DE3048473A1 - Drainagevorrichtung mit getrennter ausstroemkammer - Google Patents
Drainagevorrichtung mit getrennter ausstroemkammerInfo
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Description
TELEFONi (OS?) 85 23 33 TELEX· 529 830 tteffd
mein zeichen, Kurtz-43/B 22. Dezember 1980
BioResearch Inc.
315 Smith Street
Farmingdale, New York / U.S.A.
315 Smith Street
Farmingdale, New York / U.S.A.
Drainagevorrichtung mit getrennter Ausströmkammer
Die Erfindung betrifft eine Drainagevorrichtung, insbesondere eine Vorrichtung, die es ermöglicht, Fließmedien (Flüssigkeiten
und/oder Gase; nachstehend ist der Einfachheit halber stets von Flüssigkeiten die Rede) aus einer Körperhöhle,
wie z.B. der Pleurahöhle, abzuleiten und in der Körperhöhle geeignete Drücke einzuhalten.
Es ist zum normalen Atmen wesentlich, daß der Raum innerhalb der Pleurahöhle, der die Lungen umgibt, frei von Flüssigkeit
ist und einen Unterdruck aufweist, so daß die Lungen nach außen gezogen werden und dabei die Pleurahöhle
ausfüllen, um so richtiges Atmen zu ermöglichen. Jeglicher Angriff auf die Pleurahöhle, wie er durch Lungen-
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Professional Representative before the European Patent Office PoihdiKkkonto MOndwn Nr. 199520-805 . Dr«idn*r Bank MOnchin Nr. 793099900 (BlZ 70080000)
chirurgie oder fremde Objekte, die den Brustkorb durchstoßen, oder bei Brustfellentzündung (Pleuritis) eines
Patienten verursacht wird, erzeugt Flüssigkeiten in der Pleurahöhle, die das normale Atmen behindern können.
Es ist daher notwendig, eine Vorrichtung vorzusehen, die diese Flüssigkeiten aus der Pleurahöhle entfernen kann
und gleichzeitig sicherstellt, daß der gewünschte Grad an Unterdruck in der Pleurahöhle aufrechterhalten wird.
Eines der grundlegenden Gerätetypen, das für diesen Zweck verwendet worden ist, ist z. B. in der US-PS 3 363 626
und der US-PS 3 363 627 beschrieben. Dieses Gerät ist unter dem Namen Unterwasserdrainagegerät bekannt und
sieht drei Kammern vor, eine erste Kammer, die eine Sammelkammer zum Sammeln der aus der Pleurahöhle durch
ein Thorakotomie-Rohr abgeleiteten Flüssigkeiten umfaßt,
eine zweite Kammer, die als Unterwasserabdichtungskammer bekannt ist und die die Pleurahöhle vor dem atmosphärischen
Druck schützt, und eine dritte Kammer, die als Druckmeßkammer bekannt ist und die zur Regulierung des Unterdrucks innerhalb der Pleurahöhle dient. Dieser Gerätetyp
hat sich sowohl bei der Entfernung von Flüssigkeiten aus der Pleurahöhle als auch bei der Aufrechterhaltung
eines gewünschten Grades an Unterdruck innerhalb der Pleurahöhle als sehr erfolgreich erwiesen.
Jedoch erforderte solch ein Gerät das vorherige Füllen der Unterwasserabdichtungskammer mit Wasser und auch das
vorherige Füllen der Druckmeßkammer bis zum gewünschten Niveau, um den gewünschten Grad an Unterdruck innerhalb
der Pleurahöhle aufrechterhalten zu können. Es war daher ein Bedarf nach einer Drainagevorrichtung, die an die
Pleurahöhle eines Patienten angeschlossen werden kann und die nicht irgendein vorheriges Füllen und auch keine Vakuum-
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pumpe erforderte. Z.B. ist es in Not Situationen an Orten,
an denen eine Flüssigkeit zum Füllen der Unterwasserabdichtungskammer und der Druckmeßkammer nicht zur Verfügung
steht oder an denen eine Vakuumpumpe nicht zur Verfügung steht, notwendig, eine Vorrichtung bereitzustellen,
die an die Pleurahöhle eines Patienten angeschlossen werden kann und die die Drainage der Flüssigkeiten übernimmt,
um das Expandieren der Lungen zu ermöglichen.
Das in dem Patent No. 4 015 603 offenbarte Drainagesystem
sieht ein Gerät vor, welches die Notwendigkeit für eine vorausgehende Füllung der Unterwasserabdichtungskammer
eliminiert durch Plazieren der Unterwasserabdichtung an das untere Ende des Thorakotomie-Rohrs am oberen Ende
der Drainagevorrichtung. In der in dem früheren Patent beschriebenen Vorrichtung wurde die Unterwasserabdichtung
durch eine Flüssigkeit gebildet, die von der Pleurahöhle des Patienten abgeleitet worden war. Jedoch erforderte
die in dem Patent No. 4 015 603 beschriebene Vorrichtung
die Verwendung einer selbstregulierten Vakuumpumpe und daher konnte,die in diesem vorbekannten Patent beschriebene
Vorrichtung nicht in Situationen eingesetzt werden, in denen solch eine Pumpe nicht verfügbar war.
Zusätzlich schuf die Plazierung der Unterwasserabdichtungskammer am unteren Ende des Thorakotomie-Rohrs, wie beschrieben
in dem Patent No. 4 015 603,unter bestimmten ungewöhnlichen
Umständen ein weiteres Problem. Im Falle eines Patienten mit einer Blockade in den Luftröhren, in der
Weise daß der Patient ernste Probleme hatte, Luft in die Lungen zu bekommen, war in der Pleurahöhle ein zu hoher
Unterdruck erzeugt worden. Ein derart hoher Unterdruck hat zur Folge, daß die Flüssigkeit in der Unterwasserabdichtungskammer
aufwärts durch das Thorakotomie-Rohr gezogen worden ist und es war, wenn das Ausmaß an Unterdruck genügend
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hoch war, der Flüssigkeit wieder möglich, iii die Pleurahöhle
einzutreten. Dieser Zustand, nämlich Wiedereintreten von Flüssigkeit aus der ünterwasserabdichtungskammer
in die Pleurahöhle, konnte eine Infektion verursachen oder anderweitig Probleme für den Patienten hervorrufen.
Dazu kommt noch, daß es möglich war, die durch die ünterwasserabdichtungskammer vorgesehene Abdichtung
während Perioden hoher Unterdrücke in der Pleurahöhle gänzlich einzubüßen. Der Verlust der Wasserabdichtung
konnte schweren Schaden hervorrufen in dem Fall, wenn der Unterdruck unterbrochen wurde oder wenn die Vorrichtung
als Zweiflaschensystem mit einer zur Atmosphäre hin offenen Sammelkammer verwendet wurde.
In dem Patent No. 3 853 128 ist ein positives Druckentlastungsventil
in einem Drainagegerät mit einer üblichen Unterwasserabdichtungs- und .'Druckmeßkammer offenbart.
Das positive Druckentlastungsventil ist zwischen den Unterwasserabdichtungs- und Druckmeßkammern angeordnet
und sorgt für Entlastung von hohem Druck, der sich innerhalb der Sammelkammer aufbaut. Die in dem Patent No.
3 853 128 offenbarte Vorrichtung muß jedoch vor der Benutzung gefüllt werden und funktioniert nicht als eine
Zwei-Kammer-Vorrichtung, die ohne vorherige Füllung eingesetzt werden kann.
In der Anmeldung, Serial No. , angemeldet am
, mit dem Titel "Two-Chambered Underwater Drainage Apparatus with Oneway Outflow Valve" ist eine
Drainagevorrichtung vorgeschlagen/ die viele der oben erwähnten Probleme in Verbindung mit den Drainagevorrichtungen
des Stands der Technik überwindet. In dieser früheren Anmeldung ist eine Drainagevorrichtung offenbart^ in der eine
Ünterwasserabdichtungskammer durch eine Trennwand gebildet wird, die sich teilweise quer über das obere Ende der Sam-
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melkaituner mit einem Rohr erstreckt, das sich abwärts von
dem Einlaß in eine Ausnehmung, die in der Trennwand zur Vorsehung der Unterwasserabdichtung ausgebildet ist, erstreckt.
Ein Einwege-Ventil ist in dem Flüssigkeitsdurchgang zum Auslaß von der Sammelkammer vorgesehen, wobei ·
das Einwege-Ventil es Gasen erlaubt, von der Sammelkammer nach außen zu strömen, aber welches das Einströmen von
Gasen vom Auslaß in die Sammelkammer verhindert. Dieser Vorrichtung haften jedoch zwei Probleme an, welche die
vorliegend offenbarte Drainagevorrichtung überwindet. Wenn die in unserer früheren Anmeldung offenbarte Drainagevorrichtung
versehentlich gekippt wird, kann die ganze, in der Unterwasserabdichtungskammer befindliche Flüssigkeit
ohne weiteres über die Trennwand und in die Sammel'-kammer fließen, was zu einem zeitweiligen Verlust der
Wasserabdichtung führt, bis die Abdichtung mit in der Pleurahöhle
angesammelten Flüssigkeiten wieder hergestellt werden kann. Außerdem ist das in unserer früheren Anmeldung vorgeschlagene
Einwege-Ventil der Flüssigkeit innerhalb der Sammelkammer ausgesetzt und kann infolge der Gegenwart
von Flüssigkeit in dem Durchgang des Einwege-Ventils
wenigstens teilweise wirkungslos werden.
Die vorliegende Erfindung überwindet alle der oben genannten Probleme und stellt ein Unterwasserdrainagegerät
bereit, welches kein vorheriges Füllen mit Wasser erfordert, welches keine Vakuumpumpe erfordert, aber bei
welchem der Anschluß einer Vakuumpumpe vorgesehen ist, und welche eine Unterwasserabdichtungskammer einschließt,
die die Abdichtung aufrechterhält, auch wenn die Drainagevorrichtung versehentlich gekippt wird. Die vorliegende
Erfindung sieht auch weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
einer Wasserabdichtung vor, wenn die Vorrichtung als ein Zwei-Flaschen-System mit einer zugehörigen, nach
der Atmosphäre offenen Sammelkammer eingesetzt wird.
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In einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Drainagegerät mit einer schrägen Trennwand,
die die Ünterwasserabdichtungskaininer über der Trennwand und eine Samme!kammer unter der Trennwand bildet,
vorgesehen. Direkt unter dem Einlaß zu dem Drainagegerät ist eine U-förmige Vertiefung (Ausnehmung) in der Trennwand
angeordnet, die eine Abdichtung mit einem Rohr, das sich abwärts von dem Einlaß für ein Thorakotomie-Rohr
erstreckt, bildet.
In einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung umfaßt
die Drainagevorrichtung einen Behälter mit einem Einlaß dazu in einem oberen Ende davon und einer Trennwand,
die sich entlang der Länge des Behälters beim oberen Ende desselben erstreckt und die eine Sammelkammer
unter der Trennwand und eine Unterwasserabdichtungskammer über der Trennwand bildet. Eine separate Auslaßkammer
ist in dem oberen Ende des Behälters angeordnet und hat einen Auslaß, an dem ein mit der Atmosphäre verbundener Saugschlauch
angeschlossen werden kann. Ein separater Durchgang verbindet die Auslaßkammer mit der Unterwasserabdichtungskammer
durch ein Einwege-Ventil, das eine Flüssigkeitskommunikation
zurück zu der Unterwasserabdichtungskammer verhindert. Der Durchgang ist zum oberen Ende'des
Behälters benachbart so angeordnet, daß ein Übertragen der Flüssigkeit zwischen der Unterwasserabdichtungskammer
und der Auslaßkammer verhindert wird. Eine öffnung in der Trennwand ermöglicht einen Flüssigkeitsstrom von der oberen
Unterwasserabdichtungskammer in die untere Sammelkammer und ist mit Einrichtungen versehen, um einen Flüssigkeitsstrom
von der Unterwasserabdichtungskammer in den Durchgang zu verhindern.
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In noch.einem anderen Aspekt der vorliegenden Erfindung
sind Einrichtungen vorgesehen, die die öffnung in der Trennwand umgeben, um einen wesentlichen Verlust
an Flüssigkeit von der Unterwasserabdichtungskammer in die Sammelkammer zu verhindern, wenn der Behälter gekippt
wird. Darüber hinaus kann eine U-förmige Vertiefung in der Trennwand zwischen einem Rohr, das den Thorakotomie-Rohreinlaß
und die Unterwasserabdichtungskammer verbindet, vorgesehen werden, so daß ein Flüssigkeitsreservoir bereitsteht, um diese Abdichtung im Falle eines
versehentlichen Kippens der Drainagevorrichtung aufrechtzuerhalten.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher
beschrieben; es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der Zwei-Kammer-Unterwasserdrainagevorrichtung
mit einer separaten Ausströmkammer,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Drainagevorrichtung entlang der Linie 2-2 der Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenschnittansicht entlang der Linie 3-3 der Fig. 1,
Fig. 4 eine geschnittene Endansicht längs der Linie 4-4 der Fig. 1 und *
Fig. 5 eine Draufsicht von oben der Drainagevorrichtung .
Die nachfolgende detaillierte Beschreibung stellt eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vor-
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richtung dar.
Bezugnehmend auf die Zeichnungen, in denen gleiche Zahlen
jeweils gleiche Elemente in den verschiedenen Ansichten bezeichnen, ist in Fig. 1 eine Unterwasserdrainagevorrichtung
10 dargestellt, die einen Behälter 12 umfaßt, der aus einem festen durchsichtigen Plastikmaterial oder dergleichen
hergestellt sein kann. Der Behälter 12 ist in der vorliegenden Ausführungsform in einer im wesentlichen
kastenförmigen Gestalt mit vier vertikalen Wänden, wenn in aufrechter Stellung, dargestellt, nämlich mit einer
vorderen Wand 14, einer hinteren Wand 16, einer ersten
Endwand 18 und einer zweiten Endwand 20. Zusätzlich ist der Behälter 12 mit einer Oberseitenwand 22 und einer Bodenwand
24 ausgerüstet.
Die Ünterwasserdrainagevorrichtung 10 ist auch mit einem
Einlaß 26 zum Anschluß eines Thorakotomie-Rohrs, das sich in die Pleurahöhle des Patienten erstreckt, ausgerüstet.
Ein Auslaß 28, der nachfolgend näher beschrieben ist, ist zur Verbindung des Behälters mit einer Saugeinrichtung
angepaßt. Der Behälter 12 ist weiter mit einer ersten öffnung 30, die dem Einlaß 26 benachbart ist, und einer
zweiten öffnung 32, die sich an demselben Ende wie der Auslaß 28 befindet, ausgerüstet. Die Gummidiaphragmas 34
und 36, die nachstehend beschrieben sind, sind in der ersten öffnung 30 und der zweiten öffnung 32 in abdichtender
Verbindung mit dem Behälter 12 entsprechend angeordnet.
In den Fig. 1, 2 und 3 ist ein inneres Einlaßrohr 38 dargestellt,
das sich von dem Drainagevorrichtungseinlaß 26 abwärts erstreckt und an der schrägen Hauptscheidewand
40 endet. Die Haupttrennwand 40 erstreckt sich horizontal von der ersten Endwand 18 zur zweiten Endwand 20 und
transversal von der vorderen Wand 14 zur hinteren Wand 16
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und teilt damit die Drainagevorrichtung 10 in eine obere
Unterwasserabdichtungskammer 42 und eine unsere Sammelkaituner
44. Eine Ecke der Haupttrennwand 48, die sich unterhalb
des Einlaßrohrs 38 befindet, ist mit einem U-förmigen, mit einer Vertiefung versehenen Teil 46 versehen. Der mit
einer Vertiefung versehene Teil 46 ist definiert durch das Schalenteil 48 mit einer halbkreisförmigen Seite 50,
die an einem kreisförmigen Boden 52 befestigt ist. Die andere Seite des Schalenteils 48 wird durch die hintere
Wand 16 gebildet.
Der Schalenteil 48 ist so angeordnet ,und in der Größe
so bemessen, daß er zwei in gewisser Weise widersprüchliche Kriterien befriedigt. Der Zweck des Schalenteils
48 ist es, die aus der Pleurahöhle drainierte Flüssigkeit zurückzuhalten, so daß sich, nachdem eine vorbestimmte
Menge an Flüssigkeit drainiert worden ist und der Boden des Einlaßrohrs 38 bedeckt ist, "automatisch
eine Abdichtung bildet. Es ist somit ein Kriterium, daß der Schalenteil 48 klein genug ist, so daß nur eine re*-
lativ kleine Menge an Flüssigkeit aus der Pleurahöhle
des Patienten drainiert zu werden braucht, bevor sich eine Abdichtung bildet. Auf der anderen Seite ist es
ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung, daß die Abdichtung, einmal gebildet, nicht durch'unachtsames,
versehentliches Kippen der Drainagevorrichtung 10 zerstört wird. Daher sollte der Schalenteil 48 eine genügend
große Kapazität haben, so daß im Falle eines FlüssigkeitsverIusts
daraus die Abdichtung nicht gebrochen wird. Offensichtlich kann sich der untere Teil des Einlaßrohrs 38
abwärts in den Schalenteil 48 erstrecken, um damit den Verlust einer Abdichtung verhindern zu helfen, wenn die
Drainagevorrichtung 10 gekippt wird. Das hat jedoch den Nachteil, daß mit wachsender Höhe der Flüssigkeit auf-
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wärts dem Einlaßrohr 38 die Druckdifferenz zwischen der Pleurahöhle und der Abdichtungskammer gleichzeitig
entsprechend ansteigt. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich deshalb der untere
Teil des Einlaßrohrs 38 nur bis zum unteren Teil der Haupttrennwand 40.
Wie vorstehend erwähnt ist die Haupttrennwand 40 schräg von der zweiten Endwand 20 zur ersten Endwand 18. Somit
hat die Haupttrennwand 40 einen größeren Abstand von der Oberseitenwand 22, die an die erste Endwand 18 angrenzt,
als von der zweiten Endwand 20. Die Neigung der Haupttrennwand 48 erlaubt das Ansammeln der Flüssigkeit
in der Abdichtungskammer 42 und das Strömen in die Richtung des Schalenteils 48, wodurch der Schalenteil 48 bei
einem geringfügigen Kippen der Drainagevorrichtung 10 gefüllt bleibt. ;
Im wesentlichen zentral angeordnet in der Haupttrennwand 40 ist eine öffnung 54, die einen Flüssigkeitsstrom (d.h.
beides Flüssigkeit und Gas) von der Unterwasserabdichtungskammer 42 in die Sammelkammer 44 ermöglicht. Wie in den
Fig. 1, 2 und 5 gezeigt, ist eine die öffnung 54 umgebende Einrichtung vorgesehen, um einen wesentlichen Flüssigkeitsverlust
von der Unterwasserabdichtungskammer 42 in die Sammelkammer 44 für den Fall zu verhindern, daß der
Behälter gekippt werden sollte. Diese Einrichtung schließt eine U-förmige Prallwand 56 ein, die sich zwischen der
Haupttrennwand 40 und der Oberseitenwand 22 erstreckt. Das offene Ende der Prallwand 56 liegt dem ersten Ende
18 gegenüber und ist mit ihr im wesentlichen parallel ausgerichtet. Eine Sperre (gate) 58 ist mit jedem Ende zu den
offenen Enden der Prallwand 56 verbunden und ist an der unteren Seite mit der Haupttrennwand 40 auch verbunden.
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einer vor Die Sperre bzw. Auslauf 58 erstreckt sich nach oben bis ζΐΓ*
bestimmten Distanz gegen die Oberseitenwand 22, so daß die Tiefe der Flüssigkeit in der Unterwasserabdichtungskamrner
42, wenn die Drainagevorrichtung 10 in der normalen aufrechten Position ist, durch die Höhe der Sperre 58
bestimmt wird. Somit fließt, sobald sich die von der Pleurahöhle drainierte Flüssigkeit in der Unterwasserabdichtung
skammer 42 bis zu einer Tiefe größer als die Höhe der Sperre 58 ansammelt, die darüber hinaus gehende
Flüssigkeit über die Sperre 58 durch die öffnung 54 in die Sammelkammer 44 darunter. Eine Tropfleiste 60 ist
an der Unterseite der Haupttrennwand 40 direkt unter der unteren Seite der Sperre 58 angeordnet. Die Tropfleiste
60 ermöglicht eine wirksamere Strömung der überfließenden Flüssigkeit von der Unterwasserabdichtungskammer 42 in
die Sammelkammer 40. Wie in der Fig. 1 gezeigt, kann eine Kerbe 62 in der Mitte der Sperre 58 vorgesehen sein, um
so die Tiefe des Flüssigkeitsreservoirs in der Unterwasserabdichtungskammer 42 genauer kontrollieren zu können.
In den Fig. 2 und 5 ist eine vertikale Trennwand 70 gegen ein Ende der Haupttrennwand 40 angeordnet und teilt
die Abdichtungskammer 42 von der Auslaßkammer 72. Die vertikale Trennwand 70 erstreckt sich transversal von
der vorderen Wand 14 zur hinteren Wand 16.und vertikal
von der Haupttrennwand 40 zur Oberseitenwand 22. Flüssigkeitskommunikation ist vorgesehen zwischen der Unterwasserabdichtungskammer
42 und der Auslaßkammer 72 durch einen röhrenförmigen Durchgang 74. Ein Ende des röhrenförmigen
Durchlasses 74 befindet sich am oberen, gerundeten geschlossenen Ende der Prallfläche 56 und läuft entlang
der unteren Seite der Oberseitenwand 30 und verbindet damit die Auslaßkammer 72 durch eine weitere, auslaß-verbindende
Kammer 76, die nachfolgend näher beschrieben ist. Eine vertikale Platte 78 erstreckt sich zwischen
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der unteren Seite des Durchgangs 74 und der oberen Seite der Haupttrennwand 40 und läuft entlang von der vertikalen
Trennwand 70 zum geschlossenen Ende der Prallfläche 56. Somit teilen die vertikale Platte 78 und die
Prallfläche 56 die Abdichtungskammer in zwei Teile und hindern zusammen die gesammelte Flüssigkeit am Schwappen,
quer in die Abdichtungskammer 42. Zwei, in räumlichen Abständen befindliche, L-förmige Trennwände, eine innere
Trennwand 80 und eine äußere Trennwand 82 erstrecken sich zwischen der zweiten Endwand 20 und der vertikalen Trennwand
70. Der Raum zwischen den Trennwänden 80 und 82 definiert die verbindende Kammer 76, und der Raum zwischen
der inneren Trennwand 80 und den Wänden des Behälters 12 definieren die Auslaßkammer 72. Der Behälterauslaß 28 steht
durch ein Auslaßrohr 84 mit dem obersten Teil der Auslaßkammer 72 in Verbindung, und die zweite öffnung 32
steht mit dem obersten Teil der Verbindungskammer 76 in Verbindung. Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist die untere
Seite der äußeren Trennwand 82 koplanar mit der Haupttrennwand 40 und trennt die Sammelkammer 44 von der Verbindungskammer
76.
Wie vorstehend erwähnt, wird die Flüssigkeitskommunikation in die Verbindungskammer 76 durch den Durchgang 74
durch eine halbkreisförmige öffnung 86 hindurch an der oberen Seite der vertikalen Trennwand 70 vorgesehen.
Ein-Weg-Flüssigkeitskommunikation aus der verbindenden Kammer 76 wird vorgesehen durch ein Ein-Weg-Auslaßventil
88'. Eine zentrale öffnung (nicht gezeigt) und vier peripherale öffnungen (nicht gezeigt) erstrecken
sich durch die untere Seite der inneren Trennwand 80. Wie in der ebenfalls anhängigen, vorstehend erwähnten
Patentanmeldung, Ser. No. , angemeldet am
, mit dem Titel "TWO CHAMBER UNDERWATER DRAINAGE APPARATUS WITH ONE-WAY OUTFLOW VALVE", die
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3ÖA8473
hierin ein Bestandteil ist, offenbart, hat das Ventil 88 einen Schaft (stem), der in der zentralen Mündung .montiert
ist, und einen vergrößerten Kopf, der sich über die peripheren Mündungen hinweg erstreckt. Somit wird,
sobald der Druck in der Unterwasser abdichtungskaminer 42, der Sammelkammer 44 und der Verbindungskammer 76 den Druck
in der Auslaßkammer 72 übersteigt, der Kopf des Ventils 88 nach oben gezwungen, so daß der Durchlaß der Gase in
die Auslaßkammer ermöglicht wird und dadurch zwischen ihnen ein Druckausgleich eintritt. Wenn jedoch der Druck in
der Auslaßkammer 72 höher ist als in dem Rest der Drainagevorrichtung 10, bleibt das Ventil 88 geschlossen und verhindert
dadurch eine Flüssigkeitskommunikation in die entgegengesetzte Richtung.
Wie aus den Fig. 1 und 3 klar ersichtlich, sieht die Verbindungskammer
76 eine eingeschlossene Kammer von dem Ende des röhrenförmigen Durchgangs 74 zu dem Einlaß der
Auslaßkammer 72 vor und verhindert eine direkte Kommunikation zwischen der Sammelkammer 44 und dem Ventil 88.
In dieser Weise ist das Ventil 88 gegen eine Kontaminierung mit Flüssigkeiten geschützt, die in der Sammelkammer
44 enthalten sind und die eine Betriebsstörung beim Ventil 88 verursachen könnten.
Ein positives Druckentlastungsventil 90 ist physikalisch in
der fernen Ecke der Auslaßkammer 72 in einem eingeschlossenen Bereich 92 (vgl. Fig. 3) angeordnet. Das eingeschlossene
Areal 92 wird durch die vertikale Trennwand 70, eine weitere vertikale Platte 93, die zwischen der
vertikalen Trennwand 70 und der zweiten Endwand 20 angeordnet ist, eine vertikale verbindende Platte 94 (vgl.
Fig. 5), die zwischen der vertikalen Trennplatte 70 und
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der Platte 93 angebracht ist, und durch einen Boden 96 mit einer öffnung 98 durch ihn hindurch (vgl. Fig. 3) gebildet«
Zwei öffnungen 100 (vgl. Fig. 5), die in der Behälteroberseitenwand
22 angeordnet sind, sorgen für die Flüssigkeit skonununikation zwischen dem eingeschlossenen Areal
92 und der äußeren Atmosphäre. Der Zweck für und die detaillierte Struktur des Entlastungsventils 90 sind
beschrieben in unserer oben erwähnten, gleichfalls anhängigen Patentanmeldung Ser. No. ,
angemeldet am
Wenn die Drainagevorrichtung 10 benutzt wird, wird sie normalerweise mit einem Unterdruck von einer kontrollierten
Unterdruckvorrichtung, die an den Behälterauslaß 28 angeschlossen
ist, benutzt. Jedoch kann die Drainagevorrichtung 10 gleichermaßen auch ohne einen Unterdruck benutzt
werden. Jedenfalls kann die Drainagevorrichtung 10 ohne vorheriges Füllen mit der Flüssigkeitsabdichtung benutzt
werden. Ein Thorakotomie-Rohr (nicht gezeigt) ist zwischen der Pleurahöhle des Patienten und dem Behältereinlaß 26
verbunden. Das Ein-Weg-Auslaßventil 88 schützt den Patienten vor dem Zugang atmosphärischer Luft und der daraus resultierenden
Gefahr eines Pneumothorax. Die flüssigen Sekretionen von der Pleurahöhle füllen zunächst den Schalenteil
48 und sehen somit eine Unterwasserabdichtung an dem unteren Ende des Einlaßrohrs 38 vor. Wenn der Schalenteil
48 mit Flüssigkeit gefüllt ist, strömt die Flüssigkeit über auf den oberen Teil der Haupttrennwand 40. Anfangs
können genaue Messungen der flüssigen Sekretion innerhalb des Schalenteils 48, der kalibriert werden kann,
gemacht werden.
Für den Fall, daß Unterdruck bzw. Saugen verwendet werden soll,
wird ein Schlauch von einer regulierten Unterdruckquelle an
130038/08 7 6 ORIGINAL INSPECTED
- 30A8473
den Auslaß 28 angeschlossen, und das gewünschte Ausmaß an Unterdruck kann innerhalb der Sammelkammer und der
PleurahÖhle aufrechterhalten werden. Wenn mit Unterdruck gearbeitet wird, wird ein zusätzlicher Schutz gegen einen
möglichen Aufbau eines positiven Drucks innerhalb der Sammelkammer und der PleurahÖhle des Patienten durch ein
positives Druckentlastungsventil 90 vorgesehen, welches sich im Falle eines plötzlichen, in der Drainagevorrichtung
10 entstehenden Drucks öffnen kann.
Der Behälter 12 ist auch mit zwei Vertiefungen 110 und
112 in der rückwärtigen Wand 16 versehen. Wie in der
Fig. 1 dargestellt, erstrecken sich die Vertiefungen 110 und 112 aufwärts von der Bodenwand 24 zu einem Punkt
etwa ein Drittel des Weges aufwärts der Rückwand 16. Die Vertiefungen bzw. Ausnehmungen 110 und 112 fungieren als
Führungselemente und sind zur Aufnahme eines entsprechenden Einhängeelements 114 angepaßt; das Einhängeelement
114 hat die in der Fig. 1 dargestellte Form, so daß es ein Bodengestell für die Drainagevorrichtung 10 bildet,
wenn sie auf einer horizontalen Fläche unterstützt werden muß. Darüber hinaus sind zwei Hängeklammern 116 vorgesehen,
die fest in der Nähe der oberen Seite der ersten und der zweiten Endwände 18 und 20 montiert sind und mit
einer Serie von unterstützenden Simsen 118 versehen sind.
Wie auch in der Fig. 1 dargestellt, kann die Drainagevorrichtung 10 von einer Bettschiene hängen, z.B. unter Verbindung
einer der Klemmleisten 118 mit einem Ende des Einhängeelements
114 und unter Verbindung des anderen Endes mit der Bettschiene.
Wie ebenfalls in der Fig. 1 dargestellt, befinden sich am oberen, zweiten Ende des Behälters 12 zwei kastenförmige
Kanäle 120. Die Kanäle 120 werden verwendet zur Verbindung der entsprechenden Glieder, die auf einer
130038/0876
trennbaren ünterdruckkontrollkammer zum festen Anschließen
der Ünterdruckkontrollkammer an die Drainagevorrichtung
10 montiert sind. Eine trennbare ünterdruckkontrollkammer ist in unserer ebenfalls anhängigen Patentanmeldung,
Ser. No. 52 825, angemeldet am 27. Juni 1979, offenbart, auf die hier Bezug genommen wird. Diese abtrennbare Ünterdruckkontrollkammer
ist auch mit einer auf der Ünterdruckkontrollkammer montierten Nadel versehen, so daß es
das Gummidiaphragma 36 der Drainagevorrichtung 10 durchsticht, wenn die beiden angeschlossen sind. Wie in unserer
vorerwähnten Patentanmeldung erklärt, hat die Nadel eine Bohrung darinnen, so daß eine Flüssigkeitskommunikation
zwischen der anschließbaren Unterdruckkontrol!kammer und
der Unterwasserabdichtungskammer 42 der vorliegenden Drainagevorrichtung 10 erreicht werden kann.
Bei der Verwendung von Drainagevorrichtungen, bei denen die Unterwasserabdichtung direkt an dem Ende des Thorakotomie-Rohrs
durch die flüssigen Sekretionen von der Pleurahöhle des Patienten gebildet wird, ist es wichtig,
daß die Drainagevorrichtung so konstruiert ist, daß ein zu hoher Unterdruck innerhalb der Pleurahöhle, wie er
möglicherweise durch eine Verstopfung in den Luftröhren oder dergleichen verursacht wird, die Flüssigkeit innerhalb
der Unterwasserabdichtung nicht dazu.bringen kann, innerhalb des Thorakotomie-Rohrs aufzusteigen und in
die Pleurahöhle zurückzuströmen. Dies ist bei dem vorliegend offenbarten Gerät wegen des eingebauten EinWege-Ausflußventils
ausgeschlossen. Zusätzlich sind mit der U-förmigen Prallfläche 56 und der Anbringung eines
röhrenförmigen Durchgangs 74 an dem oberen Ende der Prallfläche 56 Maßnahmen vorgesehen, die ein Strömen
der Flüssigkeit von der Unterwasserabdichtungskammer in die Auslaßkammer verhindern. Die Sperre 58, die den Eintritt
von Flüssigkeit durch die öffnung 56 in der Haupt-
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trennwand 40 blockiert, zusammen mit der Neigung der Haupttrennwand 48 stellen sicher, daß ein ausreichendes
Flüssigkeitsreservoxr in der Abdichtungskammer 42 aufrechterhalten wird, um den Schalenteil 48 mit Flüssigkeit
gefüllt und die Abdichtung intakt zu halten für den Fall, daß die Drainagevorrichtung 10 versehentlich geneigt
oder gekippt wird.
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Leerseite
Claims (11)
- PatentansprücheDrainagevorrichtung gekennzeichnet durch einen Behälter, einen an dessen oberen Ende befindlichen Einlaß, eine Trennwand, die sich quer durch den oberen Bereich dieses Behälters erstreckt und eine Sammelkammer unterhalb der Trennwand und eine Unterwasserabdichtungskaminer oberhalb der Trennwand bildet, eine gesonderte Auslaßkammer im oberen Bereich dieses Behälters, ein Einwege-Ventil in dieser Auslaßkammer und einen Auslaß zur Atmosphäre von dieser Auslaßkammer, einen gesonderten Durchgang, der sich von der Unterwasserabdichtungskammer zur Auslaßkammer erstreckt, wobei der Durchgang dem oberen Ende dieses Behälters benachbart angeordnet ist, eine Öffnung in dieser Trennwand, um das Strömen der Flüssigkeit von der Unterwasserabdichtungskammer zu der Sammelkammer zu ermöglichen, und durch eine Einrichtung, die diese Öffnung in der Trennwand umgibt, um ein Strömen der Flüssigkeit von der Unterwasserabdichtungskammer in den Durchgang zu verhindern.130038/0876
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Öffnung in der Trennwandim wesentlichen zentral angeordnet ist und daß die Einrichtung eine im wesentlichen vertikale Prallwand, die sich
um die Peripherie dieser Öffnung erstreckt, umfaßt. - 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Einrichtung eine Prallfläche umfaßt, die sich von der Trennwand zur obersten Wand des Behälters um die Peripherie der Öffnung in der Trennwand herum erstreckt, und daß wenigstens ein Teil einer Wand der Prallfläche eine reduzierte Höhe hat, damit Flüssigkeit darüber von der Unterwasserabdichtungskammer in die Sammelkammer strömen kann.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß sich der Durchgang in die Unterwasserabdichtungskammer hinein am oberen Ende der Prallfläche öffnet.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie zusätzlich ein Einlaßrohr umfaßt, das sich von dem genannten Einlaß in einen U-förmigen, mit einer Vertiefung versehenen Teil in der Trennwand erstreckt.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Trennwand von der Oberseitenwand des Behälters, die an ein Ende der Trennwand angrenzt, einen größeren Abstand hat als beim
gegenüberliegenden Ende der Trennwand. - 7. Vorrichtung, gekennzeichnet durch einen Behälter mit drei Kammern darin, einer Sammel-130038/0876ORIGINAL INSPECTEDkammer, einer Unterwasserabdichtungskammer und einer Auslaßkainmer, wobei die Auslaßkammer bei dem oberen Ende des Behälters angrenzend an ein Ende davon angeordnet ist und wobei die Auslaßkammer einen Auslaß zur Atmosphäre einschließt, einen Einlaß von der unterwasserabdichtungskammer und ein Ein-Wege-Ventil, das in dem Durchgang zwischen dem Einlaß und dem Auslaß zu der Auslaßkammer angeordnet ist, eine Trennwand, die sich von der Auslaßkammer zu der gegenüberliegen-. den Endwand des Behälters erstreckt und die Bodenwand für die Unterwasserkammer bildet, eine zentral angeordnete öffnung in der Trennwand, die einen Flüssigkeitsdurchgang zwischen der Unterwasserabdichtungskammer und der Sammelkammer bildet, einen Thorakotomie-Rohreinlaß in die Unterwasserabdichtungskammer und durch eine Einrichtung, die die Öffnung in der Trennwand umgibt, um einen wesentlichen Flüssigkeitsverlust von der Unterwasserabdichtungskammer in die Sammelkammer zu verhindern, wenn der Behälter gekippt wird.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Einrichtung eine Prallfläche umfaßt, die sich im wesentlichen vertikal von der Trennwand zur Oberseitenwand des Behälters erstreckt, wobei sich eine Seite der Prallfläche nur eine begrenzte Entfernung gegen die Oberseitenwand erstreckt, wodurch es der Flüssigkeit ermöglicht wird, von der Unterwasserabdichtungskammer zu der Sammelkammer darüberzufließen.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß sie zusätzlich einen röhrenförmigen Durchgang von dem oberen Ende der Prallfläche zum Einlaß der Auslaßkammer einschließt.130038/0876
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet , daß sie zusätzlich eine ü-förmige Vertiefung in der Prallfläche einschließt, die unmittelbar unterhalb des Thorakotomie-Rohreinlasses und einer röhrenförmigen Ausdehnung, die zwischen dem Einlaß und der Vertiefung gebildet ist, angeordnet ist.
- 11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet , daß sie zusätzlich eine Einrichtung, die eine umschlossene Kammer von dem röhrenförmigen Durchgang zu dem Auslaß der Auslaßkammer vorsieht, umfaßt.130038/0876
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