DE2920748A1 - Microfiche-traeger - Google Patents
Microfiche-traegerInfo
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Description
PATENTANWÄLTE -~ T" —
WUESTHOFF-v. PECHMANN -BEHRENS - GOETZ
PROFESSIONAL REPRESENTATIVES BEFORE THE EUROPEAN PATENT OFFICE MANDATAIRES AGREES PRES L'OFFICE EUROPEAN DES BREVETS
D-8000 MÜNCHEN SCHWEIGERSTRASSE
telefon: (089) 66 20 ji
Telex: j24070
19-51
Anmelder:
AM International, Inc.
Avenue of the Stars,
Los Angeles, Calif. 90067, USA
Titel:
Microfiche-Träger
PATENTANWÄLTE
-S-
8OOO
WlETOIf (080) G(JUO 51
TELEX 5 24 070
TKI.KU KAMM K J
l'JiOTJtlOTI'ATliJJT M ÜNOIISH
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Miorofiche-Träger
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft eine Microfiche-Trägeranordnung, die mit einer Wähleinrichtung versehen ist, die es ermöglicht,
ein gewünschtes Microfiche wieder aufzufinden, das in einem Stapel aus solchen Microfiche-Trägeranordnungen enthalten
ist.
Seit einigen Jahren werden ständig größer werdende Informationsmängel
gesammelt, und daher ist es von zunehmender Wichtigkeit, kompakte Datenspeichersysteme zu schaffen.
Eines der zweckmäßigsten Datenspeichersysteme, die bis jetzt entwickelt wurden., ist die Mikroverfilmung, bei der Datenblätter,
Berichte, Bücher, technische Zeichnungen, Bilder und dgl. bei starker Verkleinerung photographiert werden»
Hierbei erfordert z.B. eine vollständige Druckseite nur eine Fläche von etwa 12,7 x 16 mm» Diese verkleinerten Einzelbilder
werden dann auf geeignete Weise montiert. Dieses System ermöglicht eine sehr weitgehende Verringerung des
für die Aufbewahrung von Informationen benötigten Raums,,
Bei einem älteren Verfahren zum Montieren dieser verkleinerten Einzelbilder werden die Einzelbilder zu zweit nebeneinander
auf einer Filmspule angeordnet doch besteht ein Nachteil dieses Systems darin, daß es schwierig ist, ein bestimmtes
Einzelbild zugänglich zu machen, ohne daß sämtliche voraus-
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-ergehenden Einzelbilder auf dem Film durchgesehen werden.
Bei einem anderen Verfahren zum Montieren der verkleinerten Einzelbilder werden einander zugeordnete Einzelbilder auf
ein Blatt aus Filmmaterial kopiert; auf diese Weise entsteht ein Microfiche. Bei der Verwendung eines Microfiche läßt
sich im Bedarfsfall ein bestimmtes Einzelbild leichter zugänglich machen, da ein wahlfreier Zugriff möglich ist.
Im Laufe der Zeit wurden Microfiches in unterschiedlichen Formaten entwickelt. Eines der gebräuchlichsten Formate
hat eine Länge von etwa 150 mm und eine Breite von etwa 100 mm. Ein solches Microfiche läßt sich so ausbilden, daß
es etwa 60 bis über 400 Einzelbilder aufnehmen kann. Es befinden sich jedoch auch andere Formate in Gebrauch. Allerdings
erschwert die Unterschiedlichkeit der Formate die Aufbewahrung
und das Wiederauffinden von auf Microfiches festgehaltenen
Daten.
Um das Wiederauffinden eines bestimmten Microfiches zu ermöglichen,
wurde bereits vorgeschlagen, an einem Rand jedes Microfiche eine mit Einkerbungen versehene Klammer aus Metall
zu befestigen, bei der die Einkerbungen codiert sind, um den Zugriff zu einem bestimmten Microfiche zu ermöglichen.
Ferner ist in der US-PS 3 831 749 eine Anordnung beschrieben, bei der ein Rand eines Microfiche eine Codierung
in Form eines Satzes von Löchern und Einkerbungen aufweist. Ferner gibt es Anordnungen, bei denen mit optischen Signalen
oder mit Markierungen zum Erzeugen eines Frequenzsignals gearbeitet wird.
Der Hauptnachteil dieser bekannten Anordnungen besteht darin, daß man zur Herstellung der betreffenden Microfiches besondere
Verfahren und zusätzliche Einrichtungen benötigt. Da diese Anordnungen die Benutzung unterschiedlicher Zugriffs-
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einrichtungen erfordern, ist es praktisch unmöglich, aus
verschiedenen Quellen stammende Microfiches zu mischen.
In der US-PS 3 807 074 ist ein weiterer Microfiche-Träger
in Form einer Platte beschrieben, die einen durchsichtigen Abschnitt zum Aufnehmen eines Microfiche aufweist. Um die
Trägerplatte herzustellen, kann man ein durchsichtiges Flachmaterialstück mit einer Tasche versehen. Der so hergestellte
Microfiche-Träger bildet eine relativ starre Platte, bei der innerhalb des durchsichtigen Abschnitts ein Microfiche
angeordnet ist.
In der US-PS 3 991 497 ist eine Patrone bzw. ein Magazin für Microfiches beschrieben, zu dem zwei Seitenwände gehören,
von denen jede einen langgestreckten kreisbogenförmig gekrümmten Ansatz aufweist, sowie eine obere Wand, eine untere
Wand und eine Vorderwand mit einem Fenster. Das Magazin ist an seiner Rückseite offen,, um einen Stapel aus Mcrofiche-Trägern
aufnehmen zu können. Jeder Träger weist eine Rasteinrichtung auf, die mit den gekrümmten Ansätzen zusammenarbeitet,
um die Microfiche-Träger in dem Magazin festzuhalten und ferner sind Codierzungen vorhanden, mit denen
Schiebeeinrichtungen zusammenarbeiten, um ein gewähltes Microfiche teilweise aus der offenen Rückseite des Magazins
herauszuschieben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach gebaute und mit geringen Kosten herstellbare Microfiche-Trägeranordnung
zu schaffen, die als Bestandteil eines aus solchen Anordnungen
gebildeten Stapels verwendet werden kann und nach Bedarf das Wiederauffinden einer bestimmten Trägeranordnung ermöglicht. Ferner
soll eine solche Trägeranordnung mit einer Wähleinrichtung geschaffen werden, durch welche die nutzbare Lebensdauer der
Trägeranordnung verlängert wird, bei der sich das Microfiche mit dem Träger verkleben läßt, so daß die Trägeranordnung geringe
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Dicke hat, um eine'hohe Packungsdichte zu ermöglichen. Auch
soll eine Rasteinrichtung vorgesehen werden können, die mit einer entsprechenden Einrichtung eines Aufnahmemagazins zusammenwirkt,
um die Trägeranordnung festzuhalten.
Eine diese Aufgabe lösende Microfiche-Trägeranordnung ist mit ihren Ausgestaltungen in den Patentansprüchen gekennzeichnet.
Die Microfiche-Trägeranordnung hat ein relativ starres Kernblatt,
das in.ein dünnes, mit einem Kleber beschichtetes Deckblatt eingeschlossenist, das Klappen aufweist, welche über
ein Ende des Kernblatts hinausragen und zum Befestigen eines Microfiche dienen.
Zu der Wähleinrichtung gehört eine Perforation, die in einem Wählfeld jeder Trägeranordnung an einer vorbestimmten Stelle
angeordnet ist; dieser Perforation sind mehrere längliche Schlitze zugeordnet, die auf entsprechende Schlitze ausgerichtet
sind, mit denen eine Bodenfläche eines Magazins versehen ist, das den aus den Trägeranordnungen gebildeten
Stapel enthält.
Mit der Perforation der Wähleinrichtung kann ein Greifer o.dgl. zusammenarbeiten, der manuell oder automatisch betätigt
wird, um eine gewählte Microfiche-Trägeranordnung teilweise aus dem Stapel in dem Stapel in dem Magazin herauszuziehen.
Dieser Greifer läßt sich in Eingriff mit einem gewählten Schlitz im Boden des Magazins bringen, woraufhin
er durch einen langgestreckten jeder Trägeranordnung hindurch
bewegt wird, üüer sich in Fluchtung mit dem Schlitz im Boden des Magazins befindet; ferner kommt der Greifer in Eingriff
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mit der Perforation der gewählten Trägeranordnung. Danach wird der Greifer in einer solchen Richtung bewegt, daß das
Microfiche zur Betrachtung teilweise ausgeworfen wird; nach der Betrachtung wird das Microfiche in der entgegengesetzten
Richtung bewegt, um es wieder in den Stapel innerhalb des Magazins einzuführen und die Perforation und die Schlitze
wirkungslos zu machen. Zu dem Kern aus einem flexiblen, jedoch relativ starren Flachmaterial gehört ein dünnes
Deckblatt, das mit einem Kleber beschichtet ist, mittels dessen das Deckblatt an dem Kern befestigt werden kann,
um beide Flachseiten und ein Ende des Kerns einzuschließen.
Ein Ausführungsbeispiel- der Erfindung wird im folgenden
anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 . eine auseinandergezogene Schrägansicht eines Stapels
aus Microfiche-Trägeranordnungen und eines
teilweise weggebrochen gezeichneten Magazins zum Aufnehmen des Stapels;
Fig. 2 in einem Teil eines vergrößerten Grundrisses eine Rasteinrichtung zum lösbaren Festhalten einer Träge
ranordnung in dem Magazin;
Fig. 3 einen vergrößerten Schnitt des Trägers einer Microfiche-Trägeranordnung;
-■■
Fig. 4, 4a und 4b jeweils eine perspektivische Teilansicht
zur Veranschaulichung des Eindringens eines Microfiche
in einen Träger;
Fig. 5, 5a, 5b und 5c jeweils einen Schnitt des Magazins
zur Veranschaulichung des Wiederauffindens eines
gewählten Microfiche, der Überführung des Microfiche in eine Betrachtungsstation bzw. der Rückführung
des Microfiche in das Magazin; und
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Fig. 6 einen Teil einer Microfiche-Trägeranordnung und
einer Wähleinrichtung.
In Fig. 1 erkennt man mehrere jeweils insgesamt mit 10 bezeichnete
Microfiche-Trägeranordnungen sowie eine Patrone bzw. ein Magazin 12 zum Aufnehmen eines aus solchen Trägeranordnungen
gebildeten Stapels. Zu einer vollständigen Anordnung 10 gehören ein allgemein rechteckiges Blatt aus
einem relativ starren Material, das den eigentlichen Träger 14 bildet, und ein daran befestigtes Microfiche 16.
Gemäß Fig. 3 gehören zu dem Träger 14 ein Kern 17 aus Kunststoff und ein dünnes Flachmaterialstück 18 aus einem Polyestermaterial,
das mit den beiden Flachseiten des Kerns verklebt ist. Der vordere Rand 20 des Kerns 17 ist in das
Deckblatt 18 eingeschlossen, das an diesem Rand eine Abrundung bildet. Diese Abrundung erleichtert das Zurückführen
der Trägeranordnung 10 in den Stapel in dem Magazin 12 ohne jede Behinderung durch die benachbarten Trägeranordnungen
innerhalb des Stapels, wie sie auftreten könnte, wenn der vordere Rand 20 eine rechteckige Querschnittsform
hätte. Das Deckblatt 18 ragt gemäß Fig. 3 über die entgegengesetzte Stirnkante 22 des Kerns 17 hinaus, um zwei gegenüber
dem hinteren Rand 22 vorspringende Klappen 21 und 23 zu bilden, wobei die mit einem druckempfindlichen Kleber
beschichteten Flächen der Klappen nach innen gerichtet sind, um eine Tasche 24 zu bilden. Die klebfähigen Flächen der
Klappen 21 und 23 sind durch abziehbare Deckstreifen 26 aus Papier o.dgl. geschützt, um den Kleber wirkungslos zu
machen, bis das Microfiche 16 an dem Träger 14 befestigt werden soll.
Um das Microfiche 16 an dem Träger 14 zu befestigen, wird gemäß Fig. 4, 4a und 4b ein Randabschnitt 28 des Microfiche
in die Tasche 24 zwischen den Deckstreifen 26 bis zur Anlage
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an der Hinterkante 22. des Kerns eingeführt; die Deckstreifen
26 werden entfernt, und dann werden die Klappen 21 und 23 an den Randabschnitt 28 angepreßt, um das Microfiche 16
gemäß Fig. 4b mit dem Träger 14 zu verkleben.
Durch den erfindungsgemäßen Aufbau der Microfiche-Trägeranordnung
10 werden die Herstellungskosten im Vergleich zu bekannten zweiseitigen Trägeranordnungen verringert, und
es lassen sich relativ dünne Trägeranordnungen herstellen, die eine Vergrößerung der Packungsdichte der Trägeranordnungen
in dem Magazin 12 ermöglichen. Beispielsweise hat es sich gezeigt, daß sich eine brauchbare Trägeranordnung
mit einer Gesamtdicke von etwa 0,28 mm herstellen läßt, wobei der Kern 17 eine Dicke von etwa 0,18 mm, das Deckblatt
18 eine Dicke von etwa 0,025 mm und die Klebstoffschicht zwischen den Flächen des Kerns und des Deckblatts eine
Dicke von etwa 0,025 mm hat. Diese Gesamtdicke der Trägeranordnung ist erheblich geringer als die Gesamtdicke der
gegenwärtig gebräuchlichen doppelseitigen Trägeranordnungen.
Gemäß Fig. 1 und 2 weist der Träger 14 zwei Rastelemente
30 und 32 auf, die den betreffenden Ecken am vorderen Rand 20 des Trägers zugeordnet sind und jeweils einen flexiblen
äußeren Schenkel 34 aufweisen, der sich wegen des Vorhandenseins eines schlüssellochförmigen Schlitzes 36 in der Querrichtung
durchbiegen läßt. Jeder flexible Schenkel 34 ist an seinem äußeren Rand mit einer Rastaussparung 38 und
an seinem äußeren Ende mit einer Abschrägung 40 versehen.
Zu dem Magazin 12 gehören Seitenwände 42,. 44, eine obere
Wand 46, ein Boden 48, eine Vorderwand 50 und ein offenes hinteres Ende 52. Jede der Seitenwände 42 und 44 weist ein
sich senkrecht erstreckendes, nach innen vorspringendes
abgerundetes Rastelement 54 auf; in Fig. 1 ist nur eines dieser Rastelemente zu erkennen.
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Um das Magazin ΛΖ zu füllen, wird ein Stapel aus Microfiche-Trägeranordnungen
10 in das offene hintere- Ende 52 so eingeführt, daß die vorderen Ränder 20 der Träger der vorderen
Stirnwand 50 benachbart sind. Da hierbei die Abschrägungen 40 nach Fig. 2 mit den Rastelementen 54 zusammenarbeiten,
werden die flexiblen Schenkel 34 nach innen durchgebogen, bis die Rastelemente in Eingriff mit den Rastaussparungen
33 der flexiblen Schenkel 34 kommen, um die verschiedenen Trägeranordnungen 10 in dem Magazin 12 lösbar festzulegen.
Zu der in Fig. 1 dargestellten Wähl- oder Codiereinrichtung, die es ermöglicht, dem Magazin jeweils das gewünschte Microfiche
zu entnehmen, gehört ein Wählfeld 58 mit mehreren parallelen Schlitzen 60, die sich bei dem Träger 14 in der
Richtung erstrecken, in der die Trägeranordnungen 10 gegenüber dem Stapel in dem Magazin 12 nach innen bzw. außen
bewegt werden.
Das Wählfeld 58 ist bei jedem Träger 14 ferner mit einer
Perforation oder Öffnung 62 versehen, die einem oder mehreren der Schlitze 60 benachbart ist und in Fluchtung mit dem
der Vorderkante 20 des Trägers 14 benachbarten Ende des Schlitzes 60 steht. Die Anzahl der Schlitze 60 jedes Trägers
14 ist um 1 geringer als die Gesamtzahl der Microfiche-Träger, die den Stapel in dem Magazin 12 bilden. Somit entspricht
die Anzahl der Schlitze 60 zusammen mit der Öffnung 62 bei jedem Träger.der Anzahl der in dem Magazin 12 enthaltenen
Microfiche-Träger.
Der Boden 48 des Magazins 12 weist Schlitze 64 auf, die
den Schlitzen 60 des Trägers 14 entsprechen, und deren Anzahl gleich der Anzahl der Trägeranordnungen 10 in dem
Magazin ist. Die Schlitze 64 stehen in Fluchtung mit den Schlitzen 60 und den Öffnungen 62 der Wählfelder 58 der
Träger 14.
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Zwar könnte man die Codiereinrichtungen des Wählfeldes 58 auf beliebige für zweckmäßig gehaltene Weise anordnen und
sie für eine beliebige Anzahl von Trägeranordnungen 10 entsprechend
dem Fassungsvermögen des Magazins 12 vorsehen, doch wird im folgenden eine Wähleinrichtung zur Verwendung
bei einem Stapel beschrieben, der 25 Microfiche-Trägeranordnungen 10 enthält. In diesem Fall ist der Boden 48 des Magazins
12 mit 25 Schlitzen 64 versehen, während das Wählfeld
58 jedes Trägers 14 jeweils 24 Schlitze 60 und eine Öffnung 62 aufweist.
Gemäß Fig. 6 kann die Öffnung 62 jeweils an einer beliebigen von 25 Positionen innerhalb des Wählfeldes 58 des Trägers
14 angeordnet sein, wobei an jeder der 24 übrigen Positionen jeweils ein Schlitz 60 angeordnet ist. Jeder der Träger 14
innerhalb des Stapels ist auf ähnliche Weise dadurch codiert, daß er eine Öffnung 62 in einer vorbestimmten Position und
Schlitze 60 an den übrigen Positionen aufweist, so daß keine zwei Träger innerhalb desselben Stapels an der gleichen
Stelle mit einer Öffnung 62 versehen ist.
Die Trägeranordnungen 10 können in beliebiger Reihenfolge zu dem Stapel vereinigt werden, wobei die Schlitze 60 sämtlicher
Träger 14 in senkrechter Fluchtung miteinander und den Schlitzen 64-im Boden 48 des Magazins 12 stehen. Hierbei
ist jeweils nur eine einzige Öffnung 62 eines bestimmten Trägers 14 innerhalb des Stapels auf jede senkrechte Kolonne
von Schlitzen 60 und 64 ausgerichtet, so daß es die vorbestimmte Anordnung der Öffnung 62 bei jedem Träger 14 ermöglicht,
sich Zugriff zu jedem gewählten Microfiche in dem Magazin 12 zu verschaffen.
Zwar könnte die "erste" Öffnung 62 am linken oder rechten
Ende des Wählfeldes 58 angeordnet sein, und hieran könnten
sich die übrigen Öffnungen "zwei" bis "fünfundzwanzig" anschließen, doch ist bei dem nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel
die Öffnung "eins" am rechten Ende des
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COPY
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Wählfeldes nach Fig. 1 und. 6 angeordnet. Jedoch könnte man
die Trägeranordnung 10 mit der Öffnung 62 in der "1"-Position innerhalb des Stapels gegenüber den übrigen Trägeranordnungen
in jeder beliebigen Höhe anordnen.
Fig. 5, 5a, 5b und 5c zeigen schematisch eine Anordnung mit einem Greifelement 66 zum teilweisen Herausziehen einer gewählten
Microfiche-Trägeranordnung 10 aus dem Stapel zur Betrachtung des Microfiche 16 und zum Zurückführen der gewählten
Trägeranordnung in das Magazin 12. Das Greifelement 66
kann manuell oder automatisch mittels einer beliebigen Einrichtung betätigbar sein, doch da das Greifelement nicht
einen Bestandteil der Erfindung bildet, wird es hier nur insoweit beschrieben, wie es für das Verständnis der Wirkungsweise
des Wählfeldes 58 zum Wiederfinden einer gewählten Trägeranordnung in dem Magazin 12 erforderlich ist.
Gemäß Fig. 5 wird das Magazin 12 so angeordnet, daß sein offens hinteres Ende 52 zwei Walzen 68 benachbart ist, die
dazu dienen, jeweils eine Trägeranordnung 10, die mit Hilfe des Greifelements 66 teilweise aus dem Stapel herausgeschoben
worden ist, einer Betrachtungsstation 70 zuzuführen, die auf bekannte Weise ausgebildet sein kann und sich längs einer
X-Achse und einer Y-Achse bewegen läßt, um ein bestimmtes Einzelbild des Microfiche 16 zu wählen, das betrachtet werden
soll. Nach der Betrachtung werden die Walzen 68 in der entgegengesetzten Richtung gedreht, um das Microfiche teilweise
wieder in den Stapel einzuschieben, woraufhin das Greifelement 66 wieder in Eingriff mit der Trägeranordnung
gebracht wird,.um diese vollständig in das Magazin 12 zurückzus chieben.
Nimmt man an, daß das Microfiche 16 betrachtet werden soll, bei dem sich die Öffnung 62 in der Position "2" befindet,
wird das Greif element 66 von unten nach oben durch den Schlitz
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64 im Boden 48 hindurch bewegt, welcher der Position "2" entspricht, d.h. gemäß Fig. 1 durch den zweiten Schlitz von
rechts. Bei seiner weiteren Aufwärtsbewegung passiert das Greifelement 66 die Schlitze 60 sämtlicher Träger 14 in
dem Stapel, die in der Position "2" einen Schlitz 60 aufweisen, und hierbei tritt das Greifelement in die Öffnung
62 des Trägers ein, der in der Position "2" mit einer Öffnung versehen ist. Hierbei handelt es sich'dann um das
Microfiche 16, das gewählt worden ist, um aus dem Stapel herausgezogen und an der Station 70 betrachtet zu werden.
Bei der jetzt erreichten Stellung wird das Greifelement so bewegt, daß die gewählte Trägeranordnung 10 teilweise
aus dem offenen hinteren Ende 52 des Magazins herausgeschoben
wird, um sein vorderes Ende 61 des Microfiche 16 den Walzen 68 zuzuführen, mittels welcher das Microfiche zu
der Betrachtungsstation 70 transportiert wird, ohne daß jedoch die Trägeranordnung 10 dem Stapel vollständig entnommen
wird, woraufhin das Greifelement 66 gegenüber der
Trägeranordnung zurückgezogen wird.
Soll das gewählte Microfiche 16 von der Betrachtungsstation
70 aus wieder in das Magazin 12 eingeführt werden, bewegen die Walzen 68 das Microfiche in der entgegengesetzten Richtung,
so daß es teilweise wieder in den Stapel eingeführt wird, und das Greifelement 66 wird erneut in Eingriff mit
der Öffnung 62 gebracht, wie es in Fig. 5c gezeigt ist,
woraufhin das Greifelement so bewegt wird, daß die Trägeranordnung
10 wieder vollständig in das Magazin 12 eingeführt
wird. Danach wird das Greif element gegenüber der
Trägeranordnung und dem Magazin zurückgezogen, um das Gerät
zum. Wählen einer beliebigen anderen Microfiche-Trägeranordnung
berei-fc zu machen.
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-ys-
Gemäß der vorstehenden Beschreibung ist durch die Erfindung eine Microfiche-Trägeranordnung geschaffen worden, die
eine Wähleinrichtung zum Wiederauffinden eines gewählten Microfiche in einem Magazin aufweist. Die Wähleinrichtung
ist so ausgebildet, daß sie zu einer Verringerung der nutzbaren Lebensdauer der Trägeranordnung führt, denn im Gegensatz
zu bekannten Anordnungen wird sie nicht den Kräften ausgesetzt, die notwendigerweise auf empfindliche Codierzungen
aufgebracht werden müssen, um ein Microfiche in dem Magazin gegenüber einem Stapel teilweise vorzuschieben.
Ferner ist durch die Erfindung eine Microfiche-Trägeranordnung geschaffen worden, die eine relativ geringe Dicke aufweist,
so daß sich im Vergleich zu bekannten Anordnungen in dem Magazin eine größere Packungsdichte erreichen läßt.
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Claims (10)
- ANSPRÜCHE1·. Microfiche-Träger mit einem Kern aus einem flexiblen, jedoch relativ starren Flachmaterial mit zwei Flachseiten sowie einem ersten und einem zweiten Ende, g e k e η η ζ ei chne t durch ein dünnes Deckblatt (18), das eine klebfähige Fläche -aufweist und mittels dieser Fläche an dem Kern (17) befestigt ist, um die beiden Flachseiten des Kerns und das erste Ende (20) des Kerns zu überdecken, wobei das Decklbatt über das zweite Ende (22) des Kerns hinausragt, um zwei gegenüber dem zweiten Ende vorspringende Klappen (21, 23) zu bilden, die ihrerseits eine Tasche (24) abgrenzen, welche geeignet ist, einen Randabschnitt (28) eines Microfiche (1.6) aufzunehmen, wobei die klebfähigen Flächen der Klappen nach innen gerichtet sind.
- 2. Microfiche-Träger nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine an dem Träger (14) ausgebildete Wähleinrichtung, die das Wiederauffinden eines gewählten Microfiche-Trägers (10) innerhalb eines durch mehrere Microfiche-Träger gebildeten Stapels ermöglicht.
- 3. Microfiche-Träger nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch von den klebfähigen Flächen der Klappen (21, 23) ablösbare Einrichtungen (26), die den Klebstoff wirkungslos machen, bevor ein Randabschnitt (28) eines Microfiche (16) an dem Träger (14) befestigt wird, und die entfernt werden können, wenn ein Microfiche an dem Träger befestigt werden soll.S098-4B/07§351 813292074a
- 4. Microfiche-Träger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Ende (2b)'1 ties Kerns (17) von dem Deckblatt (18) umschlossen ist, so daß an diesem Ende eine Abrundung vorhanden ist. ox. ■
- 5. Microfiche-Träger nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Microfiche (16), das so angeordnet ist, daß sich ein Randabschnitt (28) des Microfiche in der Tasche (24) befindet, und daß dieser Randabschnitt in der Tasche mit Hilfe der Klappen (21, 23) befestigt ist, um eine Microfiche-Trägeranordnung (10) zu bilden.
- 6. Microfiche-Träger nach Anspruch 5» das einen Bestandteil eines aus mehreren Microfiche-Trägern gebildeten Stapels bildet, gekennzeichnet durch eine Wähleinrichtung, die das Wiederauffinden einer gewählten Microfiche-Trägeranordnung (10) innerhalb des Stapels ermöglicht, wobei die Wähleinrichtung mehrere parallele Schlitze (60) aufweist, deren Anzahl um 1 geringer ist als die Anzahl der in dem Stapel enthaltenen Trägeranordnungen, sowie eine Öffnung (6'2), die in einer vorbestimmten Position angeordnet"ist, welche sich von den Positionen der Öffnungen aller übrigen Trägeranordnungen innerhalb des Stapels unterscheidet.
- 7. Microfiche-Träger nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch eine Rasteinrichtung mit einem flexiblen Schenkel (34) an der Trägeranordnung zum lösbaren Festhalten der Trägeranordnung in einem dazu passenden Magazin (12).
- 8. Microfiche-Träger nach Anspruch 5, gekennzeichnet durch zwei flexible Schenkel (34) an den beiden vorderen Ecken der Trägeranordnung (10), wobei jeder flexible Schenkel- an einer Kante mit einer Rasteinrichtung (38) versehen9Q98-48/07S351 813292Q748
- 9. Microfiche-Träger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeder flexible Schenkel (34) durch einen schlussellochförmigen Schlitz (36) abgegrenzt ist, um den Schenkeln eine ausreichende Flexibilität zu verleihen, damit Rasteinrichtungen (54) des Magazins (12) in Eingriff mit den Rasteinrichtungen (38) der flexiblen Schenkel kommen können.
- 10. Microfiche-Träger nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch ein Microfiche (16), bei dem ein Randabschnitt (18) in der Tasche (24) des Trägers (14) angeordnet und darin mit Hilfe der Klappen (21, 23) befestigt ist, um eine Microfiche-Trägeranordnung-zu· bilden, wobei der Microfiche-Träger einen Bestandteil eines mehrere Microfiche-Träger enthaltenden Stapels bildet, wobei zu der Wähleinrichtung ein Wählfeld (58) gehört, das bei jeder Trägeranordnung mehrere parallele Schlitze (60) und eine Öffnung (62) aufweist, wobei die Öffnung bei jeder Trägeranordnung in einer vorbestimmten Position innerhalb des'Wählfeldes angeordnet ist, die sich von den Positionen der Öffnungen aller übrigen Trägeranordnungen innerhalb'des Stapels unterscheidet.909848/0793
Applications Claiming Priority (1)
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| DE2920748C2 DE2920748C2 (de) | 1982-07-29 |
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ID=25424838
Family Applications (1)
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