DE20016804U1 - Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder Datenübertragung - Google Patents
Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder DatenübertragungInfo
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Albert Ackermann Dr.W/Ei
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Albertstraße 4-8
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51643 Gummersbach
Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder Datenübertragung
Die Erfindung betrifft eine Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder Datenübertragung mit mehreren, aus elektrischen oder elektronischen Bauelementen oder Baugruppen bestehenden Telekommunikationseinbaugeräten, die in Gehäusen untergebracht sind, auf deren Rückseite eine Befestigungsanordnung zum Aufsetzen auf eine Hutschiene eines bekannten Kleinverteilergehäuses vorgesehen ist.
Telekommunikationseinrichtungen dieser Art sind aus dem DE-GM 299 08 950 bekannt. Die Gehäuse dieser bekannten Telekommunikationseinrichtung sind dabei in ihren Abmessungen dem Rastermaß bekannter und verbreiteter Kleinverteilergehäuse nach DIN 43871 angepaßt und können so in der gleichen Weise, wie üblicherweise Haushaltssicherungen in den entsprechenden Kästen von Büro- oder Wohneinheiten, eingesetzt werden.
Trotz der dadurch gegebenen Möglichkeit, auf gesonderte Gehäuse für die Telekommunikationseinrichtungen verzichten zu können, die üblicherweise gesondert in Büro- oder Wohneinheiten angebracht werden müssten, weisen diese bekannten TeIe-
kommunikationseinrichtungen doch noch einen gewissen Nachteil insofern auf, als die dem Rastermaß der Hutschienen angepassten Gehäuse zu klein sind, um beispielsweise Leiterplatten mit größeren Abmessungen aufnehmen zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, hier Abhilfe zu schaffen und eine Möglichkeit zur Anordnung größerer Einbauteile zu schaffen, die nicht auf das Rastermaß reduziert sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird bei einer Telekommunikationseinrichtung der eingangs genannten Art vorgesehen, dass alle Telekommunikationseinbaugeräte in einem Gehäuse angeordnet sind, das eine Höhe aufweist, mit der mindestens zwei oder mehr benachbarte Hutschienen übergriffen werden, und dass die Rückseite des Gehäuses mit einer Anordnung zur Befestigung an mindestens einer der übergriffenen Hutschienen versehen ist.
Durch diese Ausgestaltung kann nahezu der gesamte Innenraum von bekannten Kleinverteilergehäusen, der in der Regel mehrere Hutschienen aufweist, für die Anordnung eines entsprechend großen Gehäuses mit den eingebauten Telekommunikationseinbaugeräten ausgenützt werden. Auch größere Leiterplatten können auf diese Weise ohne weiteres eingesetzt werden und es ist natürlich auch möglich, die entsprechenden Anschlüsse von diesen Leiterplatten aus nach vorne durch die übliche Abdeckung herauszuführen.
In Weiterbildung der Erfindung ist es auch sinnvoll möglich, dieses Gehäuse modular aus senkrecht an den Ebenen, in denen die Hutschienen verlaufen, aneinander gesteckten Teilbereichen aufzubauen, wobei auch diese Teilbereiche größere Abmessungen als bisher bekannte Gehäuse aufweisen können, weil sie auch den normalerweise freibleibenden Abstand zwischen benachbarten Hutschienen übergreifen können.
Neben der Anordnung einer Leiterplatte, deren Höhe größer als der Abstand zwischen mindestens zwei benachbarten Hutschienen ist, wird es durch die Erfindung im Gehäuse auch möglich, beispielsweise eine Leiterplatte für eine TK-Anlage und eine Leiterplatte für einen SoHub mit jeweils zur Frontseite reichenden Steckanschlüssen vorzusehen. Die Frontseite ist dabei in üblicher Weise mit Anschluß- oder Bedienungs-Vorsprüngen versehen, die zwischen den Öffnungen der handelsüblichen Abdeckung hindurchreichen.
In Weiterbildung der Erfindung kann die Anordnung zur Befestigung an der mindestens einen Hutschiene in bekannter Weise als ein Einrastkanal ausgebildet sein. Sie kann aber auch als von der Rückseite abstehende Einhängehaken mit einer Gegensicherung ausgebildet werden, so dass das über mehrere Hutschienen durchgehende Gehäuse eine glatte Rückseite aufweisen kann, die lediglich mit Haken versehen ist. In einfacher Weise kann als Gegensicherung eine schwenkbare Lasche vorgesehen werden, die auf der vom Haken abgewandten Seite hinter die Hutschiene eingeschwenkt wird.
Die Erfindung ist in der Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen dargestellt und wird im folgenden erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Schnittdarstellung durch eine Telekommunikationseinrichtung nach der Erfindung, mit einem über mehrere Hutschienen durchgehenden Gehäuse,
Fig. 2 eine Telekommunikationseinrichtung ähnlich Fig. 1 jedoch mit mehreren unterschiedlichen Leiterplatten bestückt, die mit Anschlüssen zur Frontseite versehen sind,
Fig. 3 den schematischen Schnitt durch eine weitere Telekommunikationseinrichtung nach der Erfindung, bei
der jedoch das über mehrere Hutschienen durchgehende Gehäuse aus vertikal aneinander gesteckten Gehäuseteilbereichen besteht,
Fig. 4 eine Ausführungsform des Gehäuses für eine Telekommunikationseinrichtung nach der Erfindung, bei dem die Gehäuserückseite glatt ist und mit Einhängehaken zum Aufsetzen auf die Hutschienen versehen ist,
Fig. 5 eine Explosionsdarstellung eines aus Boden- und Deckelteil bestehenden Gehäuses ähnlich jenem der Fig. 4,
Fig. 6 die Ansicht des Bodengehäuseteils der Fig. 5 vom Deckel aus gesehen,
Fig. 7 die Draufsicht auf Boden- und Deckelteil nach Fig. 5 in Richtung des Pfeiles VII gesehen und
Fig. 8 schließlich die Frontansicht des Gehäusedeckels in Richtung des Pfeiles VIII der Fig. 7, jedoch bei einem mit verschiedenen Telekommunikationseinbaugeräten bestückten Gehäuse.
Die Fig. 1 zeigt schematisch drei untereinander liegende Hutschienen 1, 2 und 3 eines nicht näher gezeigten Kleinverteilergehäuses, wie es beispielsweise auch für die Anordnung von Haussicherungen in Büro- oder Wohneinheiten vorgesehen ist. Auf diese Hutschienen 1, 2 und 3 aufgesetzt ist ein an seiner Rückseite jeweils mit Einrastkanälen 4 versehenes Gehäuse 5, dessen Höhe H so groß ist, dass die drei in üblicher Weise horizontal im Kleinverteilergehäuse angeordneten Hutschienen 1, 2 und 3 übergriffen werden. Das Gehäuse 5 ist dabei mit schematisch angeordneten Steck- und/oder Bedienungs-Vorsprüngen 5a der Einbaugeräte versehen, die jeweils die Öffnungen einer Abdeckung 6 durchsetzen und dazu dienen, zum Be-
diener hin Anschlussmöglichkeiten, Schalter od.dgl., aufzunehmen .
Die Fig. 1 zeigt, dass durch dieses Gehäuse 5, das beim Ausführungsbeispiel drei Hutschienen übergreift, ein größerer Innenraum für die einzubauenden Geräte geschaffen wird. Die gestrichelten, parallel zu den Mittelebenen 7 der Hutschienen 1, 2 und 3 verlaufenden Linien 8 und 9 stellen dabei die üblicherweise vorgesehenen unteren Begrenzungen bzw. oberen Begrenzungen bekannter Einbaugeräte dar. Diese Einbaugehäuse, die jeweils die Höhe h aufweisen, können nun zu einem gemeinsamen Gehäuse vereint werden, welches um zwei mal die Höhe hi größer ist als die bisher bekannten Einzelgehäuse mit der Höhe h. Dieses so geschaffene Gehäuse 5 kann daher eine durchgehende große Leiterplatte 10 aufnehmen, die bisher nicht in einer Telekommunikationseinrichtung untergebracht werden konnte, die in ein Kleinverteilergehäuse einsetzbar ist.
Die Fig. 2 zeigt, dass ein solches durchgehendes Gehäuse 5 mit einer großen Leiterplatte 10, z.B. für eine TK-Anlage und mit einer Leiterplatte 12 für einen SoHub bestückt werden kann, wobei die Leiterplatte 12 zur besseren Erkennbarkeit punktiert dargestellt ist. Beide Leiterplatten 11 und 12 können dabei mit Anschlüssen 13 bzw. 14 versehen werden, die vorne in den Vorsprüngen 5a enden, welche durch die Abdeckung 6 hindurchragen.
Die Fig. 3 zeigt schematisch, dass es auch möglich ist, das Gehäuse 5 aus zwei Teilbereichen 5b aufzubauen, die vertikal aneinandergesteckt sind, und zwar über eine Steckverbindung 15, die von einem von den Gehäuseteilbereichen 5b einseitig abragenden Stecker 15a und einer entsprechenden Steckbuchse 15b an der anderen Gehäuseseite gebildet wird, die diese Steckverbindung 15 und die elektrische, gegebenenfalls auch die mechanische Verbindung der Teilbereiche 5b untereinander herstellen.
Fig. 4 zeigt nun ein Gehäuse 5', das an seiner Rückseite nicht mit Einrastkanälen 4 versehen ist, sondern eine glatte Rückseite 5c aufweist. An dieser Rückseite 5c sind, jeweils in Abstand a der Ebenen 7 der Hutschienen 1 bzw. 2, Einhängehaken 16 vorgesehen, welche die zugeordnete Hutschiene von oben übergreifen. Einem der Rasthaken 16, von denen auf die Länge der Hutschiene 1 verteilt natürlich mehrere vorgesehen werden können, sind Gegensicherungen in Form von schwenkbaren Laschen 17 zugeordnet, die bei der Montage vom Inneren des Gehäuses 51 her in die Sicherungsstellung gebracht werden.
Die Fig. 5 bis 8 zeigen eine praktische Möglichkeit der Ausbildung eines Gehäuses ähnlich dem Gehäuse 5'. Fig. 5 läßt erkennen, dass das Gehäuse hier aus einem Bodenteil 50 und einem Deckelteil 51 aufgebaut ist, wobei das Bodenteil 50 als rechteckige Schale ausgebildet ist, die an ihrer Rückseite 50a jeweils mit drei untereinander liegenden Reihen von Einhängehaken 16 versehen ist, die in einfacher Weise dadurch gebildet sind, dass in der Rückwand Ausstanzungen 52 vorgesehen werden und das ausgestanzte Material, das einseitig am Boden 50 verbleibt, zu den Einhängehaken 16 gebogen wird. Mit den Bezugszeichen 53 sind Bohrungen versehen, an denen eine Sicherungslasche 17 ähnlich Fig. 4 angebracht werden kann, so dass bei diesem Ausführungsbeispiel die Sicherung an der obersten Hutschiene - die hier nicht gezeigt ist - erfolgt. Angedeutet sind jedoch jeweils die Ebenen 7, in denen die Hutschienen verlaufen.
Die Fig. 7 zeigt, dass die Oberseite des Bodenteiles 50 mit Öffnungen 54 zum Herausführen elektrischer Leitungen od.dgl. versehen sein kann, und dass das Deckelteil 51, das ebenfalls als eine rechteckige Schale ausgebildet ist, mit einem unterbrochenen Rand 55 versehen ist, der in einfacher Weise ein Aufstecken auf die offene Seite des Bodenteils 50 erlaubt, wenn dieses Bodenteil entsprechend mit Einbaugeräten bestückt ist.
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Die Fig. 8 zeigt dabei die Front des Deckelteiles 51, der hier mit den entsprechenden Öffnungen 56, 57 und 58 zur Durchführung von Anschluß oder Betätigungsenden der eingesetzten Einbaugeräte versehen ist. Es ist zu erkennen, dass diese dem Betrachter zugewandten Enden, die durch die Öffnungen 57 ragen, jeweils in den Ebenen 7 angeordnet sind, in denen bei allen Ausführungsbeispielen auch die Vorsprünge 5a bzw. die Öffnungen der Abdeckung 6 verlaufen.
Claims (8)
1. Telekommunikationseinrichtung für Sprach- und/oder Datenübertragung mit mehreren, aus elektrischen oder elektronischen Bauelementen oder Baugruppen bestehenden Telekommunikationseinbaugeräten, die in Gehäusen untergebracht sind, auf deren Rückseite eine Befestigungsanordnung zum Aufsetzen auf eine Hutschiene eines bekannten Kleinverteilergehäuses vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass alle Telekommunikationseinbaugeräte in einem Gehäuse (5, 5') angeordnet sind, das eine Höhe (H) aufweist, mit der mindestens zwei oder mehr benachbarte Hutschienen (1, 2, 3) übergriffen werden, und dass die Rückseite des Gehäuses (5) mit einer Anordnung zur Befestigung (4, 16) an mindestens einer der Hutschienen versehen ist.
2. Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) modular aus senkrecht zu den Ebenen (7), in denen die Hutschienen (1, 2, 3) verlaufen, aneinander gesteckten Teilbereichen (5b) aufgebaut ist.
3. Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) mindestens eine Leiterplatte (10, 11) enthält, deren Höhe größer als der Abstand (a) zwischen zwei benachbarten Hutschienen (1, 2) ist.
4. Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (5) eine Leiterplatte (11) für eine TK-Anlage und eine Leiterplatte (12) für einen SoHub mit jeweils zur Frontseite reichenden Steckanschlüssen (13, 14) aufweist.
5. Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Frontseite mit Vorsprüngen (5a) versehen ist, die zwischen den Öffnungen der handelsüblichen Abdeckung (6) hindurchreichen.
6. Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung zur Befestigung als Einrastkanal (4) ausgebildet ist.
7. Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung zur Befestigung als von der Rückseite (5c) des Gehäuses abstehende Einhängehaken (16) mit einer Gegensicherung ausgebildet sind.
8. Telekommunikationseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass als Gegensicherung eine schwenkbare Lasche (17) vorgesehen ist.
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