DE299844C - - Google Patents
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- DE299844C DE299844C DENDAT299844D DE299844DA DE299844C DE 299844 C DE299844 C DE 299844C DE NDAT299844 D DENDAT299844 D DE NDAT299844D DE 299844D A DE299844D A DE 299844DA DE 299844 C DE299844 C DE 299844C
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-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B66—HOISTING; LIFTING; HAULING
- B66C—CRANES; LOAD-ENGAGING ELEMENTS OR DEVICES FOR CRANES, CAPSTANS, WINCHES, OR TACKLES
- B66C15/00—Safety gear
- B66C15/04—Safety gear for preventing collisions, e.g. between cranes or trolleys operating on the same track
- B66C15/045—Safety gear for preventing collisions, e.g. between cranes or trolleys operating on the same track electrical
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Control And Safety Of Cranes (AREA)
Description
KAISERLICHES
PATENTAMT.
Es tritt häufig der Fall auf, daß im Arbeitsfeld
eines Kranes bestimmte Flächen von der am Haken hängenden Last nicht befahren
werden dürfen, beispielsweise wenn an einer Stelle des Kranarbeitsfeldes Schuppen oder
andere Gebäude, hochverlegte Gasrohrleitungen o. dgl. vorhanden sind, die beim Hineinfahren
der am Haken hängenden Last zerstört oder, wie Eisenbahngeleise, behindert werden würden.
In solchen Fällen mußte bisher der Kranführer die Last vor dem bestehenden Hindernis,
das im nachfolgenden mit »Schutzfläche« bezeichnet werden soll, so weit anheben, daß
er die Last anstandslos über die Schutzfläche
!5 hinausführen konnte, um sie dann hinter der
Schutzfläche wieder abzusenken. Da die hierzu gehörigen Kranbewegungen vollständig in das
freie Belieben des Kranführers gestellt waren, war ein unbedingter Schutz der Schutzfläche
nicht zu erzielen, denn durch Ungeschicklichkeit oder Unachtsamkeit war immer noch die
Gefahr gegeben, daß der Kranführer mit der Last in die Schutzfläche hineinfuhr. Man
mußte , demnach in solchen Fällen entweder kostspielige kräftige Schutzbauten ausführen,,
die die etwa in die Schutzfläche hineinfahrende Last vor der Schutzfläche abfingen, oder man
mußte die gelegentlichen Beschädigungen von Gegenständen innerhalb der Schutzfläche mit'
in Kauf nehmen.
In der vorliegenden Erfindung ist nun eine Einrichtung gegeben, die einen zuverlässigen
Schutz der Schutzfläche dadurch gestattet, daß die in Frage kommenden Kranbewegungen
selbsttätig und unabhängig von dem Willen des Kranführers dann ausgeschaltet werden,
wenn die Last in die Schutzfläche hineinzufahren droht.
Die Erfindung liegt darin, daß die Stromzuleitung für den Fahrmotor des Kranes durch
den Hubmotor und den Fahrmotor und die Stromzuleitung für den Hubmotor durch den
Fahrmotor und den Hubmotor bzw. in der nachstehend noch geschilderten wechselseitigen
Form unter Benutzung von Hilfseinrichtungen so gesteuert wird, daß an der oder den Schutzflächen
des Arbeitsfeldes durch das Zusammenwirken der von beiden Motoren bzw. von den Motoren in Verbindung mit Hilfsapparaten eingeleiteten
Steuerungsvorgänge der Kran unabhängig vom Willen des Kranführers stillgesetzt wird und erst nach Anheben der Last über
die Schutzfläche hinaus wieder in Bewegung gesetzt werden kann.
Die Einrichtung ist in den beiliegenden Fig. 1 bis 3 für verschiedene Fälle beispielsweise dar- '
gestellt, und.zwar zeigt Fig. 1 eine Schalteinrichtung
nach der Erfindung für Gleichstrom. Links oben ist ein Schnitt durch das Arbeitsfeld des Kranes wiedergegeben. A A bezeich-
net die Fahrbahn mit der auf ihr befindlichen Laufkatze G, B B bezeichnet die Grundfläche
des Arbeitsfeldes. Innerhalb der Schutzfläche CC1D1D befindet sich beispielsweise ein
Schuppen, der nach der Erfindung dadurch geschützt werden soll, daß der Kran bei unter
der Linie C1 D1 hängender Last zum Stillstand
kommt, sobald beim Heranfahren von links die Linie C C1 und beim Heranfahren von rechts
die Linie D D1 erreicht wird, während oberhalb der Linie C1 D1 freie Durchfahrt gestattet
sein soll. Es sind also auf der Länge α und
der Länge c alle Kranbewegungen möglich, auf der Länge 5 sind nur innerhalb der Höhe e
alle Kranbewegungen möglich, während innerhalb der Höhe d keine Kranbewegung stattfinden
soll, sofern nicht hierfür nach der Erfindung besondere Einrichtungen getroffen werden,
um beispielsweise durch das Dach in das Innere eines Schuppens fördern zu können.
Die erforderliche Schalteinrichtung ist in der
ίο Hauptfigur beispielsweise dargestellt. Die positive
Stromleitung zweigt zu den Klemmen des Fahrmotors und des Hubmotors ab; die negative
Stromleitung führt zu den Klemmen des Fahrschalters und des Hubschalters. Von hier
aus geht die Leitung des Hubschalters zunächst zu einem Steuerungsschalter h, der von
dem Fahrmotor oder von dessen Windwerk beeinflußt wird, sie zweigt dann mit einer Leitung
ι zum Hubmotor ab. Eine Zweigleitung 2 führt zu dem vom Hubmotor gesteuerten Schalter
k. Für den Fahrmotor ist die Einrichtung in umgekehrter Richtung die gleiche. Die Leitung
führt zunächst zu einem vom Hubmotor gesteuerten Schalter I und von hier aus (3)
zum Fahrmotor. Vor dem Schalter I zweigt eine Leitung 4 ab, die über einen durch den
Fahrmotor gesteuerten Schalter i zum Fahrmotor führt. Die Steuerung der Schalter h, i, k, I
erfolgt in der beispielsweisen Darstellung durch je eine von dem Windwerk des Motors angetriebene
Spindel, auf der in dem angenommenen Falle auf der Fahrmotorseite zwei Wandermuttern
Wi1, m2 und auf der Hubmotorseite
zwei Wandermuttern H1 und M2 angeordnet sind.
Liegen mehrere Schutzflächen hintereinander im Arbeitsfeld des Kranes, so ist die Zahl der
auf der Spindel in den Schutzflächen entsprechenden Abständen anzuordnenden Wandermuttern
zu vermehren. Der Abstand der Muttern mu m2 entspricht in der beispielsweise
gezeichneten Darstellung dem Fahrweg δ der Beifigur, der Abstand M1, n2 entspricht dem
Hubweg d der Beifigur. Die Steuerung des Hubmotors wird nun in folgender Weise durchgeführt.
Wenn der Fahrmotor die Laufkatze in der Richtung von links nach rechts bewegt, schieben sich die beiden Wandermuttern M1
und m2 in der gleichen Richtung und in dem
konstanten Abstand 5 vor. Hierbei schaltet die Wandermutter M1 beim Übergang über den
Schalter h die Verbindungsleitung 1 ab. Die Verbindungsleitung 1 würde erst wieder eingeschaltet
werden, sobald die Wandermutter W2
den Schalter h überschreitet. Bei der rückläufigen Bewegung wird der gleiche Vorgang
durch die Wandermutter m2 eingeleitet und
durch W1 vollendet. Sobald die Leitung 1 abgeschaltet
ist, besteht noch eine Stromverbindung zum Hubmotor über die Leitung 2 und
den vom Hubmotor gesteuerten Schalter k. Es kann also der Hubmotor an jeder Stelle der
Fahrbahn noch heben und senken. Diese Bewegungen werden jedoch ausgeschlossen, sobald
die vom Hubmotor beeinflußten Wandermuttern, wobei je nach ihrer Bewegungsrichtung entweder
nx oder n2 zuerst wirkt, den Schalter k
abschalten. Das Abschalten des Schalters k tritt nach der Stellung der Wandermuttern mit
dem Unterschreiten der Linie C1 D1 ein. Es
kann also, wenn die Last die Grenzen der Schutzfläche erreicht, weder ein Heben noch
ein Senken stattfinden. Die betreffenden Kranbewegungen werden selbsttätig abgestellt, die
Schutzfläche ist also gegen Unachtsamkeit des Kranführers geschützt. Soll innerhalb der
Schutzfläche doch eine Kranbewegung stattfinden, so muß der Kranführer je nach der gewünschten
Bewegung einen der Schalter k, i, k oder I von Hand umlegen.
Die Steuerung des Fahrmotors erfolgt in gleicher Weise, wobei der Fahrmotor in dem
Augenblick ausgeschaltet werden soll, wenn eine am Haken hängende Last innerhalb der
Höhe d von der einen oder anderen Seite die Linie D D1 bzw. C C1 zu überschreiten droht.
Befindet sich eine Last innerhalb der Höhenlage ä, so ist die Wandermutter M1 über den
Schalter I vorgerückt und hat die Stromzuführungsleitung 3 für den Fahrmotor abgeschaltet.
Dem Fahrmotor kann vorläufig noch vermittels der über den Schalter i führenden
Stromzuführungsleitung 4 für jede Richtung Strom gegeben werden, es sei denn, daß die
vom Fahrmotor gesteuerte Wandermutter Wi1
oder W2 je nach der Fahrtrichtung auch den
Schalter * umgeworfen hat. Wenn also eine Last innerhalb der Höhe d an D D1 bzw. von
der anderen Seite her auf der Linie C C1 anlangt, so werden die beiden Zuleitungen 3 und 4 ,
abgeschaltet, so daß der Fahrmotor zur Ruhe kommt.
In dem Augenblick, wo der Fahrmotor und der Hubmotor beide durch gegenseitige Steuerung
stillgesetzt sind, würde der Kranführer in diesem beispielsweisen Fall keine Handhabe
haben, auf die Steuerung einzuwirken und den Kran wieder in Gang zu bringen. Es müßte
daher in einem solchen Falle eine besondere Hilfsleitung vorhanden oder eine willkürliche
Beeinflussung der Schalter h, i, k oder I möglieh
sein, durch deren Einschaltung oder Umlegung der Kranführer den einen oder anderen
Motor wieder zum Anspringen veranlassen kann. Um eine solche Hilfseinrichtung, die das Moment
der Willkürlichkeit nicht voll ausschalten würde, zu vermeiden, ist in Fig. 2 eine andere
beispielsweise Lösung wiedergegeben, die sich von der in Fig. 1 dargestellten nur durch die
räumliche Versetzung der Schalter i und h bzw. I und k unterscheidet. Es werden hierbei
die Fahrschalter i und I bereits beim Eintritt der Last über die vertikale Linie C2 C3
bzw. D2 und D3 beeinflußt, so daß der Fahrmotor
von beiden Richtungen aus bereits vor Eintritt der Last in die Schutzfläche zum Stillstand
kommt, während vor der Schutzfläche selbst auf jeder Seite eine Fläche C3 C1 C C2
bzw. D3D1 D D2 vorhanden ist, innerhalb deren
der Kranführer heben und senken kann. Er ist also in diesem Falle in der Lage, eine
etwa in der Höhenlage d in die Vorschutzfläche
ίο hineingefahrene Last vor der Schutzfläche noch
so weit anzuheben, daß der Fahrmotor wieder anspringen kann und die Last über die Schutzfläche
hinausbringt.
Zur Einwirkung auf die räumlich versetzten Schalter i und I können die Wandermuttern
mv m2 bzw. W1, n2 gegebenenfalls mit entsprechend
versetzten Anschlägen benutzt werden. Es wäre auch möglich, nur eine Wandermutter
zu verwenden und die zweite Wandermutter durch einen räumlich vor oder hinter
der ersteren angeordneten, mit ihr in Verbindung stehenden, gegebenenfalls verstellbaren
Anschlag zu ersetzen.
An Stelle der gezeichneten Einrichtung kann auch die umgekehrte Anordnung gewählt werden,
indem man auf den Spindeln oder ihnen gleichwertigen Ketten, Gestängen oder anderen
Maschinenorganen an Stelle der Wandermuttern die Schalter selbst als Wanderschalter anbringt,
die durch feste, gegebenenfalls versetzbare Anschläge bei der Wanderung über die
Spindel o. dgl. beeinflußt werden. Es ist auch möglich, an Stelle der beiden Wandermuttern
nur eine zu verwenden, dafür an Stelle des einen Schalters zwei räumlich voneinander getrennte
Schalter zu benutzen, die in geeigneter und bekannter Weise so miteinander verbunden werden, daß der erste Schalter den Strom
einschaltet und der zweite ihn ausschaltet oder umgekehrt, indem man also eine Leitungsanordnung
wählt, die beispielsweise der Leitungsanordnung zwischen den Schaltern i und I bzw. h und k in den Fig. 1 und 2 entspricht.
Es kann auch, wie schon angedeutet, die Aufgabe gestellt sein, daß innerhalb des Schutzfeldes eine oder die andere Kranbewegung,
beispielsweise Senken der Last oder Heben ■ und Senken der Last, zugelassen werden soll,
was der Fall sein kann, wenn es sich beispielsweise darum handelt, in die Dachluken eines
Speichers zu fördern, dessen Vorder- und Rückwand gegen das Anfahren von Lasten gesichert
sein soll. In einem solchen Falle kann die Einrichtung auf der Spindel verdoppelt
werden, oder es können an Stelle der im vorstehenden als Drehschalter angenommenen
Schalter k, I, i und h jeweils für den einen
oder anderen Pendelschalter benutzt werden, die nur bei der Bewegung der Wandermuttern
und des zugehörigen Anschlages in der einen Richtung umgestellt werden. Es ist aber in
diesem Falle, wie oben schon angedeutet, auch möglich, den Fahr- oder Hubmotor durch besondere
Hilfsleitungen unter Strom zu setzen und so willkürlich zu bedienen oder einen der
Steuerschalter h, i, k, I willkürlich " umzulegen.
Dabei können zur Sicherung mechanische Mittel zur Anwendung gelangen, beispielsweise Einrichtungen
derart, daß der Schalter für die Hilfsleitung bei entsprechender Stellung der Hauptkontrollerkurbel mechanisch von dieser
ausgerückt wird. Diese Hilfseinrichtungen zur Einleitung von Kranbewegungen innerhalb der
Schutzfläche gehören jedoch nicht zum Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
Fig. 3 zeigt eine andere beispielsweise Ausführungsform des Erfindungsgedankens in der
Anwendung für Drehstrom, wobei in Rücksicht auf Stromstöße o. dgl., also in Rücksicht
auf den Schutz der elektrischen Apparate und Motoren besondere Hilfseinrichtungen, nämlich
die Schütze S1 und S2 zur Verwendung gekommen
sind. Zur Erklärung der beispielsweisen Darstellung sei Folgendes bemerkt:
i. Die Last befindet sich innerhalb der
Strecke d noch auf dem Horizontalweg a, alsdann ist der Drehschalter II, der durch das
Fahrwindwerk beeinflußt wird, geschlossen, der Drehschalter I, der unter der Einwirkung des
Hubwindwerks steht, wird geöffnet. In diesem Falle können alle Kranbewegungen ausgeführt
werden, nämlich:
a) Fahren: Beim Einschalten des Fahrkontrollers auf den ersten Kontakt wird die
Verbindung zwischen U1 und g2 (bzw. gx für
Fahren rückwärts) hergestellt und dadurch der Spulenstromkreis a R K1 A1 g2 d e S b des
Schützes S I geschlossen, wodurch der Schalter S1 eingeschaltet wird. Beim Weiterschalten
des Kontrollers auf den Kontakt 2 und weiter bis auf 7 ist die Verbindung zwischen A1 und g2
unterbrochen. Die Spule des Schützes wird trotzdem nicht stromlos, und der Schalter S1
bleibt somit geschlossen, da der von der Wandermutter des Fahrwindwerkes beeinflußte
Hauptschalter II noch geschlossen ist und durch das auf Stellung 1 von der Spule angezogene
Kontaktstück J1 die Kontakte K K1
verbunden sind, wodurch der Schützspulen-Stromkreis a R K1K k g2d e S by geschlossen
bleibt.
b) Heben: Genau wie beim Fahrkontroller
wird beim Einschalten auf den ersten Kontakt des HubkontroHers die Verbindung zwischen
A1-^1 hergestellt und dadurch der Spulenstromkreis
C1 f. g1 A1 K1 R U1 des Schützes von SII
geschlossen, wodurch der Schalter von SII eingeschaltet
wird. Beim Weiterschalten des Kontrollers auf 2 bis 7 wird ebenfalls wieder die
Verbindung zwischen U^g1 unterbrochen; der
Schalter des Schützes bleibt eingeschaltet, da
der Spulenstromkreis durch das auf Stellung ι angezogene Kontaktstück J2 über K K1 geschlossen
bleibt und der Schützspulenstromkreis C1 f ^1 k K K1 R ax geschlossen ist.
c) Senken: Beim Einschalten auf den ersten Kontakt des Hubkontrollers wird die Verbindung zwischen kx-g2 hergestellt und der Spulenstromkreis U1 R K1 A1 g2 A1C, somit auch der Schalter von 5 II geschlossen. Beim Weiter schalten von 2 bis 7 bleibt der Spulenstromkreis O1 R K1 K k g2d1 c durch das auf Stellung ι angezogene Kontaktstück J2 geschlossen.
c) Senken: Beim Einschalten auf den ersten Kontakt des Hubkontrollers wird die Verbindung zwischen kx-g2 hergestellt und der Spulenstromkreis U1 R K1 A1 g2 A1C, somit auch der Schalter von 5 II geschlossen. Beim Weiter schalten von 2 bis 7 bleibt der Spulenstromkreis O1 R K1 K k g2d1 c durch das auf Stellung ι angezogene Kontaktstück J2 geschlossen.
2. Steht die Last im Begriff, innerhalb der Höhe d von der Strecke α in die Strecke b
überzufahren, so wird in demselben Augenblick durch die Wandermutter W1 der Drehschalter II
geöffnet und durch die Wandermutter η der Schalter I geöffnet. Es kann in diesem ,Falle
nur gehoben werden.
ao a) Fahren: Das Fahren ist ausgeschlossen. Die Spule von Schütz S I wird sofort stromlos,
und es bleibt der Schalter von S I geöffnet, da der Schützspulenstromkreis durch den
Schalter II bei 0 unterbrochen ist.
b) Heben: Die Hubbewegung ist in diesem Falle möglich, da der Spulenstromkreis bei
Stellung 1 des Kontrollers über C1 f g1 A1 K1R U1
und auf den übrigen Stellungen über C1 f ^1 k
K K1R ax geschlossen bleibt.
c) Senken: Das Senken ist ausgeschlossen, da der Schützspulenstromkreis in allen Schaltstellungen
ι bis 7 bei O1 durch den Drehschalter
II unterbrochen ist.
3. Last auf der Höhe e innerhalb der Strecke b. Der Schalter II ist geöffnet, der Schalter I geschlossen.
Es kann gehoben und gefahren werden, es ist jedoch das Senken in diesem Falle ausgeschlossen.
a)' Fahren: Beim Einschalten auf den ersten Kontakt des Fahrkontrollers wird die Verbindung
kx-g2 (bzw. gx bei Rückwärtsfahrt) hergestellt
und der Spulenstromkreis a R K1 Ze1 g2
k i e S b geschlossen, wodurch der Schalter von S I eingeschaltet wird. Beim Weiterschalten
auf Kontakt 2 bis 7 wird der Kontakt zwischen kx-g2 (bzw. gx) wieder unterbrochen,
die Spule bleibt aber trotzdem unter Strom, da der Strom verlauf über a R K1K k g2h i e S b
führt, so daß auch der Schalter von 5/ eingeschaltet bleibt. Es besteht also die Möglichkeit
des Fahrens.
b) Heben: Gehoben kann auch in diesem Falle werden, da der Vorgang der gleiche wie
unter 2. b) geschildert ist.
c) Senken: Das Senken ist ausgeschlossen, denn es liegen dieselben Verhältnisse wie unter
2. c) vor.
4. Laststellung innerhalb der Höhe e auf der Strecke c. Die Drehschalter II und I sind
geschlossen. Es können alle Bewegungen ausgeführt werden. Die Schaltvorgänge sind genau
dieselben wie unter 1., nur daß hierbei noch der Drehschalter I geschlossen ist.
5. Laststellung auf der Höhe d innerhalb
der Strecke c. Drehschalter II ist geschlossen, Drehschalter I ist offen. Es können alle Bewegungen
ausgeführt werden, wobei die Schaltvorgänge genau dieselben sind, wie unter 1. geschildert.
Claims (6)
1. Schalteinrichtung für Kranantriebe o. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß die
Ein- und Ausschaltung der. Strdmzuleitungen für den Fahr- und für den Hubmotor
durch von der Stellung des Kranes innerhalb seines Arbeitsbereiches abhängige, vom
Fahr- und vom Hubmotor angetriebene Hilfsapparate gesteuert wird, dergestalt,
daß an einer oder mehreren Stellen des Arbeitsfeldes durch die Einwirkung eines Motors oder das Zusammenwirken beider
Motoren eine, mehrere oder alle Kranbewegungen selbsttätig und unabhängig vom
' Willen des Kranführers ausgeschlossen werden. , .
2. Schalteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung
für den Fahrmotor so eingestellt ist, daß ihre Beeinflussung durch den Hubmotor und Fahrmotor entweder vor
oder nach der Einwirkung der entsprechenden Schalteinrichtung für den Hubmotor erfolgt, dergestalt, daß vor der oder den
Schutzstellen des Arbeitsfeldes zunächst nur einer der beiden Motoren abgeschaltet
wird, während der zweite Motor noch willkürlich durch ,den Kranführer gesteuert
werden kann.
3. Schalteinrichtung nach Anspruch i,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Steuerung der Stromzuleitung eine oder mehrere, gegebenenfalls
verstellbare Wandermuttern in Verbindung mit festen, gegebenenfalls versetzbaren,
nach einer oder beiden Riehtungen wirkenden Hilfsschaltern benutzt
werden, wobei die Spindeln der Wandermuttern oder gleichwertige Maschinenorgane von dem Windwerk des betreffenden Motors
zwangläufig angetrieben werden. uo
4. Schalteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Steuerung
der Stromzuleitung gegebenenfalls versetzbare Wanderschalter benutzt werden in Verbindung mit festen, gegebenenfalls verstellbaren
Anschlägen, wobei die Spindeln des Wanderschalters oder gleichwertige Maschinenorgane von dem Windwerk des
betreffenden Motors zwangläufig angetrieben werden.
5. Schalteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den beiden
Grenzen des Schutzbereiches entsprechend in bestimmtem Abstand auf der Spindel
befindlichen verschiedenen Wandermuttern durch eine Mutter ersetzt werden, die auf
zwei in bestimmter Entfernung fest angebrachte Drehschalter einwirkt, die so miteinander
verbunden sind, daß der eine Schalter den Strom einschaltet, der andere
ihn ausschaltet.
6. Schalteinrichtung nach Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß an Stelle der
zweiten Schalter je ein besonderes, auf einen Hilfsschalter (J1 J2) wirkendes Schütz
(5 /, 5II) in die Stromleitung eingereiht ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE299844C true DE299844C (de) |
Family
ID=553894
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT299844D Active DE299844C (de) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE299844C (de) |
-
0
- DE DENDAT299844D patent/DE299844C/de active Active
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