DE29907947U1 - Padsystem mit einem schüsselähnlichen Halteelement - Google Patents
Padsystem mit einem schüsselähnlichen HalteelementInfo
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Classifications
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- G02C—SPECTACLES; SUNGLASSES OR GOGGLES INSOFAR AS THEY HAVE THE SAME FEATURES AS SPECTACLES; CONTACT LENSES
- G02C5/00—Constructions of non-optical parts
- G02C5/12—Nose pads; Nose-engaging surfaces of bridges or rims
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Description
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Die Erfindung betrifft ein Padsystem gemäß Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
Derartige Padsysteme sind in verschiedenen Ausgestaltungen bekannt und zum
Teil in millionenfacher Stückzahl im Gebrauch.
&iacgr;&ogr; Als weit verbreitete Standardlösung ist hierbei ein Schraubsystem vorgesehen, bei
dem das Halteelement schüsseiförmig ausgebildet ist, und der ösenähnlich ausgebildete Halteblock mittels Schrauben, die die gegenüberliegenden
Seitenwandungen des Halteelements durchdringen, in der Schüssel festsetzbar ist. Bei den geringen Abmessungen des Halteelements handelt es sich hierbei um
sehr kleine Schrauben, was eine entsprechend diffizile Handhabung zur Folge hat;
gelegentlich führt diese Lösung zu Verlust der Schrauben der Schraubverbindung und erfordert entsprechend einen Gang zum Optiker. Eine Mindestgröße läßt sich
bei einem solchen Schraubsystem schon aufgrund der Schraubbarkeit der
Verbindung nicht unterschreiten, Montage, Demontage, Lagerhaltung und Disposition sind relativ aufwendig, bei der Auswechslung der Schraube kann es
bei unsachgemäßer Handhabung zu einer Beschädigung der Gläser und/oder der Fassung beim Ausrutschen der Schraubendreherklinge kommen.
Das vorbekannte geschlossene, schüsseiförmige Halteelement hat auch den
Nachteil, daß sich durch das Tragen der Fassung infolge der Bildung eines galvanischen Elements durch die Verwendung unterschiedlicher Materialien für
die Schüssel einerseits und die Schrauben andererseits Grünspan im Inneren des Halteelementes bilden kann.
Die geschilderten Probleme treten in der Regel weniger auf bei Padsystemen, wie
sie beispielsweise aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 7415001 der Anmelderin und daraus abgeleiteten Fassungen bekannt sind, wo das
Halteelement als im Wesentlichen U-förmiger Metallrahmen ausgebildet ist,
dessen beide Schenkel Profilierungen aufweisen, die komplementär zu entsprechenden Profilierungen im einrastbaren Halteblock des Pads sind.Das
hierfür erforderliche Federverhalten ist vom Metallrahmen vorgegeben.der in der Regel aus einem aushärtbaren Werkstoff hergestellt ist.
Diese technisch weitaus elegantere Lösung erfordert jedoch eine aufwendigere
Form- und Materialgestaltung mit äußerst geringen Toleranzen und somit einen höheren technologischen Aufwand, um Montage und Demontage bei gleichzeitig
&iacgr;&ogr; stabiler Verbindung zwischen Halterahmen und Pad auch auf Dauer
sicherzustellen und konnte sich folglich nur bei entsprechend aufwendigeren Brillenmodellen durchsetzen.
Es sind eine Anzahl von Modellen vergleichbarer Technologie bekannt geworden,
bei denen immer eine Komplemtär-Gestaltung zwischen Halteelement und
Halteblock erforderlich ist, um die gewünschte Haltewirkung durch einen gewünschten Einrast- oder Schnappeffekt oder auch durch Materialverformung
(z.B. EP 0 742 913 B1 ) zu sichern.
Diese spezielle Abstimmung zwischen diesen beiden Bauteilen machen eine
Verwendung der üblichen Pads des erstgenannten Schraubsystems, die mit einem schraubbaren Halteblock in der Regel einstückig ausgebildet sind oder bei
denen dieser Halteblock als Metalleinlage festgehalten ist, unmöglich. Die Ausrüstung eines Padsystems durch den Hersteller der Brille erfordert daher
immer eine insofern unbefriedigende Entscheidung entweder zugunsten des Schraubsystems mit seinen mechanischen und Handhabungsnachteilen, oder
aber zugunsten eines der technisch aufwendigeren Einrast-Modellen mit
spezifischer Formgestaltung der Bauteile und entsprechend niedrigeren erzielbaren Stückzahlen, was die Kostenkalkulation belastet und entsprechend
auch die Marktdurchsetzung erheblich erschwert.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Padsystem mit einem schüsselähnlichen
Halteelement so weiterzubilden, daß auch standardmäßige Pads mit Halteblöcken konventioneller Bauweise mit einer Schraubbohrung ohne Adaptionen auch ohne
Verschraubung sicher haltbar sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gemäß dem kennzeichnenden Teil des
Schutzanspruchs 1 gelöst.
Der Grundgedanke der Erfindung ist daher darin zu sehen, das schüsselähnliche
&iacgr;&ogr; Halteelement mit einem Schlitz zu versehen, und an den Seitenwandungen
dieses Halteblocks Profilierungen derart vorzusehen, daß diese Profilierungen in
einen "Standardhalteblock" mit entsprechend vorgegebenem Material, vorgegebener Eigenelastizität und vorgegebener Schraubbohrung einfedern und
einrasten .
Im Unterschied zu einem geschlitzten U-Bügel gemäß dem eingangs genannten
Stand der Technik nach dem GM 7415001 , bei dem es für den Federeffekt nur darauf ankommt, daß die beiden U-Schenkel voneinander getrennt sind, nicht
aber auf die Dimensionierung des Schlitzes , hat die Ausgestaltung des Schlitzes,
insbesondere hinsichtlich seiner Tiefe, aber auch seiner Breite erhebliche Auswirkungen auf das Federverhalten des Halteelementes insofern, als durch die
Wahl dieser Parameter zusammen mit der Formgebung der Profilierungen genau diejenigen "Komplementäreigenschaften" sicher und mit geringen Toleranzen
fertigungstechnisch "reproduzierbar" sind, die erforderlich sind, um Standard-Halteblöcke
der oben genannten Art (die an sich zur Verschraubung vorgesehen sind) aufnehmen zu können. Anders ausgedrückt, ist das erfindungsgemäß
ausgestaltete Halteelement trotz seinen formalen Ähnlichkeiten mit bekannten,
federnden Halteelementen eher als eine "Emulation" des bekannten schüsselähnlichen Halteelementes zu verstehen, mit dem über seitliche
Bohrungen und Schrauben die Halteblöcke der Pads mit den eingangs erläuterten Nachteilen fixiert werden. Die erfindungsgemäß ausgebildete Halteschüssel ist
somit kompatibel zu den millionenfach vorhandenen Und noch gefertigten Pads bei
Verzicht auf die Schrauben. Der zusätzliche Vorteil ist folglich, daß die oben
erwähnte Grünspanbildung infolge unterschiedlicher Materialverwendung wesentlich verringert ist und der Schlitz auch in der rückwärtigen Wandung des
Halteelementes eine bessere, d.h. durchgängigere Galvanisierbarkeit der Schüssel ermöglicht. Insgesamt ist die erfindungsgemäße Lösung somit auch in
hygienischer Hinsicht wesentlich vorteilhafter.
Hinsichtlich der übrigen geometrischen Ausgestaltung wird das erfindungsgemäße
Halteelement folglich weitgehend oder vollständig der bekannten "Halteschüssel"
&iacgr;&ogr; entsprechen, bei der die Gewindebohrungen für die Schraube durch die
erfindungsgemäßen Profilierungen ersetzt sind, die größenmäßig so dimensioniert sind, daß sie in die Bohrung des Halteblocks, die an sich für das Einführen der
Schraube vorgesehen sind, "hineinpassen" und somit funktionell an deren Stelle treten. Damit werden Schrauben überflüssig,woraus sich bereits erhebliche
Kostenvorteile ergeben.
Die erfindungsgemäße Lösung bietet neben einer neuen Komplettlösung
(Halteelement mit zugeordnetem Halteblock) somit erstmalig dem Brillenausrüster
die Möglichkeit, sich zwischen der konventionellen "Halteschüssel" mit ihrer Schraubverbindung zugunsten der erfindungsgemäßen Lösung zu entscheiden,
ohne damit auch gleichzeitig eine Entscheidung gegen die Verwendung eines Pads mit schraubbaren Halteblock fällen zu müssen.
Mit der erfindungsgemäßen Lösung gelingt somit erstmalig die Verbindung des
aus ästhetischen Gründen oftmals bevorzugten schüsseiförmigen,kleinen
Halteelements mit den Vorteilen einer Rastverbindung in Handhabungshinsicht,zumal überraschenderweise der Schlitz optisch kaum
wahrnehmbar ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Padsystems sind aus den
Unteransprüchen zu entnehmen.
: : Qt ' &igr; &igr;
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel wird nun anhand der Figuren noch kurz
erläutert, es zeigen:
Figur 1: Eine Vorderansicht des Halteelements,
Figur 2: eine Seitenansicht des Halteelements mit schematisch angedeutetem, eingesetztem Halteblock,
Figur 3: einen Schnitt durch das Halteelement in der Ebene A-B.
Figur 4: eine Vorderansicht des Halteblocks,
Figur 5: eine Seitenansicht des Halteblocks.und
&iacgr;&ogr; Figur 6: einen Schnitt durch den Halteblock in der Ebene C-D.
Das Halteelement 10 besteht bei der dargestellten Ausführungsform aus einem
schüsseiförmig geformten Metallteil aus einer Cu/Be-Legierung mit einer Wandstärke von etwa 0,5 mm, das an seiner Oberseite in bekannter Weise mit
einem Stegarm 15 verbunden ist. In der vertikalen Ebene ( Zeichenebene der
Figur 2 ) weist das Halteelement 10 mit seiner rückwärtigen Wandung 10B und
seiner Unterseite 10A einen glockenförmigen Innenquerschnitt auf, in der
horizontalen Ebene (Zeichenebene der Figur 3) einen pilzartigen Querschnitt.Die
sich aus diesem Querschnitt ergebende,kiemen- oder schuppenartige Form der
Profilierungen 10C,10D,die einen Abstand AS von 1,6 mm und einen Öffnungswinkel &agr; von 30° aufweisen,bildet zur Öffnung des Halteelements hin
gerichtete Aufgleitflächen A1 ,A2 für den Halteblock H,sowie mit zur rückwärtigen
Wandung 10B zeigende Rastschultern R1,R2 für die Bohrung BN des Halteblocks
H. Die Rastschultern R1.R2 sind hierbei derart bogen- oder halbkreisartig
geformt.daß sie in einen Abschnitt der Bohrung BN des Halteblocks einfedern
können und diesen dort arretieren.
Durch die Unterseite 10A und über einen Teil der rückwärtigen Wandung 10B
erstreckt sich ein Schlitz 11 mit einer Einschnittbreite EB von etwa 0,3 mm bis zu
einer Einschnittiefe T von etwa 2,4 mm.
Die Kombination dieser Materialwahl, dieser Wandungsstärke und dieser
Geometrie ermöglicht ein Halteelement, dessen Federungs- und Halteeigenschaften exakt so bemessen sind, daß insbesondere ein Pad P mit
dem ösenartig ausgebildeten Standard-Halteblock H auf die Profilierungen
1OC, 1OD aufgleiten kann, wobei sich ergänzend zueinander die beteiligten
Bauteile so weit verformen, daß der gewünschte Einrasteffekt entsteht, in dessen
Endposition schließlich die zur rückwärtigen Wandung 10B zeigenden Rastschultern in die Bohrung BN des Halteblocks H zurückfedern und eintauchen
und somit die Halterung bewirken.
Claims (18)
1. Padsystem mit einem schüsselähnlichen Halteelement, in dem der Halteblock
eines Pads festsetzbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (10) in seiner Symmetrieachse
(S ) einen Schlitz (11) aufweist, der sich durchgehend durch die Unterseite
(10A ) und zumindest über einen Teil der rückwärtigen Wandung (10B)
&iacgr;&ogr; erstreckt, und dessen Material und Einschnittiefe ( T ) in der rückwärtigen
Wandung (10B) so gewählt ist, daß ein Halteblock ( H ) mit Bohrung ( BN ) mit
vorgegebenen Materialeigenschaften zwischen Profilierungen (10C, 10D) an
den Innenwandungen des Halteelements (10 ) einfedem kann.
2. Padsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
Einschnittiefe (T) zumindest über die Höhe der Profilierungen (10C, 10D)
erstreckt.
3. Padsystem nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet.daß die Einschnittbreite
(EB ) 0,3 mm beträgt.
4. Padsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement
(10) in Höhe der Profilierungen (10C, 10D) einen pilzähnlichen Querschnitt
aufweist mit zur rückwärtigen Wandung (10B) hin zeigenden Rastschultern (R1,R2 ) und zur Öffnungsseite hin zeigenden Aufgleitflächen (A1,A2) für den
Halteblock (H).
5. Padsystem nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet.daß die Aufgleitflächen
(A1 ,A2) miteinander einen Winkel ( &agr;) von 30 - 60 ° einschließen.
6. Padsystem nach Anspruch 4,dadurch gekennzeichnet.daß der Abstand (AS)
der Profilierungen ( R1 ,R2 ) etwa 1,6 mm beträgt.
7. Padsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement
(10) in der Längsachse (S) einen glockenförmigen Querschnitt aufweist.
8. Padsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der rückwärtige
Bereich die Form einer Halbkugel aufweist.
9. Padsystem nach Anspruch 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der
Wandungen im zentralen und rückwärtigen Bereich bei etwa 0,5 mm liegt.
&iacgr;&ogr; 10. Padsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement
(10) aus einer Legierung mit hohen Festigkeitswerten besteht.
11. Padsystem nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet.daß das Halteelement
(10 ) aus einer aushärtbaren Legierung besteht.
12. Padsystem nach Anspruch 10 und 11, gekennzeichnet durch eine CuBe-Legierung
mit 97 % Cu-Anteil und 1,6 - 2,1 % Be-Anteil.
13. Padsystem nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch eine Beta-Titan
Legierung.
14. Padsystem nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch eine Federstahl-Legierung.
15. Padsystem nach Anspruch 10 und 11, gekennzeichnet durch eine CuNiSn-Legierung
mit 77 % Cu-Anteil, 15 % Ni-Anteil und 8 % Sn-Anteil.
16. Padsystem nach Anspruch 10 und 11, gekennzeichnet durch eine CuTiCr-Legierung
mit 97 % Cu-Anteil,2 % Ti-Anteil und 0,5 % Cr-Anteil.
17. Padsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteblock
aus Kunststoff mit einer Kugeldruckhärte von mindestens 100 N/mm2 besteht.
18. Padsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halteblock
aus Metall oder einer Metallegierung besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29907947U DE29907947U1 (de) | 1999-05-05 | 1999-05-05 | Padsystem mit einem schüsselähnlichen Halteelement |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29907947U DE29907947U1 (de) | 1999-05-05 | 1999-05-05 | Padsystem mit einem schüsselähnlichen Halteelement |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29907947U1 true DE29907947U1 (de) | 1999-08-05 |
Family
ID=8073122
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29907947U Expired - Lifetime DE29907947U1 (de) | 1999-05-05 | 1999-05-05 | Padsystem mit einem schüsselähnlichen Halteelement |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29907947U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29916227U1 (de) * | 1999-09-15 | 2000-10-26 | Geyer, Joachim, 85435 Erding | Befestigungsmittel für Brillenteile |
| US9588353B2 (en) | 2015-01-20 | 2017-03-07 | Visottica Industrie S.P.A. | Nosepiece for eyeglass frames |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4040729A (en) | 1974-04-29 | 1977-08-09 | Fa. Frey & Winkler Gmbh & Co. Kg | Articulated nose support for spectacle frame |
| DE29707980U1 (de) | 1996-05-14 | 1997-06-26 | DA VIA LUIGI S.r.l., Tai di Cadore, Belluno | Nasenscheidewand-Auflageelement, insbesondere für Brillen |
-
1999
- 1999-05-05 DE DE29907947U patent/DE29907947U1/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4040729A (en) | 1974-04-29 | 1977-08-09 | Fa. Frey & Winkler Gmbh & Co. Kg | Articulated nose support for spectacle frame |
| DE29707980U1 (de) | 1996-05-14 | 1997-06-26 | DA VIA LUIGI S.r.l., Tai di Cadore, Belluno | Nasenscheidewand-Auflageelement, insbesondere für Brillen |
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|---|---|---|---|---|
| DE29916227U1 (de) * | 1999-09-15 | 2000-10-26 | Geyer, Joachim, 85435 Erding | Befestigungsmittel für Brillenteile |
| US9588353B2 (en) | 2015-01-20 | 2017-03-07 | Visottica Industrie S.P.A. | Nosepiece for eyeglass frames |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19990916 |
|
| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 19991008 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20020408 |
|
| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20051201 |