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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Pflastersystem zur Fixierung eines venösen oder arteriellen Zugangs auf der Haut eines Patienten, wobei das Pflastersystem ein Pflastergrundelement mit zwei Teilabschnitten aufweist, die in einem ihrer Bereiche über einen stegartigen Verbindungsabschnitt derart miteinander verbunden sind, dass das Pflastergrundelement zwischen den beiden Pflasterteilabschnitten zumindest eine Einbuchtung aufweist, in deren Bereich die beiden Pflasterteilabschnitte nicht miteinander verbunden sind, und wobei das Pflastergrundelement eine erste Oberfläche mit einer Klebefläche aufweist, über welche das Pflastersystem auf der Haut fixiert wird, und eine der Klebefläche abgewandten zweite Oberfläche.
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Derartige Pflastersysteme sind im Stand der Technik bekannt und werden insbesondere zur Fixierung von Kanülen oder Kathetern, mithin also von Sonden, über welche ein Zugang zu Blutgefäßen geschaffen werden soll, eingesetzt. Da ein solcher Zugang bei vielen Eingriffen über einen längeren Zeitraum am Patienten eingesetzt werden soll, um bspw. Medikamente oder Blut zuzuführen oder um Blut abzunehmen, ist es notwendig, diesen Zugang stabil und effektiv am Patienten zu fixieren, um ein unbeabsichtigtes Ver- oder Herausrutschen des Zugangs aus dem Blutgefäß zu vermeiden.
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Ein Pflastersystem der eingangs genannten Art ist bspw. aus dem
Deutschen Gebrauchsmuster 9106513U bekannt. Darin wird ein Haftverband aus einem Trägermaterial beschrieben, das eine Selbstklebeschicht an seiner Unterseite aufweist, sowie eine abziehbare Schutzabdeckung für dieses Selbstklebeschicht. Der Haftverband weist ferner einen Einschnitt auf, der diesen teilweise trennt. Die Trennungslinie der Schutzabdeckung soll dabei parallel zum Einschnitt, aber versetzt zu diesem verlaufen, wodurch eine bessere Handhabung erreicht werden soll.
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Ferner ist aus der
DE 10 2007 038 993 A1 ein Fixierpflaster bekannt, das aus einem mehrschichtigen Trägermaterial besteht, das wiederum eine erste Trägerschicht, eine zweite Trägerschicht und eine Klebstoffschicht aufweist. Das Fixierpflaster besteht dabei aus einem Grundelement und zwei mit diesem verbundenen Fixierstreifen, die durch einen Schnitt in das Grundelement gebildet werden.
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Obgleich im Stand der Technik auch zahlreiche verschiedene Ausführungsformen der durch die oben aufgeführten Dokumente bekannt sind, so weisen diese sämtlich den Nachteil auf, dass eine schnelle und effektive Fixierung von Zugängen oftmals nicht erreicht werden kann. Vor allem in der Handhabung erweisen sich die im Stand der Technik bekannten Fixierpflaster als problematisch, da – insbesondere wenn Schutzhandschuhe getragen werden – ein Abziehen der Schutzfolien von den Pflastern schwierig ist. Deren klebenden Seiten verkleben oftmals beim Abziehen mit den Handschuhen oder den Fingern des Handhabenden, so dass die Gefahr besteht, dass das Fixierpflaster – und dadurch auch der Zugang – verrutscht bzw disloziert.
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Daher besteht auf dem betreffenden Gebiet nach wie vor ein großes Bedürfnis nach Fixiermitteln, die einfach zu handhaben, schnell anzubringen und effektiv in der Fixierung sind. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein alternatives Fixierpflaster bereitzustellen, mit dem die Nachteile des Standes der Technik überwunden werden können.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch eine Weiterbildung des eingangs genannten Pflastersystems, bei welchen ferner das Pflastergrundelement auf zumindest einem der Pflasterteilabschnitte zusätzlich einen freien faltbaren Pflasterabschnitt mit einer selbstklebenden Oberfläche aufweist, der derart mit dem Pflastergrundelement verbunden ist, dass er von einem ersten gefalteten Zustand, in welchem der Zugang in die Einbuchtung aufnehmbar ist, in einen zweiten aufgefalteten Zustand überführbar ist, wobei der Pflasterabschnitt derart dimensioniert und ausgebildet ist, dass die Pflasterteilabschnitte im aufgefalteten Zustand des faltbaren Pflasterabschnittes abschnittsweise über den aufgefalteten Pflasterabschnitt im Bereich der Einbuchtung miteinander verbunden sind.
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Die der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe wird dadurch vollkommen gelöst. Durch das zusätzlich am erfindungsgemäßen Pflastersystem vorgesehen faltbare Pflasterelement bzw. -abschnitt wird erreicht, dass der Zugang, der in die im Pflastersystem vorgesehene Einbuchtung eingeführt wird, durch ein Ausfalten des Pflasterabschnittes und durch das dadurch bewirkte Verbinden der Pflasterteilabschnitte, in deren Mitte die Einbuchtung gebildet wird, sicher und schnell fixiert werden kann, ohne dass weitere Fixierungsmittel für den Zugang eingesetzt werden müssten. Gleichzeitig wird dabei die Einstichstelle des Zugangs bedeckt und dieser an der Haut des Patienten sicher fixiert. Zur Fixierung eines Zugangs zu einem Blutgefäß eines Patienten wird also der von der Hautoberfläche ragende Zugang in die Einbuchtung des erfindungsgemäßen Pflastersystems eingeführt und der faltbare Pflasterabschnitt mit seiner klebenden Oberfläche derart über die Einbuchtung gelegt, dass eine Art zweiter Steg über diese gelegt wird, wodurch die beiden Pflasterteilabschnitte miteinander verbunden werden, und der Zugang somit zwischen dem stegartigen Verbindungsabschnitt und dem aufgefalteten und verklebten faltbaren Pflasterabschnitt fixiert wird. Dadurch wird gewährleistet, dass der Zugang selbst bei einem weiteren Fixieren und Handhaben des Pflastersystems sicher in dem durch den stegartigen Verbindungsabschnitt, die beiden Pflasterteilabschnitte und den faltbaren Pflasterabschnitt gebildeten Raum gehalten wird.
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Vorteilhafterweise wird dabei das Pflastersystem in ”Stichrichtung” des gelegten Zuganges über den Zugang geführt und fixiert, wodurch ein Verschieben des Zuganges in dem oder sogar aus dem Blutgefäß heraus vermieden wird. Die im Stand der Technik bekannten Pflastersysteme werden aufgrund ihrer Konstruktion meist entgegen der Stichrichtung eingeführt, was oftmals den Nachteil mit sich bringt, dass der Zugang dadurch verschoben wird oder unbeabsichtigt verrutscht. Mit dem erfindungsgemäßen Pflastersystem wird dies vorteilhaft vermieden.
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Unter ”Zugängen” bzw. ”Zugang” wird dabei jede Kanüle oder Katheter oder Tubus verstanden, die zur Einbringung bzw. Abnahme von Blut und Blutprodukten und/oder Flüssigkeiten, insbesondere Flüssigkeiten mit pharmazeutischen Inhaltsstoffen, zur intravenösen oder arteriellen Applikation eingesetzt werden, oder die als Messsonde für bspw. die Blutgasanalyse dienen.
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Unter ”Pflastersystem” wird vorliegend jedes ein- oder mehrteilige Pflaster- bzw. Verbands oder Fixierelement verstanden, die in der Regel eine klebende Oberfläche aufweisen, mit der der Zugang an dem Patienten fixiert wird.
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Die ”klebende” oder ”selbstklebende” Oberfläche des Pflastergrundelements, der Pflasterteilabschnitte und des faltbaren Pflasterabschnitts weist vorliegend einen selbstklebenden Klebstoff auf, der vorzugsweise hautverträglich und feuchtigkeitsunempfindlich ist, d. h. der auch nach Kontakt mit Fluiden und Flüssigkeiten wie Speichel oder Schweiß seine Klebkraft nicht verliert.
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Der faltbare Pflasterabschnitt ist daher als eine zweite stegartige Verbindung ausgebildet, die allerdings im Gegensatz zu dem die beiden Pflasterteilabschnitte verbindenden stegartigen Verbindungsabschnitt ein lösbares Ende aufweist, das über die Einbuchtung gelegt werden kann. Es versteht sich, dass je nach Anwendung und Bedarf ein weiterer oder mehrere solcher faltbaren Pflasterabschnitte vorgesehen sein kann/können, über welche weitere Mittel, die entweder Teil des Zugangs sind oder separat von diesem angebracht werden, ebenfalls am Patienten fixiert werden können.
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In einer bevorzugten Ausführungsform des Pflastersystems ist vorgesehen, dass der faltbare Pflasterabschnitt ein integraler Abschnitt des Pflastergrundelements ist. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass der faltbare Pflasterabschnitt eine Baueinheit mit dem Pflastergrundelement bildet und sozusagen einstückig mit diesem ausgebildet ist.
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In einer anderen Ausführungsform ist bevorzugt, wenn der faltbare Pflasterabschnitt ein erster Teil eines weiteren Pflasterelements ist, das über einen zweiten Abschnitt auf zumindest einem der Pflasterteilabschnitte des Pflastergrundelements fest fixiert ist, wobei die zwischen dem auf dem Pflasterteilabschnitt fixierten zweiten Abschnitt und dem ersten auffaltbaren Abschnitt gebildete Falte, also der Falz, der Einbuchtung zugewandt ist. Bei dieser Ausführungsform ist somit eine Art weiteres Pflaster in Form eines Faltpflasters auf zumindest einem der Teilabschnitte des Pflastergrundelements vorgesehen, wobei die Falte des Faltpflasters der Einbuchtung zugewandt ist und wobei ein Teil des Faltpflasters fest auf dem Pflasterteilabschnitt angebracht ist und der andere Teil frei über die Einbuchtung aufgefaltet und auf bzw. mit dem anderen Teilabschnitt verklebt werden kann. Diese Ausführungsform hat dabei den Vorteil, dass ggf. das Faltpflaster aus einem anderen oder dem gleichen Material gebildet sein kann wie das Pflastergrundelement.
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Dabei kann auch bei dieser Ausführungsform vorgesehen sein, dass das Pflastersystem mehrere faltbare Pflasterabschnitte und damit Faltpflaster aufweist.
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In einer Weiterbildung der genannten Ausführungsformen ist bevorzugt, wenn das Pflastergrundelement, das die Pflasterteilabschnitte und den stegartigen Verbindungsabschnitt zwischen diesen umfasst, und der faltbare Pflasterabschnitt vor Fixierung des Zugangs an dem Patienten jeweils auf ihrer selbstklebenden Oberfläche zumindest eine abziehbare Schutzfolie aufweisen, wobei insbesondere bevorzugt ist, wenn die Pflasterteilabschnitte der stegartige Verbindungsabschnitt und der faltbare Pflasterabschnitt separat ausgebildete und separat abziehbare Schutzfolien aufweisen, die die jeweiligen Klebeflächen der Abschnitte abdecken.
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Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass die Schutzfolien der einzelnen Abschnitte des Pflastersystems jeweils getrennt voneinander abgezogen werden können, so dass die einzelnen Abschnitte des Pflastersystems nacheinander an dem Patienten fixiert werden könne. Dies bietet den Vorteil, dass die einzelnen Abschnitte ggf. noch flexibler am Patienten fixiert werden können.
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Dabei ist in einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Pflastersystems bevorzugt, wenn die abziehbaren Schutzfolien der Pflasterteilabschnitte und des stegartigen Verbindungsabschnitts derart dimensioniert sind, dass sie über den äußeren Rand des Pflastergrundelements hinausragen.
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Diese Ausführungsform hat den Vorteil, dass mittels der über den äußeren Rand des Pflastergrundelements herausragenden Schutzfolien ein Anheben des einmal platzierten Pflastersystems nicht notwendig ist; das Pflastersystem kann dadurch einfach gehandhabt werden, wobei ein In-Kontakt-Kommen des Handhabenden mit den Klebeflächen gleichzeitig vermieden wird, und das Pflastersystem kann einfach und schnell auf die Einstichstelle geklebt und der Zugang dadurch fixiert werden. Die über die Ränder des Pflastergrundelements herausragenden Schutzfolienabschnitte bilden daher Abziehgriffe, über welche die Schutzfolien gehandhabt und zügig abgezogen werden können. Ferner bietet das Pflastersystem den Vorteil eines Infektionsschutzes, da das erfindungsgemäße Pflastersystem zur Fixierung am Patienten nicht angehoben werden muss und da durch die herausragenden Schutzfolien ein Kontakt zu den Klebeflächen vermieden wird. Bei den herkömmlichen, im Stand der Technik bekannten Pflastersystemen ist es notwendig, die Pflaster zur Fixierung anzuheben, wodurch ein Kontakt mit den Klebeflächen – und damit auch mit der Einstichstelle und deren Umgebung erfolgt, was ein Infektionsrisiko für die Person darstellt, die den Zugang legt. Durch das erfindungsgemäße Pflastersystem wird dieses Infektionsrisiko vorteilhaft vermieden.
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In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass auch die Schutzfolie des faltbaren Pflasterabschnitts derart dimensioniert ist, dass sie über die Fläche des faltbaren Pflasterabschnitts hinausragt, und zwar vorzugsweise in Richtung der Einbuchtung. Dadurch kann auch dieser Abschnitt gezielt und separat verklebt werden, wobei die Handhabung dieses Abschnittes durch den zur Einbuchtung, d. h. zur Knickfalte hin überstehenden Abziehgriff erleichtert wird. Es versteht sich aber, dass die Schutzfolie für die klebende Oberfläche des faltbaren Pflasterabschnitts diesen auch an einer seiner anderen Seiten oder zusätzlich zu der Faltseite überragen kann, da dies bei bestimmten Anwendungen erwünscht sein kann.
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Die Länge, mit der die Schutzfolien über die jeweiligen Ränder der Abschnitte hinausragen, kann dabei variieren; für einen sicheren Griff ist es jedoch bevorzugt, wenn diese mit mindestens ca. 0,2 cm, 0,5 cm, 08 cm, oder mit mindestens 1 cm oder mehr, über die jeweiligen Ränder/Abschnitte hinausragen, da mit dieser Länge ein greifbarer Handhabungsabschnitt gebildet wird. Dabei wird dem Fachmann klar sein, dass auch Abweichungen von den genannten Maßangaben möglich sind, die aber immer noch im Schutzbereich liegen, da auch mit Abweichungen von den genannten Maßangaben noch der Zweck der Erfindung erreicht werden kann.
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Unter ”Schutzfolie” wird dabei vorliegend jedes Material verstanden, welches dazu geeignet ist, ablösbar bzw. abziehbar auf einer klebenden/selbstklebenden Oberfläche zum Schutz dieser vor einem vorzeitigen oder unerwünschten In-Kontakt-Kommens mit einer Oberfläche angebracht zu werden. Die Schutzfolie kann dabei jedes hierfür geeignete Material aufweisen oder aus diesem bestehen, und stellt ein klebstoffabweisendes Material dar, wie bspw. silikonbeschichtete Folien oder silikonisiertes Papier.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das Pflastersystem noch eine oder mehrere Wundauflagen aufweisen, die auf der ersten Oberfläche des Pflastergrundelements derart dimensioniert vorliegen, dass Klebeflächen auf der ersten Oberfläche, vorzugsweise am umlaufenden Rand des Pflastergrundelements, frei bleiben. Die Wundauflage ist dabei vorzugsweise in dem faltbaren Pflasterabschnitt vorgesehen.
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Unter ”Wundauflage” wird dabei vorliegend jedes vliesartige Material, vorzugsweise Fasermaterial, verstanden, das vorzugsweise Fluide absorbieren kann und mit Wunden oder Einstichen oder Ähnlichem in Kontakt gebracht werden kann. Das Material ist dabei vorzugsweise hautfreundlich. Geeignete Materialien für die Wundauflage sind bspw. Faservliese aus Polyesterfasern, Polyethylenfasern, Polypropylenfasern, Polyamidfasern, Viskosefasern, oder Mischungen davon. Die Wundauflage kann auch bspw. mit entzündungshemmenden Wirkstoffen beladen sein.
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Das Pflastersystem ist vorzugsweise aus einem hautverträglichen, reißfesten, dünnen, elastischen, vorzugsweise Luft- und Wasserdampf durchlässigem Material, wie bspw. aus einer entsprechenden Folie, Gewebe oder Flies. Geeignete Materialien sind im Stand der Technik bekannt, und stellen bspw. Polyurethanfolien aus elastischen, thermoplastischen Polyurethanen dar, und können transparent oder opak sein. Dem Fachmann wird in diesem Zusammenhang klar sein, welche Materialien oder Materialmischungen eingesetzt werden müssen und können, um die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Pflastersystems zu gewährleisten.
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Es versteht sich, dass die vorliegend genannten und nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in Alleinstellung oder in anderen Kombinationen eingesetzt werden können, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung und den anliegenden Figuren. Es zeigen:
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1: Eine schematische Darstellung einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Pflastersystems in Aufsicht;
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2: eine schematische Darstellung der Ausführungsform aus 1 in einer Ansicht von unten;
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3: eine schematische Darstellung der gleichen Ausführungsform wie in den 1 und 2 in einer Ansicht von hinten;
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4: eine schematische Darstellung der gleichen Ausführungsform wie in den 1 bis 3 in einer Seitenansicht;
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5: eine schematische Darstellung eines beispielhaften intravenösen Zugangs in Aufsicht;
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6: eine schematische Darstellung eines in die Einbuchtung der in den 1 bis 4 gezeigten Ausführungsform eingeführten Zuganges in Aufsicht;
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7: eine schematische Darstellung der in 6 gezeigten Anordnung in Ansicht von hinten.
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8: eine schematische Darstellung der in den 6 und 7 gezeigten Anordnung in Ansicht von hinten, wobei die Schutzfolie des faltbaren Pflasterabschnitts abgezogen wird;
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9: eine schematische Darstellung der in 8 gezeigten Anordnung in Aufsicht, mithin also nach Überkleben der Einbuchtung durch den faltbaren Pflasterabschnitt;
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10: eine schematische Darstellung der in 8 und 9 gezeigten Anordnung von hinten, wobei die Entfernung der Schutzfolien der Pflasterteilabschnitte angedeutet ist;
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11: eine schematische Darstellung der in den 8 bis 10 dargestellten Anordnung in Aufsicht, wobei die Schutzfolien der Pflasterteilabschnitte entfernt sind und die Entfernung der Schutzfolie des stegartigen Verbindungsabschnitts angedeutet ist;
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12: eine schematische Darstellung der in den 8 bis 11 gezeigten Anordnung in Aufsicht, wobei sämtliche Schutzfolien entfernt sind; und
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13 eine schematische Darstellung des in 12 gezeigten Zustandes in Ansicht von hinten.
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In 1 ist mit 1 insgesamt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Pflastersystems gezeigt, mit zwei Pflasterteilabschnitten 1a und 1b und einem Pflastergrundelement 1c. Die Pflasterteilabschnitte 1a und 1b werden teilweise, in dem in den Figuren gezeigten Beispiel im vorderen Bereich bis über die mittlere Breite des Pflastergrundelements 1c, durch eine Einbuchtung 6 voneinander getrennt und sind in einem hinteren Abschnitt durch einen stegartigen Verbindungsabschnitt 7 miteinander verbunden. In 1 sind ferner abschnittsweise Schutzfolien 3 gezeigt, die nach rechts und links über den äußeren Rand des Pflastergrundelements 1c hinausragen. Die in 1 gezeigte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Pflastersystems weist ferner einen faltbaren Pflasterabschnitt 2 auf, der in der in 1 gezeigten Darstellung mit einer Schutzfolie 4 bedeckt ist, die in Richtung der Einbuchtung 6, und somit in Richtung der Falte des Pflasterabschnitts 2, übersteht. Ferner ist die am hinteren Rand des Pflastergrundelements 1c hinausragende Schutzfolie 5 des stegartigen Verbindungselements 7 gezeigt.
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2 zeigt die in 1 gezeigte Ausführungsform von unten, d. h. mit Draufblick auf die die klebende Oberfläche des Pflastergrundelements abdeckenden Schutzfolien 3 und 5. Wie auch in den nachfolgen beschriebenen 3 bis 13 sind in 2 zur Bezeichnung gleicher Merkmale die gleichen Bezugszeichen verwendet worden.
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Die Einbuchtung 6 weist dabei eine Länge LE auf, die derart dimensioniert ist, dass ein in die Einbuchtung 6 eingeführter Zugang 8 (siehe bspw. 5) mit seiner Kappe 12 an den stegartigen Verbindungsabschnitt 7 stößt (siehe bspw. 6), und gleichzeitig die Einstichstelle 13 von dem faltbaren Pflasterabschnitt 2 bedeckt werden kann, sowie die Flügel 10 des Zugangs 8 von den Pflasterteilabschnitten 1a und 1b.
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3 zeigt die Ansicht der Ausführungsform der 1 und 2 in seitlicher Ansicht, wobei hier zu erkennen ist, dass der faltbare Pflasterabschnitt 2 in der in dieser Figur dargestellten Ausführungsform eine Art zusätzliches Pflaster auf dem Pflastergrundelement 1c, bzw. genauer auf dem Pflasterteilabschnitt 1a darstellt, welches mit einem Teil 2a fest auf dem Pflasterteilabschnitt 1a angebracht ist, und der freie Teil 2b derart gefaltet ist, dass die Falz 2c zu der Einbuchtung 6 hinweist. Auf diesem freien, gefalteten Teil, bzw. auf dessen nach oben gewandten Oberfläche ist die Schutzfolie 4 vorgesehen.
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Obgleich in der dargestellten Ausführungsform der faltbare Pflasterabschnitt 2 als zusätzliches Pflasterelement – also als Faltpflaster – auf dem Pflastergrundelement 1c angebracht ist, kann in anderen Ausführungsformen auch vorgesehen sein, dass der faltbare Pflasterabschnitt 2 einen integralen Teil des Pflastergrundelements 1c bzw. ein Flügelteil des Pflasterteilabschnitts 1a oder 1b darstellt, der entsprechend aufgefaltet werden kann.
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Die Größe des faltbaren Pflasterabschnitts hängt dabei von der Größe des zu bildenden Raumes ab, der nach dem Auffalten des faltbaren Pflasterabschnitts 2 zwischen diesem, dem stegartigen Verbindungsabschnitt 7 und den beiden inneren Rändern der Pflasterteilabschnitte 1a, und 1b in der Einbuchtung 6 gebildet wird. Zumindest darf die Breite BfP des faltbaren Pflasterabschnitts 2 (siehe 9) nicht größer sein als die Länge LE der Einbuchtung (siehe 1); die Länge LfP des faltbaren Pflasterabschnitts 2 (siehe 9) ist derart bemessen, dass sie die, je nach Fixierung des faltbaren Pflasterabschnitts 2 auf dem Pflasterteilabschnitt 1a oder 1b, die Einbuchtung 6 überspannt.
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In 4 ist eine Seitenansicht der in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsformen gezeigt, wobei hier aus Gründen der Übersichtlichkeit die Schutzfolien 3 der Pflasterteilabschnitte weggelassen wurden.
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In 5 ist beispielhaft ein intravenöser Zugang 8 gezeigt, mit Kunststoffflügeln 10, die auf der Haut des Patienten gelagert werden. Die Bezugsziffer 12 bezeichnet eine Schutzkappe für einen Einlass, über den Flüssigkeiten zugespritzt werden können, und mit 13 ist die Einstichstelle des Zugangs 8 bzw. der Kanüle gezeigt.
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Über diesen Zugang 8 wird, wie in 6 in Draufsicht gezeigt ist, das erfindungsgemäße Pflastersystem 1 in dessen Einbuchtung 6 geschoben. Das Pflastersystem 1 wird dabei so lange vorgeschoben, bis der Zugang 8 mit seiner Kappe 12 an den stegartigen Verbindungsabschnitt 7 stößt, wie durch den Pfeil 15 angedeutet.
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7 zeigt diese Position in seitlicher Ansicht, also vor dem Abziehen der Schutzfolien 3. In 7 ist aus Gründen der Übersichtlichkeit die Abziehfolie des Stegs nicht dargestellt. In 7 ist ferner mit 11 der Anschluss für die Infusionsleitung (Luer-Lock) bezeichnet.
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8 zeigt nun den ersten Schritt der Abfolge der Fixierung des Zugangs 8: Wie durch den Pfeil 16 angedeutet, wurde die Schutzfolie des faltbaren Pflasterabschnitts von dessen selbstklebender Oberfläche abgezogen, und dadurch der faltbare Pflasterabschnitt über die Einbuchtung 6 und damit auf den Pflasterteilabschnitt 1b geführt und dort über seine selbstklebende Oberfläche verklebt.
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In 9 ist eine Ansicht gezeigt, nachdem der in 8 beschrieben Schritt beendet ist, und die Einstichstelle 13 mit dem faltbaren Pflasterabschnitt 2 bedeckt bzw. beklebt ist.
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Im Anschluss daran werden, wie in 10 gezeigt, die Schutzfolien 3 der Pflasterteilabschnitte 1a und 1b nach rechts und links außen abgezogen, und zwar durch ein Greifen der durch die über die Ränder des Pflastergrundelements hinausragenden Abziehgriffe der Schutzfolie; siehe die Pfeile 17 und 18. Durch Entfernen der Schutzfolien der Pflasterteilabschnitte 1a und 1b kann die selbstklebende Oberfläche des Pflastergrundelements 1c mit der Haut des Patienten in Kontakt und hiermit verklebt werden. Vorteilhafterweise ist ein Anheben des Pflastersystems hierzu nicht notwendig, gerade weil die Schutzfolien Abziehgriffe aufweisen, die durch das Überstehen der Schutzfolie über den Rand des Pflastersystems gebildet werden.
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In einem nächsten Schritt wird die Schutzfolie 5 des stegartigen Verbindungsabschnitts 7 nach hinten abgezogen, wie durch den Pfeil 19 angedeutet, und die selbstklebende Oberfläche dieses Abschnitts ebenfalls mit der Haut des Patienten verbunden (siehe 11).
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Die endgültige Position des verklebten Pflastersystems und des dadurch fixierten Zugangs 8 ist in 12 von oben und in 13 von hinten gezeigt.
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Es versteht sich, dass die Größe des Pflastersystems insgesamt, wie auch die seiner Bestandteile Pflasterteilabschnitte und faltbarer Pflasterabschnitt in Abstimmung mit jeweils bestimmten Einsätzen und Anforderungen vorgesehen sein kann, insbesondere auch im Hinblick auf die zu fixierenden Zugänge. Dem Fachmann wird dabei klar sein, wie diese spezifischen Anforderungen bei der Größenbestimmung des Pflastersystems jeweils berücksichtigt werden müssen. Ferner werden ihm in diesem Zusammenhang auch die jeweils einzusetzenden Materialien bekannt sein, die ebenfalls im Hinblick auf den Fixierungszweck und den Patienten abgestimmt werden können.
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Es versteht sich, dass das oben aufgeführte Ausführungsbeispiel lediglich Erläuterungszwecken dient und nicht einschränkend ist, und im Rahmen der beigefügten Ansprüche noch zahlreiche weitere alternative Ausführungsformen denkbar sind, die unter den Schutzbereich der Ansprüche fallen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 9106513 U [0003]
- DE 102007038993 A1 [0004]