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DE2910329C2 - Sammelverpackung zum Verpacken von Warengebinden oder dergleichen - Google Patents

Sammelverpackung zum Verpacken von Warengebinden oder dergleichen

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Publication number
DE2910329C2
DE2910329C2 DE19792910329 DE2910329A DE2910329C2 DE 2910329 C2 DE2910329 C2 DE 2910329C2 DE 19792910329 DE19792910329 DE 19792910329 DE 2910329 A DE2910329 A DE 2910329A DE 2910329 C2 DE2910329 C2 DE 2910329C2
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DE
Germany
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goods
packaging
peripheral edge
container
collective packaging
Prior art date
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DE19792910329
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DE2910329A1 (de
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Horst 2810 Verden Hanschmann
Jürgen 2816 Kirchlinteln Hommola
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Mars GmbH
Original Assignee
Effem GmbH
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Publication date
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Sammelverpackung zum Verpacken von Warengebinden oder dergleichen mit Verwendungsmöglichkeit als Verkaufspackung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches.
Sammelverpackungen dienen zum Schutz und zum Zusammenhalten von Warengebinden, beispielsweise aus Blechdosen, Schachteln oder dergleichen bestehend, während des Transportes. Aus Rationalisierungsgründen hat es sich eingebürgert, insbesondere in Selbstbedienungsladen die vorgenannten Waren unmittelbar aus der Sammelverpackung, in der sie angeliefert werden, zu verkaufen bzw. sie in der Sammelverpackung anzubieten, wobei diese natürlich, um den Kunden eine Betrachtung der Waren und insbesondere auch den Zugriff zu ermöglichen, aufgerissen oder aufgeschnitten werden muß. Die Verwendung von Sammelverpackungen, die sich auch in der vorstehend beschriebenen so Weise als Ladenverpackungen eignen, ermöglicht im Arbeitsbereich »Auffüllen« von Selbstbedienungsläden oder dergleichen, wobei also Ware in leere Plätze nachgefüllt wird, Leistungssteigerungen von 300 bis 400%. Großaufbauten mit Verkaufspackungen sind ebenfalls gegenüber dem traditionellen Regalaufbau sehr zeitsparend und lassen sich außerdem unter Verwendung kombinierter Sammel- und Verkaufspakkungen wesentlich stabiler herstellen als beim freien Stapeln von Einzelpackungen. Auch das Abstapeln nicht feo verkaufter Ware sowie der Rücktransport ins Lager sind mit merklich weniger Arbeit und Kosten verbunden.
Die bisher bekannten Ladenverpackungen bestehen üblicherweise aus sechsseitig geschlossenen, rechteckigen Kartons, die durch Aufschneiden mittels eines Kartonmessers oder aber durch Aufreißen längs markierter Perforationen oder schließlich durch Abreißen von Aufreißstreifen in die gewünschte Verkaufsverpackung überführt werden können. Das Umfallen oder Verschieben der Einzelpackungen im Verkaufsregal wird durch stehenbleibende Re-rte der Karton-Seitenwände verhindert Die Perforationen der bekannten Sammelverpackungen der beschriebenen Art sind jedoch häufig sehr schlecht aufzureißen, so daß der Händler meist zum KartonmeEser greift, um den Karton schneller aufzutrennen, wobei aber die innenliegenden Waren, also die Einzelpackungen, häufig beschädigt werden können. Die leichter zu handhabenden Aufreißstreifen sind kostenaufwendig in der Herstellung und Anbringung und werden daher nicht im größeren Umfang verwendet. Ein weiterer Nachteil der bekannten Sammelverpackungen besteht darin, daß durch die übliche Laschenverklebung der sechsseitig geschlossenen Kartons zwar verwindungssteife Sammelverpakkungen entstehen, die sich gut transportieren lassen, jedoch treten relativ hohe Packmaterialkosten auf. Die Kartons selbst liefern sehr sperriges Abfallmaterial, wenn sie am Verwendungsort aufgetrennt oder aufgeschnitten werden, da sie wegen der Laschenverklebung nur schwer zusammengelegt werden können. Weil die Kartons bei den bekannten Laden-Sammelverpackungen außerdem meist recht fest um die Ware sitzen, hat der Kunde Schwierigkeiten, die ersten Packungen aus den als Verkaufsverpackungen dienenden aufgetrennten Kartons herauszunehmen.
Aus der DE-OS 29 04 055 (ältere Anmeldung) ist bereits eine Sammelverpackung der eingangs genannten Art bekannt, die eine preiswertere Verpackung als mittels der bis dahin bekannten sechsseitig geschlossenen Kartons sowie eine rasche Handhabung gewährleisten und leicht zu beseitigenden Abfall liefert, wobei sowohl ein zuverlässiger Transport, eine gute Handhabbarkeit sowie auch eine gute Sicherheit gegenüber dem Umfallen der Ware bzw. der Einzelpackungen beim Transport sowie bei der Stapelung im Selbstbedienungsgeschäft oder dergleichen gewährleistet sind und die Packung auch mit ihrem tablettartigen Bodenteil nach Abziehen der Umfangswand als Display verwendet werden kann. Die Umfangswand ist bei dieser Sammelverpackung oben und unten offen und umschließt straff die vertikalen Seitenflächen des Warengebindes, wobei der Umfangsrand des Bodenteiles wiederum den unteren Randbereich der Umfangswand straff umschließt. Durch entsprechende Einstellung des Reibschlusses zwischen dem Umfangsiand des Bodenteiles und dem unteren Randabschnitt der Umfangswand ist gewährleistet, daß beim Aufbringen seitlicher Druckkräfte auf die Umfangswand ein einfacher Transport, gleichzeitig zuverlässig, ohne die Gefahr eines Herunterfallens des Bodenteiles und des darauf abgestützten Warengebindes gewährleistet ist, andererseits aber bei vertikaler Zugbeanspruchung der Umfangswand diese leicht aus dem Umfangsrand des Bodenteiles herausgezogen werden kann, woraufhin dann die Einzelpackungen in leicht entnehmbarer Weise auf dem Bodenteil verbleiben.
Die Sammelverpackung nach der DE-OS 29 04 055 hat sich im Prinzip durchaus bewährt, jedoch besteht bei der Präsentation von Einzelpackungen im Kaufhaus oder dergleichen ein Bedürfnis, eine ästhetisch stärker ansprechende Displaywirkung zu erzielen.
Aus der DE-GM 19 72 458 ist beispielsweise bereits eine Verpackungsschachtel bekannt, bei der eine Reihe prismatischer Pralinenriegel oder dergleichen mittels eines Deckels abgedeckt sind, der zu Displayzwecken
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hochgeklappt werden kann, jedoch ist es hierzu erforderlich, diverse Manipulationen am Deckel vorzunehmen, wobei insbesondere die bekannte Sammelverpackung sich nur für prismatische Einzelpackungen der beschriebenen Art eignet
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Sammelverpackung der eingangs genannten Art zu schaffen, die zugleich als verkaufsoptisch ansprechendes Display verwendet werden kann.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichen Jes Patentanspruches aufgeführten Merkmale gelöst
Die erfindungsgemäße Sammelverpackung gibt die Möglichkeit, durch einfaches einseitiges Anheben des Oberteils aus der Klemmverbindung zwischen dem Umfangsrand des Bodenteiles und dem Warengebinde dasselbe Hochklappen und unschwer durch Knicken entlang der Sollknicklinie aufstellen und somit als Display verwenden zu können.
Da die erfindungsgemäße Sammelverpackung in ihrem Oberteil nur drei Wandabschnitte aufweist, nämlich das Deckteil sowie die beiden Seitenteile, ist zunächst einmal eine beträchtliche Materialersparnis gegenüber der bisher üblichen Verpackungsart gegeben, bei der die Kartons mit Laschenverklebung gegenüber der erfindungsgemäßen Sammelverpackung bis zu 40% höhere Packmaterialkosten entstehen lassen, weil nämlich bei der Stanzung der bekannten Laschenzuschnitte sehr viel Material verschwendet wird. Der glatte Tablettboden des Bodenteiles bildet bei der jo erfindungsgemäßen Sammelve^ackung eine gute Transportmöglichkeit, da keine Laschen vorstehen und der scharf geschnittene, vertikal emporragende Umfangsrand eine höhere Stapelstabilität beim Transport als bei normalen Kartons ermöglicht. Besonders ji vorteilhaft ist es, daß sich die erfindungsgemäße Sammelverpackung infolge des dichten Preßsitzes des Umfangsrandes des Bodenteiles gut handhaben und stapeln läßt, solange nämlich im wesentlichen horizontal wirkende Druckkräfte auf den Umfangsrand bzw. auf die Seitenteile des Oberteiles ausgeübt werden, während am Verwendungsort ein leichtes Abziehen des Oberteiles durch vertikal aufgebrachte Zugkräfte möglich ist.
Entscheidend ist aber für die Vorteile, welche die ·τ> erfindungsgemäße Sammelverpackung mit sich bringt, daß das Oberteil am Verkaufsort selbst hervorragend als Displaywand verwendet werden kann. Hierzu ist es lediglich erforderlich, das Oberteil, nach dem Herausziehen mindestens eines seiner Seitenteile aus dem >o Umfangsrand des Bodenteiles, unter Verwendung der Versteifungseinrichtungen aufrechtzustellen, woraufhin dann eine beispielsweise auf der Innenseite des Oberteiles vorgesehene Verkaufspräsentation für den Kunden sichtbar wird. Handelt es sich bei den 5> Versteifungseinrichtungen, wie bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung in der bereits dargelegten Weise vorgesehen, um Sollknicklinien, die parallel zu den von dem Oberteil freigelassenen Seitenflächen des Warengebindes verlaufen, so läßt sich das Aufstellen ω des Oberteiles auf einfachste Weise dadurch bewerkstelligen, daß das Deckteil und die beiden Seitenteile des Oberteiles, die ja zusammenhängen, zunächst einmal in eine im wesentlichen ebene Form gefaltet werden, woraufhin dann die Flanschteile seitlich der Sollknickli- b5 nien im wesentlichen um etwa 90° gegenüber der Ebene des übrigen Oberteiles abgebogen und anschließend in ihrem unteren Bereich zwischen das Warengebinde und den Umfangsrand des Bodenteiles eingeklemmt werden. Auf diese Weise sichern die abstehenden Flansche das hochstehende Oberteil gegen ein Umknicken, so daß eine optisch günstige Verkaufspräseination möglich ist
Selbstverständlich können bei der erfindungsgemäßen Sammelverpackung auch die im übrigen aus der DE-OS 29 04 055 bekannten Maßnahmen sinngemäß angewendet werden.
Nachfolgend ist die Erfindung anhand der Zeichnung im einzelnen erläutert Dabei zeigt
F i g. 1 mittels einer erfindungsgemäßen Sammelverpackung verpacktes Warengebinde in perspektivischer Darstellung;
F i g. 2 die Sammelverpackung von F i g. 1 im Transportzustand, ebenfalls perspektivisch gesehen, wobei das Oberteil aus dem Bodenteil herausgezogen ist; und
F i g. 3 die Sammelverpackung von F i g. 2, mit schematisch wiedergegebenem Warengebinde gemäß Fig. !.in Präsentationsstellung.
Wie die Zeichnung erkennen läßt, weist die erfindungsgemäße Sammelverpackung zum Verpacken eines Warengebindes 10, welches beispielsweise aus einer Vielzahl rechteckiger Einzelkartons oder dergleichen bestehen kann, ein Oberteil 14 auf, welches im Transportzustand der Sammelverpackung, wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, in der Weise entlang zweier einander gegenüberliegende Oberkanten des Warengebindes geknickt ist, daß die dadurch vertikal angeordneten gegenüberliegenden Seitenteile des Oberteiles 14 bis an den unteren Rand des Warengebindes reichen, während die Deckfläche durch das die beiden Seitenteile verbindende Deckteil des Oberteiles 14 abgedeckt ist. Weiterhin weist die Sammelverpackung in der aus der Zeichnung ersichtlichen Weise ein Bodenteil 20 auf, welches aus einem Packungsboden 22 und einem davon hochstehenden umlaufenden Umfangsrand 24 besteht. Schließlich läßt die Zeichnung noch erkennen, daß das Oberteil 14 entlang der parallel zu den freibleibenden Seitenflächen des Warengebindes 10 verlaufenden Längskanten mit Sollknicklinien 26 versehen ist, die unter Bildung seitlicher Flanschteile 28, wie F i g. 3 zeigt, bedarfsweise gegenüber der Ebene des glatt gefalteten Oberteiles 14 abknickbar sind.
Zum Verpacken eines Warengebindes 10 mittels der erfindungsgemäßen Sammelverpackung wird in der Weise vorgegangen, daß zunächst der untere Bereich des Warengebindes in der aus F i g. 1 ersichtlichen Weise straff mit dem Umfangsrand 24 des Bodenteiles 20 umgeben wird. Anschließend wird dann in der aus F i g. 1 und 2 ebenfalls ersichtlichen Weise das Oberteil 14 über das Warengebinde 10 gefaltet, wobei die Enden des Oberteils 14 am unteren Rand der abzudeckenden Seitenflächen des Warengebindes 10 zwischen den Umfangsrand 24 und das Warengebinde 10 eingeklemmt werden. Die auf diese Weise fertiggestellte Verpackung, wie sie in F i g. 1 bzw. 2 wiedergegeben ist, läßt sich leicht transportieren, wobei gewährleistet ist, daß beim Aufbringen seitlicher Druckkräfte auf die Seitenteile des Oberteiles 14 bzw. auf das Bodenteil 20 selbst die Sammelverpackung nicht auseinanderfällt.
Am Verwendungsort wird dann das Oberteil 14 in der aus F i g. 3 ersichtlichen Weise aufgerichtet, wobei nach dem Auseinanderfalten des Oberteiles 14 in eine Ebene die Flanschteile 28 unter Verwendung der Sollknicklinien 26 abgeknickt und anschließend zwischen den Umfangsrand 24 und das Warengebinde 10 geklemmt
werden. Das Oberteil bleibt dann zuverlässig in der aus Fig. 3 ersichtlichen Stellung stehen, wobei eine an seiner Innenseite vorgesehene Verkaufspräsentation, Aufschrift oder dergleichen dem Betrachter klar erkennbar ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (1)

  1. Patentanspruch:
    Sammelverpackung zum Verpacken von Warengebinden oder dergleichen, mit Verwendungsmöglichkeit als Verkaufspackung, mit einem Oberteil, welches zwei einander gegenüberliegende vertikale Seitenflächen des Warengebindes oder dergleichen umgibt, und einem Packungsboden aus Karton, Wellpappe oder dergleichen, wobei der Packungsboden Bestandteil eines aus ihm und einem umlaufenden Umfangsrand bestehenden tablettartigen Bodenteils ist, dessen hochstehender Umfangsrand die vertikale Umfangsfläche des V/arengebindes in deren unterem Bereich straff umschließt, und wobei das Oberteil als vom Packungsboden getrenntes Bauteil ausgebildet ist, welches mit seinen Enden zwischen den betreffenden Seitenflächen des Warengebindes und dem Umfangsrand des Bodenteils eingeklemmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (14) entlang seiner parallel zu den freigelassenen Seitenflächen des Warengebindes liegenden Längskanten verlaufende, ein displayartiges Aufstellen des Oberteiles ermöglichende Versteifungseinrichtungen in Form von mit Abstand von den betreffenden Oberteil-Längskanten angeordneten Sollknicklinien (26) aufweist, entlang derer seitliche Flanschteile (28) des Oberteiles (14) unter einem Winkel von im wesentlichen 90° abknickbar sind.
    30
DE19792910329 1979-03-16 1979-03-16 Sammelverpackung zum Verpacken von Warengebinden oder dergleichen Expired DE2910329C2 (de)

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