ende 22 der Schlauchtülle 20 kann auch in herkömmlicher Weise zur direkten Aufnahme eines Stiels oder Handgriffs ausgebildet sein, gewünschtenfalls kann jedoch die Form abgewandelt werden. Das Kupplungsende des Stiels oder Handgriffs kann dann entsprechend abgewandelt werden. Auch ist es möglich, zur Kupplung der Schlauchtülle mit dem Stiel oder Handgriff einen Adapter zu verwenden.
Die Enden der Leiter 12, 13 verlaufen vom Ende des Staubsaugerschlauches 11 in die Schalterkammer 24 und sind dort über den Schalter 25 mit dem elektrischen Anschlußkabel 26 verbunden. Das eine Ende des Anschlußkabels 26 sitzt in der Schlauchtülle 20 und kann in dieses eingeformt oder eingeklebt sein. An seinem anderen Ende ist eine Kupplung 2 7 angeordnet. Der Schalter 25 ist mit einem Betätigungsglied 28 versehen, das über die Gehäusewand der Schlauchtülle 20 etwas hinaussteht; er ist durch eine flexible Abdeckmembran 29 geschützt. Der Schalter 25 kann herkömmlicher Art, beispielsweise ein Druckknopfschalter, ein Schiebeschalter oder ein Schnapp-Kippschalter sein.
Die Schlauchtülle 30 am anderen Ende des Schlauches 11 ähnelt im wesentlichen der Schlauchtülle 20. Ihr offenes Ende 32 ist mit der Düse eines Staubsaugerbehälters oder dem Wandauslaß einer zentralen Staubsauganlage kuppelbar. Dies ist durch direkte Kupplung oder über einen Adapter wie bei der Schlauchtülle 20 möglich. Die Schlauchtülle 30 ist ferner mit einem Sitz 33 für einen federbelasteten Sperrknopf versehen. In
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die Schlauchtülle 30 ist eine Kammer 34 zur Aufnahme einer Sicherung und eines Sicherungsbehälters 35 eingeformt. Die Enden der Leitungen 12, 13 an diesem Ende des Schlauches 11 sind in die Kammer 34 eingeführt und über die Sicherung 35 mit einem Anschlußkabel 36 verbunden. Dieses sitzt mit einem Ende in der Schlauchtülle 30 und kann in diese eingeformt oder eingeklebt sein. Das andere Ende des Anschlußkabels 36 ist mit einem Stecker 37 versehen.
Der in Fig. 2 gezeigte Staubsaugerschlauch ähnelt im wesentlichen dem der Fig. 1. Hauptunterschied des Staubsaugerschlauches der Fig. 2 ist die Anordnung der Kammern 24a und 34a. Diese Kammern stehen nach oben vor und liegen unter einem Winkel zur Achse der jeweiligen Schlauchtülle, so daß beim Schalter 25 das Betätigungsglied in etwa parallel zur Achse der Schlauchtülle von dieser wegragt. Die Kammer 35 ist mit einer Öffnung 38 versehen, durch die hindurch die Sicherung ersetzt werden kann. Die Öffnung 38 ist mit einem Stopfen verschlossen.
Bei den beiden Ausführungsbeispielen der Fig. 1 und 2 ist der flexible Staubsaugerschlauch 11 mit einer integralen und vollständigen elektrischen Schaltung versehen, die von einem zum anderen Ende des Schlauches verläuft und dort mit elektrischen Anschlußverlängerungen 36 und 26 mit einem Stecker 37 bzw. einer Kupplung 27 endet. Diese integrale elektrische Schaltung enthält ferner am Ende 20 einen Steuerschalter 25 und am anderen Ende 30 eine Überlastsicherung oder Leitungsunterbrecher 35. Der Stecker 37 am Verlängerungskabel 36 kann mit einer Stromquelle gekuppelt werden, beispielsweise mit einer hierfür vorgesehenen speziellen Steckdose am Staubsaugerbehälter oder an der Wandaufnahme einer zentralen Staubsaugeranlage. Alternativ kann dieser Stecker in eine beliebige Steckdose eingesteckt werden. Die Kupplung 27 am Verlängerungskabel 26 läßt sich mit elektrischen Leitern zur Stromversorgung eines Reinigungskopfes, beispielsweise motorgetriebenen Bürsten oder
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Klopfern verbinden. Tj
Die Überlastsicherung oder der Leitungsunterbrecher 35 bieten verschiedene Schutzfunktionen. Zunächst schützt er den Motor des Reinigungskopfes, den Schlauch und den Benutzer vor Überspannungen, insbesondere wenn die Schlauchschaltung an die Steckdose eines Gebäudes angeschlossen ist. Er schützt auch, wenn das Staubsaugersystem keinen geeigneten Schutz für diesen Zweck enthält. Wenn die Schlauchschaltung direkt aus einer Gebäudesteckdose gespeist wird, schützt er die Hausschaltung, für den Fall, daß im Reinigungskopf oder den Leitern des Schlauches ein Kurzschluß auftritt. Ferner schützt er die Behälterschaltung und die Hausschaltung vor den Auswirkungen eines Kurzschlusses in den Schlauchleitern oder dem Reinigungskopf, wenn die Schlauchschaltung aus einer speziellen Steckdose am Staubsaugerbehälter oder des zentralen Staubsaugersystems gespeist wird, das für diesen Zweck nicht hinreichend abgesichert ist.
Statt, wie bei den vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen den Schalter am einen und die Überlastsicherung oder den Leitungsunterbrecher am anderen Ende des Schlauches vorzusehen, können diese auch an anderen Stellen angeordnet werden. Ebenso können sie beide in einer Schlauchtülle an einem Ende des Schlauches angeordnet werden.
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Claims (5)

  1. Patentansprüche
    f1.ι Stromführender flexibler Staubsaugerschlauch mit an jedem Ende vorgesehener Kupplungs-Schlauchtülle und mit einer elektrischen Strom führenden, in den Schlauch integrierten Leitung, die von einem zum anderen Ende des Schlauches verläuft, gekennzeichnet durch einen am Schlauch (11) befestigten Steuerschalter (25), durch einen am Schlauch (11) befestigten Überlast-Leitungsunterbrecher (35), durch eine an einem Ende des Schlauches (11) mit der Leitung (12, 13) gekuppelte Anschlußleitung (36), an deren zweitem Ende ein Stecker (37) angebracht ist, und durch eine zweite, an die Leitung (12, 13) angeschlossene Anschlußleitung (26), an deren zweitem Ende eine Steckkupplung (27) vorgesehen ist, wobei Stecker, Kupplung, erste und zweite Anschlußleitung, die im Schlauch vorgesehene Leitung, Schalter und Überlastschutz sämtlich zu einer elektrischen Schaltung miteinander verbunden sind.
  2. 2. Staubsaugerschlauch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einer der Schlauch-
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    tüllen (20) eine Kammer (24a) zur Aufnahme des Schalters
    (25) vorgesehen ist.
  3. 3. Staubsaugerschlauch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einer der Schlauchtüllen (30) eine Kammer (34a) zur Aufnahme der überlastschutze'inrichtung (35) vorgesehen ist.
  4. 4. Staubsaugerschlauch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Tülle (2O) eine Kammer (24a) zur Aufnahme des Schalters (25) und in der anderen Schlauchtülle (30) eine Kammer (34a) zur Aufnahme der Überlastschutzeinrichtung (35) vorgesehen ist.
  5. 5. Staubsaugerschlauch nach Anspruch 5f dadurch gekennzeichnet, daß eines der Anschlußkabel
    (26) über den Schalter (25) und das andere Anschlußkabel (36) über die Überlastschutzeinrichtung (35) mit der in den Schlauch (11) integrierten Leitung (12, 13) verbunden ist.
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DE3015442A 1979-04-26 1980-04-22 Flexibler Staubsaugerschlauch mit an seinen Enden angebrachten Schlauchanschlußstücken Expired DE3015442C2 (de)

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