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DE29923683U1 - Kompresse zur Aufnahme von Flüssigkeiten, insbesondere von Körperflüssigkeiten - Google Patents

Kompresse zur Aufnahme von Flüssigkeiten, insbesondere von Körperflüssigkeiten

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DE29923683U1
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Description

Kompresse zur Aufnahme von Flüssigkeiten, insbesondere von Körperflüssigkeiten
Die Erfindung betrifft eine Kompresse zur Aufnahme von Flüssigkeiten, insbesondere von Körperflüssigkeiten, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es sind Lochkompressen bekannt, die aus einem saugfähigen Material bestehen und mit einer Öffnung zur Aufnahme einer Kanüle versehen sind. Um einen Kompressenwechsel vornehmen zu können, muß zunächst die Kanüle entfernt werden, erst danach kann die gebrauchte Kompresse entlang der Kanüle abgestreift und eine frische Kompresse angelegt werden.
Darüberhinaus sind auch geschlitzte Lochkompressen bekannt, die einen sich zwischen der Öffnung und dem Rand der Kompresse erstreckenden Schlitz aufweisen, der aufgeweitet oder aufgeklappt werden kann, um eine Kanüle von Kompressenrand durch den Schlitz bis zur Öffnung in der Kompresse einführen zu können. Diese geschlitzten Kompressen haben den Vorteil, daß ein Anlegen und Entfernen oder Wechseln ohne Entfernen der Kanüle möglich ist. Die geschlitzte Lochkompresse kann leichter angelegt und entfernt werden, andererseits bietet die ungeschlitzte Lochkompresse mehr Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Verrutschen oder Verlieren der Kompresse.
Die zweifache Ausführung der Kompresse sowohl mit Schlitz als auch ohne Schlitz macht eine doppelte Lagerhaltung mit entsprechend doppelter Kapitalbindung erforderlich, wodurch die Dispo-
sition und die Vorratsplanung erschwert werden.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine einfach aufgebaute und variabel einsetzbare Lochkompresse zu schaffen.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Gemäß der Neuerung ist vorgesehen, daß die benachbarten Schlitzseiten von einer Verbindung überbrückt werden, die zum Aufklappen des Schlitzes gelöst werden kann. Dies hat den Vorteil, daß mit nur einer Ausführung sowohl eine geschlitzte Kompresse als auch eine Kompresse mit verschlossenem Schlitz darstellbar ist. Solange kein äußerer Eingriff stattfindet, wird der Schlitz von der Verbindung überbrückt. Wird die Verbindung gelöst, kann der Schlitz aufgeklappt oder aufgeweitet werden, wobei das Lösen der Verbindung insbesondere manuell und mit geringem Aufwand durchgeführt werden kann.
In einer zweckmäßigen Ausführung ist die Verbindung stoffschlüssig ausgebildet. Der StoffSchluß kann in bevorzugter Ausführung als Einmal-Verbindung ausgeführt werden, wobei nach dem ersten Lösen die Stoffverbindung zerstört wird. Als Stoffverbindung kommt insbesondere eine Perforierung des Kompressenmaterials oder das Verschweißen benachbarter Schlitzseiten in Betracht. Es kann darüber hinaus vorteilhaft sein, die Schlitzseiten zu vernähen, wobei die Naht insbesondere in der Weise ausgeführt ist, daß ein Auftrennen der Naht ohne Hilfsmittel möglich ist. Schließlich kann es auch zweckmäßig sein, die Verbindung als ein vom Kompressenmaterial unabhängiges Teil auszuführen, beispielsweise als ein den Schlitz überbrückendes Pflaster, welches zum Freigeben des Schlitzes entweder von der Oberfläche der Kompresse gelöst oder aber durchtrennt wird.
In einer weiteren Ausführung kann es zweckmäßig sein, die Verbindung nach dem Lösen wiederherstellbar bzw. wiederverschließbar auszuführen, wobei insbesondere ein wiederholtes Lösen und Verbinden in Betracht kommt. Als wiederverwendbare Verbindungen können beispielsweise Klettverschlüsse eingesetzt werden. Aber auch Pflaster können zum Wiederverschließen verwendet werden.
Weitere Vorteile und zweckmäßige Ausführungsformen sind den weiteren Ansprüchen, der Figurenbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Lochkompresse mit einem Schlitz zwischen Kompressenrand und Öffnung in einer ersten Ausführung,
Fig. 2 bis 4 Lochkompressen in weiteren Ausführungen.
Bei den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispielen sind gleiche Bauteile mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Die in Fig. 1 dargestellte und als Lochkompresse ausgeführte Kompresse 1 wird insbesondere zur Aufnahme von Sekret aus dem Tracheostoma eingesetzt und besteht aus einem Zellstoffmaterial bzw. einem zellstoffähnlichem oder sonstigem Material, welches sich durch hohe Saugfähigkeit auszeichnet. In die Kompresse ist mit Abstand zum Kompressenrand 4 eine Öffnung 2 eingebracht, die zur Aufnahme einer Kanüle vorgesehen ist. Zwischen der Öffnung 2 und dem Kompressenrand 4 erstreckt sich ein durchgängiger Schlitz 3, welcher zumindest abschnittsweise auf wenigstens einer Seite der Kompresse 1 von einem Pflaster 5 überdeckt ist, welches den Schlitz überbrückt und benachbarte Schlitzseiten miteinander verbindet. Das Pflaster 5 ist zweckmäßig als hypoallergener und transparenter Pflasterstreifen ausgebildet, der vorteilhaft auf die Oberfläche der Kompresse 1 aufgeklebt ist und auf diese Weise eine kraftschlüssige Verbindung zwischen
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den benachbarten Schlitzseiten schafft. Das Pflaster 5 kann ohne weiteres mit nur geringem Kraftaufwand exakt entlang des Schlitzes durchtrennt werden, woraufhin der Schlitz aufgeklappt werden kann und eine Kanüle entweder aus der Öffnung 2 entfernt oder in die Öffnung 2 eingeschoben werden kann. Das Pflaster kann sich über die gesamte Breite der Kompresse erstrecken und gegebenenfalls die Kompressenoberfläche - mit oder ohne Rand ganzflächig bedecken. Das Pflaster kann sowohl auf nur einer Seite als auch auf beiden Seiten der Kompresse aufgeklebt sein. Darüberhinaus kann zusätzlich oder alternativ auch auf dem Kompressenrand 4 ein Pflaster vorgesehen sein. Es kann zweckmäßig sein, das Pflaster mit Perforationen zu versehen, um das Pflaster atmungsaktiv zu gestalten und insbesondere das Durchtrennen des Pflasters zu erleichtern.
Im Bereich der Öffnung 2 sind kleinere, radial zur kreisförmigen Öffnung verlaufende Einschnitte 6 vorgesehen, welche auf radial gegenüberliegenden Seiten der Öffnung angeordnet sind und die Funktion haben, ein Durchschieben einer Kanüle durch die Öffnung 2 zu erleichtern, indem die Öffnungsränder aufgrund der Einschnitte 6 in Durchschieberichtung nachgeben.
Gemäß Fig. 2 ist benachbart zum Kompressenrand 4 eine den Schlitz 3 überbrückende Naht 7 vorgesehen, über die die benachbarten Schlitzränder zusammengenäht sind, um ein Aufklappen des Schlitzes 3 zu verhindern. Die Naht 7 erstreckt sich näherungsweise parallel zum Kompressenrand 4. Die Naht 7 wird so ausgeführt, daß der Faden der Naht entweder leicht durchtrennt oder ohne Schwierigkeiten herausgezogen werden kann.
Fig. 2 ist außerdem zu entnehmen, daß der Schlitz 3 aus zwei Abschnitten zusammengesetzt ist, einem ersten sich radial zur Öffnung 2 erstreckenden Abschnitt 3a sowie einem sich an den radialen Abschnitt 3a anschließenden zweiten Abschnitt 3b, wel-
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eher bis zum Kompressenrand 4 reicht. Die Länge und die Anordnung des ersten radialen Abschnittes 3a sind so bemessen, daß die gedachte Verlängerung des zweiten, vertikal zum Kompressenrand 4 verlaufenden Abschnittes 3b außerhalb der zweckmäßig kreisförmigen Öffnung 2 liegt. Der radial verlaufende Abschnitt 3a mündet in bezug auf eine Längsmittelebene 8 der Kompresse 1 im radial außenliegenden Bereich in die Öffnung 2. Der Abschnitt 3a schließt mit der Längsmittelebene 8 etwa einen 45°- Winkel ein. Durch das Längenverhältnis und die Winkelanordnung der beiden Abschnitte 3a, 3b zueinander ist sichergestellt, daß bei einer auf die Kompresse 1 in Richtung der Längsmittelebene 8 wirkenden Belastung, ausgelöst durch eine in der Öffnung 2 angeordnete Kanüle, auf Widerstand im Bereich der Öffnung 2 stößt. Ein versehentliches Herausrutschen aus der Öffnung 2 durch ein unbeabsichtigtes Aufklappen des Schlitzes 3 wird auch bei einer gelösten Schlitzverbindung verhindert oder zumindest erschwert, die Kanüle ist formschlüssig in der Kompresse gehalten.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Beispiel besteht die den Schlitz überbrückende Verbindung aus einer Schweißkante 9, welche sich in unmittelbarer Nähe des Kompressenrandes 4 parallel zu diesem erstreckt. Die Schweißkante 9 wird insbesondere durch Ultraschallverschweißen gebildet. Der Schlitz ist in dieser Ausführung zweckmäßig lediglich im Bereich des Kompressenrandes 4 verbunden. Die Schweißkante 9 kann sich gemäß einer anderen Ausführung auch in Richtung des Schlitzes 3 erstrecken.
Fig. 4 zeigt ein weiteres Beispiel für eine stoffschlüssige Verbindung zwischen den Schlitzseiten des Schlitzes 3. Im Bereich des dem Kompressenrand 4 benachbarten Abschnittes des Schlitzes 3 ist ein Steg 10 ausgebildet, welcher bei der Produktion der Kompresse beim Vorgang des Stanzens des Schlitzes 3 stehen gelassen wurde. Der Steg 10 kann mit minimalem Aufwand
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beispielsweise durch Aufklappen des Schlitzes 3 durchtrennt werden. Es kann gegebenenfalls zweckmäßig sein, eine Mehrzahl von hintereinander angeordneten, beabstandeten Stegen im Sinne einer Perforation vorzusehen.
Der Durchmesser der Öffnung in der Kompresse kann in Abhängigkeit der zu verwendenden Kanüle variieren. Bei Verwendung sehr dünner Kanülen kann auf ein Ausstanzen einer Öffnung verzichtet werden, da Kanülen mit kleinem Durchmesser aufgrund der Nachgiebigkeit des Kompressenmaterials innerhalb des Schlitzes einen Durchgang ausreichender Größe finden.
Die den Schlitz überbrückende Verbindung kann grundsätzlich stoffschlüssig, formschlüssig oder kraftschlüssig sein, wobei gegebenenfalls auch Mischformen möglich sind. Eine formschlüssige Verbindung ist beispielsweise durch einen zick-zackförmigen Verlauf des Schlitzes realisierbar. Der Schlitz kann aber auch vollständig geradlinig ausgebildet sein und sich sowohl winklig als auch koaxial oder parallel zur Längsmittelebene der Kompresse erstrecken.
Die Kompresse kann sowohl einlagig als auch mehrlagig aufgebaut sein, wobei im letzteren Fall die Kompresse aus mehreren Schichten besteht, die verklebt, vernäht oder in sonstiger Wiese verbunden sind.
Bei Verwendung eines Pflasters kann dieses auf einer Seite der Kompresse eine für Sekret undurchlässige, jedoch zugleich atmungsaktive Schicht bilden. Das Pflaster bzw. eine Folie aus Pflastermaterial kann als Bestandteil der Kompresse die äußere Lage der Kompresse bilden und eine im Stand der Technik übliche äußere Sperrschicht für Sekret ersetzen. Das Pflaster bzw. die Folie aus Pflastermaterial ist in dieser Ausführung einteilig mit der Kompresse ausgebildet.

Claims (14)

1. Kompresse zur Aufnahme von Flüssigkeiten, insbesondere von Körperflüssigkeiten, mit einem die Kompresse (1) teilweise durchtrennenden Schlitz (3), der sich bis zum Kompressenrand (4) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (3) zur Realisierung einer formschlüssigen Verbindung einen zick-zack-förmigen Verlauf aufweist.
2. Kompresse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Öffnung (2) zur Aufnahme einer Kanüle oder ähnlichem vorgesehen ist und der Schlitz (3) sich zwischen der Öffnung (2) und dem Kompressenrand (4) erstreckt.
3. Kompresse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine den Schlitz (3) überbrückende, jedoch lösbare Verbindung (5, 7, 9, 10) zum Verschließen und Öffnen des Schlitzes (3) vorgesehen ist.
4. Kompresse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (7, 9, 10) stoffschlüssig ausgebildet ist.
5. Kompresse nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (5, 7, 9, 10) sich zumindest über einen Abschnitt der Schlitzlänge erstreckt.
6. Kompresse nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (7, 9, 10) als Einmal-Verbindung ausgebildet ist.
7. Kompresse nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (5) wiederverschließbar ausgebildet ist.
8. Kompresse nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitzseiten verschweißt sind, insbesondere durch Ultraschallverschweißen.
9. Kompresse nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (9, 10) Teil des Kompressenmaterials ist.
10. Kompresse nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Schlitzes (3) Perforationen in das Kompressenmaterial eingebracht sind.
11. Kompresse nach einem der Ansprüche 3 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schlitzseiten über eine Naht (7) verbunden sind.
12. Kompresse nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (5) kraftschlüssig ausgebildet ist.
13. Kompresse nach einem der Ansprüche 3 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung (5) als ein den Schlitz (3) überbrückendes Pflaster (5) ausgeführt ist.
14. Kompresse nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Kompresse aus einem saugfähigen Material besteht.
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