DE2902351A1 - Insbesondere faelschungssicheres kennzeichenschild, vorzugsweise fuer kraftfahrzeuge - Google Patents
Insbesondere faelschungssicheres kennzeichenschild, vorzugsweise fuer kraftfahrzeugeInfo
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Description
- Insbesondere fälschungssicheres Kennzeichenschild,
- vorzugsweise für Kraftfahrzeuge Die Erfindung betrifft ein insbesondere fälschungssicheres Kennzeichenschild nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
- Es sind fälschungserschwerte und fälschungssichere Kennzeichenschilder in Folienform für Kraftfahrzeuge bekannt, die so aufgebaut sind, daß die als Kennzeichnungsträger dienende Folie beispielsweise im Material durch Perforierung oder dergleichen geschwächt oder daß die amtliche Kennzeichennummer im speziellen Druckverfahren hergestellt ist. Bei gewaltsamer oder unberechtigt manipulierter Entfernung des Kennzeichenschildes von der Fahrzeugkarosse wird dieses irreparabel zerstört. Es hat sich aber herausgestellt, daß bei amtlicher Stillegung eines Kraftfahrzeuges durch Entfernung des Kennzeichenschildes in Folge dessen Cesaintzerstörung bei seiner Entfernung kein körperliches Nachweismittel über die tatsächliche Entfernung des Schildes erhalten wird, wenn man von den puzzelartigen Stücken des abgelösten und zerstörten Schildes absieht.
- Demgemäß besteht die Aufgabe der Erfindung in der Schaffung eines insbesondere fälschungssicheren Kennzeichenschildes nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, bei dem es auf einfache Weise möglich ist, daß bei der Entwertung des Kennzeichenschildes ein brauchbares Nachweismittel über die tatsächliche Schildentwertung erhalten wird.
- Die Lösung dieser Aufgabe ist in dem Kennzeichen des Anspruches 1 angegeben.
- Mit dieser Lösung ist es auf einfache Weise möglich, zwecks amtlicher Stillegung des Kraftfahrzeuges das betreffende Folienkennzeichenschild zu entwerten und gleichzeitig ein brauchbares Nachweismittel über die Entwertung zu erhalten. Dabei ist es möglich, daß die Fälschungssicherheit beibehalten werden kann.
- Zur Stillegung des Fahrzeuges wird die Entwertungs- und Nachweisfolie, die selbst unzerstört erhalten bleibt, aus dem übrigen Kennzeichenschild herausgerissen, wobei ein streifenartiger Teil aus der Trägerfolie mitherausgerissen wird. Der so entstandene herausgetrennte Streifen enthält zum einen die amtliche Fahrzeugnummer als verkleinerten Kontrollaufdruck und zum anderen einen Teil des amtlichen Kennzeichenaufdruckes in Originalgröße, so daß es anhand dieses Streifens für die betreffende Amtsstelle ersichtlich ist, um welches amtliches Kennzeichen es sich im jeweiligen Fall handelt und daß das betreffende Kennzeichenschild auch tatsächlich für jedermann deutlich sichtbar entwertet ist.
- Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß das angestrebte Ziel ohne flächenmäßige Vergrößerung der bisherigen Schildgröße erreicht werden kann.
- In den Unteransprüchen 2 bis 8 sind vorteilhafte Ausführungsbeispiele unter Schutz gestellt.. Das Beispiel nach Figur 2 ernioglicht eine besonders einfache und wirksame Ausführungsform.
- Die Erfindung ist nachstehend anhand der in der anliegenden Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele naher erläutert.
- Es zeigen in schematischer Darstellung und teilweise in stark vergrößerter Form: Figur 1 eine Aufsicht auf ein Kennzeichenschild nach der Erfindung, Figur 2 einen Querschnitt durch das Schild nach Figur 1, Figur 3 einen Entwertungsvorgang des Schildes nach Figur 1, Figur 4 eine weitere Ausführungsform nach der Erfindung im Querschnitt.
- Das in den Figuren 1 bis 3 dargestellte Ausführungsbeispiel in Form eines Kraftfahrzeug-Kennzeichenschildes, das bevorzugt von innen an einer Fensterscheibe angebracht wird, besteht aus einer durchsichtis,en oder retroreflektierenden Trägerfolie 1, die in üblicher Weise durch Schwächungslinien oder Perforationen derart geschwächt ist, daß sie bei Entfernung von ihrer Unterlage bzw. Scheibe irreparabel zerstört wird. Dadurch ist die Wiederverwendung der Folie 1, auf der das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges als Kennzeichnungsaufdruck aufgebracht ist, ausgeschlossen. Auf ihrer Innenseite ist die Folie 1 unter Zwischenfügung eines Trennmittels 3, beispielsweise ein Lack, mit dem Kennzeichnungsaufdruck 4 versehen. Dies kann zum Beispiel so geschehen, daß der Aufdruck 4 in seinem Längsmittelbereich 4a stärker an der Folie 1 haftet als an seinen beiden äußeren Längsbereichen 4b. Die Bereiche 4b bleiben somit an der Fensterscheibe 6 haften, da sie an der Klebeschicht 5, die die Folie 1 mit der Scheibe fest verbindet, wesentlich stärker haften. Eine Entfernung der den Bereichen 4b gegenüberliegenden Klebeschichtbereiche von der Scheibe 6 hat unweigerlich die irrepareble Zerstörung der Aufdrucksbereiche 4b zur Folge, was an sich bekannt ist. Dadurch ist die Fälschungssicherheit gewährleistet.
- Solange das Kennzeichenschild nicht an der Scheibe angebracht ist, ist die Klebeschicht 5 in bekannter Weise durch ein leicht ablösbares Schutzpapier oder dergleichen geschützt.
- Wie deutlich in Figur 2 zu sehen ist, befindet sich auf der bedruckten Seite der Trägerfolie. 1 eine transparente Entwertungs-und Nachweisfolie 7, die so fest mit der Trägerfolie verbunden ist, daß der Längsmittelbereich 1a der Folie 1 beim Ziehen an der Folie 7 unzerstört mitherausgetrennt wird. Die Folie 7 muß also reißfest sein, um unzerstört aus dem übrigen Kennzeichenschild herausgerissen werden zu können, und ferner transparent, damit das amtliche Kraftfahrzeug-Kennzeichen sichtbar bleibt, weil die Folie 7 sich mit einem Teil des amtlichen Kennzeichens überlappt und die Blickrichtung auf das Kennzeichen gemäß dem Pfeil B durch die Scheibe 6 hindurch erfolgt.
- Vorzugsweise besteht die Folie 7 aus einem Kunststoffstreifen, der das gesamte Längsmittelfeld 1a der Trägerfolie 1 überdeckt und wenigstens eine Grifflasche 9 aufweist, die gegenüber der Folie 1 vorsteht, um das Erfassen der Folie 7 zu erleichtern.
- In der Breite ist die Folie 7 so bemessen, daß wenigstens ein Längs rand des Kennzeichnungsaufdruckes 4 gegenüber der Folie 7 vorsteht. In den dargestellten Beispielen stehen beide Längsränder vor, wie aus den Figuren 1 und 3 klar zu sehen ist.
- Weitere wichtige Merkmale der Folie 7 bestehen darin, daß diese wenigstens zwei Abschnitte aufweist. Der eine Abschnitt ist dazu da, um, wie schon angedeutet, mit dem Kennzeichnungsaufdruck 4 teilweise in Uberdeckung zu gelangen. Dies kann das Ortskürzel oder der Nummerteil des amtlichen Kraftfahrzeug-Kennzeichens sein oder, wie in den dargestellten Beispielen, beide Kennzeichenteile. Der andere Abschnitt 10 hat die Aufgabe, einen Kontrollaufdruck 11 aufzunehmen, und befindet sich an einer Stelle, die nicht vom Kennzeichnungsaufdruck 4 belegt ist, zum Beispiel zwischen den beiden Teilen des amtlichen Kennzeichens (Fig.1). Der Kontrollaufdruck 11 besteht beispielsweise in der' Wiederholung des amtlichen Kennzeichens in verkleinerter Form, wie Figur 1 zeigt, und kann auf der Entwertungs- und Nachweisfolie 7 aufgedruckt sein. Er kann aber auch auf der Trägerfolie 1 aufgedruckt sein, derart, daß er bzw. der betreffende Teil der Folie 1 nach dem Entwertungsvorgang des Kennzeichenschildes unversehrt an der Folie 7 haftet.
- Figur 3 zeigt einen Entwertungsvorgang. Man sieht, daß beim Brfassen der Entwertungs- und Nachweisfolie 7 an ihrer Grifflasche 9 und ihrem Abreißen vom Kennzeichenschild das Längsmittelfeld 1a der Trägerfolie 1 mitherausgerissen wird. Dabei reißt die Folie 1 im wesentlichen im Bereich der Längsränder der Folie 7 } j mehr oder weniger gerade durch. Während dabei die übrige Trägerfolie 1 mit dem Rest des nun zerstörten amtlichen Kennzeichens auf der Scheibe 6 zurückbleibt, weist dagegen der herausgelöste Längsmittelstreifen 12 neben dem anderen Rest des amtlichen Kennzeichens den Kontrollaufdruck 11 vollständig und unversehrt auf. Dieser Streifen 12 kann somit der amtlichen Stelle als wirklicher Nachweis der tatsächlichen Entwertung des betreffenden amtlichen Kennzeichens zwecks Stillegung des Fahrzeuges vorgelegt werden.
- Figur 4 zeigt eine andere Ausführungsform, wobei für gleiche Teile gleiche Bezugsziffern verwendet sind. Der Unterschied vom vorbeschriebenen Beispiel besteht- darin, daß sich die Entwertungs-und Nachweisfolie 7 zwischen der Klebeschicht 5 und der Scheibe 6 befindet. Im übrigen stimmt der Aufbau des Schildes mit dem anderen Beispiel überein. Auch bei dieser Ausführungsform wirdder Streifen 12 bei der Entwertung des übrigen Schildes erhalten.
- Sollte es vorkommen, daß beim Ziehen an der Entwertungs- und Nachweisfolie 7 die gesamte Trägerfolie 1 abgelöst wird, dann bleibt jedoch zur Erhaltung der Fälschungssicherheit auch dabei ein Teil des Kennzeichnungsaufdruckes 4 auf der an der Scheibe haften bleibenden Klebeschicht zurück.
- Das neue Kennzeichenschild wird bevorzugt in Verbindung mit einer Kraftfahrzeugscheibe verwendet. Es kann aber auch auf die Fahrzeugkarosse aufgeklebt werden. Wenn dabei der beispielsweise erläuterte Aufbau des Schildes verwendet wird, braucht die Entwertungs- und Nachweis folie 7 nicht unbedingt transparent zu sein.
- Eine einfache Herstellweise des neuen Schildes besteht darin, daß die Folie 7 auf die zuvor auf eine Herstellunterlage aufgetragene Klebeschicht aufgebracht wird. Darauf wird dann die ansonsten fertig vorbereitete Trägerfolie aufgebracht, was unter Druckanwendung geschehen kann.
- Es sei noch erwähnt, daß der Bereich 1a der Folie 1 in seiner Höhe der Höhe der Folie 7 entspricht, während der Bereich 4a des Aufdruckes 4 der Höhe der Folie 7 entsprechen kann, aber nicht muß. Dies ist aus Figur 2 deutlich zu erkennen Obwohl die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele bevorzugt bei fälschungssicheren Kraftfahrzeugschildern angewendet werden, kann das vorstehend erläuterte Prinzip auch bei nicht fälschungssicheren Kennzeichnungen benutzt. werden, zum Beispiel bei anderen amtlichen oder nicht amtlichen Plaketten, Schildern oder dergleichen. Es wird daher auch hierfür Schutz begehrt.
- r Leerseite
Claims (8)
- Patentansprüche Insbesondere fälschungssicheres Kennzeichenschild in Folienform, vorzugsweise für Kraftfahrzeuge, bestehend aus einer auf eine Unterlage aufklebbaren Trägerfolie aus Kunststoff oder retroreflektierendem Material mit dem das Kraftfahrzeug-Kennzeichen darstellenden Kennzeichnungsaufdruck, wobei die Folge im Material geschwächt und/oder derart bedruckt ist, daß si selbst oder ihr Kennzeichnungsaufdruck bei Manipulation an der Folie irreparabel zerstrört wird, gekennzeichnet durch folgende Merkmale: 1. daß die Trägerfolie (1) mit einer unzerstörbaren EntwertunX,s-und Nachweisfolie (7) verbunden ist, 2. und daß die Entwertungs- und Nachweisfolie (7) einen ersten Abschnitt (10) für einen Kontrollaufdruck (11) und 3. wenigstens einen weiteren Abschnitt für dessen überlappung mit einem Teil des Kennzeichnungsaufdruckes (4) der Trägerfolie (1) aufweist.
- 2. Kennzeichenschild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Entwertungs- und Nachweisfolie (7) aus einem transparenten Kunststoffstreifen besteht, der das gesamte Längsmittelfeld (1a) der Trägerfolie (1) und den Kontrollaufdruck (11) überdeckt, und daß der Streifen in der Breite so bemessen ist, daß der Kennzeichnungsaufdruck (4) der Trägerfolie (1) gegenüber wenigstens einem Längsrand des Kunststoffstreifens vorsteht.
- 3. Kennzeichenschild nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kontrollaufdruck (11) auf der Trägerfolie (1) oder auf der Entwertungs- und Nachweisfolie (7) aufgebracht ist.
- 4. Kennzeichenschild nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Kontrollaufdruck (11) aus dem Kennzeichnungsaufdruck in verkleinerter Form besteht und daß der erste Abschnitt (10) der Entwertungs- und Nachweisfolie (7) den Kontrollaufdruck (11) an einer Stelle aufweist oder überdeckt, die nicht vom Kennzeichnungsaufdruck (4) belegt ist.
- 5. Kennzeichenschild nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kennzeichnungsaufdruck (4) aus einem Kfz-Kennzeichen besteht und daß der Kontrollaufdruck (11) zwischen dem Ortskürzel und dem Nummernteil des Kfz-Kennzeichens vorgesehen ist.
- 6. Kennzeichenschild nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem der Kennzeichnungsaufdruck der aufklebbaren Trägerfolie unterschiedliche Haftfähigkeit an dieser Folie aufweist, wobei die den Kennzeichnungsaufdruck tragende Folienseite mit der Klebeschicht versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Entwertungs- und Nachweisfolie (7) zwischen der Klebeschicht (5) und der Trägerfolie (1) vorgesehen ist und wenigstens den Bereich (4a) des Kennzeichnungsaufsruckes (4) mit der stärkeren Haftfähigkeit an der Trägerfolie (1) überdeckt.
- 7. Kennzeichenschild nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Entwertungs- und Nachweisfolie (7) wenigstens eine Grifflasche (9) aufweiset.
- 8. Verfahren zur Herstellung des Kennzeichenschildes nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Entwertungs- und Nachweis folie (7) auf die zuvor auf eine Herstellunterlage aufgetragene Klebeschicht aufgebracht wird und daß dann darauf die fertig vorbereitete Trägerfolie aufgebracht wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19792902351 DE2902351A1 (de) | 1979-01-22 | 1979-01-22 | Insbesondere faelschungssicheres kennzeichenschild, vorzugsweise fuer kraftfahrzeuge |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19792902351 DE2902351A1 (de) | 1979-01-22 | 1979-01-22 | Insbesondere faelschungssicheres kennzeichenschild, vorzugsweise fuer kraftfahrzeuge |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2902351A1 true DE2902351A1 (de) | 1980-07-31 |
Family
ID=6061129
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE19792902351 Ceased DE2902351A1 (de) | 1979-01-22 | 1979-01-22 | Insbesondere faelschungssicheres kennzeichenschild, vorzugsweise fuer kraftfahrzeuge |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE2902351A1 (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3633344A1 (de) * | 1986-10-01 | 1988-04-14 | Rolf Genster | Faelschungssichere tuev- und stadtplaketten fuer kfz-kennzeichen |
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1979
- 1979-01-22 DE DE19792902351 patent/DE2902351A1/de not_active Ceased
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