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Die
Erfindung betrifft ein Bodenreinigungsgerät mit einem Gehäuse, an
dessen Unterseite mindestens ein drehend oder oszillierend antreibbares Bodenreinigungswerkzeug
angeordnet ist, wobei das Bodenreinigungsgerät zum Reinigen einer Bodenfläche vom
Benutzer von Hand in einer Arbeitsrichtung entlang der Bodenfläche geführt werden
kann.
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Derartige
Bodenreinigungsgeräte
kommen beispielsweise zum Schrubben oder Polieren einer Bodenfläche zum
Einsatz. Zum Reinigen der Bodenfläche werden sie vom Benutzer
in einer Arbeitsrichtung an der Bodenfläche entlang geführt. Sollen
die Bodenreinigungsgeräte
von einem ersten Einsatzort an einen zweiten Einsatzort transportiert
werden, so müssen
sie vom Benutzer getragen werden oder aber sie müssen auf ein Transportgerät aufgesetzt werden.
Es sind auch Bodenreinigungsgeräte
mit Stützrollen
bekannt, mit deren Hilfe sie an einer Bodenfläche entlang verfahren werden
können.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Bodenreinigungsgerät der eingangs
genannten Art derart weiterzubilden, dass es auf einfache Weise transportiert
werden kann.
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Diese
Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Bodenreinigungsgerät erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass das Bodenreinigungsgerät
Transporträder
aufweist, die vom Benutzer zum Transport des Bodenreinigungsgeräts an seitlich
am Gehäuse angeordneten
Radlagern drehbar fixierbar sind.
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Das
erfindungsgemäße Bodenreinigungsgerät weist
Transporträder
auf, die vom Benutzer an seitlich am Gehäuse angeordneten Radlagern
drehbar und jederzeit wieder lösbar
fixiert werden können, vorzugsweise
werkzeuglos, und anschließend
kann er das Reinigungsgerät
mittels der Transporträder
an einer Bodenfläche
entlang verfahren. Wird das Bodenreinigungsgerät zur Reinigung einer Bodenfläche eingesetzt,
so kann der Benutzer die für
die Reinigung nicht erforderlichen Transporträder von den Radlagern abnehmen
und an anderer Stelle aufbewahren. Die Transporträder kommen
zum Einsatz, wenn das Gerät
transportiert werden soll.
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Die
Aufbewahrung der Transporträder
kann getrennt vom Bodenreinigungsgerät erfolgen. Von Vorteil ist
es aber, wenn das Bodenreinigungsgerät mindestens eine Aufbewahrungseinrichtung
aufweist zum Aufbewahren der Transporträder, wenn diese nicht gebraucht
werden. Die Aufbewahrungseinrichtung kann beispielsweise in Form
eines Staufaches, einer Vertiefung oder einer Tasche ausgestaltet
sein. Der Einsatz von wahlweise an einem Radlager oder einer Aufbewahrungseinrichtung
positionierbaren Transporträdern
hat den Vorteil, dass dem Bodenreinigungsgerät eine hohe Mobilität verliehen
werden kann, ohne dass hierzu aufwändige Halterungsmechanismen
für die
Transporträder
erforderlich sind. Die Aufbewahrung der Transporträder kann
sehr Platz sparend erfolgen. Der Benutzer kann die Transporträder auf
einfache Weise – vorzugsweise
werkzeuglos – an
der jeweils gewünschten
Stelle anbringen, nämlich
an einem Radlager oder einer Aufbewahrungseinrichtung.
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Besonders
bevorzugt ist die mindestens eine Aufbewahrungseinrichtung als Radhalterung
ausgestaltet, mittels derer ein Transportrad unverschieblich am
Bodenreinigungsgerät
gehalten werden kann.
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Die
Transporträder
sind vorzugsweise derart ausgebildet, dass das Bodenreinigungsgerät mittels der
Transporträder
auch über
Stufen oder Treppen transportiert werden kann.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung ist das Bodenreinigungsgerät aus einer
Arbeitsstellung, die das Gerät
zum Reinigen der Bodenfläche
einnimmt, in eine Transportstellung überführbar, in der das Bodenreinigungsgerät transportiert
werden kann, wobei die an den Radlagern fixierten Transporträder in der Arbeitsstellung
des Bodenbearbeitungsgerätes
im Abstand zur Bodenfläche
angeordnet sind und in der Transportstellung des Bodenreinigungsgerätes die Bodenfläche kontaktieren.
Das Bodenreinigungsgerät
kann zwischen einer Arbeitsstellung und einer Transportstellung
hin und her bewegt werden. Die Arbeitsstellung wird vom Bodenreinigungsgerät zum Reinigen
der Bodenfläche
eingenommen. In der Arbeitsstellung kontaktiert das mindestens eine
Bodenreinigungswerkzeug die Bodenfläche. Soll das Bodenreinigungsgerät transportiert
werden, so kann es in eine Transportstellung überführt werden, in der die an den
Radlagern fixierten Transporträder
die Bodenfläche
kontaktieren, so dass das Bodenreinigungsgerät mittels der Transporträder verfahren
werden kann. Nimmt das Bodenreinigungsgerät seine Arbeitsstellung ein,
so sind die Radlager in einem derartigen Abstand zur Bodenfläche angeordnet, dass
die an den Radlagern fixierten Transporträder die Bodenfläche nicht
kontaktieren Dies hat den Vorteil, dass die Transporträder vom
Benutzer auf einfache Weise in der Arbeitsstellung des Bodenreinigungsgerätes an den
Radlagern fixiert werden können,
ohne dass das Bodenreinigungsgerät
angehoben werden muss. Die Montage der Transporträder an den
Radlagern stellt sich somit sehr einfach dar und kann vom Benutzer
innerhalb kurzer Zeit vorzugsweise werkzeuglos durchgeführt werden.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung weist das Bodenreinigungsgerät zwei Transporträder auf,
die zum Transport des Gerätes
um eine gemeinsame Drehachse drehbar an einander abgewandten Seiten
des Gehäuses
fixierbar sind, und das Bodenreinigungsgerät ist zum Transport um die
gemeinsame Drehachse der Transporträder verschwenkbar. Bei einer
derartigen Ausgestaltung kann das Bodenreinigungsgerät nach Art
einer Sackkarre mittels der beiden Transporträder verfahren werden. Das Bodenreinigungsgerät ist um
die gemeinsame Drehachse der beiden Transporträder verschwenkbar und kann
ausgehend von einer Arbeitsstellung durch eine Schwenkbewegung in
eine Transportstellung überführt werden.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn die gemeinsame Drehachse der Transporträder parallel
zur Arbeitsrichtung des Gerätes
ausgerichtet ist. Zur Reinigung einer Bodenfläche kann das Bodenreinigungsgerät in Arbeitsrichtung
nach vorne und hinten bewegt werden. Soll es anschließend transportiert werden,
so kann es um die gemeinsame Drehachse der Transporträder zur
Seite verschwenkt werden, so dass es anschließend quer zur Arbeitsrichtung
verfahren werden kann. Bezogen auf die Arbeitsrichtung können die
Transporträder
an einer Vorderseite und einer Rückseite
des Gehäuses
angeordnet sein, wobei sie jeweils versetzt zu einer Mittelachse
des Bodenreinigungsgerätes
angeordnet sind. Die jeweils ein Transportrad lagernden Radlager
können
beispielsweise in einem seitlichen Endbereich der Vorderseite und
der Rückseite
des Gehäuses
angeordnet sein.
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Die
Positionierung der Transporträder
an einem Endbereich der Vorder- und Rückseite des Gehäuses, in
dem die Transporträder
einer ersten Längsseite
benachbart angeordnet sind, hat den Vorteil, dass die der ersten
Längsseite
gegenüberliegende
zweite Längsseite
des Gehäuses
von den Transporträdern unbeeinträchtigt bleibt.
Dies wiederum ermöglicht
es, die zweite Längsseite
in einem geringen Abstand zu einer Wand zu positionieren, wenn ein Randbereich
einer Bodenfläche
gereinigt werden soll. Das Bodenreinigungsgerät zeichnet sich somit durch
eine gute Randgängigkeit
aus, das heißt
es kann in sehr geringem Abstand zu einer die Bodenfläche begrenzenden
Wand angeordnet werden, um den der Wand benachbarten Randabschnitt
der Bodenfläche
zu reinigen.
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Von
besonderem Vorteil ist es hierbei, wenn das mindestens eine Bodenreinigungswerkzeug
in die der gemeinsamen Drehachse der Transporträder abgewandte Richtung versetzt
zur Mittelachse des Gerätes
angeordnet ist. Bezogen auf die Mittelachse des Bodenreinigungsgerätes ist
das mindestens eine Bodenreinigungswerkzeug somit asymmetrisch positioniert,
in dem es zu der der gemeinsamen Drehachse der Transporträder abgewandten
Längsseite
des Gehäuses
einen geringeren Abstand aufweist als zu der der gemeinsamen Drehachse
der Transporträder unmittelbar
benachbarten Längsseite.
Dies hat eine besonders gute Randgängigkeit des Bodenreinigungsgerätes zur
Folge, da der Abstand des Bodenreinigungsgerätes zu einer Längsseite
sehr gering gehalten werden kann.
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Günstig ist
es, wenn an der der gemeinsamen Drehachse der Transporträder abgewandten Seite
des Gehäuses
Stoßschutzelemente
angeordnet sind, beispielsweise Abweisrollen, vorzugsweise mit einem
gummielastischen Belag. Derartige Stoßschutzelemente, insbesondere
um eine vertikale Drehachse frei drehbare Abweisrollen, haben den Vorteil,
dass die Gefahr einer Beschädigung
einer Wand oder auch des Bodenreinigungsgerätes sehr gering gehalten werden
kann, wenn das Bodenreinigungsgerät in möglichst geringem Abstand an der Wand
entlang geführt
wird, um einen Randabschnitt einer Bodenfläche zu reinigen.
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Zum
Führen
des Bodenreinigungsgerätes
an der zu reinigenden Bodenfläche
entlang ist bei einer vorteilhaften Ausführungsform ein schwenkbarer Schubbügel vorgesehen.
Hierbei ist es günstig,
wenn das Bodenreinigungsgerät
ein Arretierungsglied aufweist, wobei der Schubbügel zum Transport des Bodenreinigungsgerätes mittels
des Arretierungsgliedes in vertikaler Stellung arretierbar ist.
Eine Arretierung des Schubbügels
in vertikaler Stellung ist insbesondere dann von Vorteil, wenn das
Bodenreinigungsgerät
mittels der Transporträder
nach Art einer Sackkarre transportiert werden kann, denn hierbei kann
der Schubbügel
auch zum Lenken des Bodenreinigungsgerätes während des Transports benutzt werden.
Außerdem
kann vorgesehen sein, dass das Bodenreinigungsgerät mittels
des Schubbügels
um die gemeinsame Drehachse der Transporträder verschwenkbar ist.
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Das
Arretierungsglied ist vorzugsweise zwischen einer Arretierungsstellung
und einer Freigabestellung hin und her bewegbar. Hierbei kann dem
Arretierungsglied eine Betätigungseinrichtung
zugeordnet sein, insbesondere ein Fußpedal, das vom Benutzer zum
Arretieren des Schubbügels
betätigt
werden kann.
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Um
die Handhabung des Bodenreinigungsgerätes zu vereinfachen, ist es
von Vorteil, wenn das Arretierungsglied oberhalb der gemeinsamen
Drehachse der Transporträder
angeordnet ist. Das Arretierungsglied kann beispielsweise einer
Längsseite des
Gehäuses
unmittelbar benachbart angeordnet sein, wobei auch die Transporträder in geringem
Abstand zu dieser Längsseite
an der Vorderseite und der Rückseite
des Gehäuses
fixierbar sind. Zum Transportieren kann das Bodenreinigungsgerät dann auf
einfache Weise um die gemeinsame Drehachse der Transporträder verschwenkt
werden, nachdem zuvor der Schubbügel
in vertikaler Stellung mittels des Arretierungsgliedes arretiert
wurde. Das Arretierungsglied ist hierbei von der der gemeinsamen Drehachse
der Transporträder
benachbarten Längsseite
für den
Benutzer gut zugänglich.
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Um
ein unbeabsichtigtes Lösen
der Transporträder
von den Radlagern zu vermeiden, ist es von Vorteil, wenn an den
Radlagern jeweils eine Fixiereinrichtung angeordnet ist zum Fixieren
der Transporträder.
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Günstig ist
es, wenn die Transporträder
jeweils einen Achsstummel tragen und die Radlager jeweils eine den
Achsstummel aufnehmende Lagerbuchse umfassen, wobei die Achsstummel
mittels der Fixiereinrichtung in der Lagerbuchse axial unverschieblich
arretierbar sind. Zum Fixieren der Transporträder an den Radlagern können die
jeweiligen Achsstummel in eine Lagerbuchse eingesteckt werden, und
mittels der Fixiereinrichtung werden die Achsstummel dann an der
Lagerbuchse unverschieblich gehalten.
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Die
Lagerbuchsen sind vorzugsweise in ein zentrales Halteteil des Bodenreinigungsgeräts eingeformt,
wobei das zentrale Halteteil Antriebskomponenten des mindestens
einen Bodenreinigungswerkzeugs, insbesondere dessen Antriebsmotor
und dessen Lagerung, sowie Kraftübertragungselemente haltert.
Das stabile zentrale Halteteil, das vorzugsweise aus Metall, insbesondere
aus einem Aluminiummaterial gefertigt ist, stellt auch eine stabile
Lagerung der Transporträder
sicher. Dies ist vor allem dann günstig, wenn mittels der Transporträder auch Stufen überwunden
werden sollen.
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Die
Fixiereinrichtungen können
beispielsweise mindestens ein Klemmelement aufweisen zum Arretieren
eines Achsstummels in der Lagerbuchse. Das Klemmelement kann beispielsweise
in Form einer Klemmfeder ausgestaltet sein, insbesondere in Form
eines Drahtbügels.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn die Achsstummel jeweils eine Ringnut
aufweisen, in die beim Einführen
der Achsstummel in eine Lagerbuchse ein Klemmelement selbsttätig eingreift.
Dies ermöglicht
eine besonders einfache Fixierung der Transporträder an den Radlagern. Der Benutzer muss
hierzu lediglich die Achsstummel der Transporträder in die zugehörige Lagerbuchse
einstecken, anschließend
werden die Achsstummel in der Lagerbuchse selbsttätig verriegelt.
Zum Fixieren der Transporträder
seitlich am Gehäuse
ist somit kein Werkzeug erforderlich.
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Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung umfasst die Fixiereinrichtung ein
Betätigungselement zum
Lösen der
Arretierung des Achsstummels. Dies hat den Vorteil, dass auch das
Lösen der
Transporträder
von den Radlagern ohne Werkzeug vom Benutzer durchgeführt werden
kann. Der Benutzer muss hierzu lediglich das Betätigungselement betätigen, so
dass der Achsstummel des Transportrades freigegeben wird.
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Das
Betätigungselement
kann beispielsweise in Form eines Druckknopfes ausgestaltet sein, durch
dessen Betätigung
das Klemmelement aus einer Klemmstellung in eine Freigabestellung überführbar ist.
Wie bereits erläutert,
kann das Klemmelement beispielsweise in Form eines Drahtbügels ausgebildet
sein, der den Achsstummel in der Lagerbuchse verklemmt oder verrastet.
Mittels des Druckknopfes kann der Drahtbügel an einer Gleitfläche entlang
geführt werden,
wobei er in eine Freigabestellung übergeht, so dass der Achsstummel
ohne Behinderung aus der Lagerbuchse entnommen werden kann.
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Zur
Position und Ausgestaltung der Aufbewahrungseinrichtungen, an oder
in denen die Transporträder
während
des Reinigungsbetriebes des Bodenreinigungsgerätes günstigerweise aufbewahrt werden
können,
wurden bisher keine näheren
Angaben gemacht. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Aufbewahrungseinrichtungen
im Abstand zum Gehäuse
angeordnet, vorzugsweise an einem Schubbügel des Bodenreinigungsgerätes. Dies
ermöglicht
es, das Gehäuse
sehr flachbauend auszugestalten, so dass die Arbeitshöhe des Bodenreinigungsgerätes gering
gehalten werden kann.
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Eine
besonders Platz sparende Ausgestaltung des Bodenreinigungsgerätes zeichnet
sich dadurch aus, dass das Bodenreinigungsgerät zwei einander abgewandte
Aufbewahrungseinrichtungen aufweist. Diese können unmittelbar aneinander
anliegen und beispielsweise an einer Vorderseite und einer Rückseite
eines Schubbügels
positioniert sein. Vorzugsweise bildet der Schubbügel eine
vom Benutzer ergreifbare Handhabe aus und die beiden Aufbewahrungseinrichtungen
sind unmittelbar unterhalb der Handhabe am Schubbügel angeordnet.
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Die
Aufbewahrungseinrichtungen sind bevorzugt schalenartig ausgestaltet.
Hierbei ist es günstig,
wenn zwei schalenartige Aufbewahrungseinrichtungen zum Einsatz kommen,
die miteinander verschraubbar sind, wobei sie günstigerweise den Schubbügel des
Bodenreinigungsgerätes
zwischen sich aufnehmen.
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Wie
bereits erwähnt,
ist es von Vorteil, wenn die Transporträder jeweils einen Achsstummel
tragen. Hierbei ist es günstig,
wenn die Aufbewahrungseinrichtungen als Radhalterungen ausgestaltet
sind, die jeweils eine Aufnahme aufweisen, in die ein Achsstummel
einsteckbar ist.
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Günstigerweise
sind die Achsstummel in den Aufnahmen verklemmbar. Hierzu können die
Aufnahmen mehrere Klemmbacken aufweisen, die zwischen sich einen
Achsstummel aufnehmen. Die Klemmbacken können aus einem elastisch verformbaren
Material, insbesondere aus einem Kunststoffmaterial gefertigt sein.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Klemmbacken einstückig mit
einer aus Kunststoff gefertigten Radhalterung in Form einer Halteschale
verbunden sind. Die Halteschalen können jeweils eine Stützfläche ausbilden,
an der ein Transportrad in vertikaler Richtung abgestützt werden
kann. Dies ermöglicht
eine zuverlässige
Aufbewahrung der Transporträder
während
des Reinigungsbetriebes des Bodenreinigungsgerätes.
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Mindestens
ein Bodenreinigungswerkzeug ist vorzugsweise als um eine Drehachse
drehbar gelagerte Walzenbürste
ausgebildet. Bevorzugt weist das Bodenreinigungsgerät zwei Walzenbürsten auf.
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Außerdem kann
vorgesehen sein, dass ein zusätzliches
Bodenreinigungswerkzeug als Saugeinrichtung ausgebildet ist.
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Alternativ
oder ergänzend
kann vorgesehen sein, dass ein Bodenreinigungswerkzeug als Sprüheinrichtung
ausgestaltet ist, mit deren Hilfe eine zu reinigende Bodenfläche mit
einer Reinigungsflüssigkeit
besprüht
werden kann.
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Das
Bodenreinigungsgerät
ist bei einer bevorzugten Ausführungsform
als Scheuersaugmaschine ausgebildet. Diese kann zwei parallel zueinander
ausgerichtete Walzenbürsten
aufweisen sowie ein Reinigungsflüssigkeitstank
und ein Schmutzflüssigkeitstank,
wobei aus dem Reinigungsflüssigkeitstank
Reinigungsflüssigkeit
auf die zu reinigenden Bodenfläche
aufgebracht und verschmutzte Reinigungsflüssigkeit von der Bodenfläche in den Schmutzflüssigkeitstank überführt werden
kann.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn das Bodenreinigungsgerät Stützelemente,
beispielsweise Stützrollen
oder Stützräder aufweist,
die in vertikaler Richtung verstellbar am Gehäuse gehalten sind. Dies gibt
die Möglichkeit,
den Anpressdruck, den das Bodenreinigungswerkzeug auf die zu reinigende
Bodenfläche
ausübt,
durch Verstellen der Lage der Stützelemente
zu justieren. Nehmen die Stützelemente eine
zur zu reinigenden Bodenfläche
maximal beabstandete Stellung ein, so kann das mindestens eine Bodenreinigungswerkzeug
mit der gesamten Gewichtskraft des Bodenreinigungsgerätes belastet sein
und damit einen großen
Anpressdruck auf die zu reinigende Bodenfläche ausüben. Werden stattdessen die
Stützelemente
in Richtung der Bodenfläche verlagert,
so können
sie während
der Reinigung der Bodenfläche
zumindest einen Teil der Gewichtskraft des Bodenreinigungsgerätes aufnehmen
und dadurch den Anpressdruck des Bodenreinigungswerkzeuges verringern.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn die Stützelemente durch Verschwenken
eines Schubbügels
des Bodenreinigungsgerätes
in seine vertikale Stellung aus dem Gehäuse nach unten heraus verlagerbar
sind. Dies gibt vor allem die Möglichkeit,
das mindestens eine Bodenreinigungswerkzeug während der Aufbewahrung des
Bodenreinigungsgerätes
zu entlasten, indem das gesamte Ge wicht des Bodenreinigungsgerätes in der
ausgefahrenen Stellung der Stützelemente
von diesem getragen wird.
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Die
nachfolgende Beschreibung einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung.
Es zeigen:
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1:
eine schematische Vorderansicht eines Bodenreinigungsgerätes mit
Transporträdern, die
zur Aufbewahrung an Radhalterungen gehalten sind;
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2:
eine schematische Seitenansicht des Bodenreinigungsgerätes aus 1;
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3:
eine Schnittansicht längs
der Linie 3-3 in 1;
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4:
eine schematische Vorderansicht des Bodenreinigungsgerätes entsprechend 1,
wobei die Transporträder
zum Transport des Bodenreinigungsgeräte an Radlagern seitlich an
einem Gehäuse
des Bodenreinigungsgerätes
fixiert sind;
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5:
eine Seitenansicht des Bodenreinigungsgerätes aus 4;
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6:
eine Schnittansicht längs
der Linie 6-6 in 5;
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7:
eine Schnittansicht längs
der Linie 7-7 in 6 und
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8:
eine Vorderansicht des Bodenreinigungsgerätes entsprechend 4,
wobei das Bodenreinigungsgerät
eine Transportstellung einnimmt.
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In
der Zeichnung ist schematisch ein Bodenreinigungsgerät in Form
einer Scheuersaugmaschine 10 dargestellt mit einem ein
Fahrwerk ausbildenden Gehäuse 12,
an dessen Unterseite 13 ein erstes Bodenreinigungswerkzeug
in Form einer vorderen Walzenbürste 14 und
ein zweites Bodenreinigungswerkzeug in Form einer hinteren Walzenbürste 15 drehbar gelagert
sind. Am Gehäuse 12 ist
ein Schubbügel 17 um
eine senkrecht zu einer Arbeitsrichtung 19 ausgerichtete
Schwenkachse 20 verschwenkbar gelagert. Innerhalb des Gehäuses 12 sind
Stützrollen 22 in vertikaler
Richtung versetzbar gehalten. Die Stützrollen sind über eine
an sich bekannte und deshalb in der Zeichnung nicht dargestellte
Stützmechanik
mit dem Schubbügel 17 derart
gekoppelt, dass sie ihre in der Zeichnung dargestellte ausgefahrene
Position selbsttätig
einnehmen, sobald der Schubbügel 17 vertikal
ausgerichtet ist. Wird der Schubbügel 17 aus der Vertikalen
ausgeschwenkt, so nehmen die Stützrollen 22 eine
eingefahrene Position ein, in der die beiden Walzenbürsten 14 und 15 eine
zu reinigende Bodenfläche
kontaktieren.
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Der
Schubbügel 17 bildet
an seinem oberen Endbereich eine vom Benutzer ergreifbare Handhabe 24 aus,
so dass er zum Führen
der Scheuersaugmaschine 10 entlang einer zu reinigenden
Bodenfläche
auf einfache Weise ergriffen werden kann.
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Auf
dem Gehäuse 12 ist
ein Schmutzwassertank 26 angeordnet mit einem verschwenkbaren
Tragegriff 27, und auf den Schmutzwassertank 26 ist
ein Frischwassertank 29 aufgesetzt. Der Frischwassertank 29 kann
mit Wasser befüllt
werden, dem zur Steigerung der Reinigungswirkung eine Reinigungschemikalie
beigemischt werden kann. Der Frischwassertank 29 steht
in üblicher
Weise über
eine Frischwasserleitung, die zur Erzielung einer besseren Übersicht
in der Zeichnung nicht dargestellt ist, mit einer aus der Zeichnung
nicht ersichtlichen, an sich bekannten Sprüheinrichtung in Strömungsverbindung,
die an der Unterseite des Gehäuses 12 angeordnet
ist, so dass Frischwasser auf eine zu reinigende Bodenfläche gesprüht werden
kann.
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Der
Schmutzwassertank 26 steht in üblicher Weise über eine
in der Zeichnung zur Erzielung einer besseren Übersicht ebenfalls nicht dargestellte Schmutzwasserleitung
mit einem unterseitig am Gehäuse 12 angeordneten
Saugbalken in Strömungsverbindung
und kann mittels eines Saugaggregates der Scheuersaugmaschine 10 mit
Unterdruck beaufschlagt werden. Dies gibt die Möglichkeit, Schmutzwasser von
der zu reinigenden Bodenfläche
aufzunehmen und in den Schmutzwassertank 26 zu überführen. Der
Saugbalken und das Saugaggregat sind an sich bekannt und deshalb
in der Zeichnung nicht dargestellt.
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Das
Gehäuse 12 ist
im Wesentlichen quaderförmig
ausgestaltet und weist eine erste Längsseite 31 und eine
zweite Längsseite 32 auf,
die über eine
Vorderseite 33 und eine Rückseite 34 miteinander
verbunden sind. Oberseitig weist das Gehäuse 12 eine Vertiefung 36 auf,
in die der Schmutzwassertank 26 eingesetzt ist. Seitlich
neben der Vertiefung 36 weist das Gehäuse 12 der ersten
bzw. zweiten Längsseite 31, 32 benachbart
jeweils einen oberseitigen ersten bzw. zweiten Randabschnitt 37 bzw. 38 auf.
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Zum
Reinigen einer Bodenfläche
kann die Scheuersaugmaschine 10 vom Benutzer an der Bodenfläche in Arbeitsrichtung 19 entlang
geführt
werden.
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Zum
Transport weist die Scheuersaugmaschine 10 zwei Transporträder 40, 41 auf,
die während
des Reinigungsbetriebes der Schrubbmaschine 10 jeweils
in einer Aufbewahrungseinrichtung aufbewahrt werden können. Die
Aufbewahrungseinrichtungen sind zur unverschieblichen Halterung
der Transporträder 40, 41 jeweils
als Radhalterung ausgestaltet in Form einer ersten Halteschale 43 und
einer zweiten Halteschale 44. Die beiden Halteschalen 43, 44 sind
unmittelbar unterhalb der Handhabe 24 am Schubbügel 17 angeordnet.
Die Halteschalen 43, 44 sind einander abgewandt
und mittels Verbindungsschrauben 46, 47 miteinander
verschraubt, wobei der Schubbügel 17 zwischen
den Halteschalen 43, 44 verläuft.
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Die
Halteschalen 43, 44 weisen jeweils eine Aufnahme 49 bzw. 50 auf,
die jeweils von drei miteinander zusammenwirkenden Klemmbacken 52 bzw. 53 definiert
werden. Die Klemmbacken 52 und 53 sind einstückig mit
der jeweiligen Halteschale 43 bzw. 44 verbunden
und wie die Halteschalen selbst aus einem elastisch verformbaren
Kunststoffmaterial gefertigt.
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Die
beiden Transporträder 40 und 41 tragen jeweils
einen Achsstummel 55 bzw. 56, der unter elastischen
Verformung der Klemmbacken 52 bzw. 53 in eine
Aufnahme 49 bzw. 50 eingeklemmt werden kann. In
dieser Position wird das jeweilige Transportrad 40 bzw. 41 von
einer Stützfläche 58 bzw. 59 der Halteschalen 43, 44 in
vertikaler Richtung abgestützt.
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Soll
die Scheuersaugmaschine 10 nach erfolgtem Reinigungsbetrieb
transportiert werden, so können
die beiden Transporträder 40, 41 den
Halteschalen 43 bzw. 44 entnommen und an Radlagern 61 bzw. 62 fixiert
werden, so dass anschließend
die Scheuersaugmaschine 10 mittels der Transporträder 40, 41 verfahren
werden kann. Ein erstes Radlager 61 ist an der Vorderseite 33 des Gehäuses 12 unterhalb
des zweiten Randabschnittes 38 der zweiten Längsseite 32 unmittelbar
benachbart angeordnet, und ein zweites Radlager 62 ist
an der Rückseite 34 unterhalb
des zweiten Randabschnittes 38 der zweiten Längsseite 32 unmittelbar
benachbart angeordnet. Die beiden Radlager 61, 62 sind
identisch ausgestaltet. Sie weisen jeweils eine Lagerbuchse 64 auf, in
die ein Achsstummel 55 oder 56 eingesteckt werden
kann. Dies wird insbesondere aus 7 deutlich.
Die Lagerbuchsen 64 sind in ein zentrales Halteteil 65 für die Antriebskomponenten
der Scheuersaugmaschine 10, insbesondere für den Antriebsmotor
der Walzenbürsten 14, 15 und
für Kraftübertragungselemente,
eingeformt. Damit wird die Stabilität des aus einem Aluminiummaterial
gefertigten Halteteils 65 auch für die stabile Lagerung der
Transporträder 40, 41 genutzt.
Dies erlaubt es, mittels der Transporträder 40, 41 selbst
Stufen zu überwinden. Das
beachtliche Gewicht der Scheuersaugmaschine 10 wird folglich
zuverlässig
von den Transporträdern 40, 41 aufgenommen.
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Die
an den Radlagern 61, 62 fixierten Transporträder 40, 41 sind
um eine gemeinsame Drehachse 67 frei drehbar am Gehäuse 12 gelagert.
Die gemeinsame Drehachse 67 ist parallel zur Arbeitsrichtung 19 ausgerichtet.
Durch Verschwenken um die gemeinsame Drehachse 67 kann
die Scheuersaugmaschine 10 ausgehend von der in den 1 bis 7 dargestellten
Arbeitsstellung nach Art einer Sackkarre in die in 8 dargestellte
Transportstellung verschwenkt werden, so dass die Scheuersaugmaschine 10 mittels
der Transporträder 40, 41 verfahren
werden kann.
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Um
das Verschwenken der Scheuersaugmaschine 10 um die gemeinsame
Drehachse 67 zu erleichtern, kann der Schubbügel 17 in
seiner vertikalen Stellung arretiert werden. Hierzu ist am zweiten Randabschnitt 38 des
Gehäuses 12 ein
Arretierglied in Form eines Drahtbügels 69 um eine parallel
zur gemeinsamen Drehachse 37 ausgerichtete Schwenkachse 70 verschwenkbar
gehalten. In einer Arretierstellung, die in den 4, 5 und 8 dargestellt
ist, umgreift der Drahtbügel 69 mit
einem U-förmigen
Arretierungsabschnitt 71 einen unteren Endbereich 72 des
Schubbügels 17 und
hält diesen
dadurch in seiner vertikalen Stellung fest. In einer in den 1 und 2 dargestellten
Freigabestellung des Drahtbügels 69 gibt
der Arretierungsabschnitt 71 den Endbereich 72 des
Schubbügels 17 frei,
so dass der Schubbügel 17 ohne
Behinderung um die Schwenkachse 20 verschwenkt werden kann.
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Die
beiden Radlager 61 und 62 sind an dem der zweiten
Längsseite 32 zugewandten
Endbereich der Vorderseite 33 bzw. der Rückseite 34 angeordnet,
das heißt
sie sind zur Mittelachse 74 der Scheuersaugmaschine 10 versetzt
in Richtung der zweiten Längsseite 32 positioniert.
Im Gegensatz hierzu sind die beiden Walzenbürsten 14 und 15 zur
ersten Längsseite 31 versetzt
zur Mittelachse 74 angeordnet. Dies wird insbesondere aus 1 und
aus 4 deutlich. Sie weisen daher einen sehr geringen Abstand
zur ersten Längsseite 31 auf,
so dass beim Führen
der Scheuersaugmaschine 10 entlang einer Wand die Walzenbürsten 14 und 15 nur
einen sehr geringen Abstand zu dieser Wand einnehmen. Die Scheuersaugmaschine 10 zeichnet
sich daher durch eine gute Randgängigkeit
aus.
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Im
Bereich der ersten Längsseite 31 sind
bezogen auf die Arbeitsrichtung 19 in Höhe der Vorderseite 33 und
in Höhe
der Rückseite 34 Stoßelemente in
Form von Abweisrollen 76 angeordnet, die vorzugsweise aus
einem gummielastischen Material gefertigt sind und einen Stoßschutz
für die
Scheuersaugmaschine 10 darstellen.
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Um
sicherzustellen, dass sich die Transporträder 40 und 41 nicht
unbeabsichtigt aus den Lagerbuchsen 64 lösen können, weisen
die Radlager 61 und 62 jeweils eine Fixiereinrichtung 78 auf
mit einem Klemmelement in Form eines Drahtbügels 79, der einen
im Wesentlichen U-förmigen
Klemmabschnitt 80 mit einem ersten Klemmschenkel 81 und
einem zweiten Klemmschenkel 82 und einen Führungsabschnitt 84 mit
einem ersten Führungsschenkel 85 und
einem zweiten Führungsschenkel 86 umfasst.
Der erste Führungsschenkel 85 schließt sich
an das freie Ende des ersten Klemmschenkels 81 an, und
der zweite Führungsschenkel 86 schließt sich
an das freie Ende des zweiten Klemmschenkels 82 an. Die
beiden Führungsschenkel 85, 86 sind
schräg
zueinander ausgerichtet und liegen jeweils an einer gerätefesten
Gleitfläche 88 bzw. 89 an.
Die beiden Klemmschenkel 81, 82 sind einstückig über einen
Steg 91 miteinander verbunden, der an einem Druckknopf 92 anliegt.
Der Druckknopf 92 bildet ein Betätigungselement der Fixiereinrichtung 78.
Wird der Druckknopf 92 vom Benutzer gedrückt, so
wird der Drahtbügel 79 in
Richtung der beiden Gleitflächen 88, 89 verlagert,
wobei die beiden Führungsschenkel 85 und 86 an
der jeweiligen Gleitfläche 88, 89 entlang
gleiten und sich dadurch der Klemmabschnitt 80 aufspreizt.
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Die
Achsstummel 55 und 56 der Transporträder 40 und 41 weisen
jeweils eine Ringnut 94 bzw. 95 auf. Werden die
Achsstummel 55, 56 jeweils in eine Lagerbuchse 64 eingesetzt,
so schnappt der Drahtbügel 79 mit
den beiden Klemmschenkeln 81, 82 selbsttätig in die
jeweilige Ringnut 94, 95 ein, so dass das jeweilige
Transportrad 40, 41 in axialer Richtung des Achsstummels 55 bzw. 56 unverschieblich
in der Lagerbuchse 64 gehalten ist. Soll das Transportrad 40 bzw. 41 nach
einem Transport der Scheuersaugmaschine 10 wieder vom Radlager 61 bzw. 62 gelöst werden,
so muss hierzu der Benutzer lediglich den Druckknopf 92 betätigen, so
dass der Drahtbügel 69 den
jeweiligen Achs stummel 55 bzw. 56 freigibt und der
Benutzer den Achsstummel 55, 56 aus der Lagerbuchse 64 ohne
Zuhilfenahme von Werkzeug entnehmen kann. Anschließend kann
das jeweilige Transportrad 40 bzw. 41 zur Aufbewahrung
an der Halteschale 43 oder 44 positioniert werden.
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Die
beiden Radlager 61 und 62 sind in vertikaler Richtung
derart positioniert, dass die Transporträder 40, 41 bei
Fixierung an den Radlagern 61 bzw. 62 oberhalb
der Unterkante 97 der Walzenbürsten 14 bzw. 15 angeordnet
sind, wenn die Scheuersaugmaschine 10 ihre Arbeitsstellung
einnimmt, dies wird insbesondere aus 4 deutlich.
Dies hat zur Folge, dass die Transporträder 40, 41 in
der Arbeitsstellung der Scheuersaugmaschine 10 die Bodenfläche nicht kontaktieren
können,
so dass sie zum Transport der Scheuersaugmaschine 10 auf
einfache Weise an den Radlagern 61, 62 fixiert
und nach erfolgtem Transport wieder von den Radlagern 61, 62 gelöst werden
können.