DE3307389A1 - Medizinisches niederspannungs- gipsschneidgeraet mit unterdruckabsaugung der bruchstuecke - Google Patents
Medizinisches niederspannungs- gipsschneidgeraet mit unterdruckabsaugung der bruchstueckeInfo
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Description
Medizinisches Niederspannungs-Gipsschneidgerät
mit Ünterdruckabsaugung der Bruchstücke
Medizinische Gipsschneidgeräte werden seit vielen Jahren eingesetzt. Diese Werkzeuggeräte sind tragbar und haben ein
kleines, kreisförmiges Sägeblatt oder Schneidelement, das über einen begrenzten Winkelbereich oszilliert und dadurch
sicherstellt, daß der Patient bei der Entfernung des Gipses nicht verletzt wird. Das oszillierende Schneidelement wird
durch eine geeignete Bewegungsübertragung angetrieben, die eine Gabel aufweisen kann, und die Bewegungsübertragung
wird ihrerseits durch einen im Werkzeuggerät untergebrachten Elektromotor angetrieben. Der Motor ist normalerweise
ein Wechselstrommotor, der mit der Netzspannung versorgt wird.
Wegen des Staubs und der Bruchstücke, die vom Schneidgerät während der Entfernung des Gipses erzeugt werden, ist im
Stand der Technik zu einem eingebauten Gebläse zur Erzeugung von Ünterdruckabsaugung gegriffen worden (US-PS 31 03 069,
US-PS 34 81 036). Das Gebläse wird direkt vom hinteren Ende der Motorwelle angetrieben und kommuniziert mit einem Ende
eines Bruchstückkanals, der in geeigneter Weise im Gehäuse an einer Seite des Motors gebildet ist. Das andere Ende des
Kanals endet vor dem Gerätegehäuse und in der Nähe des Schneidelements. Infolgedessen werden Staub und Bruchstücke
von der Nachbarschaft des Schneidelements abgezogen und seitlich vom Gebläse in einem vom Werkzeuggeräf getragenen
Behälter abgelagert.
Die US-PS 22 32 733 beschreibt ein medizinisches Gerät zur Gipsentfernung mit einer Ünterdruckabsaugung der Staubteilchen,
wobei das Schneidelement durch eine flexible An-
triebswelle angetrieben wird und der Unterdruckschlauch im
wesentlichen parallel zur flexiblen Antriebswelle angeordnet ist und in einem entfernt vom Schneidelement angeordneten
Staubsack endet. Darüber hinaus ist es im allgemeinen Stand der Technik, der sich auf tragbare elektrische Werkzeuggeräte
und Anwendungen bezieht, bekannt, einen Unterdruckschlauch an dem Gehäuse des Werkzeuggeräts anzubringen, um
den Staub, die Bruchstücke oder andere während des Betriebs des Werkzeuggeräts erzeugte Teilchen zu entfernen, wobei der
Schlauch mit einem herkömmlichen Staubsauger verbunden ist, der entfernt von dem Werkzeuggerät angeordnet ist (US-PS
29 29 177).
Obwohl diese bekannten Konstruktionen und strukturellen Anordnungen
von medizinischen Gipsschneidgeräten und dergleichen
für die beabsichtigten Zwecke einigermaßen angemessen sind, gibt es doch eine Reihe von innewohnenden Nachteilen
und damit verbundenen Mängeln, deren wichtigste wie folgt aufgezählt werden können: (1) das Werkzeuggerät ist insgesamt
relativ schwer und klobig, daher ziemlich beschwerlich, unhandlich und unbequem zu benutzen; (2) der Motor wird mit
Netzspannung betrieben, was eine geeignete Isolation zur Einhaltung der elektrischen Sicherheitsanfor.derungen bedingt;
(3) der Wechselstrommotor ist ziemlich groß und dreht sich mit einer relativ hohen Drehzahl, wodurch das Niveau von
Fibrationen in der Umgebung gesteigert wird und als Folge eine längere Benutzung des Werkzeuggeräts einigermaßen unkomfortabel
und ermüdend werden kann; (4) das motorgetriebene Absauggebläse erzeugt relativ hohe Lärmpegel, die in
der normalerweise ruhigen Atmosphäre einer Klinik oder eines Krankenhauses störend sein können; (5) die Kosten der Erstherstellung
und der Montage sowie die Kosten nachfolgender Wartung und Reparatur sind relativ hoch; und (6) die Konstruktionen
wurden auf ein Werkzeuggerät für einen einzigen Einsatzzweck ausgerichtet, sind daher relativ unflexibel
und sind nicht wirklich an eine breite Palette von verwandten
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Produkten für medizinische und andere Zwecke anpaßbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein medizinisches Gipsschneidgerät zu schaffen, das leicht und besonders gut
handhabbar ist und das eine effektive Abführung der Schneidprodukte
gewährleistet.
Erfindungsgemäße Lösungen dieser Aufgabe sind in den Ansprüchen
gekennzeichnet.
Die Erfindung schafft ein wesentlich verbessertes, medizinisches Gipsschneidgerät, das die geschilderten Nachteile des
Stands der Technik zumindest mildert.
Das erfindungsgemäße, medizinische Gipsschneidgerät weist
einen Haupt-Werkzeugabschnitt bzw. einen Haupt-Arbeitsabschnitt und einen komplementären Schlauchabschnitt auf, der
entfernbar hinten am Haupt-Werkzeugabschnitt befestigt ist, wobei der Schlauchabschnitt einen flexiblen Schlauch trägt,
der sich von ihm nach hinten erstreckt und zu einem herkömmlichen Staubsauger führt, der entfernt vom tragbaren
Gipsschneidgerät angeordnet ist.
Die Erfindung schafft ein medizinisches Gipsschneidgerät, das ein Gehäuse mit einem darin angeordneten Niederspannungs-Elektromotor
aufweist, wobei der Motor durch ein von dem flexiblen Unterdruckschlauch getragenes Niederspannungskabel
mit Energie versorgt wird und wobei elektrische Kontakte, die vom Schlauchabschnitt getragen und mit dem Kabel verbunden
sind, die nach dem Zusammenfügen der Abschnitte mit korrespondierenden elektrischen Kontakten in Eingriff sind,
die vom Werkzeugabschnitt getragen sind.
Die Erfindung schafft Rippeneinrichtungen, eine am Werkzeugabschnitt
und die andere am Schlauchabschnitt, wobei die Rippeneinrichtungen komplementär zueinander und im wesent-
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lichen rechtwinklig relativ zur Längsachse des Werkzeuggeräts gebildet sind und wobei die entsprechenden Gehäuseseitenkanten
der Abschnitte unter einem spitzen Winkel relativ zu den komplementären Rippeneinrichtungen geneigt
sind, wodurch dann, wenn die zusammenpassenden Abschnitte in einer Richtung im wesentlichen rechtwinklig zur Längsachse
des Werkzeuggeräts zusammengebracht werden, die komplementären Rippeneinrichtungen gleitend miteinander in Eingriff
treten, um die entsprechenden geneigten Gehäuseseitenkanten in einen im wesentlichen aneinanderliegenden Eingriff
zu führen, wenn die Abschnitte vollständig vereinigt werden.
Die Erfindung schafft eine rückwärtige Öffnung an dem Werkzeugabschnitt,
die mit einer vorderen Öffnung an dem Schlauchabschnitt kommuniziert, wenn die Abschnitte vollständig miteinander
vereinigt sind, für einen Austritt der Staubpartikel durch den sich nach hinten erstreckenden ünterdruckschlauch,
wobei die jeweiligen Öffnungen relativ zu den komplementären, führenden Rippeneinrichtungen an den einzelnen Abschnitten
geneigt sind, wodurch dann, wenn die Abschnitte in einer Richtung parallel zur Ebene der komplementären Rippeneinrichtungen
zusammengebracht werden, die Öffnungen mit beschränktem Verschleiß an den benachbarten Oberflächen und
praktisch ohne Luftleckage dazwischen miteinander ausgerichtet werden.
Die Erfindung schafft ein medizinisches Gipsschneidgerät, das relativ leicht ist und bequem und leicht zu benutzen
ist und das relativ geringe Fibrationen und Lärmbelastungen mit sich bringt.
Die Erfindung schafft ein medizinisches Gipsschneidgerät, dem ein Betrieb mit niedriger Spannung innewohnt, wodurch
die Notwendigkeit starrer bzw. voluminöser elektrischer Isolationen vermieden ist.
Die Erfindung schafft ein medizinisches Gipsschneidgerät, das ökonomischer herzustellen und zu unterhalten ist, aber
dennoch von der Konstruktion her soviel Flexibilität hat, daß die Marktverwertung einer breiten Palette von verwandten
Produkten für medizinische und andere Verwendungen erleichtert wird.
Der in dieser Anmeldung einzeln oder in Zusammensetzungen verwendete Begriff "Gips" soll erhärtete Gipsformstücke
im medizinischen Bereich umfassen, insbesondere Gipsschalen, Gipsverbände, Gipsstützen und dergleichen. Die in dieser
Anmeldung verwendeten Begriffe wie "Schneiden", "Schneidelement", "Schneidgerät" und dergleichen sollen das Entfernen
von medizinischen Gipsteilen durch zerkleinerndes Abtragen und/oder durch Erzeugung mindestens eines Trennspalts
umfassen, wobei die Zerkleinerung in den meisten Fällen nicht durch einen Schneidvorgang im engsten Wortsinn,
sondern durch einen mehr dem Sägen oder dem Fräsen ähnlichen Vorgang erfolgt.
Die Erfindung und Weiterbildungen der Erfindung werden im folgenden anhand eines zeichnerisch dargestellten Ausfüh-^
rungsbeispiels eines medizinischen bzw. chirurgischen Schneidgeräts bzw. Sägegeräts noch näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Schneidgeräts mit separater Energieversorgung und separater Saugeinheit, etwas
schematisiert;
Fig. 2 eine Explosionsansicht von zusammenpassenden Abschnitten des Schneidgeräts, wobei einige Teile weggebrochen
und geschnitten sind, in vergrößertem Maßstab;
Fig. 3 eine hintere Ansicht des Haupt-Werkzeug- bzw. Arbeitsabschnitts in Richtung der Pfeile 3-3 von Fig.2, in
vergrößertem Maßstab;
Fig. 4 eine Vorderansicht des dazu passenden Schlauchabschnitts in Richtung der Pfeile 4-4 von Fig.3, in
vergrößertem Maßstab;
Fig. 5 eine Seitenansicht der entsprechenden Bereiche der zusammenpassenden Abschnitte in deren vollständig
im Eingriff befindlicher Stellung, wobei Teile weggebrochen und geschnitten sind;
Fig. 6 einen Detailschnitt längs 6-6 in Fig.5, wobei zusammenwirkende
Rippeneinrichtungen dargestellt sind, die gleitend miteinander in Eingriff treten, um die
zusammenpassenden Abschnitte zunehmend zusammenzubringen;
Fig. 7 eine Ansicht in Richtung der Pfeile 7-7 von Fig. 5, wobei ein Schalter zur Einschaltung des Motors sowie
eine Schraube zur wahlweisen Stillsetzung einer lös-
baren Klinke und zum Ausschließen einer unbeabsichtigten Betätigung der Klinke gezeigt sind;
Fig. 8 ein schematisches Verdrahtungsschaubild, das die Hochspannungsverbindung zum Absauger und die Niederspannungsversorgung
(12 V) zum Gipsschneidgerät zeigt,
In Fig. 1 ist ein medizinisches Gipsschneidgerät 10 dargestellt
bei dem die Lehre der Erfindung insbesondere Verwendung finden
kann. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß die Lehre der Erfindung in gleicher Weise auf andere kraftgetriebene
Werkzeuge anwendbar ist, die für medizinische oder andere Zwecke bestimmt sind, insbesondere dort, wo ähnliche Umgebungsbedingungen oder -probleme anzutreffen sind. Das medizinische
Gipsschneidgerät 10 weist, insgesamt betrachtet, einen Haupt-Werkzeugabschnitt
11, der entlang einer im wesentlichen langgestreckten Achse ausgebildet ist, einen im wesentlichen axial
angeordneten, dazu passenden Schlauchabschnitt 12, der hinten an dem Werkzeugabschnitt 11 lösbar befestigt ist, ein oszillierendes
Schneidelement 13, beispielsweise ein (Säge-)Blatt, das vorne am bzw. vor dem Werkzeugabschnitt 11 angebracht ist,
einen kombinierten Schutz und Haube 14 für das Schneidelement
13, einen Schalter 15 zum Ein- und Ausschalten der Einheit,
einen flexiblen Unterdruckschlauch 16, der vom Schlauchabschnitt
12 getragen sich von diesem aus nach hinten erstreckt, einen entfernt aufgestellten Unterdruckreiniger 17, im folgenden
einfach Staubsauger genannt, am anderen Ende des Unterdruckschlauchs 16, sowie eine Energieversorgung 18 auf.
In Fig.2 erkennt man, daß der Werkzeugabschnitt 11 ein Gehäuse
19 mit einem darin angeordneten Niederspannungs-Motor 20 (12 V)
aufweist. Der Motor 20 treibt eine Bewegungsübertragung bzw. Transmission 21, die eine in zwei Äste verzweigte Gabel 22
aufweist, die mit einem Längsschaft 23 bzw. mit einer sich
in Längsrichtung erstreckenden Welle 23 verbunden ist, die in dem Gehäuse 19 für eine begrenzte Oszillationsbewegung
bzw. Pendelbewegung angeordnet ist. Die Transmission 21, die Gabel 22, der oszillierende Schaft 23 bzw. die oszillierende
Welle 23 und das Schneidelement 13 sind alle herkömmlich und sind deshalb etwas schematisch dargestellt; der Bereich der
Erfindung wird hierdurch nicht beschränkt. Das Schneidelement 13, das vorzugsweise in Draufsicht auf seine Ebene
kreisförmig ist, ist am Ende der Welle 23 angebracht und daran mittels eines mit Innengewinde versehenen Knopfes 24 gehalten,
dessen Außenoberfläche vorzugsweise Längskerben oder Rändelungen zur Erleichterung einer bequemen Handhabung aufweist.
Eine Leitung bzw. ein Kanal 25 für Bruchstücke bzw. Zerkleinerungsprodukte ist innerhalb des Gehäuses 19 ausgebildet,
vorzugsweise oberhalb des Motors 20, und ist vom Motor 20 isoliert. Der Bruchstückkanal 25 beginnt in einer
Öffnung 26 vorne am Werkzeuggerät; diese Öffnung befindet sich innerhalb der Haube 14 und in der Nähe des oszillierenden
Schneidelements 13 zur Entfernung von Staubpartikeln
und anderen Zerkleinerungsprodukten von dort. Das andere Ende des Kanals 25 endet in einer Öffnung 27, die hinten am Gehäuse
19 des Werkzeugabschnitts 11 ausgebildet ist.
Aus Fig.2 und auch aus Fig. 3 bis 6 ist erkennbar, daß das
Gehäuse 19 des Werkzeugabschnitts 11 ein Paar von komplementären,
zusammenpassenden Hälften 19a und 19b aufweist, die
entlang einer gemeinsamen Längsmittelebene, wie sie insbesondere in Fig.3 erkennbar ist, zusammengefügt sind. Diese zusammenpassenden
Hälften 19a und 19b des Gehäuses 19 sind vorzugsweise
durch Spritzgießen aus einem geeigneten Kunststoffmaterial mit guter Struktursteifigkeit und relativ hoher
Schlagfestigkeit hergestellt. Der hintere Bereich des Gehäuses 19 des Werkzeugabschnitts 11 ist mit einer Rippeneinrichtung
ausgebildet, die vorzugsweise ein Paar von beabstandeten, parallelen Rippen 28 aufweist, die integral an
den entsprechenden Gehäusehälften 19a und 19b in einer Aus-
richtung ausgebildet sind, die quer zu, vorzugsweise im
wesentlichen rechtwinklig zu, der generellen Längsachse des Werkzeugabschnitts 19 verläuft, wobei diese Ausrichtung
in den Figuren von unten nach oben verläuft. Wie deutlicher aus Fig.4 hervorgeht, besitzt der komplementäre Schlauchabschnitt
12 eine korrespondierende Rippeneinrichtung, die vorzugsweise ein Paar von beabstandeten parallelen Rippen
29 aufweist, die integral damit gebildet sind.
Wenn die beiden Geräteabschnitte 11 und 12 zusammengebracht
werden, wie es in den Fig. 5 und 6 gezeigt ist, verzahnen sich die jeweiligen Rippeneinrichtungen gleitend oder kommen
miteinander in Eingriff, wobei dies zunehmend relativ zueinander geschieht, um sicherzustellen, daß die Geräteabschnitte
11 und 12 in einer Richtung zusammengebracht werden, die quer zu und im wesentlichen rechtwinklig zu der generellen Längsachse
oder Anordnung des gesamten Geräts 10 ist.
Wenn die Abschnitte 11 und 12 zusammengebracht sind, kommuniziert
die Bruchstücköffnung 27 im Werkzeugabschnitt 11 mit einer Öffnung 30 im Schlauchabschnitt 12. Wie man aus Fig.2
ersieht, sind diese Bruchstücköffnungen 27 und 30 beide unter einem spitzen Winkel relativ zu den entsprechenden
Rippeneinrichtungen am Werkzeugabschnitt 11 und am Schlauchabschnitt
.12 geneigt. Wenn die entsprechenden Abschnitte 11
und 12 zusammengebracht werden, werden die Öffnungen 27 und
30 zunehmend in eine vollständige Ausrichtung im wesentlichen ohne Luftströmungsweg dazwischen an den benachbarten, zusammenpassenden
Oberflächen der Abschnitte 11 und 12 gebracht.
Wenn andererseits die öffnungen 27 und 30 nicht derart geneigt wären, sondern sich in Ebenen senkrecht zur Längsachse
des Geräts und parallel zur Richtung des zusammenpassenden Eingriffs der Abschnitte 11 und 12 befänden, würden Verschleiß
und möglicherweise eine gewisse Verformung, die an den benachbarten Oberflächen auftreten können, zu einer
beträchtlichen Luftleckage zwischen den ausgerichteten Öff-
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nungen führen. Als Folge davon würde die Effizienz der Staubabsaugung vermindert werden und würden die elektrischen,
weiter unten beschriebenen Bauteile des Geräts möglicherweise beeinträchtigt werden, weil es zu einer StaubanSammlung
und daraus resultierenden Verschmutzung käme.
Das medizinische Gipsschneidgerät wird über ein Niederspannungskabel·
31, das innerhaib des flexiblen Unterdruckschlauchs 16 getragen oder auf andere Weise darin ausgebildet
ist, mit Energie versorgt. Die Verwendung von Niederspannungskabeleinrichtungen ist abseits von medizinischen
Gipsschneidgeräten oder dergleichen generell bekannt (US-PS
29 58 894). Das Kabel 31 ist über einen Schalter 15 und geeignete Leiter 32a und 32b mit einem Paar von beabstandeten
elektrischen Kontakten 32 verbunden. Die herkömmlichen Leiter 32a und 32b sind zur Erleichterung der Darstellung
etwas schematisch dargestellt. Die beiden Kontakte 32 erstrecken sich vom Schlauchabschnitt 12 vorwärts (Fig. 2
und 4) und kommen mit einem entsprechenden Paar von elektrischen Kontakten 33, die vom Werkzeugabschnitt 11 getragen
sind und sich von diesem rückwärts erstrecken, in Eingriff, wenn die Abschnitte 11 und 12 zusammengebracht sind. Die
Kontakte 33 am Werkzeugabschnitt 11 sind mit dem Niederspannungsmotor 20 durch geeignete Leiter 33a und 33b verbunden,
die herkömmlich sind und deshalb etwas schematisch zur Vereinfachung der Darstellung gezeichnet sind. Der Schalter
15 ist vorzugsweise in Kippschalterbauart vorgesehen und ist in einer rechteckigen, vorstehenden Erhöhung 34,
die integral mit dem Schlauchabschnitt 12 geformt ist, zurückgesetzt (Fig. 2 und 7).
Wenn der Schalter 15 in seine Stellung "EIN" bewegt wird, um den Motor 20 einzuschalten, wird das Schneidelement
13 über einen kleinen, spitzen Winkel (-Bereich), der vorzugsweise
etwa 7° beträgt, mittels der herkömmlichen Antriebsübertragungseinrichtung oszilliert. Durch die kleinen
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Pfeile in Fig.2 ist angedeutet, wie Staubteilchen und andere
durch das Schneidelement 13 während des Betriebs des
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Geräts zur Entfernung eines Gipsformstücks oder dergleichen erzeugte Bruchstücke durch die Haube 14, die vordere Öffnung 26 im Werkzeugabschnitt 11, den Bruchstückkanal 25, die hintere Öffnung 27, die ausgerichtete Öffnung 30 im Schlauchabschnitt 12 und den flexiblen Schlauch 16 zum Staubsauger 17 abgezogen werden.
Geräts zur Entfernung eines Gipsformstücks oder dergleichen erzeugte Bruchstücke durch die Haube 14, die vordere Öffnung 26 im Werkzeugabschnitt 11, den Bruchstückkanal 25, die hintere Öffnung 27, die ausgerichtete Öffnung 30 im Schlauchabschnitt 12 und den flexiblen Schlauch 16 zum Staubsauger 17 abgezogen werden.
Aufgrund der Kombination des Niederspannungsbetriebs des Motors 20 zusammen mit der Unterdruckabsaugung von Staubteilchen
durch einen flexiblen Schlauch 16, der rückwärts
vom Gerät wegragt und mit einem entfernten Staubsauger verbunden ist, werden die Nachteile des Stands der Technik im
wesentlichen gemildert, wenn nicht insgesamt vermieden, und werden die Vorteile und Nutzen der Erfindung erreicht. In
teilweiser Zusammenfassung sind diese Vorteile die folgenden: Geringes Gewicht, verbesserte Tragbarkeit für bequemen Gebrauch,
effiziente Entfernung der Staubteilchen und anderer Bruchstücke sowie reduzierte Vibrationen und Umgebungslärmpegel,
all dies bei einer Konstruktion, die wirtschaftlicher herstellbar und reparierbar ist.
Eine lösbare Klinkeneinrichtung ist vorgesehen, um die zusammenpassenden
Abschnitte 11 und 12 in ihrer vollständig vereinigten Position zu halten. In Fig.5 ist erkennbar, daß
die lösbare Klinkeneinrichtung eine Klinke 35 aufweist, die vom Schlauchabschnitt 12 getragen ist, sich von diesem nach
vorn erstreckt und durch eine Feder 36 nach vorn vorgespannt wird. Die Klinke 35 kann manuell gegen die elastische Vorspannungskraft
der Feder 36 in den bzw. in dem Schlauchabschnitt 12 zurückgezogen werden, und zwar mittels eines
Freigabeknopfs 37, der integral mit der Klinke 35 geformt
ist und durch eine Öffnung unten im Schlauchabschnitt 12 ragt, wodurch ein Entfernen des Schlauchabschnitts 12 vom
Werkzeugabschnitt 11 ermöglicht wird. Wenn umgekehrt die
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Abschnitte 11 und 12 mittels der zusammenwirkenden,entsprechenden
Rippeneinrichtungen in vorstehend beschriebener Weise zusammengebracht werden, kommt die Klinke 35 mit
einer Keilleiste 38 in Eingriff, die integral mit dem Werkzeugabschnitt geformt ist und sich von diesem aus rückwärts
erstreckt. Die Klinke 35 rutscht nach oben über die stationäre Keilleiste 38 und schnappt an ihre Stelle, um die zusammenpassenden
Abschnitte 11 und 12 sicher zusammenzuhalten. Darüber hinaus haben die Abschnitte 11 und 12 jeweils benachbarte
seitliche Gehäusekanten 39 und 40 (Fig. 2 und 5), die unter einem spitzen Winkel relativ zu den zusammenwirkenden,
jeweiligen Rippeneinrichtungen 28 und 29 geneigt sind. Dies stellt sicher, daß beim Zusammenbringen der Abschnitte
11 und 12 in Richtung des Pfeils 41 (Fig.2) und
im wesentlichen rechtwinklig zur generellen Längsachse des Geräts die jeweiligen geneigten Gehäuseseitenkanten 39 und
40 nicht die gewünschte Gleitung zwischen den Abschnitten 11 und 12 behindern und daß die Gehäuseseitenkanten 39 und
40 schließlich in im wesentlichen aneinanderliegenden Eingriff miteinander gebracht werden.
Abseits von medizinischen Gipsschneidgeräten oder dergleichen
ist die Relativbewegung zwischen einem Paar von zusammenpassenden Gehäuseabschnitten in einer Richtung im wesentlichen
senkrecht zur generellen Längsachse des Geräts zusammen mit zusammenwirkenden Rippeneinrichtungen, geneigten
jeweiligen Gehäusekanten, zusammenpassenden, vom jeweiligen Abschnitt getragenen Kontakten und einer lösbaren Klinkeneinrichtung
alles generell auf dem Gebiet der kraftgetriebenen Geräte bekannt (US-PS 39 73 179). Die Anwendung dieser
Konzeptionen und Strukturen auf ein medizinisches Gipsschneidgerät oder dergleichen, insbesondere auf ein medizinisches
Gipsschneidgerät mit Niederspannungsbetrieb und einem Unterdruckschlauch, der sich von diesem rückwärts erstreckt
für eine wirksame Sammlung der Staubteilchen mittels
eines separaten Staubsaugers, ist jedoch neu und stellt einen wesentlichen Beitrag auf diesem speziellen und sehr
gut entwickelten Gebiet der Technik dar.
Darüber hinaus schafft das erfindungsgemäße, medizinische
Gipsschneidgerät zusätzliche Ausgestaltungen, die bei dieser Einsatzumgebung neuartig und nicht in der US-PS 39 73
179 offenbart oder gelehrt sind. Insbesondere ist eine Einrichtung vorgesehen, um die lösbare Klinkeneinrichtung wahlweise
stillzusetzen und ihre unbeabsichtigte Betätigung auszuschließen, wenn die zusammenpassenden Abschnitte 11 und
12 vereinigt sind. Zu dieser Einrichtung gehört eine Schraube
42, die in einer Gewindeöffnung 43 im Schlauchabschnitt 12 getragen ist und von der Rückseite des Schlauchabschnitts
12 her zugänglich ist (unterhalb des Schalters 15 in Fig.2
und 7). Diese Schraube 42 kann mittels einer kleinen Schraubenzieherklinge oder eines anderen geeigneten Werkzeugs und
innerhalb der Feder 36 in den Schlauchabschnitt 12 hineingedreht werden, um am hinteren Bereich der Klinke 35 anzustehen
und auszuschließen, daß die Klinke 35 manuell in den Schlauchabschnitt 12 zurückbewegt wird, und zwar ohne
Rücksicht auf irgendeine anschließende, versuchte Betätigung ihres integralen Freigabeknopfes 37. Wenn die Schraube 42
voll eingesetzt ist, um die Klinke 35 stillzusetzen und zu unterdrücken, wird daher ein zufälliger Stoß oder eine versuchte
Betätigung des Freigabeknopfes 37 keinen resultierenden Effekt haben; der Schlauchabschnitt 12 wird mit dem
Werkzeugabschnitt 11 vereinigt bleiben, wodurch eine unbeabsichtigte
Trennung der zusammenpassenden Abschnitte 11 und 12 während des Betriebs des Geräts ausgeschlossen ist. Um
umgekehrt die Klinke 35 wieder für eine Betätigung bereit zu machen, wird die Schraube 42 teilweise, wiederum durch
Verwendung eines geeigneten Werkzeugs, aus ihrer Gewindeöffnung herausbewegt, um die Möglichkeit zu schaffen, die
Klinke 35 ausreichend in den Schlauchabschnitt 12 zurückzuziehen, um eine Trennung der zusammenpassenden Abschnitte
ο ο υ / ο ο y
11 und 12 zu ermöglichen.
Zusätzlich ist der Werkzeugabschnitt 11 mit einem sich nach
unten erstreckenden, gekrümmten, quer zum Gehäuse 19 verlaufenden
Grat 44 versehen, der integral geformt ist, und ist der Schlauchabschnitt 12 mit einer von außen zugänglichen,
gekrümmten, quer verlaufenden, daran angeformten Rinne 45 (Fig. 2 und 5) versehen, die den Grat 44 aufnimmt,
wenn die Abschnitte 11 und 12 völlig vereinigt sind. Die
komplementären, ineinanderpassenden Teile Grat 44 und Rinne 45 ergeben gute strukturelle Steifigkeit und schließen eine
axiale Trennung der zusammenpassenden Abschnitte 11 und 12
in einer Richtung im wesentlichen parallel zur Längsachse des Geräts aus.
In Fig. 1 und 8 ist eine Energieversorgung 18 erkennbar, die
einen üblichen Transformator 56 und einen Bruckengleichrichtei
47 zur Zuführung von Gleichstromenergie mit einer Spannung von 12V zum medizinischen Gipsschneidgerät 10 aufweist.
Das durch den flexiblen Vakuumschlauch 16 getragene Niederspannungskabel
31 ist über ein Kabel 48 und einen Stecker 49 mit einer geeigneten Steckkupplung 50 an der Energieversorgung
18 verbunden. Das Ende des flexiblen Schlauchs 16 ist bei 51 in einer geeigneten Aufnahmekupplung 52 am
Staubsauger 17 aufgenommen. Der Staubsauger 17 besitzt ein
Kabel 53, das in einem Stecker 54 endet, der in einer Steckkupplung 55 an der Stromversorgung 18 aufgenommen ist, um
dem Staubsauger 17 Netzspannung zuzuführen. Die Stromversorgung 18 hat ein Kabel 56 und einen Stecker 57, um sie
am Netz 58 anzustecken. Ein Hauptschalter 59 und eine Schmelzsicherung 60 sind ebenfalls vorgesehen ^(Fig.8).
Wegen seiner modulhaften Zweiabschnitt-Konstruktion zusammen mit dem Niedrigspannung-Betrieb und der Unterdruckabsaugung
zu einem separaten Staubsauger ist das verbesserte er-
findungsgemäße medizinische Gipsschneidgerät auch einer
breiten Palette von weiteren Produkten für medizinische und andere Zwecke anpaßbar dort, wo ähnliche betriebliche
und umgebungsmäßige Bedingungen herrschen.
Claims (10)
- KMX)R-KU NKERSCHMirr-NILSOVi-IiksCil·**-" *.."·»· Πν!Έ\Τ\\\\·\ΐ;ΐΈKl I« Hi: W 1"VTKVP VITtHiNKVSu.Z.: K20049K/8ba . 2.März 1983Black & Decker Inc.Drummond Plaza Office Park, 1423 Kirkwood Highway, Newark, Delaware 19711, V.St.A."Medizinisches Niederspannungs-Gipsschneidgerät mit Unterdruckabsaugung der Bruchstücke"Beanspruchte Priorität:V.St.A. 2.März 1982 Nr. 353 917Ansprüche1 ,' Medizinisches Gipsschneidgerät, gekennzeichnet durch einen im wesentlichen langgestreckten Werkzeugabschnitt (11) und einen komplementären Schlauchabschnitt (12), der hinten am Werkzeugabschnitt (11) lösbar befestigt ist; eine erste Rippeneinrichtung (28), die quer am hinteren Bereich des Werkzeugabschnitts (11) gebildet ist; eine zweite Rippeneinrichtung (29), die quer am vorderen Bereich des Schlauchabschnitts (12) gebildet ist und mit der ersten Rippeneinrichtung (28) zusammenwirkt, um die Abschnitte (11, 12) gleitend in Eingriff miteinander zu führen, wobei die Abschnitte (11, 12) zu der ersten und.der zweiten Rippeneinrichtung (28, 29) geneigte Gehäusekanten (39, 40) besitzen und die Gehäusekanten (39, 40) im wesentlichen aneinander anliegen,wenn die Abschnitte (11, 12) vollständig miteinander verbunden sind; eine lösbare Klinkeneinrichtung (35, 38) zum Zusammenhalten der Abschnitte (11, 12); elektrische Kontakteinrichtungen (32, 33), die von den Abschnitten (11, 12) getragen sind und im Verexnigungszustand der Abschnitte (11, 12) miteinander im „Eingriff sind; ein Gehäuse (19) des Werkzeugabschnitts (11) mit einem elektrischen Motor (20) darin; eine erste Leitereinrichtung (33a,33b), die den Motor (20) mit den entsprechenden Kontakten (33) am Werkzeugabschnitt (11) verbindet; eine zweite Leitereinrichtung (32a, 32b), die die entsprechenden Kontakte (32) am Schlauchabschnitt (12) mit einer Energiequelle (18) verbindet; ein oszillierendes Schneidelement (13), das vor dem Gehäuse (19) angebracht ist; eine Antriebsübertragungseinrichtung (21,22, 23) zwischen dem Motor (20) und dem Schneidelement (13); eine Schalteinrichtung (15) zum wahlweisen Einschalten des Motors (20); einen Bruchstückkanal (25) im Gehäuse (19), der in der Nähe des Schneidelements (13) beginnt und in einer rückwärtigen Öffnung (27) im Gehäuse (19) des Werkzeugabschnitts (11) endet; eine im Schlauchabschnitt (12) gebildete, vordere Öffnung (30), die mit der rückwärtigen Öffnung (27) im Gehäuse (19) kommuniziert, wenn die Abschnitte (11, 12) vereinigt sind; eine Einrichtung, die benachbart den kommunizierenden Öffnungen (27, 30) die Abschnitte (11, 12) im wesentlichen gegen Luftleckage dazwischen abdichtet; und einen Unterdruckschlauch (16), der vom Schlauchabschnitt (12) getragen ist, mit der vorderen Öffnung (30) kommuniziert und sich davon nach hinten erstreckt.
- 2. Medizinisches Gipsschneidgerät, gekennzeichnet durch einen Werkzeugabschnitt (11) und einen komplementären Schlauchabschnitt (12), der lösbar am Werkzeugabschnitt (11) befestigt ist; eine Zusammenwirkungseinrichtung (28,» t. ft t29), um die Abschnitte (11, 12) manuell relativ zueinander zu verschieben; eine lösbare Klinkeneinrichtung (35, 38) zum Zusammenhalten der Abschnitte (11, 12); eine Einrichtung (42) zum wahlweisen Stillegen der Klinkeneinrichtung (35, 38), um die Abschnitte (11, 12) an einer unbeabsichtigten Trennung zu hindern; elektrische Kontakteinrichtungen (32, 33), die von den Abschnitten (11, 12) getragen sind und bei einer Vereinigung der Abschnitte (11, 12) miteinander in Eingriff sind; ein Gehäuse (19) des Werkzeugbereichs (11) mit einem elektrischen Motor (20) darin; einer Leitereinrichtung (33a, 33b) zum Verbinden des Motors(20) mit den entsprechenden Kontakten (33) am Werkzeugabschnitt (11); ein oszillierendes Schneidelement (13), das vor dem Gehäuse (19) angebracht ist; eine Antriebsübertragungseinrichtung (21, 22, 23) zwischen dem Motor (20) und dem Schneidelement (13); einen Bruchstückkanal (25) im Gehäuse (19), der nahe dem Schneidelement (13) beginnt und in einer rückwärtigen Öffnung (27) im Gehäuse (19) endet; eine vordere Öffnung (30) im Schlauchabschnitt (12), die mit der rückwärtigen Öffnung (27) im Gehäuse (19) kommuniziert, wenn die Abschnitte (11, 12) miteinander vereinigt sind; eine Einrichtung, die benachbart den kommunizierenden Öffnungen (27, 30) die Abschnitte (11, 12) im wesentlichen gegen Luftleckage dazwischen abdichtet; einen Unterdruckschlauch (16), der vom Schlauchabschnitt (12) getragen ist und mit der vorderen Öffnung (30) kommuniziert; eine Kabeleinrichtung (31), die vom Unterdruckschlauch (16) getragen und mit den entsprechenden Kontakten (32) am Schlauchabschnitt (12) verbunden ist; und eine Schaltereinrichtung (15)/ die von einem der Abschnitte (11, 12) getragen ist, zur wahlweisen Einschaltung des Motors (20).
- 3. Medizinisches Gipsschneidgerät, gekennzeichnet durch einen Werkzeugabschnitt (11) und einen rückwärtig von dem Werkzeugabschnitt (11) angeordneten, komplementären Schlauchabschnitt (12); eine Zusammenwirkungseinrichtung (28, 29),um die Abschnitte (11, 12) manuell relativ zueinander zu verschieben; eine lösbare Klinkeneinrichtung (35, 38) zum Zusammenhalten der Abschnitte (11, 12); elektrische Kontakteinrichtungen (32, 33), die von den Abschnitten (11, 12) getragen sind und im Vereinigungszustand der Abschnitte (11, 12) miteinander in Eingriff sind; ein Gehäuse (19) des Werkzeugabschnitts (11); einen Niederspannungs-Elektromotor (20) im Gehäuse (19); eine Leitereinrichtung (33a, 33b), die den Motor (20) mit den entsprechenden Kontakten (33) am Werkzeugabschnitt (11) verbindet; ein oszillierendes Schneidelement (13), das vor dem Gehäuse (19) angebracht ist; eine Antriebsübertragungseinrichtung (21, 22, 23) zwischen dem Motor (20) und dem Schneidelement (13); einen im Gehäuse (19) gebildeten Bruchstückkanal (25), der nahe dem Schneidelement (13) beginnt und in einer rückwärtigen Öffnung (27) im Gehäuse (19) endet; eine vordere öffnung (27) im Gehäuse (19) endet; eine vordere Öffnung (30) im Schlauchabschnitt (12), die im Vereinigungszustand der Abschnitte (11, 12) mit der rückwärtigen Öffnung (27) im Gehäuse (19) kommuniziert; eine Einrichtung, die benachbart den kommunizierenden Öffnungen (27, 30) die Abschnitte (11, 12) im wesentlichen gegen Luftleckage dazwischen abdichtet; einen Unterdruckschlauch (16), der vom Schlauchabschnitt (12) getragen ist und mit der darin vorgesehenen vorderen Öffnung (30) kommuniziert; ein Niederspannungskabel (31), das vom Unterdruckschlauch (16) getragen und mit den entsprechenden Kontakten (32) am Schlauchabschnitt (12) verbunden ist; und eine Schaltereinrichtung (15), die von einem der Abschnitte (11, 12) getragen ist, zum wahlweisen Einschalten des Motors (20).
- 4. Bei einem medizinischen Gipsschneidgerät oder einem anderen Werkzeuggerät mit im wesentlichen langgestreckter Achse eine Einrichtungskombination, gekennzeichnet durch ein Paar von axial angeordneten, zusammenpassenden,lösbar miteinander vereinigten Abschnitten (11, 12); ein erstesPaar von diametral gegenüberliegenden, parallelen Rippen (28), die am hinteren Bereich eines der beiden Abschnitte (11, 12) in einer Ausrichtung gebildet sind, die im wesentlichen rechtwinklig zu dessen Längsachse verläuft; ein zweites Paar von diametral gegenüberliegenden, parallelen Rippen (29), die am vorderen Bereich des anderen, dazupassenden Abschnitts (12) gebildet ist, wobei die entsprechenden Rippenpaare (28, 29) komplementär zueinander sind und gleitend miteinander in Eingriff kommen, wenn die zusammenpassenden Abschnitte (11, 12) in einer im wesentlichen zur Längsachse rechtwinkligen Richtung zusammengebracht werden; Gehäuseseitenkanten (39, 40) an jedem der Abschnitte (11, 12), die geneigt relativ zu den zusammenwirkenden Rippenpaaren (28, 29) gebildet sind; eine erste Bruchstücköffnung (27) in einem Abschnitt (11); eine komplementäre zweite Öffnung (30) im anderen Abschnitt (12), wobei die Öffnungen jeweils relativ zu den komplementären Rippenpaaren (28, 29) geneigt sind, wodurch dann, wenn beim Zusammenbringen der Abschnitte (11, 12) die komplementären Rippen (28, 29) relativ zueinander gleiten, die entsprechenden geneigten Gehäuseseitenkanten (39, 40) miteinander in im wesentlichen anliegenden Eingriff miteinander kommen und die geneigten Öffnungen (27, 30) in den Abschnitten (11, 12) im wesentlichen ohne Luftleckage zwischen den Abschnitten (11, 12) und um die Öffnungen (27, 30) miteinander ausgerichtet werden.
- 5. Bei einem medizinischen Gipsschneidgerät oder einem anderen Werkzeuggerät mit einer im wesentlichen längs verlaufenden Achse eine Einrichtungskombination, gekennzeichnet durch ein Paar von zusammenpassenden Abschnitten (11, 12), die lösbar miteinander vereinigt sind; eine erste Rippeneinrichtung (28) , die im hinteren Bereich eines der beiden Abschnitte (11, 12) in einer Ausrichtung im wesentlichen rechtwinklig zu dessen Längsachse gebildet ist; eine zweite Rippeneinrichtung (29), die am vorderen Bereich desanderen dazu passenden Abschnitts (12) gebildet ist, wobei die jeweiligen Rippeneinrichtungen (28, 29) komplementär zueinander sind und gleitend in Eingriff miteinander treten, wenn die zusammenpassenden Abschnitte (11, 12) in einer Richtung im wesentlichen rechtwinklig zu der Längsachse zusammengebracht werden; Gehäuseseitenkanten (39, 40) an jedem der Abschnitte (11, 12), die geneigt relativ zu den komplementären Rippeneinrichtungen (28, 29) gebildet sind; eine erste Bruchstücköffnung (27) in dem einen Abschnitt (11); eine komplementäre zweite Öffnung (30) in dem anderen Abschnitt (12), wobei die Öffnungen (27, 30) jeweils relativ zu den komplementären Rippeneinrichtungen (28, 29) geneigt sind, wodurch dann, wenn die Rippeneinrichtungen (28, 29) beim Zusammenbringen der Abschnitte (11, 12) relativ zueinander gleiten, die geneigten Gehäuseseitenkanten (39,40) im wesentlichen in aneinanderliegenden Eingriff miteinander kommen und die geneigten Öffnungen (27, 30) in den Abschnitten (11, 12) im wesentlichen ohne Luftleckage zwischen den Abschnitten (11, 12) und um die Öffnungen (27, 30) miteinander ausgerichtet werden, und durch entsprechende elektrische Kontakteinrichtungen (32, 33), die von den Abschnitten (11, 12) getragen sind und im vollständigen Vereinigungszustand der Abschnitte (11, 12) miteinander in Eingriff sind.
- 6. Bei einem medizinischen Gipsschneidgerät mit einer im wesentlichen langgestreckten Achse eine Einrichtungskombination, gekennzeichnet durch ein Paar von zusammenpassenden Abschnitten (11, 12), die lösbar miteinander vereinigt sind; eine erste Rippeneinrichtung (28), die am hinteren Bereich eines der Abschnitte (11) gebildet ist; eine zweite Rippeneinrichtung (29), die am vorderen Bereich des anderen, dazu passenden Abschnitts (12) gebildet ist, wobei die jeweiligen Rippeneinrichtungen (28, 29) komplementär zueinander sind und beim Zusammenbringen der zusammenpassenden Abschnitte (11, 12) in einer Richtung quer zur Längsachse gleitend miteinander in Eingriff treten; Gehäuseseiten-ιι· · *kanten (39,40) an jedem der Abschnitte (11,12), die geneigt relativ zu den zusammenwirkenden Rippeneinrichtungen (28, 29) gebildet sind, wodurch dann, wenn die Rippeneinrichtungen (28, 29) beim Zusammenbringen der Abschnitte (11, 12) relativ zueinander gleiten, die geneigten Gehäuseseitenkanten (39,40) in im wesentlichen aneinanderliegenden Eingriff miteinander gebracht werden; einen nach unten vorragenden Quergrat (44) an einem der Abschnitte (11, 12); eine Querrinne (4 5) am anderen Abschnitt (12) zur Aufnahme des Quergrats (44), wenn die Abschnitte (11, 12) vollständig zusammengebracht sind, wodurch eine axiale Trennung der Abschnitte (11, 12) verhindert ist; und eine lösbare Klinkeneinrichtung (35, 38) zum Zusammenhalten der Abschnitte (11, 12) in ihrer vollständig vereinigten Lage.
- 7. Bei einem medizinischen Gipsschneidgerät oder einem anderen Werkzeuggerät mit einer im wesentlichen langgestreckten Achse eine Einrichtungskombination, gekennzeichnet durch ein Paar von zusammenpassenden Abschnitten (11, 12), die lösbar miteinander vereinigt sind; eine erste Rippeneinrichtung (28), die am hinteren Bereich eines der Abschnitte (11,12) gebildet ist; eine zweite Rippeneinrichtung (29), die am vorderen Bereich des anderen, dazu passenden Abschnittes (12) gebildet ist, wobei die entsprechenden Rippeneinrichtungen (28, 29)gleitend miteinander in Eingriff treten, wenn die zusammenpassenden Abschnitte (11, 12) in einer Richtung im wesentlichen quer zur Längsachse zusammengebracht werden; jeweilige Gehäuseseitenkanten (39,40) an jedem der Abschnitte (11, 12), die geneigt relativ zu den zusammenwirkenden Rippeneinrichtungen (28,29) gebildet sind, wodurch dann, wenn die Rippeneinrichtungen (28, 29) beim Zusammenbringen der Abschnitte (11, 12) relativ zueinander gleiten, die entsprechenden geneigten Gehäuseseitenkanten (39, 40) im wesentlichen in aneinanderliegenden Eingriff miteinander gebracht werden; einemanuell betätigbare, lösbare Klinkeneinrichtung (35,38) zum Halten der Abschnitte (11, 12) im ihrer vollständig vereinigten Lage; und eine Einrichtung (42), die von einem der Abschnitte (11, 12) getragen ist, zum Stillsetzen der lösbaren Klinkeneinrichtung (35, 38) und zum Ausschließen einer unbeabsichtigten Betätigung der Klinkeneinrichtung (35, 38) und einer daraus resultierenden, unbeabsichtigten Trennung der Abschnitte (11, 12), wobei diese Stillsetzungseinrichtung (42) zur Betätigung durch ein Werkzeug vorgesehen ist.
- 8. Medizinisches Gipsschneidgerät, gekennzeichnet durch einen Werkzeugabschnitt (11) mit einer im wesentlichen langgestreckten Achse; einen komplementären Schlauchabschnitt (12), der lösbar hinten am Werkzeugabschnitt (11) befestigt ist; eine erste Rippeneinrichtung (28), die am hinteren Bereich des Werkzeugabschnitts (11) im wesentlichen im rechten Winkel zu dessen Längsachse gebildet ist; eine zweite Rippeneinrichtung (29), die am vorderen Bereich des Schlauchabschnitts (12) gebildet ist, wobei die entsprechenden" Rippeneinrichtungen (28, 29) komplementär zueinander sind und gleitend miteinander in Eingriff treten, wenn die Abschnitte (11, 12) in einer Richtung im wesentlichen rechtwinklig zur Längsachse des Werkzeugabschnitts (11) zusammengebracht werden; ein Gehäuse (19) des Werkzeugabschnitts (11) mit einem Niederspannungs- Elektromotor (20) darin; ein oszillierendes Schneidelement (13), das vor dem Gehäuse (19) angebracht ist; eine Antriebsübertragungseinrichtung (21, 22, 23) zwischen dem Motor (20) und dem Schneidelement (13); einem Bruchstückkanal (25) im Gehäuse (19) auf einer Seite des Motors (20) und isoliert von diesem, wobei der Bruchstückkanal (25) in der Nähe des Schneidelements (13) beginnt und in einer rückwärtigen öffnung (27) im Gehäuse (19) endet; eine komplementäre vordere Öffnung im Schlauchabschnitt (12), wobei die Öff-nungen (27, 30) geneigt relativ zu den komplementären Rippeneinrichtungen (28, 29) gebildet sind; entsprechende Gehäuseseitenkanten (39, 40) an jedem der Abschnitte (11, 12), die geneigt relativ zu den komplementären Rippeneinrichtungen (28, 29) gebildet sind, wodurch dann, wenn diej(28 29)Rippeneinrichtungen/xn 'einer Richtung im wesentlichen rechtwinklig zur Längsachse des Werkzeugabschnitts (11) relativ zueinander gleiten, die geneigten, entsprechenden Gehäuseseitenkanten (39, 40) in im wesentlichen aneinanderliegenden Eingriff miteinander gebracht werden und die geneigten Öffnungen (27, 30) in den Abschnitten (11, 12) im wesentlichen ohne Luftleckage zwischen den Abschnitten (11, 12) und um die Öffnungen (27, 30) miteinander ausgerichtet werden; eine manuell betätigbare, lösbare Klinkeneinrichtung (35, 38) zum Halten der Abschnitte (11, 12) in ihrer vollständig vereinigten Lage; eine Einrichtung (42) , die von einem der Abschnitte (11, 12) getragen ist, zum wahlweisen Stillsetzen der Klinkeneinrichtung (35, 38) und zum Verhindern einer unbeabsichtigten Betätigung der Klinkeneinrichtung (35, 38); elektrische Kontakteinrichtungen (32, 33), die von den Abschnitten (11, 12) getragen sind und jeweils miteinander in Eingriff kommen, wenn die Abschnitte (11, 12) miteinander vereinigt werden; eine Leitereinrichtung (33a, 33b), die den Motor (20) mit den entsprechenden Kontakten (33) am Werkzeugabschnitt (11) verbindet; einen Unterdruckschlauch (16), der vom Schlauchabschnitt (12) getragen ist und mit dessen Öffnung (30) kommuniziert; ein Niederspannungskabel (31), das vom Unterdruckschlauch (16) getragen und mit den entsprechenden Kontakten (32) am Schlauchabschnitt (12) verbunden ist; und eine Schaltereinrichtung (15), die von einem der Abschnitte (11, 12) getragen und für ein wahlweises Einschalten des Motors (20) vorgesehen ist.
- 9. Bei einem tragbaren, kraftbetriebenen Werkzeuggerät eine Einrichtungskombination, gekennzeichnet durch trennbare Gehäuseabschnitte (11, 12), die gleitend miteinander in Eingriff stehen; eine manuell lösbare Klinkeneinrichtung (35, 38) zum Halten der Abschnitte (11, 12) in einer vollständig vereinigten Lage;einen Niederspannungs-Elektromotor (20) in einem der Abschnitte (11, 12); einen Bruchstückkanal (35) in dem einen Abschnitt (11) und isoliert von dem Motor (20); eine Öffnung (30) in dem anderen Abschnitt (12), die mit dem Bruchstückkanal (25) kommuniziert; einen Unterdruckschlauch (16)," der von dem anderen Abschnitt (12) getragen ist und mit dessen Öffnung (30) kommuniziert; eine Niederspannungs-Kabeleinrichtung (31), die vom Vakuumschlauch (16) getragen ist; eine erste elektrische Kontakteinrichtung (32), die von dem anderen Abschnitt (12) getragen und mit der Kabeleinrichtung (31) verbunden ist; eine zweite elektrische Kontakteinrichtung (33), die von dem einen Abschnitt (11) getragen und mit dem Motor (20) verbunden ist, wobei die erste und die zweite Kontakteinrichtung (32, 33) miteinander in Eingriff sind, wenn die Abschnitte (11, 12) gleitend miteinander vereinigt worden sind.
- 10. Einrichtungskombination nach 'Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkzeuggerät ein medizinisches Gipsschneidgerät |T3) ist.
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| CH249741A (de) * | 1946-03-06 | 1947-07-15 | Roth Rahm E | Vorrichtung zum Lösen von Gipsverbänden vom menschlichen Körper. |
| US3103069A (en) * | 1962-11-14 | 1963-09-10 | Orthopedic Equipment Co | Vacuumized surgical cast cutter |
| DE3101363A1 (de) * | 1980-01-18 | 1981-12-24 | Shosaku Shizuoka Saito | Staubdichte gipsverbandsaege sowie schutzeinrichtung fuer eine solche |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
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| CA1192835A (en) | 1985-09-03 |
| GB2117894B (en) | 1985-07-10 |
| US4421111A (en) | 1983-12-20 |
| FR2522498B1 (fr) | 1986-10-24 |
| GB8304086D0 (en) | 1983-03-16 |
| GB2117894A (en) | 1983-10-19 |
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