DE20010210U1 - Ausgießelement zum Applizieren auf eine Flachgiebelpackung - Google Patents
Ausgießelement zum Applizieren auf eine FlachgiebelpackungInfo
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Description
09. Juni 2000
TH/pl 000207G
TH/pl 000207G
Ausgießelement zum Applizieren auf eine Flachgiebelpackung
Die Erfindung betrifft ein Ausgießelement zum Applizieren auf eine Flachgiebelpackung, insbesondere quaderförmige Karton/Kunststoff-Verbundpackung, bestehend aus einem einen umlaufenden Flansch aufweisenden Grundkörper und einem gleichzeitig das Gießelement bildenden Öffnungselement zum Durchstoßen der Packungswandung der Flachgiebelpackung in einer dafür vorgesehenen Schwächungszone, wobei das Öffnungselement um eine Schwenkachse schwenkbar mit dem Grundkörper verbunden ist und wobei zwischen Grundkörper und Öffnungselement eine flexible Dichtungsmembran vorgesehen ist.
Flachgiebelverbundpackungen sind in vielfacher Ausfertigung bekannt. Sie finden vornehmlich auf dem Gebiet der Flüssigkeitsverpackung im Zusammenhang mit Kalt-, Kalt-Steril-, Heiß- und aseptischer Füllung Verwendung. Diese Packungen lassen sich in der Regel nach dem einmaligen Öffnen nicht wieder verschließen.
Es ist daher bei Flachgiebelverbundpackungen der vorgenannten Art bereits vorgeschlagen worden, auf dem Packungsgiebel ein Ausgießelement anzuordnen, welches zum erstmaligen Öffnen der Packung dient und zu seiner Wiederverschließbarkeit mit einem entsprechenden Verschlußelement ausgestattet ist (EP 0 .580 593 Bl). Dort ist im Bereich der Kartonschicht und äußeren PE-Schicht des Verbundmaterials der Packung eine Trennlinie zur
Schwächung des Giebelmaterials vorgesehen, in die zum Öffnen der Packung ein mit dem Ausgießelement einstückig verbundenes Öffnungselement in das Packungsmaterial hineingedrückt wird. Am Grundkörper dieses bekannten Ausgießelementes ist weiterhin ein Deckel befestigt, welcher zum Wiederverschließen der Packung dient.
Die vorgenannten Flachgiebelverbundpackungen haben jedoch den Nachteil, daß zu ihrem Öffnen nach dem Aufklappen des Deckels das eigentliche Öffnungselement mit einem geeigneten Mittel in das Packungsmaterial hineingedrückt werden muß. Als Öffnungsmittel dient hierbei häufig ein Finger der diese Flachgiebelverbundpackung öffnenden Person oder es wird ein Werkzeug wie eine Schere, ein Messer od. dgl. verwendet. Durch den unmittelbaren Kontakt von Finger oder Werkzeug mit dem Packungsinhalt (Produkt) oder mit produktführenden Teilen besteht eine Gefahr der Kontamination des jeweiligen Produktes.
Des weiteren ist aus der DE 197 27 996 Al ein wiederverschließbares Ausgießelement bekannt, wobei ein Öffnungselement einstückig mit einem Deckel ausgebildet ist und eine Betätigung des Deckels gleichzeitig auch das erstmalige Öffnen der Flachgiebelpackung bewirkt. Bei diesem gattungsgemäßen Ausgießelement ist das Öffnungselement um eine Schwenkachse schwenkbar mit dem einen umlaufenden Flansch aufweisenden Grundkörper verbunden. Nachteilig an diesem bekannten Ausgießelement ist sein relativ aufwendiger konstruktiver Aufbau, der einerseits das Ausgießelement relativ hoch bauen läßt und andererseits mit erhöhten Material- und Fertigungskosten verbunden ist. Für kleinere Verbundpackungen, beispielsweise Saftpackungen, die in „Wegwerfgrößen" produziert werden, eignen sich diese bekannten wiederverschließbaren Ausgießelement nicht.
Es ist auch bekannt, insbesondere bei kleineren Packungsgrößen, an die Verbundpackung einen (separat
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verpackten) Trinkhalm zu applizieren, der durch eine geschwächte Zone der Packung gestoßen werden muß, um an den Packungsinhalt zu gelangen. Es hat sich jedoch gezeigt, daß solche Trinkhilfen in der Praxis nicht selten beschädigt werden oder verloren gehen, so daß so versehene Packungen oftmals nur durch Aufschneiden etc. geöffnet werden können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Ausgießelement zu schaffen, welches fest mit der Flachgiebelpackung verbunden ist und mit geringen Kosten als Trinkhilfe und gleichzeitig zum Öffnen der mit einem solchen Ausgießelement versehenen Flachgiebelpackung dienen kann. Darüber hinaus soll das Ausgießelement möglichst flach bauen, um eine Stapelung der mit einem solchen Ausgießelement versehenen Flachgiebelpackungen nicht zu behindern.
Diese Aufgabe wird bei dem erfindungsgemäßen Ausgießelement gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 und einer entsprechenden Flachgiebelpackung dadurch gelöst, daß das Öffnungselement als Trinkrohr ausgebildet ist und daß die Schwenkachse an der Oberseite des umlaufenden Flansches nahe an der Oberfläche der Flachgiebelpackung angeordnet ist.
Die erfindungsgemäße Lösung ist konstruktiv besonders elegant, da das Öffnungselement immer fest mit der Packung verbunden ist und gleichzeitig als Trinkrohr ausgebildet ist, das an einer Schwenkachse am Grundkörper des Ausgießelementes befestigt ist.
Gemäß einer weiteren Lehre der Erfindung weist das Trinkrohr bevorzugt einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf, wie weiter unten bei der Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung näher erläutert wird. Es ist jedoch im Rahmen der Erfindung auch möglich das Trinkrohr mit einem im wesentlichen
runden Querschnitt zu versehen.
Um nun eine optimale Abdichtung von Trinkhalm und Packung zu erreichen, ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung eine flexible Dichtungsmembran zwischen Grundkörper und Trinkrohr vorgesehen. Durch diese flexible Dichtungsmembran wird dem Umstand Rechnung getragen, daß das Trinkrohr beim Öffnungsvorgang bewegt wird.
Nach einer weiteren Lehre der Erfindung weist der Grundkörper zu seiner Versteifung einen oder mehrere stegartige Rippen auf. Diese entsprechen in ihrer Höhe bevorzugt in etwa der Höhe des Trinkrohres. Zweckmäßig kann die Dichtungsmembran auch an der stegartigen Rippe befestigt, z.B. angespritzt, sein.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung beträgt der Öffnungswinkel des Trinkrohres bevorzugt etwa 90°, Da ein solcher Öffnungswinkel aufgrund der günstigen Konstruktion besonders vorteilhaft ist und ein vollständiges Entleeren der Packung erlaubt.
Zum besseren Durchtrennen der Schwächungszone in der Packungsoberseite weist das Öffnungselement in einer weiteren Ausbildung der Erfindung an seiner der Packungsoberseite zugewandten Seite eine Öffnungshilfe auf. Diese Öffnungshilfe kann - je nach Ausbildung der Schwächungszone in der Packungsoberseite - als Aufreißhaken oder aber auch als Schneide ausgebildet sein.
Zur leichteren Bedienbarkeit des Öffnungselementes ragt das vom Grundkörper wegweisende Ende des Trinkrohres im geschlossenen Zustand über den Grundkörper hinaus, so daß die Öffnungsperson zum Öffnen der Packung leicht mit einem Finger unterhalb dieses hinausragenden Endes des Trinkrohres greifen kann.
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Eine weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, daß das Ende des Trinkrohres im geschlossenen Zustand von einem Deckel verschlossen ist. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß während Transport bzw. Lagerung einer mit dem erfindungsgemäßen Ausgießelement versehenen Packung kein Schmutz ins Innere des Trinkrohres gelangen kann.
Zweckmäßigerweise ist dazu der Deckel schwenkbar am Grundkörper befestigt, so daß auch nach dessen Öffnen kein separates "Wegwerfteil" anfällt.
Schließlich sieht eine weitere Lehre der Erfindung vor, daß der Deckel gleichzeitig als Originalitätssiegel ausgebildet sein kann. Dazu sind Deckel und Trinkrohr bzw. Grundkörper formschlüssig miteinander verbunden, so daß beim erstmaligen Öffnen eine dazu vorgesehene Sollbruchstelle zerstört wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer lediglich bevorzugte Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Ausgießelement in geschlossener Stellung im Längsschnitt,
Fig. 2 das Ausgießelement aus Fig. 1 in geöffneter Stellung im Längsschnitt entlang der Linie II-II aus Fig. 3,
Fig. 3 das Ausgießelement aus Fig. 2 in Draufsicht,
Fig. 4 ein anderes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Ausgießelementes und
Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Ausgießelementes.
Fig. 1 und 2 zeigen eine bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ausgießelementes im Längsschnitt, einmal in geschlossener und einmal in geöffneter Stellung. In den Fig. 2 und 3 ist das erfindungsgemäße Ausgießelement geöffnet mit einem Öffnungswinkel von etwa 90° dargestellt.
Das Ausgießelement besteht aus einem Grundkörper 1 mit einem umlaufenden Flansch 2, mit dem der Grundkörper 1 auf einer nur teilweise gezeigten Getränkepackung 3 fest verbunden, beispielsweise verklebt, ist. Am Grundkörper ist ein Trinkrohr 4 schwenkbar angelenkt. Die Verbindung zwischen Grundkörper 1 und Trinkrohr 4 erfolgt über eine an der Oberseite des umlaufenden Flansches 2 nahe an der Oberfläche der Packung 3 angeordnete Schwenkachse S, welche bevorzugt als Filmscharnier ausgebildet ist.
Das Trinkrohr 4 dient dabei gleichzeitig als Öffnungselement zum erstmaligen Öffnen der Getränkepackung 3. Durch die gleichzeitige Ausgestaltung des Trinkrohres 4 als Öffnungselement ergibt sich eine geringe Bauhöhe des erfindungsgemäßen Ausgießelements.
Im dargestellten und insoweit bevorzugten Ausführungsbeispiel ist zur Versteifung des Grundkörpers 1 eine stegartige Rippe 5 vorgesehen, welche U-förmig um die Schwenkachse S und das daran angelenkte Trinkrohr 4 verläuft. In der Draufsicht gemäß Fig. 3 ist deutlich der U-förmige Aufbau erkennbar, zwei im wesentlichen dreieckige Schenkelrippen 5A schließen sich an eine im wesentlichen rechteckige Basisrippe 5B an.
Zur Abdichtung ist zwischen U-förmiger Rippe 5 und Trinkrohr 4 eine flexible Dichtungsmembran 6 vorgesehen, welche in geöffneter Stellung (Fig. 2 und 3) straff gespannt ist und in geschlossener Stellung (Fig. 1) etwas gewellt in Höhe der Oberkante der Rippe 5 verläuft.
Zur besseren Handhabung beim Öffnen ragt das Ende des Trinkrohres 4 im geschlossenen Zustand (Fig. 1) über den Grundkörper 1 hinaus. Der besseren Übersicht halber ragt das Ende des Trinkrohres 4 in Fig. 1 auch über den Rand der Packung 3 hinaus; bevorzugt schließt das Ende des Trinkrohres 4 jedoch für eine bessere Stapelung bündig mit der Packungskante ab.
Damit nun die zum Öffnen der Packung 3 erforderliche Kraft über das als Hebel wirkende Trinkrohr 4 auf die Packung 3, die in diesem Bereich bevorzugt eine Schwächungszone aufweist, übertragen werden kann, weist das erfindungsgemäße Ausgießelement eine Öffnungshilfe auf, die, wie in den Fig. 1 und 2 deutlich erkennbar, als Schneide 7 ausgebildet ist. Aus Fig. 2 geht hervor, daß der in die Packung 3 hinein geschwenkte Teil des Trinkrohres 4 mittels dieser Schneide 7 einen Teil 3A des Packungsmaterials „aufgeklappt" hat.
Es ist jedoch auch möglich, insbesondere, wenn die Schwächungszone der Packung von einer übersiegelten Öffnung im Trägermaterial gebildet wird, daß unterhalb des beim Öffnen in die Packung 3 hinein schwenkenden Teils des Trinkrohres 4 an dessen vorderen Ende ein Aufreißhaken angeordnet ist, der dann die PE-Folie aufreißen kann, damit das Trinkrohr 4 in die Packung 3 eindringen kann.
Dargestellt ist ein Trinkrohr 4 mit rechteckigem Querschnitt, im Rahmen der Erfindung lassen sich jedoch auch Trinkrohre mit rundem Querschnitt realisieren.
Schließlich zeigen die Fig. 4 und 5 zwei weitere alternative Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Ausgießelementes, bei denen das offene Ende des Trinkrohres 4 durch einen Deckel 8 bzw. 8' verschlossen ist. Diese Deckel 8, 8' ist über ein Filmscharnier 9 mit dem Grundkörper 1 verbunden, so daß zum Öffnen - und
Freigeben - des auf den Grundkörper 1 abgesenkten Trinkrohres 4 der Deckel 8 nur in die in Fig. 4 gestrichelt angedeutete Freigabeposition geklappt zu werden braucht. Dabei kann der Deckel 8 zunächst und im wesentlichen als Staubschutz ausgebildet sein, wie in Fig. 4 dargestellt oder jedoch, technisch aufwendiger, in einer dichtenden Ausführung, wobei ein Teil des Deckels 8' gewissermaßen als Stopfen tubusartig ins Innere des Trinkrohres 4 eingreift, um eine zuverlässige Wiederverschließbarkeit einer bereits geöffneten Packung sicher zu gewährleisten.
Nicht dargestellt ist, daß der Deckel 8, 8' auch als Originialitätssiegel ausgebildet sein kann. Für diese Ausgestaltung bietet sich an, den Deckel 8, 8' so mit dem Trinkrohr 4 und/oder Grundkörper 1 zu verbinden, daß beim erstmaligen Öffnen eine Sollbruchstelle zerstört wird.
Claims (13)
1. Ausgießelement zum Applizieren auf eine Flachgiebelpackung, insbesondere quaderförmige Karton/Kunststoff-Verbundpackung, bestehend aus einem einen umlaufenden Flansch aufweisenden Grundkörper und einem gleichzeitig das Gießelement bildenden Öffnungselement zum Durchstoßen der Packungswandung der Flachgiebelpackung in einer dafür vorgesehenen Schwächungszone, wobei das Öffnungselement um eine Schwenkachse schwenkbar mit dem Grundkörper verbunden ist und wobei zwischen Grundkörper und Öffnungselement eine flexible Dichtungsmembran vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Öffnungselement als Trinkrohr (4) ausgebildet ist und daß die Schwenkachse (S) an der Oberseite des umlaufenden Flansches (2) nahe an der Oberfläche der Flachgiebelpackung (3) angeordnet ist.
2. Ausgießelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trinkrohr (4) einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweist.
3. Ausgießelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trinkrohr einen im wesentlichen runden Querschnitt aufweist.
4. Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper zu seiner Versteifung einen oder mehrere stegartige Rippen (5A, 5B) aufweist.
5. Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungswinkel des Trinkrohres (4) 90° beträgt.
6. Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Trinkrohr (4) an seiner der Packungswandung zugewandten Seite eine Öffnungshilfe aufweist.
7. Ausgießelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungshilfe als Schneide (7) ausgebildet ist.
8. Ausgießelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungshilfe als Aufreißhaken ausgebildet ist.
9. Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des Trinkrohres (4) im geschlossenen Zustand zum leichteren Öffnen über den Grundkörper (1) hinausragt.
10. Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des Trinkrohres (4) im geschlossenen Zustand von einem Deckel (8, 8') verschlossen ist.
11. Ausgießelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (8, 8') schwenkbar am Grundkörper (1) befestigt ist.
12. Ausgießelement nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (8, 8') gleichzeitig als Originalitätssiegel ausgebildet ist.
13. Flachgiebelpackung, insbesondere quaderförmige Karton/Kunststoff-Verbundpackung, gekennzeichnet durch ein Ausgießelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, welches über einer Schwächungszone in der Packungsoberfläche angebracht ist.
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Publications (1)
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