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DE3408669C2 - - Google Patents

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DE3408669C2
DE3408669C2 DE19843408669 DE3408669A DE3408669C2 DE 3408669 C2 DE3408669 C2 DE 3408669C2 DE 19843408669 DE19843408669 DE 19843408669 DE 3408669 A DE3408669 A DE 3408669A DE 3408669 C2 DE3408669 C2 DE 3408669C2
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DE
Germany
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container
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tabs
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DE19843408669
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Udo 5600 Wuppertal De Zwarg
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REINHART SCHMIDT GMBH & CO.KG, 42327 WUPPERTAL, DE
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Reinhart Schmidt 5600 Wuppertal De GmbH
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D5/54Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing
    • B65D5/5495Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for separating interconnected containers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Behälter zur Aufnah­ me von insbesondere Briefumschlägen, wobei der Behälter als Doppelschachtel aus zwei gleichgestalteten, klappba­ ren Behälterhälften besteht, die in aufgeklappter Stel­ lung buchartig zueinander liegen und je eine obere Ent­ nahmeöffnung aufweisen, hergestellt aus einem einteili­ gen Faltzuschnitt für zwei Behälterhälften mit je einem Boden und daran in Längsrichtung angeordneten Längssei­ tenwänden mit äußeren Umlenklaschen und inneren Stirn­ wandlaschen und in Querrichtung angelenkten Außen-Quer­ seitenwänden, wobei die Böden über ihre gesamte Länge durch einen Steg verbunden sind.
Eine Verpackung dieser Art ist durch DE-OS 27 37 223 bekannt. Die dem Steg näherliegenden Flächenabschnitte sind im Zustand der buchförmig aufgeklappten Stellung der Behälterhälften erst zu Innen-Querseitenwänden ver­ bunden, wenn die Flächenabschnitte des Steges wandbil­ dend beigezogen werden. Der Steg geht so zwingend ganz in der Behälterform auf. Besagter Behälter fungiert als von Borden umgebenes, doppelkammriges Tablett. Die einan­ der benachbarten Trays dienen zum Einstellen irgendwel­ cher Gegenstände, welche gemäß zeichnerischer Darstel­ lung den Stirnrand der Trays überragen. Diese Benutzungs­ form wirkt bei ordnungsgemäß gefüllten Behälterhälften einem buchartigen Zuklappen entgegen. Andererseits wurde bei auf Höhe des Stirnrandes abschließender Befüllung des Behälters in einem solchen geschlossenen Zustand auf­ grund einer nach außen gerichteten kontinuierlichen Verjüngung der Längsseitenwände kein schützend umschlie­ ßendes Verhüllen des Inhalts zustande kommen; es verblei­ ben offene Zwickel.
Durch die DE-OS 28 18 483 ist eine zu einer quaderförmi­ gen Endverpackung führende Lösung bekannt, die aus drei Faltzuschnitten gebildet wird. Zwei gleichgestaltete, jedoch separate Faltzuschnitte dienen zur Faltung umriß­ gleicher Trays, wohingegen der dritte Faltzuschnitt im Sinne einer die Borde der Trays und den Warenüberstand umschließenden Wickelhülle genutzt wird. Zur Lagesiche­ rung besagter Wickelhülle greifen von dieser ausgehende Steckzungen in bodennahe Schlitze der Trays ein. Die freien Enden der Wickelhülle bilden die vierte Wand des Quaders nur randübergreifende Laschen aus, so daß eine Restöffnung in Form einer Entnahmeöffnung verbleibt. Diese Laschen liegen peripher; die trayabgewandten Stirn­ flächen des eingestellten Gutes treten berührend gegen­ einander.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Doppel­ schachtel unter Verwendung eines Faltzuschnitts zu schaf­ fen, welche vorteilhafte zur versandtechnisch und ge­ brauchsmäßig günstigen Unterbringung von beispielsweise Briefumschlägen oder dergleichen dient, wobei trotz leichter Entnahme sowohl in der Abklappstellung als auch während der Klappbewegung eine stabile Halterung der Briefumschläge oder dergleichen gegeben ist.
Gelöst ist diese Aufgabe durch die im Anspruch 1 angege­ benen Merkmale.
Die Unteransprüche sind vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes.
Zufolge solcher Ausgestaltung ist eine vorteilhafte Doppelschachtel unter Zugrundelegung eines Faltzu­ schnitts erzielt. Sie zeichnet sich durch eine günstige Handhabung beim Verfüllen und Entleeren aus, ist stabil und bringt einen optimalen Verpackungsschutz für das Stapelgut, dies sowohl bei Versand, Lagerhaltung und vor allem auch in der Einsatzphase. Beispielsweise Briefum­ schläge erhalten eine allseitige Abstützung, die bei hoher Stapeltreue bis zuletzt aufrechterhalten bleibt. Hierdurch ist auch eine günstige Voraussetzung für das Magazinieren von Kuvertierautomaten gegeben. Selbst eine Teilentnahme bringt kein Problem für das Wiederschließen der Behälterhälften der Doppelschachtel. Die Herstellung eines solchen aufrichtbaren Behälters ist einfach und wirtschaftlich. Zur Schließung der vierten Seite werden Materialabschnitte herangezogen, die bei einem gattungs­ gemäßen Faltzuschnitt ohnehin anfallen. Erfindungsgemäß ist dabei so vorgegangen, daß der Steg als Stegfläche mit einer Länge, die in etwa seiner Breite entspricht, ausgebildet ist und dieser Steg beim Aufrichten der Behälterhälften eine Außenseite des geschlossenen Behäl­ ters bildet, die den innenliegenden Stirnwandlaschen, die je eine Innen-Querseitenwand bilden, gegenüberliegt, und die dabei gegeneinander stoßenden Stirnkanten der Längsseitenwände angelenkte, umklappbare Laschen aufwei­ sen, die einen Randbereich der Entnahmeöffnung abdecken. Durch die beweglichen Laschen wird der volle Querschnitt der Behälterhälften frei zur Entnahme bzw. zum Einführen des Füllguts. Dagegen bringt das Hochklappen bzw. Rück­ klappen der Laschen in die Öffnungsebene den erläuterten wirksamen Schutz gegen Herausrutschen bei der Klappbewe­ gung. Beim Zusammenklappenwirken sie wie Distanzlei­ sten. Beispielsweise eingestellte Briefumschläge können so nicht ineinanderrut­ schen. Dieser vorteilhafte Effekt tritt zusätzlich zu der schon angesprochenen Rückhaltefunktion auf, wenn also die beiden Behälterhälften der Doppelschachtel buchartig gegeneinanderklappend geschlossen werden sol­ len. Das um den Steg herum auftretende Klappen ist auch in dieser Richtung weitestgehend unbeeinträchtigt durch die von den freigeschnittenen Flächenabschnitten gebilde­ ten Innen-Querseitenwände. Diese stützen den Inhalt ab. Der Steg selbst fungiert bei geschlossenem Behälter als in dieser Richtung liegende Doppelwand (äußere Quer­ wand), etwa im Sinne einer partiellen Wickelhülle. Durch die Bemessungsformel (Länge und Breite des Steges sind etwa gleich) liegt auch ausreichend Material vor für die freigeschnittenen wandungsbildenden Flächenabschnitte. Die von jeweils zwei Flächenabschnitten beider Stegsei­ ten gebildeten Innen-Querseitenwände bilden den ganzen Wandbereich. Ihre Fixierung aneinander läßt sich, wenn auf Verbindungselemente wie Klammern, Leim etc. verzich­ tet werden soll, in vorteilhafter Weise sogar zuschnitts­ seitig lösen, indem ein solcher Faltzuschnitt zum Her­ stellen des Behälters gemäß Anspruch 1 so ausgebildet wird, daß ein die beiden aufeinander zugerichteten Stirn­ wandlaschen der beiden Innen-Querseitenwände jeder Behäl­ terhälfte durch Einstecklaschen untereinander verhakt sind. Dabei bietet sich eine günstige Lösung insofern an, als die Haken durch hälftenüberschreitenden Frei­ schnitt gebildet sind. Der Faltzuschnitt ist in vorteil­ hafter Weise sodann dahingehend weitergebildet, daß der Steg auf seiner Längsmittellinie eine Perforationslinie besitzt und die beiden Außen-Querseitenwände der beiden Behälterhälften durch eine Stecklaschenverbindung irre­ versibel untereinander gekuppelt sind, welche eine im Bereich der freien Randkante liegende Klappachse bildet.
Eine solche Maßnahme hat den benutzungstechnischen Vor­ teil, daß durch die dann am Schachteloberrand liegende Scharnierstelle die beiden Behälterhälften in aufgeklapp­ tem Zustand abstandsfrei eng aneinanderliegen. Der durch Perforationsbruch geteilte Steg formt in diesem Falle je anteilig eine Schutzdecke für die Innen-Querseitenwände. Solche Deckel können bei Teilentnahme des Inhalts durch einen Klebestreifen oder dergleichen gesichert werden. Die erläuterte enge Aneinanderlage läßt sich aufgrund der Perforationslinie aber auch in diesem Bereich reali­ sieren, indem der Steg einfach in eine spitzwinklige V-Stellung überführt wird. Weiter wird vorgeschlagen, daß die obere Randkante der Innen-Querseitenwände zu einer Greiföffnung zurückgeschnitten bzw. -gefaltet ist. Eine solche Greiföffnung kann durch einen Stützkarton abgedeckt sein, welcher die flache Erstreckungslage der Briefumschläge begünstigt. Schließlich besteht noch ein vorteilhaftes Merkmal darin, daß die Umfaltung an der oberen Randkante der Außen-Querseitenwand einen Einsteck­ schlitz für die Verbindungs-Stecklasche aufweist und die übergriffenen Umlenklaschen korrespondierend zum Einst­ eckschlitz einen randseitigen Ausschnitt ausbilden. Hierdurch entsteht ein definierter Steckschacht in einer durch Faltung stabilen, im Grunde dreilagigen Zone.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 den Faltzuschnitt in Draufsicht,
Fig. 2 eine aus diesem Faltzuschnitt gebildete Doppelschachtel in ge­ fülltem Zustand, aufgeklappt,
Fig. 3 die buchartig geschlossene Doppelschachtel mit in strichpunktier­ ten Linien dargestellter Ausgangsposition,
Fig. 4 den Schnitt gemäß Linie IV-IV in Fig. 3 und
Fig. 5 eine in Bezug auf die Perforationslinie abgewandelte Ausgestal­ tung der Doppelschachtel.
Der in Fig. 1 dargestellte, aus Karton, Wellpappe oder dergleichen ge­ stanzte Faltzuschnitt berücksichtigt den Faltflächenbedarf zweier räumlich gleichgestalteter Behälterhälften I, II.
Der größte Flächenanteil beider Hälften entfällt auf zwei Böden 1. Letztere weisen etwa quadratischen Grundriß auf. Verbunden sind die Böden 1 durch einen Steg 2. Dessen Länge x entspricht im wesentlichen seiner Breite y und ist flächenmäßig dem Boden 1 gleichgestellt.
Da die in Reihen-Erstreckungsrichtung der Böden 1 und des Steges 2 liegenden Bodenkanten geringfügig länger sind, ist bezüglich der quer daran anschließenden Zuschnittsbereiche von Längsseitenwänden 3 die Rede. Die das exakte Aufrichten bzw. Falten der Doppelschachtel bringenden Falzlinien tragen überwiegend das Bezugszeichen 4.
Die Böden 1 und die Längsseitenwände 3 weisen an allen vier Seiten Falzlinien 4 auf. An die äußeren, längeren Falzlinien 4 der Längsseitenwände 3 sind Laschen 5 angelenkt. Deren Ecken sind gekappt. Der Kappschnitt reicht bis auf die Falzlinie 4 und weist einen Schrägungswinkel von 45° an der stegabgewandten Seite und von ca. 30° an der dem Steg 2 zugewandten Seite auf.
Jenseits der Randkanten 6 des Steges 2 befinden sich je zwei freige­ schnittene Stirnwandlaschen 7, 8 und 9, 10. Letztere bilden Innen- Querseitenwände 11 und 12. Die vier Stirnwandlaschen 7 bis 10 gehen von den stegseitigen Enden der Längsseitenwände 3 aus. Sie lassen sich um die dortige kurze Falzkante 4 hochklappen und unter Aufrichten der Längsseitenwände 3 einklappen. Diese Situation ergibt sich deutlich aus Fig. 2. Die beiden aufeinander zu gerichteten Stirnwandlaschen 7, 8 bzw. 9, 10 bilden die Querseitenwände 11, 12 und sind dort durch Einstecklaschen 13 untereinander verhakt. Die Einstecklaschen 13 fallen wie die Stirnwandlaschen 7-10 flächenmäßig im ohnehin vorhandenen Materialbereich zwischen den Längswänden 3 an. So schließt die Außen­ längskante 13″″ der Einstecklaschen 13 in fluchtender Ausrichtung mit den Außenkanten 5′ der Laschen 5 ab.
Die Einstecklaschen 13 sind anteilig vom Material der Stirnwandlaschen 7 und 10 bzw. 8 und 9 gebildet, wobei der den Hakenkopf 13′ bildende Teil des Stirnwandabschnitts 7 der einen Behälterhälfte I aus dem Stirnwand­ abschnitt 10 der anderen Behälterhälfte II und der Hakenkopf 13′ dieser Behälterhälfte II aus dem Stirnwandabschnitt 8 der Behälterhälfte I freigeschnitten ist. Der parallel zur Randkante 6 des Steges 2 um die Falzlinie 4′ umfaltbare Hakenschaft 13″ wurzelt dagegen im Stirnwandabschnitt 7 der Behälterhälfte I bzw. Stirnwandabschnitt 9 der Behälterhälfte II. Der Hakenkopf 13′ greift in einen räumlich an entsprechender Stelle vorgesehenen Verhakungsschlitz 14 der korres­ pondierenden Stirnwandlaschen 8 bzw. 10 ein. Die halbe Einsteckla­ schenbreite überragt die parallel zur Randkante 6 verlaufende obere Randkante 15 der Stirnwandlaschen 7 bis 10. Die Tiefe des Verha­ kungsschlitzes 14 und die des Hakenmaules 16 entspricht dem Überstands­ maß Ü. In der Verhakungsgrundstellung ergibt sich auf diese Weise im fertig gefalteten Zustand im Bereich der oberen Randkante 15 der Innen-Quer­ seitenwand 11 bzw. 12 eine Greiföffnung G, um die bis zur oberen Randkante reichenden Briefumschläge 17 bequem und sicher erfassen zu können, sei es durch manuelle Entnahme oder automatisches Vereinzeln.
Zum Beispiel zum Zwecke des raumsparenden Aneinanderfügens der beiden Behälterhälften I, II nach dem Aufklappen ist der Steg 2 auf seiner Längsmittellinie z-z perforiert. Die Perforationslinie trägt das Bezugszeichen 18. Die Perforation erlaubt das Falten des Steges 2 unter Aufhebung des Klappfreiraumes F. Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist die Perforation als Doppellinie realisiert. Der so gebildete Reißstreifen 19 geht im Mittelbereich in zwei laschenartig verbreiterte Greiflappen 20 über, die durch eine Querperforation 21 geteilt sind. Es bedarf lediglich des Eindrückens dieser Zone, so daß der eine oder an­ dere Greiflappen ausweicht und der freigewordene Greiflappen gut gefaßt werden kann. Zur Verstärkung des Reißstreifens kann dieser mit einem Klebeband versehen sein.
Auf diese Weise läßt sich die Doppelschachtel leicht in die Hälften I und II teilen. Ansonsten wird der Zusammenhalt durch eine Stecklaschenver­ bindung irreversibler Art bewirkt. Diese Verbindungs-Stecklasche trägt das Bezugszeichen 22 und bildet eine auf Höhe der freien Randkante K der Behälterhälfte I liegende Klappachse 23, und zwar im Bereich der auch hier von freigeschnittenen Umlenklaschen 24, 25 bzw. 26, 27 mitgebildeten Schachtel-Außen-Querseitenwände 29 bzw. 30. Die Umlenklaschen 24 bis 27 werden im Bereich des stegabgewandten Endes der Längsseitenwände 3 auf- und dann zu Außen-Querseiten eingeklappt. Zusätzliche, vom Boden 1 ausgehende, aneinanderhängende und wiederum durch Falzlinien 4 abgeteilte Außen- Querseitenwände 31, 32 übergreifen die Umlenklaschen 24, 25 bzw. 26, 27, so daß diese Wände dreilagig werden. Die Stecklasche 22 ist aus dem freien, in den Schachtelinnenraum einschlagbaren Abschnitt 32 freige­ schnitten. Die Enden der Lasche weisen Querrundung auf. Der Freischnitt läuft in die Ebene der Falzlinie 4 ein unter Bildung der Klappachse 23 zwischen den Freischnittenden. Der zugehörige Einsteckschlitz 33 liegt an korrespondierender Stelle der anderen Schachtelhälfte II. Um ein Zurückfedern des Abschnitts 32 aus seiner Einschlagstellung (vergl. Fig. 5) zu vermeiden, befinden sich an dessen äußeren freien Längskante Steckvorsprünge 34. Letztere treten riegelartig in zugehörige Fenster 35 der bodenseitigen Innenecke der Schachtel-Außen-Querseitenwände 29, 30. Die Außenecken der Flächenabschnitte 26 und 27 weisen Ausschnitte 37 auf, und zwar mindestens entsprechend dem Flächenbereich der Verbindungs-Stecklasche 22. Dies führt zu einem Steckschacht innerhalb der dreilagigen Schachtel-Außen-Quer­ seitenwand 30. Zur Erzielung der irreversiblen Steckverbindung ist die Schlitzlänge kleiner als die entsprechende Länge der Verbindungs-Steck­ lasche 22. Ihr Einführen geschieht so gegen einen gewissen Widerstand. Die Verbindung für das buchförmige Aufklappen der Doppelschachtel zur Freilage der inneren Schachtelbreitseiten nach vorherigem Öffnen des Perforationsverschlusses, reicht völlig aus, zumal die aneinanderliegenden Schachtelkanten sich einander abstützen und die Stecklaschenverbindung mittig liegt.
Zum Herrichten der Doppelschachtel werden zunächst die Längsseitenwände 3 aufgerichtet und anschließend die die Innen-Querseitenwände 11, 12 und die die Schachtel-Außen-Querseitenwände 29, 30 bringenden Flächenabschnitte eingeklappt. Es folgt das Verhaken der stegseitigen Flächenabschnitte miteinander, indem die aufeinander zu gerichteten Abschnitte von zuvor nach auswärts abgeklappten Einstecklaschen 13 aneinander gefesselt werden. Dabei klappt die korrespondierende Längs­ wand 3 mit. Anschließend werden die Außen-Querseitenwände 31 und 32 in Parallellage gebracht, dies unter Erfassen der Umlenklaschen 24, 25 bzw. 26, 27 mit anschließendem Eintritt der Steckvorsprünge 34 in die Fenster 35.
Nach dem Hochklappen der Laschen 5 bis in die Ebene der Längsseiten­ wände 3 liegt der volle Füllquerschnitt für die Briefumschläge 17 frei. Letztere werden hochkant eingestellt. Ihre kürzere Breitseite entspricht im wesentlichen der Höhe H des Aufnahmeraumes. Nach dem Füllen bedarf es lediglich des Zurückklappens der Laschen 5, welche als Siche­ rungsleisten das Füllgut partiell überfangen, den größeren Flächenbereich jedoch als Fenster offenlassen. Unter buchartigem Gegeneinanderklappen aus der in Fig. 3 in strichpunktierten Linien dargestellten Stellung ergibt sich die aus Fig. 3 ersichtliche, quaderförmige Verpackung. Bei diesem Hochklappen verhindern die Laschen 5 zu dem ein Herausrutschen des Einliegegutes aus dem Schachtelinneren. Auch in der Verschlußstellung (Fig. 3) wirken sie als Sicherungshalt. Innenseitig vor der Greiföffnung G befindet sich eine eingesteckte Stützwand 36. Dieser zufolge wird der als Greiföffnung G dienende Ausschnitt überbrückt. Die in Aufbewah­ rungsstellung horizontal aufliegenden Briefumschläge 17 erhalten eine eine Wellung vermeidende Abstützung. Neben den acht Außenecken liegen weitere acht Innenecken als das schachtelgebilde abstützender Faktor vor. Eine solche Verpackung ist daher, trotz geringer Wandungsdicke des Faltzuschnitts, äußerst formstabil.
Alle in der Beschreibung erwähnten und in der Zeichnung dargestellten neuen Merkmale sind erfindungswesentlich, auch soweit sie in den An­ sprüchen nicht ausdrücklich beansprucht sind.

Claims (5)

1. Behälter zur Aufnahme von insbesondere Briefumschlä­ gen (17), wobei der Behälter als Doppelschachtel aus zwei gleichgestalteten, klappbaren Behälterhälften (1, 11) besteht, die in aufgeklappter Stellung buchförmig zueinander liegen und je eine obere Entnahmeöffnung aufweisen, hergestellt aus einem einteiligen Faltzu­ schnitt für zwei Behälterhälften (1, 11) mit je einem Boden (1) und daran in Längsrichtung angeordneten Längs­ seitenwänden (3) mit äußeren Umlenklaschen (24-27) und inneren Stirnwandlaschen (7-10) und in Querrichtung angelenkten Außen-Querseitenwänden (31, 32), wobei die Böden (1) über ihre gesamten Länge (x) durch einen Steg (2) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (2) als Stegfläche mit einer Länge (x), die in etwa seiner Breite (y) entspricht, ausgebildet ist und dieser Steg (2) beim Aufrichten der Behälterhälften (1, 11) eine Außenseite des geschlossenen Behälters bildet, die den innen liegenden Stirnwandlaschen (7-10), die je eine Innen-Querseitenwand (11, 12) bilden, gegenüberliegt, und die dabei gegeneinander stoßenden Stirnkanten der Längs­ seitenwände (3) angelenkte, umklappbare Laschen (5) aufweisen, die einen Randbereich der Entnahmeöffnung abdecken.
2. Faltzuschnitt zum Herstellen eines Behälters nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden auf einander zu gerichteten Stirnwandlaschen (7, 8 bzw. 9, 10) der beiden Innen-Querseitenwände (11, 12) jeder Behälter­ hälfte (1, 11) durch Einstecklaschen (13) untereinander verhakt sind.
3. Faltzuschnitt zum Herstellen eines Behälters insbeson­ dere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (2) auf seiner Längsmittellinie (z-z) eine Perfora­ tionslinie (18) besitzt und die beiden Außen-Querseiten­ wände (29, 30) der beiden Behälterhälften (1, 11) durch eine Stecklaschenverbindung irreversibel untereinander gekuppelt sind, welche eine im Bereich der freien Rand­ kante (K) liegende Klappachse (23) bildet.
4. Faltzuschnitt zum Herstellen eines Behälters nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Rand­ kante (15) der Innen-Querseitenwände (11, 12) zu einer Greiföffnung (G) zurückgeschnitten ist.
5. Faltzuschnitt zum Herstellen eines Behälters nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Umfaltung an der oberen Randkante der Außen-Querseitenwand (30) einen Einsteckschlitz (33) für die Verbindungs-Stecklasche (22) aufweist und die übergriffenen Umlenklaschen (26, 27) korrespondierend zum Einsteckschlitz (33) einen randseitigen Ausschnitt (37) ausbilden.
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