DE20303980U1 - Bordüre aus folienbeschichtetem Kunststoff nebst Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen an Wänden bei gefliesten Flächen - Google Patents
Bordüre aus folienbeschichtetem Kunststoff nebst Vorrichtung zum austauschbaren und partiellen Anbringen an Wänden bei gefliesten FlächenInfo
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Description
Bordüre aus folienbeschichtetem Kunststoff nebst Vorrichtung zum
austauschbaren und partiellen Anbringen an Wände bei gefliesten Flächen
Die Erfindung betrifft eine Bordüre mit Dekor nebst Halterung zur auswechselbaren Montage an Wänden.
Unter Bordüren versteht man einen farblich und/oder durch die Oberflächenstruktur abgesetzten Streifen an gefliesten Flächen. Sie werden häufig als Gestaltungselement in Badezimmern, Küchen, WCs und ähnlichem, insbesondere Feuchträumen, verwendet.
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Bordüren werden üblicherweise aus Keramik oder Naturstein hergestellt und in einem Gips- Mörtel- oder Kleberbett verlegt. Wegen der damit verbundenen bekannten Nachteile, insbesondere der Schwierigkeiten ihres nachträglichen Auswechselns sind verschiedene Wechselbordürensysteme und Bauelemente, namentlich aus DE-GS 201 06 785, DE-OS 199 16 331, DE-OS 101 19 206 und DE-PS 198 34 787 bekannt, bei denen Keramik- oder Natursteinfliesen unter Verwendung von Vorrichtungen verlegt werden, die ein einfaches nachträgliches Entfernen und Austauschen der Bordüren ermöglichen.
Werkstoff- und herstellungsbedingt haben Bordüren aus Keramik und Naturstein den Nachteil, dass die Möglichkeiten der Darstellung von Farben, Mustern und Bildern auf der Sichtseite nur mit Einschränkungen möglich ist. Feinere Darstellungen, wie etwa die Abbildung einer Fotografie sind gar nicht möglich.
Keramik- und Natursteinbordüren sind werkstoffbedingt nicht oder kaum lichtdurchlässig. Sie sind daher nicht geeignet, wenn, etwa zu gestalterischen Zwecken, die Bordüren rückseitig beleuchtet werden sollen. Darüber hinaus würde die Verlegung von Lichtleitern und Leuchtmitteln hinter der Bordüre eine größere Einbautiefe erfordern als bei den übrigen Fliesen. Wird aber eine plane Oberfläche gewünscht, so würde sich diese bei Verwendung von Keramik- oder Natursteinfliesen nur dadurch erreichen lassen, dass entsprechende Vertiefungen auf der Fläche, auf der die Bordüren verlegt werden, zur Aufnahme von Lichtleiter und Leuchtmittel geschaffen werden. Dies wird regelmäßig nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand zu realisieren sein.
Aus DE-OS 195 07 661 ist eine Bordüre für geflieste Flächen bekannt, bei der die Bordüre mittels einer zwischen zwei Kachelreihen an einer Wand befestigbaren Montageschiene festlegbar ist. Die Bordüre weist die Form einer langgestreckten Profilleiste auf, die aus Holz oder in Form einer stranggeformten Kunststoffleiste quasi als Meterware ausgeführt ist. Nachteilig ist bei diesem System der höhere Material- und damit Kostenaufwand, da die Meterware stets auf Maß zugeschnitten werden muss, wodurch in der Regel mehr Verschnitt als bei üblichen Fliesen entsteht. Weiterer Nachteil der DE-OS 195 07 661 ist, dass die Zierleiste im Querschnitt eine im wesentlichen konkave Wölbung aufweist, plane Flächen mithin nicht erzielt werden können.
Aus der DE-OS 4125 784 ist eine Fliese, insbesondere eine Wandfliese, bekannt, bei der der Dekor durch eine mit einer Glasplatte abgedeckten Einlage, z.B. einer bedruckten Folie gebildet wird. Bei dieser Erfindung lässt sich jedes denkbare Motiv darstellen. Da erfindungsgemäß neben den handelsüblichen Fliesen eine Glasplatte sowie eine Dekorfolie benötigt wird, ist deren Verwendung im Hinblick auf den Herstellungsaufwand, die Transport- und Lagerkosten etc. mit Nachteilen verbunden. Schließlich bietet DE-OS 41 25 784 - ebenso wenig wie die sonstigen Bordüren aus Naturstein oder Keramik - wegen der großen Einbautiefe keine Lösung für rückseitig beleuchtete Fliesenelemente.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, die vorgenannten Nachteile zu vermeiden und ein Bordürenwechselsystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, mit dem in kurzer Zeit und kostengünstig eine Wandverkleidung geschaffen werden kann, bei der der Darstellung von Motiven keinerlei Grenzen gesetzt sind insbesondere auch ohne nennenswerten Aufwand eine rückseitige Beleuchtung der Bordüren ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Verwendung einer im Vergleich zu Keramik- oder Natursteinfliesen flacheren Bordüre aus thermoplastischem Kunststoff gelöst, welche auf ihrer Sichtseite mit einer rückseitig im Siebdruck- oder Offsetdruckverfahren bedruckten Kunststofffolie beschichtet ist. Die Kunststofffolie dient als Träger der verschiedensten Dekore. Da der Dekor rückseitig auf die Folie aufgebracht wird, ist es gegen äußere Einflüsse
unempfindlich. Zur Erzielung von Tiefenwirkungen kann bei Verwendung von Bordüren aus klarsichtigem Kunststoff die Folie alternativ mit dem Kunststoff der Bordüre vorspritzt werden.
Das Halbzeug Folie (z.B. PC, PMMA) wird im Siebdruck- oder Offsetdruckverfahren bedruckt. Die Übertragung der gewünschten Motive erfolgt mittels aus dem grafischen Druck bekannter technischer Verfahren, so dass jedes erdenkliche Muster, jede denkbare Farbe und selbst Fotografien hochauflösend dargestellt werden können. Die bedruckte Folie wird nach Fertigstellung mit einem Stanzwerkzeug in die geometrische Form der Bordüre versetzt. Anschließend wird der Kunststoff der Bordüre im Wege des Spritzgussverfahrens vor bzw. hinter die Dekorfolie gespritzt.
Die Wandmontage der Bordüre erfolgt unter Verwendung einer Trägerschiene, die an der Wand montiert und auf welche die Bordüre aufgeschoben wird. Der Träger weist umlaufend senkrecht auf der Montageschiene stehende Abstandhalter auf, um eine gleichmäßige Position zu den angrenzenden Fliesen und Bordüren zu gewährleisten.
Die Bordüre wird auf die Trägerschiene aufgeschoben. Die exakte Sitzposition ergibt sich durch die logische Kontur der beiden Bauteile zueinander. Die Bordüre selbst weist an ihren Rändern einen im wesentlichen I-förmigen Schenkel auf, so dass die nebeneinander verlegten Bordüren auf Stoss liegen und die Schenkel eine Mulde zur Aufnahme von Fugenmasse bilden. Um die Oberfläche der Bordüre vor Verkratzen bei der Montage sowie beim Verfugen zu schützen, ist frontseitig eine abziehbare Schutzfolie aufgebracht, welche nach erfolgter Montage einfach abgezogen werden kann.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Durch Anbringung eines Lichtleitersystems zwischen Trägerschiene und Bordüre kann diese rückseitig beleuchtet werden. Die Stromeinspeisung erfolgt unter Zwischenschaltung eines Konverters, der die Spannung auf im Nasszellenbereich zulässige Werte wandelt.
Neben der Verwendung herkömmlicher Leuchtkörper, sieht die Erfindung die Verwendung von Elektrolumineszenzfolien (EL-Folie) vor. Diese werden im Siebdruckverfahren hergestellt und ermöglichen eine homogene Lichtverteilung hinter der Bordüre.
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Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch vereinfacht eine dreidimensionale Darstellung der Trägerschiene;
Fig. 2 a, b schematisch vereinfacht eine seitliche Darstellung von Trägerschiene und aufzuschiebender Bordüre in ihrer Wirkungsweise;
Fig. 3 schematisch vereinfacht eine seitliche Darstellung der auf die Trägerschiene aufgeschobenen Bordüre wie in Fig. 2 jedoch zusätzlich mit verlegtem Lichtleiter/Elektrolumineszenzfolie.
Gemäß der Zeichnung in Fig. 1 besteht die Trägerschiene (1) aus einer Bodenplatte
(2), welche zur Befestigung an der Wand (3) verschraubt oder verklebt wird, sowie einem vom Rand der Bodenplatte (2) zurückspringenden umlaufenden Außensteg (4), welcher an den Seiten Durchlässe (5) aufweist. Innerhalb des Außensteges (4) sind rechtwinklig auf der Bodenplatte (2) stehend Innenstege (6) angebracht.
Wie in Fig. 2 a, b ersichtlich, ist die Bordüre (7) auf ihrer Sichtseite mit einer Dekorfolie (8) beschichtet. Zur Erzielung von Tiefenwirkungen kann die Dekorfolie (8) bei gleichzeitiger Verwendung von klarsichtigen Bordüren (7) auch an deren Rückseite aufgebracht werden.
An ihren Rändern weist die Bordüre (7) einen schenkeiförmigen umlaufenden Stegrahmen (9) auf. Erfindungsgemäß sind Trägerschiene (1) und Bordüre (7) so aufeinander abgestimmt, dass der Stegrahmen (9) der Bordüre (7) den Außensteg (4)
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der Trägerschiene (1) umschließt. Der Abstand des Außensteges (4) zum Rand der Bodenplatte (2) der Trägerschiene (1) ist erfindungsgemäß so gewählt, dass die überlappenden Stegrahmen (9) von nebeneinander verlegten Bordüren (7) auf Stoß liegen und eine Mulde für Fugenmasse (10) bilden.
Wie in Fig. 3 ersichtlich wird bei Verwendung eines Lichtleiters/Elektrolumineszenzfolie (11) diese in die Bordüre (7) eingelegt und anschließend wie in Fig. 2, 3 gezeigt, auf den Außensteg (4) der Trägerschiene (1) aufgeschoben.
Erfindungsgemäß entspricht der Abstand zwischen der aufgeschobenen Bordüre (7) und den Innenstegen (6) der Trägerschiene (1) exakt der Stärke von handelsüblichen Lichtleitern/Elektrolumineszenzfolien (11), so dass gewährleistet ist, dass diese gleichmäßig hinter der Bordüre (7) anliegen. Die Verbindung zwischen den einzelnen Lichtleitern (11) erfolgt durch die Durchlässe (5) am Außensteg (4) der Trägerschiene (1) mittels bekannter Steck- oder Klemmverbindungen.
Claims (3)
1. Wechselbordürensystem bestehend aus Trägerschiene (1) und Bordüre (7) zum partiellen Anbringen von Kunststofffliesen/Bordüren an Wänden, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Bodenplatte (2) der Trägerschiene (1) in einem Winkel von 90° ein vom Rand der Bodenplatte (2) zurückspringender, umlaufender Außensteg (4) aufsteht, auf den passgenau die Kunststoffbordüre (7) aufgeschoben wird, welche mit einem, vorzugsweise aus PC, PMMA bestehenden, Foliendekor (8) beschichtet ist, und deren schenkelförmiger Rahmensteg (9) bei nebeneinander verlegten Systemteilen erfindungsgemäß auf Stoss liegt und eine Mulde zur Aufnahme von Fugenmasse (10) bildet;
2. Wechselbordürensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Trägerschiene (1) und Bordüre (7) ein Lichtleiter (11) nebst Leuchtkörper zur rückseitigen Beleuchtung der Bordüre (7) angebracht wird, dessen Zuleitung durch Durchlässe (5) an den Außenstegen (4) der Trägerschiene (1) gewährleistet wird;
3. Wechselbordürensystem nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Lichtleiter (11) eine Elektrolumineszenzfolie verwendet wird.
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