DE29880021U1 - Vorrichtung zum Transportieren von Gegenständen wie Reisekoffer und Einkaufsroller - Google Patents
Vorrichtung zum Transportieren von Gegenständen wie Reisekoffer und EinkaufsrollerInfo
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Description
WO 98/38885 PCT/DE98/00636
Vorrichtung zum Transportieren von Gegenständen wie Reisekoffer
und Einkaufsroller
und Einkaufsroller
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transportieren von Gegenständen wie Reisekoffer, Einkaufsroller oder dergleichen Vorrichtung, die von Hand mitzuführen ist.
Bei Reisekoffern ist es bekannt, diese an einem Eckbereich des Bodens mit freilaufenden Rollen zu versehen, so daß eine Person den mitgeführten Koffer mittels eines Handgriffs so verschwenken kann, daß der Koffer auf diesen Rollen abläuft, wenn die Person den Koffer hinter sich herzieht. Es gibt auch Reisekoffer, die an beiden Eckbereichen des Bodens freilaufende Rollen haben, so daß der Koffer ohne Verschwenken von einem Benutzer rollend in Bewegung gesetzt bzw. gehalten werden kann.
Durch diese freilaufenden Rollen ist der Transport solcher Koffer insbesondere dann erleichtert, wenn dieser ein beträchtliches Gewicht hat und über größere Strecken zu transportieren ist. Das Rollen des Koffers ist aber nur auf ebener Fläche möglich, die eine gut befestigte ein weitgehend glatte Oberfläche haben muß. Auf unebenen Flächen und auf weichem Untergrund kann der Koffer kaum auf Rollen gezogen werden.
Auf Treppen sind die freilaufenden Rollen nicht einsetzbar, so daß die bisher bekannten Reisekoffer die Treppen hinauf und hinab getragen werden müssen, sofern die Treppe nicht mit einem Transportband ausgerüstet ist, was nur in Ausnahmefällen anzutreffen ist.
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WO 98/3888S PCT/DE98/0O636
Dasselbe Problem tritt bei Einkaufsrollern oder ähnlichen kleinen Transportvorrichtungen auf, die von Hand mitgeführt werden, wobei solche Transportvorrichtungen vor allem älteren oder körperlich behinderten Menschen beim Einkaufen helfen* ,die erstandenen Waren mit möglichst geringem Kraftaufwand nach Hause zu bringen. Der Einkaufsroller etc. ist dabei meist mit zwei freilaufenden Rädern versehen, die unter einem die zu transportierenden Gegenstände aufnehmenden Rahmen oder Behälter angebracht sind. Ein derartiger Einkausroller wird von seinem Benutzer meist an einem Bügel hinter sich hergezogen.
Auch hier stellen Treppen häufig ein großes Transporthindernis dar, zumal der Einkaufsroller das Gewicht der zu transportierenden Waren nicht unbeträchtlich erhöht. Das Problem des Treppensteigens wird bei herkömmlichen Einkaufsrollern daher meist so gelöst, daß die mitgeführten Waren aus dem Einkaufsroller entnommen und beispielsweise mittels einer Tasche die Treppen hinauf getragen werden. Der Einkaufsroller kann natürlich auch auf seinen Rädern Treppenstufe für Treppenstufe hinauf gezogen werden, was einige Geschicklichkeit und Kraft erfordert.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der betrachteten Art anzugeben, die insbesondere auf Treppen von Ihrem Benutzer erheblich leichter mitzuführen ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
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WO 98/38885 PCT/DE98/00636
Die Erfindung sieht vor, daß der Reisekoffer, Einkaufsroller oder eine ähnliche, von Hand mitzuführende Vorrichtung mit einem Raupenfahrwerk versehen ist, das wenigstens ein Raupenband, bevorzugt zwei nebeneinander angeordnete Raupenbänder hat und elektrisch angetrieben wird.
Die Raupenbänder (oder das Raupenband) können über eine Vielzahl von Rollen verlaufen, was den Vorteil hat, daß die Raupenbänder beim Fahren über die Treppenkanten besonders griffig sind.
Es kann aber auch vorgesehen sein, daß die Raupenbänder jeweils über zwei Umlenkrollen und dazwischen über eine Stützschiene verlaufen, die zur Verringerung der Reibung z.B. mit Teflon beschichtet sein kann. Diese Ausbildung hat wiederum den Vorteil, daß die Raupenbänder nahezu ohne Geräuschentwicklung über die Treppenkanten fahren, wobei die Griffigkeit dadurch erhöht werden kann, daß die Raupenbänder an ihren Außenseiten profiliert oder mit Noppen versehen sind.
Die Antriebskraft des Elektromotors wird bevorzugt auf eine der beiden Umlenkrollen vorzugsweise eines einzigen Raupenbandes übertragen, von wo das Drehmoment von einer Verbindungswelle auf die gegenüberliegende Umlenkrolle des anderen Raupenbandes übertragen wird.
Zur Betätigung des Elektromotors ist zweckmäßigerweise ein Druck- oder Drehknopf oder ein Sensor im Bereich eines Handgriffs der Vorrichtung angeordnet, wobei bevorzugt ist, daß der Elektromotor nur solange läuft, wie der Druckknopf oder Sensor betätigt wird. Hierdurch ist verhindert, daß die Vorrichtung unbeabsichtigt von dem Raupenfahrwerk fortbewegt wird. Die Laufrichtung der Raupenbänder und die Fahrgeschwindigkeit können einstellbar sein.
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WO 98/38885 PCT/DE98/00636
Wenn die Vorrichtung ein Reisekoffer ist, sind die Raupenbänder am Boden des Koffers angeordnet. Die Raupenbänder haben bevorzugt eine solche Länge, daß sie an einer Treppe stets auf wenigstens zwei Treppenstufen-Randkanten aufliegen, so daß der Koffer bei Betätigugn des am Handgriff vorgesehenen Knopfes oder Sensors selbsttätig die Treppe hinauf oder herunter fährt, wobei der Benutzer nur darauf zu achten hat, daß der Koffer nicht aus seiner Fahrtrichtung gerät und bei seiner Fortbewegung nicht mit anderen Personen etc. kollidiert.
Der Transport des Koffers ist auch auf horizontalen oder schrägen Ebenen erleichtert, insbesondere dann, wenn deren Oberfläche kleinere oder größere Unebenheiten aufweist, über die die Raupenbänder sehr viel leichter abrollen können als freilaufende Rollen. Zudem muß der Koffer -anders als herkömmliche Reisekoffer- nicht gezogen werden.
Auch wenn die Anordnung der Raupenbänder am Boden bei einem Reisekoffer besonders bevorzugt ist, können diese grundsätzlich auch an einer anderen Umfangswand angeordnet sein, die beim Transport des Koffers auf einer Treppe dann dessen Unterseite bildet. Grundsätzlich kommt hierfür auch eine der beiden Seitenwände des Reisekoffers in Betracht. Am Boden des Koffers können sich dann die bisher üblichen freilaufenden Rollen befinden, auf denen der Koffer auf geeigneter Transportstrecke hinter den Benutzer hergezogen werden kann.
Die Raupenbänder der erfindungsgemäßen Vorrichtung bestehen bevorzugt aus Gummi und können als Zahnriemen ausgebildet sein, die auf entsprechend gestalteten Rollen -entweder zwei Umlenkrollen oder eine Vielzahl von dicht nebeneinander angeordneten Rollen- ablaufen. Wie erwähnt, ist besonders bevorzugt, die Raupenbänder mit äußeren Vorsprüngen oder Noppen zu versehen, um die Griffigkeit insbesondere an den Treppenkanten zu erhöhen.
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WO 98/38885 PCT/DE98/00636
Der Elektromotor befindet sich bevorzugt bei dem Reisekoffer an dem von dem Handgriff abgewandten Endbereich der Raupenbänder, was den Vorteil hat/ daß beim Treppenfahren der unten liegende Abschnitt der Raupenbänder von dem Motor straff gespannt wird. Das Drehmoment des Elektromotors kann über ein Planetengetriebe auf die Antriebsrolle übertragen werden.
Wenn der Koffer aus zwei aufklappbaren Halbschalen besteht, von denen eine jede mit einem Raupenband versehen ist, besteht die Verbindungswelle zwischen der Antriebsrolle des einen Raupenbandes und der gegenüberliegenden Rolle des anderen Raupenbandes aus zwei Teilen, die beim Schließen des Koffers selbsttätig kraftschlüssig ineinander eingreifen.
Zur Betätigung des Elektromotors kann ein EIN/AUS-Schalter vorgesehen sein. Es ist aber bevorzugt, daß der Elektromotor nur solange in Betrieb ist, wie der Benutzer den zugehörigen Schalter, vorzugsweise einen Wipp- oder Drehgriffschalter betätigt. Es kann vorgesehen sein, daß der Motor unverzüglich abgestellt wird, wenn der Benutzer den Betätigungsschalter losläßt. Dieselbe Wirkung kann beispielsweise durch eine Sensortaste ausgelöst werden.
Der Boden des Koffers ist nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung mit Rippen verstärkt, die infolge ihrer vergrößerten Querschnittsabmessungen dazu geeignet sind, die Lagerpunkte für die Achsen der Rollen zu bilden, über die die Endlosbänder verlaufen. Wenn keine Stützschienen, sondern nur Rollen für die Raupenbänder vorgesehen sind, können beispielsweise ca. 8 bis 10 solcher Rollen jeweils ein Raupenband führen, wobei eine entsprechende Anzahl von Rippen am Bodenteil des Gepäckstücks vorgesehen sein sollte. Der Boden kann als getrenntes Kunststoff teil hergestellt sein, der mit den übrigen Teilen des Koffers verbunden wird.
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-6-
Wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung ein Einkaufsroller ist, den ein Benutzer meist mittels eines Bügels in schräger Lage auf zwei Rädern hinter sich herzieht, befinden sich die wiederum vorzugsweise zwei im Abstand nebeneinander angeordneten Ra.upenbänder an der Seite des Einkaufsrollers, die in der normalen Transportstellung schräg nach unten weist. Anders ausgedrückt handelt es sich um die Seite des Einkaufsrollers, die dann, wenn der Einkaufsroller Stufe für Stufe eine Treppe hinaufgezogen würde, den Vorderkanten der Treppenstufen zugewandt ist.
An dieser Seite hat der erfindungsgemäße Einkaufsroller zweckmäßigerweise einen Rahmen, ein Gestell oder eine durchgehende Wand oder dergleichen Bauelement, das zur Halterung des Raupenfahrwerks, des zugehörigen Elektromotors mit Getriebe und der Akkus geeignet ist, wobei die letzteren Bauteile sich natürlich hinter einer geschlossenen Abdeckung befinden sollten, über die lediglich die Raupenbänder vorstehen.
Zum Treppenfahren wird der Einkaufsroller oder eine ähnliche von Hand mitzuführende kleine Transporteinrichtung in eine solche Schräglage gebracht, daß die Raupenbänder zumindest an einer Treppenvorderkante anliegen. Es ist nicht unbedingt erforderlich, daß die Raupenbänder eine solche Länge haben, daß sie stets an zwei Treppenvorderkanten anliegen, da der Benutzer den Einkaufsroller während des Treppenfahrens an einem Griff führt, wobei die Schräglage des Einkaufsroller durchaus ein wenig variieren kann.
Da der Einkaufsroller beim Treppenfahren zweckmäßiger eine andere Schräglage einnimmt, als dies beim Ziehen des Einkaufsrollers auf einer Ebene für den Benutzer bequem ist, ist der Winkel des Handgriffs vorteilhafterweise einstellbar. Hierzu kann ein U-förmiger Handgriff schwenkbar an dem Gestell etc. angebracht und mit einem Bügel versehen sein, der zur Griffverstellung mehrere Eingriffspositionen für das Gestell haben kann.
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Auch bei dem Einkaufsroller kann die Laufrichtung der Raupenbänder umkehrbar sein, und es kann vorgesehen sein, daß auch die Geschwindigkeit einstellbar ist.
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Mit dem erfindungsgemäßen Einkaufsroller kann auf bequeme Weise, praktisch ohne körperlichen Kraftaufwand eine beträchtliche Last die Treppe hinauf transportiert werden, wobei dies natürlich auch für die umgekehrte Richtung gilt. Da der Einkaufsroller auch beim Treppenfahren bequem mit seinem Handgriff geführt werden kann, können die Raupenbänder verhältnismäßig kurz sein, d.h. sie müssen nur den Zwischenraum zwischen zwei Treppenkanten überbrücken.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsformen mit Bezug auf die Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen auf weitgehend schematische Weise:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Reisekoffers; >
Fig. 2 einen Horizontalschnitt durch den Boden des Koffers gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen Vertikalschnitt durch den Boden des Koffers in Fig. 1 im Bereich der Antriebsrolle;
Fig. 4 einen Vertikalschnitt durch den Kofferboden in einem Führungsrollenbereich;
Fig. 5 einen Vertikalschnitt ähnlich Fig. 4 durch eine weitere Ausführungsform eines Koffers;
Fig. 6 einen Vertikalschnitt ähnlich Fig. 4 durch eine weitere Ausführungsform eines Koffers im aufgeklappten Zustand;
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WO 98/38885 ' PCT/DE98/00636
Fig. 7 einen Vertikalschnitt ähnlich Fig. 6
im geschlossenen Zustand des Koffers;
im geschlossenen Zustand des Koffers;
Fig. 8 eine perspektivische Ansicht eines Einkaufsrollers;
Fig. 9 die Griffstellung des Einkaufsroller gemäß
Fig. 8 beim Treppenfahren;
Fig. 8 beim Treppenfahren;
Fig. 10 Einzelheiten des Raupentriebs des Einkaufsrollers
gemäß Figur 8;
gemäß Figur 8;
Fig. 11 einen Schnitt A/A in Figur 10 und
Fig. 12 einen Schnitt B/B in Figur 10.
Fig. 12 einen Schnitt B/B in Figur 10.
In Figur 1 ist ein Reisekoffer 1 dargestellt, der mit einem Raupenfahrwerk ausgerüstet ist. Der Reisekoffer enthält im Bereich seines Bodens zwei über seine untere Bodenkontur überstehende Raupenbänder 2, die jeweils über eine im rechten Eckbereich des Bodens angeordnete Antriebsrolle 3 und mehrere gleichmäßig voneinander beanstandete kleinere Führungsrollen 4 verlaufen. Eine Andruckrolle 5 sorgt dafür, daß das aus Gummi bestehende Raupenband 2 in Kontakt mit allen Rollen 4 steht.
Obwohl die Antriebsrolle 3 in Figur 1 einen größeren Durchmesser als die Führungsrolle 4 hat, ist bevorzugt, daß alle Rollen die gleiche Größe haben. Weiterhin wird hervorgehoben, daß das Raupenfahrwerk lediglich zwei Rollen als Umlenkrollen an den Endbereichen des Raupenbandes und zur Führung in dem dazwischen liegenden Bereich eine Stütz- oder Gleitschiene haben kann, auf denen das Raupenband gleitet.
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WO 98/38885 PCT/DE98/00636 _
In dem in Figur 1 linken Eckbereich des Kofferbodens sind zwei im Abstand nebeneinander angeordnete, frei drehende Rollen angebracht, auf denen ein Benutzer den Koffer hinter sich herziehen kann, wenn er diesen mittels eines an der rechten Stirnseite 7 angebrachten Klappgriffs 8 nach oben verschwenkt. Selbstverständlich sind diese frei drehenden Rollen 6 nicht unbedingt erforderlich.
Wie Fig. 3 zeigt, steht die Antriebsrolle 3 über ein Planetengetriebe 9 mit einem Elektromotor 10 in Antriebsverbindung, wobei die beiden letztgenannten Bauteile rein schematisch angedeutet sind. Das Planetengetriebe 9 und der Elektromotor sind in einem Gehäuse 11 untergebracht.
Mit erneutem Bezug auf Figur 1 wird angemerkt, daß es zweckmäßiger ist, den Antrieb der Rolle 3 nicht an der Seite des Koffers anzubringen, an der sich der Handgriff 8 befindet, sondern an der dem Handgriff gegenüberliegenden Seite, damit der auf den Treppenkanten aufruhende Abschnitt des Raupenbandes 2 beim Hinauffahren einer Treppe straff gespannt ist.
Der Elektromotor 10 wird von Akkumulatoren mit Strom versorgt, die in einem in Figur 1 schematisch angeordneten Raum 12 im Bereich des Kofferbodens untergebracht sind, der vom Innenraum des Koffers aus zu öffnen ist.
Zur Betätigung des Motors ist im Bereich eines herkömmlichen Koffergriffs 13 an der Oberseite des Koffers 1 ein Druckschalter 14 angeordnet. Durch Niederdrücken des Druckknopfs wird der Motor in Gang gesetzt, der die Führungsrolle 3 und damit das Raupenband 2 solange antreibt, bis der Benutzer des Koffers den Schalter freigibt. Der in Figur 1 abgebildete Koffer kann beispielsweise die Abmessungen 70 cm &khgr; 50 cm &khgr; 20 cm haben, womit der Koffer in der Lage ist, selbsttätig eine Treppe hinauf- und herabzufahren, deren Stufen die üblichen Abmessungen haben.
• ·
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-&Igr;&Ogr;-
Fig. 2 läßt erkennen, daß das Drehmoment des von dem Elektromotor 10 angetriebenen Raupenbandes über eine Welle 15 auf das andere Raupenband übertragen wird, indem die Welle 15 die beiden einander gegenüberliegenden Führungsrollen 16 der beiden Baupen drehfest miteinander verbindet.
Die beiden Gummi-Raupenbänder 2 sind -wie Figur 3 andeutet- als Zahnriemen ausgebildet. Die Rollen 3, 4 und 16 haben an ihrem Umfang eine entsprechende Zahnung.
Der in den Figuren 4 und 5 wiederum nur schematisch dargestellte Kofferboden besteht aus einem mit Querrippen verstärkten Kunststoff teil 17, in dessen Rippen die Achsen 8 der Führungsrollen 4 gehalten sind.
Bei der in Figur 4 dargestellten Ausführungsform ist der Kofferdeckel 19 an der Unterseite eines Randstegs 20 des Kofferbodens mit Scharnieren 21 befestigt. Dies hat zur Folge, daß die Führungsrollen 4 sowie die Antriebsrolle 3 nach innen versetzt sind.
Dies ist bei der Aus führungs form gemäß Fig. 5 vermieden, bei der der Kofferdeckel 22 an einem vertikalen Randsteg 23 des Kofferbodens mittels Scharnieren 24 angebracht ist. Bei dieser Ausführungsform sind die Rollen 4 am seitlichen Rand des Koffers angeordnet. - '
Die Figuren 6 und 7 zeigen den Bereich des Bodens eines aus zwei aufklappbaren Halbschalen 25, 26 bestehenden Koffers, von dessen Raupenantrieb nur eine aus zwei Teilen 27, 28 bestehende Verbindungswelle dargestellt ist. Im aufgeklappten Zustand ist der mit seitlich abstehenden Stiften 29 versehene Kopf des Wellenteils 27 aus einer Hülse 30 ausgetreten, die verschieblich auf dem Wellenteil 28 sitzt, aber drehfest mit dieser verbunden ist, indem seitlich von dem Wellenteil 28 abstehende Stifte 32 Lang-
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WO 98/38885 PCT/DE98/00636
löcher 33 der Hülse 30 durchgreifen. Durch die Langlöcher 33 ist der Bewegungsbereich der Hülse 30 gegenüber dem Wellenteil 28 festgelegt.
·.'■■·
Die Hülse 30 ist durch eine Schraubenfeder 31 in der Darstellung der Figuren 6 und 7 nach rechts vorgespannt, wobei sich die Schraubenfeder 31 an der Stirnfläche der Hülse 30 und anderenends an von dem Wellenteil 28 seitlich abstehenden Stiften 34 abstützt.
Die Hülse 30 hat an ihrem in den Figuren rechten Kopfende eine Eintrittsöffnung für das Kopfende des Wellenteils 27 sowie zwei Randaussparungen 35, in die die seitlich abstehenden Stifte 29 des Wellenteils 27 im Kopplungszustand eingreifen. Dieser drehfeste Kopplungszustand der beiden Wellenteile 27, 28 ist in Figur 7 dargestellt.
Es wird nun auf die Figuren 8 bis 12 Bezug genommen.
Ein Einkaufsroller 36 enthält ein abgewinkeltes Gestell 37, auf dessen in der in Figur 8 dargestellten Ruhestellung horizontaler Auflagefläche ein beispielsweise kastenförmiger Behälter 38 befestigt ist, der auch an dem vertikalen Teil des Gestells 37 anliegt. Der Kasten 38 dient zur Aufnahme von Transportgut.
Unter dem Gestell 37 sind zwei auf einer Achse 39 sitzende Räder
40 angeordnet, auf denen der Einkaufswagen von einem Benutzer hinter sich hergezogen werden kann.
An dem oberen Endbereich des Gestells . 37 ist ein U-förmiger Griff 41 angelenkt, an dem ein Bügel 42 befestigt ist, der zwei Mulden 43, 44 hat, mit denen der Bügel 42 in den oberen Querriegel 45 des Gestells 37 einhängbar ist. Hierdurch wird der Griff
41 gemäß Fig. 8 so ausgerichtet, daß er mit dem vertikalen Teil des Gestells 37 fluchtet, wobei diese Griffstellung zum Fahren
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auf einer Ebene ohne Betätigung des Raupentriebs dient. Beim Treppenfahren mit Raupenantrieb wird die Griffstellung gemäß Figur 9 verwendet, bei der der Bügel mit seinem unteren Muldenpaar 44 in den Querriegel 45 eingreift- ■ * -·
An dem in Figur 8 vertikalen Teil des Gestells 37 ist ein querschnittlich U-förmiges Gehäuse 46 befestigt, das zwei über Uralenkrollen 47, 48 verlaufende Raupenbänder 49, 50 und die hierzu vorgesehenen Antriebsmittel trägt. Die Raupenbänder 49, 50 verlaufen zwischen den Umlenkrollen 47,48 über Stützschienen 51, die mit Teflon beschichtet sind. Die Stützschienen 51 stehen etwas nach außen über den Umfang der Umlenkrollen 47, 48 vor und sind in ihrem Endbereichen leicht gekrümmt ausgebildet.
An der Breitseite des Gehäuses 46 sind eine Motorsteuerung 52 sowie Akkumulatoren 53 angebracht, die in einem gesonderten Gehäuse (nicht dargestellt) untergebracht sind.
Außerdem befindet sich in dem Gehäuse 46 -dessen Abdeckung in Figur 8 weggelassen ist, um die hauptsächlichen Bestandteile des Antriebs des Raupenwerks sichtbar zu machen- ein Elektromotor 54 mit dem zugehörigen Getriebe, der die in Figur 8 rechte untere Umlenkrolle 47 antreibt, wobei das Antriebsmoment von der Welle 55 auf die gegenüberliegende Umlenkrolle 47 übertragen wird.
In der Mitte des U-förraigen Griffs 41 befindet sich ein Drehschalter 56, mit dem je nach Drehrichtung der Elektromotor 54 betätigt werden kann.
Die Figuren 10 bis 12 zeigen weitere Einzelheiten des Gehäuses 46 sowie der Anordnung und Ausbildung der Rollen und des Antriebs. Dabei versteht es sich, daß die Rollen 47, 48 an den Außenseiten von Gehäuseabschnitten 56 überdeckt sind, so daß nur im wesentlichen die auf den Stütz- oder Gleitschienen 51 gleitenden Abschnitte der Raupenbänder 49, 50 freiliegen.
gedruckt mit MIMOSA 09/23/1998 15:03:12
WO 98/38885 PCT7DE98/00636
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß anstelle der Gleit- oder Stützschienen 51 dicht nebeneinander liegende weitere Rollen vorgesehen sein können.
' gedrucKf mit MIMOSA' 03/23/&idiagr;99£&Iacgr;5:&oacgr;3:12
Claims (16)
1. Vorrichtung zum Transportieren von Gegenständen wie Reisekoffer, Einkaufsroller oder dergleichen Vorrichtung, die von Hand mitzuführen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ein elektrisch angetriebenes Raupenfahrwerk mit wenigstens einem Raupenband (2; 49, 50) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Raupenbänder (2; 49, 50) nebeneinander angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Raupenband/die Raupenbänder (2; 49, 50) über mehrere Rollen (3, 4; 16, 47, 48) verläuft/verlaufen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Raupenband/die Raupenbänder (2; 49, 50) über jeweils zwei Rollen (47, 48) und eine Stützschiene (51) verläuft/verlaufen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebskraft eines Elektromotors (10; 54) auf eine Antriebsrolle (3; 47) vorzugsweise eines Raupenbandes übertragen wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Drehmoment von der Antriebsrolle über eine Verbindungswelle (15; 27, 28, 55) auf die gegenüberliegende Rolle des anderen Raupenbandes übertragen wird.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
1. dadurch gekennzeichnet, daß der Elektromotor (10; 54) läuft, solange ein Betätigungsknopf oder Sensor betätigt wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckknopf (14; 56) oder Sensor im Bereich eines Handgriffs (13) der Vorrichtung angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Geschwindigkeit und die Laufrichtung des Raupenbandes/der Raupenbänder (2; 49, 50) einstellbar sind.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Vorrichtung ein Reisekoffer ist, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Raupenband am Boden des Koffers (1) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Eckbereich des Bodens zwei seitlich beabstandete frailaufende Rollen (6) angebracht sind, über die kein Raupenband verläuft.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der. Boden mit Rippen verstärkt ist, die die Lagerpunkte für die Achsen der Rollen enthalten.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden als getrenntes Kunststoffteil hergestellt ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Koffer aus zwei aufklappbaren Halbschalen (25, 26) besteht und daß die Verbindungswelle aus zwei Teilen (27, 28) besteht, die beim Schließen des Koffers kraftschlüssig ineinander greifen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Vorrichtung ein Einkaufsroller ist, dadurch gekennzeichnet, daß das wenigstens eine Raupenband (49, 50) an der Seite des Einkaufsrollers (36) angeordnet ist, an der sich die Einrichtung (41) zum Ziehen des Einkaufsrollers befindet.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Ziehen des Einkaufsrollers ein Handgriff (41) ist, der aus einer zur Ebene der Raupenbänder (49, 50) im wesentlichen parallelen Lage zum Treppenfahren in einen Winkel zur Ausgangslage einstellbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE29880021U DE29880021U1 (de) | 1997-03-06 | 1998-03-04 | Vorrichtung zum Transportieren von Gegenständen wie Reisekoffer und Einkaufsroller |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997109057 DE19709057A1 (de) | 1997-03-06 | 1997-03-06 | Gepäckstück, insbesondere Koffer |
| PCT/DE1998/000636 WO1998038885A1 (de) | 1997-03-06 | 1998-03-04 | Vorrichtung zum transportieren von gegenständen wie reisekoffer und einkaufsroller |
| DE29880021U DE29880021U1 (de) | 1997-03-06 | 1998-03-04 | Vorrichtung zum Transportieren von Gegenständen wie Reisekoffer und Einkaufsroller |
Publications (1)
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