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DE29820704U1 - Tragbare Schutzvorrichtung mit Beleuchtung - Google Patents

Tragbare Schutzvorrichtung mit Beleuchtung

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DE29820704U1
DE29820704U1 DE29820704U DE29820704U DE29820704U1 DE 29820704 U1 DE29820704 U1 DE 29820704U1 DE 29820704 U DE29820704 U DE 29820704U DE 29820704 U DE29820704 U DE 29820704U DE 29820704 U1 DE29820704 U1 DE 29820704U1
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portable protective
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DE29820704U
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VELTE HEINZ ULRICH
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VELTE HEINZ ULRICH
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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    • G09F21/00Mobile visual advertising
    • G09F21/02Mobile visual advertising by a carrier person or animal
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    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D13/00Professional, industrial or sporting protective garments, e.g. surgeons' gowns or garments protecting against blows or punches
    • A41D13/01Professional, industrial or sporting protective garments, e.g. surgeons' gowns or garments protecting against blows or punches with reflective or luminous safety means

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Description

Schutzvorrichtung mit Beleuchtung für Fußgänger und Freizeitsportler
Die Erfindung bezieht sich auf eine tragbare Schutzvorrichtung (Fig. 2), deren Gehäuse (ein= oder doppelwandig) aus einem geeigneten Material besteht (z.B. elastischer, bruchsicherer Kunststoff, etc.).
Dadurch soll der Benutzer vor Verletzungen im Bereich des Bauches oder des Rückens bei Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern oder bei Stürzen geschützt werden.
Die Innenseite des Gehäuses kann mit Schaumstoff oder einein anderen geeigneten Material ausgepolstert sein.
Somit wird neben dem Schutz vor Verletzungen auch ein zusätzlicher Schutz von Organen des Benutzers erreicht, die witterungsempfindlich sind (z.B. der Nieren).
In dem Gehäuse der Schutzvorrichtung ist eine Lichtquelle (Nr. 9, Bild 6) eingebaut, deren Bestandteile und Funktionsweise der einer herkömmlichen Taschenlampe gleichen.
Im Gehäuse der vorderen Schutzvorrichtung (Fig. 2) sind die Stromversorgungselemente untergebracht.
Der Strom für die Beleuchtung der hinteren Schutzvorrichtung (Fig. 3) wird dann mit einem entsprechenden elastischen Kabel (Nr. 4, Bild 9) zu deren Lichtquelle (Nr. 19, Bild 9) geleitet.
Je nach Umsetzung der Erfindung können die Stromversorgungselemente auch in der hinteren Schutzvorrichtung (Fig. 3) untergebracht sein und mit dem entsprechenden Kabel zur vorderen Schutzvorrichtung (Fig. 2) und deren Lichtquelle (Nr. 9, Bild 6) geleitet werden. In Betracht kommt außerdem, daß jede Schutzvorrichtung ihre eigenen Stromversorgungselemente hat.
Die Stromversorgungselemente bestehen entweder aus Batterien oder Akkus, die durch eine verschließbare Öffnung an der Innenseite der jeweiligen Schutzvorrichtung (Nr. 5, Bild 5) ausgetauscht werden können.
Ein Einsatz alternativer Energiequellen (z.B. Solarenergie, etc.) ist ebenfalls möglich.
Die Lichtquellen werden mit einem Schalter ein- bzw. ausgeschaltet, der sich an der Schutzvorrichtung befindet, in der auch die Stromversorgungselemente untergebracht sind (Nr. 7, Bild 5).
In der Lichtaustrittsrichtung der hinteren Schutzvorrichtung (Fig. 3) wird die Lichquelle (Nr. 19, Bild 9) mit einer roten Kunststoffseheibe abgedeckt, die teilweise mit einem Rückstrahler versehen sem kann, und aus der eine gleichmäßige Lichtverteilung gewährleistet ist.
In der Lichtaustrittsrichtung der vorderen Schutzvorrichtung (Fig. 2) wird die Lichtquelle, die hier eine Niedervolt-Halogenlampe sein kann, die in einem Reflektor angeordnet ist, mit einer farblosen, strukturierten Kunststoffscheibe abgedeckt, die den Lichtaustritt so verteilt, daß der Benutzer der Erfindung sowohl eine ausreichende Sicht an dunklen Tageszeiten hat, als auch eventuell auftretenden Gegenverkehr und andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.
Die Schutzvorrichtungen werden an der Vorderseite, bzw. an der Rückseite des Körpers oberhalb der Hüfte getragen (Bild 13).
In den Schutzvorrichtungen sind öffnungen angebracht (Nr. 6, Bild 5), mit denen sie an einem Gurt oder Gürtel (Bild 1, Fig. 1) befestigt werden können.
Dieser Gurt oder Gürtel, der aus einem geeigneten, strapazierfähigem Material (z.B. Nylon, Leder, Gummi,etc.) besteht, wird seitlich mit einem herkömmlichen Verschluß (z.B. Klett, Schnalle, etc./ Nr.2, Bild 1) verschlossen.
Er muß für den Benutzer individuell verstellbar sein.
An seiner Ober- oder Unterkannte sind Schlaufen angebracht (Nr. 3, Bild 1), durch die durch die das Stromkabel für die Stromversorgung der betreffenden Lichtquelle (Nr. 4, Bild 9)
hindurchgeführt wird.
Eine kompakte Bauweise, bei der die vordere Schutzvorrichtung (Fig. 2) und die hintere Schutzvorrichtung (Fig. 3) mit Hilfe eines verstellbaren Bandes oder Gurtes (Nr. 1, Bild 11) zu einem Bauteil zusammengefaßt werden, ist ebenfalls möglich (Bild 11).
Speziell fur Rollschuh- und Rollerskatesfahrer, sowie für Radsportler, deren Rennrad keine Beleuchtung besitzt, sind die Schutzvorrichtungen sind die Schutzvorrichtungen für Fußgängerund Jogger (Fig. 2 u. 3) mit einigen Zusatzeinrichtungen ausgestattet:
-Sowohl die vordere als auch die hintere Schutzvorrichtung (Fig. 4 u. 5) verfügen über Blinklichter (s. Bild 3).
-EHe hintere Schutzvorrichtung (Fig. 5) kann eine zusätzliche Lichtquelle enthalten, die als Stopplicht genutzt werden kann (Nr. 20, Bild 10).
-Die Blinklichter der hinteren und vorderen Schutzvorrichtungen (Fig. 4 u. 5), sowie das eventuell vorhandene Stopplicht in der hinteren Schutzvorrichtung (Nr. 20, Bild 10), werden mit Hilfe einer Kabelfernbedienung (Fig. 6, Bild 3 u. 4) betätigt. Bei der Kabelfembedienung wird das elastische Verbindungskabel zur Schutzvorrichtung (Nr. 10, Bild 3 u. 4) an Oberarm und Unterarm mit entsprechenden Halterungen (z.B. Klett, etc. /Nr. 12, Bild 3) befestigt.
Die Kabelfernbedienung selbst wird wie ein Handschuh auf die linke Hand aufgezogen und somit befestigt (Bild 4). Der Einsatz einer Funkfembedienung ist ebenfalls möglich. Der Knopf der Kabelfembedienung für den Blinker links (Nr. 13, Bild 4) wird mit dem linken Zeigefinger betätigt, der für das eventuell vorhandene Stopplicht (Nr. 14, Bild 4) wird mit dem linken Mittelfinger betätigt und der für den Blinker rechts (Nr. 15, Bild 4) wird mit dem linken Ringfinger betätigt.
Das Verbindungskabel (Nr. 10, Bild 3 u. 4) wird mit seinem Stecker in die Steckdose der entsprechenden Schutzvorrichtung gesteckt (Nr. 11, Bild 7).
-Die Leuchtenköpfe (Nr. 25, Bild 16) der vorderen Schutzvorrichtung (Fig. 4), sowie der hinteren Schutzvorrichtung (Fig. 5), können auf einer beweglichen Achse (Nr. 24, Bild 16) so angebracht sein, daß die Lichtquellen auch dann einen gleichmäßigen Lichtaustritt haben, wenn der Benutzer sich nach vorne beugt, um z.B. Schwung zu holen oder beim Herabrollen eines Gefälles seine Aerodynamik zu verbessern.
Eine kleine Spiralfeder (Nr. 26, Bild 16) an der beweglichen Achse (Nr. 24, Bild 16) soll dafür sorgen, daß die Leuchtenköpfe (Nr. 25, Bild 16) bei rhytmischen, schwungvollen Bewegungsabläufen nicht ständig schaukeln, und so die Wirkungsweise der Erfindung beeinträchtigt wird.
Um diesen Effekt zu nuancieren, können an der Unterseite der Leuchtenköpfe kleine Gewichte befestigt werden.
Damit den Leuchtenköpfen eine ausreichende Bewegungsfreiheit zur Verfügung steht, müssen in den Gehäusen der vorderen und hinteren Schutzvorrichtungen entsprechende Hohlräume (Nr. 27, Bild 16) vorhanden sein.
Die Schutzvorrichtungen für Rollschuh- und Rollerskatesfahrer, sowie für Radsportler (Fig. 4 u. 5) können wie auch die Schutzvorrichtungen für Fußgänger und Jogger (Fig. 2 u. 3) in einer kompakten Bauweise hergestellt werden (Bild 12).
Begründung der Erfindung
Der Grundgedanke fiir diese Erfindung liegt darin, den Menschen das sichere Ausüben von bestimmten Tätigkeiten an dunklen oder trüben Tageszeiten zu ermöglichen. Gerade Freizeitsportler, wie Fahrer von Inline- oder Rollerskates, haben das Manko, ihre faszinierende Sportart nur bei Tageslicht durchführen zu können.
Die Sicherheit im Straßenverkehr kann deutlich gesteigert werden, wenn soviele Verkehrsteilnehmer wie möglich, vor allem nach dem Einsetzen der Dunkelheit, eigene, gut sichtbare Lichtquellen besitzen.
Es sind oft genug die schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie z.B. Jogger oder Fußgänger, die bei Dunkelheit aufgrund ihrer mangelhaften optischen Kennzeichnung in Unfälle mit Kraftfahrzeugen verwickelt werden.
Hier bieten auch fluoriszierende Streifen an der Kleidung keinen optimalen Schutz, weil Autofahrer, die durch Gegenverkehr geblendet werden, diese Streifen erst sehr spät sehen.
In vielen Fällen zu spät.
Inline-Skates können sehr hohe Geschwindigkeiten erreichen.
Sie werden dabei nicht selten auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder auf Radwegen benutzt.
Ein mit der Erfindung ausgestatteter Inline-Skater kann von anderen Verkehrsteilnehmern frühzeitig erkannt werden, Zusammenstöße sind vermeidbar.
Auch Radfahrer können von dieser Erfindung profitieren.
Ein modernes Rennrad ist mit sämtlichen technischen Raffinessen ausgestattet, eine lebenswichtige Beleuchtung sucht man an diesen Sportgeräten allerdings vergeblich. Ein Radfahrer, der mit einem solchen Rennrad eine längere Fahrt einplant und durch unvorhergesehene Stopps seine Zeitplanung nicht einhalten kann, kommt sehr schnell in die gefährliche Situation, unbeleuchtet in die Dunkelheit hinein zu fahren.
An diesen Situationen und der Tatsache das der Straßenverkehr parallel mit der Anzahl der Freizeitsportler kontinuierlich zunimmt, kann man die Notwendigkeit dieser Erfindung erkennen.
Die Erfindung kann je nach Umsetzung einige erfreuliche Nebeneffekte haben.
Frauen, die aufgrund ihres Arbeitsortes oder durch Ausübung ihrer Freizeitaktivitäten öfter bei Dunkelheit unbeleuchtetes Gebiet durchqueren müssen, werden sich z.B.
sicherer fühlen, wenn sie die Erfindung benutzen.
An kalten Tagen kann ein empfindlicher Mensch, der sich schnell bewegt, durch den eisigen Wind eine Schädigung seiner Nieren herbeifuhren.
Hier kann die Erfindung wie ein schützender Nierengurt wirken.
Die Erfindung kann auch im Bergbau, beim Wachschutz, bei den Feuerwehren und im Polizeidienst Verwendung rinden.
Also überall dort, wo man auch dann eine ausreichende Beleuchtung benötigt, wenn man alle Hände voll zu tun hat.
Bezugszeichen-Liste
1. Verstellbares Band oder Gurt
2. Verschluß
3. Schlaufen
4. Stromkabel
5. Öffnung zum Austausch der Stromversorgungselemente
6. Öffnungen zum Befestigen der Schutzvorrichtung an einem Gurt oder Gürtel
7. Ein- /Aus-Schalter
8. Steckdose für Stromkabel
9. Beleuchtung in vorderer Schutzvorrichtung
10. Verbindungskabel
11. Steckdose fur Verbindungskabel
12. Halterung (z.B. Klett, etc.)
13. Taste fiir Blinker links
14. Taste für Stopplicht
15. Taste für Blinker rechts
16. Blinklicht vorne rechts (Fig. 4)
17. Blinklicht vorne links (Fig. 4)
18. Stecker von Stromkabel
19. Beleuchtung in hinterer Schutzvorrichtung
20. Stopplicht (Fig. 5)
21. Blinklicht hinten rechts (Fig. 5)
22. Verstellmöglichkeit
23. Glühbirne
24. bewegliche Achse
25. Leuchtenkopf
26. Spiralfeder
27. Hohlraum

Claims (13)

  1. Sprüche
    I. Tragbare Schutzvorrichtung mit Beleuchtung (Fig.2), bestehend aus einem Stromversorgungselemente aufnehmenden Gehäuse,einem über ein Kabel mit dem Gehäuse verbundenen Leuchtenkopf (25), in dem eine Lichtquelle und ein Reflektor angeordnet sind, und einem verstellbaren Band (1), Gurt oder Gürtel (Fig. 1) zum Befestigen am Körper, dadurch gekennzeichnet, daß das Material, aus dem das Gehäuse besteht, elastisch und bruchsicher ist. Die Beleuchtung ist in ihrer Funktionsweise mit einer herkömmlichen Taschenlampe vergleichbar.
  2. 2. Tragbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenseite des Gehäuses der Schutzvorrichtung mit einem geeigneten Material ausgepolstert ist.
  3. 3. Tragbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
    daß in der Lichtaustrittsrichtung die Lichtquelle, die eine Niedervolt-Halogenlampe sein kann, mit einer strukturierten Kunststoffscheibe abgedeckt wird, die den Lichtaustritt so verteilt, daß der Benutzer der Erfindung sowohl eine ausreichende Sicht an dunklen Tageszeiten hat, als auch eventuell auftretenden Gegenverkehr sowie andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.
  4. 4. Tragbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzvorrichtung keine eigenen Stromversorgungselemente hat, sondern mittels eines elastischen (spiralförmig gewundenen) Stromkabels (4) und einem daran befestigten Steckers von der Schutzvorrichtung, in die die Stromversorgungselemente eingebaut sind, den benötigten Strom für die Beleuchtung herleitet.
  5. 5. Tragbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle in der Lichtaustrittsrichtung mit einer roten Kunststoffscheibe abgedeckt wird, die teilweise mit einem Rückstrahler versehen sein kann, und aus der eine gleichmäßige Lichtverteilung gewährleistet ist (Fig.3).
    Diese Schutzvorrichtung wird am Rücken oberhalb des Gesäßes getragen. Die Lichtquelle muß hierbei nicht in einem Reflektor angeordnet sein.
  6. 6. Tragbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich auf der Ober- oder Unterkante des elastischen Gurt, Gürtel oder Bandes Schlaufen (3) befinden, durch die ein Stromkabel geführt und somit befestigt werden kann.
  7. 7. Tragbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß neben der Beleuchtung noch zusätzliche Blinklichter (16,17,21) eingebaut sind.
  8. 8. Tragbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Lichtquelle in den Leuchtenkopf integriert wird, die als Stopplicht (20) genutzt werden kann.
  9. 9. Tragbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Steckdose (8) für den Stecker gemäß Anspruch 4 besitzt.
  10. 10. Tragbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 7 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß in die Schutzvorrichtung eine Steckdose für eine Kabelfernbedienung (11) zur Bedienung der Funktionselemente (Blinker l/r, sowie Stopplicht) eingebaut ist. 50
  11. I1. Tragbare Schutzvorrichtung nach Anspruch 7, 8 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtenkopf (25) an einer beweglichen Achse (24) befestigt ist.
    Die Dynamik der Beweglichkeit des Leuchtenkopfes kann durch eine Spiralfeder (26) an der Achse, sowie mit kleinen Gewichten an verschiedenen Seiten des Leuchtenkopfes nuanciert werden.
    Das Gehäuse der Schutzvorrichtung muß dann einen ausreichenden Hohlraum (27) für
    die Bewegungsdynamik des Leuchtenkopfes enthalten.
  12. 12. Eine Kabelfembedienung (Fig.6), die wie ein Handschuh auf die Hand gezogen wird und deren Knöpfe für den linken Blinker (13), das eventuell vorhandene Stopplicht (14) sowie für den Blinker rechts (15) mit den entsprechenden Fingern auf der Innenseite der Hand bedient werden (Bild 4).
    Das Kabel (10) der Kabelfernbedienung ist elastisch (spiralförmig gewunden) und wird
    mit entsprechenden Halterungen (12) an Oberarm und Unterarm befestigt.
    Das Kabel wird mit seinem Stecker in die Steckdose der nach Anspruch 10 beschriebenen Schutzvorrichtung gesteckt, womit die Verbindung zwischen der Fernbedienung und den Funktionselementen (Blinker l/r, Stopplicht) hergestellt ist.
  13. 13. Eine Funkfernbedienung, die wie ein Handschuh auf die Hand aufgezogen wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sender in die Funkfernbedienung eingebaut ist und ein Empfänger in der Schutzvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9 integriert ist und mit den Funktionselementen (Blinker I/r, Stopplicht) verbunden ist.
    Die Bedienung der Funkfernbedienung ist identisch mit der Kabelfernbedienung, die
    unter Anspruch 12 beschrieben ist.
    Die Übermittlung der Befehle kann außer durch Funkwellen noch mit Hilfe von UV- Lichtsignalen erfolgen.
DE29820704U 1998-11-19 1998-11-19 Tragbare Schutzvorrichtung mit Beleuchtung Expired - Lifetime DE29820704U1 (de)

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