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DE29917911U1 - Abdeckung für vorzugsweise Klärwerksbecken - Google Patents

Abdeckung für vorzugsweise Klärwerksbecken

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DE29917911U1
DE29917911U1 DE29917911U DE29917911U DE29917911U1 DE 29917911 U1 DE29917911 U1 DE 29917911U1 DE 29917911 U DE29917911 U DE 29917911U DE 29917911 U DE29917911 U DE 29917911U DE 29917911 U1 DE29917911 U1 DE 29917911U1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D21/00Separation of suspended solid particles from liquids by sedimentation
    • B01D21/0003Making of sedimentation devices, structural details thereof, e.g. prefabricated parts
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D21/00Separation of suspended solid particles from liquids by sedimentation
    • B01D21/009Heating or cooling mechanisms specially adapted for settling tanks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D21/00Separation of suspended solid particles from liquids by sedimentation
    • B01D21/02Settling tanks with single outlets for the separated liquid
    • B01D21/04Settling tanks with single outlets for the separated liquid with moving scrapers
    • B01D21/06Settling tanks with single outlets for the separated liquid with moving scrapers with rotating scrapers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D21/00Separation of suspended solid particles from liquids by sedimentation
    • B01D21/18Construction of the scrapers or the driving mechanisms for settling tanks
    • B01D21/20Driving mechanisms

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Sewage (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Abdeckung für vorzugsweise Klärwerksbecken gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. dem Oberbegriff des Anspruchs 8.
Klärwerksbecken und auch andere Flüssigkeitsbehälter verfügen über eine umlaufende, kreisförmige oder auch rechteckige bzw. viereckige Wandung, die in der Regel aus Beton gebildet ist. Ein oberer Rand der Wandung dient als Lauffläche für die Laufräder von zum Beispiel einer Räumerbrücke (oder auch einer Läuferbrücke). Die Laufflächen auf dem oberen Rand der Wandung müssen zum einen verhältnismäßig eben und glatt sein. Zum anderen müssen die Laufflächen hohen mechanischen und thermischen Beanspruchungen standhalten. Deswegen wird auf den
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Hollerallee ^RM16BS Qigolandsmaiier 9 Widenmayerstraße
D-28209 Bremen D-49074 Osnabrück D-80538 München
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Gewerbepark/Keplerstraße 10-12
D-07549 Gera
Karolinenstralie Z~
D-90402 NUrnbcre
ALICANTE
P. Expl. de Espana 3.5° Dcha.
E-0300; Alicanie/Spain
oberen Rand der Wandung des Klärwerksbeckens eine Abdeckung angeordnet, um die es bei der Erfindung geht. Diese Abdeckung besteht aus einzelnen, länglichen Abdeckplatten, die mit vorzugsweise elastischen Befestigungsanordnungen auf oder an dem oberen Rand des Klärwerksbeckens befestigt sind.
Bei rechteckigen oder viereckigen Klärwerksbecken verfügen die Abdeckplatten zur Bildung der Abdeckung über eine rechteckige Grundfläche. Bei runden Kl ärwerksbecken hingegen weisen die
&iacgr;&ogr; Abdeckplatten eine trapezförmige Grundfläche auf, indem kurze Querseitenränder antiparallel zueinander verlaufen. Die Querseitenränder sind dabei so ausgerichtet, daß ihre zum Mittelpunkt des Klärwerksbecken weisenden (gedachten) Verlängerungslinien den Mittelpunkt des Kl ärwerksbeckens schneiden, also
is radial gerichtet sind. Für unterschiedlich große Klärwerksbecken, das heißt Klärwerksbecken mit unterschiedlichen Durchmessern, müssen deshalb verschiedene Abdeckplatten verwendet werden, deren Querseitenränder jeweils so verlaufen, daß sie bei jedem Klärwerksbecken radial gerichtet sind. Das erfordert individuell ausgebildete Abdeckplatten für jedes Klärwerksbecken. Eine Lagerhaltung der Abdeckplatten ist dadurch praktisch unmöglich.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckung mit Abdeckplatten für vorzugsweise Klärwerksbecken zu schaffen, die universell einsetzbar sind.
Eine Abdeckung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Dadurch, daß die Grundfläche der Abdeckplatten von abwechselnd konvexen und/oder konkaven Querseitenrändern begrenzt wird, erfolgt eine Abkehr von den bisher üblichen Abdeckplatten mit rechteckiger oder trapezförmiger Grundfläche. Die konkaven und/oder konvexen Querseitenränder der Abdeckplatten ermöglichen es, die einzelnen Abdeckplatten mit unter schiedlicher Ausrichtung aufeinander folgen zu lassen. Die Abdeckplatten können so zur Bildung von Abdeckungen rechteckiger oder quadratischer Klärwerksbecken gleichgerichtet aufeinanderfolgen, so daß ihre Längsmittelachsen auf einer gemeinsamen, geraden Linie liegen. Es ist aber auch möglich,
die Längsmittelachsen der Abdeckplatten unter nahezu beliebigen Winkeln aufeinander folgen zu lassen, wodurch sie sich auch zur Bildung einer Abdeckung für runde Klärwerksbecken eignen, und zwar auch solche mit unterschiedlichen Durchmessern. Dadurch können gleiche Abdeckplatten für verschiedenste Klärwerksbecken verwendet werden.
Vorzugsweise sind die beiden gegenüberliegenden Querseitenränder jeder Abdeckplatte abwechselnd konkav und konvex aus gebildet. Die Abdeckung läßt sich dann aus einer Vielzahl gleicher Abdeckplatten bilden. Denkbar ist es aber auch, eine Gruppe Abdeckplatten auf beiden gegenüberliegenden Querseitenrändern konvex auszubilden und eine andere Gruppe von Abdeckplatten mit konkaven Querseitenrändern zu versehen. Dann wäre
is aus zwei unterschiedlichen Arten von Abdeckplatten die Abdeckung gebildet, wobei auf eine Abdeckplatte mit konvexen Querseitenrändern stets eine Abdeckplatte mit konkaven Querseitenrändern folgt. Der Vorteil einer solchen Ausbildung der Abdeckplatten besteht darin, daß Spalte zwischen benachbarten Abdeckplatten unterschiedlich gerichtet sind, wodurch die von den Spalten auf die Laufräder der Räumerbrücke ausgeübten Einflüsse nicht stets die gleichen sind und dadurch die Laufräder unterschiedlich belastet werden.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung sind sowohl die konvexen als auch die konkaven Querseitenränder in Draufsicht auf die jeweilige Abdeckplatte gesehen mit einem bogenförmigen, insbesondere kreisbogenförmigen Verlauf versehen. Dieser Verlauf ist sowohl bei den konkaven Querseitenrändern als auch bei den konvexen Querseitenrändern der gleiche, so daß im Übergangsbereich zwischen aufeinanderfolgenden Abdeckplatten ein gleichförmiger Spalt, insbesondere ein Spalt gleicher Breite über seine gesamte Länge, entsteht. Auch dadurch kommt es zu einer größtmöglichen Schonung der Laufräder der Räumerbrücke beim Überfahren des jeweiligen Spalts zwischen aufeinanderfolgenden Abdeckplatten.
Vorzugsweise verlaufen die konvexen bzw. konkaven Querseitenränder der Abdeckplatten bezüglich der Längsmittelachse der-
• ·
selben symmetrisch, das heißt, der Mittelpunkt der bogenförmigen konvexen oder konkaven Querseitenränder liegt auf der Längsmittelachse der jeweiligen Abdeckplatte. Die Abdeckplatten können auf diese Weise beliebig zur Abdeckung zusammengesetzt werden, was die Herstellung bzw. Montage der Abdeckung vereinfacht.
Bei bekannten Abdeckungen der hier angesprochenen Art ist eine meist elektrische Heizung der Lauffläche für die Laufräder der
&iacgr;&ogr; Räumerbrücke vorgesehen. Eine solche Heizung ist im Winterbetrieb des Klärwerksbeckens erforderlich, weil die Lauffläche zum störungsfreien Überfahren durch die Laufräder der Räumerbrücke eis- und schneefrei sein muß. Üblicherweise ist eine solche Heizung zwischen der Abdeckung und dem oberen Rand des
is Klärwerksbeckens angeordnet. Dadurch muß die gesamte Abdeckung aufgewärmt werden, um die Lauffläche eis- und schneefrei zu halten. Darüber hinaus wird ein Teil der Heizenergie nutzlos in die Wandung des Klärwerksbeckens eingeleitet. Diese bekannten Heizungen der Lauffläche der Laufräder der Räumerbrücke erfordern deshalb verhältnismäßig viel Energie.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckung für insbesondere Klärwerksbecken zu schaffen, die mit geringem Energieaufwand beheizbar ist.
Eine Abdeckung zur Lösung dieser Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 8 auf. Dadurch, daß eine Oberseite der Abdeckung mindestens eine durchgehende Vertiefung aufweist, ist es möglich, einen Teil der Lauffläche der Räumerbrücke im wesentlichen direkt zu beheizen. Sofern seitliche Bereiche der Vertiefung noch zur Bildung der Lauffläche dienen, werden diese indirekt beheizt. Es ist aber auch möglich, mehrere Vertiefungen in den Oberseiten der Abdeckplatten vorzusehen, so daß nahezu die gesamte Lauffläche direkt beheizt werden kann.
Die direkte Beheizung der Lauffläche führt dazu, daß für die Abdeckplatten Materialien mit geringen wärmeleitenden Eigenschaften verwendet werden können. Bei diesen Materialien kann es sich beispielsweise um Beton, insbesondere Polymerbeton, Faserbeton und/oder Kunststeinmaterial handeln.
Die jeweilige Nut für die Heizung ist vorzugsweise zur Deckfläche der betreffenden Abdeckplatte hin offen. Eine solche Nut läßt sich leicht herstellen, und zwar auch nach der Montage der s Abdeckplatten auf dem oberen Rand des Klärwerksbeckens. In diesem Falle kann die betreffende Nut in die fertig verlegte Abdeckung eingefräst werden, und zwar genau dort, wo sich die Lauffläche der Laufräder der Räumerbrücke befindet. In die oben offene Nut kann die Heizung, üblicherweise mindestens ein &iacgr;&ogr; Heizdraht, einfach eingelegt werden.
In der Regel füllt der Heizdraht der Heizung nur einen Teil der Nut aus. Die Nut wird dann nachträglich ausgefüllt durch ein Füllmaterial zur Erzielung einer ebenen Deckfläche der
is Abdeckplatten auch im Bereich der jeweiligen Nut. Alternativ ist es aber auch denkbar, die Nut und die Heizung so auszubilden, daß eine ebene Oberseite der Heizung bzw. des Heizdrahts bündig mit der Deckfläche der jeweiligen Abdeckplatte abschließt. Außerdem ist es auch denkbar, den Heizdraht (oder auch mehrere Heizdrähte) in einem Hüllrohr unterzubringen, das so ausgebildet ist, daß es die Oberseite der Nut bündig mit der Lauffläche abschließt.
Schließlich kann die Nut an der Oberseite der Abdeckplatten
auch durch ein dünnes Blech aus vorzugsweise rostfreiem Stahl abgedeckt sein. Das Blech ist vorzugsweise so bemessen, daß es sich über die gesamte Breite der Lauffläche erstreckt. Die
Laufräder der Räumerbrücke laufen dann auf dem Blech entlang. Es ist denkbar, jeder Abdeckplatte ein sich über die gesamte Länge derselben erstreckendes Blech zuzuordnen. Das Blech kann
aber auch umlaufend durchgehend ausgebildet sein, wodurch es die Spalten zwischen aufeinanderfolgenden Abdeckplatten überdeckt zur Bildung einer ununterbrochenen durchgehenden (kreisringförmigen) Lauffläche. Bei vom Blech oder Blechen abgedeckter Nut kann eine Füllmasse zum Ausfüllen des vom
Heizdraht freigelassenen Raums der Nut entfallen.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Abdeckung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
Fig. 1 einen schematischen Querschnitt durch einen Teil
eines mit einer Abdeckung auf einem oberen Rand
versehenen Klärwerksbeckens mit einem Teil einer Räumerbrücke,
&iacgr;&ogr; Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Teil des Klärwerksbeckens
nach der Fig. 1 ohne Räumerbrücke mit einer teilweisen Abdeckung,
Fig. 3 einen Querschnitt durch einen oberen Rand des Klärls werksbeckens mit der darauf befestigten Abdeckung,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine einzelne Abdeckplatte,
Fig. 5 einen Querschnitt durch einen Teil der Abdeckung mit einem alternativen Ausführungsbeispiel der Heizung,
Fig. 6 einen Querschnitt durch einen oberen Rand des Klärwerksbeckens mit einer darauf angeordneten Abdeckung nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine Abdeckplatte zur Bildung der Abdeckung gemäß Fig. 6, und
Fig. 8 eine Draufsicht auf einen aus zwei Abdeckplatten
gebildeten Teil der Abdeckung.
Die erfindungsgemäße Abdeckung 10 ist vorgesehen für ein im gezeigten Ausführungsbeispiel rundes Klärwerksbecken 11. Das Klärwerksbecken 11 weist eine ebene Bodenplatte 12 auf, von der eine sich im wesentlichen in vertikaler Richtung erstreckende, ringförmige Wandung 13 ausgeht. Die Wandung 13 weist einen kreisringförmigen oberen Rand 14 auf. Auf dem oberen Rand 14
• ·
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der Wandung 13 des Klärwerksbeckens 11 ist die Abdeckung 10 angeordnet.
Dem Kl ärwerksbecken 11 ist eine in der Fig. 1 teilweise dargestellte Räumerbrücke 15 zugeordnet. Die Räumerbrücke 15 ist um eine (nicht gezeigte) mittige Säule im Mittelpunkt des Klärwerksbeckens drehbar. Die Räumerbrücke 15 erstreckt sich radial über das Kl ärwerksbecken 11 und stützt sich mit mindestens einem Laufrad 16 auf der Abdeckung 10 ab. Das Laufrad 16 weist
&iacgr;&ogr; eine geringere Breite als die Abdeckung 10 auf und läuft dadurch auf einer im mittleren Bereich einer Oberseite 25 der Abdeckung 10 gebildeten Lauffläche 17 entlang. Das Laufrad 16 ist durch einen in der Fig. 1 schematisch dargestellten Antrieb 18 antreibbar. Durch den Antrieb des Laufrads 16 dreht sich die
is Räumerbrücke 15 um die Mitte des runden Klärwerksbeckens 11, wobei das Laufrad 16 im Bereich der Lauffläche 17 auf der Abdeckung 10 entlangrollt.
Die Abdeckung 10 des Ausführungsbeispiels der Figuren 1 bis 5
ist aus einer Vielzahl gleicher Abdeckplatten 19 gebildet. Die
Abdeckplatten 19 sind aufeinanderfolgend ringsherum auf dem
oberen Rand 14 des Klärwerksbeckens 11 angeordnet. Dabei bilden alle Abdeckplatten 19 zusammen die kreisringförmige Lauffläche 17 für die Laufräder 16 der Räumerbrücke 15. Zwischen aufeinanderfolgenden Abdeckplatten 19 befindet sich jeweils ein schmaler Spalt 20.
Jede der länglichen Abdeckplatten 19 verfügt über zwei parallele Längsseitenränder 21. Zwischen den beiden parallelen Längsseitenrändern verläuft mittig eine Längsmittelachse 22 der jeweiligen Abdeckplatte 19. Zwischen den Längsseitenrändern 21 befindet sich an jedem Ende der Abdeckplatte 19 ein Querseitenrand 23 bzw. 24. Die Querseitenränder 23 und 24 verfügen über unterschiedliche Verläufe. Der Querseitenrand 23 ist konvex ausgebildet, während der Querseitenrand 24 konkav verläuft. Gebildet ist jeder Querseitenrand 23, 24 durch einen Kreisbogenabschnitt mit einem gleichen Radius. Die Mittelpunkte beider kreisbogenförmiger Abschnitte der Querseitenränder 23 und 24 liegen jeweils auf der Längsmittelachse 22. Der Mittel-
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punkt des konvexen Querseitenrands 23 liegt im Bereich der Fläche der Abdeckplatte 19, während der Mittelpunkt des konkaven Querseitenrands 24 außerhalb der Fläche der Abdeckplatte 19 liegt. Der Radius der kreisbogenförmigen Wölbung des Querseitenrands 23 bzw. 24 beträgt etwa die Hälfte der Breite der Abdeckplatte 19, ist vorzugsweise etwas größer als die halbe Breite der Abdeckplatte 19. Durch die vorstehend beschriebene Ausbildung der Abdeckplatten 19 verlaufen ihre Querseitenränder 23, 24 in Draufsicht auf die jeweilige &iacgr;&ogr; Abdeckplatte 19 konkav oder konvex. Die Querseitenränder 23, 24 bilden also konvexe bzw. konkave Begrenzungen der Grundfläche der jeweiligen Abdeckplatte 19.
In senkrechter Richtung, also zwischen der Oberseite 25 und der is Unterseite 26 jeder Abdeckplatte 17 verfügen sowohl die Längsseitenränder 21 als auch die Querseitenränder 23, 24 über einen geraden Verlauf. Die Flächen der Längsseitenränder 21 und der Querseitenränder 23, 24 verlaufen demnach senkrecht zur Oberseite 25 bzw. Unterseite 26 der jeweiligen Abdeckplatte 19.
Die Breite der Abdeckplatten 19, also der Abstand zwischen ihren Längsseitenrändern 21, ist größer als die Breite der Wandung 13 des Kl ärwerksbeckens 17. Das Breitenübermaß der Abdeckplatten 19 gegenüber der Wandung 13 ist derart gewählt, daß die Abdeckplatten 19 über die gesamte Länge auf beiden Seiten der Wandung 13 überstehen.
Durch die vorstehend beschriebene Ausbildung der Abdeckplatten 16, insbesondere die konvexen Querseitenränder 23 und die konkaven Querseitenränder 24 der Abdeckplatten 19, ist es möglich, die gleichen Abdeckplatten 19 zur Bildung einer Abdeckung 10 für Klärwerksbecken 11 unterschiedlicher Durchmesser zu verwenden. Dazu werden die Abdeckplatten 19 lediglich derart aufeinanderfolgend auf dem oberen Rand 14 des Klärwerksbeckens 14 angeordnet, daß ihre Längsmittelachsen 22 unter einem Winkel, der ungleich 180° ist, zueinander verlaufen. Die Winkeiabweichung der Längsnn'tteiachsen 22 aufeinanderfolgender Abdeckplatten 19 ist um so größer, je kleiner der Durchmesser des Kl ärwerksbeckens 11 ist. Durch den konvexen Querseitenrand
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23 einerseits und den konkaven Querseitenrand 24 andererseits können die Abdeckplatten 19 mit nahezu beliebigen Winkeln ihrer Längsmittelachsen 22 aufeinanderfolgend verlegt werden, wobei stets ein etwa gleichbreiter, schmaler Spalt 20 zwischen s aufeinanderfolgenden Abdeckplatten 19 entsteht. Bei viereckigen oder quadratischen Klärwerksbecken können die Abdeckplatten 10 mit auf einer gemeinsamen Linien liegenden Längsmittelachsen 22 aufeinanderfolgend verlegt werden.
&iacgr;&ogr; Die Abdeckung 10 ist relativbeweglich auf dem oberen Rand 14 der Wandung 13 des Klärwerksbeckens 11 angeordnet. Dazu sind die einzelnen Abdeckplatten 19 zur Wandung 14 und auch untereinander verschiebbar auf der Wandung 13 des Klärwerksbeckens 11 befestigt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel finden hierzu
is zwei diagonal gegenüberliegenden Eckbereiche jeder Abdeckplatte 19 zugeordnete Befestigungsanordnungen 27 Verwendung. Die Befestigungsanordnungen 27 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel elastisch rückfedernd ausgebildet. Sie befinden sich außerhalb der Lauffläche 17, und zwar auf gegenüberliegenden Seiten derselben. Jede der gleich ausgebildeten Befestigungsanordnungen 27 weist ein mit der Wandung 13 verbundenes Befestigungsmittel und ein Lagermittel auf.
Das Befestigungsmittel ist hier als ein Gewindestehbolzen 28 ausgebildet, der sich vertikal über den oberen Rand 14 der Wandung 13 hinaus bis kurz unter die Oberseite 25 der jeweiligen Abdeckplatte 19 erstreckt, und zwar ohne über die Oberseite 25 der Abdeckplatte 19 hinauszuragen. Der Gewindestehbolzen 28 ist in einer Bohrung 29 der Wandung 13 starr verankert, und zwar vorzugsweise mittels eines handelsüblichen Dübels aus aushärtbarem Kunststoff.
Das Lagermittel ist als eine elastische Hülse 30 ausgebildet. Die elastische Hülse 30 besteht aus einem verformbaren 3s Material, bei dem es sich um ein Gummi oder ein sonstiges Elastomer handeln kann. Außen ist die elastische Hülse 30 mit einer konischen Mantelfläche 31 versehen. In der Mitte verfügt die elastische Hülse 30 über eine zylindrische Bohrung 32. Diese ist im Durchmesser so bemessen, daß sich die elastische
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Hülse 30 auf den Gewindestehbolzen 28 aufschieben läßt. Der Gewindestehbolzen 28 ist somit im Bereich der Abdeckplatte 19 von der elastischen Hülse 30 umgeben.
Jede Abdeckplatte 19 verfügt über eine Vertiefung 33, die korrespondierend zur konischen Mantelfläche 31 der elastischen Hülse 30 der jeweiligen Befestigungsanordnung 27 ausgebildet ist, also ebenfalls eine konische bzw. kegel stumpfförmige Gestalt aufweist. In die Vertiefung 33 ist die elastische Hülse 30 eingesetzt, wobei die Abmessungen der Vertiefung 33 und der elastischen Hülse 30 derart gewählt sind, daß die zum Rand 14 des Klärkwersbeckens 11 weisende (im Durchmesser kleinere) Stirnfläche der elastischen Hülse 30 nach dem Einsetzen in die Vertiefung 33 einen (geringen) Abstand zum Rand 14 der Wandung 13 des Klärwerksbeckens 11 aufweist.
Die elastische Hülse 30 ist zwischen der jeweiligen Abdeckplatte 19 und dem Gewindestehbolzen 28 fixierbar durch eine auf den Gewindestehbolzen 28 aufgeschraubte Mutter 34. Gegebenenfalls kann eine zweite (nicht gezeigte) Kontermutter auf den Gewindestehbolzen 28 aufgeschraubt sein. Zwischen der unteren Mutter 34 und der obenliegenden (im Durchmesser größeren) Stirnseite der elastischen Hülse 30 befindet sich eine Unterlegscheibe 35. Durch entsprechend weites Aufschrauben der Mutter 34 (und gegebenenfalls der Kontermutter) auf den Gewindestehbolzen 28 ist die elastische Hülse 30 zwischen dem Gewindestehbolzen 28 und der Vertiefung 33 der jeweiligen Abdeckplatte 19 einspannbar. Dabei ist das Federungsverhalten der elastischen Hülse 30 davon abhängig, wie sehr diese durch ein entsprechendes Anziehen der Mutter 34 in die Vertiefung 33 eingepreßt, also vorgespannt ist.
Es ist denkbar, die Abdeckplatten 19 mit einer größeren Anzahl von Befestigungsanordnungen 27 auf dem oberen Rand 14 der Wandung 13 des Klärwerksbeckens 11 zu montieren. Ebenfalls ist es denkbar, andere Befestigungsanordnungen zu verwenden, beispielsweise solche, wie sie in der DE 42 12 826 Al beschrieben sind.
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Zwischen den Abdeckplatten 19 der Abdeckung 10 und dem oberen Rand 14 der Wandung 13 ist eine elastische Zwischenschicht 36 angeordnet. Diese dient dazu, Unebenheiten des oberen Randes 14 der Wandung 14 auszugleichen. Darüber hinaus erleichtert die elastische Zwischenschicht 36 Relativbewegungen der Abdeckplatten 19 gegenüber der Wandung 13 des Klärwerksbeckens 11.
Die Abdeckung 10 ist des weiteren mit einer Heizung 37 versehen. Es handelt sich hierbei vorzugsweise um eine elekirische Widerstandsheizung. Die Heizung 37 der Fig. 3 ist untergebracht in einer umlaufenden Nut 38 in der Abdeckung 10. Die Nut 38 geht aus von der Oberseite 25 der Abdeckplatten 19, so daß die Abdeckplatten 19 im Bereich der Nut 38 an der Oberseite 25 offen sind. Die Nut 38 befindet sich im Bereich
is der Lauffläche 17 für die Laufräder 16 der Räumerbrücke 15. Vorzugsweise befindet sich die Nut 38 im wesentlichen mittig im Bereich der Lauffläche 17. Gebildet ist die Nut 38 durch gleiche Nutabschnitte 39 in jeder Abdeckplatte 19. Jeder Nutabschnitt 39 verläuft geradlinig entlang der Längsmittelachse 22 der jeweiligen Abdeckplatte 19. An einem Ende ist der Nutabschnitt 39 mit einer trichterförmigen Aufweitung 40 versehen. Bei den hier gezeigten Abdeckplatten 19 befindet sich die Aufweitung 40 an dem zum konvexen Querseitenrand 23 weisenden Ende der Abdeckplatte 19. Es ist auch denkbar, an einem anderen oder beiden Enden der Abdeckplatten 19 eine trichterförmige Aufweitung 14 am Nutabschnitt 29 vorzusehen. Durch die jeweilige Aufweitung 40 wird erreicht, daß bei einer versetzten Aufeinanderfolge der Abdeckplatten 19 mit Längsmittelachsen 22, deren Winkel kleiner oder größer als 180° ist, die Nutabschnitte 39 benachbarter Abdeckplatten 19 ineinander übergehen zur Bildung der durchgehenden, kreisringförmigen Nut 38. In die Nut 38 bzw. die Nutabschnitte 39 aller Abdeckplatten 19 ist mindestens ein Heizdraht 41 eingelegt. Der Heizdraht 41 verfügt über einen nahezu kreisförmigen Verlauf, ist jedoch
3s nicht ganz geschlossen. Zwei mit geringem Abstand gegenüberliegende Enden des Heizdrahts 41 sind an unterschiedliche Pole einer Stromversorgung angeschlossen. Der Heizdraht 41 ist in der Nut 38 bzw. in den Nutabschnitten 39 eingeschlossen in einem isolierende Eigenschaften aufweisenden Füllmaterial 42,
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das den vom Querschnitt des Heizdrahts 41 unausgefülIten Bereich der Nut 38 bzw. des jeweiligen Nutabschnitts 39 im wesentlichen vollständig ausfüllt. Die ebene Oberseite des Füllmaterials 42 schließt bündig mit der Oberseite 25 der jeweiligen Abdeckplatte 19 ab, so daß trotz der der Oberseite 25 der Abdeckplatten 19 zugeordneten Heizungen 37 an der Oberseite 25 der Abdeckplatten 19 eine geschlossene, durchgehende Lauffläche 17 für die Laufräder 16 der Räumerbrücke 15 entsteht. Alternativ oder zusätzlich ist es auch denkbar, über &iacgr;&ogr; der Nut 38 ein dünnes Blech oder Blechabschnitte anzuordnen.
Die Fig. 5 zeigt ein alternatives Ausführungsbeispiel einer Heizung 43. Hier ist in einer verhältnismäßig flachen, rechteckförmigen Nut 44 bzw. entsprechende Nutabschnitte der
is jeweiligen Abdeckplatte 19 ein Hüllrohr 45 mit einem rechteckförmigen Querschnitt eingesetzt. Das Hüllrohr 45 füllt im wesentlichen den Querschnitt der Nut 44 aus. Vor allem verläuft eine flache Oberseite 46 des Hüllrohrs 45 bündig zur Oberseite 25 der Abedeckplatte 19. Das Hüllrohr 45 deckt demnach die zur Oberseite 25 der Abdeckplatte 19 hin offene Nut 44 im wesentlichen vollflächig so ab, so daß im Bereich der Oberseite 25 der Abdeckplatte 19 und der Oberseite 46 des Hüllrohrs 45 der Heizung 43 eine durchgehend horizontal verlaufende Lauffläche 17 für das jeweilige Laufrad 16 der Räumerbrücke 15 entsteht.
Das Hüllrohr 45 besteht vorzugsweise aus einem Material mit guten wärmeleitenden Eigenschaften, beispielsweise Kupfer. Es ist aber auch denkbar, für das Hüllrohr 45 beliebige andere Materialien, insbesondere solchen mit guten wärmeleitenden Eigenschaften, zu verwenden.
Im Inneren des Hüllrohrs 45 befindet sich ein Heizdraht 47. Dieser füllt den inneren Querschnitt des Hüllrohrs 45 teilweise aus, so daß Wärmedehnungen zwischen dem Hüllrohr 45 und dem Heizdraht 47 ausgeglichen werden können. Es ist auch denkbar, den Heizdraht 47 so auszubilden, daß er an den Querschnitt des Hülirohrs 45 angepaßt ist bzw. diesen vollständig ausfüllt. Ebenso ist es denkbar, mehrere Heizdrählte im Hüllrohr 45 unterzubringen.
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1 3
Gegebenenfalls kann bei der Heizung 43 der im Hüllrohr 45 angeordnete Heizdraht 47 fanz fehlen. Das Hüllrohr 45 bildet dann selbst den Heizleiter für eine elektrische Widerstandsheizung.
Abweichend vom gezeigten Ausführungsbeispiel ist es auch möglich, die Nut nicht mit einem rechteckförmigeh Querschnitt, sondern einem quadratischen, trapezförmigen, dreieckförmigen &iacgr;&ogr; oder tei1kreisförmigen Querschnitt zu versehen. Ebenso können in der jeweiligen Nut mehrere Heizdrähte untergebracht sein. Schließlich ist es auch denkbar, der Oberseite 25 der Abdeckplatten 19 mehrere nebeneinander!legende Nuten für mehrere Heizungen zuzuordnen.
Die Figuren 6 bis 8 zeigen eine Abdeckung 10 für den oberen Rand 14 der Wandung 13 des Klärwerksbeckens 11, das aus anderen Abdeckplatten 48 gebildet ist. Jede der untereinander gleichen Abdeckplatten 48 weist eine größere Breite als die Wandung 13 des Klärwerksbeckens 11 auf. Gegenüberliegende Längsseitenränder 50 der Abdeckplatte 48 sind mit Seitenrandstreifen 51 versehen. Die Seitenrandstreifen 51 liegen auf gegenüberliegenden Seiten der Wandung 13 des KIärwerksbeckens 11 und erstrecken sich gegenüber einer auf dem oberen Rand 14 des Klärwerksbeckens 11 aufliegenden mittigen Unterseite 49 der Abdeckplatte 48 nach unten (Fig. 6). Dadurch verfügt die Abdeckplatte 48 über einen U-förmigen Querschnitt. Zwischen der Unterseite 49 und der Abdeckplatte 48 und dem Rand 14 der Wandung 13 ist im gezeigten Ausführungsbeispiel eine Ausgleichschicht 54 angeordnet.
Gegenüberliegende Querseitenränder 52, 53 der Abdeckplatte 48 sind nur im Bereich zwischen den Seitenrandstreifen 51, also den im wesentlichen der Breite der Wandung 13 des Klärwerksbeckens 11 entsprechenden Bereich der Abdeckplatte 48, gerundet, und zwar ist im gezeigten Ausführungsbeispiel der Querseitenrand 52 konvex ausgebildet und der Querseitenrand 53 konkav. Die konvexen und konkaven Rundungen der Querseitenränder 52, 53 verfügen über vorzugsweise gleiche
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Radien. Die Radien sind so bemessen, daß sie der halben Breite der Abdeckplatte 48 zwischen den Seitenrandstreifen 51 entsprechen. Dadurch verfügen die Querseitenränder 52, 53 über einen etwa halbkreisförmigen Verlauf.
Die konkaven und konvexen Querseitenränder 52, 53 werden an ihren gegenüberliegenden Seiten in den Bereichen der Seitenrandstreifen 51 begrenzt durch quer zur Längsrichtung der Abdeckplatte 48 verlaufende, gerade Stirnflächen 55. Auf &iacgr;&ogr; gedachten Verbindungslinien zwischen den Stirnflächen 55 der gegenüberliegenden Seitenrandstreifen 51 liegen vorzugsweise die Mittelpunkte 56 der konvexen bzw. konkaven halbkreisförmigen Abschnitte der Querseitenränder 52, 53 (Fig. 7).
Zur Bildung eines Spalts 58 zwischen zwei aufeinanderfolgenden Abdeckplatten 48 ist ein Seitenrandstreifen 51 im Bereich des konkaven Querseitenrands 53 verkürzt (Fig. 7). Die Mittelpunkte 56 können aber auch neben den gedachten Verbindungslinien der Stirnflächen 55 der Seitenrandstreifen 51 liegen, wodurch die Seitenrandstreifen 51 etwas kürzer sind als die Länge der Abdeckplatte 48 im Bereich ihrer Längsmittelachse 57, also die Abstände der mittleren Scheitelpunkte der halbkreisförmigen Seitenränder 52, 53. Dadurch entsteht zwischen benachbarten Stirnflächen 55 der Seitenrandstreifen aufeinanderfolgender Abdeckplatten 48 der Spalt 58, wenn die Abdeckplatten 48 so zusammengesetzt sind, daß der etwa halbkreisförmige konvexe Querseitenrand 52 einer Abdeckplatte 48 am konkaven Querseitenrand 53 der benachbarten Adeckplatte 48 anliegt (Fig.
8) .
Der auf welche Weise auch gebildete Spalt 58 zwischen den Stirnflächen 55 der Seitenrandstreifen 51 ermöglicht es, die Abdeckplatten 48 mit voneinander abweichenden Längsmittelachsen 47 auf dem oberen Rand 14 des Kl ärwerksbeckens 11 anzuordnen, und zwar in einer Weise, daß die Abdeckplatten 48 den Verlauf der Wandung 13 von Klärwerksbecken 11 unterschiedlichen Durchmessers folgen können.
1 5
Die Abdeckplatte 48 weist an der Oberseite 59 zwei parallele und im gezeigten Ausführungsbeispiel gleiche rechteckige Querschnitte aufweisende Nuten 60 auf. Die Nuten 60 sind mit gleichem Abstand auf gegenüberliegenden Seiten der Längsmittelachse 57 angeordnet. Die Nuten 60 der Abdeckplatte 48 dient zum gleichen Zweck wie die Nuten 38 bzw. 44 der Abdeckplatten 19. Deswegen ist es auch denkbar, wie bei den Abdeckplatten 19 auch bei den Abdeckplatten 48 nur eine mittige Nut vorzusehen.
Auch die Abdeckplatten 48 weisen Bohrungen oder Vertiefungen 33 zur Aufnahme von Befestigungsanordnungen 27 auf, die in den Figuren 6 bis 8 nur aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellt sind.
Die Abdeckplatten 19, 48 weisen eine Dicke auf, die ausreicht, um den über den oberen Rand 14 der Wandung 13 des Klärwerksbeckens 11 hinausragenden Teil der jeweiligen Befestigungsanordnung 27 und die Nutabschnitte 39 aufzunehmen. Gebildet sind die Abdeckplatten 19, 48 aus einem abriebfesten und/oder hochverdichteten Material, und zwar einem solchen, das auf Beton basiert. Beispielsweise kann es sich hierbei um Faserbeton, Polymerbeton oder ein Gemisch aus beiden handeln. Zur Verbesserung der Abriebfestigkeit kann dem Material der Abdeckplatten 19, 48 beispielsweise Basalt, Granit oder dergleichen zugesetzt sein.
Anmelder: Friedrich Krumme Beckersgraben
36251 Bad Hersfeld
08. Oktober 1999/7419 KRM-16G-DE
BezuQSzeicheniiste:
10 Abdeckung
11 Klärwerksbecken
12 Bodenplatte
13 Wandung
14 Rand
15 Räumerbrücke
16 Laufrad
17 Lauffläche
18 Antrieb
19 Abdeckplatte
20 Spalt
21 Längsseitenränder
22 Längsmittelachse
23 Querseitenrand (konvex)
24 Querseitenrand (konkav)
25 Oberseite
26 Unterseite
27 Befestigungsanordnung
28 Gewindestehbolzen
29 Bohrung
30 elastische Hülse
31 Mantelfläche
32 Bohrung
33 Vertiefung
34 Mutter
35 Unterlegscheibe
36 Zwischenschicht
37 Heizung
38 Nut
39 Nutabschnitt
40 Aufweitung
41 Heizdraht
42 Füllmaterial
43 Heizung
44 Nut
45 Hüllrohr
46 Oberseite
47 Heizdraht
48 Abdeckplatte
49 Unterseite
50 Längsseitenrand
51 Seitenrandstreifen
52 Querseitenrand
53 Querseitenrand
54 Ausgleichsschicht
55 Stirnfläche
56 Mittelpunkt
57 Längsmittelachse
58 Spalt
59 Oberseite
60 Nut
KRM16Bl_.DOC
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Claims (20)

1. Abdeckung für vorzugsweise eine insbesondere kreisförmige Wandung (13) aufweisende Klärwerksbecken (11) mit einzelnen, länglichen Abdeckplatten (19, 48) und Befestigungsanordnungen (27) zum Befestigen der Abdeckplatten (19, 48) auf einem oberen Rand (14) der Wandung (13) des Klärwerksbeckens (11), dadurch gekennzeichnet, daß die Grundflächen der Abdeckplatten (19, 48) von Seitenrändern begrenzt sind, die mindestens teilweise abwechselnd konvex und/oder konkav ausgebildet sind.
2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß gegenüberliegende, vorzugsweise schmale, Querseitenränder (23, 24; 52, 53) der Abdeckplatten (19, 48) mindestens teilweise konvex bzw. konkav ausgebildet sind.
3. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß gegenüberliegende Längsseitenränder (21, 50) der Abdeckplatten (19, 48) geradlinig ausgebildet sind, vorzugsweise parallel zueinander und einer zwischen den Längsseitenrändern (21, 50) mittig verlaufenden Längsmittelachse (22) verlaufen.
4. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Querseitenränder (23, 24; 52, 53) der Abdeckplatten (19, 48) unterschiedlich ausgebildet sind, vorzugsweise ein Querseitenrand (23, 52) mindestens größtenteils über eine konvexe Gestalt verfügt und ein anderer Querseitenrand (24, 53) einen mindestens größtenteils konkaven Verlauf aufweist.
5. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die konvexen und konkaven Querseitenränder (23, 24; 52, 53) einen bogenförmigen, insbesondere einen halbkreisförmigen, Verlauf aufweisen.
6. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Radius der bogenförmigen Querseitenränder (23, 24) etwa der halben Breite der Wandung (13) des Klärwerksbeckens (11) entspricht.
7. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die konvexen bzw. konkaven Querseitenränder (23, 24; 52, 53) bezüglich der Längsmittelachse (22) der jeweiligen Abdeckplatte (19, 48) einen symmetrischen Verlauf aufweisen, vorzugsweise derart, daß die Mittelpunkte der konvexen bzw. konkaven Querseitenränder (23, 24; 52, 53) auf der Längsmittelachse (22) liegen.
8. Abdeckung für vorzugsweise eine insbesondere kreisförmige Wandung (13) aufweisende Klärwerksbecken (11) mit einzelnen, länglichen Abdeckplatten (19, 48) zur Bildung einer Lauffläche (17) für Laufräder (16) einer Räumerbrücke (15) und Befestigungsanordnungen zum Befestigen der Deckplatten (19, 48) auf dem oberen Rand (14) der Wandung (13), dadurch gekennzeichnet, daß den Abdeckplatten (19, 48) mindestens eine von den Oberseiten (25) der Abdeckplatten (19) ausgehende, durchgehend Vertiefung zugeordnet ist.
9. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Vertiefung als eine zur Oberseite (25) der jeweiligen Abdeckplatte (19, 48) offener Nutabschnitt (39) in der jeweiligen Abdeckplatte (19) ausgebildet ist.
10. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweilige Nutabschnitt (39) einen solchen Bereich der jeweiligen Abdeckplatte (19, 48) zugeordnet ist, indem sich die Laufflächen (17) für die Laufräder (16) der Räumerbrücke (15) befindet.
11. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nutabschnitte (39) zur Aufnahme einer Heizung (37, 43) für die Lauffläche (17) ausgebildet ist.
12. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizung (37, 43) derart im jeweiligen Nutabschnitt (39) der Abdeckplatte (19, 48) angeordnet ist, daß der Nutabschnitt (39) etwa bündig mit der Oberseite (25) der jeweiligen Abdeckplatte (19, 48) abschließt.
13. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweilige Nutabschnitt (39) mit der Heizung (37) ausgefüllt ist durch ein Füllmaterial (42), das mit der Oberseite (25) der jeweiligen Abdeckplatte (19, 48) etwa bündig abschließt.
14. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im jeweiligen Nutabschnitt (39) mindestens ein Heizdraht (41) angeordnet ist, wobei der vom Heizdraht (41) frei gelassene Bereich des Nutabschnitts (39) vom Füllmaterial (42) ausgefüllt ist.
15. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nutabschnitte (39) benachbarter Abdeckplatten (19, 48) aneinander anschließen zur Bildung einer um die gesamte Wandung (13) des Klärwerksbeckens (11) umlaufenden, vorzugsweise etwa kreisförmigen Nut (38).
16. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Ende jedes Nutabschnitts (39) der Abdeckplatten (19) mit einer Aufweitung (40) versehen ist.
17. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatten (48) eine größere Breite als die Wandung (13) aufweisen.
18. Abdeckung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten der Wandung (13) vorstehende Randbereiche der Abdeckplatten (48) gegenüber der auf der Wandung (13) aufliegenden Unterseite (49) nach hinten vorstehende Seitenrandstreifen (51) aufweisen.
19. Abdeckung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Querseitenränder (52, 53) nur in den Bereichen zwischen den Seitenrandstreifen (51) konvex bzw. konkav, insbesondere bogenförmig, ausgebildet sind.
20. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckplatten (19, 48) aus einem Kunststeinmaterial gebildet sind, insbesondere auf Betonbasis, vorzugsweise Faserbeton und/oder Polymerbeton.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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