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Anzeigevorrichtung für die im Magazin einer Feuerwaffe noch vorhandenen
Patronen Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung für die im Magazin einer
Feuerwaffe noch vorhandenen Patronen in Form eines am verschiebbaren Zubringer befestigten
Bandes.
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Bei der bekannten Anzeigevorrichtung ist das eine Ende des Bandes
mit dem Zubringer fest verbunden, während das andere Ende im Magazin zu einer Rolle
aufgewickelt wird. Je nach der Stellung des Zubringers ist das Band mehr oder weniger
von der im Magazin angeordneten Rolle abgezogen, so daß die Stellung des Bandes
in bezug auf das Magazin für die Stellung des Zubringers charakteristisch ist. Auf
dem Band sind Markierungen angebracht, die durch ein Fenster des Magazins hindurch
ablesbar sind.
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Diese bekannte Vorrichtung hat den Nachteil, daß auf dem Band angebrachte
Markierungen durch eine Öffnung hindurch abgelesen werden müssen. Eine Ablesung
ist nur dann möglich, wenn gute Lichtverhältnisse herrschen und das Fenster, das
im Magazinboden vorgesehen sein muß, nicht verschmutzt ist. Weiterhin kann eine
Ablesung nur dann erfolgen, wenn entweder das Magazin von der Waffe gelöst oder
aber die Waffe so umgedreht wird, daß der Magazinboden sichtbar wird. Im Einsatz
liegen jedoch in der Regel keine dieser Bedingungen vor, denn es wird häufig weder
hell genug sein, um die Zahlen abzulesen, noch die Zeit zur Verfügung stehen, um
das Magazin zu diesem Zweck von der Waffe zu lösen oder die Waffe umzudrehen. Auch
die Zeit, um durch ein verkratztes oder verschmutztes Fenster eine schlecht lesbare
Zahl zu erkennen, wird in der Regel nicht zur Verfügung stehen. Infolgedessen hat
die bekannte Anordnung keinen praktischen Wert.
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Gleiche Mängel weisen auch die anderen bekannten Anzeigevorrichtungen
auf, bei denen mit dem Zubringer eine Steuerstange verbunden ist, die über Kurven
mit drehbaren Zylindern oder Ringen gekoppelt ist, die dann mit Zahlen versehen
sind, die durch ein im Magazin vorgesehenes Fenster ablesbar sind. Abgesehen davon,
daß derartige Anzeigevorrichtungen, die das Ablesen von in den Fenstern erscheinenden
Ziffern erfordern, aus den oben dargelegten Gründen praktisch unbrauchbar sind,
haben die soeben behandelten Anordnungen noch den weiteren Nachteil, daß sie einen
äußerst komplizierten Aufbau haben und leicht zum Verklemmen neigen, so daß es leicht
zu Störungen bei der Zubringung der Patronen zur Waffe kommen kann. Da ein Schütze
sich jedoch auf das einwandfreie Funktionieren seiner Waffe verlassen muß, sind
die bekannten Anordnungen auch aus diesem Grunde nicht brauchbar.
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Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Anzeigevorrichtung
für die im Magazin noch vorhandenen Patronen zu schaffen, die sich nicht nur durch
einen einfachen Aufbau auszeichnet, sondern dem Schützen die Möglichkeit gibt, sich
zu jeder Zeit sehr schnell die gewünschte Information zu verschaffen, ohne daß er
gezwungen ist, an schlecht zugänglichen Stellungen Ablesungen vorzunehmen.
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Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß das Band
gegen Federspannung durch eine Öffnung im Boden des Magazins mit Hilfe eines die
COffnung abdeckenden Handgriffes herausziehbar ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung ist die Länge des aus
dem Boden des Magazins herausziehbaren Bandendes ein Maß dafür, wieviel Patronen
sich noch in dem Magazin befinden. Es ist offensichtlich, daß das aus dem Magazinboden
herausragende Ende des Bandes eine Länge hat, die unmittelbar der Länge des Raumes
entspricht, der von den sich im Magazin befindenden Patronen eingenommen wird. Ein
Griff nach dem aus dem Magazin herausragenden Bandende gibt dem Schützen daher sofort
Aufschluß darüber, wieviel Patronen sich noch in dem Magazin befinden. Es kann auf
dem Band eine Markierung angebracht sein, die dem Schützen die genaue Anzahl der
Patronen anzeigt. In der Praxis genügt es jedoch, wenn der Schütze weiß, ob sein
Magazin noch voll, halbvoll oder nahezu leer geschossen ist. Diese Feststellung
kann er durch einen einfachen Zug an dem Band jederzeit, auch bei Dunkelheit, ohne
eine Veränderung der Lage der
Waffe treffen. Hierin liegt ein erheblicher
Fortschritt der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung.
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Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Anzeigevorrichtung besteht
darin, daß sie sehr einfach herstellbar und absolut betriebssicher ist. Insbesondere
wird durch das Band die Funktion des Zubringers nicht beeinträchtigt. Es besteht
daher keine Gefahr, daß die Anzeigevorrichtung Hemmungen in der Patronenzuführung
verursachen kann. Weiterhin kann die Durchführung des Bandes durch den Magazinboden
so eng gehalten werden, daß das Eindringen von Schmutz nicht zu befürchten ist,
wie es etwa bei den bekannten Magazinen der Fall ist, die in ihren Seitenwänden
Sichtschlitze aufweisen.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann das Band auf eine Rolle
mit Rückspulfeder an der Unterseite des Zubringers aufwickelbar sein. Eine solche
Anordnung nimmt nicht viel Platz in Anspruch, ist leicht herstellbar und gewährleistet
ein sicheres Einziehen des Bandes in das Magazin. Als Rückspulfeder kann eine Wickelfeder,
z. B. eine Uhrfeder, vorgesehen sein, die im Inneren der Rolle oder seitlich von
ihr angeordnet ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist jedoch
das Band selbst als Rückspulfeder ausgebildet, und zwar vorzugsweise als Rollfeder,
die sich unter ihrer eigenen Spannung auf die Rolle aufzuwickeln bestrebt ist.
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Damit das Band an der Befestigungsstelle beim Abrollen nicht durch
häufiges Umbiegen des Bandendes Schaden erleidet, sieht eine Ausführungsform der
Erfindung vor, daß das Band um eine parallel zur Rollenachse verlaufende Achse schwenkbar
an der Außenfläche der Rolle befestigt ist. Stattdessen kann aber auch eine Vorrichtung
zur Begrenzung des Drehwinkels der Rolle vorgesehen sein, beispielsweise ein auf
der Rollenachse angeordneter Satz von mit Anschlagnasen versehenen Anschlagscheiben.
Statt des Drehwinkels der Rolle könnte auch die Abziehbarkeit des Bandes von der
Rolle begrenzt sein, indem das Band eine mit einem am Zubringer angebrachten Anschlag
zusammenwirkende Schulter aufweist, die an dem Anschlag zur Anlage kommt, kurz bevor
das Band vollständig von der Rolle abgezogen ist.
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Endlich könnte die erfindungsgemäße Anzeigevorrichtung auch noch mit
einer mit dem Band oder der Rolle gekoppelten Vorrichtung zur akustischen Anzeige
des Magazininhaltes versehen sein. Eine solche Vorrichtung könnte beispielsweise
von einer Ratsche gebildet werden, die beim Ausziehen des Bandes Töne von sich gibt.
Auf diese Weise ist es dann möglich, auch bei Dunkelheit die genaue Anzahl der noch
im Magazin enthaltenen Patronen zu ermitteln.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung
einer Ausführungsform der Erfindung in Verbindung mit den Ansprüchen und der Zeichnung.
Die einzelnen Merkmale können je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform
der Erfindung verwirklicht sein.
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In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung dargestellt.
Es zeigt F i g. 1 einen Schnitt durch ein Magazin, das mit einer Anzeigevorrichtung
nach der Erfindung versehen ist, und F i g. 2 einen Schnitt längs der Linie 11-1I
durch das Magazin nach F i g. 1.
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Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform weist das Magazin
ein im wesentlichen rechteckiges Gehäuse 1 auf, das am unteren Ende mit einem abnehmbaren
Boden 2 versehen ist und am oberen Ende eine Öffnung 3 zur Entnahme von Patronen
4 aufweist. Im Magazingehäuse 1 ist ein Zubringer 5 verschiebbar angeordnet. Während
die Oberseite des Zubringers 5 in üblicher Weise für die Lagerung von Patronen 4
ausgebildet ist, ist an der Unterseite ein in Richtung auf den Magazinboden 2 offenes,
U-förmiges Blechteil 6 befestigt, das unter anderem als Führung für eine Zubringerfeder
dient. Die beiden Seitenwände 7 des Teiles 6 weisen miteinander fluchtende Bohrungen
8 auf. In diesen Bohrungen 8 ist eine Rollenachse 9 gelagert, auf der eine Rolle
10 angeordnet ist. Die Rolle 10 besteht aus einem zu zwei koaxialen, über radiale
Abschnitte zusammenhängenden Zylindern gebogenen Blechstreifen, dessen beide Enden
11 sich im äußeren Zylinder überlappen. Der Innendurchmesser des kleineren Zylinders
entspricht dem Durchmesser des als Rollenachse 9 für die Rolle dienenden Bolzens.
An der Stelle, an der sich die Enden 11 des Blechstreifens überlappen, ist an der
Rolle 10 ein Ende 16 des Bandes 12 befestigt. Dieses Ende 16 des Bandes 12 ist über
eine Länge von ungefähr ein Viertel einer Windung breiter als der übrige Teil. Eine
in Richtung auf das Band 12 offene, U-förmige Platte 17 verbindet die beiden Seitenwände
7 des Teiles 6 und ragt mit seinen Schenkeln bis über das Band 12 hinaus. Der Abstand
der Schenkel 18 dieser Platte ist nur wenig größer als die Breite des schmaleren
Teiles des Bandes 12, so daß der breite Teil an den Schenkeln 18 der Platte 17 anschlägt
und die Platte eine Sperre für den verbreiterten Bandteil darstellt.
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Das andere Ende des Bandes 12 ist durch eine Öffnung 13 im
Magazinboden 2 geführt und mit einem über den Rand der Öffnung 13 hinausragenden
Handgriff 14 versehen. Das Band 12 ist beispielsweise als Rollfeder
ausgebildet und ist damit bestrebt, sich selbst auf die Rolle 10 aufzuwickeln. Infolgedessen
liegt der Handgriff 14 stets unter der Spannung der Feder an dem Boden 2 des Magazins
an. Die Länge der Rollfeder ist so bemessen, daß die Rollfeder bei hochgeführtem
Zubringer 5, d. h. bei leerem Magazin, praktisch vollständig bis zum Anschlag des
Endes 16 an der Platte 17 abgewickelt ist. Die die Öffnung 13 umgrenzenden Teile
15 des Bodens 2 sind einem im Bereich der Rollfeder befindlichen Teil des Handgriffes
14 angepaßt, so daß die am Magazinboden vorgesehene Öffnung möglichst abgeschlossen
wird.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Füllzustand des
Magazins an der Länge des ausgezogenen Bandes erkennbar, das mit sichtbaren und
gegebenenfalls auch fühlbaren Marken versehen sein kann. Es wäre aber auch möglich,
nach der Erfindung ausgebildete Magazine zusätzlich mit einer akustischen Zählvorrichtung
auszurüsten, die durch die Drehbewegung der Rolle oder das Vorbeiziehen des Bandes
betätigbar ist. So kann beispielsweise eine Blattfeder vorgesehen sein, die mit
einem auf die Trommel angeordneten Zahnrad oder Ausnehmungen des Bandes zusammenwirkt
und somit eine Ratsche bildet. Aus Gründen der leichteren Erfaßbarkeit kann es günstiger
sein, nur jede zweite oder dritte Patrone durch ein Geräusch anzuzeigen. Eine solche
Anordnung ist natürlich nur bei Magazinen für Waffen sinnvoll, bei denen nicht auf
eine besondere Goräuschlosigkeit Wert gelegt wird.