DE29905925U1 - Beutel, insbesondere Tabakbeutel - Google Patents
Beutel, insbesondere TabakbeutelInfo
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Description
Bremen, den 1 . April 1 999
Unser Zeichen: N 1563 JB/ml
Anmelder/Inhaber: NIEMEYER B. V.
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Amtsaktenzeichen: Neuanmeldung
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Theodorus Niemeyer B.V.,
Paterswoldseweg 43, NL - 9700 AA Groningen
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Beutel, insbesondere Tabakbeutel
Die Erfindung betrifft einen Beutel, insbesondere einen Tabakbeutel, aus einem rechteckigen Zuschnitt von flexiblem Blattmaterial, insbesondere Kunststoff-Folie, der zur Bildung einer Beuteltasche mit einem Abschnitt parallel zu einer Schmalseite umgefaltet und entlang der überlappenden Längsränder mit dem anschließenden Abschnitt verschweißt ist, während der Rest des Zuschnitts als Schließlasche um die Beuteltasche faltbar ist, wobei zwischen der Schließlasche und der Beuteltasche ein wiederholt zu öffnender und zu schließender Verschluß vorgesehen ist, der aus einem parallel zur anderen Schmalseite des Zuschnitts abgetrennten Randstreifen der Schließlasche besteht, der um die Beuteltasche herumlegbar ist.
Derartige Beutel sind bekannt und werden insbesondere zum Befüllen und Aufbewahrung sowie zum Verbrauch von Tabak verwendet. Beim Verkauf solcher gefüllter Beutel ist die Beuteltasche meist zusätzlich zugeschweißt oder zugesiegelt, um das darin abgefüllte Gut von Umgebungseinflüssen abzuschließen, was insbesondere bei Tabak wichtig ist, da dieser mit einem bestimmten Feuchtigkeitsgehalt abgefüllt wird und dieser auch beim Verbrauch aufrechterhalten werden sollte. Nach der erstmaligen Öffnung des Beutels wird in der Regel nur eine geringe Menge des darin verpackten Gutes verbraucht, und der Beutel muß anschließend einigermaßen dicht wieder verschlossen werden. Dies erfolgt bei derartigen Beuteln
dadurch, daß die Schließlasche um die Beuteltasche herumgefaltet und anschließend gegen selbsttätiges Lösen gesichert wird. Diese Sicherung erfolgte in der Regel mittels eines Klebstreifens, dessen Klebwirkung jedoch im Laufe des Gebrauchs des Beutels nachließ, weil insbesondere bei der Aufbewahrung von Tabak die Klebschicht durch Tabakteilchen verunreinigt wurde.
Aus dem DE-GM 295 11 339 ist bereits ein Tabakbeutel bekannt, bei dem statt eines Klebestreifens ein Verschluß in Form eines Randstreifens vorgesehen ist, der zum Wiederverschließen des Beutels um den gesamten Beutel herumgeschlungen wurde. Dieser Randstreifen wurde aus dem Schließlaschenmaterial durch Ausstanzungen in Querrichtung erhalten, wobei jedoch das Problem auftrat, daß der Randstreifen in seiner Länge durch die Breite der Schließlasche in Querrichtung begrenzt ist und somit nur sehr schwer unter Zusammenpressen des Tabakbeutels um diesen herumgeschlungen werden konnte. In dieser Druckschrift sind zwar auch Varianten gezeigt, bei denen das Material des Randstreifens um die Breitseite des Beutels seitlich herumgezogen war, um die Länge zu vergrößern, jedoch hatten diese Lösungen wiederum den Nachteil, daß die so erhaltene Verschlußlasche Einschnürungen und scharfe Kanten hatte, die die Zugstabilität des Randstreifens beeinträchtigten.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Beutel der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, der die vorstehend aufgezeigten Nachteile des Standes der Technik vermeidet und ein dauerhaft sicheres, häufiges Wiederverschließen der Beutelkörperöffnung ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einem Beutel der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zwischen dem Randstreifen und dem übrigen Teil der Schließlasche zwei im Abstand voneinander verlaufende Perforationslinien vorgesehen sind, die beidseitig in Lochstanzungen übergehen, die breiter sind als der Abstand der Perforationslinien voneinander, und daß ein zwischen den Perforationslinien und den Lochstanzungen gebildeter Zwischenstreifen heraustrennbar ist. Die Vorteile der Erfindung liegen darin, daß der in die Schließlasche integrierte Randstreifen im Verkaufszustand des gefüllten Beutels die Stabilität der Schließlasche und des Beutels insgesamt nicht beeinträchtigt, und daß nach Heraustrennen des durch die Perforationslinien begrenzten Zwischenstreifens ein geschlossener Randstreifen erhalten wird, dessen Übergangsbereich in die Schließlasche durch die dazwischenliegenden, abgerundeten Lochstanzungen die Zugfestigkeit des Material nicht beeinträchtigt und ein ausreichend langer Randstreifen erhalten wird, der unschwer um den gefüllten Beutel geschlungen werden kann.
Der erfindungsgemäße Beutel ist vorzugsweise derart ausgebildet, daß sich an die Beuteltasche ein Zwischenabschnitt anschließt, der die Beuteltasche (auf der einen Seite) in der Länge voll überdeckt, und daß sich hieran die eigentliche Schließlasche anschließt, die sich auf der anderen Seite der Beuteltasche nur über einen Teil der Länge der Beuteltasche erstreckt. Der sich vom Ende der Schließlasche beiderseitig erstreckende, inzwischen freigelegte Randstreifen kann dann unschwer über den gefüllten Tabakbeutel geschlungen werden, um ein sicheres Wiederverschließen zu ermöglichen. Damit der Randstreifen in Längsrichtung des Beutels einen gewissen Halt hat und nicht wegrutscht, sind an den Längsrändern des Zuschnitts vorzugsweise seitliche Aussparungen, insbesondere in Form von abgerundeten Einkerbungen, vorgesehen, in die der Randstreifen zur Rastung beim Verschließen hineingleitet und sicher gehaltert wird.
Während der erfindungsgemäß vorgesehene Randstreifen die um die Beuteltasche umgelegte Schließlasche, und gegebenenfalls der dazwischenliegende Zwischenabschnitt, im geschlossenen Zustand sichert und sozusagen einen äußeren Verschluß bildet, wird an der Knickstelle zwischen Beuteltasche und Schließlasche bzw. Zwischenabschnitt in einem Verschlußbereich ein innerer Verschluß hergestellt, der die Beuteltasche nach außen hin zusätzlich gegen Umgebungseinflüsse abschließt. Als Verschlußmittel in diesem Verschlußbereich kann die Knickstelle allein dienen, oder es sind zusätzliche Verschlußmittel vorgesehen. Solche Verschlußmittel können z. B. aus einer federelastischen Leiste bestehen, die entlang dem Öffnungsrand des Verschlußbereiches über dessen gesamte Innenbreite an diesem befestigt ist. Diese Leiste besteht vorzugsweise aus Kunststoff und ist im Querschnitt flach V-förmig ausgebildet, wobei die Spitze des V vorzugsweise zum Innern der Beuteltasche hingerichtet ist. Eine andere Ausführungsform kann darin bestehen, daß die Verschlußmittel aus zwei entgegengesetzt gepolten, flexiblen Magnetstreifen, oder einem Magnetstreifen und einem Streifen aus ferromagnetischem Material, bestehen, die an den Innenseiten des Verschlußabschnittes befestigt sind. Beim Aufeinanderlegen des Blattmaterials im Bereich des Verschlußbereiches ziehen sich dann die Streifen an, so daß eine zusätzliche Sicherung der Abdichtungsstelle gewährleistet ist.
Unabhängig davon ist die Beuteltasche jedoch, insbesondere im Verschlußabschnitt, zugeschweißt oder zugesiegelt, und wird zur erstmaligen Entnahme des abgefüllten Materials geöffnet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 eine Perspektivansicht des erfindungsgemäßen Beutels, insbesondere
Tabakbeutels, im wiederverschlossenen Zustand;
Figur 2 einen Teil der Schließlasche mit angeformtem Randstreifen;
Figur 3 den Beutel nach Figur 1 im geöffneten Zustand in Draufsicht;
Figur 4 den Beutel nach Figur 3 in Seitenansicht im Schnitt;
Figur 5 eine Detailansicht einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Beutels;
Figur 6 eine Detailansicht einer weiteren Weiterbildung des erfindungsgemäßen Beutels; und
Figur 7 einen Teil der Schließlasche in modifizierter Ausführung.
Figur 1 zeigt den 'erfindungsgemäßen Beutel, insbesondere Tabakbeutel, in Perspektivansicht, wobei ein in Breitseite um den gefüllten Beutel geschlungener Randstreifen 5 klar zu erkennen ist. In den Figuren 3 und 4 ist der Beutel im geöffneten Zustand in schematischer Darstellung gezeigt. Er wird aus flexiblem Blattmaterial, insbesondere Kunststoffolie, gebildet, und zwar besteht die Beuteltasche 1 aus zwei sich überlappenden Abschnitten 1a und 1b des Blattmaterials, wobei sich ein Verschlußbereich 15 anschließt. Dieses überlappende Blattmaterial ist entlang der Längsränder 23 mit Verschweißungen 12 versehen, so daß sich eine Beuteltasche 1 bildet, die sich bis in den Verschlußbereich 15 fortsetzt. Im Anschluß an eine Schmalseite 21 des Zuschnitts befindet sich ein weiterer Abschnitt, der zusammen mit dem Verschlußbereich 15 einen Zwischenabschnitt 2 bildet. Dieser Zwischenabschnitt 2 liegt zwischen zwei strichpunktiert angedeuteten Faltlinien 13 und 14. Am Ende des Zwischenabschnittes 2, hinter der Faltlinie 14, liegt die eigentliche Schließlasche 3.
Zum Verschließen des Beutels wird der Zwischenabschnitt 2 entlang der Faltlinie 13 gefaltet und um die Seite 1b der Beuteltasche 1 gelegt. Anschließend wird die Schließlasche 3 um die Faltlinie 14 gefaltet und um die andere Seite 1a der Beuteltasche 1 gefaltet. In einem nicht mit Tabak 10 gefüllten Zwischenabschnitt 15 ist für den Verschluß nach erstmaliger Füllung eine Verschweißung oder Versiegelung vorgesehen, die den Inhalt des Beutels gegen äußere Einflüsse,
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insbesondere Luftfeuchtigkeit abschließt. Diese Verschweißung oder Versiegelung wird beim erstmaligen Öffnen aufgebrochen, so daß anschließend der Inhalt, insbesondere Tabak 10, entnommen werden kann. Zum Wiederverschließen wird nun der Zwischenabschnitt 2 um die Faltlinie 13 geknickt und auf die Beuteltasche 1 gelegt, so daß an der Knickstelle bereits eine gute Abdichtung gegen äußere Einflüsse erfolgt. Danach wird die Schließlasche 3 weiter um die Beuteltasche 1 geklappt.
Am Ende der Schließlasche 3 ist durch Schnittperforierungslinien 9, die etwa parallel zu einer Schmalseite 22 des Zuschnitts verlaufen, und durch zusätzliche Lochstanzungen 7 ein Zwischenstreifen 6 umgrenzt, der entlang der Perforationslinien 9 herausgerissen werden kann, wobei eine Zunge 8 zum erleichterten Erfassen des Zwischenstreifens 6 dient. Es entsteht hierdurch eine Öffnung, an deren äußerem Ende ein Randstreifen 5 entsteht. Dieser Randstreifen kann nun um den zugefalteten Beutel geschlungen werden (siehe Figur 1) und hält den gefalteten Beutel sicher zusammen, so daß dieser nicht mehr öffnen kann. Damit der Randstreifen 5 auf dem Beutel in Längsrichtung nicht verrutscht, sind im Bereich der Längsränder 23 abgerundete Einkerbungen bzw. Aussparungen 11 vorgesehen, in die der Randstreifen 5 beim Verschließen sicher einrastet und nicht mehr verrutschen kann. Der Beutel ist nunmehr sicher verschlossen, wobei eine innere Abdichtung entlang der Faltlinie 13 im Öffnungsbereich der Beuteltasche 1 erfolgt, während die herumgefaltete Schließlasche 3 durch den Randstreifen 5 sicher in der geschlossenen Stellung gehalten wird.
Auch wenn durch das Falten um die Faltlinie 13 der Inhalt 10 der Beuteltasche 1 recht gut gegen äußere Einflüsse gesichert ist, so sind in den Figuren 5 und 6 zusätzliche Abdichtmaßnahmen gezeigt. Die in den Figuren 5 und 6 gezeigten Verschlußmittel befinden sich im Verschlußbereich 15 in der Nähe der Faltlinie 13. In der Lösung nach Figur 5 ist auf den Abschnitt 2b des Blattmaterials eine federelastische Leiste, vorzugsweise aus Kunststoff, befestigt, die sich über die volle Breite des Verschlußbereiches 15 erstreckt. Diese federelastische Leiste ist in Form eines flachen V ausgebildet, wobei die Spitze des V zum Innern der Beuteltasche 1, also in Richtung des Abschnittes 2a zeigt. Beim Verschließen der Beuteltasche 1 durch Umknicken entlang der Faltlinie 13 werden die Spitze des V und der Abschnitt 2a aufeinandergepreßt und sorgen für eine gute Abdichtung der Beuteltasche 1.
Bei der anderen Lösung nach Figur 6 ist im Verschlußbereich 1 5 auf den Abschnitten 2a und 2b des Zuschnitts je ein flexibler Magnetstreifen 1 7a bzw. 1 7b befestigt, der sich ebenfalls über die gesamte Breite des Verschlußbereiches 1 5
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erstreckt. Die Magnetstreifen sind gegenpolig magnetisiert, so daß sie sich gegenseitig anziehen und für eine gute Abdichtung sorgen. Anstelle zweier Magnetstreifen 17a und 17b mit gegenpoliger Magnetisierung ist es auch möglich, nur einen Magnetstreifen und einen flexiblen Streifen aus ferromagnetischem Material zu verwenden, wobei sich diese ebenfalls gegenseitig anziehen. Um Korrosionen dieser Magnetstreifen bzw. ferromagnetischen Streifen zu verhindern, sind diese zweckmäßigerweise durch eine Kunststoffschicht abgedeckt.
In Figur 7 ist nun eine etwas modifizierte Ausführungsform der Schließlasche 3 gegenüber der Ausführungsform nach Figur 2 dargestellt. Diese Schließlasche 3 nach Figur 7 unterscheidet sich von der nach Figur 2 dadurch, daß die Lochstanzungen
7 in der Weise anders ausgeführt sind, daß sich im Anschluß an die Perforationslinien 9 Schnittlinien 9a anschließen, zwischen denen schmale Stege 9b stehengeblieben sind, um den kreisförmigen Bereich im Anfangszustand noch mit dem Rest der Schließlasche 3 zu verbinden. Entlang dieser Schnittlinien 9a und der Perforationslinien 9 wird dann der gesamte Zwischenstreifen 6 herausgerissen.
7 in der Weise anders ausgeführt sind, daß sich im Anschluß an die Perforationslinien 9 Schnittlinien 9a anschließen, zwischen denen schmale Stege 9b stehengeblieben sind, um den kreisförmigen Bereich im Anfangszustand noch mit dem Rest der Schließlasche 3 zu verbinden. Entlang dieser Schnittlinien 9a und der Perforationslinien 9 wird dann der gesamte Zwischenstreifen 6 herausgerissen.
Eine weitere Modifikation der Schließlasche 3 kann darin bestehen, daß der Zwischenstreifen 6 oder Bereiche des Zwischenstreifens mit dem darunterliegenden Zwischenabschnitt 2 des Beutels verklebt sind. Beim erstmaligen Aufreißen entlang der Perforationslinien 9 bzw. der Schnittlinien 9a verbleibt der Zwischenstreifen 6 am Zwischenabschnitt 2 bzw. am Beutel, während die übrigen Bereiche der Schließlasche abgetrennt werden.
Claims (11)
1. Beutel, insbesondere Tabakbeutel, aus einem rechteckigen Zuschnitt von flexiblem Blattmaterial, insbesondere Kunststoff-Folie, der zur Bildung einer Beuteltasche (1) mit einem Abschnitt parallel zu einer Schmalseite (21) umgefaltet und entlang der überlappenden Längsränder (23) mit dem anschließenden Abschnitt verschweißt ist, während der Rest des Zuschnitts als Schließlasche (2, 3) um die Beuteltasche (1) faltbar ist,
wobei zwischen der Schließlasche (2, 3) und der Beuteltasche (1) ein wiederholt zu öffnender und zu schließender Verschluß vorgesehen ist, deraus einem parallel zur anderen Schmalseite (22) des Zuschnitts abgetrennten Randstreifen (5) der Schließlasche (4) besteht, der um die Beuteltasche (1) herumlegbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Randstreifen (5) und dem übrigen Teil der Schließlasche (2, 3) zwei im Abstand voneinander verlaufende Perforationslinien (9) vorgesehen sind, die beidseitig in Lochstanzungen (7) übergehen, die breiter sind als der Abstand der Perforationslinien (9) voneinander, und
daß ein zwischen den Perforationslinien (9) und den Lochstanzungen (7) gebildeter Zwischenstreifen (6) heraustrennbar ist.
wobei zwischen der Schließlasche (2, 3) und der Beuteltasche (1) ein wiederholt zu öffnender und zu schließender Verschluß vorgesehen ist, deraus einem parallel zur anderen Schmalseite (22) des Zuschnitts abgetrennten Randstreifen (5) der Schließlasche (4) besteht, der um die Beuteltasche (1) herumlegbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Randstreifen (5) und dem übrigen Teil der Schließlasche (2, 3) zwei im Abstand voneinander verlaufende Perforationslinien (9) vorgesehen sind, die beidseitig in Lochstanzungen (7) übergehen, die breiter sind als der Abstand der Perforationslinien (9) voneinander, und
daß ein zwischen den Perforationslinien (9) und den Lochstanzungen (7) gebildeter Zwischenstreifen (6) heraustrennbar ist.
2. Beutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Schließlasche (2, 3) ausreicht, nahezu beide Außenflächen der Beuteltasche (1) zu überdecken.
3. Beutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich an die Beuteltasche (1) ein Zwischenabschnitt (2) anschließt, der die Beuteltasche (1) in der Länge voll überdeckt, und daß sich daran die eigentliche Schließlasche (3) anschließt, die sich nur über einen Teil der Länge der Beuteltasche (1) erstreckt.
4. Beutel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Längsrändern (23) des Zuschnitts seitliche Aussparungen (11), insbesondere in Form von abgerundeten Einkerbungen, vorgesehen sind, in die der Randstreifen (5) zur Rastung beim Verschließen hineingleitet.
5. Beutel, insbesondere nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Beuteltasche (1) und der Schließlasche (3) ein Verschlußbereich (15) vorgesehen ist, in dem sich das Blattmaterial (2a, 2b) wie in der Beuteltasche (1) überlappt und in der Verschlußmittel (16; 17a, 17b) vorgesehen sind, die die Beuteltasche (1) beim Umlegen der Schließlasche (2, 3) auf die Beuteltasche (1) wieder verschließen.
6. Beutel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußmittel aus einer federelastischen Leiste (16) bestehen, die entlang dem Öffnungsrand des Verschlußbereiches (15) über dessen gesamte Innenbreite an diesem befestigt ist.
7. Beutel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (16) aus Kunststoff besteht.
8. Beutel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (16) im Querschnitt flach V-förmig ausgebildet ist, wobei die Spitze des V zum Innern der Beuteltasche (1) hin gerichtet ist.
9. Beutel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußmittel aus zwei entgegengesetzt gepolten, flexiblen Magnetstreifen (17a, 17b), oder einem Magnetstreifen und einem Streifen aus ferromagnetischem Material, bestehen, die an den Innenseiten des Verschlußabschnittes (15) befestigt sind.
10. Beutel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beuteltasche (1), insbesondere im Verschlußabschnitt (15), zusätzlich zugeschweißt oder zugesiegelt ist und bei erstmaligem Öffnen hier geöffnet wird.
11. Beutel nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich des Zwischenstreifens (6) mit dem Beutel verklebt ist und beim erstmaligen Aufreißen des Beutels entlang der Perforationslinien (9, 9a) auf dem Beutel verbleibt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29905925U DE29905925U1 (de) | 1999-04-01 | 1999-04-01 | Beutel, insbesondere Tabakbeutel |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29905925U DE29905925U1 (de) | 1999-04-01 | 1999-04-01 | Beutel, insbesondere Tabakbeutel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29905925U1 true DE29905925U1 (de) | 2000-08-17 |
Family
ID=8071692
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29905925U Expired - Lifetime DE29905925U1 (de) | 1999-04-01 | 1999-04-01 | Beutel, insbesondere Tabakbeutel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29905925U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE10138612A1 (de) * | 2001-05-18 | 2002-11-21 | Karlheinz Rissmann | Beutel mit Magnetverschluß |
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1999
- 1999-04-01 DE DE29905925U patent/DE29905925U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20021031 |