DE20000069U1 - Taschenlampe - Google Patents
TaschenlampeInfo
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Description
Beschreibung
Taschenlampe
Taschenlampe
Die Erfindung betrifft eine Taschenlampe mit einem stabförmigen Lampengehäuse und einem Lampenkopf mit einem Hohlreflektor, in dessen Brennpunkt eine erste Lichtquelle angeordnet ist, deren erzeugtes Licht in längsaxialer Richtung des Lampengehäuses abgestrahlt wird, und mindestens einer weiteren, von der ersten Lichtquelle getrennt schaltbaren Leuchtdiode als einer zweiten Lichtquelle, deren Licht in radialer Richtung zum Lampenkopf abgestrahlt wird.
Aus der EP 0 921 345 A2 ist eine Taschenlampe bekannt, die eine in einem Hohlreflektor angeordnete einzige Glühbirne mit mindestens zwei getrennt schaltbaren Lichtwendeln besitzt, durch die unterschiedliche Lichtkegel und/oder unterschiedliche Strahlungsleistungen erzeugbar sind. Die einzige Glühbirne soll über eine Steckbuchse im Lampeninneren befestigt sein, welche über entsprechende elektrische Verbindungen einen mit einem Schalter schaltbaren Anschluß an die Spannungsquelle schafft. Als Spannungsquelle dienen eine oder mehrere Batterien oder wiederaufladbare Akkumulatoren, die in einem stabförmigen Gehäuseteil der Taschenlampe angeordnet sind.
Weiterhin wird in der EP 0 921 345 A2 vorgeschlagen, am Lampenaußenmantel mindestens zwei Leuchtdioden anzuordnen, die zweckmäßigerweise diametral am Lampengehäuse angeordnet sind. Bei drei Leuchtdioden wird ein Winkelabstand von 120° gewählt. Dieser Leuchtdioden sollen die Aufgabe erfüllen, daß eine ausgeschaltete Lampe, die im Dunkeln abgelegt worden ist, bei eingeschalteten Leuchtdioden sofort erkennbar ist. Über die Art des Anschlusses der Leuchtdiode wird in der genannten Druckschrift
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nichts ausgeführt, weshalb davon auszugehen ist, daß diese Dioden in nach dem Stand der Technik üblicher Weise jeweils über getrennte Zuleitungen mit der Spannungsquelle der Taschenlampe verbunden sind. Eine solche Verbindung ist herstellungstechnisch aufwendig und auch im Bedarfsfall schlecht oder nicht zu reparieren. Bei Ausfall einer oder mehrerer der Leuchtdioden ist es daher aus Kostengründen naheliegend, auf eine Reparatur zu verzichten.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Taschenlampe der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Montage der Leuchtdioden und deren Austausch erleichtert ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Taschenlampe nach Anspruch 1 gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, daß alle Leuchtdioden auf einer ringscheibenförmigen Platine mit integrierten Spannungsversorgungsleitungen befestigt sind, die mit dem Lampensockel für die erste Lichtquelle lösbar verbunden ist, und daß im Abstand zu der Platine ein Reflektor angeordnet ist, der das von den Leuchtdioden im wesentlichen in längsaxialer Richtung der Taschenlampe abgestrahlte Licht in radiale Richtungen reflektiert.
Die erste Lichtquelle und die Leuchtdioden als weitere Lichtquelle werden über eine gemeinsame Spannungsquelle, nämlich die Taschenlampenbatterien oder einen externen Stromanschluß versorgt. Die Platine kann entweder auf dem Lampensockel für die erste Lichtquelle aufgeschoben oder über ein entsprechendes Gewinde zwischen dem Sockel und dem inneren Ringmantel der Platine aufgeschraubt werden bis hin zu einer Endstellung, bei der entsprechende Platinenkontakte vorhandene elektrische Kontakte am Sockel kurzschließen.
Der Reflektor schafft den Vorteil, daß die drahtförmigen Leuchtdioden-Anschlüsse nicht um 90° abgewinkelt werden müssen,
damit der im wesentlichen unter einem relativ kleinen Öffnungswinkel abgestrahlte Lichtkegel der Leuchtdioden radial nach außen abgestrahlt werden kann. Vielmehr können nach der vorliegenden Erfindung die Dioden mit ihren drahtförmigen Anschlüssen senkrecht zur Platine montiert werden, so daß sie sich in längsaxialer Richtung erstrecken. Damit ist es möglich, sämtliche Dioden in größerem Abstand von dem Lampenkopf-Innenmantel anzuordnen, so daß bei einer Montage oder Demontage des Lampenkopfes die Gefahr von Beschädigungen der Dioden, der Diodenanschlüsse und der elektrischen Kontakte erheblich minimiert wird. Der Reflektor lenkt das im wesentlichen in längsaxialer Richtung der Taschenlampe bzw. des Lampenkopfes von den Dioden abgestrahlte Licht in radiale Richtungen um, wobei durch die Reflektorausgestaltung die Möglichkeit genutzt werden kann, den radial nach außen abgestrahlten Lichtkegel zu vergrößern.
Vorzugsweise Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
So weist nach einer ersten Ausgestaltung der Erfindung der Reflektor einen ringförmigen Kegelmantel und eine zentrische Hülse auf, die den zylinderförmigen Lampensockel umfaßt und über diesen geschoben ist. Durch diese Maßnahme kann der Reflektor auf einfache Weise montiert bzw. ausgetauscht werden. Die Hülse, deren Innendurchmesser bis auf ein notwendiges Spiel dem Außendurchmesser des zylinderförmigen Sockels entspricht, zentriert den Reflektor, dessen unter 45° zur Längsachse des Lampenkopfes geneigter Kegelmantel somit stets reproduzierbar die gewünschte radiale Abstrahlung des von den Dioden ausgesandten Lichtes erreicht.
Vorzugsweise ragt die Hülse über den ringförmigen Kegelmantel hinaus und stützt sich stirnseitig auf der Platine ab. Die Länge des Maßes, mit dem die Hülse über den Kegelmantel hinaus-
ragt, wird im wesentlichen durch den Raum bzw. den Abstand bestimmt, den die Diodenköpfe zur Platinenoberfläche einnehmen. Der Kegelmantel soll jedenfalls zu den Leuchtdioden selbst in einem gewissen Abstand angeordnet sein.
Bevorzugt besitzt der ringförmige Kegelmantel an seinem Ende mit dem größten Durchmesser ein Durchmessermaß, das bis auf ein zulässiges Spiel dem Innendurchmesser des Lampenkopfes entspricht. Diese Maßnahme sorgt für eine optimale Reflexion des gesamten ausgestrahlten Lichtbündels und für eine zusätzliche Fixierung des genannten Kegelmantels in radialer Richtung.
Zur längsaxialen Fixierung des Kegelmantels, soweit sich dieser nicht bereits am rückseitigen Ende des Hohlreflektors für die erste Lichtquelle abstützen kann, können noch vorstehende Ringwülste am Innenmantel des Lampenkopfes vorgesehen sein, an denen sich der Kegelmantel an seinem Ende mit dem größten Durchmesser stirnseitig abstützt.
Alternativ ist es ebenso möglich, den Hohlreflektor und den Reflektor einstückig auszubilden, wobei jedoch ein solcher Reflektorkörper zur Vorderseite hin die grundsätzlich bekannte Parabelform in einer Querschnittsansicht aufweisen soll, während das rückseitige Ende zumindest annähernd kegelstumpfförmig ausgebildet sein soll. Zusätzlich kann auch bei dieser Ausführungsform eine den Kegelstumpf überragende Hülse, wie diese zuvor beschrieben worden ist, vorgesehen sein.
Der Lampenkopf besitzt an seinem Ringaußenmantel, vorzugsweise ringsum in Höhe des ringförmigen Kegelmantels des Reflektors lichtdurchlässig ausgebildete Bereiche, wobei vorzugsweise zumindest in einen Teil des lichttransparenten Ringes facettenartige Reflektoren eingebettet sind. Beispielsweise kann der
Lampenkopf in nebeneinanderliegenden Bereichen zwei lichttransparente Ringe aufweisen, von denen der erste glasklar und der danebenliegende mit den genannten Facetten ausgestattet ist.
In Sonderfällen ist es auch möglich, einzelne Teilbereiche des betreffenden Lampenkopfringes transparent und unter einem anderen Winkelmaß danebenliegende Bereiche intransparent auszubilden.
Die Leuchtdioden können mittels eines Ein-/Ausschalters gemeinsam mit der vorhandenen ersten Lichtquelle geschaltet werden oder mittels eines Umschalters getrennt von dieser ersten Lichtquelle. Vorzugsweise kann der Umschalter so ausgebildet sein, daß entweder die erste Lichtquelle oder die Leuchtdioden alternativ mit Spannung versorgt werden. Wird die Taschenlampe in ihrer Funktion als Weg- oder sonstige weit strahlende Beleuchtung nicht benötigt, kann die Spannungsversorgung von der Glühbirne auf die Leuchtdioden umgeschaltet werden, welche die Taschenlampe weiterhin sichtbar machen. Diesen Leuchteffekt kann man bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts dazu ausnutzen, um die Taschenlampe als Signalleuchte zu verwenden, insbesondere um von Fahrzeuglenkern gut erkannt zu werden. Entsprechendes gilt auch für Fahrradfahrer, insbesondere Montain-Biker, deren Zweirad über keine eigene Beleuchtung verfügt und die mit der Taschenlampe eine Behelfsleuchte haben. Sind die Leuchtdioden über einen Schalter wahlweise auf einen intermittierenden Betrieb (Blinkfunktion) umschaltbar, kann die Taschenlampe als deutlich erkennbare Warnlampe verwendet werden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Taschenlampe,
Fig. 2 eine Schnittansicht durch den Lampenkopf und Fig. 3 eine Draufsicht auf einen Reflektor.
Die in Fig. 1 dargestellte Taschenlampe besitzt einen stabförmigen Lampenkörper 10, der einen inneren Hohlraum als Batterie-Schubfach besitzt, das am rückseitigen Ende durch einen Deckel verschließbar ist. Vorderseitig ist der Lampenkopf 11 vorgesehen, dessen Innenraum zur Aufnahme der gesamten schaltbaren Beleuchtungseinrichtung und der elektrischen Kontakte sowie Halterungen dient. Im vorliegenden Fall besitzt die Taschenlampe einen Ein-/Ausschalter 12 sowie einen Umschalter 13, die am Lampengehäuse 10 in der Nähe des Lampenkopfes 11 angeordnet sind. Fakultativ und wie in Fig. 1 dargestellt, kann auch noch ein Clip 14 zur Befestigung der Taschenlampe an einem Hosengürtel sowie eine Ringöse 15 zur Befestigung einer Handschlaufe 16 vorgesehen sein. Der Lampenkopf besitzt an einem Zylinderaußenmantel einen lichttransparenten, glasklaren Ring 17 sowie danebenliegende lichttransparente Ringe 18, die eine aufgerauhte Oberfläche oder hierin eingebaute Reflektoren besitzen, wie sie beispielsweise als indirekt wirkende Beleuchtungsmittel an Zweirädern vorgeschrieben sind.
Aus Fig. 2 ist zu entnehmen, daß Leuchtdioden 19, 20 auf einer ringscheibenförmigen Platine 21 befestigt sind, die rückseitig integrierte Spannungsversorgungsleitungen besitzt. Diese Platine ist mit einem Lampensockel lösbar verbunden, der auch die erste Lichtquelle, z.B. eine Einfaden- oder Zweifaden-Glühlampe trägt. Diese Glühbirne ragt in nach dem Stand der Technik bekannter Weise durch eine hintere mittlere Öffnung eines nicht dargestellten Reflektors in dessen Innenraum hinein, so daß der
Glühfaden dieser Lampe etwa im Brennpunkt des Hohlreflektors liegt. Zur Vorderseite hin ist eine transparente Abdeckung 22 (Frontscheibe) vorgesehen. Sowohl die Leuchtdioden 19, 20 als auch die Glühlampe oder eine an ihrer Stelle verwendete Hochleistungsdiode werden über nicht dargestellte Kontakte bzw. Stromführungen mit der Taschenlampen-Spannungsquelle schaltbar verbunden. Die auf der Platine angeordneten Dioden sind mit ihren entsprechenden Anschlüssen längsaxial angeordnet und strahlen im wesentlichen nach vorne Lichtkegel ab. Diese Lichtkegel treffen auf einen ringförmigen Kegelmantel 23, von wo aus sie in radialer Richtung (siehe Pfeile 24) umgelenkt werden. Der ringförmige Kegelmantel 23 ist Teil des Reflektors, der zusätzlich noch eine zentrische Hülse 25 besitzt, die den zylinderförmigen Lampensockel umfaßt und über diesen lösbar geschoben ist. Die Hülse ragt über den ringförmigen Kegelmantel 23 hinaus und stützt sich stirnseitig auf der Platine 21 ab. Der Kegelmantel besitzt an seinem oberen Ende einen (größten) Durchmesser, der dem Innendurchmesser des Lampenkopfes bis auf ein zulässige Spiel entspricht. Ggf. kann der Kegelmantel an seinem oberen Ende mit dem größten Durchmesser stirnseitig an einer nicht dargestellten vorstehenden Ringwulst des Lampenkopfinnenmantels anliegen.
Der vordere Teil der Taschenlampe ist abnehmbar, so daß die in dem Hohlreflektor angeordnete Glühbirne oder die Platine 21 sowie der Reflektor 23, 25 freigelegt werden können. Selbstverständlich können zwei oder mehr Dioden auf der Platine 21 angeordnet sein, wobei vorzugsweise eine rotationssymmetrische Anordnung gewählt wird.
Claims (7)
1. Taschenlampe mit einem stabförmigen Lampengehäuse (10) und einem Lampenkopf (11) mit einem Hohlreflektor, in dessen Brennpunkt eine erste Lichtquelle angeordnet ist, deren erzeugtes Licht in längsaxialer Richtung des Lampengehäuses (10) abgestrahlt wird, und mindestens einer weiteren, von der ersten Lichtquelle getrennt schaltbaren Leuchtdiode (19, 20) als zweiter Lichtquelle, deren Licht in radialer Richtung (24) zum Lampenkopf (11) abgestrahlt wird, dadurch gekennzeichnet, daß alle Leuchtdioden (19, 20) auf einer ringscheibenförmigen Platine (21) mit integrierten Spannungsversorgungsleitungen befestigt sind, die mit dem Lampensockel für die erste Lichtquelle lösbar verbunden ist, und daß im Abstand zu der Platine (21) ein Reflektor (23, 25) angeordnet ist, der das von den Leuchtdioden (19, 20) im wesentlichen in längsaxialer Richtung der Taschenlampe abgestrahlte Licht in radiale Richtungen (24) reflektiert.
2. Taschenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Reflektor einen ringförmigen Kegelmantel (23) und eine zentrische Hülse (25) aufweist, die den zylinderförmigen Lampensockel umfaßt und über diesen geschoben ist.
3. Taschenlampe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse (25) über den ringförmigen Kegelmantel (23) hinausragt und sich stirnseitig auf der Platine (21) abstützt.
4. Taschenlampe nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der ringförmige Kegelmantel (23) an seinem Ende mit dem größten Durchmesser einen Durchmesser besitzt, der bis auf ein zulässiges Spiel dem Innendurchmesser des Lampenkopfes (11) entspricht.
5. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kegelmantel (23) an seinem Ende mit dem größten Durchmesser stirnseitig an einer vorstehenden Ringwulst des Innenmantels des Lampenkopfes (11) anliegt.
6. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlreflektor und der Reflektor (23, 25) einstückig ausgebildet sind.
7. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenkopf (11) an seinem Ringaußenmantel, vorzugsweise ringsum in Höhe des ringförmigen Kegelmantels (23) des Reflektors, lichtdurchlässig ausgebildet ist, wobei vorzugsweise zumindest in einem Teil des lichttransparenten Ringes facettenartige Reflektoren eingebettet sind.
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2000
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Legal Events
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Owner name: ZWEIBRUEDER OPTOELECTRONICS GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: ZWEIBRUEDER STAHLWARENKONTOR GMBH, 42697 SOLINGEN, DE Effective date: 20030708 |
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Effective date: 20060113 |
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| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20080801 |