DE29914993U1 - Säule oder Fuß für Möbel, sowie Tisch oder Regal mit einer Säule oder einem Fuß - Google Patents
Säule oder Fuß für Möbel, sowie Tisch oder Regal mit einer Säule oder einem FußInfo
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Description
oder einem Fuß
Die Erfindung betrifft eine Säule oder einen Fuß für Möbel, insbesondere für Tische, Regale oder Ablagen, mit in Längsrichtung sich erstreckenden äußeren Wandungen.
Tische sind üblicherweise mit drei oder vier Beinen versehen. Bekannt sind auch schon Tische mit einem einzigen zentralen Bein. Regale, Borde oder Ablagen sind üblicherweise mit Seitenwänden versehen, die horizontalgerichtete Böden oder Ablageplatten tragen oder verbinden. Anstelle der Seitenwände können auch Säulen oder Füße verwendet werden, wiederum randseitig oder zentral. Die vorliegende Erfindung befaßt sich mit der Gestaltung dieser Säulen sowie mit Möbelstücken, die derartige Säulen aufweisen. Unter den Begriff "Säule" fällt dabei jedes
BREMEN
Hollerallee 73'
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KarolinenstraBe 27
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tragende Teil, das eine Platte, einen Boden oder eine andere horizontalgerichtete Ablagemöglichkeit trägt, somit auch die eingangs genannten Tischbeine. Nachfolgend werden deshalb nur die Begriffe "Säule" oder (im selben Sinne) "Fuß" verwendet.
Möbelstücke für den Wohnbereich und zur Aufnahme technischer Geräte sollen nicht nur zweckmäßig, sondern auch formschön sein. Als störend werden die Anschlußkabel elektrischer Geräte empfunden. Gerade bei Verwendung von Säulen sind die Anschlußkabel besonders gut sichtbar.
Schließlich werden derartige Kleinmöbel regelmäßig passend zur übrigen Wohnungseinrichtung gekauft. Es ist deshalb für den Hersteller erforderlich, möglichst viele unterschiedliche is Farbvariationen des Möbelstücks, insbesondere der Säule anzubieten .
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Säule oder einen Fuß für ein Möbelstück zu schaffen, mit der elektrische Anschlußkabel verdeckt geführt werden können und/oder optisch unterschiedliche Ausführungsformen auf einfache Weise realisierbar sind.
Erfindungsgemäß sind die Säule oder der Fuß für Möbel dadurch gekennzeichnet, daß eine der Wandungen als Deckel von übrigen Wandungen abnehmbar ist. Durch Austausch des Deckels können auf einfache Weise optisch unterschiedliche Ausführungsformen erzielt werden.
In einem Hohlraum hinter dem Deckel ist ausreichend Platz zum Führen elektrischer Leitungen oder zur Aufnahme anderer funktioneller Bauteile. Hierzu weist die Säule mindestens drei Wandungen auf. Eine der Wandungen ist der Deckel. Die beiden anderen Wandungen - auch als übrige Wandungen bezeichnet - bilden ein längsgeschlitztes Rohr, vorzugsweise mit etwa dreieckigem Querschnitt und konvex gewölbten Oberflächen. Der Längsschlitz zwischen den übrigen Wandungen ist von dem Deckel ganz oder zumindest überwiegend abdeckbar oder ausfüllbar.
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Vorteilhafterweise ist der Deckel in seine Position nachgiebig klemmend einsetzbar. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer sogenannten Klips-Funktion. Vorzugsweise sind die übrigen Wandungen elastisch nachgiebig, so daß ein geringes Aufweiten des Längschlitzes beim Einsetzen des Deckels möglich ist. Das Halten des Deckels in seiner Funktion wird erreicht durch besondere Gestaltung benachbarter Ränder des Deckels einerseits und der übrigen Wandungen andererseits. Konkret sind die seitlichen aufrechten Ränder des Deckels mit einer Längsnut versehen, während die freien Ränder der übrigen Wandungen einen längsgerichteten Vorsprung aufweisen, der passend zu der Nut am Deckel ausgebildet ist. Der Deckel ist dann durch leichten Druck in den Längsschlitz einsetzbar und durch Ziehen aus dem selben entnehmbar. Außerdem ist ein Verschieben des Deckels
is parallel zum Längsschlitz möglich. Dadurch ist das Rangieren der elektrischen Leitungen, z. B. das Einziehen von Leitungen ohne Abnahme des Deckels besonders einfach. So kann die Klips-Funktion werksseitig für die Herstellung unterschiedlicher Ausführungsvarianten genutzt werden, während zum Verlegen elektrischer Leitungen der Deckel verschoben, nicht jedoch abgenommen wird.
Der Deckel kann auch als Träger elektrischer Installationen, beispielsweise von Steckdosen dienen. Unten aus der Säule wird dann lediglich eine Anschlußleitung herausgeführt. Die Länge des Deckels ist zur Erzielung eines gewünschten Freiraumes oder einer Öffnung entsprechend abzustimmen.
Der Deckel weist vorzugsweise auf seiner Vorderseite und auf seiner Rückseite die gleiche Form auf. Bei gleicher Farbgebung auf den genannten Seiten ermöglicht ein Umdrehen des Deckels die einfache Herstellung einer bislang unbenutzten Seite. Sofern die Seite der Säule mit dem Deckel als Frontseite verwendet wird, ergibt sich bei stärkerer Abnutzung, etwa im Messebereich, eine einfache Möglichkeit kleinere Schaden oder Kratzer durch Umdrehen des Deckels unsichtbar zu machen, ohne den Gesamteindruck des Möbelstücks zu verändern.
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Sofern der Deckel auf seinen beiden genannten Seiten unterschiedliche Farben und Formen aufweist, können auf einfache Weise durch Drehen des Deckels unterschiedliche optische Eindrücke erzielt werden, etwa zur Anpassung an eine geänderte Umgebung oder zur bewußten optischen Veränderung, um den Eindruck einer kurzfristig neuartigen Gestaltung zu erwecken.
Zur Verbindung der Säule mit einer Tischplatte, einem Regalboden oder dergleichen sind besondere Maßnahmen vorgesehen. Der &iacgr;&ogr; Einfachheit halber werden Platten, Böden und andere horizontalgerichtete Elemente zur Aufnahme von Gegenständen nachfolgend unter dem Begriff "Platten" zusammengefaßt.
Bei einem Tisch sind die Säulen üblicherweise unter der Platte is montiert. Die unterschiedlichsten Befestigungsmöglichkeiten sind bekannt. Dies muß nicht näher erläutert werden.
Nach einem besonderen Gedanken der Erfindung sind den Säulen Kopfstücke zugeordnet, die in den Säulen gehalten sind und die einen Abschnitt mit einem geringeren Querschnitt aufweisen, der durch eine entsprechende Ausnehmung der Platte hindurchgesteckt ist. Vorteilhafterweise sind der Querschnitt der Ausnehmung in der Platte und der Querschnitt des Kopfteils in diesem Bereich passend zueinander ausgebildet, so daß eine möglichst wenig Spiel aufweisende Verbindung möglich ist. Auch kann der Querschnitt des Kopfstücks in diesem Bereich kreisrund ausgebildet sein. Kopfstück und Säule sind dann relativ zur Platte verdrehbar. Dadurch sind unterschiedliche Ansichten der Säule einstellbar. Dies ist insbesondere zweckmäßig bei Säulen mit unterschiedlichen Ansichten, etwa mit einem farblich abgesetzten Deckel. Sofern dieser zugleich Träger für Steckdosen ist, kann auch eine Anordnung der entsprechenden Säule in einer Position sinnvoll sein, in der die Steckdosen nicht sichtbar sind, etwa bei Tischen oder Regalen, die nicht frei im Raum stehen.
Ebenfalls vorgesehen ist die Aufnahme einer Platte zwischen zwei Säulen bzw. zwischen den Säulenteilen einer quer zur Längsrichtung geteilten Säule. In diesem Fall ist ein Verbindungsstück vorgesehen, das wiederum einen engeren Querschnitt
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aufweist als die Säule im übrigen und das durch eine entsprechende Ausnehmung in der Platte hindurchsteckbar ist. Das Verbindungsstück kann eine einfache Stange oder ein Rohr sein, das in entsprechenden Aufnahmen in den Säulen oder Säulenteilen gehalten ist. Auch bei dieser Ausführungsform ergibt sich der Vorteil der Verdrehba.rkeit relativ zur Platte.
den als Seitenwandungen fungierenden übrigen Wandungen auf. Die
&iacgr;&ogr; Zwischenwand erstreckt sich etwa parallel zum Deckel und ist etwa mittig in der Säule angeordnet.
Die Zwischenwand ist zugleich mit einem längsgeschlitzten Profil ausgebildet, das zur Halterung des oben genannten Kopf-Stücks und des Zwischenstücks dienen kann. Das Profil weist einen etwa kreisrunden Innenquerschnitt mit einem zum Deckel hin offenen Schlitz auf. Zwischenstück und Kopfstück sind klemmend in das Profil einsetzbar oder eintreibbar.
Die Säule ist vorzugsweise aus Metallblech, insbesondere aus Aluminiumblech hergestellt, etwa als Profilstück, das die Seitenwandungen (übrige Wandungen), die Zwischenwand und das längsgeschlitzte Profil aufweist. Der Deckel kann aus den unterschiedlichsten Materialien hergestellt sein, auch aus Metallblech. Vorteilhaft ist eine Ausführung aus Holz, entweder massiv oder mit einem Furnier an Vorder- und/oder Rückseite.
Besonders vorteilhaft ist die Verwendung der erfindungsgemäßen Säulen für Möbel zur Aufnahme von elektrischen Geräten, etwa für Computertische, Schreibtische, TV-, Video- oder Hifi-Möbel, etwa ein sogenanntes Hifi-Rack mit insgesamt drei Platten oder ein Fernseh-Tisch mit einer oberen und einer unteren Platte.
Schließlich können durch die Säulen auch auf einfache Weise Möbeistücke mit Platten auf unterschiedlichen Höhen kombiniert werden.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind den Ansprüchen und der Beschreibung im übrigen entnehmbar.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen, einseitig geschnittenen Säule mit Deckel,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung der in Fig. 1 ersichtlichen Gegenstände,
Fig. 3 eine Frontansicht zweier Säulen ohne Deckel aber mit is zwischenliegend angeordneter Platte, Verbindungs
stück und Kopfstück,
Eine Säule 10 weist im vorliegenden Ausführungsbeispiel vier Wandungen auf, nämlich einen Deckel 11, der vorzugsweise als Säulenvorderseite sichtbar ist, zwei Seitenwandungen 12, 13 und eine Zwischenwand 14. Von außen sichtbar sind Deckel 11 und Seitenwände 12, 13. Letztere werden auch gegenüber dem Deckel als übrige Wandungen bezeichnet.
Die Seitenwände 12, 13 bilden ein geschlitztes Rohr 15 mit etwa V-förmigem und zugleich konvex gewölbtem Querschnitt. Dabei stoßen die Seitenwände 12, 13 im Bereich einer gemeinsamen stumpfen oder scharfen Kante 16 aneinander. Zwischen jeweils gegenüberliegenden freien Rändern 17, 18 ist ein breiter Schlitz 19 gebildet, in den der Deckel 11 als abschließende Wandung einsetzbar ist. Ein stumpfer Winkel ist vorzugsweise zwischen dem Deckel 11 und den jeweils angrenzenden Seitenwänden 12, 13 vorgesehen.
Die Zwischenwand 14 ist etwa mittig und zugleich quer zu den Seitenwänden 12, 13, jedoch mit der selben Längserstreckung, angeordnet und mit den Seitenwänden 12, 13 verbunden. Dabei ist
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die Zwischenwand 14 unterteilt durch einen wiederum längsgerichteten, rohrförmigen Kanal 20 mit einem zum Deckel 11 hin offenen Schlitz 21. Der geschlitzte Querschnitt des Rohres 15 wiederholt sich somit in der Gestalt des Kanals 20, wobei letzterer einen geometrisch einfacheren, vorzugsweise kreisförmigen Querschnitt aufweist.
Seitenwände 12, 13 und Zwischenwand 14 mit dem Kanal 20 können insgesamt einteilig als Profilstück hergestellt sein, etwa aus &iacgr;&ogr; Aluminium oder Kunststoff.
Besondere Maßnahmen sind vorgesehen, um den Deckel 11 am Rohr 15 zu befestigen. Hierzu weisen die Seitenwände 12, 13 innenseitig und nahe den freien Rändern 17, 18 je einen in Längsls richtung verlaufenden Vorsprung 22, 23 auf. Dieser greift in je eine korrespondierende längsgerichtete Nut 24, 25 des Deckels 11.
Der Deckel 11 weist eine konvex gewölbte Vorderseite 26, eine ebenso gestaltete Rückseite 27 und im Bereich seitlicher Ränder 28, 29 die zuvor genannten Nuten 24, 25 auf. Vorzugsweise ist der Deckel massiv, etwa aus Holz gefertigt, und mit einer gewünschten Oberfläche versehen.
Der Werkstoff des Rohres 15 ist derart federnd nachgiebig, daß der Deckel 11 mit ausreichendem Druck in das Rohr 15 durch Bewegung quer zur Längsrichtung eingesetzt werden kann. Möglich sind auch andere Halte- und Verbindemittel zur Aufnahme des Deckels als Teil der Säule 10, etwa am Deckel 11 angeordnete Klemmorgane, die mit korrespondierenden Organen an der Zwischenwand 14 oder an den Seitenwänden 12, 13 zusammenwirken. Die anhand der Fig. 2 beschriebene Lösung hat den Vorteil, daß der Deckel 11 in Längsrichtung der Säule 10 verschiebbar ist. Dadurch können elektrische Leitungen einfacher ein- und aus der
Zwischen den Seitenwänden 12, 13 und der Zwischenwand 14 ist eine längsgerichtete Kammer 30 gebildet, ebenso zwischen der Zwischenwand 14 und dem Deckel 11 eine Kammer 31. Beide Kammern
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können zur Aufnahme von elektrischen Installationen, Kabeln, Leitungen oder dergleichen genutzt werden.
Die Säule 10 wird vorteilhafterweise im Zusammenhang mit einem Tisch 32 oder einem anderem Kleinmöbel verwendet, etwa einem sogenannten Hifi-Rack 33 oder einem niedrigen Fernsehtisch 34, siehe Fig. 4. Dabei können einer Säule funktionell zwei Möbelstücke zugeordnet sein, siehe in Fig. 4 die dritte Säule von links und die dritte Säule von rechts.
35 - für einen Tisch oder ein Regal - zwischen zwei Säulen aufnehmbar ist. Hierzu ist ein Verbindungsstück 36 vorgesehen, im vorliegenden Fall eine einfache Gewindestange. Diese wird mit
is einer Teillänge 37 in den Kanal 20 einer Säule eingeschraubt. Die zugehörige Platte 35 weist eine Ausnehmung 38 oder Bohrung mit einem dem Außendurchmesser des Verbindungsstücks 36 entsprechenden Innendurchmesser auf, so daß das Verbindungsstück
36 durch die Ausnehmung 38 hindurchgesteckt werden kann. Anschließend wird eine weitere Säule - in Fig. 3 die obere Säule - auf eine obere Teillänge 39 des Verbindungsstücks 36 aufgesetzt oder geschraubt. Anstelle der Schraubverbindung kann auch eine einfache Klemmverbindung wirksam sein, in dem die obere Teillänge 39 kein Gewinde aufweist und lediglich Reibschluß zwischen der Teillänge 39 und den nicht näher gezeigten Innenflächen des Kanals 20 durch Auswahl geeigneter Abmessungen erzielt wird.
Aufgrund der beschriebenen Verbindungsart mit dem Verbindungsstück 36 zur Aufnahme der Platte 35 zwischen zwei Säulen ist es möglich, eine beliebige Drehwinkelposition der Säulen 10 relativ zur Platte 35 einzustellen und auch nachträglich anzupassen. Gleichwohl ist die Konstruktion aufgrund der relativ breiten Säulen solide und verbindungssteif.
Analog dem Verbindungsstück 36 kann eine nichtgezeigte Platte oberhalb einer Säule mit dieser verbunden sein. In Fig. 3 ist ein sogenanntes Kopfstück 40 gezeichnet, das mit einem unteren stangenförmigen Abschnitt 41 in den Kanal 20 einsetzbar ist,
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wobei oben an den Abschnitt 21 ein Teller 42 anschließt, der vorzugsweise einen Querschnitt entsprechend dem Querschnitt der Säule 10 aufweist. Der Abschnitt 41 ist so lang ausgebildet, daß er durch eine Platte 35 bis in den Kanal 20 einer benachbarten Säule reicht und eine ausreichende Fixierung der Platte auf der Säule ermöglicht. Der Abschnitt 41 kann wiederum mit einer nahezu glatten Oberfläche für eine reibschlüssige Verbindung mit dem Kanal 20 oder als Gewindestück ausgebildet sein. Der Kanal 20 erfordert kein Innengewinde, sofern der Werkstoff &iacgr;&ogr; weich genug ist, wie z. B. Aluminium.
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Anmelder:
32609 Hüllhorst
27. August 1999/7421 SNE-12-DE
| 10 | Säule |
| 11 | Deckel |
| 12 | Seitenwand |
| 13 | Seitenwand |
| 14 | Zwischenwand |
| 15 | Rohr |
| 16 | Kante |
| 17 | freier Rand |
| 18 | freier Rand |
| 19 | Schlitz |
| 20 | Kanal |
| 21 | Schlitz |
| 22 | Vorsprung |
| 23 | Vorsprung |
| 24 | Nut |
| 25 | Nut |
| 26 | Vorderseite |
| 27 | Rückseite |
| 28 | Rand |
| 29 | Rand |
| 30 | Kammer |
| 31 | Kammer |
| 32 | Tisch |
| 33 | Hifi-Rack |
| 34 | Fernsehtisch |
| 35 | Platte |
| 36 | Verbindungsstück |
| 37 | Tei Hänge |
| 38 | Ausnehmung |
| 39 | Tei11änge |
| 40 | Kopfstück |
| 41 | Abschnitt |
| 42 | Teller |
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Claims (27)
1. Säule oder Fuß für Möbel, insbesondere für Tische, Regale oder Ablagen, mit in Längsrichtung sich erstreckenden äußeren Wandungen, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Wandungen als Deckel (11) von übrigen Wandungen (12, 13) abnehmbar ist.
2. Gegenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die statische Funktion der übrigen Wandungen (12, 13) bzw. der Säule (10) oder des Fußes auch nach Entfernen des Deckels (11) nicht beeinträchtigt ist.
3. Gegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die übrigen Wandungen (12, 13) ein längsgeschlitztes Rohr (15) bilden, wobei der Längsschlitz (19) von dem Deckel (11) ganz oder zumindest überwiegend abdeckbar oder ausfüllbar ist.
4. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (11) in seine Position nachgiebig klemmend einsetzbar ist - Klips-Funktion.
5. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zum klemmenden Halten des Deckels (11) in seiner Position.
6. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (11) randseitig Mittel zum Halten in seiner Position aufweist.
7. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (11) auf seiner sichtbaren Vorderseite (26) und der hierzu gegenüberliegenden Rückseite (27) frei von Haltemitteln ist.
8. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (11) auf seiner Vorderseite (26) eine konvex gewölbte Oberfläche aufweist, ebenso auf seiner Rückseite (27).
9. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Vorderseite (26) und Rückseite (27) des Deckels (11) jeweils die gleiche Form aufweisen.
10. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (11) Vorsprünge oder Vertiefungen (Nuten 24, 25) aufweist, die an korrespondierende Vertiefungen oder Vorsprüngen (22, 23) der übrigen Wandungen (Seitenwände 12, 13) gehalten sind.
11. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die übrigen Wandungen (12, 13) zur Weitung des Längsschlitzes (19) federnd elastisch ausgebildet sind.
12. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die übrigen Wandungen (12, 13) im Bereich des Übergangs zum Deckel (11) gegenüber diesem einen stumpfen Winkel bilden.
13. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß freie Ränder (17, 18) der übrigen Wandungen (12, 13) zum Halten des Deckels (11) in Längsnuten (24, 25) desselben, insbesondere an freien seitlichen Rändern (28, 29) desselben einrasten.
14. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den übrigen Wandungen (12, 13) und dem Deckel (11) ein in Längsrichtung verlaufender Hohlraum (Kammern 30, 31) gebildet ist, insbesondere zur Aufnahme von elektrischen Installationen.
15. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die übrigen Wandungen aus Metall; insbesondere aus Stahl- oder Aluminiumblech bestehen.
16. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die übrigen Wandungen (12, 13) quer zur Längsrichtung konvex ausgebildet sind, insbesondere als zwei einander gegenüberliegende, bzw. dem Längsschlitz gegenüberliegend aneinander angrenzende konvexe Seitenwandungen (12, 13).
17. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt aus drei Wandungen gebildet ist - dem Deckel (11) und den übrigen Wandungen (12, 13) - und daß insbesondere jede der Wandungen konvex gewölbt ist.
18. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die übrigen Wandungen (12, 13) etwa ein- bis dreimal so breit sind wie der Deckel (11).
19. Säule oder Fuß für Möbel, insbesondere für Tische, Regale oder Ablagen, mit in Längsrichtung sich erstreckenden äußeren Wandungen (11, 12, 13), insbesondere nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine Teilung mit einer Teilungsebene etwa quer zur Längsrichtung, derart, daß mindestens zwei durch ein Verbindungsstück (36) verbundene Teilsäulen oder Teilfüße gebildet sind.
20. Gegenstand nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Verbindungsstücks (36) ein Abstand zwischen den Teilsäulen oder Teilfüßen vorgesehen ist, insbesondere ein ringförmig umlaufender Spalt zur Aufnahme einer Platte (35).
21. Gegenstand nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsstück (36) zwischen den Teilsäulen einen kreisförmigen Querschnitt aufweist, so daß eine Rotation in einer entsprechenden Ausnehmung (38) eines zugeordneten Möbelteils (Platte 35) möglich ist.
22. Säule oder Fuß für Möbel, insbesondere für Tische, Regale oder Ablagen, mit in Längsrichtung sich erstreckenden äußeren Wandungen (11, 12, 13), insbesondere nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Kopfstück (40) mit Mitteln zur Fixierung oder Halterung einer Platte (35) oder eines Bodens.
23. Gegenstand nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfstück (40) einen Abschnitt (41) mit einem verengten Querschnitt aufweist, der durch eine entsprechende Ausnehmung (38) in der Platte (35) hindurchführbar ist.
24. Gegenstand nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine längsgerichtete Zwischenwand (14) quer zu den Seitenwänden (12, 13) vorgesehen ist, durch die ein Hohlraum zwischen Deckel (11) und Seitenwänden (12, 13) in Längsrichtung unterteilt ist in eine deckelnahe Kammer (31) und eine weitere Kammer (30).
25. Gegenstand nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenwand (14) ein Haltemittel, insbesondere einen längsgerichteten Kanal (20) trägt oder von diesem unterbrochen ist, wobei das Haltemittel vorzugsweise zur Aufnahme eines Verbindungsstücks (36) zwischen zwei Säulen (10) oder eines Endstücks (Kopfstück 40) vorgesehen ist.
26. Tisch (32) oder Regal (33) mit mindestens einer Säule (10) oder einem Fuß nach mindestens einem der voranstehenden Ansprüche und mit mindestens einer eine Ablageebene definierenden Platte (35), dadurch gekennzeichnet, daß die Platte relativ zur Säule oder zum Fuß verdrehbar ist.
27. Gegenstand nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (35) zur Aufnahme der Säule (10) oder des Fußes eine Ausnehmung (38) mit einem definierten Querschnitt aufweist, daß die Säule (10) oder der Fuß eine Querschnittsverengung aufweisen, insbesondere im Bereich eines Kopfstücks (40) oder eines Verbindungsstücks (36) zwischen zwei Teilsäulen, und daß der Querschnitt der Ausnehmung (38) einerseits und der Querschnitt der Verengung (Verbindungsstück 36, Abschnitt 41) andererseits jeweils eine Form aufweisen, die ein Verdrehen der Säule (10) oder des Fußes relativ zur Platte (35) ermöglicht, und insbesondere kreisrund sind.
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