DE20022884U1 - Beleuchtungselement - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft vein Beleuchtungselement, bestehend aus mindestens einer Lichtquelle und wenigstens einem die Lichtquelle aufnehmenden Korpuselement.
Beleuchtungselemente der gattungsgemäßen Art sind beispielsweise als Decken- oder Wandelemente bekannt. Solche Elemente bestehen hauptsächlich aus einem Korpus, in welches lichtdurchlässige Glas- oder Kunststoffplatten eingelegt sind, welche die dahinter befindliche Lichtquelle verdecken und das durchtretende Licht mehr oder weniger stark streuen. Es sind auch Beleuchtungselemente bekannt, deren Rahmen raumwärts mit einer Kunststofffolie bespannt ist, welche einerseits die Lichtquellen und die Decke bzw. Wand verdeckt und andererseits das Licht streut, sodass im Raum diffuse Lichtverhältnisse herrschen. Es sind in diesem Zusammenhang auch Beleuchtungselemente bekannt, die raumwärts, vor der Lichtquelle zwei parallele, voneinander beanstandete Folien aufweisen, welche eine verbesserte Lichtstreuung bewirken. Außerdem wird bei der Verwendung von zwei Folien vermieden, dass Schmutz- und Staubpartikel, die sich auf der Rückseite der Folie ansammeln können, für einen Betrachter sichtbar sind. Alle bekannten Beleuchtungselemente der gattungsgemäßen Art haben aber den Nachteil, dass sie nicht flexibei verwendbar, sondern ausschließlich für die Befestigung an der Decke oder einer Wand vorgesehen sind. Die Beleuchtungselemente dienen also als reine Lichtquellen, ohne dass sie gleichzeitig als beispielsweise Möbelstück nutzbar sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Beleuchtungselement der gattungsgemäßen Art zu schaffen, welches flexibel einsetzbar, in die bestehende Raumstruktur integrierbar und ggf. als Möbelstück nutzbar ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass dieses frei aufstellbar ist und die zumindest eine Lichtquelle innerhalb des Korpuselements angeordnet ist und zumindest eine Seitenfläche vollständig mit einem lichtdurchlässigen Material bespannt ist. Ein aufstellbares Beleuchtungselement hat den Vorteil, dass es flexibel in die bestehende Raumstruktur integriert werden kann und nicht an der Decke oder einer Wand befestigt werden muss. Ein entsprechend ein- oder ausgestaltetes Beleuchtungselement kann dabei zusätzlich zu seiner
Beleuchtungsfunktion auch als Möbelstück oder beispielsweise flexibler Raumteiler verwendet werden. Die zumindest eine Lichtquelle ist bei dem erfindungsgemäßen Beleuchtungselement innerhalb des Korpuselements angeordnet, sodass diese in das Beleuchtungselement integriert und mit diesem flexibel aufstellbar ist. Darüber hinaus werden durch eine Lichtquelle, die von innen heraus beleuchtet, besondere Lichteffekte erzielt, wobei das Beleuchtungselement eine geschlossene Einheit bildet, bei der keine störenden, nach außen herausragenden Elemente sichtbar sind. Es ist dabei besonders vorteilhaft, wenn zumindest eine Seitenfläche vollständig mit dem lichtdurchlässigen Material bespannt ist. Es können je nach Bedarf und Zweck auch weitere Seitenflächen mit dem lichtdurchlässigen Material abgedeckt sein, wobei bei einem einzelnen Element, welches ohne weitere Elemente frei in einem Raum aufgestellt werden soll, die gesamte Oberfläche des Beleuchtungselements mit dem lichtdurchlässigen Material bespannt sein kann. Es können ferner variable Beleuchtungselemente verwendet werden, die jeweils eine geschlossene Einheit bilden und frei innerhalb eines Raumes aufgestellt werden können. Die Beleuchtungselemente können dabei so aufgestellt werden, dass die innerhalb des Korpus angeordneten Lichtquellen nicht sichtbar sind, sodass ein harmonischer, von innen beleuchteter Gegenstand entsteht. Die Beleuchtungselemente können je nach Ausgestaltung zur Verblendung einzelner Raumabschnitte oder als Trennwände bzw. Raumteiler dienen. Sie können aber auch einfach als Dekoration oder Lichtquelle frei innerhalb eines Raumes platziert werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass dieses frei aufstellbar ist und die zumindest eine Lichtquelle innerhalb des Korpuselements angeordnet ist und zumindest eine Seitenfläche vollständig mit einem lichtdurchlässigen Material bespannt ist. Auf diese Weise wird zum einen für einen Betrachter die Lichtquelle im Innern des Beleuchtungselements nicht einsehbar und zum Anderen der besondere optische Effekt eines geschlossenen, von innen beleuchteten Körpers gewährleistet. Vorzugsweise sollten dabei alle von außen sichtbaren Seitenflächen mit dem lichtdurchlässigen Material versehen sein. Dies können, wie oben bereits beschrieben, bei einzelnen, freistehenden Beleuchtungselementen alle Seitenflächen sein. Werden aber mehrere Beleuchtungselemente miteinander kombiniert, so können jeweils auch einzelne Seitenflächen offen bleiben oder durch Holzelemente etc. verschlossen werden. Wenn das lichtdurchlässige Material das Licht teilweise reflektiert, so wird durch die Mehrfachreflektion zwischen den gegenüberliegenden angeordneten Sei-
tenflächen das Licht besonders gut gestreut, sodass die Ausleuchtung durch das Beleuchtungselement sehr gleichmäßig und diffus erscheint.
Das lichtdurchlässige Material kann eine Folie oder ein textiles Material sein, welche bzw. welches für Licht jeglicher Wellenlänge durchlässig ist. Die Folie oder das textile Material ist dabei in vorteilhafter Weise auf das Korpus staubdicht aufgespannt, sodass eine glatte Oberfläche ohne Faltenbildung vorliegt. Die Folie oder das textile Material kann mit einem zumindest teilweise umlaufenden Keder in einer Ausnehmung des Korpuselements oder einer Profilschiene eingehängt sein. Bei eingeschalteter Lichtquelle wird das Licht gleichmäßig und mit einem breiten Lichtspektrum transmittiert. In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass als lichtdurchlässiges Material eine Folie aus transluzentem Kunststoff, beispielsweise PVC, verwendet wird. Dabei werden vorzugsweise sehr dünne Folien mit einer Dicke von ungefähr «0,25» mm verwendet. Diese Folien sind für sichtbares Licht jeglicher Wellenlänge durchlässig, sodass auch ultraviolettes und infrarotes Licht im Grenzbereich transmittiert werden kann, wodurch dem Betrachter der Eindruck von natürlichem Licht vermittelt wird. Darüber hinaus kann Licht unter 380 Nanometer Wellenlänge herausgefiltert werden, sodass die Ausbleichung empfindlicher Materialien vermindert werden kann. Neben diesen besonders vorteilhaften Eigenschaften sind die Folien auch sehr flexibel, sodass sie ohne zu zerreißen leicht auf das Korpuselement aufgespannt werden können. Ein weiterer Vorteil solcher Folien liegt darin, dass diese nicht durchsichtig sind, sodass der Innenraum der Beleuchtungselemente, insbesondere die Lichtquellen, verborgen bleiben. Während diese Folien einen optimalen Sichtschutz des Innenraums des Beleuchtungselements gewährleisten, wird das austretende Licht über das gesamte Spektrum transmittiert und darüber hinaus gestreut, sodass eine gleichmäßige und sehr angenehme Beleuchtung entsteht. Besonders vorteilhaft ist auch die Durchlässigkeit der Folien für infrarotes Licht, da hierdurch Infrarotempfänger und Infrarotsender zur Steuerung der Beleuchtung oder weiterer Geräte eingesetzt werden können, wenn die Steuerungseinheiten innerhalb des Beleuchtungselements angeordnet sind. Wenn mehrere Folien an gegenüber liegend angeordneten Seitenflächen angebracht sind, können darüber hinaus in dem Raum zwischen den Folien Schallwellen durch Mehrfachreflektion und Interferenzwirkung wirkungsvoll absorbiert werden Die Beleuchtungselemente wirken sich folglich in vorteilhafter Weise auch positiv auf die Akustik des Raumes aus, wobei insbesondere Schallreflektionen vermieden werden.
Um die Streuung des Lichts in vorteilhafter Weise weiter zu verbessern, ist in einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass das lichtdurchlässige Material eine noppenartig geprägte Struktur und/oder eine Mikroperforation aufweist. Durch eine noppenartige Prägung der Oberfläche bzw. eine Mikroperforation in derselben wird eine zusätzliche Streuung des austretenden Lichts erreicht, was zu einer nahezu völligen Auflösung der Schattenbildung führt. Hierdurch wird eine besonders homogene und schattenfreie Ausleuchtung des Raumes ermöglicht. Die Mikroperforation verstärkt darüber hinaus den schallschluckenden Effekt des erfindungsgemäßen Beleuchtungselements, sodass hierdurch auch die Akustik weiter positiv beeinflusst werden kann.
In Abhängigkeit vom Lichtbedürfnis im Raum, den speziellen Erfordernissen bei der Ausleuchtung und der gewünschten optischen Wirkung des Beleuchtungselements selbst können mehrere regelmäßig oder unregelmäßig angeordnete Lichtquellen innerhalb des Beleuchtungselements vorgesehen sein. Zur Erzielung besonderer Effekte an der Oberfläche des lichtdurchlässigen Materials können Einrichtungen zur Erzeugung von Schriftzügen, Bildern oder visuellen Darstellungen, beispielsweise einer Sternenkonstellation, vorhanden sein. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn eine oder mehrere Lichtquellen monochromatisches Licht emittieren, da verschiedene Lichtfarben von einem Betrachter mit unterschiedlicher Intensität wahrgenommen und daher als besonders angenehm empfunden werden. Zu diesem Zweck könnte eine Lichtquelle in alternativer Ausgestaltung auch beispielsweise zusätzlich mit einem Filter ausgestattet sein. Um unterschiedliche Lichteffekte zu erzielen, ist vorgesehen, dass mehrere gleich- oder unterschiedlich farbige Lichtquellen zur Anwendung kommen. Diese sind in vorteilhafter Weise jeweils einzeln, dynamisch und in ihrer Intensität steuerbar oder durch eine Farbtemperatursteuerung beeinflussbar. Eine besonders vorteilhafte, angenehme Ausleuchtung des Raumes kann dabei beispielsweise dadurch erreicht werden, dass mehrere farbige Lichtquellen jeweils einzeln in ihrer Intensität beeinflusst werden, wodurch eine Steuerung der Farbtemperatur des diffus ausgestrahlten Lichts vorgenommen werden kann. Solche Lichtquellen strahlen ein Frequenz- und Intensitätsspektrum aus, dass dem von natürlichem Licht entspricht und daher als besonders angenehm empfunden wird. Derartige Lichtquellen verstärken darüber hinaus die streuende Wirkung der Folien, sodass die Beleuchtung des Raumes dem natürlichen Licht sehr ähnlich ist. Es besteht ferner die Möglichkeit, bestimmte
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Farbeffekte durch entsprechend farbige Lichtquellen zu erzeugen. Durch die dynamische Ansteuerung der einzelnen Lichtquellen können dabei auch bewegte Bilder und fließende optische Effekte erzeugt werden. Die gezielte Steuerbarkeit ermöglicht auch die Darstellung wechselnder, statischer Bilder, wie beispielsweise die Darstellung eines Sternenhimmels oder eines Kometen.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung können innerhalb des Rahmens auch zusätzliche elektronische Einrichtungen, beispielsweise Projektoren für Diapositive oder akustische Wiedergabegeräte, vorgesehen sein. Mit Hilfe solcher Einrichtungen können zusätzliche optische und/oder akustische Effekte erzielt werden, welche die Atmosphäre des Raumes beeinflussen können. Über eine entsprechende Steuerung kann dabei beispielsweise eine Koordination der akustischen und optischen Effekte erzielt werden. In diesem Zusammenhang können auch Duftgeneratoren zur Anwendung kommen, welche angenehme Gerüche im Raum verbreiten.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Korpuselement aus Holz, Kunststoff und/oder Metall, beispielsweise Aluminium, besteht. Wichtig ist hierbei, dass das verwendete Material einerseits dem Beleuchtungselement eine ausreichende Stabilität verleiht, anderseits aber nicht zu schwer ist, damit das Beleuchtungselement ggf. leicht versetzt und gestapelt werden können.
Wenn an dem Korpuselement an zumindest einer, vorzugsweise horizontalen, Seitenfläche Platten- oder Gitterelemente angebracht sind, dann kann das Beleuchtungselement gleichzeitig als Möbelstück in dem Raum integriert sein. Durch diese Ausgestaltung können insbesondere die horizontalen Seitenflächen beispielsweise als Regal- bzw. Ablagefläche oder Tresen verwendet werden. Hierdurch kann die Flexibilität der erfindungsgemäßen Beleuchtungselemente weiter gesteigert werden.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist ferner vorgesehen, dass unterhalb des Korpuselements Füße oder Rollen angebracht sind, sodass das Beleuchtungselement frei aufstellbar und ggf. verschiebbar bzw. leicht transportierbar ist. Die Aufstellfläche kann auch mit einer Bodenplatte versehen sein, sodass das Beleuchtungselement direkt, ohne die Verwendung von Füßen oder Rollen, stabil auf dem Boden aufgestellt werden kann, wobei bei staubdichter Befestigung der Bodenplatte ein Eindringen von Schmutz in das Beleuchtungs-
element verhindert wird.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Korpuselement zumindest eine korrespondierende Steck- und/oder Buchsenverbindung zur Befestigung weiterer Beleuchtungselemente und zur Verbindung mehrerer Beleuchtungselemente aufweist. Dabei kann die Steckverbindung aus einer Stecker- oder Buchsenleiste bestehen, welche eine elektrische und/oder digitale Kontaktierung zur Spannungsversorgung und Steuereinheit zwischen verschiedenen Beleuchtungselementen herstellt. Es können darüber hinaus weitere Verbindungselemente vorgesehen sein, welche eine Steck-, Klemm- und/oder Schraubverbindung zwischen den Beleuchtungselementen ermöglichen. Durch diese Ausgestaltungen können mehrere Korpuselemente bzw. Beleuchtungselemente auf einfache Art und Weise miteinander verbunden werden. Die Verwendung einer Steckerleiste macht dabei in besonders vorteilhafter Weise eine zusätzliche Verkabelung zur Herstellung der elektrischen bzw. digitalen Verbindung überflüssig. Über die Steckerleiste können die einzelnen Beleuchtungselemente mit Strom versorgt und darüber hinaus ihre Steuerung gemeinsam koordiniert werden. Auf diese Weise muss lediglich ein Beleuchtungselement an den Stromkreis bzw. die Steuerzentrale angeschlossen sein. Durch diese Ausgestaltung wird ein einfaches und schnelles Zusammenstellen ganzer Trennwände bzw. Raumteiler möglich, wobei die einzelnen Beleuchtungselemente zu einer homogenen Einheit verschmelzen. Dabei werden störende Effekte durch eine zusätzliche Verdrahtung vermieden. Ferner können die Beleuchtungselemente unabhängig von den auszustattenden Räumlichkeiten produktionstechnisch standardisiert werden, was die Produktion verbilligt und die Montage vereinfacht.
In Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Korpuselement einen Quader, einen Würfel, einen Kegel, eine Pyramide oder ähnliche regelmäßige oder unregelmäßige geometrische Körper bildet. Der Gestaltungsvielfalt der Beleuchtungselemente hinsichtlich ihrer geometrischen Form sind dabei keine Grenzen gesetzt, es muss lediglich gewährleistet sein, dass die Elemente frei aufstellbar sind. Die Beleuchtungselemente können insbesondere als Möbel, z. B. Raumtrennmöbel, eingesetzt werden, welche den Raum optisch prägen und gleichzeitig beleuchten.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die nicht zur Beleuchtung vorgesehenen Seitenwände durch Abdeckplatten verkleidet sind.
Durch die Abdeckplatten können beispielsweise die nicht benötigten Seitenflächen, insbesondere gegenüberliegende Seitenwände benachbarter Elemente verkleidet werden, wobei gegebenenfalls die Abdeckplatten eine designerische
Gestaltung aufweisen können.
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Die Erfindung wird im Weiteren anhand der Figuren näher erläutert.
Es zeigt
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Kombination dreier gleichartiger Beleuchtungselemente,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht zweier unterschiedlicher Beleuchtungselemente und
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht zweier weiterer unterschiedlicher Beleuchtungselemente.
Figur 1 zeigt eine perspektivische Ansicht dreier Beleuchtungselemente 1, welche miteinander verbunden sind. Die einzelnen Beleuchtungselemente 1 weisen eine Quader- bzw. Schrankform auf, wobei die Form durch ein Korpuselement 2 gebildet ist. Das Korpuselement 2 ist an allen von außen sichtbaren Seitenflächen mit einem lichtdurchlässigen Material, hier einer transluzenten PVC-Folie 3, bespannt. Innerhalb des Korpuselements 2 sind mehrere Lichtquellen 4 befestigt, welche das Beleuchtungselement 1 von innen ausleuchten. Da die transluzente Folie 3 nicht durchsichtig ist, sind die Lichtquellen 4 von außen nicht sichtbar. Die Folie 3 emittiert nach außen ein breites Lichtspektrum, wobei das Licht stark gestreut wird und somit eine homogene und schattenfreie Ausleuchtung des Raumes erzielt werden kann. Durch die starke Streuung des Lichts verschwimmen auch die Konturen der innenliegenden Lichtquellen 4, sodass diese auch im eingeschalteten Zustand von außen nicht mehr sichtbar sind. Durch die Emission eines breiten Lichtspektrums wird ferner der Eindruck von natürlichem Licht vermittelt, was für einen Betrachter sehr angenehm ist. Die Beleuchtungselemente 1 weisen an ihren Seitenflächen Verbindungselemente 5 auf, mittels derer die einzelnen Beleuchtungselemente 1 miteinander verbunden sind. Die Verbindungselemente 5 können dabei Steck-, Klemm- oder Schraubverbindungen sein, sodass eine einfache und
schnelle Montage möglich ist. Auf Grund der stabilen Verbindung zwischen den einzelnen Beleuchtungselementen 1 entsteht eine homogene Einheit, sodass diese beispielsweise als Trennwand oder Raumteiler verwendet werden kann. Die Beleuchtungselemente 1 können auf diese Weise flexibel als Möbelstücke bzw. Strukturelement in die bestehende Raumstruktur integriert werden. Die erfindungsgemäßen Beleuchtungselemente 1 erfüllen somit praktisch eine Doppelfunktion, wobei sie einerseits als Beleuchtung und andererseits als Möbelelement dienen. Die am unteren Ende des Korpuselements 2 angeordnete Aufstellfläche ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel mit einer Bodenplatte 6 versehen. Auf diese Weise wird das Beleuchtungselement stabilisiert und darüber hinaus das Eindringen von Schmutz verhindert. Unterhalb des Korpuselements 2 sind darüber hinaus Rollen 7 angebracht, sodass das Beleuchtungselement 1 innerhalb eines Raumes frei aufstellbar und leicht verschiebbar ist.
Auf der Bodenplatte 6 ist ferner eine Steckerleiste 8 befestigt, welche Steckvorrichtungen für eine elektrische und digitale Verbindung enthalten. Hierdurch kann bei der Montage auf einfache und schnelle Weise eine elektrische und digitale Verbindung zwischen den einzelnen Beleuchtungselementen 1 hergestellt werden, sodass nicht jedes einzelne Beleuchtungselement 1 separat an den Stromkreis bzw. eine jeweilige Steuereinrichtung angeschlossen werden müssen. Störende optische Eindrücke durch eine aufwendige Verkabelung werden somit vermieden. Zur vollständigen Versorgung aller Beleuchtungselemente 1 reicht es aus, wenn ein Beleuchtungselement 1, welches beispielsweise in der Nähe einer Wand aufgestellt ist, an den Stromkreis bzw. die Steuerung angeschlossen ist. Durch die Möglichkeit einer digitalen Verbindung, können die einzelnen Beleuchtungselemente 1 hinsichtlich ihrer Beleuchtung separat oder koordiniert angesteuert werden. Die einzelnen Lichtquellen 4 können dabei beispielsweise dynamisch ein- und ausgeschaltet und/oder in ihrer Intensität gesteuert werden. Auf diese Weise lassen sich die unterschiedlichsten Lichteffekte erzeugen, wobei dynamische als auch statische Bilder generiert werden können.
Figur 2 zeigt eine perspektivische Ansicht zweier weiterer Beleuchtungselemente 10, 20, welche ebenfalls miteinander verbunden sind. Wie die Beleuchtungselemente 1 aus Figur 1 weisen auch die Beleuchtungselemente 10, 20 Steckerleisten 11, 21 und weitere Verbindungselemente 12, 22 auf, mit Hilfe derer sie miteinander mechanisch und elektrisch bzw. digital verbunden sind. Das qua-
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derförmige Beleuchtungselement 10 ist an seinem unteren Ende mit Rollen 13 versehen, sodass es im Raum frei aufstellbar und verschiebbar ist. Das Beleuchtungselement 20 weist dagegen keine Rollen auf, sondern ist mit seiner Aufstellfläche 23 flächig auf einen Teil der oberen, horizontalen Seitenfläche des Verbindungselements 10 aufgesetzt. Die obere, horizontale Seitenfläche des Beleuchtungselements 10 ist im oberen Teil mit einem Plattenelement 14 versehen, welches beispielsweise als Ablage dienen kann. Die in Figur 2 dargestellte Kombination der Beleuchtungselemente 10, 20 ist somit nicht nur als Lichtquelle, sondern auch als vollwertiges Möbelstück einsetzbar. Auf diese Weise ist eine neuartige, vielseitige und sehr attraktive Möblierung eines Raumes möglich.
Figur 3 zeigt ein Beleuchtungselement 1 gemäß Figur 1 in Kombination mit einem flachen Beleuchtungselement 3. Beide Beleuchtungselemente 1, 30 weisen an ihrer Unterseite Rollen 7, 31 auf, sodass die gesamte Kombination frei aufstellbar und verschiebbar ist. Die Verbindung zwischen den beiden Beleuchtungselementen 1, 30 ist hierbei in gleicher Weise hergestellt, wie bereits in den Figuren 1 und 2 erläutert. Wie aus der Gesamtheit der Figuren 1 - 3 ersichtlich, können die Beleuchtungselemente unterschiedliche Maße aufweisen. So ist beispielsweise vorgesehen, standardisierte Beleuchtungselemente mit Abmessungen von 90 &khgr; 90 cm und 90 &khgr; 180 cm oder anderen korrespondierenden Abmessungen bereitzustellen. Die Beleuchtungselemente 1, 30 können dabei beispielsweise eine Tiefe von 30 - 40 cm aufweisen. Es sind aber alle sinnvollen und ästhetischen, geometrischen Formen möglich, da die erfindungsgemäßen Beleuchtungselemente äußerst variabel sind. In vorteilhafter Weise sind zumindest die beiden gegenüberliegenden, großflächigen Seitenflächen mit dem lichtdurchlässigen Material bespannt, sodass die beschriebenen optischen Effekte realisiert werden können, die schallschluckende Wirkung der Beleuchtungselemente gewährleistet ist und der Innenraum der Beleuchtungselemente von außen unsichtbar bleibt. Aus dekorativen Gründen ist es dabei sinnvoll, wenn auch die sichtbaren schmalen Seitenflächen vollständig mit dem lichtdurchlässigen Material versehen sind. Bei dieser Ausgestaltung ist es darüber hinaus besonders vorteilhaft, wenn die gesamte Kombination aus Beleuchtungselementen allseitig mit dem lichtdurchlässigen Material versehen ist, wobei dieses staubdicht aufgespannt sein sollte, um das Eindringen von Schmutzpartikeln in den Innenraum der Beleuchtungselemente zu vermeiden.
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1 Beleuchtungselement
2 Korpuselement
3 Folie
4 Lichtquelle
5 Verbindungselement
6 Bodenplatte
7 Rolle
8 Steckerleiste
10 Beleuchtungselement
11 Steckerleiste
12 Verbindungselement
13 Rolle
14 Plattenelement
20 Beleuchtungselement
21 Steckerleiste
22 Verbindungselement
23 Aufstellfläche
30 Beleuchtungselement
31 Rolle
Claims (18)
1. Beleuchtungselement (1, 10, 20, 30), bestehend aus mindestens einer Lichtquelle und wenigstens einem die Lichtquelle aufnehmenden Korpuselement, dadurch gekennzeichnet, dass dieses frei aufstellbar ist und die zumindest eine Lichtquelle (4) innerhalb des Korpuselements (2) angeordnet ist und zumindest eine Seitenfläche vollständig mit einem lichtdurchlässigen Material bespannt ist.
2. Beleuchtungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest Zwei gegenüberliegend angeordnete oder aneinander angrenzende Seitenflächen vollständig mit einem lichtdurchlässigen Material bespannt sind, wobei die Seiten einzeln oder mit einem um die Eckbereiche herum geführten Material bespannt sind.
3. Beleuchtungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das lichtdurchlässige Material eine Folie (3) oder ein textiles Material ist, welche bzw. welches für Licht jeglicher Wellenlänge durchlässig ist,
4. Beleuchtungselement nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (3) oder das textile Material mit einem zumindest teilweise umlaufenden Keder in einer Ausnehmung des Korpuselements (2) oder einer Profilschiene eingehängt ist.
5. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das lichtdurchlässige Material aus transluzentem Kunststoff, beispielsweise PVC, besteht.
6. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das lichtdurchlässige Material eine noppenartig geprägte Struktur und/oder eine Mikroperforation aufweist.
7. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere regelmäßig oder unregelmäßig angeordnete Lichtquellen (4) vorgesehen sind oder dass lichttechnische Einrichtungen zur Erzeugung von Schriftzügen, Bildern oder visuellen Darstellungen, beispielsweise eines Sternenhimmels, vorhanden sind.
8. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtquelle (4) monochromatisches Licht emittiert.
9. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere gleich oder unterschiedlich farbige Lichtquellen (4) vorgesehen sind, welche jeweils einzeln, dynamisch und in ihrer Intensität steuerbar sind und/oder dass die Lichtquellen (4) durch eine Farbtemperatursteuerung beeinflussbar sind.
10. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Korpuselements (2) zusätzliche elektronische Einrichtungen, beispielsweise Projektoren für Diapositive, akustische Wiedergabegeräte oder Duftgeneratoren, vorgesehen sind.
11. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Korpuselement (2) aus Holz, Kunststoff und/oder Metall, beispielsweise Aluminium, besteht und/oder dass das Korpuselement (2) vorzugsweise aus einem Rahmenelement besteht.
12. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Korpuselement (2) an zumindest einer, vorzugsweise horizontalen, Seitenfläche Platten- (14) oder Gitterelemente angebracht sind.
13. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb des Korpuselements (2) Füße oder Rollen (7, 13, 31) angebracht sind und/oder die Aufstellfläche (23) mit einer Bodenplatte (6) versehen ist.
14. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Korpuselement (2) zumindest eine korrespondierende Steck- und/oder Buchsenverbindung zur Verbindung mehrerer Beleuchtungselemente (1, 10, 20, 30) aufweist.
15. Beleuchtungselement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbindung aus einer Steckerleiste (8, 11, 21) oder Buchsenleiste besteht, welche eine elektrische und/oder digitale Kontaktierung zur Spannungsversorgung und Steuerungseinheit herstellt, und/oder dass weitere Kontaktelemente (5, 12, 22) vorgesehen sind, welche eine Steck-, Klemm- und/oder Schraubverbindung zwischen den Beleuchtungselementen (1, 10, 20, 30) herstellt.
16. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Korpuselement (2) einen Quader, einen Würfel, einen Kegel, eine Pyramide oder ähnliche, regelmäßige oder unregelmäßige geometrische Körper bildet.
17. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass dieses als Möbel, insbesondere Raumtrennmöbel, einsetzbar ist.
18. Beleuchtungselement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die nicht zur Beleuchtung vorgesehenen Seitenwände durch Abdeckplatten verkleidet sind.
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Applications Claiming Priority (3)
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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-
2000
- 2000-11-20 DE DE20022884U patent/DE20022884U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20216161U1 (de) | 2002-10-21 | 2003-01-09 | VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co., 97941 Tauberbischofsheim | Trennwandanordnung |
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