DE29915505U1 - Taschenlampe - Google Patents
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- F21L2/00—Systems of electric lighting devices
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Description
Beschreibung Taschenlampe
Die Erfindung betrifft eine Taschenlampe mit einem stabförmigen Lampengehäuse und einem Lampenkopf mit einem Hohlreflektor, in dessen Brennpunkt eine erste Lichtquelle angeordnet ist, deren erzeugtes Licht in längsaxialer Richtung des Lampengehäuses abgestrahlt wird, und mindestens einer weiteren, von der ersten Lichtquelle getrennt schaltbaren zweiten Lichtquelle, deren Licht in einer anderen Richtung abgestrahlt wird.
Nach dem Stand der Technik sind Taschenlampen mit einer Einstellvorrichtung zur Erzielung unterschiedlicher abgestrahlter Lichtkegel bekannt, bei denen der in dem Lampenkopf befindliche Reflektor in bezug auf die in der Nähe des Reflektorbrennpunktes angeordnete Strahlungsquelle, eine Glühbirne, längsaxial verschiebbar ist. Die Verschiebung kann entweder über eine längsaxial verlaufende Führung durch eine translatorische Schubbewegung oder durch eine Drehbewegung erfolgen, bei der der Reflektorfuß entsprechend der Gewindesteigung durch die Drehung bedingt verschiebbar ist. Der mit dieser relativen Abstandsverschiebung zwischen dem Reflektor und der Glühbirne erreichbare Effekt besteht in einer Änderung der abgestrahlten Lichtkegelform. Zumeist wird in der durch einen Anschlag begrenzten Grenzposition ein Lichtbündel von im wesentlichen parallelen Lichtstrahlen zur Fernausleuchtung oder die Abstrahlung eines Lichtkegels mit großem Kegelwinkel zur weitwinkelartigen Nahausleuchtung erreicht. Eine gleiche Wirkung erhält man, wenn der Reflektor am Lampengehäuse starr angeordnet ist und statt dessen über einen Schieber oder ähnliches die Relativposition der Glühbirne innerhalb des Reflektors geändert wird. Die Änderung der abgestrahlten Lichtbündelform ergibt sich in bekannter Weise durch Reflexion der von der Glühbirne
ausgehenden Strahlen am Reflektorinnenmantel. Eine im wesentlichen parallele Lichtstrahlaussendung erhält man, wenn sich die Glühbirne im Brennpunkt des Hohlspiegels befindet.
Gleichgültig, welche Lichtkegelform bei einer solchen Taschenlampe eingestellt wird, liegt die Lichtkegelachse aufgrund der rotationssymmetrischen Kegel- oder Parabelform stets in Richtung der Taschenlampen-Längsachse. Dies macht es erforderlich, daß die Taschenlampe nicht waagerecht getragen werden kann, sondern stets nach unten geneigt getragen werden muß, was aus ergonomischer Sicht für den Benutzer anstrengend ist.
Aus der US-A-5 077 644 ist eine Taschenlampe bekannt, die zweit separate Glühbirnen als Lichtquellen mit zwei jeweils zugeordneten separaten Reflektoren aufweist. Die beiden Glühbirnen können getrennt ein- und ausgeschaltet werden, wobei jeweils durch die Formgestaltung der Reflektoren unterschiedliche Lichtkegel abgestrahlt werden. In dem dort beschriebenen Ausführungsbeispiel wird der erste Lichtkegel etwa unter einem gegenüber der Taschenlampen-Längsachse um 45° geneigten Winkel abgestrahlt, während der zweiten Lichtkegel senkrecht zur Taschenlampenlängsachse nach unten abgestrahlt wird. Nachteilig ist der aufwendige Aufbau dieser Taschenlampe mit zwei Reflektoren, durch die der Lampenkopf voluminös und schwer wird, ferner ergibt sich durch Verwendung von zwei Glühbirnen eine der Leistungsaufnahme und der Batteriekapazität entsprechende relativ kurze Lebensdauer.
Die in der US 4 788 633 beschriebene Taschenlampe weist in dem durch einen Reflektor gebildeten Hohlraum zwei Glühlampen auf, von denen eine Glühlampe das Licht auf einen oberen Teilreflektor und die andere, entgegengesetzt gerichtete Glühlampe das Licht auf einen separat angeordneten unteren Teilreflektor
abstrahlt. Durch diese jeweils begrenzte Reflektorfläche wird nur eine unbefriedigende Lichtausbeute erreicht, sondern auch ein entsprechend hoher Strombedarf benötigt.
Schließlich beschreibt die US-A-4 783 735 eine Taschenlampe mit einem Reflektor und zwei hierin an unterschiedlichen Orten angeordneten Glühbirnen, Leuchtdioden oder Laserdioden, durch die Schatteneffekte, wie sie nur bei einer Glühbirne auftreten, vermieden werden sollen. Der zur Erreichung dieses Zieles verwendete Reflektor und die transparente Abdeckung, durch welche das Licht austritt, sind jedoch im Aufbau kompliziert gestaltet und, da die Abstrahlung senkrecht zur Taschenlampenlängsachse erfolgt, nur umständlich handhabbar. Auch bei dieser Ausführungsform ist die Batteriekapazität schnell erschöpft.
Die EP 0 921 345 A2 beschreibt eine Taschenlampe mit einer in einem Hohlreflektor angeordneten Glühbirne als Strahlungsquelle, die zwei getrennt schaltbare Lichtwendeln aufweist, durch die je nach Schaltzustand unterschiedliche Lichtkegel und/oder unterschiedliche Strahlungsleistungen erzeugbar sind. Durch die eine geringere Leistungsaufnahme erfordernde zweite Glühwendel, mit der ein Nahbereich ausgeleuchtet werden soll, wird gegenüber der Fernausleuchtung bei Umschaltung auf den zweiten, eine größere Leistungsaufnahme erfordernde Glühfaden zwar im Bedarfsfall Energie eingespart, jedoch liegt bei dieser Taschenlampe der abgestrahlte Lichtkegel, gleichgültig welchen Kegelwinkel er besitzt, ebenfalls stets in Richtung der Taschenlampenlängsachse. Lediglich zusätzlich sollen am Lampenaußenmantel zwei oder drei Leuchtdioden vorgesehen sein, mit der die ausgeschaltete Lampe, die im Dunkel abgelegt worden ist, bei eingeschalteten Leuchtdioden sofort erkennbar ist.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Taschenlampe der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, daß ins-
besondere bei einer Nah- bzw. Bodenausleuchtung eine erheblich geringere Leistungsaufnahme der dann eingeschalteten Lichtquelle benötigt wird, um Batteriekapazität zu schonen, daß andererseits eine hinreichende Ausleuchtung erzielt wird und ein aus ergonomischer Sicht leichtes Tragen und Handhaben der Taschenlampe möglich ist.
Diese Aufgabe wird bei der eingangs beschriebenen Taschenlampe dadurch gelöst, daß die zweite Lichtquelle eine Hochleistungsleuchtdiode (HLED) ist, die am Ringaußenmantel des Lampenkopfes angeordnet ist und deren Lichtkegel im wesentlichen in radialer Richtung zum Lampenkopf abgestrahlt wird. Überraschend hat sich herausgestellt, daß das durch eine Hochleistungsdiode abgestrahlte Licht für eine Nahausleuchtung nicht nur ausreichend ist, sondern auch die zum Teil bei lichtstarken Beleuchtungsquellen störenden Blendeffekte durch rückgestreutes Licht vermeidet. Durch die Abstrahlung in im wesentlichen radialer Richtung, also senkrecht zur Taschenlampenlängsachse oder unter einem Winkel zur genannten Längsachse, der bezüglich der Lichtkegelachse größer als 70° ist, kann die Taschenlampe horizontal getragen werden, was der natürlichen Handhaltung beim Gehen entspricht. Durch die Hochleistungsleuchtdiode wird die dem Benutzer bereichsnahe Bodenfläche ausgeleuchtet, wofür nur eine relativ geringe Leistung von 6 bis 8 mA gegenüber 500 mA, die eine Glühbirne verbraucht, benötigt wird. Im Bedarfsfall kann die Taschenlampe auf die erste Lichtquelle, d.h. die eine größere Lichtstärke aussendende Glühbirne, umgeschaltet werden. Diese Glühbirne kann als Einfaden-Glühlampe oder Zweifaden-Glühlampe der in der EP 0 921 345 A2 beschriebenen Art ausgebildet sein. Wird eine größere Ausleuchtung gewünscht, kann in diesem Fall durch Umschaltung vom ersten auf den zweiten Glühfaden ein schmaler, weit leuchtender Lichtkegel hoher Lichtintensität oder ein schwächer leuchtender Lichtkegel mit großem Kegelwinkel erzeugt werden.
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Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
So ist vorzugsweise zumindest der Schalter für die Hochleistungsdiode diametral der zweiten Lichtquelle gegenüberliegend angeordnet. Aus Gründen der besseren Handhabung befindet sich dieser Schalter in der Nähe des Lampenkopfes am Lampengehäuse. Bevorzugt werden in diesem Bereich jedoch alle vorhandenen Schalter diametral gegenüberliegend der zweiten Lichtquelle angeordnet. Durch diese Maßnahme kann die zweite, nach unten abstrahlende Lichtquelle durch Daumendruck "von oben" auf den betreffenden dort am Lampengehäuse angeordneten Schalter eingeschaltet werden, so daß der Benutzer nicht durch die zweite Lichtquelle geblendet werden kann. Die Taschenlampe wird bequem in natürlicher Handhaltung mit waagerechter Ausrichtung der Taschenlampenlängsachse getragen, so daß jeder zu betätigende Schalter oben liegt und somit bei Bedarf jegliches durch die Schalter mögliche Umschaltung von der ersten auf die zweite Lichtquelle oder auf verschiedene zusätzliche Lichtfunktionen, auf die später nach eingegangen wird, auch im Dunkeln ohne Blendgefahr möglich ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besitzt das Lampengehäuse einen ersten Schalter zum Ein-/Ausschalten der Stromversorgung für die Lichtquellen bzw. für eine der Lichtquellen und einen Umschalter, mit dem alternativ die erste oder die zweite Lichtquelle eingeschaltet wird. Der separate Umschalter verhindert im Gegensatz bei nur einem einzigen Schalter, über den sämtliche Funktionen eingestellt werden müssen, daß versehentlich alle Lichtquellen ausgeschaltet werden oder beim Übergang von dunklen in helle Räume versehentlich lediglich auf eine schwach leuchtende Lichtquelle umgeschaltet wird, obwohl sämtliche Lichtquellen ausgestaltet werden sollten.
Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Hochleistungsdiode am Lampenkopf derart angeordnet, daß die zentrale Achse des von der Diode abgestrahlten Lichtkegels um 70° bis 80° gegenüber der Längsachse der Taschenlampe geneigt ist. Der Lichtkegel strahlt somit bei horizontaler Ausrichtung der Taschenlampe leicht nach vorne geneigt, so daß der volle Lichtkegel komplett vor dem Benutzer der Taschenlampe liegt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind am Lampenkopfringmantel weitere Lichtquellen, vorzugsweise monochromes Licht abstrahlende Leuchtdioden geringer Leistungsaufnahme angeordnet. Insbesondere sind diese Leuchtdioden unabhängig von der ersten und der zweiten Lichtquelle (Hochleistungsdiode) schaltbar. Ggf. durch den vorhandenen Umschalter, der als mehrstufiger Schalter ausgebildet ist, lassen sich diese Leuchtdioden entweder auf Dauerlichtbetrieb bei geringer Leistungsaufnahme schalten oder auf einen intermittierenden Betrieb (Blinkfunktion) schalten. Diese Ausgestaltung erweitert das Anwendungspektrum der Taschenlampe hin zu einer Warn- oder Signallampe. Wird die Taschenlampe bei Dämmerung mitgeführt, kann der Taschenlampenträger von Verkehrsteilnehmern, insbesondere Autofahrern, von weitem leicht erkannt werden. Entsprechendes gilt auch, wenn die Taschenlampe von Zweiradfahrern benutzt wird, insbesondere Lenkern von solchen Zweirädern, die keine vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung besitzen oder deren Beleuchtungseinrichtung defekt ist. Auch als auf dem Boden abgestellte Signalleuchte bei Autopannen oder Verkehrsunfällen kann die Taschenlampe zusätzliche Dienste leisten. Alternativ zu den vorbeschriebenen Leuchtdioden ist es jedoch ebenso möglich, von einer vorhandenen Lichtquelle über eine Lichtleitfaser oder ein Lichtleitfaserbündel einen Teil des dort abgestrahlten Lichtes zum Lampenkopf-Ringmantel zu führen, von wo es in radialer Richtung, d.h. senkrecht zur Lampengehäuselängsachse, austritt. Um keine unnötige Schattierungsbereiche
durch das Lichtleitfaserbündel oder die Lichtleitfaser zu schaffen, wird vorzugsweise das im rückwärtigen Bereich der Lichtquelle, d.h. diametral entgegengesetzt zum genutzten Lichtkegel, abgestrahlte Licht ausgenutzt. Jede Glühwendel oder jede Leuchtdiode strahlt nämlich allseitig Licht ab, wobei lediglich durch entsprechende Reflektoranordnung oder Halterungen ein Schattenbereich erzeugt wird. Ordnet man im rückwärtigen Bereich der Lichtquelle, in den ebenfalls Licht angestrahlt wird, die Stirnseite einer Lichtleitfaser an, kann ein großer Teil der ansonsten verlorenen Lichtstrahlung, die bis zu 30 % ausmachen, ohne zusätzlichen Energieaufwand genutzt werden. Ggf. kann auch bei dieser Ausführungsvariante eine Blinkfunktion über einen Umschalter bereitgestellt werden, wobei allerdings das radial abgestrahlte Licht von einer auf Blinkfunktion geschalteten Lichtquelle abhängt. Nach außen werden die stirnseitigen, das abgezweigte Licht emittierenden Lichtleitfasern durch einen eingefärbten Kunststoffring abgeschirmt, der vorzugsweise aus transparentem roten Farbstoff besteht.
Nach der vorliegenden Erfindung ist es ebenso möglich, daß in den rückwärtigen Bereich der Lichtquelle abgestrahlte Licht über eine dort endende Lichtleitfaser oder ein Bündel von Lichtleitfasern bis in den Bereich des Deckels des Taschenlampengehäuses zu leiten. Betreffende Deckelbereiche sind dann transparent ausgebildet, so daß der Träger einer solchen Taschenlampe bei Dämmerung und im Dunkeln auch "von hinten" leicht sichtbar ist.
Die erste Lichtquelle und die Leuchtdioden werden über eine gemeinsame Spannungsquelle, nämlich die Taschenlampenbatterien, versorgt. Die Platine kann entweder auf den genannten Sockel aufgeschoben oder über ein entsprechendes Gewinde zwischen dem Sockel und dem inneren Ringmantel der Platine aufgeschraubt werden bis hin zu einer Endstellung, bei der entsprechende Pia-
tinenkontakte vorhandene elektrische Kontakte am Sockel kurzschließen. Die Leuchtdioden können entweder mittels eines Ein-/Ausschalters gemeinsam mit der vorhandenen ersten Lichtquelle geschaltet werden. Vorzugsweise sind jedoch die Leuchtdioden mittels eines Umschalters getrennt von der ersten Lichtquelle schaltbar. Weiterhin vorzugsweise ist der Umschalter so ausgebildet, daß entweder die erste Lichtquelle oder die Leuchtdioden alternativ mit Spannung versorgt werden. Wird die Taschenlampe in ihrer Funktion als Weg- oder sonstige weitstrahlende Beleuchtung nicht benötigt, kann die Spannungsversorgung von der Glühbirne auf die Leuchtdioden umgeschaltet werden, welche die Taschenlampe weiterhin sichtbar machen. Diesen Leuchteffekt können Benutzer der Taschenlampe bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts dazu ausnutzen, um von Fahrzeuglenkern gut erkannt zu werden. Ggf. können Fahrradfahrer, insbesondere Mountain-Biker, deren Zweirad über keine eigene Beleuchtung verfügt, die Taschenlampe als warnende Behelfsleuchte benutzen. In entsprechender Weise läßt sich die Taschenlampe auch als Weg- oder Warnmarkierung bei Autopannen abstellen.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Leuchtdioden über einen Schalter entweder auf einen Dauerlichtbetrieb oder einen intermittierenden Betrieb (Blinkfunktion) einschaltbar bzw. umschaltbar. Vorzugsweise wird der Umschalter als zweistufiger Doppelschalter ausgebildet, ggf. kann der Umschalter auch als mehrstufiger Schalter ausgebildet sein, bei dem je nach sukzessiver schaltbarer Stellung die erste Lichtquelle (Glühlampe) eingeschaltet wird, wobei im Falle der Zweifaden-Glühlampe Schaltstellungen zur Erzeugung eines weit strahlenden Lichtkegelbündels mit kleinem Kegelwinkel oder eines breit streuenden weitwinkligen Kegelwinkels neben den übrigen Schaltstellungen Dauerlichtbetrieb oder Blinkfunktion möglich sind. Der betreffende Schalter kann entweder als Schub-
schalter oder Druckschalter ausgebildet sein. In einer konkreten Ausführungsform ist der letztbeschriebene Schalter als reiner Umschalter ausgebildet, wobei die Taschenlampe noch einen hiervon getrennten Ein-/Ausschalter besitzt.
Die Erweiterung der Taschenlampe als blinkende Strahlquelle läßt sich für Schulkinder, Zweiradfahrer oder im Pannenfall mit erheblich besserer, die übrigen Verkehrsteilnehmer warnender Funktion ausnutzen.
Vorzugsweise werden Leuchtdioden verwendet, die monochromes, insbesondere rotes oder blaues Licht abstrahlen.
Damit die Taschenlampe bei eingeschaltetem Leuchtdioden-Dauerbetrieb oder intermittierendem Betrieb nicht in die Hand genommen werden muß, ist nach einer weiteren Ausgestaltung das Lampengehäuse peripher mit einem Clip versehen, der vorzugsweise an dem dem Lampenkopf abgewandten Ende angeordnet ist. Über den Clip kann die Lampe an einem Ledergürtel, einer Gürtelschlaufe oder auch einer Hosentasche leicht befestigt werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besitzt der Lampenkopf an seinem Ringaußenmantel, vorzugsweise ringsum, facettenartige Reflektoren, die nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung auch in einem lichttransparenten am Lampenkopf vorgesehenen Ring eingebettet sein können, der selbst als lichttransparenter Ring die Leuchtdiode nach außen abschirmt. Facettenartige Reflektoren können jedoch auch an der dem Lampenkopf abgewandten Taschenlampen-Stirnseite vorgesehen sein, die im Regelfall als abschraubbarer Deckel mit einem inneren Federelement ausgebildet sind.
Die Hochleistungsleuchtdiode sowie etwaige weitere radiales Licht abstrahlende Dioden sind vorzugsweise auf einer ring-
scheibenförmigen Platine mit integrierten Spannungsversorgungsleitungen befestigt, die mit dem Lampensockel für die erste Lichtquelle lösbar verbunden ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besitzt das Lampengehäuse selbst oder der Lampenkopf eine mit der Spannungsversorgung verbundene Anschlußbuchse für einen Stecker, womit andere Stromverbraucher, insbesondere externe Lampen anschließbar sind. Solche externen Lampen können beispielsweise auf oder an dem Körper oder an einem Fahrrad befestigbare Lampen, aber auch CD-Player oder Kassettenabspielgeräte sein, deren Betriebsspannung der Taschenlampenspannung entspricht. Ggf. kann diese Anschlußbuchse auch als Anschluß für ein Batterieladegerät ausgebildet sein.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es weiterhin möglich, die dem Lampenkopf abgewandte rückseitige Lampengehäusestirnflache, die meist als Batteriefach-Deckel ausgebildet ist, transparent zu gestalten, wobei über Lichtleitfasern von einer Lichtquelle abgezweigtes Licht zum Teil nach hinten abgestrahlt wird oder als facettenartigen Reflektor auszubilden, z.B. in Form eines bei Fahrrädern bekannten sogenannten Katzenauges. Über die selbstleuchtende Rückfläche oder die Reflektionsflache kann der Träger der Taschenlampe auch von hinten leicht erkennt werden, insbesondere bei der Dämmerlicht im Straßenverkehr.
Weitere Ausführungsvarianten der Erfindung sind den Zeichnungen zu entnehmen und werden im folgenden erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Taschenlampe,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht entlang der Linie
II - II in Fig. 1,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Taschenlampe in einer Seitenansicht mit angedeuteten Lichtkegel-Bereichen,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV - IV in
Fig. 3,
Fig. 5 einen Längsschnitt durch einen Lampenkopf, in
dem vorhandene Leuchtdioden auf einer gemeinsamen Platine befestigt sind.
Die in Fig. 1 dargestellte Taschenlampe besitzt einen stabförmigen Lampenkörper 10, der einen inneren Hohlraum als Batterieschubfach besitzt und am rückseitigen Ende durch einen Deckel 11 verschlossen wird. Vorderseitig ist der Lampenkopf 12 vorgesehen, dessen Innenraum zur Aufnahme der gesamten schaltbaren Beleuchtungseinrichtung und der elektrischen Kontakte sowie Halterungen dient. Im vorliegenden Fall besitzt die Taschenlampe einen Ein-/Ausschalter 13 sowie einen Umschalter 14, die am Lampengehäuse 10 in der Nähe des Lampenkopfes 12 angeordnet sind. Fakultativ und wie in Fig. 1 dargestellt, kann auch noch ein Clip 15 zur Befestigung der Taschenlampe an einem Hosengürtel oder ähnlichem vorgesehen sein. Neben der etwa im Brennpunkt eines Hohlreflektors angeordneten ersten Lichtquelle 16 (siehe Fig. 2) ist noch eine Hochleistungsdiode 17 vorgesehen, die im Bereich des Ringaußenmantels des Lampenkopfes 12 angeordnet ist und deren Lichtkegel im wesentlichen in radialer Richtung zum Lampenkopf 12 abstrahlt. Ggf. ist diese Diode nach außen über ein Glas oder eine Linse abgedeckt. Die Hochleistungsdiode 17 sowie die Schalter 13 und 14 befinden sich auf gegenüberliegenden Seiten, wie dies beispielsweise bei
der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform sichtbar ist. Die in Fig. 3 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von der in Fig. 1 dargestellten im wesentlichen dadurch, daß zwischen dem Lampenkopf 12 und dem Lampengehäuse 10 ein Einschnürungsbereich vorgesehen ist, in dem sich auch die beiden Schalter 13 und 14 befinden.
Wie insbesondere Fig. 3 zu entnehmen ist, strahlt die Glühbirne 16 durch das stirnseitige Frontglas 18 Licht in längsaxialer Richtung der Taschenlampe ab. Im Fall einer Zweifaden-Lampe kann ein scharf gebündelter, ggf. konisch zu laufender erster Lichtkegel 19 oder ein Weitwinkelkegel 20 durch Umschalten von einem auf den anderen Glühfaden einer Zweifaden-Lampe alternativ über den Umschalter 14 erzeugt werden. Beide Ausleuchtungen sind jedoch wegen des hohen Stromverbrauches stark energieverzehrend, so daß die Batteriekapazität leicht erschöpfen kann. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist zusätzlich eine Hochleistungsdiode 17 vorgesehen, mittels der ein Lichtkegel erzeugt wird, der im wesentlichen senkrecht zur Taschenlampenlängsachse, d.h. nach unten, gerichtet ist. Der dargestellte Lichtkegel 21 ist etwas nach vorne geneigt, d.h. seine Kegel-Mittelachse bildet mit der Taschenlampenlängsachse einen Winkel von 70° bis 75°. Hierdurch wird gewährleistet, daß die Taschenlampe mit ausgestrecktem hängendem Arm in waagerechter Richtung getragen werden kann und dennoch eine ausreichend große Fläche vor dem Fußraum ausgeleuchtet werden kann. Die Lichtausbeute der Hochleistungsdiode 17, die mit erheblich geringerer Stromaufnahme betreibbar ist, reicht insbesondere bei im wesentlichen glattflächigem Gelände zur Ausleuchtung des zu beschreitenden Weges vollständig aus.
Über den Ein-/Ausschalter 13 ist die Taschenlampe aktivierbar, während der Mehrstufenschalter 14 ein Umschalten auf verschiedene Beleuchtungen zur Abstrahlung eines der Lichtkegel 19, oder 21 dient.
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Wie Fig. 1 weiterhin zu entnehmen ist, sind weitere schwach leuchtende Dioden 22, 23 in einem Winkelabstand von etwa 90° zu der Hochleistungsdiode 17 vorgesehen, welche ebenfalls radial zum Lampenkopf Licht aussenden. Die Leuchtdioden 22 und 23 schaffen monochromes Licht, z.B. in roter Farbe.
Wie Fig. 2 zu entnehmen ist, sind alle Leuchtdioden 17, 22, 23 sowie ggf. weitere radial abstrahlende Leuchtdioden auf einer ringscheibenförmigen Platine 24 befestigt, die rückseitig integrierte Spannungsversorgungsleitungen aufweist. Diese Platine ist (siehe Fig. 5) mit einem Lampensockel 25 lösbar verbunden, der auch die erste Lichtquelle, nämlich die Glühbirne 16, trägt. Diese Glühbirne 16 ragt durch eine hintere mittlere Öffnung des Reflektors 26 in den Reflektorinnenraum hinein, so daß der Glühfaden 27 etwa im Brennpunkt des Hohlreflektors 26 liegt. Sowohl die Leuchtdiode 17 als auch die Dioden 22, 23 und die Glühbirne 20 werden über nicht dargestellte Kontakte bzw. Stromführungen mit der Taschenlampen-Spannungsquelle schaltbar verbunden. Die Leuchtdioden 22, 23 und 17 können außenseitig über einen Kunststoffring 28 abgedeckt sein, der ggf. im Bereich der Leuchtdioden 22, 23 farbig und im Bereich der Leuchtdiode 17 vollständig lichttransparent ist. Statt zweier Leuchtdioden 22, 23 können auch drei oder mehr Leuchtdioden verwendet werden.
Die beschriebene Platine schafft den Vorteil, daß sie mitsamt der Leuchtdioden leicht entnommen werden kann.
Anstelle der Leuchtdioden 22, 23 ist es jedoch auch auf andere
Weise möglich, in vorhandenen transparenten Lampenkopf-Mantelbereichen Licht zu erzeugen. Hierzu dienen die in Fig. dargestellten Glasfasern 29, die im rückwärtigen Bereich der Hochleistungsdiode 17 einerseits und vor einer jeweiligen
lichtstreuenden Linse 30 andererseits mit ihren Stirnflächen enden. Hierbei wird ausgenutzt, daß die Hochleistungsdiode
auch nach hinten Licht abstrahlt, das ohne die Lichtleitfaser ungenutzt bleibt. Die betreffende Lichtmenge kann bis zu 30 % betragen. Das betreffende nach rückwärts ausgesandte Licht trifft auf die dortige Glasfaser-Stirnfläche und wird über die Glasfaser 29 bis zum gegenüberliegenden Ende der Glasfaser geleitet, wo es über die Streulinsen 30 austritt. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß die betreffende Lichterzeugung keinen zusätzlichen Strombedarf erfordert.
Selbstverständlich können Glasfasern 29 von jeder einschaltbaren Lichtquelle zu beliebigen peripheren Bereichen der Taschenlampe geführt werden, so beispielsweise auch in den Bereich der Stirnfläche des Deckels 11, die dann transparent gestaltet wird.
Prinzipiell ist es auch möglich, die Deckel-Stirnfläche oder Lampenkopf- bzw. Lampengehäusebereiche mit facettenartigen Reflektoren auszustatten, die bei Anstrahlung, z.B. durch einen Autoscheinwerfer ähnlich wie bei an Fahrrädern vorhandene Reflektoren das Licht zurückstreuen. Ggf. können lichttransparente Bereiche, durch die das von Leuchtdioden direkt oder indirekt abgestrahlte Licht durchgelassen wird, auch als Streulichtscheiben mit entsprechenden außenseitigen reflektierenden Flächen kombiniert werden.
Wie Fig. 1 weiterhin zu entnehmen ist, besitzt die dortige Taschenlampe eine Buchse 31 zur Aufnahme eines Steckers, der an einen externen Stromverbrauch, der mit derselben Batteriespannung betreibbar ist, angeschlossen werden kann, die betreffende Buchse kann auch als Anschlußmöglichkeit für einen Ladegerät ausgestaltet sein, worüber die im Batteriefach befindlichen wiederaufladbaren Akkumulatoren aufgeladen werden können.
Claims (13)
1. Taschenlampe mit einem stabförmigen Lampengehäuse (10) und einem Lampenkopf (12) mit einem Hohlreflektor (26), in dessen Brennpunkt eine erste Lichtquelle (16) angeordnet ist, deren erzeugtes Licht in längsaxiale Richtung des Lampengehäuses (10) abgestrahlt wird und mindestens einer weiteren, von der ersten Lichtquelle getrennt schaltbaren zweiten Lichtquelle, deren Licht in einer anderen Richtung abgestrahlt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Lichtquelle (17) eine Hochleistungsleuchtdiode (HLED) ist, die am Ringaußenmantel des Lampenkopfes (12) angeordnet ist und deren Lichtkegel (21) im wesentlichen in radialer Richtung zum Lampenkopf (12) abgestrahlt wird.
2. Taschenlampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der Schalter (14) für die Hochleistungsleuchtdiode, vorzugsweise alle Lampenschalter (13, 14) diametral der zweiten Lichtquelle (17) gegenüberliegend, vorzugsweise am Lampengehäuse (10) in der Nähe des Lampenkopfes (12) angeordnet ist bzw. sind.
3. Taschenlampe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Lampengehäuse (10) einen ersten Schalter (13) zum Ein-/Ausschaltender Stromversorgung für die Lichtquellen (16, 17, 22, 23) und einen Umschalter (14) besitzt, mit dem alternativ die erste oder die zweite Lichtquelle (17, 16) eingeschaltet wird.
4. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die zentrale Achse des Lichtkegels (21) der zweiten Lichtquelle (17) um 70° bis 80° gegenüber der Längsachse der Taschenlampe geneigt ist.
5. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß am Lampenkopfringmantel weitere Lichtquellen (22, 23) angeordnet sind.
6. Taschenlampe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Lichtquellen (22, 23) monochromes Licht abstrahlende Leuchtdioden sind.
7. Taschenlampe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Lichtquellen unabhängig von der ersten und zweiten Lichtquelle (16, 17) ein-/ausschaltbar sind.
8. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Lichtquellen (22, 23) am Lampenkopfringmantel über einen Schalter auf Dauerlichtbetrieb oder auf einen intermittierenden Betrieb (Blinkfunktion) schaltbar sind, wobei vorzugsweise der Umschalter (14) für die erste und zweite Lichtquelle (16, 17) als mehrstufiger Schalter ausgebildet ist.
9. Taschenlampe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Lichtquellen aus endseitigen Stirnflächen einer Lichtleitfaser (29) oder eines Lichtleitfaserbündels bestehen, wobei die Lichtleitfaser (29) oder das Lichtleitfaserbündel mit seinem anderen stirnseitigen Ende im Bereich einer spannungsversorgten Lichtquelle (17) angeordnet ist.
10. Taschenlampe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das andere stirnseitige Ende der Lichtleitfaser (29) oder des Lichtleitfaserbündels im rückwärtigen Bereich der Lichtquelle (17), d. h. diametral entgegengesetzt, zum genutzten Lichtkegel (21) angeordnet ist.
11. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß alle Leuchtdioden (17, 22, 23) auf einer ringscheibenförmigen Platine (24) mit integrierten Spannungsversorgungsleitungen befestigt sind, die mit dem Lampensockel (25) für die erste Lichtquelle (16) lösbar verbunden ist.
12. Taschenlampe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Lampenkopf (12) an seinem Ringaußenmantel, vorzugsweise ringsum und/oder der Taschenlampengehäusedeckel (11) stirnseitig facettenartige Reflektoren aufweisen.
13. Taschenlampe nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Leuchtdioden (22, 23) oder die Glasfaserstirnseiten durch einen lichttransparenten Ring am Lampenkopf abgedeckt sind, in den die facettenartigen Reflektoren eingebettet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29915505U DE29915505U1 (de) | 1999-09-03 | 1999-09-03 | Taschenlampe |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29915505U DE29915505U1 (de) | 1999-09-03 | 1999-09-03 | Taschenlampe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29915505U1 true DE29915505U1 (de) | 2000-01-27 |
Family
ID=8078426
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29915505U Expired - Lifetime DE29915505U1 (de) | 1999-09-03 | 1999-09-03 | Taschenlampe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29915505U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1081425A3 (de) * | 1999-09-03 | 2001-10-04 | Zweibrüder Stahlwarenkontor GmbH | Taschenlampe |
| FR2816693A1 (fr) * | 2000-11-16 | 2002-05-17 | Regie Autonome Transports | Appareil de signalisation lumineuse portable |
| BE1017666A5 (nl) * | 2007-07-02 | 2009-03-03 | Tactische roterende zaklamp. | |
| EP2615361B1 (de) * | 2012-01-06 | 2019-04-03 | Pelican Products Inc. | Lichtvorrichtung und Verfahren für Feuerwehrleute |
-
1999
- 1999-09-03 DE DE29915505U patent/DE29915505U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1081425A3 (de) * | 1999-09-03 | 2001-10-04 | Zweibrüder Stahlwarenkontor GmbH | Taschenlampe |
| FR2816693A1 (fr) * | 2000-11-16 | 2002-05-17 | Regie Autonome Transports | Appareil de signalisation lumineuse portable |
| BE1017666A5 (nl) * | 2007-07-02 | 2009-03-03 | Tactische roterende zaklamp. | |
| EP2615361B1 (de) * | 2012-01-06 | 2019-04-03 | Pelican Products Inc. | Lichtvorrichtung und Verfahren für Feuerwehrleute |
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