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WARTUNGSFAHRZEUG FÜR PLATZSPIELANLAGEN
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Die Neuerung betrifft ein Wartungsfahrzeug für Platzspielanlagen,
insbesondere Tennisanlagen, mit einem selbstangetriebenen Zugfahrzeug und Wartungsgeräten,
wie Walzen, Harke, Besen oder dergleichen.
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Hilfsmittel, wie Walzen, Hohlwalze oder Massivwalze, Harke, Besen
oder dergleichen sind zur Durchführung der Wartungs- und Pflegearbeiten bei Tennisanlagen,
insbesondere bei Freianlagen an sich bekannt. Freianlagen mit einer Sandauflage
erfordern bekanntlich viel Pflege und Wartung. Insbesondere zu Beginn der Spielzeit,
im Frühjahr, muß der Platz gründlich bearbeitet werden und es müssen auch die Feldlinien
wieder neu verlegt werden. Hierzu muß der Boden zuerst wieder aufgelockert und der
verbrauchte Sand entfernt werden. Dann muß wiederum eine neue Sandauflage aufgestreut
und festgewalzt werden.
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Auch die Feldlinien müssen nach dem Aufbringen auf den Boden angedrückt
und befestigt werden.
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Während der Spielsaison muß der Platz mindestens einmal täglich, häufig
sogar öfter, gepflegt werden. Nach mehrmaliger Bespielung wird der
Bodenbelag
mittels einer Harke aufgelockert und anschließend wieder mit der Walze festgewalzt.
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Auch können die durch das Spielen stark beanspruchtenStellen des Platzes
mit einem Besen eingeebnet werden. Damit die Feldlinien-wieder gut sichtbar sind,
müssen diese gereinigt und abgekehrt werden.
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Zu einer vollständigen und umfassenden Pflege und Wartung von Platzspielanlagen,
wie zum Beispiel Tennisanlagen, sind somit mehrere und mit verschiedenen Geräten
durchzuführende Arbeitsschritte nowendig. Um den Platz zur Wartung möglichst kurz
unbelegt zu lassen, -braucht man zum Durchführen aller dieser Arbeiten relativ viel
Personal. Wenn kein Pflegepersonal zur Verfügung steht, muß der Platz längere Zeit
stillgelegt werden und unbespielt bleiben. In beiden Fällen ergeben sich unvertretbar
hohe Kosten, die eine derartige Platzspielanlage nur wenig rentabel machen.
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Insbesondere nach starken Regengüssen können die nassen Spielfelder
nicht benutzt werden, da trotz Drainagen das Wasser von der Oberfläche nicht so
schnell abgeleitet werden kann. Auch muß die Sandauflage ziemlich ausgetrocknet
sein, bis das Spielfeld wieder bespielbar ist, damit die Qualität des Bodenbelages
nicht beeinträchtigt wird. Wenn der Platz trotzdem bespielt wird, muß der Bodenbelag
anschließend gründlich und sorgfältig aufgearbeitet werden. Um jedoch durch schlechte
Witterung bedingte große Ausfallzeiten zu vermeiden, ist es bekannt, eine Gummiwalze
zu verwenden, die das Wasser, insbesondere das Wasser in den Pfützen, in den Boden
eindrückt, wodurch das Wasser schnell in die Drainageleitungen gelangen soll. In
den meisten Fällen
leidet jedoch hierbei die Auflage des Platzes
sehr.
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So wurde bereits vorgeschlagen, Industrie- bzw.
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Wåssersauger zu verwenden, um die spielfelder trockenzulegen. Hierbei
ergaben sich zwar Verbesserungen, jedoch bestehen nach wie vor Schwierigkeiten bei
der Anwendung dieser Wassersauger, da sie das Wasser nicht gründlich genug aufnehmen.
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Insbesondere haben die Behältnisse - bei derartigen Wassersaugern
nur ein beschränktes Fassungsvermögen, so daß sie insbesondere bei großen Flächen
wie bei großen Platzspielanlagen zu häufig entleert werden müssen.
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Zur Abhilfe dieser Schwierigkeiten liegt der Neuerung die Aufgabe
zugrunde, die Wartungsarbeiten maschinell unterstützt auszuführen und hierdurch
den für die Wartung benötigten Aufwand zu verringern. Neuerungsgemäß soll ein Wartungsfahrzeug
mit vielseitiger Verwendungsmöglichkeit und nur einem Zugfahrzeug zur rationellen,
kostengünstigen und weitgehend automatischen Durchführung der verschiedenen Pflege-
und Wartungsarbeiten, wie Reinigen, Kehren, Walzen, Harken, Streuen oder dergleichen
für Platzspielanlagen unter weitgehender Personaleinsparung geschaffen werden. Vorzugsweise
sollen auch die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Bespielbarkeit von nassen
Spielfeldern bei Freianlagent insbesondere nach Regenfällen gelöst werden.
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Neuerungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß das Zugfahrzeug
für die verschiedenen Wartungsarbeiten umrüstbar ist und die Wartungsgeräte mit
diesem verbindbar sind, und daß das Zugfahrzeug die Wartungsgeräte steuerbar bewegt.
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Nach der Neuerung können die Wartungs- und Pflege arbeiten somit maschinell
unterstützt ausgeführt werden. Hierzu dient ein einziges Zugfahrzeug als Hauptantriebsmittel,
das für vielseitige Verwendungsmöglichkeiten im Bedarfsfall umrüstbar ist.
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Hierbei wird insbesondere eine weitgehende Flexibilität in der Reihenfolge
der vorzunehmenden Wartungsarbeiten erzielt. Auch können die einzelnen Wartungsarbeiten
dem Bedarfsfalle angepaßt werden, ohne daß lange Umrüstzeiten in Kauf zu nehmen
sind.
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Die zusätzlichen separaten Wartungsgeräte können hierbei zeitlich
unabhängig voneinander zum Einsatz kommen. Somit leistet die Neuerung in ihrer Gesamtkombination
bestehend aus Wartungsfahrzeug und Wartungsgeräten einen wesentlichen Beitrag zur
Rationalisierung bei der Wartung und Pflege von Platzspielanlagen, insbesondere
Tennisanlagen.
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Die mit dem Zugfahrzeug zu verbindenden und zu koppelnden Wartungsgeräte
lassen sich im wesentlichen in zwei Gruppen unterteilen. Die eine Gruppe von Wartungsgeräten
wie Harke, Besen, Hohlwalze, lassen sich unmittelbar am Zugfahrzeug über einen schwenkbaren
Halter lösbar und verstellbar anbringen. Der schwenkbare Halter des Zugfahrzeugs
ermöglicht eine genaue lagegerechte Einstellung des Wartungsgerätes in Bezug zur
Bodenfläche. Auch ist die Eingriffstiefe des Wartungsgerätes, wie zum Beispiel der
Harke, durch die Höhenverstellung regulierbar Desweiteren ermöglicht der schwenkbare
Halter des Zugfahrzeugs, daß das an dem Halter angebrachte Wartungsgerät in der
Ruhestellung zum Einsatzort und Vom Einsatzort hochschwenkbar ist, so daß das Wartungsgerät
nicht in Eingriff mit dem Boden kommen kann.
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Die andere Gruppe von Wartungsgeräten wird von an das Zugfahrzeug
ankoppelbaren Anhängern gebildet.
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Diese als Anhänger ausgebildeten Wartungsgeräte tragen meist selbst
eine Bereifung und das Zugfahrzeug wie zum Beispiel der Schlepper, dient im wesentlichen
nur als Antriebsaggregat. So kann beispielsweise eine massive Walze oder ein Streugerät
als Anhänger dienen. Eine weitere Art eines Wartungsgerätes in Form eines Anhängers
ist ein Gerät zum Abschieben von gelockertem Bodenbelag, das gleichzeitig den abgeschobenen
Belag auf einen Laderaum des Gerätes lädt.
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Diese genannten einzelnen Wartungsgeräte sind an sich bekannt.
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Ein wesentlicher Bestandteil der Neuerung liegt in einem Absauggerät,
das als Anhänger ausgebildet ist. Ein derartiges Absauggerät umfaßt wenigstens eine
von einem Motor betriebenen Generator angetriebene Turbine, die über eine flexible
Schlauchleitung mit wenigstens einer auf dem Boden aufliegenden Saugdüse verbunden
ist und einen Sammelbehälter für das aufgesaugte Material mit einem Ablaß. Ein derartiges
Absauggerät kann aufgrund der über den Generator angetriebenen Turbine eine große
Saugleistung haben, und insbesondere lassen sich bei einem als Anhänger ausgebildeten
Absauggerät die Sammelbehälter derart auslegen, daß sie ein relativ großes Fassungsvermögen
haben. Diese können beispielsweise derart bemessen werden, daß sie so viel Wasser
aufnehmen können, daß mindestens ein vollständiges Spielfeld abgesaugt werden kann.
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Um die Verbindungen von Saugdüse und/oder Turbine schnell montieren
zu können, hat die flexible Schlauchleitung zum Anschluß an die Saugdüse und/
oder
die Turbine Steckverbindungen. Desweiteren wird hierdurch erreicht, daß das Absauggerät
auch wartungsfreundlich ist, da erforderlichenfalls die leicht beschädigbaren flexiblen
Schlauchleitungen schnell ersetzt und ausgetauscht werden können.
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Um ein überfüllten der Sammelbehälter zu verhindern, ist in den Sammelbehältern
ein Schwimmerventil angeordnet, das die Turbine automatisch bei einem vorgegebenen
Füllstand des Sammelbehälters abschaltet. Diese Maßnahme ist zweckmäßig, da sonst
bei steigendem Füllstand die Saugleistung und Saugwirkung des Absauggerätes abnimmt,
was jedoch vom Zugfahrzeug nicht ohne weiteres sofort feststellbar ist.
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Zweckmäßigerweise ist der Ablaß am Boden des Sammelbehälters des Absauggerätes
vorgesehen und der Boden ist in Richtung auf den Ablaß abfallend geneigt Hierdurch
wird sichergestellt, daß der Sammelbehälter auf einfache Art und Weise verstopfungsfrei
vollständig geleert werden kann, so daß keine Rückstände in dem Sammelbehälter verbleiben.
Um ein unbeabsichtigtes Entleeren des Sammelbehälters zu verhindern, ist im Ablaß
ein Absperrventil angebracht.
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Vorzugsweise ist der Ablaß als Ablaßstutzen ausgebildet, auf den ein
Schlauchstück kraft- und formschlüssig aufgesteckt ist, das zum Verschliessen des
Ablasses um mindestens 90 Grad nach oben umgeknickt ist und in dieser Stellung lösbar
festgelegt ist. Eine derartige Auslegung des Ablasses erfüllt mit sehr einfachen
mechanischen Mitteln die zwei Hauptanforderungen, die an die Auslegung des Ablasses
bei dem Absauggerät zu stellen sind. Wenn nämlich das kraft- und formschlüssig aufgesteckte
Schlauchstück um 90 Grad nach oben umgeknickt ist,
kann sich der
Sammelbehälter nicht entleeren.
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Zum Entleeren braucht dann lediglich das Schlauchstück von seiner
umgeknickten Stellung gelöst zu werden und dient dann als Ablaßleitung, so daß der
Inhalt des Sammelbehälters zu einer entfernt liegenden Stelle abgeleitet werden
kann, ohne daß zusätzliche Schlauchleitungszwischenverbindungen erforderlich sind.
Somit werden bei dieser Auslegung des Ablasses zwei Funktionen auf zweckmäßige und
platzsparende Art und Weise vereinigt.
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Zum lösbaren Festlegen des Schlauchstückes kann eine Schlauchklemme
und/oder Schlauchschelle vorgesehen sein, die vorzugsweise am Sammelbehälter angebracht
sind.
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Um eine sichere und gleichmäßige Auflage der Saugdüse auf der abzusaugenden
Bodenfläche sicherzustellen, liegt die Saugdüse federbelastet auf dem Boden auf,
Zweckmäßigerweise kann die Saugdüse an einer Schwenkhalterung am Sammelbehälter
angebracht sein, die fernbedienbar zur Ruhestellung hoch- und zur Arbeitsstellung
abschwenkbar ist. Hierdurch wird ein übermäßiger Verschleiß der Saugdüsen verhindert,
wenn diese beispielsweise in Berührung mit an sich trockenem Boden kommen, wenn
beispielsweise nur stellenweise vorhandene Pfützen aufgesaugt werden sollen. Hierdurch
wird gewährleistet, daß die Saugdüse des Absauggerätes gezielt am Bestimmungsort
zum Einsatz kommen kann.
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Um eine wartungsfreundliche und leichte Austauschbarkeit der Saugdüsen
zu haben, ist die Saugdüse vorzugsweise an der Schwenkhalterung mittels Schrauben
befestigt.
Damit die Schwenkhalterung für die Saugdüse behinderungsfrei
arbeiten kann, ist sie vorzugsweise an der vom Zugfahrzeug abgewandten Querwand
des Sammelbehälters angelenkt. Vorzugsweise umfaßt die Schwenkhalterung Schraubenfedern,
die die Düse gleichzeitig bei abgeschwenkter Halterung federbelasten, so daß die
Saugdüse auf die Bodenfläche geringfügig angedrückt wird. Ein Ende der Feder kann
hierbei in der Nähe der Anlenkung der Schwenkhalterung am Sammelbehälter und das
andere Ende an der Schwenkhalterung selbst befestigt sein.
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Hierdurch erhält man günstige Hebelarme, wodurch gewährleistet werden
kann, daß die Saugdüse über ihre gesamte Längserstreckung hinweg gleichmäßig auf
dem Boden federbelastet aufliegt.
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Vorzugsweise ist die Saugdüse des Absauggerätes in Form eines Rechteckes
ausgebildet und ihr Düsenspalt verläuft parallel zur größten Längserstreckung der
Saugdüse. Der freie Durchtrittsquerschnitt des Düsenspaltes verjüngt sich von der
Mitte zur Seite konisch. Durch eine derartige Auslegung wird erreicht, daß die Saugdüse
eine relativ große Einzugsfläche hat, und daß insbesondere keine Ecken und dergleichen
vorhanden sind, die zur Verstopfung neigen.
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Da das als Anhänger ausgebildete Absauggerät auf dem Boden rollende
Räder hat, ist die Saugdüse zweckmässigerweise in einem Abstand an der vom Zugfahrzeug
abgewandten Querwand des Sammelbehälters derart angeordnet, daß ihre größte Längserstreckung
etwa parallel zur Querwand ausgerichtet ist. Durch eine derartige Anordnung sind
keine Beeinträchtigungen beim Arbeiten der Saugdüse durch die Räder des Absauggerätes
zu befürchten.
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In Abhängigkeit von dem Einsatzgebiet und den Einsatzbedingungen kann
die Saugdüse aus Metall oder Kunststoff hergestellt sein.
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Vorzugsweise ist in den Düsenspalt eine sich frei drehende Walze mit
glatter Außenfläche eingesetzt, die unmittelbar auf dem Boden aufliegt. Diese sich
frei drehende Walze dient einerseits zur Führung der Düse auf dem Boden und andererseits
hat sie hauptsächlich die Aufgabe, das vom Boden bereits aufgesaugte Wasser an die
Oberfläche zu drücken, wodurch die Saugwirkung des neuerungsgemäßen Absauggerätes
verstärkt wird. Um diesen Effekt einer sich frei drehenden Walze noch zu erhöhen,
sind vorzugsweise im Düsenspalt zwei derartige frei drehende Walzen parallel zueinander
unter Einhaltung eines Abstandes angeordnet. Hierbei bleibt zwischen den sich frei
drehenden Walzen ein ausreichender Abstand frei, um das Wasser vollständig aufzusaugen.
Die Walze kann aus Metall oder Kunststoff bestehen.
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Um mit dem neuerungsgemäßen Sauggerät einen möglicht großen Flächenbereich
zu erfassen, umfaßt das Sauggerät vorzugsweise zwei Saugdüsen, die jeweils mit einer
gesonderten Turbine verbunden sind.
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Dei beiden Turbinen werden jeweils von einem gemeinsamen Generator
angetrieben. Die größten Längserstreckungen der beiden Saugdüsen liegen vorzugsweise
auf einer geraden in einem Abstand parallel zur vom Zugfahrzeug abgewandten Querwand
des Sammelbehälters. Eine derartige Auslegung des Sauggerätes mit zwei Saugdüsen
ermöglicht, daß über die gesamte Breite des Sauggerätes hinweg die Bodenfläche abgesaugt
werden kann.
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Hauptsächlich ist das Absauggerät zum Wasserabsaugen bestimmt, jedoch
kann es auch selbstverständliah zum Absaugen anderer Gegenstände verwendet werden.
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Um auch die Wartungsarbeiten beim Verlegen der Feldlinien maschinell
unterstützt durchführen zu können und hierdurch zu vereinfachen, kann am Vorderrad
des Fahrzeugs eine seitlich vorstehende rotierende Scheibe angebracht werden, die
die Feldlinien des Spielfeldes niederdrückt und in den Boden eindrückt. Diese rotierende
Scheibe kann mit der Vorderachse des Zugfahrzeuges verbunden werden, so daß sie
hier zusammen mit den dern an der Vorderachse lenkbar ist. Hierdurch kann die rotierende
Scheibe genau längs den Feldlinien geführt werden.
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Zur Reinigung der Feldlinien kann am Vorderrad des Zugfahrzeugs eine
seitlich vorstehende rotierende Bürste angebracht werden, mit der die Feldlinien
abgekehrt werden.
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Um einen schnellen Verschleiß und Beschädigungen an der rotierenden
Scheibe und/oder der rotierenden Bürste zu vermeiden, sind diese vorzugsweise federnd
gelagert.
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Die Neuerung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügte
Zeichnung an Beispielen näher erläutert. Darin zeigt: Figur 1 eine perspektivische
Gesamtansicht eines Zugfahrzeugs mit einem schwenkbaren Halter, Figur 2a den schwenkbaren
Halter mit einer daran angebrachten Marke als Wartungsgerät, Figur 2b einen Besen1
der als Wartungsgerät an den schwenkbaren Halter des Wartungsfahrzeuges nach Figur
1 angebracht werden kann,
Figur 2 c eine Gummiwalze, die ebenfalls
an dem schwenkbaren Halter des Zugfahrzeugs nach Figur 1 angebracht werden kann,
Figur 3 a eine massive Walze, die an das Zugfahrzeug nach Figur 1 als Wartungsgerät
ankoppelbar ist, Figur 3b ein als Anhänger ausgebildetes Gerät zum Abschieben von
gelockertem Bodenbelag, das ebenfalls an das Zugfahrzeug nach Figur 1 ankoppelbar
ist, Figur 3c ein Streugerät, das als Wartungsgerät an das Zugfahrzeug nach Figur
1 ankoppelbar ist, Figur 4 eine perspektivische Gesamtansicht eines als Anhänger
ausgebildeten Absauggerätes, das an das Zugfahrzeug nach Figur 1 ankoppelbar ist,
Figur 5a eine vergrößerte perspektivische Gesamtansicht einer einzelnen Saugdüse
des Sauggeräts nach Figur 4, Figur 5b eine Unteransicht auf die Saugdüse nach Figur
5a, Figur 5 c eine weitere Ausführungsform einer Saugdüse in Unteransicht, Figur
5d eine bevorzugte Ausführungsform einer Saugdüse in Unteransicht, Figur 6 schematisch
eine rotierende Scheibe, die als Wartungsgerät mit der Vorderachse des nach Figur
1 gezeigten Zugfahrzeugs verbindbar ist, und
Figur 7 schematisch
eine rotierende Bürste, die mit der Vorderachse des Zugfahrzeugs nach Figur 1 verbindbar
ist.
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In Figur 1 ist in einer perspektivischen Gesamtansicht separat ein
selbstangetriebenes Zugfahrzeug 1 eines Wartungsfahrzeugs für Platzspielanlagen
gezeigt. Das Fahrgestell des Zugfahrzeugs 1 weist eine Vorderachse 2 und eine Hinterachse
3 auf. Die Vorderachse 2 trägt Vorderräder 4, von denen nur eines gezeigt ist, und
die Hinterachse 3 Hinterräder 5, 5. An der Rückseite des Fahrgestells ist ein insgesamt
mit 6 bezeichneter schwenkbarer Halter 6 anmontiert. Dieser Halter 6 besteht im
wesentlichen aus einem kastenförmigen Grundrahmen 7, auf dessen Stirnseite 8 in
einem bestimmten Abstand zwei Aufnahmen 9,9 befestigt sind. Mit 10,10 sind Befestigungsschrauben
bezeichnet, die in einer mit Gewinde versehenen Öffnung in der jeweiligen Aufnahme
9,9 eingesetzt sind. Der Halter 6 ist um eine horizontale Achse 11 schwenkbar. Ein
insgesamt mit 12 bezeichneter Schwenkmechanismus umfaßt ein Griffstück 13, das an
einem Schwenkhebel 14 angebracht ist, der über eine Feststelleinrichtung 15 mit
der Schwenkachse verbunden ist. Die Feststelleinrichtung 15 ist hierbei derart ausgelegt,
daß der Halter 6 in mehreren vorzugsweise in regelmäßigen Winkelabständen liegenden
Schwenkstellungen arretierbar ist. Auf diese Art und Weise kann der Halter 6 in
nahezu jeder gewünschten Schwenkstellung festgelegt werden, so daß er unter einem
bestimmten Winkel zur Bodenfläche 16 geneigt ist.
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Nach Figur 2 a ist eine Harke 17 lösbar an dem schwenkbaren Halter
6 in Figur 1 angebracht.
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Die Harke 17 trägt an ihrer Oberseite zwei Holme 18 und 19, die vorzugsweise
aus einem Material mit rechteckförmigem Querschnitt hergestellt sind.
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Die Holme 18,19 sind an der Oberseite der Harke 17 in einem Abstand
angebracht, der etwa dem Abstand der Aufnahmen 9,9 an dem Halter 6 entspricht. Die
Holme 18,19 werden in die Aufnahmen 9,9 des Halters 6 eingeschoben und können dann
mittels den Befestigungsschrauben 10,10 festgelegt werden, wenn die Befestigungsschrauben
10,10 nach dem Einführen der Holme 18,19 beispielsweise mit Hilfe eines Schraubenschlüssels
angezogen werden.
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Zum Ausbauen der Harke 17 brauchen nur diese Befestigungsschrauben
10,10 der Aufnahmen 9,9 des Halters 6 gelöst zu werden und die Harke kann von dem
Halter 6 abgenommen werden.
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In Figur 2 b ist ein weiteres mit dem Halter 6 nach Figur 1 verbindbares
Wartungsgerät gezeigt das bei dieser Ausführungsform von einem Besen 20 gebildet
wird. Der Besen 20 trägt wie die Harke 17 an seiner Oberseite zwei Holme 21,22,
die in die Aufnahme 9,9 des Halters 6 eingeschoben werden können und in entsprechender
Höhe mittels den Befestigungsschrauben 10,10 in den Aufnahmen 9,9 festlegbar sind.
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In Figur 2 c ist als weiteres Wartungsgerät beispielsweise eine insgesamt
mit 23 bezeichnete Gummiwalze gezeigt. Auch diese trägt wie die beiden anderen Wartungsgeräte
nach den Figuren 2 a und 2 b an ihrer Oberseite im Abstand zwei Holme 24, 25, die
zum Einführen in die Aufnahme 9,9 des schwenkbaren Halters 6 am Zugfahrzeug 1 nach
Figur 1 bestimmt sind.
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Während in den Figuren 2 a bis 2 c Wartungsgeräte beispielhaft gezeigt
sind, die unmittelbar über den schwenkbaren Halter 6 am Zugfahrzeug 1 angebracht
sind, werden anhand den Figuren 3 a bis 3 c Wartungsgeräte gezeigt, die als ein
an das Zugfahrzeug 1 nach Figur 1 ankoppelbarer Anhänger ausgebildet sind.
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In Figur 3 a ist eine massive Walze insgesamt mit 26 bezeichnet, die
mittels einer Kupplungsstange 27 an dem Zugfahrzeug 1 angekuppelt werden kann.
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Die Kupplungsstange 27 ist mit einem die Walzenachse 28 umgreifenden
Gestell 29 verbunden, an dem ein Sitz 30 befestigt ist. Die am freien Ende der Kupplungsstange
27 vorgesehene öffnung umfaßt einen Aufnahmebolzen einer in Figur 1 nicht gezeigten
Kupplung des Zugfahrzeugs 1, die an der Rückseite des Zugfahrzeugs 1 vorgesehen
ist.
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Figur 3 b zeigt ein weiteres als Anhänger ausgebildetes Wartungsgerät,das
insgesamt mit 32 bezeichnet ist. Dieses Gerät 32 dient zum Abschieben von gelockertem
Bodenbelag, der gleichzeitig in einen Laderaum 33 des Gerätes 32 eingeladen werden
kann.
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Das Fahrgestell 34 des Geräts 32 ist einachsig ausgelegt, und die
Räder 35 stehen seitlich über den Laderaum 33 frei über. Das Fahrgestell 34 ist
hierbei derart ausgelegt, daß es Aufstellstützen 36,36 bildet, die auf dem Boden
aufsitzen, wenn das Gerät 32 nicht benötigt wird. Mit dem Fahrgestell ist eine Kupplungsstange
37 befestigt, die an ihrem freien Ende eine Öffnung 38 hat, mit der sie an das Zugfahrzeug
1 an dessen Kupplung ankuppelbar ist.
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In Figur 3 c ist ein Streugerät 39 gezeigt. Eine Streugutverteilertrommel
41 ist an einem Fahrgestell 42 befestigt, das über Räder 43,43 auf dem Boden abgestützt
ist. Mit 44 ist die Streuscheibenanordnung bezeichnet. Auf der Füllseite der Streugutverteilertrommel
41 ist ein Sandsieb 40 aufgesetzt. Die Streuscheibenanordnung 44 ist über eine Gelenkwellenverbindung
45 vom Zugfahrzeug 1 antreibbar. An dem Fahrgestell 42des Streugerätes 39 ist wie
bei den Ausführungsformen nach den Figuren 3 a und 3 b eine Kupplungsstange 46 angeschweißt,
die an ihrem freien Ende eine Öffnung 47 hat, die mit der Kupplung des Zugfahrzeugs
1 zusammenarbeitet.
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Anhand den Figuren 4 und 5 a bis 5 b wird eine Ausführungsform eines
als Anhänger ausgebildeten Absauggerätes 50 erläutert. Das Absauggerät 50 weist
ein Fahrgestell 51 auf, das über Räder 52,52 auf dem Boden abgestützt ist. Die Kupplungsstange
53 ist hierbei als dreieckige Gabel ausgelegt, an deren Spitze eine Öffnung 54 vorgesehen
ist, die mit der Kupplung des Zugfahrzeugs 1 zusammenarbeitet. Auf dem Fahrgestell
sind ein Sammelbehälter 55 und ein motorbetriebener Generator 56 montiert. In den
insgesamt mit 55 bezeichneten Sammelbehälter sind zwei Turbinen 57,58 eingesetzt.
Die Turbinen 57,58 sind über Schlauchleitungen 59,60 mit Saugdüsen 61,62 verbunden,
Die flexiblen Schlauchleitungen 59,60 weisen zum Anschluß an die Saugdüse 61,62
und/oder die Turbine 57,58 Steckverbindungen 63,64 auf. Obgleich nicht näher dargestellt
ist, kann in dem Sammelbehälter 55 ein Schwimmerventil angeordnet sein, das die
Turbine 57,58 automatisch bei einem vorgegebenen Füllstand des Sammelbehälters 55
abschaltet. An der Bodenseite des Sammelbehälters 55
ist ein Ablaß
65 vorgesehen. Der Boden 66 des Sammelbehälters 55 verläuft in Richtung auf den
Ablaß 65 abfallend geneigt, so daß die in dem Sammelbehälter 55 befindliche Flüssigkeit
infolge der Schwerkraft in Richtung auf den Ablaß 65 strömt.
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Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform kann in dem Ablaß ein
Absperrventil angebracht sein. Bei der Ausführungsform des Absauggerätes 50 nach
Figur 4 ist der Ablaß 65 als Äblaßstutzen 67 ausgebildet, auf den ein Schlauchstück
68 kraft- und formschlüssig aufgesteckt ist. Zum Verschließen des Ablasses 65 kann
das Schlauchstück 68 um mindestens 90 Grad nach oben umgeknickt werden. In dieser
um 90 Grad nach oben umgeknickten Stellung ist das Schlauchstück 68 in Figur 4 gezeigt.
In dieser Stellung ist das Schlauchstück 68 mittels Schlauchklemmen 69 und/oder
Schlauchschellen 70 lösbar festgelegt, die am Sammelbehälter 55 an der Außenfläche
befestigt sind. Wenn der Sammelbehälter 55 entleert werden sol, werden die Schlauchklemmen
69 und die Schlauchschellen 70 gelöst, das Schlauchstück 68 wird nach unten geschwenkt,
so daß das in dem Sammelbehälter 55 befindliche überwiegend flüssige Material über
den Ablaß 65 abfließen kann.
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Die Saugdüsen 61,62 liegen vorzugsweise auf dem Boden 71 federbelastet
auf. Hierzu ist jede Saugdüse 61,62 an einer Schwenkhalterung 72,73 am Sammelbehälter
55 angebracht, die fernbedienbar zur Ruhestellung hoch- und zur Arbeitsstellung
abschwenkbar ist. Die Saugdüsen 61,62 sind mittels Schrauben 74 lösbar an der Schwenkhalterung
72,73 angebracht.
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Die Schwenkhalterungen 72,73 für die Saugdüsen 61, 62 sind an der
vom Zugfahrzeug 1 (siehe Figur 1)
abgewandten Querwand 75 des Sammelbehälters
55 angelenkt. Die Schwenkhalterungen 72,73 umfassen Holme 76,77, die vorzugsweise
aus Rundmaterial mit Hohlprofil hergestellt sind. An diesen Holmen 76,77 sind stabförmige
Federhalteelemente 78,79 befestigt. Zwischen der Querwand 75 des Sammelbehälters
55 des Absauggerätes 50 und den stabförmigen Federhalteelementen 78,79 sind Schraubenfedern
80,81 angeordnet. Jeweils ein Ende der Schraubenfedern 80,81 ist an der Querwand
75 des Sammelbehälters 55 befestigt und das andere Ende der Schraubenfedern 80,81
an einem der stabförmigen Federhalteelemente 78,79. Mit der Schwenkhalterung 72
ist ein Bowdenzug 82 verbunden, mit dem die Schwenkhalterung 72,73 fernbedienbar
in die Ruhestellung oder Arbeitsstellung aeschwenkt werden kann.
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In Figur S a ist eine Saugdüse 61 separat in vergrößertem Maßstab
gezeigt. In Figur 5 b ist diese Saugdüse 61 in einer Unteransicht dargestellt. Die
Saugdüse 61 ist länglich in Form eines Rechtecks ausgebildet und ihr Düsenspalt
83 verläuft parallel zur größten Längserstreckung der Saugdüse 61.
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Wie sich am besten Figur 5 b entnehmen läßt, verjüngt sich der freie
Durchtrittsquerschnitt 84 des Düsenspalts 83 von der Mitte zur Seite konisch. Wie
in Figur 4 dargestellt, sind zwei Saugdüsen 61,62 in einem Abstand an der vom Zugfahrzeug
1 (siehe Figur 1) abgewandten Querwand 75 des Sammelbehälters 55 derart angeordnet,
daß ihre größten Längserstreckungen etwa parallel zur Querwand 75 ausgerichtet sind.
Somit können die beiden Saugdüsen 61, 62 nahezu die gesamte Länge der Querwand 75
des Sammelbehälters 55 auf dem Boden 71 bedecken. Bei
der Ausführungsform
der Saugdüsen 61,62 nach den Figuren 4, 5 a und 5 b läuft die Saugdüse auf zwei
Stützrollen 85, die unmittelbar auf dem Boden71 abrollen. Die Saugdüsen 61,62 können
aus Metall oder Kunststoff hergestellt sein.
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In Figur 5 c ist eine weitere Ausführungsform einer Saugdüse insgesamt
mit 86 bezeichnet Bei dieser Ausführungsform der Saugdüse 86 ist in den Düsenspalt
87 eine sich frei drehende Walze 88 eingesetzt. Dfe sich frei drehende Walze 88
hat eine glatte Außenfläche 89 die unmittelbar auf dem Boden 71 auf liegt In Figur
5 d ist eine weitere Ausführungsform einer insgesamt mit 90 bezeichneten Saugdüse
gezeigt. In den Düsenspalt 91 dieser Saugdüse 90 sind zwei sich frei drehende Walzen
92,93 parallel zueinander unter Einhaltung eines Abstandes eingesetzt. Bei dieser
Ausführungsform kann der freie Durchtrittsquerschnitt des Düsenspaltes 91 vergrößert
werden. Die bei den Saugdüsen 86 und 90 eingesetzten sich frei drehenden Walzen
88,92 und-93 können aus Metall oder Kunststoff hergestellt sein. Diese sich frei
drehenden Walzen 88, 92 und 93 haben einerseits die Aufgabe die Saugdüse 61,62,
86 oder 90 auf dem Boden 71 zu führen.
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Da die Saugdüsen 61,62, 86 oder 90 mit Hilfe von den Schraubenfedern
80,81 der Schwenkhalterung 72, 73 in ihrer Arbeitsstellung federbelastet auf dem
Boden 71 aufliegen, drücken sie den Boden 71 an dessen Oberfläche geringfügig ein
und quetschen somit das Wasser aus der Oberfläche aus, das dann in den jeweiligen
Düsenspalt 83,87 oder 91 mit Hilfe der von der Turbine 57,58 gelieferten Saugkraft
eingesauqt
wird. Die mit den Düsen abgesaugte Flüssigkeit gelangt dann über die Schlauchleitungen
59,60 in den Sammelbehälter 55.
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In den Figuren 6 und 7 sind zwei weitere Wartungsgeräte 94 und 95
gezeigt. Das Wartungsgerät 94 nach Figur 6 weist eine am Vorderrad 4 des Zugfahrzeugs
1 seitlich vorstehende rotierende Scheibe 96 auf, die zum Niederdrücken und Andrücken
der Feldlinien des Spielfeldes bestimmt ist. Die rotierende Scheibe 96 kann mit
der Vorderachse 4 (Figur 1) des Zugfahrzeugs 1 verbunden sein. Bei der Ausführungsform
des Wartungsgerätes 95 nach Figur 7 steht eine Bürste 97 am Vorderrad 4 des Zugfahrzeugs
1 seitlich über, die zum Abkehren der Feldlinien bestimmt ist.
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Die rotierende Scheibe 96 (Figur 6? oder die rotierende Bürste 97
(Figur 7) können federnd gelagert sein, was nicht näher dargestellt ist. Da die
rotierende Scheibe 96 oder die Bürste 97 mit der Vorderachse 4 des Zugfahrzeugs
1 verbunden ist, läßt sich die Scheibe 96 oder die Bürste 97 genau auf den relativ
schmalen Feldlinien placieren und sie werden im Gleichlauf mit den gelenkten Vorderrädern
4 des Zugfahrzeugs 1 geführt. Hierdurch lassen sich auch die scharfen Ecken von
den Feldlinien mit Hilfe von den Wartungsgeräten 94,95 bearbeiten.
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Stückliste Bezugsziffer Bezeichnung 1 Zugfahrzeug 2 Vorderachse 3
Hinterachse 4 Vorderrad 5 Hinterrad 6 Halter schwenkbar, insgesamt 7 kastenförmiger
Grundrahmen 8 Stirnseite 9 Aufnahme 10 Befestigungsschraube 11 Achse 12 Schwenkmechanismus
13 Griffstück 14 Schwenkhebel 15 Feststelleinrichtung 16 Bodenfläche 17 Harke 18
Holm 19 Holm (von Harke 17) 20 Besen 21 Holm 22 Holm (von Besen 20) 23 Gummiwalze
24 Holm 25 Holm (von Gummiwalze 23) 26 massive Walze 27 Kupplungsstange 28 Walzenachse
29 Gestell 30 Sitz
Bezugsziffer Bezeichnung 31 Öffnung 32 Gerät
zum Abschieben von gelockertem Bodenbelag 33 Laderaum 34 Fahrgestell 35 Räder 36
Aufstellstützen 37 Kupplungsstange 38 Oeffnung 39 Streugerät 40 Sand siehe 41 Streugutverteilertrommel
42 Fahrgestell 43 Räder 44 Streuscheibenanordnung 45 Gelenkwellenverbindung 46 Kupplungsstange
47 Öffnung 50 Absauggerät 51 Fahrgestell 52 Räder 53 Kupplungsstange 54 Öffnung
55 Sammelbehälter 56 Generator 57 Turbine 58 Turbine 59 Schlauchleitung 60 Schlauchleitung
61 Saugdüse 62 Saugdüse 63 Steckverbindung 64 Steckverbindung
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