DE20212884U1 - Beutel insbesondere zum Transportieren von Flüssigkeitsproben - Google Patents
Beutel insbesondere zum Transportieren von FlüssigkeitsprobenInfo
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Description
Beutel insbesondere zum Transportieren von Flüssigkeitsproben
Die Erfindung betrifft einen Beutel insbesondere zum Transportieren von Flüssigkeitsproben, wie Blut-, Urin-, Gewebeproben oder dergleichen, bestehend aus einer Kunststofffolie, die senkrecht zu ihren Längsrändern unter Bildung einer unteren Lage und einer hierauf liegenden oberen Lage gefaltet ist, wobei die Längsränder der oberen Lage fluiddicht mit den Längsrändern der unteren Lage verbunden sind und zwischen der oberen Lage und der unteren Lage eine Kammer mit einer verschließbaren Zugangsöffnung gebildet ist.
Derartige Beutel sind bekannt und finden für den genannten Verwendungszweck vielfältigen Einsatz. Hierbei wird die in einer Ampulle, Karpule oder dergleichen bevorratete Flüssigkeitsprobe in dem Innenraum, d.h. der Kammer des Beutels untergebracht und die Zugangsöffnung des Beutels mittels eines an dessen der Zugangsöffnung zugewandten Oberseite angeordneten Verschlusses oder mittels eines Klebebandes verschlossen. Anschließend wird der Beutel mit die Probe
B1000371
identifizierenden Angaben versehen, beispielsweise beschriftet oder beklebt. Um die im Falle eines Zerbrechens des Probengefäßes aus dem Beutel austretende Flüssigkeit gering zu halten, wird das Probengefäß häufig vor dem Unterbringen im Beutel mit einem saugfähigen Material umhüllt.
Nachteilig ist, daß bei den bekannten Beuteln einerseits das Austreten von Flüssigkeit nicht vollständig verhindert ist und daß andererseits unbefugte Personen durch Spalte am Beutelverschluß Zugriff auf den Inhalt des Beutels erhalten können, wodurch Manipulationen möglich sind und die Gefahr von Infektionen des Beutelinhalts oder auch der Umwelt durch den Beutelinhalt besteht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Beutel der eingangs genannten Art auf kostengünstige Weise dahingehend weiterzubilden, daß er eine sichere Aufnahme von Proben oder Objekten ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einem Beutel der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß der obere endseitige Querrand der oberen Lage ebenfalls fluiddicht mit der unteren Lage verbunden ist und daß die obere Lage mit Abstand von ihrem oberen Querrand im wesentlichen parallel zu diesem unter Bildung der Zugangsöffnung der Kammer geschlitzt ist. Der solchermaßen gebildete, als Zugangsöffnung dienende Schlitz ermöglicht ein einfaches und schnelles Verschließen der Zugangsöffnung mittels eines Klebebandes, indem letzteres parallel zu dem Schlitz und insbesondere eben auf diesen aufgebracht wird, ohne es falten bzw. umbiegen zu müssen. Der Beutel und das Klebeband sind dabei so ausgelegt, daß sie einem Innendruck von zumindest 0,9 5 bar standhalten.
Die über den gesamten Umfang der Kammer verlaufende fluiddichte Verbindung zwischen der oberen und der unteren Lage und die vollständig verschließbare Zugangsöffnung in Form eines Schlitzes gewährleisten, daß ein Auslaufen sowie eine nachträgliche Manipulation der Proben oder deren Infektion sicher und zuverlässig vermieden werden. Dies gilt insbesondere auch für den Fall des Zerbrechens eines in einer Kammer des Beutels untergebrachten Probengefäßes, da die fluiddichte Verbindungslinie einen Austritt der Flüssigkeit aus dem Beutel verhindert.
In bevorzugter Ausführung ist vorgesehen, daß die Verbindung zwischen den Längsrändern der oberen und der unteren Lage und/oder die Verbindung zwischen dem oberen endseitigen Querrand der oberen Lage und der unteren Lage der Kunststofffolie durch fluiddichte Schweißverbindungen gebildet sind. Selbstverständlich kommen anstelle der Schweißverbindungen aber auch beliebige andersartige fluiddichte Verbindungen, z.B. Klebverbindungen, in Frage. In Weiterbildung der Erfindung können der obere und/oder der untere Querrand auch durch eine Faltung gebildet sein. Dabei kann der Beutel aus einem Schlauchfolienabschnitt hergestellt werden, dessen Längsränder fluiddicht miteinander verbunden werden. Anschließend wird die Zugangsöffnung mittels Schlitzung ausgebildet.
Wie bereits angedeutet, ist zum Verschließen der Zugangs Öffnung des Beutels vorzugsweise ein Klebeband vorgesehen, welches sich insbesondere über die gesamte Breite der Zugangsöffnung im wesentlichen parallel zu dieser erstreckt, um jeglichen Aus- bzw. Übertritt von Flüssigkeit aus der bzw. in die Kammer des Beutels zu verhindern. Dabei ist das Klebeband mit Vorteil neben und im wesentlichen parallel zu 5 der Zugangsöffnung über einen Abschnitt seiner Klebefläche
auf die Kunststofffolie aufgeklebt, wobei es einen die Zugangsöffnung überlappenden Abschnitt aufweist, der mit einer Deckschicht bzw. einem Schutzstreifen abgedeckt ist. Das Klebeband ist somit über seinen sich parallel zu der Zugangsöffnung erstreckenden Abschnitt an dem Beutel fixiert und vorpositioniert, so daß es nach Ablösen des Schutzstreifens und Andrücken an den Beutel die Zugangsöffnung der Kammer fluiddicht verschließt. Das Klebeband ist vorzugsweise mit verdeckten Zeichen versehen, die bei einer Manipulation mittels Wärme- oder Kälteaufbringung sichtbar werden.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung sieht ferner vor, daß an der der oberen Lage abgewandten Rückseite der unteren Lage der Kunststofffolie eine Einstecktasche vorgesehen ist, wobei die Einstecktasche insbesondere von einem an seinen Längsrändern, an seinem oberen Querrand und an seinem unteren Querrand mit der unteren Lage der Kunststofffolie verbundenen Folienzuschnitt gebildet sein kann. Eine solche Einstecktasche dient beispielsweise zum Einstecken von Laborkarten oder dergleichen und kann fest verschließbar und gegebenenfalls auch wieder zu öffnen sein. Vorzugsweise besitzt der Folienzuschnitt mit Abstand von seinem oberen Querrand eine Zugangsöffnung in Form eines Schlitzes. Aus Gründen der Sortenreinheit besteht die Folie der Einstecktasche zweckmäßig aus demselben Kunststoffmaterial wie die Kunststofffolie des Beutels, z.B. aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP), Polybutadien (PB) , Isopren, Polyalkylenterephthalaten etc.
Nachstehend ist die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Sicherheitsbeutels und
Figur 2 eine perspektivische Rückansicht des Beutels gemäß Fig. 1.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform eines Sicherheitsbeutels 1 insbesondere zum Transportieren von Flüssigkeitsproben wie Blut-, Urin-, Gewebeproben etc. (nicht gezeigt) besteht aus einer rechteckförmigen Kunststofffolie 2, insbesondere einer hochreißfesten, druckfesten Folie, die senkrecht zu ihren Längsrändern 3, 4 unter Bildung einer unteren Lage 6 und einer hierauf liegenden oberen Lage 5 an einem unteren Querrand 7 um 180° gefaltet ist. Die Längsränder 3, 4 und ein oberer Querrand 8 der oberen Lage 5 sind mit den entsprechenden Rändern der unteren Lage 6 fluiddicht verbunden, was im Falle einer thermoplastischen oder thermoelastischen Kunststofffolie 2 insbesondere durch Verschweißen oder Verkleben der übereinander liegenden Ränder 3, 4 und 8 gewährleistet sein kann. Zwischen der oberen Lage 5 und der unteren Länge 6 ist auf diese Weise eine an allen Rändern fluiddicht geschlossene Kammer 10 gebildet.
Die obere Lage 5 ist in einem Abstand 1 von ihrem oberen endseitigen Querrand 8 etwa parallel zu diesem unter Bildung einer Zugangsöffnung 11 der Kammer 10 in Form eines Schlitzes durchtrennt, der an seinen Enden jeweils in geringem Abstand von den Längsseiten 3,4 endet. Der die Zugangsöffnung 11 bildende Schlitz sorgt für ein problemloses und schnelles fluiddichtes Verschließen der Kammer 10 mittels eines Klebebandes 12, indem dieses planar und parallel zur Erstreckungsrichtung des Schlitzes aufgebracht wird.
Um für eine einfache Handhabung des Beutels 1 beim Bestükken der Kammer 10 mit Flüssigkeitsproben und anschließenden
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Verschließen der Zugangsöffnung 11 mittels des Klebebandes 12 zu sorgen, ist letzteres im Bereich der Zugangsöffnung 11 parallel zu dieser und über ihre gesamte Breite - im vorliegenden Ausführungsbeispiel etwa über die gesamte Breite des Beutels 1 - über einen in Fig. 1 punktiert dargestellten Abschnitt 12a auf die obere Lage 5 der Kunststofffolie 2 oberhalb oder unterhalb der Zugangsöffnung 11 aufgeklebt und somit in korrekter Weise relativ zu der Zugangsöffnung 11 vorpositioniert. Dabei überlappt ein an den Abschnitt 12a in Richtung der Zugangsöffnung 11 anschließender Abschnitt 12b des Klebebandes 12 die Zugangs Öffnung 11, wobei auf der der oberen Lage 5 zugewandten Klebstoffschicht des Abschnitts 12b des Klebebandes 12 ein diese abdeckender Schutzstreifen z.B. in Form einer Abziehfolie mit einer Abziehlasche 13, angeordnet ist.
Auf diese Weise ist ein einfaches und schnelles Verschließen der Kammer 10 möglich, indem das Klebeband 12 am oberen Rand 12c des Abschnitts 12b ergriffen, der Abschnitt 12b in Richtung des Pfeils 14 entlang dem Abschnitt 12a nach unten geklappt, der Schutzstreifen von dem Abschnitt 12b gelöst und sodann der Abschnitt 12b entgegen Pfeil 14 wieder nach oben geklappt und auf die Zugangsöffnung 11 angedrückt und aufgeklebt wird, wodurch die Zugangsöffnung 11 dicht verschlossen ist.
Wie insbesondere aus der Fig. 2 ersichtlich ist, ist an der der oberen Lage 5 abgewandten Rückseite der unteren Lage 6 der Kunststofffolie 2 des Beutels 1 eine Dokumenten-Ein-0 stecktasche 17 vorgesehen. Letztere ist beispielsweise von einem weiteren Folienzuschnitt 18 aus demselben Material wie die Kunststofffolie 2 des Beutels 1 gebildet und über den gesamten Umfang, d.h. an ihren Längsrändern 19, 20, an ihrem oberen Querrand 22 sowie an ihrem unteren Querrand 5 mit der der oberen Lage 5 abgewandten Rückseite der unteren
Lage 6 der Kunststofffolie 2 verbunden, z.B. verschweißt oder verklebt. Der untere Querrand 21 des die Einstecktasche 17 bildenden Folienzuschnitts 18 verläuft beim vorliegenden Ausführungsbeispiel entlang dem umgefalteten Querrand 7 der Kunststofffolie 2 des Beutels 1, während die Längsränder 19, 20 der Folie 18 entlang den Längsrändern 3, 4 der Kunststofffolie 2 des Beutels 1 verlaufen. Der Folienzuschnitt 18 besitzt einen im Abstand vom oberen Querrand 22 und parallel zu diesem verlaufenden Schlitz 23, der eine Zugangsöffnung für die Einstecktasche 17 bildet. Die Einstecktasche 17 dient beispielsweise zur Aufnahme von Labor karten oder dergleichen, welche durch den Schlitz 23 des Folienzuschnitts 18 zwischen diesen und die untere Lage 6 der Kunststofffolie 2 eingesteckt werden können. Die Ein-Stecktasche 17 kann ständig offen oder mittels eines Fest- oder eines Repetierverschlusses verschließbar sein.
Claims (9)
1. Beutel (1) insbesondere zum Transportieren von Flüssigkeitsproben, wie Blut-, Urin-, Gewebeproben oder dergleichen, bestehend aus einer Kunststofffolie (2), die senkrecht zu ihren Längsrändern (3, 4) unter Bildung einer unteren Lage (6) und einer hierauf liegenden oberen Lage (5) gefaltet ist, wobei die Längsränder (3, 4) der oberen Lage (5) fluiddicht mit den Längsrändern (3, 4) der unteren Lage (6) verbunden sind und zwischen der oberen Lage (5) und der unteren Lage (6) eine Kammer (10) mit einer verschließbaren Zugangsöffnung (11) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der endseitige obere Querrand (8) der oberen Lage (5) ebenfalls fluiddicht mit der unteren Lage (6) verbunden ist und daß die obere Lage (5) mit Abstand (1) von ihrem Querrand (8) im wesentlichen parallel zu diesem unter Bildung der Zugangsöffnung (11) der Kammer (10) geschlitzt ist.
2. Beutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen den Längsrändern (3, 4) der oberen (5) und der unteren Lage (6) und/oder die Verbindung zwischen dem oberen Querrand (8) der oberen Lage (5) und der unteren Lage (6) der Kunststofffolie (2) durch fluiddichte Schweißverbindungen gebildet sind.
3. Beutel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugangsöffnung (11) mittels eines Klebebandes (12) verschließbar ist.
4. Beutel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Klebeband (12) über die gesamte Breite der Zugangsöffnung (11) im wesentlichen parallel zu dieser erstreckt.
5. Beutel nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Klebeband (12) neben und im wesentlichen parallel zu der Zugangsöffnung (11) über einen Abschnitt (12a) seiner Klebefläche auf die Kunststofffolie (2) aufgeklebt ist und einen die Zugangsöffnung (11) überlappenden Abschnitt (12a) aufweist, der mit einem Schutzstreifen abgedeckt ist.
6. Beutel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der der oberen Lage (5) abgewandten Rückseite der unteren Lage (6) der Kunststofffolie (2) eine Einstecktasche (17) vorgesehen ist.
7. Beutel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstecktasche (17) von einem an seinen Längsrändern (19, 20), an seinem oberen Querrand (22) und an seinem unteren Querrand (21) mit der unteren Lage (6) der Kunststofffolie (2) verbundenen Folienzuschnitt (18) gebildet ist.
8. Beutel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienzuschnitt (18) mit Abstand von seinem oberen Querrand (22) eine Zugangsöffnung in Form eines Schlitzes (23) aufweist.
9. Beutel nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Folienzuschnitt (18) der Einstecktasche (17) aus demselben Kunststoffmaterial wie die Kunststofffolie (2) des Beutels (1) besteht.
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2002
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2003
- 2003-07-31 EP EP03017314A patent/EP1391180A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
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Effective date: 20021205 |
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Effective date: 20060301 |