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DE29913692U1 - Vorrichtung zum Niederdruckgießen von Metallen - Google Patents

Vorrichtung zum Niederdruckgießen von Metallen

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Publication number
DE29913692U1
DE29913692U1 DE29913692U DE29913692U DE29913692U1 DE 29913692 U1 DE29913692 U1 DE 29913692U1 DE 29913692 U DE29913692 U DE 29913692U DE 29913692 U DE29913692 U DE 29913692U DE 29913692 U1 DE29913692 U1 DE 29913692U1
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DE
Germany
Prior art keywords
casting
nozzle
mouthpiece
furnace
refractory material
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29913692U
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English (en)
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INDUGA INDUSTRIEOEFEN und GIES
Original Assignee
INDUGA INDUSTRIEOEFEN und GIES
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Publication date
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Priority to DE29913692U priority Critical patent/DE29913692U1/de
Publication of DE29913692U1 publication Critical patent/DE29913692U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
    • B22DCASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
    • B22D18/00Pressure casting; Vacuum casting
    • B22D18/04Low pressure casting, i.e. making use of pressures up to a few bars to fill the mould
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B22CASTING; POWDER METALLURGY
    • B22DCASTING OF METALS; CASTING OF OTHER SUBSTANCES BY THE SAME PROCESSES OR DEVICES
    • B22D41/00Casting melt-holding vessels, e.g. ladles, tundishes, cups or the like
    • B22D41/50Pouring-nozzles
    • B22D41/52Manufacturing or repairing thereof
    • B22D41/54Manufacturing or repairing thereof characterised by the materials used therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Compositions Of Oxide Ceramics (AREA)

Description

• «
Beschreibung
Vorrichtung zum Niederdruckgießen von Metallen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Niederdruckgießen von Metallen mit mindestens einem Gießofen mit einer nachfüllbaren Einfüllkammer und mit mindestens einem Steigrohr, das endseitig über eine Gießdüse sukzessive mit Hohlräume aufweisenden Sand-Gießformkästen verbindbar ist.
Bei Niederdruck-Gießverfahren wird das in dem Gießofen befindliche Flüssigmetall durch Aufbringung eines Überdruckes von etwa 2 bis 8 &khgr; 104 Pa über das druckdicht mit dem Formkasten verbundene Steigrohr in die Gießform hineingedrückt, wonach über einen in dem Sand-Gießformkasten vorhandenen Schieber die Verbindung zwischen dem Formkastenhohlraum und dem Ofen abgesperrt wird, so daß der Formkasten von dem Steigrohr bzw. der Düse, die am Ende des Steigrohres angeordnet ist, abgekoppelt und durch Andocken eines nächsten Formkastens der nächste Gießvorgang (bei geöffnetem Schieber des Sand-Gießformkastens) eingeleitet werden kann. Der Gießofen ist hierbei derart ausgestaltet, daß er die Metallschmelze über die gesamte Gießzeit unter konstanten, definierten Bedingungen mit einer exakten Druck- und Temperaturführung in den Formkasten überführen kann.
Mit jedem Gießvorgang wird die im Gießofen vorhandene flüssige Metallschmelze um den vergossenen Teil minimiert, bis der Gießofen entleert ist. Hiernach muß der Ofen wieder befüllt und die Füllcharge auf die zum Gießen optimale Temperatur gebracht werden. Während dieser Zeit können mit dem Ofen keine Gießvorgänge durchgeführt werden.
Die Gießdüse, auf die der Gießformkasten aufgesetzt oder anderweitig angedockt wird, ist einem starken Verschleiß ausgesetzt, der schließlich die erforderliche Abdichtung nicht mehr gewährleistet, so daß die komplette Düse ausgetauscht werden muß. Wegen der ohnehin relativ großen Porosität des nach dem Stand der Technik üblicherweise verwendeten feuerfesten Materiales für die Düse ergeben sich relativ kurze Betriebszeiten bzw. durch einen Düsenwechsel bedingte häufige Stillstandszeiten, die insgesamt zu einer Erhöhung der Produktionskosten führen.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die eingangs genannte Vorrichtung dahingehend weiterzuentwickeln, daß die genannten Nachteile vermieden werden.
Diese Aufgabe wird durch die Vorrichtung gemäß Anspruch 1 dadurch gelöst, daß die aus einem feuerfesten Material bestehende Gießdüse ein auswechselbares Mundstück aufweist, das vorzugsweise aus Elektrographit besteht. Das auswechselbare Mundstück besitzt den Vorteil, daß der aus feuerfestem Material bestehende Düsen-Grundkörper nicht vollständig ausgetauscht werden muß, womit sich die Kosten entsprechend minimieren lassen. Darüber hinaus besitzt das vorzugsweise als Mundstück-Material verwendete Elektrographit die Eigenschaft, daß glattere Oberflächen mit einer wesentlich geringeren Rauhigkeit geschaffen werden können, die die Abdichtung des Mundstückes zum Sand-Gießformkasten erheblich verbessert.
Weiterentwicklungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
So besitzt die Gießdüse einen zumindest über einen Teil ihrer Länge reichenden konischen Innenmantel, der sich vorzugsweise bis zum genannten Mundstück erstreckt. Diese Konizität verbes-
sert die Wärmeleitung des Flüssigmetalles bis in den Bereich der Düse, so daß eine unerwünschte Erstarrung des Metalles an dieser Stelle wirksam verhindert wird. Der vorzugsweise verwendete Konuswinkel liegt zwischen 10 und 15°.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung besitzt das Mundstück die Form einer Hülse mit einem endseitigen ringförmigen Kragen, der vollflächig auf der Stirnseite des aus dem feuerfesten Material bestehenden Düsenteiles anliegt. Vorzugsweise ist der Innenmantel des genannten hülsenförmigen Mundstückes zylindrisch ausgebildet. Diese Formgestaltung ermöglicht ein leichtes Auswechseln des Mundstückes, wenn dieses verschlissen ist. Bevorzugt -besitzt das Mundstück eine Porosität, die < 16 % ist. Ein solches, aus Elektrographit bestehendes Mundstück ist druckstabil, temperaturwechselbeständig und insbesondere von dem durchströmenden Metall nicht benetzbar.
Als feuerfestes Material der Düse wird eine Keramik gewählt, die im wesentlichen aus AI2O3 besteht. Vorzugsweise besitzt diese Keramik bis zu 5 Massen% CaO und/oder jeweils < 0,2 Massen!, vorzugsweise < 0,1 Massen%, S1O2 und/oder Fe2Ü3 (Rest Al2O3) . Eine solche keramische Gießmasse erfüllt die Voraussetzungen, mechanisch und thermisch im Bereich des Flüssigmetall-Durchflußquerschnittes ausreichend stabil zu sein.
Der Gießofen selbst kann als ein Rinneninduktionsofen oder ein Tiegelinduktionsofen ausgebildet sein, die beide eine optimale Temperatursteuerung ermöglichen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann entweder zur vertikalen oder zur horizontalen Gießformfüllung abgebildet sein; im erstgenannten Fall wird die Gießform auf die Düse aufgesetzt, wäh-
rend sie im zweiten Fall seitlich angedockt wird. Eine horizontale Gießformfüllung besitzt den Vorteil einer geringeren Bauhöhe. Um quasi-kontinuierlich gießen zu können, d.h., um Stillstandszeiten zu vermeiden, die bei einer Nachchargierung der Einzelkammer des Gießofens entstehen, können zwei Gießöfen vorgesehen sein, die im Tandembetrieb wechselweise zum Gießen und zum Nachchargieren eingesetzt werden.
Weitere Vorteile sowie Ausführungsbeispiele der Erfindung sind aus den Zeichnungen ersichtlich. Es zeigen
Fig. 1 und 2 jeweils schematische Schnittansichten eines
Gießofens mit vertikaler und horizontaler Form-■ füllung,
Fig. 3 eine teilgeschnittene Ansicht einer Gießdüse
und
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung des Gießdüsen-Mundstückes in einer Schnittansicht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht aus einem Gießofen 10 in Form eines Induktions-Rinnengießofens, dessen Induktor mit 11 bezeichnet ist. Der Gießofen 10 besitzt als Auslaufsiphon ein Steigrohr 12, an dessen Ende eine Gießdüse 13 angeordnet ist, auf oder an die ein Sandformkasten 14 zum Niederdruckgießen abgesenkt bzw. angedockt werden kann. Das herzustellende Gießstück 15 (in Fig. 1 in Form einer Kurbelwelle) ergibt sich aus der Form des Hohlraumes. Der Gießofen 10 besitzt eine Einfüllkammer 16 in der Art eines Einlaufsiphons, das endseitig über einen Deckel 17 oder ein Ventil verschlossen ist. Der Gießofen ist mit seinem Innenraum hermetisch abriegelbar, so daß in der Kammer 18 ein Druck aufgebaut werden kann, der aus-
reicht, daß im Steigrohr stets Flüssigmetall ansteht und beim Gießen der Sand-Gießformkastenhohlraum vollständig gefüllt werden kann. Zum Nachchargieren kann beispielsweise ein Speicherofen vorgesehen sein, durch dessen Auslauf Flüssigmetall über die Einfüllkammer 16 nachgefüllt wird. Oberhalb der Gießdüse (in Fig. 1) bzw. seitlich davon (in Fig. 2) befindet sich ein Schieber, der in geöffneter Stellung über die Gießdüse 13 ein Befüllen des Hohlraumes 15 bzw. ein Wiederverschließen dieses Hohlraumes 15 nach Befüllen ermöglicht. Die in Fig. 1 und 2 dargestellten Öfen arbeiten dergestalt, daß bei Aufbringen eines Druckes auf die Metallbadoberfläche 19 der Badspiegel nach unten gedrückt wird und in gleichem Maß im Steigrohr 12 der Metallbadspiegel steigt. Ein oberhalb der Düse 13 bzw. seitlich der Düse 13 positionierter Gießformkasten-Hohlraum kann durch entsprechende Druckerhöhung auf den Badspiegel 19 vollständig gefüllt werden. In der Praxis wird der Gießofen immer unter einem gewissen Vordruck gefahren, so daß das Metallniveau in der Gießkammer nie unter das Niveau der Gießdüse 13 abfällt. Die Gießformkästen 14 werden sukzessive aufgesetzt bzw. angedockt.
Um in Hochleistungs-Formanlagen beispielsweise 200 Gießkästen pro Stunde kontinuierlich versorgen zu können, ist eine Flüssigmetallauffüllung des Gießofens in regelmäßigen Abständen erforderlich. Hierzu wird beispielsweise mit zwei Öfen gearbeitet. Der nachzuchargierende Ofen wird aus der Gießlinie herausgefahren, wonach ein zweiter Ofen die Dosierung der Gießformkästen übernimmt, ohne daß die Förderlinie angehalten werden muß. Ein solcher Tandembetrieb amortisiert sich in kurzer Zeit, da ein Produktionsverlust während des Nachfüllens des ersten Ofens vermieden werden kann.
Die in Fig. 3 dargestellte Düse 13 besitzt ein austauschbares Mundstück 20, das im einzelnen aus Fig. 4 ersichtlich ist. Der
aus Keramik bestehende Düsenkörper 21 besitzt einen konischen Innenmantel 22, der in einen zylindrischen Innenmantel am oberen Ende übergeht. In diesem zylindrischen Innenmantel eingesetzt ist das hülsenförmige Mundstück 20, das ein hülsenförmiges Teil 22 mit einem oberen Durchmesser Di besitzt, der sich zum unteren Ende hin geringfügig verjüngt. Der Innendurchmesser d ist einheitlich zylindrisch. Am oberen Ende besitzt das Mundstück 20 einen ringförmigen Kragen 23, der vollflächig auf der Stirnseite des Teiles 21 aufliegt. Ggf. kann das Mundstück noch an seinem Außenmantel Nuten 24 besitzen, die als Ringnuten übereinander angeordnet sind.
Anders als in dem in Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel, bei dem die Gießöfen 10 mit einem hydraulisch betätigbaren Deckel ausgestattet sind, ist es ebenso möglich, den Einlaufsiphon mit einem Auslauf eines Speicherofens zu verbinden, wobei diese Verbindungsstelle entsprechende Verschlußorgane zum Chargieren bzw. Abdichten aufweist. Die Verschlußorgane, z.B. Ventile, können so ausgebildet sein, daß der Speicherofen und der Gießofen völlig entkoppelt sind, so daß zum Gießen lediglich der Gießofen 10 mit Druck beaufschlagt werden muß, nicht jedoch der Speicherofen, der während der Gießzeiten selbst nachchargiert werden kann.

Claims (11)

1. Vorrichtung zum Niederdruckgießen von Metallen mit mindestens einem Gießofen (10) mit einer nachfüllbaren Einfüllkammer (18) und mit mindestens einem Steigrohr (12), das endseitig über eine Gießdüse (13) sukzessive mit Hohlräume (15) aufweisenden Sand-Gießformkästen (14) verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die aus einem feuerfesten Material bestehende Gießdüse (13) ein auswechselbares Mundstück (20) besitzt, das vorzugsweise aus Elektrographit besteht.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gießdüse (13) einen zumindest über einen Teil ihrer Länge reichenden konischen Innenmantel (22) aufweist, der sich vorzugsweise bis zum Mundstück (20) erstreckt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Konuswinkel (&alpha;) zwischen 10° und 15° liegt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück (20) die Form einer Hülse mit einem endseitigen ringförmigen Kragen (23) aufweist, der vollflächig auf der Stirnseite des aus dem feuerfesten Material bestehenden Düsenteil (21) anliegt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenmantel des hülsenförmigen Mundstückes (20) zylindrisch ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück (20) eine Porosität &le; 16% aufweist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das feuerfeste Material der Düse eine Keramik ist, die im wesentlichen aus Al2O3 besteht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramik bis zu 5 Massen% CaO und/oder jeweils &le; 0,2 Massen%, vorzugsweise &le; 0,1 Massen%, SiO2 und/oder Fe2O3 herstellungsbedingte Verunreinigungen und Rest Al2O3 aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Gießofen (10) ein Rinneninduktionsofen oder ein Tiegelinduktionsofen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Steigrohr (12) zur vertikalen oder zur horizontalen Gießformfüllung ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Gießöfen (10) vorgesehen sind, die im Tandembetrieb wechselweise zum Gießen und zum Nachchargieren einsetzbar sind.
DE29913692U 1999-08-05 1999-08-05 Vorrichtung zum Niederdruckgießen von Metallen Expired - Lifetime DE29913692U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
CN102000803A (zh) * 2010-12-03 2011-04-06 苏州中门子科技有限公司 铜铝复合排浇铸系统中的低压浇铸装置

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