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DE3308278A1 - Verfahren zum kennzeichnen eines werkstueckes sowie gemaess diesem verfahren gekennzeichnetes werkstueck - Google Patents

Verfahren zum kennzeichnen eines werkstueckes sowie gemaess diesem verfahren gekennzeichnetes werkstueck

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Publication number
DE3308278A1
DE3308278A1 DE19833308278 DE3308278A DE3308278A1 DE 3308278 A1 DE3308278 A1 DE 3308278A1 DE 19833308278 DE19833308278 DE 19833308278 DE 3308278 A DE3308278 A DE 3308278A DE 3308278 A1 DE3308278 A1 DE 3308278A1
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DE
Germany
Prior art keywords
workpiece
embossing
ray
film
label
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19833308278
Other languages
English (en)
Inventor
Serge Toulon Var Zeppellini
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Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19833308278 priority Critical patent/DE3308278A1/de
Publication of DE3308278A1 publication Critical patent/DE3308278A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/06Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the kind of the digital marking, e.g. shape, nature, code
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44BMACHINES, APPARATUS OR TOOLS FOR ARTISTIC WORK, e.g. FOR SCULPTURING, GUILLOCHING, CARVING, BRANDING, INLAYING
    • B44B5/00Machines or apparatus for embossing decorations or marks, e.g. embossing coins
    • B44B5/008Machines or apparatus for embossing decorations or marks, e.g. embossing coins in layered material; connecting a plurality of layers by embossing
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44CPRODUCING DECORATIVE EFFECTS; MOSAICS; TARSIA WORK; PAPERHANGING
    • B44C1/00Processes, not specifically provided for elsewhere, for producing decorative surface effects
    • B44C1/10Applying flat materials, e.g. leaflets, pieces of fabrics
    • B44C1/105Applying flat materials, e.g. leaflets, pieces of fabrics comprising an adhesive layer
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44CPRODUCING DECORATIVE EFFECTS; MOSAICS; TARSIA WORK; PAPERHANGING
    • B44C1/00Processes, not specifically provided for elsewhere, for producing decorative surface effects
    • B44C1/24Pressing or stamping ornamental designs on surfaces
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/16Letters, numerals, or other symbols adapted for permanent fixing to a support
    • G09F7/165Letters, numerals, or other symbols adapted for permanent fixing to a support obtained by a treatment of the support

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Analysing Materials By The Use Of Radiation (AREA)

Description

  • Verfahren zum Kennzeichnen eines
  • Werkstückes sowie gemaß diesem Verfahren gekennzeichnetes Werkstück Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Markieren und Kennzeichnen eines industriellen Werkstückes und gleichzeitig dessen Röntgenbildes.
  • Bekanntlich müssen manche Werkzeuge mit Hilfe der Röntgentechnik identifiziert werden. Hierbei kommen insbesondere in Betracht: Radteile für Automobile, aus Leichtmetallguß; Pneumatische Teile; Industrielle Fittings für höchste Sicherheitsansprüche, usw.
  • Jedes Teil trägt beispielsweise eine Herstellungsnummer, die dem Teil z. B. eingegossen oder nach dem Endformen eingeschlagen wird. Sodann wird das derart numerierte oder gekennzeichnete Werkstück geröntgt, um innere Materialfehler zu erkennen. Die Röntgenaufnahme ist mit demselben Bezugszeichen wie das Werkstück zu versehen; sie wird nach diesem Bezugszeichen oder nach dieser Nummer archiviert. Bei einem Ausfall des betreffenden Teiles im Verlaufe seiner Verwendung zieht man lediglich das Röntgenbild des Teiles heran, um festzustellen, ob es sich dabei um einen Materialfehler handelt.
  • Das Durchführen des bekannten Verfahrens bietet bezüglich der Kennzeichnung der Röntgenaufnahmen Schwierigkeiten.
  • Häufig ist das Material des Werkstückes gegenüber Röntgenstrahlen durchlässig (was insbesondere bei Reifen und Rädern aus Leichtmetall für Automobile zutrifft). Obwohl das Teil bereits markiert ist, erscheint in diesem Falle seine Nummer nicht auf dem Röntgenbild. Deshalb muß eine zweite Numerierung vorgenommen werden,-und zwar diesmal beim Röntgenbild. Hieraus folgt einerseits ein Zeitaufwand, andererseits eine Fehlerquelle bezüglich der übereinstimmung, die zwischen den Nummern der Röntgenbilder und Jener der Werkstücke oder Teile sehr genau vorgenommen werden muß.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese Nachteile zu vermeiden. Es wird demgemäß ein neues Verfahren zum Markieren von Teilen vorgeschlagen, die gegenüber Röntgenstrahlen durchlässig sind und wobei die Nummer auf dem Röntgenbild direkt abgelesen werden kann. Somit kann das Röntgenbild unmittelbar archiviert oder abgelegt werden, ohne das es eines weiteren Numerier- oder Kennzeichnungsvorganges bedarf.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß man eine vorzugsweise dünne und vorzugsweise weiche Folie eines Röntgenstrahlen abschirmenden Materiales verwendet, daß man diese gegebenenfalls zurechtschneidet und auf das Teil oder Werkstück aufbringt mit der Kontur des gewünschten Kennzeichnens, so daß diese Nummer beim Röntgen des Teiles oder Werkstückes unmittelbar lesbar auf dem Röntgenbild erscheint.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wählt man als Röntgenschirm eine einfache Bleifolie.
  • Eine solche Bleifolie kann gemäß der Erfindung mittels eines Klebstoffes am Werkstück oder Teil befestigt werden.
  • Gemäß einem weiteren Gedanken der Erfindung wird die Bleifolie auf das Teil oder auf das Werkstück aufgelegt, und zwar zwischengefügt zwischen Werkstück und einen Schlagstempel (Punze), der unter Hinterlassen eines entsprechenden, profilierten Abdruckes in das Material des Teiles oder Werkstückes eingeschlagen wird. In diesem Falle ist die Markierung, die der Schlagstempel hinterläßt, vorzugsweise doppellinig, so daß ein solcher Schlagstempel im Augenblick des Einschlagens die folgende dreifache Funktion übernimmt: es wird in das Material des Teiles oder Werkstückes eine profilierte (hohle) Markierung eingeprägt; es wird die Bleifolie entsprechend der Kontur der gewünschten Einprägung nach Art einer Lochstanze oder Ausschlagstanze ausgeschnitten; im Grund der hohlen Einprägung werden in das Material des Teiles oder Werkstückes die aus dem Blei herausgeschnittenen "Konfetti"-Streifen aufgebracht und eingedrückt.
  • Zu der letztgenannten Funktion läßt sich noch folgendes erläutern: Diese "Konfetti"-Streifen befinden sich mehr oder minder eingerahmt oder eingelassen in das Material des Teiles oder Werkstückes, und zwar ohne Zwischenfügung irgendeiner Klebsubstanz. Eine solche Befestigung reicht zum Halten der Bleistreifen in dem Prägeabdruck während des Röntgenvorganges völlig aus, wozu es Ja nur einer kurzen Zeitspanne bedarf (bei einem Automobilrad aus einer Leichtmetall-Legierung nur etwa 1/30 Sekunde).
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird die Linienführung der Prägung punktförmig in die Bleifolie eingestanzt, die sodann eine Art von Etikett darstellt, das sich dazu eignet, auf eine Innenwand der Form vor dem Ausformen des Werkstückes aufgebracht zu werden. Im Verlaufe des Formens umgibt das Material des Werkstückes die Ränder des Etikettes und dringt in diese Einstanzung oder Punktierung ein. Sie spielt dabei die folgende Doppelrolle: Befestigung des Etikettes aus Blei durch einfache mechanische Einwirkung des gegossenen Materiales, das das Etikett einhüllt; Markierung des gegossenen Werkstückes oder Teiles, dessen Material die Austanzungen aus der Bleifolie ausfüllt, so daß sogar nach deren Herausnehmen die Prägung oder Markierung auf dem Teil oder Werkstück sichtbar bleibt.
  • Das weiche Bleietikett verbleibt auch hier nach dem Ausformen des Teiles oder Werkstückes (beispielsweise eines Schlauches) genügend lang fest, während der Röntgenvorgang abläuft. Danach spielt es kaum eine Rolle, ob das Bleietikett entfernt ist: Die Markierung oder Numerierung verbleibt auf dem Werkstück reliefartig sichtbar.
  • Es versteht sich, daß die Bleifolie gegebenenfalls von Aluminium oder Stahl ummantelt oder umgeben sein kann, perforiert oder ausgeschnitten, in die Form vor dem Ausformen des Werkstückes eingeklebt oder nicht.
  • Die Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert.
  • Darin ist im einzelnen folgendes dargestellt: Die Figuren 1 bis 4 veranschaulichen die aufeinanderfolgenden Phasen des Durchführens des erfindungsgemäßen Verfahrens, wobei eine Ziffer oder eine Zahl in ein metallisches Teil eingeschlagen werden, beispielsweise aus Aluminium bestehend.
  • Fig. 5 zeigt in vergrößertem Maßstab einen Ausschnitt aus Fig. 4.
  • Fig. 6 zeigt in schematischer Darstellung eine mit der Erfindung hergestellte Markierung.
  • Fig. 7 zeigt eine abgewandelte Markierung mit Verwendung einer zusammengesetzten Folie.
  • Fig. 8 zeigt eine weitere Variante einer Bleifolie.
  • Fig. 9 zeigt schematisch einen gemäß der Erfindung markierten Reifen.
  • Fig.10 zeigt eine Automobil-Radnabe aus einer Leichtmetall-Legierung, gemäß der Erfindung markiert.
  • Die Figuren 1 bis 5 betreffen das Markieren eines Werkstückes 1, dessen Material Röntgenstrahlen durchläßt. Es kann sich dabei beispielsweise um ein Werkstück aus Kunststoff oder aus einer Aluminiumverbindung handelt. Auf Werkstück 1 wird eine dünne, weiche Bleifolie 2 aufgelegt. Auf dieses Paket wird sodann ein Prägestempel 5 aufgesetzt und in Richtung des Pfeiles 4 eingeschlagen (siehe Fig. 2 und 3). Prägestempel 5 hinterläßt hierbei in Werkstück 1 eine Hohl-Prägung, auf dessen Grund ein "Konfetti"-Streifen 5 aus Blei aufgebracht wird, der aus der Folie 2 herausgestanzt ist. Beim Entfernen von Prägestempel 3 und Folie 2 weist Werkstück 1 (Fig. 4) somit eine hohle Markierprägung 6 auf, die mit bloßem Auge erkennbar ist, ferner einen eingehefteten Streifen, der den hohlen Teil der Markierung 6 abdeckt.
  • Um diesen Vorgang zu erleichtern, ist es vorteilhaft, das Ende des Prägestempels 5 derart zu gestalten, daß dieses zwei zueinander parallele Rippen 7 und 8 aufweist. Dies hat zufolge, daß der Prägestempel 5 beim Aufschlagen auf Folie 2 und Werkstück 1 eine doppellinige Prägung 6 hinterläßt; der genannte, herausgestanzte Bleistreifen 5 ist demgemäß sehr schmal und zwischen den beiden Randbegrenzungslinien des Buchstabens oder sonstigen Kennzeichens eingeschlossen.
  • Schließlich wird im Falle des in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispieles eine Markierung "P 7" geschaffen.
  • Wie man sieht, ist diese Markierung mit bloßem Auge lesbar, da sie in das Material des Werkstückes 1 eingeprägt (hohlgeprägt) ist. Die Markierung erscheint Jedoch in gleicher Weise auf dem Röntgenbild, da die Bleistreifen 5 gegenüber den Röntgenstrahlen bekanntlich undurchlässig sind. Nach dem Röntgen des Werkstückes 1 spielt es keine Rolle, ob die Streifen 5 noch anhaften oder entfernt sind; die Markierung ist stets mit bloßem Auge sichtbar.
  • Im Falle des in Fig. 8 veranschaulichten Ausführungsbeispieles erkennt man eine Bleifolie, die derart zugeschnitten ist, daß sie -eine Art Etikett 8 bildet, in welche Markierungsziffern 7 punktförmig eingestanzt sind. Dieses Etikett 8 wird in das Innere einer Form eingelegt (beispielsweise mittels eines Klebstoffes befestigt), sodann wird die Form geschlossen und die Masse des auszuformenden Werkstückes eingegossen. Diese Masse kann beispielsweise Kautschuk sein, um einen Reifen 9 auszuformen.
  • Nach dem Endformen erscheint das eingebettete Etikett 8 im Material des Reifens, und zwar im Material, das in die Perforationen 7 eingedrungen ist, um eine Markierung 10 erscheinen zu lassen. Diese Markierung ist ebenfalls gleichzeitig mit dem bloßen Auge sowie auf dem Röntgenbild erkennbar. Ist der Röntgenvorgang abgeschlossen, so spielt es keine Rolle, ob das Etikett 8 noch am Reifen 9 haftet oder nicht.
  • Die Markierung 10 verbleibt stets sichtbar, und zwar in Gestalt eines leichten Reliefs im Kautschuk.
  • In Fig. 7 ist eine Abwandlung dargestellt, bei welcher Etikett 8 aus einer Bleifolie besteht, die sandwichartig zwischen zwei Folien 11 und 12 zwischengefügt ist. Die beiden letztgenannten Folien können aus Jeglichem Material bestehen, insbesondere aus Stahl, Aluminium oder Papier.
  • Eventuell läßt sich auf einer Außenfläche eine Klebstoffschicht aufbringen. Bei der in Fig. 7 dargestellten Variante ist die Markierung 10 nicht in Gestalt von Perforationen oder Pünktchen ausgeführt, sondern durch Ausschneiden von Ziffern oder Buchstaben mit der Schablone.
  • Bei der in Fig. 10 dargestellten Variante erkennt man eine Automobil-Radnabe aus einer Leichtmetall-Legierung mit einer Markierung 10, durchgeführt nach der einen oder anderen obenerwähnten Variante.
  • Es versteht sich, daß die Markierung 10 nicht nur mit einer doppelten Randbegrenzung, sondern mit dreifachen oder sogar mehreren Randbegrenzungslinien ausgeführt sein kann.
  • Was die Röntgenaufnahmen anbetrifft, so lassen sich diese leicht registrieren und entweder in einer Kartei oder magnetoskopisch ablegen. Im letztgenannten Falle werden die Bänder oder Kassetten archiviert, auf denen die Identifikationsnummer ebenfalls registriert ist.
  • - Leerseite -

Claims (10)

  1. PATENTANSPRÜCHE 1. Verfahren zum Numerieren oder Kennzeichnen eines Werkstückes oder Teiles, dadurch gekennzeichnet, daß eine vorzugsweise dünne und weiche Folie (2) eines gegenüber Röntgenstrahlen undurchlässigen Materiales verwendet wird, daß diese Folie (2) gegebenenfalls zurechtgeschnitten und auf das Teil oder Werkstück (1) mit der Kontur des gewünschten Kennzeichens aufgelegt wird, und zwar derart, daß das Kennzeichen beim Röntgen des WerkstUckes oder Teiles (1) unmittelbar lesbar auf dem Röntgenbild erscheint.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (2), das gegenüber Röntgenstrahlen undurchlässig ist, eine gewöhnliche Bleifolie ist.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (2) am Werkstück oder Teil (1) mittels eines Klebestreifens befestigt ist.
  4. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (2) auf das Teil oder Werkstück (1) aufgebracht wird, und zwar zwischengelegt zwischen das Teil oder Werkstück (1) und einen Prägestempel (3), der einen hohlen Abdruck (6) in das Material des Teiles oder Werkstückes (1) eindrückt.
  5. 5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdruck des Prägestempels (5) zwei zueinander parallele Linien (7) und (8) aufweist, die eine doppellinige Vertiefung begrenzen und dabei gleichzeitig einen aus der undurchlässigen Folie (2) herausgeschnittenen, dünnen Streifen (5) zwischen sich einschließen.
  6. 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Umriß der Einprägung (10) in die Folie aus undurchlässigem Material (2) herausgestanzt, herausgeschnitten (siehe Fig. 7) oder durch punktförmige Abdrücke (7) (Fig. 8) gebildet ist und somit ein Etikett (8) bildet, das sich vor dem Ausformen des industriellen Teiles (9) oder (15) auf eine Innenwand der Form aufbringen läßt.
  7. 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein weiches Etikett (8) verwendet wird, das aus mehreren Schichten aufgebaut ist, beispielsweise aus einer Bleifolie (2), die nach Art eines Sandwiches zwischen zwei Lagen (11) und (12) aus Metall oder aus Papier, oder aus Papier und Metall, eingeschlossen ist.
  8. 8. Industrielles Teil (13), das unter Anwendung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7 hergerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Einprägung (6) aufweist, die mit einem Prägestempel doppellinig ausgerührt ist, und daß ein dünner Streifen aus einem gegenüber Röntgenstrahlen undurchlässigen Material (2) zum Zwecke des Röntgens zwischen den beiden Randbegrenzungsstreifen einer Jeden Einprägung eingeschlossen ist.
  9. 9. Industrielles Teil (9), das unter Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 gegossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Prägeeindruck (10) umfaßt, der gebildet durch Einführung seines geschmolzenen Materiales ohne die Ausstanzungen (10) oder Perforationen (7) eines Etikettes (8), das in diese Masse zum Zwecke des Durchführens des Röntgens eingelassen ist.
  10. 10. Industrielles Teil (9) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Prägeeindruck (10) aufweist, der wenigstens zwei Umrißlinien aufweist.
DE19833308278 1983-03-09 1983-03-09 Verfahren zum kennzeichnen eines werkstueckes sowie gemaess diesem verfahren gekennzeichnetes werkstueck Withdrawn DE3308278A1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO1995009089A1 (en) * 1993-09-30 1995-04-06 Snowshoe Resources Ltd. An improved method of marking
EP1973057A1 (de) * 2007-03-21 2008-09-24 Hartmut Gent Vorrichtung zum Kennzeichnen und Identifizieren von Gegenständen
WO2008134910A1 (en) 2007-05-04 2008-11-13 Boegli-Gravures S.A. Method and device for the recognition of an authenticating mark on an enveloped surface of an object

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