DE29819707U1 - Vorrichtung zum Plazieren eines haftenden Labels auf einer Compact Disk - Google Patents
Vorrichtung zum Plazieren eines haftenden Labels auf einer Compact DiskInfo
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- B65C9/265—Devices for applying labels manually operable specially adapted for compact discs
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Description
Vorrichtung zum Plazieren eines
haftenden Labels auf einer Compact Disk
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Plazieren eines
haftenden Labels auf einer Compact Disks (CD) nach dem Oberbegriff von
Anspruch 1.
Der Vertrieb von CDs, die auch als Laserdisk bekannt sind, in Form von Musik-CDs
wie auch als CD-ROM-Produkte ist weit verbreitet. In den letzten Jahren sind zunehmend selbst-beschreibbare CDs aufgekommen, wie beispielsweise die
Produkte von SONY, 3M und KODAK. Diese CDs können verwendet werden, um Daten zu archivieren und/oder Software beispielsweise zu
Demonstrationszwecken zu verteilen. Mit dieser neuen Möglichkeit der selbstbeschreibbaren
CDs ist bei den Benutzern der Bedarf entstanden, diese CDs auch selbst mit einem eigenen Etikett (Label) zu versehen, nachdem sie beschrieben
wurden. Das Interesse an einem entsprechenden Etikett erklärt sich dadurch, daß der Dateninhalt der beschriebenen CDs sich nicht mehr ohne weiteres feststellen
läßt, nachdem sie beschrieben wurden, weil es kein allgemein verfügbares, visuelles Verfahren zum Feststellen des Inhalts einer CD gibt, ohne die
Speicherkapazität zu vermindern.
Zwar sind Hersteller von großen Mengen von identischen CDs in der Lage, ihre
CDs mit solchen Identifizierungsinformationen zu versehen, beispielsweise durch
Aufmalen, Aufdrucken oder Aufgetragen beispielsweise von Schichten aus
haftender Tinte oder Pigmenten, die auf die Oberfläche der CD aufgebracht werden, doch sind diese Verfahren im allgemeinen für Hersteller von CDs, die
erst vom Benutzer beschrieben werden, nicht praktizierbar.
Auf der Seite der Benutzer von beschreibbaren, aber noch nicht etikettierten CDs
stellt sich das Problem, daß für kleine Mengen von CDs, die bekannten Verfahren zum Bedrucken oder Bemalen der Label zu viel Zeit in Anspruch nehmen und
einen beträchtlichen Aufwand mit einer speziellen Ausrüstung erfordern. CD-Bedruckungsgeräte
sind teuer und erfordern im allgemeinen große Produktionsläufe.
Ein anderes bekanntes Verfahren zum Labein von CDs verwendet das direkte
Aufdrucken unter Verwendung von einem Tintenstrahlsystem auf die Oberfläche einer CD. Dieses Verfahren stellt einen speziellen Träger für die CD bereit, welcher
unter Verwendung eines konventionellen Tintenstrahldruckgerätes bedruckt wird. Das Verfahren hat die bekannten Nachteile der Tintenstrahltechnik,
einschließlich der Probleme mit herkömmlichen Tinten, wie beispielsweise Verschmieren, Auslaufen, Mangel an Kratzfestigkeit auf der CD-Oberfläche und
ähnlichem. Das Bedrucken mit einem Tintenstrahl ist zudem auch relativ langsam.
Tintenmarkierer können zwar verwendet werden, um CDs direkt zu markieren,
doch ist dies optisch unattraktiv und kann Schäden auf der CD durch Verletzen
der Beschichtung, welche die CD schützt, führen, weil Permanent-Tintenmarkierer oft aggressive Lösungsmittel in der Tinte umfassen.
Um die obigen Probleme zu vermeiden, bieten Hersteller wie beispielsweise
Avery Dennison, Avery Division, Diamond Bar CA selbsthaftende Label mit Kontaktklebern an. Jedoch können durch eine fehlerhafte Plazierung des
selbsthaflenden Labels auf der CD, insbesondere bei Verwendung in Datentransfers
mit hoher Geschwindigkeit (z.B. in Audio-CDs) und Aufzeichnungsverfahren mit hoher Informationsdichte (z.B. in Digital Video
Disk, DVD) Lese- bzw. Schreibfehler auftreten und/oder die Antriebsmotoren für
die CD können durch die Unwucht der CD Schaden erleiden.
Allgemein haben Kontaktkleber, die auf Labels aufgebracht werden, eine starke
Haftung, selbst wenn sie nur unter leichtem Andruck angebracht werden. Vorsicht beim Anlegen von Druck auf die CD ist geboten, weil einerseits das Label sich
beim Andrücken nicht verschieben oder rollen soll, aber anderseits die CD nicht beschädigt werden soll.
Aus der UK 2 305 907A von Grossman ist eine Vorrichtung zum Plazieren von
Labein auf einer CD bekannt, worin ein Positionierteil in Form eines zweiteiligen
Zylinderteils zum Ausrichten der CD in bezug auf das Label vorgesehen ist. Die CD ruht auf einer Schulter, die durch den Übergang vom ersten zum zweiten Teil
des Zylinders bereitgestellt wird. Durch Herabdrücken des Zylinders wird die CD in Kontakt mit einem Label gebracht, das auf einer Basis mit der haftenden Seite
nach oben liegt. Der Zylinder wird durch eine Schraubenfeder vorgespannt, die eine Rückstellkraft bereitstellt, um die CD mit dem anhaftenden Label nach dem
Kontaktieren von der Basis abzuheben. Die bekannte Vorrichtung eignet sich für das Labein von kleinen Mengen von selbst beschriebenen CDs.
Nachteilig an der Vorrichtung von Grossman ist, daß eine Feder verwendet wird,
um die Rückstellkraft bereitzustellen. Bei einer Feder ist die Rückstellkraft per
Definition immer streng proportional zur Auslenkung der Feder, d.h. im Falle einer Schraubenfeder, proportional zur Wegstrecke, um welche die
Schraubenfeder zusammengedrückt bzw. auseinandergezogen wird. Bei einer Feder besteht daher eine lineare Beziehung zwischen Rückstellkraft und
Wegstrecke der Auslenkung.
Folglich muß bei der Vorrichtung von Grossman mit fortschreitender Annäherung
der CD an das Label eine linear ansteigende Kraft aufgewendet werden, die im Moment der Kontaktierung von CD und Label beträchtlich sein kann und eine
genaue Steuerung des tatsächlich auf die CD angewendeten Andrucks im Moment des Kontaktierens erschwert.
Zudem erfordert die aus UK 2 305 907A von Grossman bekannte Lehre einen
zweiteiligen und teilweise hohlen Aufbau des Zylinders, um ein Gehäuse mit einer Führung und einen Anschlag für die Feder zu bilden, was einen vermehrten
Aufwand bei der Herstellung der Vorrichtung verlangt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Plazieren
von haftenden Labein auf einer CD anzugeben, die einfach aufgebaut und somit
preisgünstig in der Herstellung ist und dennoch erlaubt, das Label auf der CD gleichmäßig und zuverlässig aufzubringen, ohne daß die CD durch eine
unerwünscht hohe Andrückkraft Gefahr läuft, beschädigt zu werden.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit dem Merkmal von Anspruch
1. Vorteilhafte Ausfuhrungsformen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung umfaßt ein nicht-lineares Rückstellelement,
das eine nicht-lineare Rückstellkraft auf das Positionierteil ausübt, um die CD mit
dem anhaftenden Label von der Basis abzuheben. Eine nicht-lineare Rückstellkraft ist eine Rückstellkaft, die nicht proportional zur Auslenkung ist.
Der Vorteil einer solchen nicht-linearen Rückstellkraft liegt darin, daß es nicht auf
den Abstand zwischen CD und Label vor dem Zusammenbringen der beiden
ankommt, weil die Rückstellkraft nicht linear von der Wegstrecke abhängt, die
zurückgelegt werden muß, um die CD an das Label anzunähern. Dadurch ist es möglich, ein Rückstellelement bereitzustellen, das eine genauere Steuerung des
Andrucks bei der Kontaktierung von CD und Label erlaubt.
Vorteilhaft soll das Rückstellelement so gestaltet sein, daß die Rückstellkraft
während der Annäherung der CD an das Label nicht oder nur gering zunimmt, wodurch der Andruck bei der Kontaktierung nicht mehr von der zurückgelegten
Wegstrecke und somit nicht mehr vom Abstand zwischen der Schulter, auf welcher die CD aufliegt, und der Basis, aufweicher das Label aufliegt, ankommt.
Vorteilhaft ist das Rückstellelement so gewählt, daß es auch nach einer größeren
Zugbelastung wieder elastisch in seine ursprünglich Form zurückkehrt und weiterhin eine im wesentlichen unveränderte Rückstellkraft bereitstellt.
Vorteilhaft ist das Rückstellelement so gewählt, daß es auch bei größerer
Zugbelastung nicht auseinanderreißt oder bricht. Dadurch kann es auch verwendet werden, um eine einfache, aber dennoch schwer trennbare Verbindung zwischen
dem Positionierteil und der Basis zu schaffen.
Das Rückstellelement gemäß der Erfindung ist vorteilhaft ein schwammartiges
Rückstellelement, beispielsweise aus einem geeigneten Schaumstoff, in welchem u.a. Reibungskräfte die Rückstellkraft vermindern. Schaumstoff hat den Vorteil,
daß er leichtgewichtig und billig ist. Zudem gibt es sehr preisgünstige Schaumstoffe, die praktisch reißfest sind und sich auch nach einer großen
Belastung nicht irreversibel verformen. Ein solches Rückstellelement kann zur Verbindung von Basis und Positionierteil verwendet werden, indem
beispielsweise jeweils ein Ende des Rückstellelementes mit dem Positionierteil bzw. der Basis verbunden wird.
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform einer Vorrichtung gemäß
der Erfindung mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in welchen
Fig. 1 eine aufgelöste, perspektivische Ansicht einer Vorrichtung gemäß der
vorliegenden Erfindung ist;
Fig. 2A und 2B aufgelöste Ansichten sind, die die Anbringung eines
schwammartigen Rückstellelementes an das Positionierteil zeigen;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung
zeigt, die fertig zusammengebaut und bereit zum Gebrauch ist;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht ist, die das Entfernen des Labels von seiner
Trägerfolie zeigt;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung gemäß der Erfindung mit
einem auf der Basis angeordnetem Label zeigt;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung mit
einer CD, die über einem daran anzuhaftendem Label zentriert ist, zeigt;
Fig. 7 den Vorgang zeigt, wie ein Label mit Hilfe der Vorrichtung gemäß der
Erfindung an der CD angebracht wird;
Fig. 8 die Aufsicht auf ein Anpreßelement zeigt, mit welchem ein Berühren der
CD durch den Benutzer vermieden werden kann;
Fig. 9 eine Unteransicht des Anpreßelementes von Fig. 8 zeigt;
Fig. 9 eine Unteransicht des Anpreßelementes von Fig. 8 zeigt;
Fig.ro eine Seitenansicht in Vergrößerung des Anpreßelementes von Fig. 8 und
9 zeigt.
Eine Vorrichtung zum Plazieren eines haftenden Labels L auf einer CD gemäß der
Erfindung ist in Fig. 1 allgemein durch das Bezugszeichen 10 bezeichnet.
Die Vorrichtung 10 umfaßt drei Grundelemente: eine Basis 12, ein Rückstellelement 16 und ein Positionierteil 22.
Die Basis 12 ist zylindrisch ausgebildet und weist eine kreisrunde Mittenöffiiung
14 in einem Oberseitenbereich, auf welchem das Label aufgelegt wird, auf.
Das Rückstellelement 16 ist aus Schaumstoff gebildet und hat ebenfalls eine
zylindrische Form. Auf einer Seite weist das Rückstellelement 16 eine haftende
Fläche 18 auf, welche durch Ablösen einer Abdeckfolie 20 freigelegt wird und
mit einem geeigneten Haftmittel versehen ist (siehe Fig. 2A). Die Folie 20 kann eine Lasche (nicht gezeigt) aufweisen, um das Rückstellelement 16 vor dem
Zusammenbau der Vorrichtung 10 an einer Packung zu befestigen, so daß es nicht
verloren geht. Mit der haftenden Fläche 18 kann das Rückstellelement 16 vom
Benutzer an den Boden des Positionierteils angeklebt werden.
Das Positionierteil 22 weist einen ersten Abschnitt 24 auf, dessen
Außenabmessung im wesentlichen gleich der Innenabmessung der Mittenöffiiung 14 in dem Basisteil 12 entspricht. Weiterhin umfaßt das Positionierteil 22 noch
einen zweiten Abschnitt 26, dessen Außenabmessung im wesentlichen der Innenabmessung der Mittenöffiiung in der CD entspricht.
Der erste und zweite Abschnitt 22 bzw. 26 sind miteinander koaxial verbunden, so
daß durch den Unterschied zwischen dem ersten und dem zweiten Durchmesser eine Schulter 28 gebildet wird. Die Außenabmessung des zweiten Abschnitts 26
ist in der gezeigten Ausführungsform kleiner ist als die Außenabmessung des ersten Abschnitts 22.
Die ersten und zweiten Abschnitte 24 und 26 sind in der vorliegenden
Ausführungsform zylinderförmig ausgebildet, d.h. mit einer runden Querschnittsform, doch können sie auch andere Querschnittsformen annehmen,
wie beispielsweise Dreiecksformen oder Stemformen.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, wird die Vorrichtung 10 zusammengebaut, indem die
Basis 12 auf eine flache Oberfläche S gesetzt wird und das Rückstellelement 16, das am Boden des Positionierteils 22 anhaftet, in die Mittenöffhung 14 der Basis
12 eingesetzt wird, so daß das Rückstellelement 16 auf der Oberfläche S aufsitzt.
In der gezeigten Ausführungsform ist die Basis 12 unten, d.h. gegenüber dem
Oberseitenbereich, offen, doch kann die Basis 12 selbstverständlich auch mit einer
Bodenplatte (nicht gezeigt) versehen werden, so daß es keiner flachen Oberfläche
S mehr bedarf. In diesem Fall kann das Rückstellelement 16 an dem der haftenden Fläche 18 gegenüberliegenden Ende mit einer zweiten haftenden Fläche (nicht
gezeigt) versehen sein, mit welcher es an der Bodenplatte befestigt werden kann,
so daß eine Verbindung von Basis 12 und Positionierteil 22 durch das Rückstellelement 16 hergestellt ist.
Das bedrucktes Label L mit einer Mittenöffhung H wird von einer Trägerfolie SH
abgelöst und mit der bedruckten Seite nach unten und der haftenden Seite nach oben auf den Oberseitenbereich der Basis 12 in der Weise aufgelegt, daß die
Mittenöffhung H des Labels über der Mittenöffhung 14 in dem Oberseitenbereich zu liegen kommt. Das Positionierteil 22 wird mit dem ersten Abschnitt 24 durch
das Loch H in dem Label L geführt, wodurch das Label L auf der Basis 12 in Bezug das Positionierteil 22 und somit in Bezug auf den zweiten Abschnitt 26
zentriert wird.
Eine CD oder eine DVD kann dann auf die Schulter 28 des Positionierteils 22 aufgelegt
werden, so daß der zweite Abschnitt 26 sich durch die Mittenöffhung der CD erstreckt. Die CD bzw. DVD ist mit dem Bezugszeichen D in den Figuren 6
und 7 bezeichnet. Die Seite der CD, die mit dem Label versehen werden soll, muß zur Basis 12 und dem daraufliegenden Label L gewendet sein. Die CD kann dann
durch Pressen auf den datenfreien Raum M nach unten in Richtung Label gedrückt werden, wie dies in Fig. 7 gezeigt ist, wobei vorteilhaft mit den Fingern
Druck an mehreren Stellen ausgeübt wird, bis die CD in Kontakt mit dem Label L
kommt. Der Abschnitt 26 des Positionierteils 22 hält die CD in bezug auf das
Label L zentriert.
Das Rückstellelement 16 übt eine nicht-lineare Rückstellkraft auf das
Positionierteil und somit die CD aus, bis die CD und das Label sich kontaktieren
und aneinander haften. Beim Loslassen wird das Positionierteil 22 durch das Rückstellelement 16 in die ursprüngliche Position vor dem Zusammendrücken
zurückgebracht, wodurch die CD mit dem anhaftenden Label von der Basis 12 abgehoben wird.
Die .Basis 12 kann mit einer nicht-kratzenden Oberfläche, beispielsweise einem
Filzbelag, auf dem Oberflächenbereich versehen sein, um ein Verkratzen des Labels zu verhindern. Die Basis 12 kann mit einer Wandung 30 versehen sein, die
an ihrer Unterseite an einer Bodenplatte (nicht gezeigt) anliegt, so daß die Basis
12 von unten durch die Bodenplatte geschlossen ist.
Die der Bodenplatte (nicht gezeigt) gegenüberliegende Seite der Basis 12, auf
welcher das Label L aufliegt, kann eine so dicke Wandstärke aufweisen, daß der zweite Abschnitt 24 des Positionierteils 22 sicher geführt wird. Alternativ kann
eine Röhre (nicht gezeigt) in der Basis 12 vorgesehen werden, in welchem das Positionierteil 22 gleitet. Die Innenabmessung der Röhre entspricht daher der
Innenabmessung der Mittenöffiiung 14. Schließlich kann die Oberfläche der Basis 12, auf welcher das Label L liegt, leicht gebogen sein, vorteilhaft in einer
konvexen Form von der Mittenöffiiung 14 zum äußeren Umfang der Basis 12, so daß der Kontakt zwischen der CD und dem Label zuerst in der Mitte erfolgt und
dann fortschreitend in radialer Richtung vom Mittenöffiiung 14 zum Umfang reicht, wodurch sich Luftblasen oder Verwerfungen des Labels besser vermeiden
lassen.
In Bezug auf die Fig. 8 bis 10 ist ein Anpreßelement 32 mit einer Mittenöffiiung
34 gezeigt, das auf den zweiten Abschnitt 26 aufgesetzt werden kann und verwendet werden kann, um die CD nach unten auf das haftende Label L zu
drücken, ohne daß die CD mit den Fingern berührt werden muß. Das Anpreßelement 32 kann mit radialen Armen 36 versehen sein, auf welche die
Finger eines Benutzers drücken können, um die CD in Kontakt mit dem Label L zu bringen. Die Unterseite 40 des Anpreßelementes 32 kann eine dünne, kleinere
hohle Scheibe 42 umfassen, die mit inneren, radialen Armen 42 versehen ist, um
einen Abstand zwischen dem Anpreßelement 32 und der CD im Bereich, in welchem die CD mit Daten beschrieben ist, zu verhindern. Die radiale
Ausdehnung der Arme 42 entspricht der Ausdehnung eines datenfreien Raums M auf der CD.
10
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Claims (1)
- 3. November 1998
NEATO (UK) Limited N28042 AL/MS/cpSchutzansprüche1. Vorrichtung zum Plazieren eines haftenden Labels auf einer Compact Disk, wobei die Compact Disk eine erste Mittenöffhung aufweist und das haftende Label (L) eine zweite Mittenöffhung (H) aufweist und wobei die erste Mittenöffhung kleiner als die zweite Mittenöffhung (H) ist, umfassendein Positionierteil (22) mit einem ersten Abschnitt (24), dessen Außenabmessung im wesentlichen der Innenabmessung der zweiten Mittenöffhung (H) entspricht, und einem zweiten Abschnitt (26), dessen Außenabmessung im wesentlichen der Innenabmessung der ersten Mittenöffhung entspricht, undeine Basis (12) mit einem Oberseitenbereich, auf welchem das Label (L) angeordnet werden kann, und einer Mittenöffhung (14) in dem Oberseitenbereich, die im wesentlichen gleich groß ist wie die zweite Mittenöffhung (H), so daß der erste Abschnitt (24) durch die Mittenöffhung (14) in dem Oberseitenbereich und die zweite Mittenöffhung (H) führbar ist,gekennzeichnet durchein Rückstellelement (16), das eine nicht-lineare Rückstellkraft auf das Positionierteil (22) ausübt.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das nichtlineare Rückstellelement (16) schwammartig ist.3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das nicht-lineare Rückstellelement (16) mit einer ersten haftenden Oberfläche (18) versehen ist, durch welche es mit dem Positionierteil (22) verbindbar ist.4. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das nicht-lineare Rückstellelement (16) mit einer zweiten haftenden Oberfläche versehen ist, durch welche es mit der Basis (12) verbindbar ist.5. Vorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Anpreßelement (32), das eine untere Seite aufweist, die im wesentlichen eben ist, und in welcher eine Ausnehmung (26) vorgesehen ist, deren Innenabmessung im wesentlichen gleich der Außenabmessung der ersten Mittenöffhung entspricht.6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Anpreßelement (32) mit Armen (36) versehen ist, die sich radial von der Ausnehmung (34) erstrecken.7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Anpreßelement (32) auf seiner Unterseite mit einer Scheibe (42) versehen ist, deren Außenabmessung im wesentlichen gleich der Außenabmessung eines datenfreien Raums (M) auf der Compact Disk entspricht.
Applications Claiming Priority (1)
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Legal Events
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