DE29913597U1 - Holzbalken als Räuchermaterial - Google Patents
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Description
4. August 1999
X 844 Ma (Dr.S/bi)
Armin Seel
Armin Seel
Holzbalken als Räuchermaterial
Gegenstand der Erfindung ist ein Holzbalken, der zur Erzeugung von Rauch zum Räuchern von Lebensmitteln in Raucherzeugungsgeräten eingesetzt werden kann, die insbesondere nach dem Reibeoder Friktionsrauchverfahren arbeiten.
In der Lebensmittelindustrie wird zur Haltbarmachung, zur Geschmacksbeeinflussung und zur Erzielung einer ansprechenden Farbgebung das Behandlungsverfahren des Räucherns eingesetzt.
Das Räuchern kann man grob unterteilen in Heißrauch-, Kaltrauch- und Reibe- (oder Friktions-) rauchverfahren.
Beim Heißräuchern werden die zur Erzeugung des Rauches verwendeten Hölzer dergestalt verbrannt, daß eine möglichst große Rauchentwicklung stattfindet, und der so entstandene Rauch wird mittels eines Gebläses im Rauchraum verteilt. Die Hitze des Verbrennungsvorganges wird durch die Wahl der Hölzer bestimmt.
Beim Vorgang des Reibe- (oder Friktions-) rauchverfahrens werden Hölzer in eine maschinelle Einrichtung eingesetzt, die im wesentlichen aus einer Führung für das Holz und einer Schleifeinrichtung besteht. Mittels der Schleifeinrichtung wird das eingesetzte Holz ohne offenes Feuer verschwelt, so daß Rauch entsteht. Der Rauch wird mittels eines Gebläses im Rauchraum verteilt.
Das Kaltrauchverfahren hat im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Erfindung keine Bedeutung. Beim Kaltrauchverfahren werden sehr feine Späne oder auch Sägemehl im Rauchraum verbrannt. Die Verteilung des Rauches im Raum geschieht ledig-
lieh durch Ausnutzung der Thermik.
Je nach gewünschtem Ergebnis des Räucherns werden die Raucherzeugungsverfahren gewählt.
Wenn der Konservierungseffekt durch Hitzebehandlung im Vordergrund steht, wird das Heißrauchverfahren verwendet. Wenn die Geschmacksbeeinflussung und Farbgebung im Vordergrund stehen, wird das Kaltrauchverfahren verwendet. Das Reiberauchverfahren hat den Vorteil, daß sowohl Hitzebehandlung als auch Geschmacksbeeinflussung und Farbgebung gleichermaßen erreicht werden können.
Mitbestimmend für die Wahl des Räucherverfahrens ist auch, ob die notwendige Überwachung durch Personen gewährleistet ist oder ob ein nicht überwachtes Räuchern außerhalb der Arbeitszeit stattfinden soll. Lediglich das Reiberauchverfahren ist nämlich für nicht überwachtes Räuchern verwendbar.
Besonders wegen der Möglichkeit, auch außerhalb der Arbeitszeit den Räuchervorgang ablaufen zu lassen, wird besonders bei mittelständischen und Kleinbetrieben der Lebensmittelindustrie und des Lebensmittelhandwerkes, z.B. bei Fleischfabriken und Schlachtereien, das Reiberauchverfahren bevorzugt.
Die vorliegende Erfindung löst für das Reiberauchverfahren zwei bei der bisher notwendigen Verwendung des Kernholzes verschiedener Baumarten auftretende Probleme.
Aus Gründen der Kapazität der Raucherzeugung und der Dauer des Räuchervorganges werden bevorzugt Holzbalken von 400 - 1500 mm Länge und von 40 bis 150 &khgr; 60 bis 150 mm im Querschnitt eingesetzt. Die Rauchmenge wird entscheidend beeinflußt durch den Querschnitt des Holzbalkens in Verbindung mit der vorgegebenen Geschwindigkeit der Schleifeinrichtung.
Die für die Erzielung des Zweckes des Räucherns notwendige Dauer des Räuchervorganges bedingt, daß besonders bei dem für das unbeaufsichtigte Räuchern notwendige Reiberauchverfahren eine bestimmte Menge Holz vorgehalten wird. Dies befindet sich im Raucherzeugungsgerät in einem auf die Größe der üblicherweise verwendeten Holzbalken abgestimmten Vorratsbehälter (Kassette).
Eine kontinuierliche Raucherzeugung durch die
Schleifeinrichtung bringt mit sich, daß Bestandteile des Holzes durch die Wärmeentwicklung des SchleifVorganges auf den gewünschten Schwelbereich erhitzt werden mit der Folge, daß diese Bestandteile sich zu einer glasharten Schicht an der der Schleifeinrichtung zugewandten Seite verhärten. Diese Verhärtung ist besonders stark im Bereich von durchgehenden Ästen. Während sich die Verhärtung im Kernholz durch in Abständen automatisch erfolgende Reversierung der Schleifeinrichtung beherrschen läßt, führt die Verhärtung bei Vorhandensein größerer Äste zu einer Stockung und damit zu einer Beendigung des Raucherzeugungsvorganges, da im Bereich der Äste die Reversierung als Behebungsmaßnahme nicht ausreicht. Um eine kontinuierliche unbeaufsichtigte Raucherzeugung zu gewährleisten, muß daher das verwendete Holz im hohen Maße astfrei sein.
Es ergibt sich, daß das verwendete Holz von besonders hoher Qualität sein muß und daher die Holzbalken in der Herstellung sehr teuer sind. Wegen des erforderlichen Querschnitts können nämlich nur wenige Bretter in der notwendigen Stärke aus einem Baumstamm gesägt werden, so daß ein sehr hoher Verschnittanteil anfällt. Die Notwendigkeit der Einhaltung des Maßes (beispielhaft) 80 mm auf 80 mm neben der für die Gängigkeit der Zuführung der Holzbalken notwendigen Hobelung lassen bei einem durchschnittlichen Stamm von 60 cm Durchmesser lediglich 5 Bretter zu, aus denen jeweils 5 Balken geschnitten werden könne.
Es können weiter nur die weitgehend astfreien Teile des Baumstammes verwendet werden. Dadurch fällt ein weiterer Teil des Holzes für die vorgesehene Verwendung aus. Der Astgehalt ist bei den Holzarten unterschiedlich. Selbst bei Holzarten wie Buche, die dem Waldbesucher als hohe Bäume erscheinen, die lediglich in der Krone sich verzweigen, können auch im Stammbereich Äste vorhanden sein. Bei ebenfalls verwendeten Nadelholzarten kann auch der normale Waldbesucher die Asthaltigkeit nachvollziehen.
Die erfinderische Aufgabe bestand darin, den Nutzungsgrad der Baumstämme zu erhöhen und gleichzeitig die Gebrauchseigenschaften des Räuchermaterials bei der Raucherzeu-
gung zu erhalten und gegebenenfalls zu verbessern.
Die Aufgabe wurde durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Indem etwa gemäß Anspruch 2 der Balken aus mindestes drei Brettern zusammengesetzt wird - und zwar dergestalt, daß ein inneres Brett beidseitig mit Nut-Feder-Elementen versehen wird, während die äußeren Bretter nur einseitig mit Nut-Feder-Elementen versehen werden - können die äußeren Bretter damit eine wesentlich geringere Ursprungsstärke aufweisen als ein konventioneller einstückiger Kernbalken. Auch kann ein einzelnes Brett des erfindungsgemäßen Holzbalkens in der Stärke variiert werden gegenüber der Herstellung eines konventionellen einstückigen Balkens.
Eine Nut-Feder-Verbindung von Holzteilen ist an sich bekannt. Eine Kombination mehrerer Nuten und Federn wird z.B. beim stirnseitigen Verbinden von Holzbrettern eingesetzt. Neuartig ist die Kombination mehrerer an einer Flachseite des jeweiligen Bretts Nuten und Federn quer zur Holzfaserrichtung mit Erstreckung des daraus zusammengesetzten Nut-Feder-Elementes in Längsrichtung der Bretter bzw. in allgemeiner Faserrichtung der Holzfasern (vgl. Ansprüche 8 - 11). Eine in Längsrichtung verlaufende Nut-Federverbindung in einfacher Ausführung ist bei Profilholzbrettern und Fertigparkett, insbesondere für Heimwerkerzwecke, bekannt.
Demgegenüber besteht die Nut-Federverbindung in erfindungsgemäßer Form darin, daß bei entsprechender Gestaltung von Nut und Feder die Elastizität des Holzes dergestalt ausgenutzt werden kann, daß zwischen Nut und Feder Haltekräfte wirken, die ein Trennen der Verbindung stark erschweren, jedenfalls so stark, daß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des erfindungsgemäßen Balkens dieser wie ein massiver Holzbalken verwendet werden kann.
Eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Balkens besteht darin, daß die Ursprungsstärke vor dem Fräsen von Nuten bzw. Federn aller verwendeten Bretter gleich ist, so daß eine insgesamt optimale Nutzung des Stammholzes erreicht wird und gleichzeitig eine Lagerhaltung unterschiedlicher Brettstärken vermieden wird. Man kann aber auch die Stärke ein-
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zelner Bretter variieren, so daß beispielsweise ein mittleres Brett eine andere Stärke hat als außen liegende Bretter.
Die drei Bretter, aus denen der Balken zusammengesetzt wird, können zum Zwecke der Erzielung eines geschmacklichen und geruchlich veränderten Rauches aus unterschiedlichen Holzarten bestehen. Einzelne Bretter, oder alle Bretter eines Holzbalkens, müssen auch nicht die gleiche Länge haben. Sie können vielmehr aus Abschnitten unterschiedlicher Länge zusammengesetzt werden, so daß auch Abschnitte des Baumstammes, die mit Ästen durchsetzt sind, verwendet werden können, nachdem die Äste herausgesägt wurden.
Wenn wie vorstehend beschrieben die Bretter aus Teilabschnitten zusammengesetzt werden und nach einer längeren Lagerung im einsetzenden Betrieb kann es durch das "Arbeiten" des Holzes vorkommen, daß die Nut-Federverbindung in Längsrichtung verschiebbar wird. Dies wird dadurch verhindert, daß eine Fixierung durch Einbohren von Holzdübeln gewährleistet wird.
Die Erfindung kann für die Erzeugung von Balken unterschiedlicher Art verwendet werden. Als Ausführungsbeispiel wird in den Figuren 1 bis 5 ein Balken, zusammengesetzt aus drei Brettern dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht,
Fig. 2, 3 und 4 eine unterbrochene Seitenansicht, eine Stirnansicht und eine Draufsicht sowie
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie A-A in Fig. 2 eines Holzbalkens als Räuchermaterial für das Reiberauchverfahren.
Der Holzbalken, der typischerweise eine Länge von 1000 mm hat, ist seinerseits aus drei Holzbrettern 1, 2 und 3 zusammengefügt, die ihrerseits jeweils 1000 mm lang sind und an den Stirnenden des Holzbalkens miteinander fluchten. Die Balken 1 und 2 sind dabei außen liegend angeordnet und liegen dabei sandwichartig zu beiden Seiten des zentralen Balkens 3.
Die Zusammenfügung der Balken 1 bis 3 erfolgt dabei durch Nut-Feder-Elemente 6, deren Erstreckungsrichtung in Längsrichtung des Balkens bzw. der Bretter 1, 2 und 3 verläuft und damit der Hauptfaserrichtung im Holz der Bretter folgt.
Der zentrale Balken 3 hat an seinen beiden Flachseiten derartige Nut-Feder-Elemente 6, während jeweils ein komplementäres Nut-Feder-Element nur an der zugewandten Flachseite des Brettes 1 und des Brettes 2 angeordnet ist.
Eine relative Verschiebbarkeit der Bretter 1, 2 und 3 gegeneinander wird durch Holzdübel 4 vermieden, von denen zweckmäßigerweise jeweils einer in ein entsprechendes durchgehendes Bohrloch durch alle drei Bretter 1, 2 und 3 eingetrieben ist, typischerweise jeweils in einem Abstand von 55 mm vom stirnseitigen Ende des Holzbalkens.
Die einzelnen Nut-Feder-Elemente 6 beschreiben ihrerseits in Querschnittsrichtung des Holzbalkens eine Folge von Nuten 8 und Federn 10, welche einer periodischen Wellenfunktion folgen, hier typischerweise einer Welle von sieben Nuten 8 und Federn 10. Jede Nut 8 bzw. Feder 10 beschreibt dabei ein etwa geradlinig konisch zulaufendes Profil mit gerundeten Übergängen, was einfach mit bekannten Fräswerkzeugen erzeugt werden kann. In Nachbarschaft der beiden Längsränder der Flachseite des betreffenden Brettes ist dabei jeweils ein Randabschnitt der Flachseite als unausgefraste Stirnfläche verbleibend. Der jeweilige Randabschnitt hat dabei eine Breite, die etwas geringer oder gleich - in alternativer Ausführungsform aber auch größer - als die Erstreckungslänge einer Nut 8 bzw. einer Feder 10 gewählt ist. Man erkennt bei dieser Anordnung, daß das sich aus den Nuten 8 und Federn 10 zusammensetzende Nut-Feder-Element 6 ein Wellenprofil beschreibt, welches quer zur Hauptfaserrichtung des Holzes des jeweiligen Brettes 1, 2 oder 3 verläuft.
Einzelne Bretter 1, 2 und/oder 3 können ihrerseits aus mehreren Teilen in Längsrichtung zusammengesetzt sein, wie dies in Fig. 1 am Brett 1 durch die beiden Teile 14 und 16 insbesondere unterschiedlicher Länge angedeutet ist, die sich an der Verbindungslinie 18 stoßen. Dadurch können beispielsweise zwischen den Teilen 14 und 16 Äste herausgeschnitten sein. Wenn man dies an mehreren Brettern 1, 2 und/oder 3 vorsieht, sollte man für den Zusammenhalt des Holzbalkens darauf achten, daß möglichst die Verbindungslinie 16 zwischen in Längsrichtung zu-
sammengesetzten Teilen verschiedener Bretter an unterschiedlichen Längenwerten gelegen ist, so daß der Holzbalken nicht bei Übereinstimmung von Verbindungslinien 18 in deren Bereich auseinanderfällt. Bei jeweils hinreichender Überlappung benachbarter Bretter kann man dies so vermeiden, daß der Zusammenhalt jedenfalls für das Reiberauchverfahren ausreicht.
Bei einem angenommenen fertigen Querschnittsmaß von 80 mm &khgr; 80 mm sind die mit einseitig mit dem Nut-Feder-Element versehenen äußeren Bretter 1 und 2 32 mm und das innere doppelseitig mit Nut-Feder-Elementen 6 versehene Brett 3 entsprechend weniger stark. Man kann jedoch den Stärken nach Bedarf (Verfügbarkeit und/oder gewünschte Räucherwirkung) frei wählen, so daß nur beispielsweise auch das Brett 3 stärker als insbesondere ein Brett 1 oder 2 gewählt sein kann. Nuten und Federn werden entsprechend der Holzart geformt. Hierfür sind passende Fräswerkzeuge Stand der Technik. Das Einbohren von Holzdübeln erfolgt während des Hobelvorganges, so daß eine gleichmäßige Außenstärke des Balkens gewährleistet wird.
Allgemein kann man somit mittels des an mehreren Brettern zusammengesetzte Holzbalken für das Reibungs- bzw. Friktionsreibverfahren, bei dem das Holz ohne offenes Feuer verschwelt werden kann, eine bessere Ausnutzung des Querschnitts von Bäumen für den in vorgegebenem Querschnittmaß gefertigten Holzbalken erreichen. Darüber hinaus kann man für bestimmte primäre Eigenschaften des Räuchergutes, wie z.B. Haltbarkeit, Geruch, Geschmack und Farbe, besonders geeignete Holzarten in weitgehend frei wählbarem Verhältnis miteinander im gleichen Holzbalken kombinieren.
Claims (15)
1. Holzbalken als Räuchermaterial insbesondere für das Reiberauchverfahren aus beliebigen Holzarten, dadurch gekennzeichnet, daß der Holzbalken aus mehreren Brettern (1-3) zusammengesetzt ist, die untereinander mit einer Kombination von Nut (8) und Feder (10) verbunden sind.
2. Holzbalken nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens drei Bretter (1-3) verbunden werden, von denen der (die) zentrale(n) Balken (3) beidseitig und die beiden außen liegenden Balken (1, 2) nur einseitig mit Nut-Feder-Elementen (6) versehen sind.
3. Holzbalken nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die den Holzbalken bildenden Bretter (1-3) durch Holzdübel (4) gegen relatives Verschieben in Längsrichtung gesichert sind.
4. Holzbalken nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bretter (1-3) aus verschiedenen Holzarten bestehen.
5. Holzbalken nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren Maße des Balkens 40 bis 150 mm auf 60 bis 150 mm im Querschnitt und 400 bis 1500 mm in der Länge betragen.
6. Holzbalken nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren Maße des Balkens 80 auf 80 mm im Querschnitt und 1000 mm in der Länge betragen.
7. Holzbalken nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein den Holzbalken bildendes Brett (1, 2, 3) aus mehreren Einzelteilen (14, 16) besteht.
8. Holzbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Längserstreckungsrichtung der Bretter und damit die der an deren Flachseiten angeordneten Nuten (8) und Federn (10) der allgemeinen Erstreckungsrichtung der Holzfasern folgen.
9. Holzbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die aus der jeweiligen Flachseite des einzelnen Brettes (1, 2, 3) ausgebildeten Nut-Feder-Elemente (8) eine in Querrichtung des Brettes und damit quer zur allgemeinen Erstreckungsrichtung der Holzfasern verlaufende Folge von Nuten (8) und Federn (10) beschreiben.
10. Holzbalken nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (8) und Federn (10) ein periodisches Wellenprofil beschreiben.
11. Holzbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (8) und Federn (10) einen im Übergang abgerundeten konischen Verlauf haben.
12. Holzbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke und/oder Breite der Bretter (1, 2, 3) des Holzbalkens gleich gewählt ist.
13. Holzbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke und/oder Breite der Bretter (1, 2, 3) des Holzbalkens verschieden gewählt ist.
14. Holzbalken nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Bretter des Holzbalkens für unterschiedliche primäre Beeinflussungsarten von Räuchergut ausgewählt sind.
15. Holzbalken nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Brett des Holzbalkens zur primären Beeinflussung der Farbe und mindestens ein weiteres Brett des Holzbalkens zur primären Beeinflussung des Geschmacks von Räuchergut ausgewählt ist.
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