DE3041966A1 - Textilmaterial, verfahren und vorrichtung zu dessen herstellung - Google Patents
Textilmaterial, verfahren und vorrichtung zu dessen herstellungInfo
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Description
PATENTANWÄLTE -" "·'- ■'
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WUESTHOFF - ν. PECHMANN - BEHRENS - GOETZ
professional representatives before thb european patent office
agrees fre* l'office euxofeem des brevets
D-8000 MÜNCHEN SCHWEIGERSTRASSE
telefon! (085) 66io $1
telegramm: protectpatent telex: $24070
Anmeldung
Anmelder: Milliken Research Corporation
P.O. Box 1927 Spartanburg, South Carolina 29304, U.S.A.
Titel: Textilmaterial, Verfahren und Vorrichtung zu dessen Herstellung
13U023/057S
■ DR.-iNG,jRANZ VUESTIlOPi
WUESTHOFF-v.PECHMANN-BEHRENS-GOETZ d,pl.-ing.gerhahD puls (W
OirL.-CHEM.DK. E. FXEIHBRK VON PECIIMANN
PXOPESSIONAL REPRESENTATIVES BEFOKX THE EUROPEAN PATENT OFFICE DK.-ING. DIETER BEHRENS
D-8000 MÜNCHEN 90 1A-54 169 SCHWEIGERSTRASSE 2
telefon: (089) 66 20 ji
telegxamm: pkotectpatent telex; $24070
Beschreibung
_ ■ Textilmaterial,- Verfahren und
~" Vorrichtung zu dessen Herstellung
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Oberflächenveredeln bzw. Ausrüsten von Textilmaterial
mit mechanischen Mitteln, um daraus ein Erzeugnis mit weicherer Oberfläche und einem gewünschten Griff herzustellen. Sie
bezieht sich ferner auf ein nach diesem Verfahren herstellbares Textilmaterial mit modifizierter Oberfläche.
Es ist bekannt, daß sich nachfolgend als Ware bezeichnetes Textilmaterial an der rechten Seite mechanisch oberflächenveredeln
läßt, um an ihm verschiedene Effekte zu erzeugen, beispielsweise eine sich weich anfühlende Oberfläche, eine
Faserdecke bzw. Deckschicht oder bei aus Filamentgarnen hergestellter Ware sogar einen dem Griff aus Spinnfaser hergestellter
Ware ähnlichen Griff. Zu diesen mechanischen Oberflächenveredelungs- oder Ausrüstungsverfahren für die Schauseite
gehören das Rauhen und das Schleifen oder Schmirgeln, wobei das angewandte spezielle Verfahren ebenso wie gewählte
Betriebsparameter sowohl nach dem angestrebten Effekt als auch nach der Art der auszurüstenden Ware bestimmt werden. Das
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in der Fachwelt verschiedentlich auch Schmirgeln genannte Schleifen von textiler Ware wird im allgemeinen nach bekannten
Verfahren durchgeführt, wobei die Ware über sich rasch drehende Zylinder geleitet wird, die mit einem Schleifmittel
überzogen Sind, beispielsweise mit Sandpapier von zweckdienlichem Feinheits- oder Rauhheitsgrad. Die Schleifkörner, die
mit der Warenoberfläche während einer von den Betriebsbedingungen abhängigen Zeitspanne in Berührung kommen, wirken
scheuernd auf die Fasern an der Warenoberfläche und erzeugen eine Faserdecke, die im allgemeinen kürzer ist als die durch
Rauhen erzielbare Faserdecke.
Es ist ferner bekannt, daß beim schleifenden Oberflächenveredeln
der rechten Warenseite das Anpressen der textlien Ware an die schleifende Fläche entweder durch Ausüben einer Zugkraft
auf die Ware oder durch Einstellen einer im voraus festgelegten Lücke von geringerer Breite als die Warendicke
zwischen der schleifenden Fläche und einem Gegenhalter erzielt werden kann. Häufig muß die mit solchen mechanischen Ausrüstungsverfahren
erhaltene Warenoberfläche nach dem Schleifen geschert oder in anderer Weise behandelt werden, um ein Erzeugnis
zu schaffen, das eine Pol- oder Florhöhe von gewünschter Gleichmäßigkeit aufweist.
Hinsichtlich der nach bekannten mechanischen Oberflächenveredelungsverfahren
behandelten Warenarten ist allgemein festgestellt worden, daß die Warenfestigkeit häufig in beträchtlichem
Maße verlorengehen kann, insbesondere dann, wenn eine" bedeutende Änderung des Aussehens oder des Griffs der Ware
angestrebt wird. Auch kann sich beim Ausrüsten sehr steifer Ware, z.B. von Polyester/Baumwolle-Geweben oder reinen Polyester-Geweben
insbesondere nach dem Schleifen eine streifige Oberfläche ergeben, die zumindest zum Teil durch straffe
Kettfäden in der Ware hervorgerufen wird. Außerdem ist es in der Praxis schwierig, diese straffen Kettfaden in der Ware
zu vermeiden. Ferner ist es bei vielen Warenarten schwierig,
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INSPECTED
eine dichte und gleichmäßige Änderung der Warenoberfläche zu erzielen. Bei Warenarten aus verhältnismäßig festen Fasern,
insbesondere aus Polyesterfasern, ist die erzielte Faserdecke bzw. Deckschicht häufig von geringer Höhe, ungleichmäßig und
"gekräuselt", so daß das Warenerzeugnis ästhetisch nicht ansprechend ist und die Griffeigenschaften des Erzeugnisses
wenig oder gar nicht verbessert sind.
Auch können mechanische Ausrüstungsverfahren an der Warenoberfläche
eine Pol- oder Flordecke ergeben, die höher als erwünscht ist und durch Scheren niedriger gemacht werden muß,
wodurch sich am Warenerzeugnis eine auch "dünn" genannte ungenügende Deckschicht ergibt. Bei Anwendung herkömmlicher
Ausrüstungsverfahren ist es somit sehr schwierig, mit wenig oder gar keinen Fehlern behaftete gleichmäßige Erzeugnisse
von reproduzierbarer guter Qualität herzustellen. Außerdem können einige Warenarten, insbesondere solche von z.B. sehr
geringem Gewicht, unter Anwendung herkömmlicher Verfahren an der Schauseite überhaupt nicht oberflächenveredelt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, hier Abhilfe zu
schaffen.
Die Lösung dieser Aufgabe ist in den beigefügten Patentansprüchen gekennzeichnet.
Das Verfahren gemäß der Erfindung ist entwickelt worden, um eine im Vergleich mit herkömmlichen Verfahren gleichmäßigere
Oberflächenveredelung bzw. -ausrüstung bei Waren zu erreichen, auch bei Waren mit straffen Kettfäden. Mit dem Verfahren
gemäß der Erfindung konnte die Streifenbildung so gering wie möglich gehalten oder völlig vermieden werden. Das Verfahren
läßt sich bequem steuern, und durch Ändern betriebsmäßiger Parameter lassen sich Ausrüstungsmerkmale vorhersagbar einstellen.
Abhängig von den Betriebsbedingungen und der Warenunterlage kann die erzielte Oberflächenausrüstung wenige
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gebroche Fasern aufweisen, wenngleich sie sich sehr weich anfühlen kann oder im Bedarfsfall eine dichte, aber sehr
niedrige Deckschicht haben kann. Je nach den Eigenschaften der Unterlage und den gewählten Betriebsparametern kann der
Griff der Oberfläche der behandelten Ware wildlederähnlich, oder wie bei Baumwolle sein oder auch die wünschenswerten
Eigenschaften des wolligen Griffs haben. Diese verschiedenen Ergebnisse sind nicht allein von der Art der Unterlage abhängig
und können in vielen Fällen sogar bei derselben Art von Warenunterlage durch Ändern der Betriebsparameter erzielt
werden. Es kann dafür gesorgt werden, daß die Ware selbst besser in Falten fällt, oder es können im Bedarfsfall die
Behandlungsparameter so eingestellt werden, daß hauptsächlich nur die Warenausrüstung, beispielsweise der Oberflächengriff,
bei nur geringer oder keiner Beeinflussung des Fallens und der Faltensteifigkeit der Ware geändert wird. Es wurde festgestellt,
daß Aussehens- und Griffmerkmale von nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelter Ware sich in bedeutendem
Maße und im gewünschten Umfang vom mit herkömmlichen Verfahren erzielbaren Aussehen und Griff der Ware unterscheiden.
Es wurde ferner festgestellt, daß Ware, die im allgemeinen nach herkömmlichen Verfahren überhaupt nicht oberflächenveredelt
werden kann, sich mit dem Verfahren gemäß der Erfindung in vorteilhafter Weise und ohne Schwierigkeiten behandeln
läßt. Beispielsweise kann bestimmte Ware von geringem Gewicht, wie z.B. einige Jersey-Gewirke oder -Gestricke, nicht
oder zumindest nicht nach herkömmlichen Verfahren in zweckdienlicher Weise geschliffen werden, da diese Ware bei der
zum üblichen Schleifen erforderlichen Zugspannung zu beträchtlicher Dickenverringerung neigt und bei dieser Ware außerdem
die Gefahr besteht, daß sie sich um den Schleifzylinder
wickelt. Dagegen ermöglicht das Verfahren gemäß der Erfindung eine bessere Beeinflussung der Bedingungen beim Oberflächenveredeln,
und es hat sich herausgestellt, daß sich
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ORIGINAL INSPECTED
sogar sehr leichte Jersey-Gewirke und -Gestricke oberflächenveredeln
lassen.
Ein bei Textilwaren häufig anzutreffender Fehler ergibt sich aus "straffen Kanten". Dieser Fehler macht die Anwendung herkömmlicher
Schleifverfahren nahezu unmöglich. Nach dem Verfahren gemäß der Erfindung läßt sich solche Ware jedoch ohne
weiteres ausrüsten, wobei sich aus den "straffen Kanten" wenig oder keine nachteilige Wirkung ergibt.
Sogar Ware mit Prägeausrüstung läßt sich nach dem Verfahren
gemäß der Erfindung mechanisch oberflächenveredeln, wodurch ein Erzeugnis mit besserem Griff und Aussehen sowohl in den
geprägten als auch in den von Prägungen freien Bereichen entsteht. Das unerwünschte "glänzende" oder "Plastik"-Aussehen
in den geprägten Bereichen ist gemildert.
Ware aus Kunststoff-Endlosfaser, z.B. aus Polyester-Filamenten,
die nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelt wird, kann viele der vorteilhaften Griff- und Aussehensmerkmale von
Spinnfaserware und häufig auch einen wünschenswerten Oberflächengriff, der normalerweise mit Ware aus Fasern feineren
Denier-Titers verbunden ist, annehmen. Nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelte Ware kann weiterhin verbesserte
Hafteigenschaften besitzen; es läßt sich also erreichen, daß sie unter Verwendung eines geeigneten Klebstoffs
besser als unbehandelte Materialien an einem anderen Material, beispielsweise an flächigem Polyurethanmaterial, haften.
Die Erfindung schafft auch ein nach dem Verfahren gemäß der Erfindung hergestelltes Textilmaterial,bei dem das Rohmaterialeine
Vielzahl von Fasern aufweist, von denen wenigstens 20 Gew.-%, vorzugsweise wenigstens 45 Gew.-% Kunststoffasern
sind, z.B. thermoplastische Kunststoffasern wie Polyesteroder Polyamidfasern. Wenn nicht vollständig aus Kunststoff,
kann der übrige Teil des Textilmaterials aus Naturfasern
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hergestellt sein und sogar einige nichtfasrige Materialien enthalten. Die Fasern im Textilmaterial weisen eine Krümmung
auf und sind so ausgebildet, daß sie konvexe und konkave Seitenabschnitte haben. Die freiliegenden konvexen Seitenabschnitte
der Fasern im Textilmaterial, also jene, die an oder nahe der Materialoberfläche liegen und nicht von anderen
Fasern überdeckt werden, weisen bis zu einem beträchtlichen Grad Kratzer und eine Vielzahl von im allgemeinen kurzen,
ziemlich dicken lamellenförmigen Vorsprüngen auf, die aus ihnen heraustreten. Während die tatsächliche Länge und Anzahl
dieser Vorsprünge gemäß der Erfindung in beträchtlichem Maße veränderlich sein können, abhängig von der Art des behandelten
Materials und der Intensität der Behandlung, ist festgestellt worden, daß die durchschnittliche Länge dieser Vorsprünge,
gemessen von der Wurzel des Vorsprunges, an der er mit dem Hauptabschnitt der Faser verbunden ist, bis zu
seinem vorderen Ende, im allgemeinen klein ist, z.B. weniger als etwa 0,05 mm, vorzugsweise weniger als etwa 0,03 mm beträgt.
Wie schon erwähnt, wurde auch festgestellt, daß das Ausmaß der Änderung dieser freiliegenden konvexen Seitenabschnitte
des Textilmaterials abhängig von der Zusammensetzung der Warenunterlage veränderlich sein kann. Es ist
jedoch offenbar, daß die Änderung solcher Merkmale bedeutend und im Hinblick auf ihre Anwendung auf einen großen Warenbereich
einzigartig ist und sich ohne weiteres feststellen läßt, wenn der geänderte Warerkörper mit einem unbehandelten
Musterstück oder auch mit einem Musterstück derselben Zusammensetzung und Struktur verglichen wird, das unter Anwendung
herkömmlicher Verfahren oberflächenveredelt worden ist. Die erzielten Änderungen sind in den nachstehend beschriebenen
Beispielen sehr deutlich dargestellt.
Die Gestalt der Vorsprünge ist als lamellenförmig bezeichnet worden. Diese Charakterisierung soll nicht bedeuten, daß einzelne
Vorsprünge von exakt identifizierbarer und reproduzierbarer Gestalt sind. Der Begriff "Lamelle" wird in seiner
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ORIGINAL INSPECTED
üblichen Bedeutung gebraucht, die eine dünne, flache Schuppe oder Teilstück bezeichnet (entsprechend der Definition des
engl. "lamella" in Webster's Seventh New Collegiate Dictionary, Ausgabe 1965). Einzelne Vorsprünge können außerdem von
ziemlich unregelmäßiger Gestalt sein; einige können sogar von großer Länge im Vergleich zu ihren Querschnittsabmessungen
sein. Nichtsdestoweniger sind die Vorsprünge im Durchschnitt eher kurz und von eher flachem Querschnitt als von insbesondere
kreisrundem Querschnitt, mit dem sich eine echte Fibrille kennzeichnen ließe.
Insbesondere hinsichtlich der bevorzugten Erzeugnisse gemäß der Erfindung ist auch festgestellt worden, daß der Querschnitt
der an oder nahe der Oberfläche des Textilmaterials angeordneten Fasern selbst als Folge der mechanischen Oberflächenbehandlung
gemäß der Erfindung häufig verformt sind, wogegen die Dimension der oberflächenfernen Fasern ungestört ·
geblieben sein kann. Dies ist in bestimmten Fällen, z.B. wo das Warenmuster dünn und hart ist, als "Schmieren" der Kunststoff
asern, die von Natur aus thermoplastisch sind, beobachtet worden. Dieses Schmieren kann eine Folge thermoplastischer
Verformung sein, obgleich die Anmelderin sich hinsichtlich des dieses "Schmieren" bewirkenden Mechanismus nicht sicher
ist und dadurch nicht festgelegt werden darf. Außerdem können einzelne Kunststoffasern an oder nahe der Oberfläche
des Textilmaterials tatsächlich als Folge der mechanischen Oberflächenveredelung etwas abgeplattet sein. Beispielsweise,
wenn der Querschnitt der einzelnen Fasern vor der mechanischen Oberflächenbehandlung ungefähr kreisrund ist, kann es
sein, daß nach der mechanischen Oberflächenveredelung festgestellt wird, daß der Querschnitt etwas eiförmig geworden
ist. Bei einem mehrlappigen Querschnitt dagegen kann bei den an oder nahe der Oberfläche angeordneten Fasern eine beträchtliche
Verformung dieser Konfiguration eintreten. Dieser beobachtete Schmiereffekt und die Querschnittsverformung der
einzelnen Fasern an oder nahe der Oberfläche des Textil-
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materials können zu den vorteilhaften Oberflächenmerkmalen des Textilmaterialerzeugnisses gemäß der Erfindung beitragen.
AusfUhrungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand
schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform einer Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung, Fig. 2 bis 5 vereinfachte Darstellungen möglicher Ausführungsformen
von Mitteln zum intermittierenden mechanischen Schlagen der auszurüstenden Ware gegen
eine Schleiffläche,
Fig. 6 bis 52 durch ein Rasterelektronenmikroskop aufgenommene Mikrofotos von verschiedenen Warenproben.
Gemäß Fig. 1 wird eine zu behandelnde Ware 10 von einer Warenvorratsrolle 1 bei gesteuerter Zugspannung abgezogen und
zu Führungsrollen 2 und 3 geleitet. Die Führungsrollen 2 und 3 können fest oder lose sein und dienen dazu, die Ware 10
so zu lenken, daß sie sich in ihrer weiteren Bewegungsbahn ungefähr vertikal bewegt und dabei auf zumindest annähernd
ganzer Breite mit einer unteren Führungsplatte 4a in Berührung bleibt. Die Führungsplatte 4a bildet mit einer oberen Führungsplatte
4b eine erste Führungsplattengruppe. Die Bewegungsbahn der Ware 10 führt über die Führungsplatte 4b zwischen
Warenstabilisierungsstangen 5a und 5b hindurch über eine zweite Gruppe von Führungsplatten 6a und 6b zu Führungsrollen 7 und 8, welche die Ware 10 umlenken, die sich dann
zu einer Warenaufwickelrolle 9 bewegt und auf diese aufgewickelt wird.
Die Führungsplattengruppen 4a,4b und 6a,6b sind sowohl in
waagerechter als auch vertikaler Richtung einstellbar. Der Aufbau der Führungsplattengruppen 4a,4b und 6a,6b kann in
weiten Grenzen variieren und von Platten, wie beim dargestellten Beispiel, oder von U-Profilen ausgehen. Zwischen
•den Führungsplatten 4a und 4b und den Führungsplatten 6a und
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ORfGiNAL
6b läuft die Ware 10 zwischen Schleifzylindern 11 und 11a und ensprechenden Schlag- oder Flügelwalzen 12 und 12a hindurch.
Die Schleifzylinder 11 und lla sind mit einem zweckdienlichen Schleifmittel, z.B. Sand- bzw. Schleifpapier, überzogen,
dessen Körnung je nach der weiter unten näher beschriebenen angestrebten Wirkung verschieden sein kann. Die Führungsplatten
4a, 4b, 6a und 6b werden so eingestellt, daß sie die Ware 10 exakt so positionieren, daß sie nahe an den Schleifzylindern
11 und lla vorbeigeht, ohne sie zu berühren, außer wenn sie, wie weiter unten näher beschrieben, durch die Wirkung
der Flügelwalzen 12 und 12a gegen die Schleifzylinder und lla geschlagen wird. Gemäß Fig. 1 sind an den Flügelwalzen
12 und 12a mit zweckdienlichen Befestigungsmitteln Schlagblätter bzw. Flügel befestigt und zwar an der Flügelwalze
12 Flügel 13a, 13b, 13c und 13d und an der Flügelwalze 12a Flügel 13e, 13f, 13g und 13h. Die Flügel 13a bis 13d und
13e bis 13h können an der zugehörigen Flügelwalze 12.bzw. 12a
wie beim dargestellten Beispiel durch einfaches Anschrauben so befestigt sein, daß bei stillstehender Flügelwalze 12 bzw.
12a die Ebene der Flügel 13a bis 13d bzw. 13e bis 13h ungefähr tangential zur Flügelwalze 12 bzw. 12a ist. Wenn die Flügelwalzen
12 und 12a des dargestellten Beispiels rasch gedreht werden, bewirkt die Zentrifugalkraft, daß die Flügel 13a
bis 13d bzw. 13e bis 13h von der zugehörigen Flügelwalze 12 bzw. 12a ungefähr radial abstehen. Die Flügel können auch so
angebaut sein, daß sie auch bei stillstehender Flügelwalze, also bei fehlenden Zentrifugalkräften, von der Flügelwalze
radial wegragen. Die Flügel 13a bis 13h können aus einer Vielfalt zweckdienlicher verstärkter oder nichtverstärkter
Werkstoffe hergestellt sein, z.B. aus Neoprenkautschuk, Urethan, Polyvinylchlorid, Nylon, oder aus Stahl und anderen
Blechwerkstoffen sowie auch aus daraus aufgebauten Verbundwerkstoffen von zur Erzielung des angestrebten Ergebnisses
ausreichender Haltbarkeit und Flexibilität.
Die Flügelwalzen 12 und 12a sind von einem Motor 14 über eine
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Antriebswelle 24, Umlenkrollen 15,15a und 17,17a, Riemen und 16a sowie Wellen 18 und 18a antreibbar. Die Schleifzylinder
11 und 11a sind von einem Motor 19 über eine Antriebswelle 25, Umlenkrollen 20,2Oa und 22,22a, Riemen 21
und 21a sowie Wellen 23 und 23a antreibbar.
Die Arbeitsweise ist folgende: Die Schleifzylinder 11 und 11a
drehen sich ebenso wie die Flügelwalzen 12 und 12a. Der Abstand zwischen letzteren und dem zugehörigen Schleifzylinder
11 bzw. 11a ist so eingestellt, daß die Flügel 13a bis 13h bei-nicht vorhandener Ware 10 an den Schleifzylindern 11 und
11a mit einem Abschnitt vorbestimmter Größe der Flügeltiefe auftreffen würden. Wenn die Vorrichtung bei eingeführter
Ware 10 arbeitet, ragen die Flügel 13a bis 13h aufgrund der Zentrifugalkraft nahezu radial von den sich rasch drehenden
FlUgelwalzen 12 und 12a weg und schlagen die Ware 10 mit beträchtlicher
Kraft intermittierend gegen die Schleifzylinder 11 und 11a.
Je nach dem angestrebten Effekt lassen sich die Schleifzylinder 11 und 11a und die Flügelwalzen 12 und 12a unabhängig
voneinander im oder gegen den Uhrzeigersinn drehantreiben. Abhängig von den weiter unten beschriebenen Effekten ist auch
die Drehgeschwindigkeit der Schleifzylinder 11 und 11a und der Flügelwalzen 12 und 12a innerhalb weiter Grenzen veränderlich.
Fig. 2 zeigt nähere Einzelheiten einer Behandlungsstation, welche den Schleifzylinder 11, die Flügelwalze 12 mit den
Flügeln 13a bis 13d und die Warenführungsplatten 4a und 4b aufweist. In der dargestellten Phase wird die Ware 10 durch
den Flügel 13c gegen die schleifend wirkende Beschichtung des Schleifzylinders 11 geschlagen. Wenngleich in Fig. 1 nur
zwei Behandlungsstationen desselben, in Fig. 2 dargestellten Typs gezeichnet sind, kann die Vorrichtung in der Praxis nur
eine oder mehr als zwei Behandlungsstationen aufweisen.
13002370878 Λι
INSPECTED
-μ- 3Q41S66
Beispielsweise kann die Vorrichtung zur Behandlung einer oder
beider Warenseiten mit drei, vier oder sogar mehr Behandlungsstationen ausgestattet sein. Ferner brauchen nicht notwendigerweise
alle Behandlungsstationen von demselben, in Fig. 1 dargestellten Typ sein, sondern es können, sogar in
derselben Vorrichtung, verschiedene Stationen vorgesehen sein, beispielsweise der in Fig. 3 und 4 dargestellten und
nachstehend beschriebenen Typen.
In Fig. 3, 4 und 5 sind alternative Behandlungsstationen dargestellt, die Mittel aufweisen, mit denen sich die Ware
10 gegen eine sich rasch bewegende Schleiffläche schlagen läßt. Die Erfindung ist jedoch nicht auf die dargestellten
Ausführungsformen beschränkt.
Gemäß Fig. 3 wird die Ware IG mittels einer sich rasch drehenden
Stange von nichtkreisrundem, beim dargestellten Beispiel quadratischem Querschnitt gegen den Schleifzylinder
geschlagen, wobei sie abwechselnd das Freigehen der Ware 10 vom Schleifzylinder 11 und das Anschlagen der Ware 10 gegen
den Schleifzylinder 11 ermöglicht. Bei dieser Ausführungsform
kann der Schleifzylinder 11 zwischen seinem Außenumfang und dem Schleifmittel eine Beschichtung aus einem zusammendrückbaren
Schaumstoff aufweisen, so daß der Aufschlag der Ware am Schleifmittel gemildert und ein Einklemmen der Ware 10
zwischen dem Schleifmittel und der Stange 30 verhindert wird. Eine andere Möglichkeit zur Erreichung desselben
Zweckes besteht darin, die Stange 30 mit einem zusammendrückbaren Schaumstoff zu beschichten. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 ist von besonderem Vorteil, daß die schlagende
Stange 30 oberhalb oder unterhalb der Stelle ihrer größten Annäherung an den Schleifzylinder 11 angeordnet ist.
Diese Anordnung der Schlagvorrichtung kann auch bei den beispielsweise in Fig. 2, 4 und 5 dargestellten alternativen
Ausführungsformen ebenso wie bei anderen Ausführungsformen vorteilhaft sein, bei denen die Schlagvorrichtung z.B. eine
13002370575 /12
3Q419&6
Pendelstange oder sogar eine sich drehende exzentrische Walze o.dgl. sein kann.
Bei der in Fig. 4 dargestellten weiteren Ausführungsform wird
zum intermittierenden Schlagen der Ware 10 gegen die Oberfläche des Schleifzylinders 11 ein intermittierender Druckluftstrahl
40 aus einer Düse 42 ausgestrahlt.
Bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform wird die Ware 10 an einer losen Rolle 50 umgelenkt und dann über Abstandshalterrollen
51, 52, 53, 54 und 55 geführt. Von dort wird die Ware 10 über eine lose Rolle 56 geführt, um ihre
Bewegungsrichtung erneut zu ändern. Die Abstandshalterrollen 51 bis 55 sind so ausgelegt, daß sie eine Berührung zwischen
der Ware 10 und der Schleiffläche verhindern, außer wenn die Ware 10, wie dargestellt, von Flügeln gegen die Schleiffläche
geschlagen wird. Im Betrieb schlagen somit Flügelwalzen 62, 63, 64 und 65, die mit Flügeln 66a bis 66d, 67a bis 67d,
68a bis 68d bzw. 69a bis 69d ausgestattet sind, die Ware 10 · gegen die mit einem Schleifmittel bedeckte Oberfläche eines
SchleifZylinders 11b.
Nach dem Verfahren gemäß der Erfindung läßt sich eine große Warenvielfalt verarbeiten. Beispiele solcher Warenarten sind
Gewebe, Gewirke und Gestricke, Vliese ebenso wie beschichtete Ware u.dgl. Sogar bestimmte Folien lassen sich vorteilhaft
behandeln; eine Behandlung nach dem Verfahren gemäß der Erfindung ist auch bei Folien aus Kunststoffen, Papier und
auch bei natürlichen Flächengebilden, wie z.B. Leder, möglich. Beispiele von Gewirken und Gestricken sind doppelflächige
Waren, Jersey- und Trikotwaren, Kettengewirke, Waren mit besonderen Schußfäden etc.. Gewebe können solche mit Leinwandbindung,
Köperbindung oder anderen bekannten Bindungen sein. Solche Waren können aus Spinnfaser- oder Filamentgarnen
oder aus einer Mischung beider Garnarten in ein und derselben Ware hergestellt sein. Ware aus Naturfasern wie Wolle,
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Λ%
Seide, Baumwolle und Leinen läßt sich ebenfalls behandeln, obgleich die bevorzugten Warenarten jene aus Kunststoffasern
sind, z.B. aus Polyester-, Polyamid-, Acryl-, Zellulose- und Acetatfasern, ihren Mischungen mit Naturfasern u.dgl. Besonders
bedeutende Verbesserungen der Oberflächenmerkmale sind bei Polyesterfasern enthaltenden Waren festgestellt worden.
Gemäß der Erfindung verarbeitete Ware läßt sich im allgemeinen durch eine gleichmäßigere Oberflächenveredelung als bei
nach herkömmlichen Verfahren behandelter Ware kennzeichnen. Das Verfahren ist anwendbar, um an der Warenoberfläche eine
mit dem bloßen Auge feststellbare Ausrüstung oder eine Ausrüstung zu erzielen, die nicht mit dem bloßen Auge wahrnehmbar
ist, sondern mit dem Tastsinn sehr deutlich feststellbar ist. Die Ware kann einen allgemein weicheren Griff erwerben,
und der Biegemodul der Ware kann erniedrigt sein.
Ware wie z.B. Gestricke und Gewirke aus texturierten PoIyester-Filamenten
kann nach der Verarbeitung nach dem Verfahren gemäß der Erfindung in der Breitenrichtung geschrumpft
werden, woraus sich ein höheres Warengewicht ergibt. Außerdem kann die Ware, selbst wenn sie wieder auf ihre anfängliche
Breite und ungefähr ihr anfängliches Flächengewicht gestreckt wird, allgemein durch einen volleren, voluminöseren Griff
charakterisiert werden. Ware aus Polyester-Filarnenten kann ihren unerwünschten "plastikähnlichen" Griff verlieren und
sich mehr wie Ware aus Naturfasern wie Wolle oder Baumwolle anfühlen. Ware wie doppelflächige Gestricke und Gewirke aus
Polyester kann in bestimmten Fällen eine Deckschicht von einer Dichte, Gleichmäßigkeit und so geringer Höhe aufweisen,
die nach herkömmlichen Schleif- oder Rauhverfahren praktisch nicht erreichbar ist.
Das Verfahren ermöglicht die Ausrüstung von Waren, die im allgemeinen von zu großer Dehnfähigkeit oder zu geringem
Gewicht sind, als daß sie nach herkömmlichen Schleifverfahren
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veredelt werden könnten. Herkömmliche Verfahren beruhen häufig
darauf, daß die Ware durch Aufbringen einer Zugspannung mit der Schleiffläche in Berührung gebracht wird. Wenn die
Berührung durch Zusammendrücken der Ware zwischen einem Gegenhalter und der Schleiffläche zustande kommt, wird eine
Zugspannung benötigt, um zu verhindern, daß die Ware vom Schleifzylinder erfaßt und an ihm aufgewickelt wird. Bei dem
hier beschriebenen Verfahren genügt wegen der intermittierenden Berührung mit dem Schleifzylinder und der richtigen
Verwendung von Warenführungsplatten eine beträchtlich kleinere Zugspannung, so daß das Ausrüsten von Ware von sehr
geringem Gewicht, wie leichte Jersey-Maschenware, möglich ist. Diese leichten Jerseys stellen bei herkömmlichen Ausrüstungsverfahren
sehr schwerwiegende Probleme dar, weil sie sich bei Zugbeanspruchung sehr leicht dehnen und eine Dickenverminderung
erfahren und ihre Kanten bei Zugbeanspruchung zum Einrollen neigen. Auch ist es bei herkömmlichen Schleifverfahren
nahezu unmöglich, die Intensität und die Gleichmäßigkeit der Behandlung von leichten Geweben zu steuern,
wogegen dies in beiden Fällen bei dem hier beschriebenen Verfahren möglich ist.
Es wurde festgestellt, daß sich mit dem hier beschriebenen Verfahren besonders gute Ergebnisse erreichen lassen, wenn
das Verfahren auf eine doppelflächige Maschenware aus tex-. turierten Polyester-Filamentgarnen, z.B. aus Garnen 150/34 den.,
angewandt wird. Um eine ansprechende, weiche, spinnfaserähnliche, gleichmäßige Oberflächenveredelung mit herkömmlichen
Schleifverfahren zu erzielen, müssen Waren dieser Art gewöhnlich aus teureren Garnen, beispielsweise aus Garnen
mit 150/50 den. oder sogar 150/68 den.hergestellt sein. Waren
aus Garnen 150/34 den.ergeben jedoch im allgemeinen eine gekräuselte, sich grob anfühlende, ungleichmäßige Oberflächenausrüstung,
wenn sie nach herkömmlichen Verfahren geschliffen werden. Es wurde aber die überraschende Feststellung gemacht,
daß Waren aus solchen texturierten Polyester-Garnen 150/34 den.
130023/0676
INSPECTED
nach dem hier beschriebenen Verfahren behandelt werden können, um eine bei Spinnfasern übliche Ausrüstung an der Ware
zu erzielen, die hinsichtlich Griff und Aussehen der Ausrüstung ungefähr äquivalent ist, die durch herkömmliches
Schleifen teurerer Waren aus beispielsweise texturierten Polyester-Filamentgarnen von 150/50 den.erzielt wird. Weil
eine schwerere Ware zur Erhaltung ihrer Steifigkeit im allgemeinen aus beispielsweise aus einem Filamentgarn von
150/50 den.hergestellt werden muß, läßt die Möglichkeit der Verwendung einer aus texturierten Polyester-Filamentgarnen
von 150/34 den.hergestellten Ware, bei der diese Garne eine äquivalente Ausrüstung ergeben, auch die Verwendung einer
Ware von geringerem Gewicht zu.
Das hier beschriebene Verfahren ist jedoch nicht auf textile Materialien an sich beschränkt; seine Anwendung auf z.B.
klare Folien kann zu einer matten Oberfläche führen, die eine durchscheinende Folie ergibt. Die Anwendung des Verfahrens
auf Papier von für eine Behandlung ausreichender Festigkeit kann zu einem Weichmachen der Papieroberfläche führen.
Gemäß dem Verfahren werden aufeinanderfolgende, einander benachbarte Abschnitte der Ware 10 über der gesamten Warenbreite
intermittierend gegen eine Schleiffläche geschlagen. Die Ware 10 wird gewöhnlich breitgehalten und kann in der
Kettfaden- oder Längsrichtung bewegt werden.Eine zeitlich längere,
großflächige Berührung zwischen der Ware 10 und der Schleiffläche wird vermieden, wobei das mechanische Schlagen mit
einer Kraft und einer Frequenz geschieht, die ausreichen, um eine zumindest annähernd gleichmäßige Änderung der Oberflächenmerkmale
der Ware 10 herbeizuführen. Für den Fachmann ist es einleuchtend, daß der Grad der Änderung der Oberflächenmerkmale,
die erzielten speziellen Effekte und die Geschwindigkeit, mit der diese Effekte erzielt werden, von den Betriebsbedingungen
der in dem Verfahren benutzten Maschine und von der Art der behandelten Ware abhängig sind. Betriebsmäßige
130023/0S7S /16
Parameter der in dem Verfahren benutzten Vorrichtung, z.B. Schlagkraft und Schlagfrequenz, Körnung der Schleiffläche
und andere Variablen, sind innerhalb eines großen Bereiches einstellbar. Beispielsweise ist die lineare Geschwindigkeit
der Ware 10 in bezug auf die Schleiffläche zwischen etwa 0,9 m und etwa 183 m je Minute veränderbar und beträgt vorzugsweise
zwischen etwa 4,5 und etwa 91 m je Minute, abhängig von der Zahl der verfügbaren Behandlungsstationen, der Art
der Ware 10 und der Intensität und Art der gewünschten Behandlung.
Wenn die Schleiffläche ein Sand- oder Schleifpapier ist, kann dessen Körnung in einem großen Bereich liegen, wobei
Körnungsnummern zwischen etwa 16 und etwa 600, vorzugsweise von etwa 80 bis etwa 400, insbesondere von etwa 180 bis
etwa 320 geeignet sind. In Maschinen mit mehreren Behandlungsstationen können für die verschiedenen Schleifzylinder in verschiedenen
Phasen verschiedene Körnungsnummern verwendet werden, um spezielle Effekte zu erzielen. Beispielsweise hat
es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn die Ware an einer ersten Schleifstation mit einer ziemlich groben Körnung
vorbehandelt wird, um die Änderung der Warenoberfläche durch die nachfolgenden feineren Körnungen in nachgeschalteten
Behandlungsstationen zu erleichtern.
Die Verwendung von Schleifpapier feinerer Körnung ist besonders zu empfehlen für leichte Ware aus Fasern oder Filamenten
feinen Denier-Titers und auch für andere Waren, wenn eine besonders feine und schöne Ausrüstung gewünscht wird und wenn
eine Beschränkung der Behandlungswirkungen hauptsächlich auf die Warenoberfläche angestrebt wird. Die mit der Erfindung
erzielte relative Intensität der Behandlung ist nicht nur von der Körnung der Schleiffläche, sondern auch von der
Kraft abhängig, mit welcher die Ware 10 gegen die Schleiffläche geschlagen wird. Dies wiederum ist eine Funktion
des Radius der Flügelwalze, der Flügellänge, des Biegemoduls
130023/0S7S
der Flügel, des spezifischen Gewichtes oder Dichte der Flügel, des Grades, in dem die Flügelvorderkante von der
Oberfläche des gegenüberliegenden Schleifzylinders nicht freigeht, und der Drehgeschwindigkeit der FlUgelwalze.
Im allgemeinen ist festgestellt worden, daß nach dem Verfahren gemäß der Erfindung eine bedeutende Wirkung erzielt
wird, wenn ein Schleifpapier von feinerer Körnung als bei üblichem Schleifen verwendet wird, weil die Schneidkanten des
Korns mit beträchtlicher Kraft gegen die Fasern der Ware geschlagen werden, was bewirkt, daß die meisten, wenn nicht
alle Schleifkörner in die Oberfläche des Textilmaterials einschneiden
oder sie abscheuern. Da mit einer feineren Körnung eine bedeutende Wirkung erzielt wird und da gleichzeitig an
der Oberfläche des Schleifpapiers je Flächeneinheit mehr Schneidkörner von feinerer Körnung angeordnet sind, wird angenommen,
daß die Zahl der je Flächeneinheit der Oberfläche betroffenen Fasern folglich bedeutend, vielleicht um ein
Mehrfaches größer ist als bei Verwendung einer gröberen Körnung in einem üblichen SchleifVorgang, so daß die sich ergebende
Ausrüstung gleichmäßiger, feiner und dichter ist. So kann es häufig vorkommen, daß nach dem Verfahren gemäß der
Erfindung behandelte Waren nicht geschert werden brauchen, da die einzelnen Faserenden, die gebildet werden, im allgemeinen
sehr kurz und von gleichmäßiger Länge sind, womit sich die Erzeugnisse gemäß der Erfindung von jenen nach herkömmlichen
Schleifverfahren erzielten ebenfalls unterscheiden.
Die lineare Geschwindigkeit der Schleiffläche in bezug auf die Ware 10 ist in einem großen Bereich veränderlich und kann
zwischen etwa 3 und etwa 2450 m/min, vorzugsweise zwischen etwa 150 und etwa 760 m/min betragen. Wie weiter oben im
Zusammenhang mit der Vorrichtung schon angegeben, kann der Schleifzylinder 11 bzw. 11a in oder gegen den Uhrzeigersinn
drehangetrieben werden, und die Drehrichtung der Flügelwalzen 12 und 12a kann dazu gleich- oder gegenläufig sein.
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ί Wenn beispielsweise der Schleifzylinder 11 bzw. 11a und die
Flügelwalze 12 bzw. 12a beide im Uhrzeigersinn drehangetrieben werden, kann bei sehr leichter, dehnfähiger Ware die Gefahr,
vom Schleifzylinder 11 bzw. 11a erfaßt und darauf aufgewickelt zu werden, geringer sein.
Die Kraft, mit welcher die Ware IO gegen die Schleiffläche
geschlagen wird, ist eine Funktion der Drehgeschwindigkeit der Flügelwalze 12,12a,62,63,64 oder 65, der Länge und Steifigkeit der
Flügel 13a bis 13d bzw. 13e bis 13h oder 66a bis 66d, 67a bis 67d, 68a bis 68d bzw. 69a bis 69d, des Durchmessers der
Flügelwalze, sowie der Dichte des Flügelwerkstoffes und anderer Variablen. Im allgemeinen jedoch dreht
sich die Flügelwalze mit Geschwindigkeiten zwischen etwa 100 und etwa 8000 UpMj vorzugsweise zwischen
etwa 500 und etwa 6000 UpM, insbesondere zwischen etwa 1000 und etwa 4000 UpM.
Ware, die nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelt worden ist, kann verschiedenen nachfolgenden Behandlungen
ausgesetzt werden. Es hat sich beispielsweise herausgestellt, daß eine besonders geeignete Nachbehandlung für die Erzeugnisse
gemäß der Erfindung das Bürsten sein kann. Somit läßt sich Ware unter Anwendung vergleichsweise milder Behandlungsbedingungen gemäß der Erfindung oberflächenveredeln, z.B.
mit einem Schleifpapier von verhältnismäßig feiner Körnung als Schleiffläche, oder durch Schlagen der Ware gegen die
Schleiffläche mit verhältnismäßig geringer Kraft, oder mit vergleichsweise niedriger Schlagfrequenz, so daß die Festig-■
keit der Ware 10 weniger stark als sonst möglich herabgesetzt wird. Sodann kann durch kräftiges Bürsten der Ware 10 mit
beispielsweise mit Bürsten aus Nylon oder Metall, z.B. Messing oder Stahl, die Änderung der Oberflächenmerkmale der
Ware 10 in vorteilhafter Weise verstärkt werden.
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ORfG=HAL
t.-'A
Aus texturiertem 100% Polyester-Filamentgarn 1/150/50 Typ
von Monsanto wurde eine doppelflächige Ware hergestellt. Die Ware wurde entschlichtet, mit hellblauer Farbe spritzgefärbt,
aufgeschnitten und dann heißfixiert, um ein Rohmuster bereitzustellen. Das Fertiggewicht betrug bei einer Breite
von zwischen etwa 152 und etwa 157 cm zwischen etwa 426 g/m und etwa 442 g/m. Die Berstfestigkeit nach Mullen (ASTM No.
D-231 (1975)) betrug etwa 125 kp. Fig. 6 und 7 zeigen je ein Mikrofoto der Ware durch ein Raster-Elektronenmikroskop bei
100- bzw. 35Ofacher Vergrößerung.
Aus dem obengenannten Garn wurde eine getrennte doppelflächige Maschenwareprobe hergestellt und dann durch Entschlichten,
Spritzfärben mit hellblauer Farbe und Aufschneiden verarbeitet. Nach dem Aufschneiden wurde die Ware noch Vor
dem Heißfixieren nach dem Verfahren gemäß der Erfindung mechanisch oberflächenveredelt, um ein Material gemäß der Erfindung
zu erhalten. Mit einem Raster-Elektronenmikroskop erzielte Mikrofotos, die zur Vereinfachung nachfolgend nur
Mikrofotos genannt werden, zeigen in Fig. 8 und 9 die Probe bei 100- bzw. 350facher Vergrößerung. Die Behandlungsparameter
sind in der untenstehenden Tabelle enthalten. Nach der Behandlung betrug die Berstfestigkeit nach Mullen etwa 107 kp.
Eine weitere Probe der genannten Ware wurde in ungefähr der gleichen Weise wie die Probe gemäß der Erfindung behandelt,
jedoch marineblau gefärbt. Statt sie gemäß der Erfindung vor dem Heißfixieren an der Oberfläche mechanisch zu veredeln,
wurde sie nach dem Gessner-Verfahren geschliffen. Das nach
dem Gessner-Verfahren geschliffene Erzeugnis hatte nach der
Behandlung eine Berstfestigkeit nach Mullen von etwa 104 kp. Fig. 10 und 11 zeigen je ein Mikrofoto des nach Gessner geschliffenen
Erzeugnisses bei 100- bzw. 35Ofacher Vergrößerung.
Eine Betrachtung der gemäß der Erfindung behandelten Ware
13002370B7S /20
ließ für den Oberflächengriff eine sehr große Fülle, Wärme und Weichheit und eine sehr niedrige, dichte Deckschicht
bzw. Faserdecke erkennen. Die Deckschicht war ohne weiteres mit dem bloßen Auge zu erkennen, wenngleich sie wegen ihrer
verhältnismäßig geringen Höhe die Struktur der Ware voll sichtbar werden ließ. Das Warenroh- bzw. Warenvergleichsmuster,
also die Ware ohne mechanische Oberflächenveredelung, wies dagegen eine klare Oberfläche auf, war ohne Deckschicht
und hatte den für doppelflächige Maschenware aus texturiertem Polyestergarn, typischen harten, "plastikähnlichen",
etwas glatten Griff und Aussehen. Aussehen und Griff der gemäß der Erfindung behandelten Probe waren jenen einer
aus feinen Wollgarnen hergestellten Ware vergleichbar. Die auf herkömmliche Weise mittels einer Gessner-Schleifmaschine
oberflächenveredelte Probe kam den vorteilhaften Merkmalen der nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelten Probe
besonders hinsichtlich des weichen Griffs, der dichten Deckschicht und der Ähnlichkeit mit einer aus feinen Wollgarnen
hergestellten Ware nicht nahe. Ein Vergleich der Mikrofotos mit 100- und 35Ofacher Vergrößerung des Vergleichsmusters,
der nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelten Probe und der nach herkömmlichem Verfahren geschliffenen Probe
zeigt, daß die Ware gemäß der Erfindung in einem gewissen Ausmaß gebrochene Fasern aufweist, der überwiegende Teil der
Fasern aber durch die Ausbildung von lamellenförmigen Vorsprüngen an den Faseroberflächen und von Kratzern in den
Faseroberflächen umfassend geändert sind. Dagegen zeigen die
nach Gessner geschliffenen Proben eine beträchtliche Anzahl durchtrennter und gebrochener .Fasern bei nur sehr geringfügiger
Änderung der Oberflächenmerkmale der Einzelfasern.
Das Beispiel 1 wurde unter Verwendung eines texturierten 100% Polyester-Filamentgarnes 1/150/34 wiederholt. Ein unbehandeltes
Vergleichsmuster, eine Gessner-geschliffene Probe und eine nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelte
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ORIGINAL INSPECTED
Probe wurden hergestellt. Dabei zeigte die auf einer Gessner-Schleifmaschine
geschliffene Probe keinen bedeutenden Unterschied gegenüber dem unbehandelten Vergleichsmuster, und die
Ware hatte wegen der relativen Grobheit der texturierten Polyestergarne 150/34, aus denen sie hergestellt worden war,
tatsächlich keine Verkaufsfähige Ausrüstung. Die gleiche,
nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelte Ware hatte gegenüber dem Vergleichsmuster einen beträchtlich verbesserten
Oberflächengriff und fühlte sich warm und angenehm wollig an. Die Probe ließ sich sehr gut mit der auf der Gessner-Schleifmaschine
geschliffenen Probe des Beispiels 1 vergleichen, die aus den teureren texturierten Polyester-Filamentgarnen
150/50 hergestellt worden war. Beim unbehandelten Vergleichsmuster betrug die Berstfestigkeit nach Mullen etwa 129 kp
gegenüber etwa 99,8 kp bei der Gessner-geschliffenen Probe und etwa 109 kp bei der nach dem Verfahren gemäß der Erfindung
oberflächenveredelten Probe. Während bei dem Verfahren gemäß der Erfindung eine bedeutende Oberflächenänderung eintritt,
wird ein gegenüber dem Gessner-Schleifverfahren geringerer Festigkeitsverlust festgestellt.
Bei diesem Beispiel wurde eine garngefärbte doppelflächige Polyester-Maschenware verwendet. Das verarbeitete Garn war
ein texturiertes 100% Polyester-Filamentgarn 1/150/34. Zur Herstellung eines Vergleichsmusters wurde die Maschenware gekrimpt,
aufgeschnitten und trockengereinigt. Das Fertiggewicht betrug etwa 384,6 g/m, die Breite etwa 163 cm und die Berstfestigkeit
nach Mullen etwa 97,5 kp. Die Probe gemäß der Erfindung wurde dann entsprechend den Angaben in der untenstehenden
Tabelle behandelt. Die Berstfestigkeit nach Mullen betrug etwa 54,4 kp. Nach der Oberflächenveredelung wurde
die Ware heißfixiert, geschert, nochmals heißfixiert und dekatiert. Das Fertiggewicht betrug bei einer Breite von etwa
152 cm etwa 359,7 g/m.
130023/OS7S
-yf-
Eine Probe derselben Ware wurde dann in derselben, vorstehend beschriebenen Weise behandelt, mit der Ausnahme, daß anstelle
der mechanischen Oberflächenveredelung gemäß der Erfindung nach dem ersten Heißfixieren ein Rauhen vorgenommen wurde,
wonach dann die Ware geschert, nochmals heißfixiert und dekatiert wurde. Das Fertiggewicht betrug bei einer Breite von
etwa 150,5 cm etwa 362,87 g/m.
Gegenüber dem typischen harten, glatten, "plastikähnlichen"
und unangenehmen Griff des unbehandelten Vergleichsmusters hatte die nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelte
Ware einen sehr weichen, baumwolleähnlichen Oberflächengriff. Wegen der verhältnismäßig niedrigen Höhe der Deckschicht
an der gemäß der Erfindung behandelten Ware war die Deutlichkeit des Warenmusters in keinem meßbaren Grad beeinträchtigt,
abgesehen von einer sehr geringfügigen Minderung des Farbkontrastes. Die Warenstruktur war jedoch nach wie vor
sichtbar. Die gerauhte Ware aus derselben Vergleichsware hatte einen viel rauheren, trockeneren, etwas wolleähnlichen
Griff. Durch das Rauhen wurde die Deutlichkeit sowohl des Farbmusters an der Oberfläche als auch der Strukturmerkmale
der Ware umfassend beeinträchtigt. Fig. 12, 13 und 14 zeigen je ein Mikrofoto des Vergleichsmusters bei 35-, 100- bzw.
35Ofacher Vergrößerung, Fig. 15, 16 und 17 Mikrofotos bei
35-, 100- bzw. 350facher Vergrößerung der nach dem Verfahren
gemäß der Erfindung behandelten garngefärbten doppelflächigen Maschenware, und Fig. 18, 19 und 20 Mikrofotos der gerauhten
Proben bei 35-, 100- bzw. 35Ofacher Vergrößerung. Ein Vergleich der Mikrofotos zeigt, daß die Fasern an oder nahe der
Oberfläche der nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelten Probe durch die Ausbildung von lamellenartigen Vorsprüngen
und von Kratzern verhältnismäßig stark modifiziert sind und daß ebenso sehr kleine Mengen durchgetrennter Fasern
vorliegen. Demgegenüber zeigen die gerauhten Proben sehr geringe oder keine tatsächliche Faseroberflächenänderung,
wenngleich eine beträchtliche Zahl von Fasern durchgetrennt
1 3 0 0 2 3 V 0 S 7 6 /23
ORlGfNAL INSPECTED
worden ist. Eine visuelle Prüfung ergibt, daß die gerauhte Probe an der Oberfläche eine regellose Schicht ungeordneter
Fasern aufweist, die an der Ware eine im wesentlichen flache Deckschicht bilden. Die Garnstruktur ist beträchtlich gestört
worden, und der anfängliche Aufbau ist weitgehend unkenntlich geworden. Dagegen ist bei der nach dem Verfahren
gemäß der Erfindung behandelten Probe die anfängliche Garnstruktur zumindest annähernd intakt, und an der Oberfläche
der Ware sind nur sehr wenige ungeordnete Fasern feststellbar.
Die Merkmale einer doppelflächigen Maschenware aus 100% Acrylfaser
wurden vor und nach einer Oberflächenveredelung gemäß der Erfindung miteinander verglichen. Die Behandlungsbedingungen für die mechanische Oberflächenveredelung gemäß
der Erfindung sind in der Tabelle angegeben.
Es wurde festgestellt, daß die nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelte Probe einen natürlicheren, woileähnlichen
Griff und eine sich weich anfühlende Oberfläche hatte, wogegen sich das Vergleichsmuster, wie für Kunststoffasern
typisch, wie Kunststoff anfühlte, wenngleich das kunststoffähnliche Aussehen etwas weniger deutlich war als bei Waren
aus Polyester-Fasern. Eine Prüfung der in Fig. 21 und 22 dargestellten Mikrofotos der Ware gemäß der Erfindung bei 100-
bzw. 350facher Vergrößerung ergibt,, daß auch hier an der
Faseroberfläche lamellenförmige Vorsprünge ausgebildet sind und die Faseroberfläche auch Kratzer aufweist. Ein Vergleich
mit den Vergleichsmustern, die in Fig. 23 und 24 bei 100- bzw. 350facher Vergrößerung dargestellt sind, zeigt keine
ähnlichen Merkmale.
Es wurden die Merkmale miteinander verglichen, die sich mit dem Verfahren gemäß der Erfindung bei 100% Polyestergeweben
130023/0875
aus einem Filament-Kettgarn und einem gesponnenen Schußgarn erzielen lassen. Das Ausgangsgewebe wurde aus unter dem Handelsnamen
DACRON vertriebenem Danbury-242T Polyester-Filamentkettgarn 2/150/34 (Partie Nr. 841) und unter dem Handelsnamen
TREVIRA bekanntem gesponnenem T-350 Polyester-Schußgarn 12/1 hergestellt.
Das Vergleichsmuster wurde in einer Mezzera-Abkochmaschine
abgekocht, mit einem Marineblau-Färbmittel spritzgefärbt und durch Heißfixieren, Scheren und Dekatieren ausgerüstet. Die
Fertigbreite (an der Innenseite der Webkanten gemessen) betrug etwa 151 cm, das Gewicht etwa 356,7 g/m. Die Festigkeit
wurde im Scott Grab-Zugfestigkeitsversuch (ASTM Nr. D-1682, (1975)) ermittelt und betrug etwa 119,2 kp für die Kette und
etwa 70,8 kp für den Schuß.
Der vorstehend beschriebene Behandlungsablauf für das Vergleichsmuster
wurde durch Vorschalten einer Oberflächenbehandlung gemäß der Erfindung vor die Mezzera-Behandlungsstufe,
unter Beibehaltung der übrigen Verfahrensstufen, modifiziert. Fertiggewicht und Fertigbreite waren die gleichen
wie beim Vergleichsmuster. Die Bedingungen für die mechanische Oberflächenbehandlung sind in der untenstehenden Tabelle
angegeben. Nach der Behandlung betrug die Zugfestigkeit nach Scott Grab etwa 93 kp für die Kette und etwa 21,3 kp für den
Schuß.
Das vorstehend beschriebene Verfahren wurde wiederholt, mit der Änderung, daß die mechanische Oberflächenbehandlung gemäß
der Erfindung nach der Mezzera-Behandlungsstufe" und vor dem
Spritzfärben durchgeführt wurde. Die übrigen Verfahrensstufen wurden in derselben Reihenfolge durchgeführt. Fertiggewicht
und Fertigbreite waren die gleichen. Die Zugfestigkeit nach Scott Grab betrug etwa 111,4 kp für die Kette und etwa
34,0 kp für den Schuß.
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ORIGINAL INSPECTED
Das vorstehend beschriebene Verfahren wurde erneut wiederholt, mit der Änderung, daß die mechanische Oberflächenbehandlung
gemäß der Erfindung nach dem Spritzfärben und vor dem Heißfixieren durchgeführt wurde. Die anderen Verfahrensstufen
blieben gleich. Auch hier waren Fertiggewicht und Warenbreite die gleichen.
Das zuletzt beschriebene Verfahren wurde wiederholt, mit der Änderung, daß nach dem Färben und vor dem Heißfixieren die
Warenprobe nicht der mechanischen Oberflächenbehandlung gemäß der Erfindung unterworfen, sondern auf einer Gessner-Schleifmaschine
geschliffen wurde. Fertiggewicht und Fertigbreite waren die gleichen. Die Zugfestigkeit nach Scott Grab betrug
etwa 117,6 kp für die Kette und etwa 42,2 kp für den Schuß.
Das vorstehende Verfahren wurde erneut wiederholt, mit der Änderung, daß die Ware nach dem Spritzfärben, aber vor dem
Heißfixieren gerauht wurde. Fertiggewicht und Fertigbreite der Ware waren die gleichen. Die Zugfestigkeit nach Scott
Grab betrug etwa 119,6 kp für die Kette und etwa 66,7 kp für den Schuß.
Die Untersuchung der vor dem Färben nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelten Proben ergab, daß ein wolleähnlicher
Griff erzielt worden war. Mechanisches Oberflächenbehandeln nach dem Verfahren gemäß der Erfindung nach dem Färben ergab
eine Ware mit baumwolleähnlichem Griff.
Folglich lassen sich durch entsprechendes Ändern der Verfahrensschritte aus demselben Ausgangsmaterial zwei deutlich verschiedene
Erzeugnisse herstellen.
Je nach Verfahrensablauf hatten die gemäß der Erfindung behandelten
Proben im allgemeinen einen sehr ansprechenden, weichen und angenehmen wolle- oder baumwolleähnlichen Griff,
wogegen die Ware, die keinerlei Oberflächenbehandlung erfuhr,
130023/0575 /?i6
sich, wie bei Polyester-Ware üblich, hart und rauh anfühlte. Das Schleifen mit herkömmlichen Mitteln, also auf einer
Gessner-Schleifmaschine, ergab nur eine geringfügige Änderung des Griffs gegenüber dem Vergleichsmuster, obgleich das Ergebnis
weder der Weichheit noch der reichen Fülle des nach dem Verfahren gemäß der Erfindung-erzielbaren Oberflächengriffs
nahekam. Die gerauhte Probe hatte gegenüber herkömmlichem Schleifen einen verhältnismäßig weichen Oberflächengriff,
wies jedoch weder eine vom Aussehen her ansprechende noch weiche Oberflächenausrüstung auf, wie sie
nach dem Verfahren gemäß der Erfindung erzielt wurde, insbesondere bei Durchführung der Oberflächenbehandlung vor dem
Färben. Ferner ist bemerkenswert, daß das Rauhen eine Deckschicht von beträchtlich geringerer Gleichmäßigkeit und
größerer Höhe mit sehr vielen aus der Warenoberfläche hervortretenden
"wilden Fasern" erzeugte. Selbst nach dem Scheren war die nach dem Verfahren gemäß der Erfindung erzielte Ausrüstung
sowohl gleichmäßiger als auch ansprechender als die nach herkömmlichen Verfahren erzielte Ausrüstung.
Fig. 25 und 26 zeigen Mikrofotos mit 100- bzw. 350facher Vergrößerung der Vergleichsmuster, Fig. 27 und 28 Mikrofotos
mit 100- bzw. 350facher Vergrößerung der auf der Gessner-Schleifmaschine
geschliffenen Proben, Fig. 29 und 30 Mikrofotos mit 100- bzw. 35Ofacher Vergrößerung der gerauhten
Proben. In Fig. 31 und 32 sind die Proben dargestellt, die nach dem Verfahren gemäß der Erfindung durch mechanisches
Oberflächenbehandeln nach dem Färben, aber vor dem Scheren
und Dekatieren ausgerüstet wurden. Eine Untersuchung der Mikrofotos der vor der Mezzera-Behandlungsstufe mechanisch
oberflächenbehandelten Proben und derjenigen Proben, die nach der Mezzera-Behandlung, aber vor dem Färben behandelt
wurden, ergab eine nahezu völlige Gleichheit mit den in Fig. 31 und 32 dargestellten Mikrofotos. Auf ihre Darstellung kann
daher verzichtet werden. Die Mikrofotos zeigen, daß die vor oder nach dem Färben nach dem Verfahren gemäß der Erfindung
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behandelten Warenproben alle beträchtliche, aus der Warenoberfläche
heraustretende lamellenförmige Vorsprünge sowie beträchtliche Kratzerbildung aufweisen. Ebenso ist eine
plastische Verformung der Fasern deutlich. Dagegen erzeugte das herkömmliche Schleifen auf einer Gessner-Schleifmaschine
nur in begrenztem Umfange Faseroberflächenänderungen mit
geringer oder keiner Lamellenausbildung und ohne plastische Verformung der Fasern. Durch Rauhen wurde eine noch geringere
Faseroberflächenänderung und keine plastische Verformung
der Kunststoffasern erzielt; andererseits war die Zahl der durchtrennten Fasern bedeutend.
Eine Jersey-Maschenware wurde nach dem Verfahren gemäß der Erfindung mechanisch appretiert und mit einem Vergleichsmuster
ohne Ausrüstung verglichen. Das Vergleichsmuster wurde aus unter dem Handelsnamen DACRON vertriebenen 100% Polyestergarnen
T-56 1/70/34 hergestellt, einer Mezzera-Behandlung unterworfen, hellgrün spritzgefärbt, aufgeschnitten und heißfixiert.
Das Fertiggewicht betrug etwa 178,33 g/m, die Breite etwa 160 cm. Die Berstfestigkeit nach Mullen betrug
etwa 59,0 kp.
Für die nächste Probe wurde das vorstehende Verfahren in dem Sinne abgeändert, daß die Ware nach dem Heißfixieren nach dem
Verfahren gemäß der Erfindung behandelt wurde. Die Verfahrensbedingungen sind in der Tabelle angegeben. Nach der Behandlung
betrug die Berstfestigkeit nach Mullen etwa 55,8 kp.
Die Untersuchung der appretierten Proben ergab, daß die nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelte Probe einen
warmen und weichen Griff von großer Fülle besaß, wogegen sich die Oberfläche des unbehandelten Vergleichsmusters wie bei
Polyesterware üblich verhältnismäßig glatt anfühlte. Der Griff der gemäß der Erfindung behandelten Probe konnte als vergleichbar
mit dem von Ware aus Gespinst bezeichnet werden.
130023/OS7S
3O419S0
Proben aus Polyester-Baumwolle-Mischungen 65/35 wurden nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelt und dann mit Vergleichsmustern
verglichen. Die Kett- und Schußgarne bestanden beide aus 65% Polyester und 35% Baumwolle. Das Vergleichsmuster
wurde durch Sengen und Mercerisieren der Ware hergestellt. Das Fertiggewicht betrug etwa 164,78 g/m2 , die Fertigbreite
etwa 153,2 cm. Eine getrennte Probe der Ware wurde in derselben Weise wie das Vergleichsmuster behandelt, anschließend
aber durch eine Behandlung nach dem Verfahren gemäß der Erfindung appretiert. Die Behandlungsbedingungen
sind in der Tabelle angegeben. Zu Vergleichszwecken wurde eine weitere Probe wie vorstehend beschrieben durch Sengen
und Mercerisieren behandelt und danach auf einer Gessner-Schleifmaschine geschliffen, nach einem kontinuierlichen Verfahren gefärbt,
appretiert und sanforisiert.
Ein visueller Vergleich des Vergleichsmusters mit der gemäß der Erfindung behandelten Probe zeigte, daß sich bei letzterer
die Oberfläche beträchtlich weicher und angenehmer, mehr baumwolleähnlich anfühlte als das Vergleichsmuster und kein
bedeutender Verlust an Warensteifigkeit feststellbar war. Zum Vergleich wurde dieselbe Warenart nach herkömmlichem Verfahren
geschliffen; durch diese Behandlung wurde aber hinsichtlich Griff oder anderer Merkmale ein sehr geringer nützlicher
Effekt an der Ware erzielt.
Fig. 33 und 34 zeigen Mikrofotos des Vergleichsmusters bei 100- bzw. 350facher Vergrößerung, Fig. 35 und 36 Mikrofotos
der gemäß der Erfindung behandelten Probe bei 100- bzw. 350facher Vergrößerung und Fig. 37 und 38 Mikrofotos der auf
der Gessner-Schleifmaschine geschliffenen Probe bei 100- bzw. 350facher Vergrößerung. Die Untersuchung der Mikrofotos
zeigt, daß die nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelte Probe an den Fasern an oder nahe der Warenoberfläche
lamellenförmige Vorsprünge aufweist. Ferner sind einige wenige
1 300237 0S7 6 /29.
durchtrennte Fasern sowie Kratzer und thermoplastische Verformung der Polyesterfasern feststellbar. Es ist auch deutlich
erkennbar, daß die Garne unmittelbar an der Warenoberfläche abgeplattet worden sind, offenbar in Verbindung mit
der thermoplastischen Verformung der Polyesterfasern. Die Untersuchung der Mikrofotos der auf der Gessner-Schleifmaschine
geschliffenen Proben zeigt, daß die Oßerflächenfasern durch das Verfahren sehr geringe Änderungen erfuhren,
wenngleich an der Warenoberfläche einige ungeordnete und durchtrennte Fasern feststellbar sind.
Eine Probe eines 80/20 Polyester-Baumwolle-Gewebes aus gesponnenem
Kett- und Filamentschußgarn wurde nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelt und mit einem Vergleichsmuster
verglichen. Das Kettgarn enthielt 65% Polyester- und 35% Baumwollfaser. Das Schußgarn war texturiertes 100% Polyester-Filamentgarn.
Das Vergleichsmuster wurde durch Heißfixieren, Sengen und Mercerisieren hergestellt. Das Fertiggewicht betrug etwa
167,50 g/m2, die Fertigbreite etwa 152,6 cm. Die Zugfestigkeit
nach Scott Grab der Kette betrug etwa 60,32 kp, die des Schusses etwa 59,44 kp.
Eine Probe der vorstehend beschriebenen, in gleicher Weise behandelten Ware erfuhr eine mechanische Oberflächenbehandlung
nach dem Verfahren gemäß der Erfindung. Fertiggewicht und Fertigbreite waren die gleichen wie beim Vergleichsmuster.
Die Behandlungsbedingungen sind in der Tabelle angegeben. Es ergab sich eine Zugfestigkeit nach Scott Grab von etwa
55,32 kp für die Kette und von etwa 45,85 kp für den.Schuß.
Eine ähnliche Ware mit einem gesponnenen Kettgarn aus 65% Polyester und 35% Baumwolle und einem Schußgarn aus texturiertem
100% Polyester-Filamentgarn wurde durch Heißfixieren,
13002370575 /30
_^_ " ' 3041ÖS6
Dämpfen, Mercerisieren und Kontinuierlichfärben behandelt, um
eine lederbraune Ware herzustellen. Die Ware wurde dann in herkömmlicher Weise auf einer Gessner-Schleifmaschine geschliffen,
appretiert und sanforisiert. Das Fertiggewicht betrug etwa 181,40 g/m2, die Fertigbreite etwa 153,5 cm.
Die Zugfestigkeit nach Scott Grab betrug für die Kette etwa 93,92 kp, für den Schuß etwa 82,06 kp. Angaben über die Zugfestigkeit
der Ware vor der Behandlung waren nicht verfügbar.
Ein visueller Vergleich der nach dem Verfahren gemäß der Erfindung
behandelten Probe mit dem Vergleichsmuster ergab zwar keine bedeutende Änderung des Aussehens der Warenoberfläche,
die Oberfläche der gemäß der Erfindung behandelten Ware fühlte sich aber beträchtlich weicher an als die ziemlich
harte Oberfläche des unbehandelten Vergleichsmusters. Die Warensteifigkeit des Vergleichsmusters blieb bei den behandelten
Proben im wesentlichen erhalten. Dagegen wurde nach dem Schleifen einer ähnlichen Ware auf der Gessner-Schleifmaschine
nur eine geringe oder gar keine vorteilhafte Änderung festgestellt.
Fig. 39 und 40 zeigen Mikrofotos des Vergleichsmusters bei 100- bzw. 35Ofacher Vergrößerung, Fig. 41 und 42 Mikrofotos
bei 100- bzw. 35Ofacher Vergrößerung einer Probe, die in gleicher Weise wie das Vergleichsmuster hergestellt und dann
nach dem Verfahren gemäß der Erfindung mechanisch oberflächenveredelt worden war, und Fig. 43 und 44 Mikrofotos der Probe,
die auf der Gessner-Schleifmaschine geschliffen und in der vorstehend beschriebenen Weise hergestellt worden war. Eine
Untersuchung der Mikrofots zeigt, daß in der gemäß der Erfindung behandelten Probe sehr wenige Fasern durchtrennt
sind. Dagegen hat die Oberfläche der Fasern während des Prozesses eine bedeutende Änderung erfahren. Es wurden einige
lamellenförmige Vorsprünge und besonders deutliche Kratzer erzeugt. Eine gewisse plastische Verformung der Polyesterfasern
ist feststellbar, ebenso eine Abplattung der Garnoberflächen. Bei der auf der Gessner-Schleifmaschine
13002370678 /31
geschliffenen Probe wurde außer einigen durchtrennten Fasern wenig sichtbarer Effekt auf die Fasern der Ware festgestellt.
Eine Ware aus einer 80/20 Polyester/Baumwolle-Mischung wurde mit den in der Tabelle angegebenen Behandlungsbedingungen
nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelt. Nach dem anschließenden Kontinuierlichfärben wurde festgestellt, daß
einige der vorteilhaften Merkmale der nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelten Ware anscheinend verlorengegangen
waren. Diese Probe wurde jedoch später mit einer Nylon- oder einer Stahlbürste gebürstet, und es wurde festgestellt,
daß die anfänglichen vorteilhaften Auswirkungen wiederhergestellt und tatsächlich bedeutend verstärkt worden
waren, ohne wesentlichen Verlust an Festigkeit. Es wurde ermittelt, daß auch dann, wenn die Probe nach dem Färben nach .
dem Verfahren gemäß der Erfindung mechanisch oberflächenveredelt
wurde, die vorteilhafte Auswirkung des Bürstens mit einer Nylon- oder einer Stahlbürste zu einer bedeutenden Verstärkung
der vorteilhaften Effekte der mechanischen Oberflächenbehandlung sowohl hinsichtlich Weichheit der Waren
oberfläche als auch hinsichtlich der angenehmen und reichen Fülle des Griffs führte, ohne daß auch in diesem Falle eine
beträchtliche Verringerung der Festigkeit eingetreten wäre. Eine ähnliche Probe, die nicht der mechanischen Oberflächenveredelung
gemäß der Erfindung unterworfen wurde, wurde nach dem Färben nur mit einer Nylonbürste gebürstet. Eine getrennte
Probe wurde unter äquivalenten Bedingungen mit einer Stahl bürste gebürstet. Eine vorteilhafte Auswirkung auf die Proben
wurde praktisch nicht festgestellt.
Ein geprägtes, hochfloriges 100% Polyesterfilament-Gewebe
wurde nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelt und hinsichtlich seiner Merkmale mit einem unbehandelten Vergleichsmuster
verglichen. Die gemäß der Erfindung behandelte
13002370575 /32
3047366
Probe hatte ein gefälliges Aussehen, ähnlich einem echten Baumwolle-Jacquarddarnast-Gewebe, und selbst die vertieft
liegenden geprägten Bereiche der Ware hatten eine vorteilhafte Änderung erfahren. Dagegen wies das unbehandelte Vergleichsmuster
einen glasähnlichen Glanz und "plastikähnliches" Aussehen auf, ganz unähnlich dem feinen und schönen Aussehen
des teuren Jacquarddamastgewebes.
Ein Vergleichsmuster aus einem hochflorigen Gewebe mit 100% Polyesterfilament-Kett- und -Schußgarnen wurde hergestellt
und hinsichtlich seiner Merkmale mit einer ähnlichen Probe verglichen, die nach dem Verfahren gemäß der
Erfindung behandelt wurde. Zusätzlich zu den verbesserten Griffmerkmalen der Oberfläche wurde festgestellt, daß Tischtücher
oder Servietten, die aus dem vorstehend beschriebenen Material hergestellt und nach dem Verfahren gemäß der Erfindung
behandelt worden waren, gestapelt werden konnten, ohne daß die gestapelte Ware verrutschte und herabfiel. Das Aussehen
der Ware war jedoch insgesamt sehr wenig verändert, und die Ware hatte eine völlig klare Schauseite. Die Ware
,hatte jedoch einen sehr vorteilhaften baumwolleähnlichen Griff.
Dieses Beispiel verdeutlicht die Anwendung des Verfahrens gemäß der Erfindung auf ein punktförmig gebundenes bzw. verfestigtes
Vliesmaterial aus 100% Polyamidfaser. Es wurde ein Vergleichsmuster hergestellt, und eine getrennte Probe wurde
anschließend nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelt. Die Behandlungsbedingungen sind in der Tabelle angegeben.
Das Polyamidfaser-Vliesmaterial zeigte nach Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung einen sehr deutlich weicheren,
angenehmeren Oberflächengriff als das glatte, "glasige" Ausgangsmaterial.
Es wurde eine dichte, etwas höhere Deckschicht erzeugt, aufgrund derer sich die Oberfläche der Ware wie ein
1 30023/057S
COPY
aus Naturfasern hergestelltes Material anfühlte und auch dessen Oberflächengriff hatte. Durch die Behandlung verlor
die Ware nur sehr wenig an Festigkeit. Fig. 45 und 46 zeigen Mikrofotos mit 100- bzw. 350facher Vergrößerung der nach dem
Verfahren gemäß der Erfindung behandelten Probe, Fig. 47 und 48 Mikrofotos mit gleicher Vergrößerung der Vergleichsmuster.
Ein Vergleich dieser Mikrofotos zeigt eine Ausbildung von lamellenförmigen Vorsprüngen in bedeutendem Umfang an der
Faseroberfläche sowie zahlreiche Kratzer an der Faseroberfläche. Bei visueller Untersuchung sind durchtrennte Fasern
feststellbar.
Von einer gerauhten Ware mit Unterlage, die an ihrer Oberfläche eine Koagulationsbeschichtung aufwies, wurde ein Vergleichsmuster
hergestellt. Eine getrennte Probe der Ware wurde nach dem Verfahren gemäß der Erfindung unter Anwendung
der in der Tabelle angegebenen Behandlungsbedingungen behandelt.
Das Vergleichsmuster der Ausgangsware hatte einen weichen, aber klebrigen Griff, wogegen die gemäß der Erfindung behandelte
Ware einen sogar noch weicheren, aber völlig nichtklebrigen Oberflächengriff hatte. Das nach dem Verfahren gemäß
der Erfindung behandelte Muster hatte auch ein etwas glatteres bzw. ruhigeres und gleichmäßigeres Aussehen als das
Vergleichsmuster der Ausgangsware. Bei der Betrachtung des in Fig. 49 dargestellten Mikrofotos mit 350facher Vergrößerung läßt sich feststellen, daß die Oberfläche des unbehandelten
Vergleichsmusters eine starke Ansammlung koagulierten Kunststoffs aufwies. Dagegen zeigt das in Fig. 50 dargestellte,
mit 35Ofacher Vergrößerung aufgenommene Mikrofoto der
nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelten Probe, daß zwar wünschenswerte kleine Inseln der Kunststoffbeschichtung
noch vorhanden sind, starke Ansammlungen jedoch im wesentlichen beseitigt oder aufgebrochen worden sind. Ferner
130 0 237 057 5 /34
COPY
zeigt die nach dem Verfahren gemäß der Erfindung behandelte Probe die typischen lamellenförmigen Vorsprünge und Kratzer
an den Faseroberflächen.
Die mechanische Oberflächenbehandlung gemäß der Erfindung wurde an einem Polyäthylen-Flächengebilde von etwa 0,0508 mm
Dicke vorgenommen. Die Behandlungsbedingungen sind in der Tabelle angegeben.
Die Untersuchung des Flächengebildes zeigt, daß durch die mechanische Oberflächenveredelung ein im wesentlichen durchsichtiges
Folienmaterial (das Vergleichsmuster) in ein durchscheinendes Folienmaterial mit milchiger, nicht glatter Oberfläche
umgewandelt worden ist. Die in Fig. 51 und 52 dargestellten Mikrofotos des Vergleichsmusters bzw. der behandelten
Probe zeigen, daß die behandelte Probe an der Oberfläche Kratzer, Riefen, lamellenförmige Vorsprünge und beträchtliche
plastische Verformungen aufweist. Ganz ähnliche Wirkungen wurden beim Vergleich einer mechanisch oberflächenbehandelten
mit einer unbehandelten Polyamidfolie festgestellt. Im wesentlichen dieselben Ergebnisse wurden auch bei
einer nach dem Verfahren gemäß der Erfindung mechanisch oberflächenbehandelten
Polyesterfolie beobachtet.
Bei diesem Beispiel wurde ein Papier für hohe Anforderungen (weiß, in der Art leichten Kartons) nach dem Verfahren gemäß
der Erfindung mechanisch oberflächenbehandelt. Das Papier war zwischen etwa 0,28 und 0,30 mm dick. Die mechanische Oberflächenbehandlung
des Papiers erzeugte eine vom unbehandelten Vergleichsmuster abweichende matte, nicht glatte Oberfläche.
Die im Vorstehenden benutzten Begriffe "Fertiggewicht" und
"Fertigbreite" werden als das Gewicht bzw. die Breite der Ware nach der Oberflächenveredelung verstanden.
13002370S7S
2Ö419:66·
Beispiel
Nr.
Nr.
1,2
6
7,8
Geschwindigkeit
m/min
m/min
Ware
Zugspan- Durchläufe
Zugspan- Durchläufe
nung *
__J3L_
__J3L_
Schau- Rücker seite
Schleifzylinder J
Geschwür- Rieh- Kör- ', UpM digkeit tung** nung
g m/min
4,572
4,572
4,572
18,29
1,216
9,144
32
4,572
4,572
18,29
1,216
9,144
32
1,216
4,572
9,144
4,572
. 4,572
4,572
9,144
4,572
. 4,572
9,98
9,98
9,98
9,98
2,27
9,98
9,98
4,99
9,98
9,98
9,98
2,27
9,98
9,98
4,99
9,98
9,98
9,98
4,99
9,98
9,98
4,99
3
5
5
1
1
1
1
1
2
1
2
2
1
1
1
1
1
2
1
2
2
1
1 1 1
1 1 1 1 1 1 1 0 0
1800 431
1800 431
1250 299
1800 431
1210 386
1800 431
1800 431
1210 386
1250 299
1800 431
1250 299
800 255
R R R R V V R V R V R V
240
240
240
240
240
240 ·
240
320 ,
240
240
240
240
1 30023/OS7S
/36
Tabelle (Teil 2)
| Parameter | UpM | für die Warenbehandlung | Flügel | rrrn | Mi η. | wali | Breite mm | Auf | Behandlungs |
| ·· | Schlag- | 3,175 | 19040 | rot.Neopren- | schlag | stationen | |||
| Bei | 2380 | Fl.spitze gang***zahl/ | se | Ktsch.,1,588 | mm | ||||
| spiel | Geschwind.Frei- | m/mir | 6.,35O | 19040 | Rieh- Flügel- | rot.Neopren- | 2 | ||
| Nr. | 23.80 | 1709 | tung** material | Ktsch.,1,588 | 3,175 | ||||
| 1,2 | 9,525 | 6840 | schw. Neopren- | 2 | |||||
| 1710 | 1709 | V | Ktsch., 1,588 | 3,175 | |||||
| 3 | 3,175 | 19040 | rot.Neopren- | 2 | |||||
| 2380 | 1228 | V | ■ Ktsch., 1,588 | 3,175 | |||||
| 4 | 3,175 | 6880 | schw.Neopren- | 2 | |||||
| 1720 | 1709 | V | Ktsch., 1,588 | 6,350 | |||||
| 5 | 3,175 | 19040 | rot.Neopren- | 1 | |||||
| 2380 | 961 | V | Ktsch., 1,588 | 3,175 | |||||
| 6 | 3,175 | 19040 | rot.Neopren- | 1 | |||||
| 2380 | 1709 | V | Ktsch., 1,588 | 3,175 | |||||
| 7,8 | 3,175 | 6880 | schw.Neopren- | 2 | |||||
| 9 | 1720 | 1709 | R | Ktsch., 1,588 | 6,350 | ||||
| 3,175 | 6840 | rot.Neopren- | 1 | ||||||
| 10 | 1710 | 961 | Ktsch., 1,588 | 3,175 | |||||
| 3,175 | 19040 | rot.Neopren- | 1 | ||||||
| 1 1 | 2380 | 1228 | V | Ktsch., 1,588 | 3,175 | ||||
| 1 J. | 9,525 | 6840 | schw. Neopren- | 1 | |||||
| 1710 | 1709 | V | Ktsch., 1,588 | 6,350 | |||||
| 12 | 3,175 | 6840 | rot.Neopren- | 2 | |||||
| 17.10 | 1228 | R | Ktsch., 1,588 | 3,175 | |||||
| 13 | ι | ||||||||
| 955 | V | ||||||||
| 14 | |||||||||
| V | |||||||||
* Gesamtzugspannung bezogen auf gesamte Warenbreite.
** "V" bedeutet, daß der Schleifzylinder bzw. die Flügelwalze
in derselben Richtung wie die Warenbewegung, "R" in der der Warenbewegung entgegengesetzten Richtung drehangetrieben
wird.
*** Bedeutet den Abstand zwischen der Ware in ihrer Normallage und dem Schleifzylinder, wenn die Ware nicht
geschlagen wird.
**** Theoretische Eindringtiefe am Schleifzylinder ohne Ware.
130023/OS7S
Leerseite
Claims (25)
1. Textilmaterial, bei dem das Rohmaterial eine Vielzahl von Fasern enthält, von denen wenigstens 20 Gew.-% synthetische
Fasern sind und die Fasern gekrümmt und so ausgebildet sind, daß sie konvexe und konkave Seitenabschnitte aufweisen,
dadurch gekennzeichnet , daß die freiliegenden konvexen Seitenabschnitte in beträchtlichem
Umfange Kratzer und eine Vielzahl von im wesentlichen kurzen, ziemlich dicken, lamellenförmigen Vorsprüngen aufweisen, die
von ihnen wegragen.
2. Textilmaterial nach Anspruch 1, dadurch g e k e η η zeichnet
, daß die durchschnittliche Länge der Vorsprünge weniger als etwa 0,05 mm beträgt.
3. Textilmaterial nach Anspruch 2, dadurch g e k e η η zeichnet
, daß der Querschnitt der Fasern an oder nahe der Oberfläche des Textilmaterials verformt worden ist.
4. Textilmaterial nach Anspruch 3, dadurch g e k e η η zeichnet
, daß die Fasern, die verformt worden sind, thermoplastische Fasern sind und ihre Verformung durch thermoplastische
Verformung zustande gekommen ist.
5. Textilmaterial nach Anspruch 3, dadurch g e k e η η zeichnet
, daß die Fasern an oder nahe der Oberfläche des Textilmaterials infolge mechanischer Oberflächenveredelung
etwas abgeplattet worden sind.
130023/0575 /2
"2" 3041968
6. Textilmaterial nach Anspruch 3, dadurch g e k e η η zeichnet
, daß der Querschnitt der Fasern an oder nahe der Oberfläche des Textilmaterials eiförmig ist.
7. Verfahren zum mechanischen Oberflächenveredeln eines
Textilmaterials, insbesondere zum Herstellen eines Textilmaterials nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß das Textilmaterial (Ware 10) aus einem
Vorrat (Vorratsrolle 1) kontinuierlich so zugeführt wird, daß es in einer einzigen Ebene liegt, und aufeinanderfolgende,
einander benachbarte Abschnitte des Textilmaterials (10) durch intermittierendes Schlagen über der Warenbreite gegen
eine Schleiffläche behandelt wer den, wodurch eine großflächige, zeitlich
längere Berührung zwischen dem Textilmaterial (10) und der Schleiffläche vermieden wird, wobei das mechanische
Schlagen mit einer Kraft und einer Frequenz geschieht, die ausreichen, um eine zumindest annähernd gleichmäßige Änderung
der Oberflächenmerkmale des Textilmaterials (10) herbeizuführen.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch g e k e η η zeichnet
, daß als Schleiffläche wenigstens ein sich drehender Schleifzylinder (11,11a) mit einer schleifend wirkenden
Oberfläche verwendet wird und das intermittierende mechanische Schlagen gegen die Schleiffläche durch eine intermittierend
wirkende Schlagvorrichtung hervorgerufen wird, die das Textilmaterial (10) wiederholt und intermittierend
auf seiner ganzen Breite gegen die Schleiffläche vorstößt, wobei die Schlagvorrichtung in Richtung der Warenbreite und
parallel zur Schleiffläche an oder nahe der der Schleiffläche abgewandten Seite des Textilmaterials (10) angeordnet
ist.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch g e k e η η zeichnet , daß als Schlagvorrichtung eine drehbare
Walze (Flügelwalze 12,12a) verwendet wird, über deren Breite
13002370676 /3
von ihrem Außenumfang und parallel zu ihrer Achse wenigstens ein Flügel (13a,.„13h) aus einem flexiblen Werkstoff herausragt.
10. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch ge
kennzeichnet , daß als Schlagvorrichtung wenigstens
eine drehbare, nichtkrsisruncle Stange (30) verwendet.
wird.
11. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch ge kennzeichne t , daß als Schlagvorrichtung wenigstens
eine exzentrische VJaIse verwendet wird.
12. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch ge
kennzeichnet , daß als SchlagvoiTichtung wenigstens ein intermittierender Druckluftstrahl (40) verwendet
wird, der aus einer oder mehreren Düsen (42) gegen die der Schleiffläche abgewandte Seite des Textilmaterial (10) gerichtet
wird.
13. Verfahren nach einem dsr Ansprüche 7 bis 12, dadurch
gekennzeichnet , daß das Textilmaterial (10)
danach über seiner ganzen Breite gebürstet wird, um die Änderung seiner Oberflächenmerkmale zu verstärken»
14. Verfahren nach eines* der Ansprüche 7 bis 13, dadurch
gekennzeichnet , daß ein zellulosehaltiges
Flächengebilde oberflächenveredelt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch g e k e η η
zeichnet , daß das sellulosehaltige Flächengebilde Papier ist.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 13, dadurch gekennzeichnet , daß das Textilmaterial (10)
ein Gewebe, eine Maschenware oder ein Vliesmaterial ist, das Polyamidfasern enthält.
130023V0S7S /4
3041951
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet , daß das Textilmaterial (10)
ein Gewebe, eine Maschenware oder ein Vliesmaterial ist, das Polyesterfäden enthält.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch g e k e η η zeichnet
, daß das Textilmaterial (10) aus 100% Polyester hergestellt ist.
19. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch g e k e η η
zeichnet , daß das Textilmaterial (10) aus einer PoIyester-Baumwoll-Mischung
hergestellt ist.
20. · Vorrichtung zum mechanischen. Oberflächenveredeln eines
Textilmaterial, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 7 bis 19, bei der das Textilmaterial
aus einem Vorrat kontinuierlich so zugeführt wird, daß es in einer einzigen Ebene liegt, gekennnzeich net
durch eine Schleiffläche und eine intermittierend wirkende Schlagvorrichtung, die aufeinanderfolgende, einander
benachbarte Abschnitte des Textilmaterials über der Warenbreite intermittierend mechanisch gegen die Schleiffläche
schlägt, wodurch eine großflächige, zeitlich längere Berührung zwischen dem Textilmaterial (10) und der Schleiffläche
vermieden wird, wobei das mechanische Schlagen mit einer Kraft und einer Frequenz geschieht, die ausreichen, um
eine zumindest annähernd gleichmäßige Änderung der Oberflächenmerkmale des Textilmaterials (10) herbeizuführen.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch g e k e η η zeichnet , daß die Schleiffläche von wenigstens
einem sich drehenden Schleifzylinder (11,11a) mit einer schleifend wirkenden Oberfläche gebildet ist und die Schlagvorrichtung
das Textilmaterial (10) über seiner ganzen Breite wiederholt und intermittierend gegen die Schleiffläche
vorstößt, wobei die Schlagvorrichtung in Richtung der
13002370676 /5
304196g
Warenbreite und parallel zur Schleiffläche an oder nahe der
der Schleiffläche abgewandten Seite des Textilmaterials (10) angeordnet ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennn zeichnet , daß die Schlagvorrichtung eine drehbare
Flügelwalze (12,12a; 62,63,64,65) aufweist, über deren Breite aus ihrem Außenumfang und parallel zu ihrer Achse wenigstens
ein Flügel (I3a...l3h; 66a...66d, 67a...67d, 68a...68d,
69a...69d) aus einem flexiblen Werkstoff herausragt.
23. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch g e k e η η zeichnet
, daß die Schlagvorrichtung wenigstens eine drehbare, nichtkreisrunde Stange (30) aufweist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch g e k e η η zeichnet , daß die Schlagvorrichtung wenigstens eine
exzentrische Walze aufweist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch g e k e η η zeichnet , daß die Schlagvorrichtung eine oder
mehrere Luftdüsen (42) aufweist, die einen Druckluftstrahl (40) intermittierend gegen die der Schleiffläche abgewandte
Seite des Textilmaterials (10) richten.
13002370575
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