DE2910329A1 - Sammelverpackung zum verpacken von warengebinden o.dgl. - Google Patents
Sammelverpackung zum verpacken von warengebinden o.dgl.Info
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Description
Effem GmbH, Postfach 1280, 3090 Verden (Aller)
Samme1Verpackung zum Verpacken von Warengebinden oder
dergleichen
Die Erfindung betrifft eine Sammelverpackung mit Verwendungsmöglichkeit
als Verkaufspackung für Warengebinde oder dergleichen, mit einem Oberteil, welches die Deckfläche
sowie Seitenflächen des Warengebindes oder dergleichen umgibt, und einem Packungsboden, aus Karton, Wellpappe oder
dergleichen.
Sammelverpackungen dienen zum Schutz und zum Zusammenhalten von Warengebinden, beispielsweise aus Blechdosen, Schachteln
oder dergleichen bestehend, während des Transportes. Aus Rationalisierungsgründen hat es sich eingebürgert, insbesondere
in Selbstbedienungsläden die vorgenannten Waren unmittelbar aus der Sammelverpackung, in der sie angeliefert werden,
zu verkaufen bzw. sie in der Sammelverpackung anzubieten,
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Fcldstraße 24, D-2800 Bremen Telephon: (0421) ■ 7 40 44 Telekopicrcr/Telecopier: Rank Xerox
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Telex: 523937 jus d (rode: forbo)
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wobei diese natürlich, um den Kunden eine Betrachtung der Waren und insbesondere auch den Zugriff zu ermöglichen,
aufgerissen oder aufgeschnitten werden muß. Die Verwendung von Sammelverpackungen, die sich auch in der vorstehend
beschriebenen Weise als Ladenverpackungen eignen, ermöglicht im Arbeitsbereich "Auffüllen" von Selbstbedienungsladen
oder dergleichen, wobei also Ware in leere Plätze nachgefüllt wird, Leistungssteigerungen von 300 bis 400 %. Großaufbauten
mit Verkaufspackungen sind ebenfalls gegenüber dem traditionellen Regalaufbau sehr zeitsparend und lassen
sich außerdem unter Verwendung kombinierter Sammel- und Verkaufspackungen wesentlich stabiler herstellen als beim
freien Stapeln von Einzelpackungen. Auch das Abstapeln nicht verkaufter Waren sowie der Rücktransport ins Lager
sind mit merklich weniger Arbeit und Kosten verbunden.
Die bisher bekannten Sammelverpackungen bestehen üblicherweise aus sechsseitig geschlossenen, rechteckigen Kartons,
die durch Aufschneiden mittels eines Kartonmessers oder aber durch Aufreißen längs markierter Perforationen oder
schließlich durch Abreißen von Aufreißstreifen in die gewünschte Verkaufspackung überführt werden können. Das Umfallen
oder Verschieben der Einzelpackungen im Verkaufsregal wird durch stehenbleibende Reste der Karton-Seitenwände
verhindert. Die Perforationen der bekannten Sammelverpackungen der beschriebenen Art sind jedoch häufig sehr schlecht aufzureißen,
so daß der Händler meist zum Kartonmesser greift, um den Karton schneller aufzutrennen, wobei aber die innenliegenden
Waren, also die Einzelpackungen, häufig beschädigt werden können. Die leichter zu handhabenden Aufreißstreifen
sind kostenaufwendig in der Herstellung und Anbringung und werden daher nicht in größerem Umfang verwendet. Ein weiterer
Nachteil der bekannten Sammelverpackungen besteht darin, daß
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durch die übliche Laschenverklebung der sechsseitig geschlossenen Kartons zwar verwindungssteife Sainmelverpackungen
entstehen, die sich gut transportieren lassen, jedoch treten relativ hohe Packmaterialkosten auf. Die Kartons
selbst liefern sehr sperriges Abfallmaterial, wenn sie am Verwendungsort aufgetrennt oder aufgeschnitten werden,
da sie wegen der Laschenverklebung nur schwer zusammengelegt werden können. Weil die Kartons bei den bekannten
Laden-Sammelverpackungen außerdem meist recht fest um die Ware sitzen, hat der Kunde Schwierigkeiten, die ersten
Packungen aus den als Verkaufsverpackungen dienenden aufgetrennten
Kartons herauszunehmen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sammelverpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine
preiswertere Verpackung als mittels der bisher bekannten sechsseitig geschlossenen Kartons sowie eine rasche Handhabung
gewährleistet und leicht zu beseitigenden Abfall liefert, wobei sowohl ein zuverlässiger Transport, eine gute Handhabbarkeit
sowie auch eine gute Sicherheit gegenüber dem Umfallen der Ware bzw. Einzelpackungen beim Transport sowie
bei der Stapelung im Selbstbedienungsgeschäft oder dergleichen gewährleistet sein sollen, insbesondere aber die
Möglichkeit bestehen soll, die Packung selbst als verkaufsoptisch ansprechendes Display verwenden zu können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Samme1verpackung
der eingangs genannten Art gelöst, welche sich dadurch auszeichnet, daß der Packungsboden Bestandteil eines aus ihm
und einem umlaufenden Umfangsrand bestehenden tablettartigen Bodenteiles ist, dessen hochstehender Umfangsrand die vertikale
Umfangsflache des Warengebindes in deren unterem
Bereich straff umschließt; und daß das Oberteil als von dem Packungsboden getrenntes Bauteil ausgebildet ist, welches
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ausschließlich die Deckfläche sowie zwei einander gegenüberliegende
vertikale Seitenflächen des Warengebindes
umgibt, mit seinen Enden zwischen die betreffenden Seitenflächen des Warengebindes und dem Umfangsrand des Bodenteiles eingeklemmt ist und entlang seiner parallel zu den freigelassenen Seitenflächen des Warengebindes liegenden Längskanten ein displayartiges Aufstellen des Oberteiles ermöglichende Versteifungseinrichtungen aufweist.
umgibt, mit seinen Enden zwischen die betreffenden Seitenflächen des Warengebindes und dem Umfangsrand des Bodenteiles eingeklemmt ist und entlang seiner parallel zu den freigelassenen Seitenflächen des Warengebindes liegenden Längskanten ein displayartiges Aufstellen des Oberteiles ermöglichende Versteifungseinrichtungen aufweist.
Besonders bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen. Besonders bewährt hat
sich eine Ausführungsform, bei der vorgesehen ist, daß
die Versteifungseinrichtungen aus mit Abstand von den
betreffenden Oberteil-Längskanten angeordneten Sollknicklinien bestehen ,entlang derer seitliche Flanschteile des Oberteiles unter einem Winkel von im wesentlichen 90°
abknickbar und in ihrem dem Bodenteil benachbarten
unteren Bereich zwischen dem Umfangsrand des Bodenteiles und dem Warengebinde einklemmbar sind.
die Versteifungseinrichtungen aus mit Abstand von den
betreffenden Oberteil-Längskanten angeordneten Sollknicklinien bestehen ,entlang derer seitliche Flanschteile des Oberteiles unter einem Winkel von im wesentlichen 90°
abknickbar und in ihrem dem Bodenteil benachbarten
unteren Bereich zwischen dem Umfangsrand des Bodenteiles und dem Warengebinde einklemmbar sind.
Da die erfindungsgemäße Sammelverpackung in ihrem Oberteil
nur drei Wandabschnitte aufweist, nämlich das Deckteil
sowie die beiden Seitenteile, ist zunächst einmal eine
beträchtliche Materialersparnis gegenüber der bisher üblichen Verpackungsart gegeben, bei der die Kartons mit Laschenverklebung gegenüber der erfindungsgemäßen Samme1verpackung bis zu 40% höhere Packmaterialkosten entstehen lassen, weil nämlich bei der Stanzung der bekannten Laschenzuschnitte sehr viel Material verschwendet wird. Der glatte Tablettboden des Bodenteiles bildet bei der erfindungsgemäßen Sammelverpackung eine gute Transportmoglichkeit, da keine Laschen vorstehen und der scharf geschnittene, vertikal emporragende Umfangsrand eine höhere Stapelstabilität beim Transport als
sowie die beiden Seitenteile, ist zunächst einmal eine
beträchtliche Materialersparnis gegenüber der bisher üblichen Verpackungsart gegeben, bei der die Kartons mit Laschenverklebung gegenüber der erfindungsgemäßen Samme1verpackung bis zu 40% höhere Packmaterialkosten entstehen lassen, weil nämlich bei der Stanzung der bekannten Laschenzuschnitte sehr viel Material verschwendet wird. Der glatte Tablettboden des Bodenteiles bildet bei der erfindungsgemäßen Sammelverpackung eine gute Transportmoglichkeit, da keine Laschen vorstehen und der scharf geschnittene, vertikal emporragende Umfangsrand eine höhere Stapelstabilität beim Transport als
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bei normalen Kartons ermöglicht. Besonders vorteilhaft ist es, daß sich die erfindungsgemäße Sammelverpackung infolge
des dichten Preßsitzes des Umfangsrandes des Bodenteiles
gut handhaben und stapeln läßt, solange nämlich im wesentlichen horizontal wirkende Druckkräfte auf den Umfangsrand
bzw. auf die Seitenteile des Oberteiles ausgeübt werden, während am Verwendungsort ein leichtes Abziehen des Oberteiles
durch vertikal aufgebrachte Zugkräfte möglich ist.
Entscheidend ist aber für die Vorteile, welche die erfindungsgemäße
Sammelverpackung mit sich bringt, daß das Oberteil am Verkaufsort selbst hervorragend als Displaywand
verwendet werden kann. Hierzu ist es lediglich erforderlich, das Oberteil, nach dem Herausziehen mindestens eines seiner
Seitenteile aus dem umfangsrand des Bodenteiles, unter Verwendung der Versteifungseinrichtungen aufrechtzustellen,
woraufhin dann eine beispielsweise auf der Innenseite des Oberteiles vorgesehene Verkaufspräsentation für den Kunden
sichtbar wird. Handelt es sich bei den Versteifungseinrichtungen, wie bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
in der bereits dargelegten Weise vorgesehen, um Sollknicklinien, die parallel zu den von dem Oberteil freigelassenen
Seitenflächen des Warengebindes verlaufen, so läßt sich das Aufstellen des Oberteiles auf einfachste Weise dadurch bewerkstelligen,
daß das Deckteil und die beiden Seitenteile des Oberteiles, die ja zusammenhängen, zunächst einmal in eine
im wesentlichen ebene Form gefaltet werden, woraufhin dann die Flanschteile seitlich der Sollknicklinien im wesentlichen
um etwa 90° gegenüber der Ebene des übrigen Oberteiles abgebogen und anschließend in ihrem unteren Bereich zwischen
das Warengebinde und den Umfangsrand des Bodenteiles eingeklemmt werden. Auf diese Weise sichern die abstehenden Flansche
das hochstehende Oberteil gegen ein Umknicken, so daß eine
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optisch günstige Verkaufspräsentation möglich ist.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der ein Ausführungsbeispiel anhand der schematischen Zeichnung im einzelnen
erläutert ist. Dabei zeigt:
Fig. 1 ein mittels einer erfindungsgmäßen Sammelverpackung
verpacktes Warengebinde in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 die Sammelverpackung von Fig. 1 im Transportzustand, ebenfalls perspektivisch gesehen,
wobei das Oberteil aus dem Bodenteil herausgezogen ist; und
Fig. 3 die Sammelverpackung von Fig. 2, mit schematisch wiedergegebenem Warengebinde gemäß
Fig. 1, in Präsentationsstellung.
Wie die Zeichnung erkennen läßt, weist die erfindungsgemäße
Sammelverpackung zum Verpacken eines Warengebindes 10, welches beispielsweise aus einer Vielzahl rechteckiger Einzelkartons
oder dergleichen bestehen kann, ein Oberteil 14 auf, welches im Transportzustand der Sammelverpackung, wie aus Fig. 1 und
2 ersichtlich, in der Weise entlang zweier einander gegenüberliegende Oberkanten des Warengebindes geknickt ist, daß die
dadurch vertikal angeordneten gegenüberliegenden Seitenteile des Oberteiles 14 bis an den unteren Rand des Warengebindes
reichen, während die Deckfläche durch das die beiden Seitenteile verbindende Deckteil des Oberteiles 14 abgedeckt ist.
Weiterhin weist die Sammelverpackung in der aus der Zeichnung ersichtlichen Weise ein Bodenteil 20 auf, welches aus einem
Packungsboden 2 2 und einem davon hochstehenden umlaufenden Umfangsrand 24 besteht. Schließlich läßt die Zeichnung noch
erkennen, daß das Oberteil 14 entlang der parallel zu den freibleibenden Seitenflächen des Warengebindes 10 verlaufenden
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/1fr
Längskanten mit Sollknicklinien 26 versehen ist, die unter Bildung seitlicher Flanschteile 28, wie Fig. 3 zeigt,
bedarfsweise gegenüber der Ebene des glatt gefalteten Oberteiles 14 abknickbar sind.
Zum Verpacken eines Warengebindes 10 mittels der erfindungsgemäßen
Sammelverpackung wird in der Weise vorgegangen, daß zunächst der untere Bereich des Warengebindes in der
aus Fig. 1 ersichtlichen Weise straff mit dem Umfangsrand des Bodenteiles 20 umgeben wird. Anschließend wird dann in
der aus Fig. 1 und 2 ebenfalls ersichtlichen Weise das Oberteil 14 über das Warengebinde 10 gefaltet, wobei die Enden
des Oberteiles 14 am unteren Rand der abzudeckenden Seitenflächen
des Warengebindes 10 zwischen den Umfangsrand 24 und das Warengebinde 10 eingeklemmt werden. Die auf diese
Weise fertiggestellte Verpackung, wie sie in Fig. 1 bzw. 2 wiedergegeben ist, läßt sich leicht transportieren, wobei
gewährleistet ist, daß beim Aufbringen seitlicher Druckkräfte auf die Seitenteile des Oberteiles 14 bzw. auf das
Bodenteil 20 selbst die Sammelverpackung nicht auseinanderfällt.
Am Verwendungsort wird dann das Oberteil 14 in der aus Fig.
ersichtlichen Weise aufgerichtet, wobei nach dem Auseinanderfalten des Oberteiles 14 in eine Ebene die Flanschteile 28
unter Verwendung der Sollknicklinien 26 abgeknickt und anschließend zwischen den Umfangsrand 24 und das Warengebinde
geklemmt werden. Das Oberteil bleibt dann zuverlässig in der aus Fig. 3 ersichtlichen Stellung stehen, wobei eine an seiner
Innenseite vorgesehene Verkaufspräsentation, Aufschrift oder dergleichen dem Betrachter klar erkennbar ist.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in der Zeichnung sowie
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in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die
Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
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Akte: CX 1382
BEZUGSZSICHENLIüTE
(LIST OF RSFERENCE NUMERALS)
| 1 | 1 |
| 2 | ? |
| "5 | |
| 4 | 4 |
| 5 | 5 |
| 6 | 6 |
| 7 | 7 |
| 8 | 8 |
| 9 | 9 |
| ΊΟ Warengebinde | 10 |
| 11 | 11 |
| 12 | 12 |
| 13 | 13 |
| 14 Oberteil | 14 |
| 15 | 15 |
| 16 | 16 |
| 17 | 17 |
| 18 | 18 |
| 19 | 19 |
| 20 Bodenteil | 20 |
| 21 | 21 |
| 22 Packunqsboden | 22 |
| 23 | 23 |
| 2'+ Umfanrrsrand | 24 |
| 25 | 25 |
| P6 Rollknicklinie | 26 |
| 27 | 27 |
| 28 Flanschteil | 28 |
| 29 | 29 |
| 30 | 30 |
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43 :
Leerseite
Claims (11)
- BOEHMERT & BQEHMERTCX 1382Ansprücheί 1.)Sammelverpackung mit Verwendungsmöglichkeit als Verkaufs- ^Jackung für Warengebinde oder dergleichen, mit einem Oberteil, welches die Deckfläche sowie Seitenflächen des Warengebindes oder dergleichen umgibt, und einem Packungsboden, aus Karton, Wellpappe oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß der Packungsboden (22) Bestandteil eines aus ihm und einem umlaufenden Umfangsrand (24) bestehenden tablettartigen Bodenteiles ist, dessen hochstehender Umfangsrand die vertikale Umfangsflache des Warengebindes (10) in deren unterem Bereich straff umschließt; und daß das Oberteil (14) als von dem Packungsboden (22) getrenntes Bauteil ausgebildet ist, welches ausschließlich die Deckfläche sowie zwei einander gegenüberliegende vertikale Seitenflächen des Warengebindes (10) umgibt, mit seinen Enden zwischen die betreffenden Seitenflächen des Warengebindes und dem Umfangsrand (24) des Bodenteiles (20) eingeklemmt ist und entlang seiner parallel zu den freigelassenen Seitenflächen des Warengebindes liegenden Längskanten ein displayartiges Aufstellen des Oberteiles ermöglichende Versteifungseinrichtungen (26) aufweist.
- 2. Sammelverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungseinrichtungen aus mit Abstand von den betreffenden Oberteil-Längskanten angeordneten Sollknicklinien (26) bestehen, entlang derer seitliche Flanschteile (28) des030038/0484BOEHMEHT & EOIiHMERlOberteiles (14) unter einem Winkel von im wesentlichen 90° abknickbar und in ihrem dem Bodenteil (20) benachbarten unteren Bereich zwischen dem Umfangsrand (24) des Bodenteiles (20) und dem Warengebinde (10) einkleminbar sind.
- 3. Sammelverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungseinrichtungen aus Drahteinlagen oder dergleichen bestehen.
- 4. Sammelverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nahe den senkrecht zu den Versteifungseinrichtungen (26) verlaufenden Querkanten des Oberteiles (14) das Einklemmen des displayartig aufgestellten Oberteiles (14) erleichternde Schlitze vorgesehen sind.
- 5. Sammelverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch entsprechende Bemessung der Umfangsspannung des IMfangsrandes (24) des Bodenteiles (20) zwischen den Seitenflächen des Warengebindes (10), den eingeklemmten Randbereichen des Oberteiles (14) und dem Umfangsrand (24) eine reibschlüssige Haftverbindung solcher Festigkeit eingestellt ist, daß beim Einwirken im wesentlichen horizontaler Druckkräfte auf die Seitenteile des Oberteiles (14) ein Transport des Warengebindes (10) mit Bodenteil (20) und beim Einwirken im wesentlichen vertikaler Zugkräfte auf das Oberteil (14) ein Abziehen desselben vom Bodenteil (20) ermöglicht wird.
- 6. Sammelverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des umlaufenden Umfangsrandes (24) des Bodenteiles (20) 1/3 bis 1/5 der Höhe der Seitenteile des Oberteiles (14) beträgt.030038/0484BOEHMERT & BOEHMERl
- 7. Sammelverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (14) aus in Vertikalrichtung versteiftem Material, wie Wellpappe, Pappe, Karton oder Kunststoffolie oder dergleichen besteht.
- 8. Sammelverpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (14) durch Längsprofilierung versteift ist.
- 9. Sammelverpackung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (14) aus durch Eingießen starrer Stäbe versteifter Kunststoff-Folie besteht.
- 10. Sammelverpackung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile des Oberteiles (14) das Aufbringen im wesentlichen vertikaler Zugkräfte erleichternde Griffeinrichtungen aufweisen.
- 11. Sammelverpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffeinrichtungen aus in die Seitenteile des Oberteiles (14) eingeschnittenen Laschen oder dergleichen bestehen.030038/0484
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19792910329 DE2910329C2 (de) | 1979-03-16 | 1979-03-16 | Sammelverpackung zum Verpacken von Warengebinden oder dergleichen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19792910329 DE2910329C2 (de) | 1979-03-16 | 1979-03-16 | Sammelverpackung zum Verpacken von Warengebinden oder dergleichen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2910329A1 true DE2910329A1 (de) | 1980-09-18 |
| DE2910329C2 DE2910329C2 (de) | 1983-12-01 |
Family
ID=6065556
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19792910329 Expired DE2910329C2 (de) | 1979-03-16 | 1979-03-16 | Sammelverpackung zum Verpacken von Warengebinden oder dergleichen |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE2910329C2 (de) |
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