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DE29908950U1 - Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder Datenübertragung - Google Patents

Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder Datenübertragung

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Publication number
DE29908950U1
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DE
Germany
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top hat
housings
housing
telecommunications
hat rail
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29908950U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Albert Ackermann GmbH and Co KG
Original Assignee
Albert Ackermann GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Albert Ackermann GmbH and Co KG filed Critical Albert Ackermann GmbH and Co KG
Priority to DE29908950U priority Critical patent/DE29908950U1/de
Publication of DE29908950U1 publication Critical patent/DE29908950U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04QSELECTING
    • H04Q1/00Details of selecting apparatus or arrangements
    • H04Q1/02Constructional details

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Transmitters (AREA)
  • Telephone Function (AREA)
  • Input Circuits Of Receivers And Coupling Of Receivers And Audio Equipment (AREA)

Description

WILHELM j&· :DEA-J T
PATENTANWÄLTE - EUROPEAN PATENT ANÖ'TRAÖEMÄkK ATTORNEYS
D-70174 STUTTGART HOSPITALSTRASSE 8 TELEFON (0711) 228110 TELEFAX (0711) 2281122
Anmelder: 20.05.1999
G 13008
Albert Ackermann Dr.W/wi
GmbH +Co. KG
Albertstraße 4-8
51643 Gummersbach
Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder
Datenübertragung
Die Erfindung betrifft eine Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder Datenübertragung mit mehreren aus elektrischen oder elektronischen Bauelementen oder Baugruppen bestehenden Telekommunikationseinbaugeräten, die einzeln oder gemeinsam in Gehäusen untergebracht und mit diesen zu einer Anlage montierbar sind.
Einrichtungen dieser Art sind in mannigfacher Ausgestaltung bekannt. Sie werden im geschäftlichen Bereich, aber zunehmend auch im privaten Bereich eingesetzt, um den Benutzern je nach Bedarf die uneingeschränkte Ausnutzung von Telefon-, Faxoder Mobilfunkgeräten, aber auch die Nutzung von PC-gesteuerten Kommunikationen, wie beispielsweise Internet-Zugriff oder dergleichen, zu ermöglichen. Der Einsatz solcher Telekommunikationseinrichtungen nimmt durch den ständig wachsenden beruflichen und privaten Informationsaustausch über das Telefon sowie über Bildschirmtext oder Datenleitungen sowie über Telefaxgeräte ständig zu.
Die je nach Bedarf aufgebauten Telekommunikationseinrichtungen werden in der Regel in entsprechenden Gehäusen komplett untergebracht, die auch mit den notwendigen Anschlüssen ver-
sehen sind. Je nach Ausstattung der Telekommunikationseinrichtung ergeben sich dadurch größere oder kleinere Gehäuse (siehe beispielsweise Prospekt Telekommunkationsanlagen EGUCOM Druckvermerk 1045/03.93 der Firma Albert Ackermann GmbH + Co. KG, Gummersbach). Diese Gehäuse werden an geeigneten Stellen, beispielsweise in Wandbereichen von Geschäftsräumen, oder zum Teil auch in weniger genutzten Bereichen von Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern an dafür geeigneten Stellen montiert. Wird eine Änderung der Anlage gewünscht, weil beispielsweise zusätzliche Anschlüsse notwendig werden, so müssen entsprechend andere in größeren oder kleineren Gehäusen untergebrachte Anlagen geliefert und montiert werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vereinfachung bei der Montage von Telekommunikationseinrichtungen der eingangs genannten Art zu schaffen, welche die Anordnung gesonderter Gehäuse für den Wandaufbau überflüssig macht.
Die Erfindung besteht bei einer Telekommunikationseinrichtung der eingangs genannten Art darin, daß die Gehäuse in ihren Abmessungen dem Rastermaß bekannter und weit verbreiteter Kleinverteilergehäuse nach DIN 43871 angepaßt und auf ihrer Rückseite mit mindestens einem durchgehenden Einrastkanal zum Aufsetzen auf die Hutschiene des Kleinverteilergehäuses versehen sind.
Durch diese Ausgestaltung kann das üblicherweise als Haushaltssicherungskasten in jeder Büro- oder Wohneinheit vorhandene Kleinverteilergehäuse, das ohnehin zur Aufnahme der Sicherungen für die einzelnen elektrischen Kreise der Wohnoder Büroeinheit vorgesehen ist, auch mit zur Unterbringung der Bauelemente oder der Baugruppen für die Telekommunikation ausgenützt werden. Dabei ist es denkbar, daß ohnehin schon vorhandene Kleinverteilergehäuse mit den für die Telekommunikation vorgesehenen Telekommunikationseinbaugeräten ausgestattet werden, oder daß der Einbauraum solcher Kleinvertei-
• •-J ·
lergehäuse für die 230 V-Stromversorgung auch noch für die Unterbringung eines weiteren Kleinverteilergehäuses für die Telekommunikationsanlage ausgenutzt wird. Die nach DIN 43871 ausgestalteten Installationskleinverteiler bieten aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung von Telekommunikations einrichtungen den Vorteil, daß die dort vorhandenen Hutschienen wahlweise mit Installationsgeräten bestückbar sind, die auch in relativ einfacher Weise wieder entfernt und durch andere ersetzt werden können, wenn eine Änderung der ganzen Anlage erwünscht ist.
In Weiterbildung der Erfindung sind die Bedienelemente oder die dem Nutzer zugänglichen Anschlüsse auf der Vorderseite, also auf der von der Hutschiene abgewandten Seite jeweils in Gehäuseansätzen untergebracht, die die in den Kleinverteilergehäusen vorgesehene Sicherungsabdeckung durchragen. Ähnlich wie die Bedienseite von automatischen Sicherungen wird es auf diese Weise auch möglich, Verbindungen zwischen verschiedenen, jeweils auf der Hutschiene angeordneten Steckanschlüssen von Telekommunikationseinbaugeräten vorzunehmen, ohne daß ein Umbau notwendig ist. Auch die für den Nutzer wichtigen Bedienelemente sind von außen zugänglich.
In Weiterbildung der Erfindung können die Gehäuse für die Unterbringung der Telekommunikationseinbaugeräte jeweils mit einem Einhängemechanismus auf ihrer Rückseite zum Ansetzen an der Hutschiene versehen sein, der in weiterer Ausgestaltung aus einem gegen Federkraft betätigbaren Schieber mit einem hinter einen Schenkel der Hutschiene einhängbaren Haken bestehen kann, dem den anderen Schenkel der Hutschiene übergreifende und an der Führung für den Schieber angeordnete Haken zugeordnet sind. Diese Ausgestaltung macht es, nach Abnahme der Sicherungsabdeckung in einfacher Weise möglich, die einzelnen Telekommunikationseinbaugeräte mit ihren Gehäusen von der Hutschiene zu lösen oder anzubringen, ohne daß Schraubvorgänge notwendig sind.
Die Erfindung ist in der Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen dargestellt und wird im folgenden erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die schematische Darstellung eines Vertikalschnittes durch ein Kleinverteilergehäuse mit darin angeordneten Telekommunikationseinbaugeräten nach der Erfindung,
Fig. 2 die schematische Darstellung einer Draufsicht auf den Kleinverteiler bei geöffneter Tür,
Fig. 3 die vergrößerte Darstellung eines Telekommunikationseinbaugerätes nach der Erfindung mit einer an der Rückseite vorgesehenen Rasteinrichtung zum Aufsetzen auf die Hutschiene und
Fig. 4 eine Ansicht ähnlich Fig. 2, jedoch bei einer Einbaueinheit, wie sie in der Praxis für ein Privathaus denkbar ist.
In den Fig. 1 und 2 ist ein Kleinverteilergehäuse 1 gezeigt, wie es beispielsweise für Haushaltssicherungskästen bekannt ist. Dieses Kleinverteilergehäuse 1 wird nach hinten durch eine Abschlußwand 2 begrenzt, an der im genormten Abstand zueinander mehrere horizontal verlaufende Hutschienen 3 befestigt sind. Nach vorne ist das Kleinverteilergehäuse 1 durch eine Abschlußtür 4 verschlossen und es besitzt eine Sicherheitsabdeckung 5, die dem Betrachter in Fig. 2 zugewandt ist. Auf die Hutschienen 3 aufgerastet sind jeweils Gehäuse 6, die jeweils an ihrer Rückseite mit einem durchgehenden Einrastkanal 7 zum Aufsetzen auf die Hutschiene 3 versehen sind. Die Gehäuse 6 weisen jeweils einen Gehäuseansatz 8 auf, der von einer Vorderwand 9 nach vorne absteht, und der jeweils eine Aussparung 10 in der Sicherheitsabdeckung 5 durchragt.
In diese Ansätze 8 herein sind jeweils die Teile der Einbauten gelegt, die beispielsweise als Bedienelemente oder als von außen zugängige Anschlüsse erforderlich sind. So ist in dem oberen der beiden Gehäuse 6 der Fig. 1 beispielsweise eine erste Leiterplatte 11 und eine zweite Leiterplatte 12 vorgesehen, die jeweils eine Größe von bis zu 80x200 mm aufweisen können und als Rechner und Interfaces dienen. Mit der Leiterplatte 12 verbunden ist eine Anschlußleiterplatte 13, die in bekannter Weise mit elektrischen Bauelementen bestückt sein kann und ein Anschlußteil 14 aufweist, das durch eine Öffnung in dem Gehäuseansatz 8 nach vorne in den Raum vor der Sicherheitsabdeckung 5 herausragt und so zur Betätigung oder für Anschlüsse von außen zugängig ist. In ähnlicher Weise ist in das untere Gehäuse 6 eine beispielsweise als Netzteil dienende Leiterplatte 15 eingesetzt, deren Abmessung beispielsweise 80x135 mm sein kann und es ist in den Gehäuseansatz 8 eine Sicherung 16 eingesetzt, deren Frontteil - siehe auch Fig. 2 - ebenfalls bei geöffneter Tür 4 sichtbar und zugängig ist.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt die Höhe der einzelnen Gehäuse 6 beispielsweise 90 mm, die Tiefe von den Schenkeln 3a bzw. 3b der Hutschiene 3 ab nach vorne bis zur Aussparung 10 gemessen 71 mm. Dies entspricht einem Gehäuse, das an die genormten Raster-Abmessungen von Kleinverteilergehäusen mit Hutschienen angepaßt ist. In der Breite kann die Gehäusegröße wählbar sein. So ist die gemäß Fig. 2 bei geöffneter Tür sichtbare Frontseite 6a des oberen Gehäuses beispielsweise über eine Länge von etwa zwölf genormten Rastbreiten - siehe Breite b in Fig. 2 - durchgeführt, während die sichtbare Frontseite des unteren Gehäuses 6 eine Breite von 8xb aufweist, so daß noch vier Rastbreiten b für zusätzliche Installationen unterhalb des oberen Gehäuses 6 übrigbleiben. Entscheidend ist in jedem Fall, daß alle Gehäuse 6 auf ihrer Rückseite mit einem durchgehenden Einrastkanal versehen sind, wie er mit 7 angedeutet ist. Dies ermöglicht die Montage an den Schenkeln 3a und 3b der Hutschienen 3.
Die Fig. 3 zeigt dabei anhand eines Ausführungsbeispieles, wie diese Befestigung im einzelnen vor sich gehen kann. Hier besteht der über die Gehäusebreite durchgehende Einrastkanal 7 aus einer Ausnehmung eines an der Gehäuserückwand 6c befestigten Montageteiles 17, der in nicht näher gezeigter Weise aus einem rechteckigen Grundteil mit einer mittleren Führung für einen Schieber 18, sowie aus einem unteren Führungsteil 19 und aus diesem gegenüberliegenden Rasthaken 20 besteht, die beispielsweise zu beiden Seiten von der Führung für den Schieber 18 fest an dem Teil 17 angeordnet sind.
Der Schieber 18 ist mit einem Haken 21 ausgerüstet, der entgegengesetzt zu den Haken 20 angeordnet ist. Während die Haken 20 den Schenkel 3a der Hutschiene 3 von oben umfassen, übergreift der Haken 21 des Schiebers 18 den Schenkel 3b der Hutschiene 3 von unten. Der Schieber 18 wird dabei unter der Kraft einer nicht näher gezeigten Feder in der in der Fig. 3 gezeigten Lage gehalten und er läßt sich durch Kraftausübung auf sein unteres Ende 18a im Sinn des Pfeiles 22 nach unten verschieben, so daß die Befestigung des Gehäuses 6 an der Hutschiene 3 oder die Demontage möglich wird. Dazu ist es lediglich notwendig, die Schutzabdeckung 5 in bekannter Weise zu entfernen und beispielsweise mit einem Schraubendreher das Ende 18a zu betätigen, um das auf die Hutschiene 13 aufgeschwenkte Gehäuse 6 zu befestigen oder eine Entnahme zu ermöglichen. Es ist ausreichend, wenn über die Breite der in Fig. 2 gezeigten Gehäuse 6 zwei derartige Einhängevorrichtungen 17 vorgesehen sind.
Natürlich ist es auch möglich, die Gehäuse für die Installationsgeräte nicht nur mit einer Höhe von 90 mm, sondern eben so hoch auszubilden, daß sie an ihrer Rückseite mit zwei parallel zueinander verlaufenden Einrastkanälen 7 versehen werden müssen. So können beispielsweise die beiden in der Fig. 1 gezeigten übereinander angeordneten Gehäuse 6 auch als ein durchgehendes Gehäuse ausgebildet sein. Maßgebend ist dann, daß der Rastabstand für die Hutschienen 3 eingehalten ist, um
die einfache Einrastung und Befestigung gemäß der Erfindung zu gewährleisten. Natürlich wäre es in diesem Fall auch möglich, die sichtbare Frontseite nicht nur auf die beiden Gehäuseansätze 8 zu beschränken, sondern die sichtbare Frontseite durch Weglassen eines Teiles der Sicherheitsabdeckung zu vergrößern. Eine solche Ausführungsform wäre allerdings nicht normgerecht.
Fig. 4 zeigt eine solche Frontseite eines Gehäuses mit größeren Abmessungen, wobei hier das Rastermaß b eingezeichnet ist und das Rastermaß der untereinanderliegenden Hutschienen 3 zu erkennen ist.
Die Ausgestaltung nach der Erfindung eröffnet eine sehr einfache Montage von Telekommunikationseinrichtungen, die für Sprach- und/oder Datenübertragung verwendbar sind. Fig. 4 zeigt dabei die entsprechend beschrifteten Vorderseiten verschiedener Telekommunikationseinbaugeräte mit ihren Bedienungselementen und Anschlüssen. Zu erwähnen ist, daß bei 23 beispielsweise die Telefonzuleitung (ISDN) zugeführt werden kann, bei 24 ein BK-Anschluß für TV oder VCR und bei 2 5 (gestrichelte Linie) beispielsweise ein Satellitenschüsselanschlußkabel.
Die sechs oben rechts gezeigten etwa runden Felder entsprechenden den Anschlüssen für Stichleitungen zu verschiedenen Zimmern, beispielsweise eines Einfamilienhauses mit zwei Kinderzimmern und einem Arbeitszimmer. Der Anschluß 26 kann dabei zu Diele und Haustür, der Anschluß 2 7 zum Wohnzimmer, der Anschluß 28 zum Büro oder Arbeitszimmer, die Anschlüsse 29 und 30 jeweils zu einem Kinderzimmer und der Anschluß 31 zu Schlafzimmer und Küche führen. Der notwendige Kleinverteilerschrank ist dabei 2x12 Raster(b) breit und vier Hutschienen hoch, wobei jeweils die Mittelachse der Hutschienen mit der Bezugszahl 3 versehen ist.

Claims (4)

Schutzansprüche
1. Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder Datenübertragung mit mehreren aus elektrischen oder elektronischen Bauelementen oder Baugruppen bestehenden Telekommunikationseinbaugeräten, die einzeln oder gemeinsam in Gehäusen untergebracht und mit diesen zu einer Anlage montierbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gehäuse (6) in ihren Abmessungen dem Rastermaß (b) und dem Abstand der Hutschienen (3) bekannter Kleinverteilergehäuse angepaßt und auf ihrer Rückseite mit mindestens einem durchgehenden Einrastkanal (7) zum Aufsetzen auf die Hutschiene (3) versehen sind.
2. Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß alle Bedienelemente (14) oder dem Nutzer zugänglichen Anschlüsse auf der Vorderseite (6a) in Gehäuseansätzen (8) vorgesehen sind, welche die Sicherungsabdekkung (5) durchragen.
3. Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite jedes Gehäuses (6) ein Einhängemechanismus (17) zum Ansetzen an eine Hutschiene (3) vorgesehen ist.
4. Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einhängemechanismus (17) aus einem gegen Federkraft betätigbaren Schieber (18) mit einem hinter einen Schenkel (3b) der Hutschiene (3) einhängbaren Haken
(21) und aus Haken (20) besteht, die den anderen Schenkel (3a) der Hutschiene (3) übergreifen und an einer Führung (17) für den Schieber (18) angeordnet sind.
DE29908950U 1999-05-21 1999-05-21 Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder Datenübertragung Expired - Lifetime DE29908950U1 (de)

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Cited By (3)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20016804U1 (de) 2000-09-29 2000-12-21 Albert Ackermann GmbH & Co. KG, 51643 Gummersbach Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder Datenübertragung
FR2951588A1 (fr) * 2009-10-19 2011-04-22 Hager Controls Socle de connexion electrique montable sur rail
DE102013009809A1 (de) * 2013-06-12 2014-12-18 Abb Ag Reiheneinbaugerät der Elektroinstallation

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DE29814569U1 (de) 1998-08-13 1998-11-05 Siemens AG, 80333 München Verbinder zum Verbinden von Datenschienen eines Bussystems

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PHOENIX CONTACT, Innovation In Interface, Highlights '95, Hannover Messe '95, 3.-8. April 1995

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Legal Events

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