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DE29916191U1 - Messvorrichtung - Google Patents

Messvorrichtung

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Publication number
DE29916191U1
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DE
Germany
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measuring device
measuring
housing
tapes
distance
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29916191U
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English (en)
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SEIDLER KARL HEINZ
Original Assignee
SEIDLER KARL HEINZ
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B3/00Measuring instruments characterised by the use of mechanical techniques
    • G01B3/10Measuring tapes
    • G01B3/1041Measuring tapes characterised by casings
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B3/00Measuring instruments characterised by the use of mechanical techniques
    • G01B3/10Measuring tapes
    • G01B3/1041Measuring tapes characterised by casings
    • G01B2003/1051Measuring tapes characterised by casings specially adapted for two or more tapes within the same casing

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Tape Measures (AREA)

Description

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Patentanwalt
Dipl.-Ing. Detlef Brandt
Vertreter beim Europäischen Patentamt und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Meisenstraße 96 D-33607 Bielefeld
Fon 0521.2997367 Fax 0521.2997368
Karl-Heinz Seidler
Schenkendorfstraße 39
32427 Minden
Messeinrichtung
Die Erfindung betrifft eine Messeinrichtung zur Erfassung eines vorgegebenen Abstandes zwischen wenigstens zwei nicht ortsfesten Bezugspunkten.
Messeinrichtungen zur Bestimmung eines Längenabstandes sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt. Diese zumeist als „Massband" bezeichneten Messeinrichtungen weisen ein Gehäuse sowie eine in das Gehäuse eingebrachte Öffnung auf. In dem Gehäuse ist ein Messband aufgewickelt. Das Messband, welches entgegen der Wirkung der Kraft einer Feder abrollbar ist weist ferner eine Längenmessskale auf. Es tritt einseitig durch die Öffnung aus dem Gehäuse aus.
Derartige Messeinrichtungen sind insofern nachteilig, als eine Person das Ende des Messbandes festhalten muß, während die andere, das Gehäuse in der Hand haltend, den erforderlichen Abstand herstellen und diesen auf dem Messband ablesen muß. Dabei bereitet das Ablesen der Maßeinheit beispielsweise Personen, die Träger von Lesehilfen sind, häufig Schwierigkeiten, da die Skaleneinteilung zumeist sehr klein und damit nur schwer leserlich ist.
Für spezielle Einsatzzwecke, wie sie beispielsweise im Freizeit-und Sportbereich auftreten können, sind die bekannten Massbänder gar nicht geeignet. Nur exemplarisch sei hier auf das Fußballspiel hingewiesen. Die sogenannte Freistoßregelung besagt nämlich, daß der Abstand sämtlicher gegnerischer Spieler, die sich zumeist vor dem Tor in Form einer Mauer positionieren, zu dem Ball wenigstens 9,15 Meter betragen muß. Dieser Abstand ist für den
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Karl-Heinz Seidler ; ***: * · :*··:* "I **&iacgr; Beschreibung Seite:
Schiedsrichter zumeist schwierig festzustellen. Deshalb wird er häufig einfach geschätzt. Korrekturen der Mauer sind dabei fast immer erforderlich. Eine vorzeitige Verringerung des Abstandes zwischen dem Ball und einem gegnerischen Spieler wird, soweit dies vom Spieler verursacht wird, mit einer gelben Karte geahndet, was für die gegnerische Mannschaft unangenehme Spielfolgen haben kann. Deshalb wäre es für den Schiedsrichter hilfreich, ein Mittel zur Verfügung zu haben, das ihm den Abstand von 9,15 Meter zwischen gegnerischer Mauer und Ball auf einfache Weise zu ermitteln hilft. Der geforderte Abstand ist jedoch zu groß, um ein Massband einzusetzen. Bekannte Ausführungen haben zumeist eine Länge von 2 m.
Der Erfindung liegt die technische Problemstellung zugrunde, eine Messeinrichtung zur Erfassung eines vorgegebenen Abstandes zwischen wenigstens zwei nicht ortsfesten Bezugspunkten zu schaffen, deren Handhabung einfach ist.
Gelöst wird diese technische Problemstellung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Danach wird eine Messeinrichtung vorgeschlagen, die ein Gehäuse mit wenigstens einer in das Gehäuse eingebrachten Öffnung und mindestens zwei drehbar in dem Gehäuse gelagerten Spulen aufweist. Auf den Spulen ist jeweils ein Meßband aufgewickelt. Die Meßbänderweisen erfindungsgemäß keine Skalierung auf und treten durch die wenigstens eine Öffnung des Gehäuses aus diesem heraus. Die Spulen sind mit einem Rückholfederelement gekoppelt. Dieses bewirkt zunächst, daß ein Abrollen der Messbänder nur entgegen der Kraft der Rückholfederelemente möglich ist. Zum anderen wird durch die Rückholfederelemente eine selbsttätige Aufwickelbewegung der freigegebenen Messbänder erreicht.
Mit einer erfindungsgemäßen Messeinrichtung ist es möglich, einen genau definierten Abstand zwischen zwei Bezugspunkten zu bestimmen, ohne daß die genannte Entfernung abgeschätzt werden muß bzw. eine Skala abzulesen ist. Die erfindungsgemäße Messeinrichtung zeichnet sich durch eine sehr einfache Handhabung aus und ist darüber hinaus kostengünstig herstellbar.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, an jedem Messband einen Griff an dem außerhalb des Gehäuses befindlichen Ende dieses Messbandes anzubringen. Die Griffe können beispielsweise als Griffkugeln, als Ringe oder ergonomisch geformte Handgriffe ausgeführt werden. Somit läßt sich das Ende des Messbandes in einfacher Weise ergreifen und das Messband dementsprechend leichtgängig aus dem Ge-
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Karl-Heinz Seidler j *"*'\ ! "I* **l "J Beschreibung Seite: 3
häuse herausziehen. Zu überwinden ist dabei lediglich die Gegenkraft, welche durch das Rückholfederelement aufgebracht wird.
Um die Baugröße der erfindungsgemäßen Messeinrichtung gering zu halten und damit die Handhabung zu verbessern, ist es ferner sinnvoll, die Spulen koaxial, also auf gleicher Achse, in dem Gehäuse zu lagern. Darüber hinaus sollten die Spulen identische Abmessungen aufweisen. Unter Abmessungen wird dabei der Spulendurchmesser, ihre Höhe und die Spulenfläche, das heißt der Umfangsbereich verstanden, auf welchem die Meßbänder aufgewickelt sind.
Als Rückholfederelemente können alle Bauelemente zum Einsatz kommen, die in der Lage sind, kinetische Energie zu speichern. Gedacht ist dabei erfindungsgemäß insbesondere an Spiralfedern. Darüber hinaus sind aber auch Rückholfederelemente in Form von Elastomerkörpern, Schenkelfedern oder Schraubenfedern verwendbar.
Eine besonders einfache weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Messeinrichtung besteht darin, die Messbänder durch sich diametral in dem Gehäuse gegenüberiiegende Öffnungen aus dem Gehäuse herauszuführen. Dabei entspricht der Abstand zwischen den Griffen jeweils zweier vollständig ausgezogener Messbänder zusammen dem zu bestimmenden Entfernungsabstand. Dieser Abstand kann, wie eingangs ausgeführt, bei einem Fußballspiel 9,15 Meter betragen. Eine erfindungsgemäße Messeinrichtung, die für Fußballspiele verwendet wird, sollte darüber hinaus zwei Messbänder aufweisen.
Es ist ferner von Vorteil für die Handhabung, wenn an dem innenseitigen Ende eines jeden Messbandes eine farbige oder andersartige Markierung vorhanden ist. Dadurch ist in einfacher Weise zu erkennen, wann das Messband vollständig aus dem Gehäuse herausgezogen wurde. Eine fehlerhafte Messung kann somit wirksam verhindert werden.
Um eine ergonomisch günstigere Handhabung der erfindungsgemäßen Messeinrichtung zu gewährleisten, wird femer vorgeschlagen, an dem Gehäuse eine Halterung bzw. einen Griff anzuformen, an dem dieses erfaßt und gehalten werden kann.
Für die genannten Einsatzzwecke sind Gehäusebaugrößen von Vorteil, deren Breite zwischen 30 und 70 mm, deren Länge zwischen 30 und 50 mm und deren Höhe zwischen 10 und 30 mm beträgt.
Ein erfindungsgemäßes, bevorzugtes Ausführungsbeispiel wird nachstehend unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen:
Figur 1: eine erfindungsgemäße Messeinrichtung im Schnitt und
Figur 2: eine im Vergleich zu Figur 1 um 90 Grad versetzte Ansicht einer erfindungsgemäßen Messeinrichtung im Schnitt.
Die in den Figuren dargestellte erfindungsgemäße Messeinrichtung ist für den Einsatzfall bei einem Fußballspiel geeignet und soll nachfolgend auch anhand dieses speziellen Falles erläutert werden.
In der Figur 2 ist ein Schnittverlauf l-l eingezeichnet, der der Darstellung in Figur 1 entspricht.
Die dargestellte Messeinrichtung weist zunächst ein Gehäuse (1) auf, das durch einen Dekkel (14) verschlossen ist. In die Wandung des Gehäuses (1) sind zwei sich diametral gegenüberliegende Öffnungen (2) und (3) eingebracht. In dem Gehäuse sind auf einer ortsfest darin eingesetzten Achse (13) zwei Spulen (4) und (5) drehbeweglich gelagert. Auf jeder der Spulen (4) und (5) ist jeweils ein Messband (6) bzw. (7) aufgewickelt. Hierzu weisen die Spulen (4) und (5) an ihrem Außenumfang eine umlaufende, im Querschnitt gesehen U-förmige Nut auf, in der die Messbänder einliegen. Die Messbänder (6) und (7) sind jeweils durch eine der Öffnungen (2) bzw. (3) einseitig aus dem Gehäuse herausgeführt, wobei das andere Ende an den entsprechenden Spulen (4) und (5) befestigt ist. An dem aus dem Gehäuse herausragenden Ende der Messbänder (6) und (7) befindet sich jeweils ein Griff (10) bzw. (11), mittels dessen die Messbänder ergriffen und festgehalten werden können. Um das Gehäuse insgesamt einfacher handhaben und halten zu können, ist an diesem eine Halterung (12) oder ein Griffelement angeformt.
Das Gehäuse sowie die Spulen können insgesamt aus Kunststoffteilen hergestellt werden und sind somit gewichtssparend und kostengünstig erzeugbar.
Das dargestellte Gehäuse weist ungefähr eine Breite von 55 mm, eine Länge von 40 mm und eine Höhe von 15 mm auf.
Beim Herausziehen des Messbandes aus dem Gehäuse drehen sich die Spulen in entgegengesetzter Richtung. Beide Spulen (4) und (5) sind jeweils mit einem Rückholfederelement (8) bzw. (9) derart gekoppelt, daß ein Abrollen der Messbänder (6) bzw. (7) nur entgegen der Kraft der Rückholfederelemente (8, 9) möglich ist. Die Spulen (4) und (5) weisen innenseitig einen Hohlraum auf, in dem die Rückholfederelemente (8 bzw. 9) in entspannter
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Lage aufgenommen sind. Als Rückholfederelemente (8, 9) dienen vorliegend Spiralfedern. Durch das Herausziehen der Messbänder (6) und (7) aus dem Gehäuse (1) wird jedes Rückholfederelement (8, 9) aufgewickelt, während das Messband (6) bzw. (7) abgewickelt wird. Bei vollständig ausgezogenen Messbändern (6,7) beträgt der Abstand zwischen den Griffen (10,11) im vorliegend gezeigten Ausführungsbeispiel exakt 9,15 Meter, was bei einem Fußballspiel dem erforderlichen Abstand zwischen der gegnerischen Mauer und dem Ball bei einem Freistoß entspricht. Das innenseitige Ende der Messbänder (6) und (7) ist dabei mit einer roten Markierung versehen, was aus Gründen der Vereinfachung in den Figuren nicht dargestellt ist.
Bei einem Fußballspiel kann die erfindungsgemäße Meßeinrichtung wie folgt eingesetzt werden. Nach der Schiedsrichterentscheidung, einen Freistoß zu geben, ergreift dieser das Gehäuse der Messeinrichtung mit einer Hand. Er befindet sich etwa mittig zwischen der gegnerischen Mauer und dem vermeintlichen Freistoßpunkt. Je ein Spieler ergreift einen Griff (10) bzw. (11) der Messeinrichtung und zieht das Messband (6) bzw. (7) vollständig aus der Messeinrichtung heraus. Dazu müssen sich beide Spieler in entgegengesetzter Richtung vom Schiedsrichter entfernen. Der Abstand beider Spieler beträgt dann bei vollständig ausgezogenen Messbändern (6) und (7) das exakt erforderliche Maß von 9,15 Metern zwischen Mauer und Ball. Das heißt, der Freistoßpunkt ist genau definiert, und eine nachträgliche Korrektur der gegnerischen Mauer wird entbehrlich. Für den Schiedsrichter ist das vollständige Herausziehen der Messbänder (6) und (7) durch die bereits erwähnte farbige Markierung am inneren Ende der Messbänder erkennbar. Nachdem der Abstand zwischen Mauer und Freistoßpunkt in der genannten Weise ermittelt wurde, lassen die Spieler die Messbänder los, woraufhin sich diese selbsttätig in das Gehäuse zurückspulen. Hierbei wirken die Rückholfederelemente (8) und (9) unterstützend.
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BEZUGSZEICHENLISTE:
1. Gehäuse
2. Öffnung
3. Öffnung
4. Spule
5. Spule
6. Messband
7. Messband
8. Rückholfederelement
9. Rückholfederelement
10. Griff 11.Griff
12.Halterung 13.Achse 14. Deckel
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Claims (12)

1. Messeinrichtung zur Erfassung eines vorgegebenen Abstandes zwischen wenigstens zwei nicht ortsfesten Bezugspunkten, mit:
1. einem Gehäuse (1),
2. wenigstens einer Öffnung (2, 3) in dem Gehäuse,
3. mindestens zwei drehbar in dem Gehäuse (1) gelagerten Spulen (4, 5), auf deren Umfang jeweils ein Messband (6, 7) aufgewickelt ist, wobei die Messbänder (6, 7) durch die wenigstens eine Öffnung (2, 3) aus dem Gehäuse austreten und die Spulen (4, 5) jeweils mit einem Rückholfederelement (8, 9) gekoppelt sind.
2. Messeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Messband (6, 7) ein Griff (10, 11) an dem außerhalb des Gehäuses (1) befindlichen Ende der Messbänder (6, 7) vorhanden ist.
3. Messeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffe (10, 11) Griffkugeln, Ringe oder ergonomisch geformte Handgriffe sind.
4. Messeinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückholfederelemente (8, 9) Spiralfedern, Elastomerkörper, Schenkelfedern oder Schraubenfedern sind.
5. Messeinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulen (4, 5) koaxial in dem Gehäuse (1) gelagert sind.
6. Messeinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulen (4, 5) identische Abmessungen, wie Durchmesser, Höhe und Spulenfläche aufweisen.
7. Messeinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Messbänder (6, 7) durch zwei einander diametral gegenüberliegende Öffnungen (2, 3) aus dem Gehäuse austreten.
8. Messeinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den Griffen (10, 11) jeweils zweier vollständig abgewickelter Messbänder (6, 7) zusammen dem zu bestimmenden Entfernungsabstand entspricht.
9. Messeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Messeinrichtung zwei Messbänder (6, 7) aufweist und der Abstand zwischen den Griffen (10 und 11) 9,15 m beträgt.
10. Messeinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das innenseitige Ende jedes Messbandes (6, 7) eine farbige oder andersgeartete Markierung aufweist.
11. Messeinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Gehäuse (1) eine Halterung oder ein Griff (12) angeformt ist.
12. Messeinrichtung nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse eine Breite zwischen 30 und 70 mm, eine Länge zwischen 30 und 50 mm und eine Höhe zwischen 10 und 30 mm aufweist.
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