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DE29700500U1 - Beschriftungseinrichtung für optische Datenträger - Google Patents

Beschriftungseinrichtung für optische Datenträger

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Publication number
DE29700500U1
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Authority
DE
Germany
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label
adhesive
labeling
data carrier
marking
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29700500U
Other languages
English (en)
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Phonosound Musikproduktions De GmbH
Original Assignee
KRAYL VOLKER DIPL ING FH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=8024074&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE29700500(U1) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by KRAYL VOLKER DIPL ING FH filed Critical KRAYL VOLKER DIPL ING FH
Priority to DE29700500U priority Critical patent/DE29700500U1/de
Publication of DE29700500U1 publication Critical patent/DE29700500U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/26Devices for applying labels
    • B65C9/262Devices for applying labels manually operable
    • B65C9/265Devices for applying labels manually operable specially adapted for compact discs
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/08Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself
    • G09F3/10Fastening or securing by means not forming part of the material of the label itself by an adhesive layer
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B23/00Record carriers not specific to the method of recording or reproducing; Accessories, e.g. containers, specially adapted for co-operation with the recording or reproducing apparatus ; Intermediate mediums; Apparatus or processes specially adapted for their manufacture
    • G11B23/38Visual features other than those contained in record tracks or represented by sprocket holes the visual signals being auxiliary signals
    • G11B23/40Identifying or analogous means applied to or incorporated in the record carrier and not intended for visual display simultaneously with the playing-back of the record carrier, e.g. label, leader, photograph
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B7/00Recording or reproducing by optical means, e.g. recording using a thermal beam of optical radiation by modifying optical properties or the physical structure, reproducing using an optical beam at lower power by sensing optical properties; Record carriers therefor
    • G11B7/24Record carriers characterised by shape, structure or physical properties, or by the selection of the material

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  • General Physics & Mathematics (AREA)
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  • Theoretical Computer Science (AREA)
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  • Inspection Of Paper Currency And Valuable Securities (AREA)

Description

Januar
Gebrauchsmusterbeschreibung
Beschriftungseinrichtung
für optische Datenträger
Anspruchnahme der inneren Priorität des Gebrauchsmusters 296 08 885.4
Dipl.- Ing. (FH) Volker Krayl Dr.-Ing. Olaf H. Kelle
Königstraße 29 Zum Alten Brunnen 77
59821 Arnsberg 59823 Arnsberg
02931 - 22056 02931 - 7640
0202 - 439 2086
Beschreibung
• ·
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beschriftungseinrichtung für optische Datenträger zur individuellen Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach digital beschreibbaren Speichermedien, bei denen die Datenabtastung mittels einer Laseroptik erfolgt.
Bisherige optische Speichermedien, vorzugsweise Read Only Memory Disc (ROM Disc), Write Once Read Multiple Disc (WORM Disc), Rewritable Optical Disc (ROD), Photo-CD (Photo-Compact Disc) und Bildplatten, bieten bislang keine oder nur eine eingeschränkte individuelle Kennzeichnungs- oder Beschriftungsmöglichkeit, bei denen in der Regel eine direkte manuelle Beschriftung auf der physikalisch, chemisch und mechanisch sensiblen Datenträgeroberseite zu erfolgen hat. Der jeweilige Zusatz 'CD' (Compact Disc), wie z.B. CD-ROM bzw. CD-R, bezieht sich auf eine genormte Größenangabe des Durchmessers für Audio-CD's.
Die für die Beschriftung zur Verfugung gestellte Fläche auf derartigen Medien reicht in der Regel für detaillierte Beschriftungen nicht aus.
15
Desweiteren können beim nachträglichen Neubeschriften bzw. Bedrucken durch die Wahl ungeeigneter Reinigungssubstanzen irreparable Beschädigungen am Datenträgermaterial auftreten.
Derartige Beschädigungen sind auch bei einer fehlerhaften Auswahl des Beschriftungsgerätes durch mechanischen (zu hohe Druckausübung) oder chemischen Einfluß (vom Hersteller verwendetes Farblösungsmittel) möglich.
Zur Lösung dieser Beschriftungsproblematik dient erfindungsgemäß ein Etikett bzw. Aufkleber, im Fachterminus 'label' genannt, welches bzw. welcher vorzugsweise als selbstklebendes bzw. selbsthaftendes Etikett ausgeführt ist.
Neben der Beschriftungsproblematik kann das Etikett weiterhin zur Lösung von Lese- bzw. Schreibstörungen des optischen Datenträgers dienen. Durch zu hohe, vom CD- Red Book abweichende Fertigungstoleranzen können bei optischen Datenträgern mit zu geringer Höhe zu Lese- und Schreibfehlern führen, indem der Datenträger nicht korrekt im Datenlese- bzw.
Schreibgerät aufgenommen wird. Durch Aufbringung eines Etiketts werden diese Fertigungstoleranzen ausgeglichen, und somit ein korrektes Lesen bzw. Schreiben des Datenträgers ermöglicht.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung stimmt das erfindungsgemäße Etikett in Form und Größe mit dem jeweiligen Datenträger weitestgehend überein, so daß die Begrenzungen des Datenträgers nicht überschritten werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung ist der Durchmesser der kreisförmigen, mittig vorgesehenen Aussparung des erfindungsgemäßen Etiketts derart gewählt, daß die Zentrierung des Datenträgers im Datenschreib- bzw. Lesegerät gewährleistet ist. Hierdurch, und durch die Wahl der Kreisform werden nachteilhafte Unwuchten vermieden.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung kann der Benutzer mit einer Positionierungshilfe das Etikett selbständig anbringen, so daß das Etikett zentriert und ohne Lufteinschlüsse oder sonstige Beeinträchtigungen auf dem Datenträger klebt bzw. haftet.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung bietet das Etikett sowohl eine maschinelle Beschriftungsmöglichkeit mittels eines geeigneten Beschriftungs- bzw. Drucksystems (z.B. ein Computerprogramm mit Drucker) vor der Aufbringung auf den Datenträger, als auch eine manuelle Beschriftungsmöglichkeit mit einem geeigneten Schreibgerät vor und nach der Etikettaufbringung.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Etikett als unbedruckte, zur freien Gestaltung durch den Anwender geeignete Version, oder als mit Beschriftungslinien oder weiteren Informationsangaben, wie Datum, Zeit, Nummer o.a., vorbedruckte Version ausgeführt. Zur besseren Kennzeichnungs- und Sortiermöglichkeit, oder auch aufgrund unterschiedlichem ästhetischen Empfindens ist die Beschriftungsseite farbig bedruckt oder eingefärbt, weiß, oder transparent ausgeführt. Das transparente Etikett bietet den Vorteil, die vom Datenträgerhersteller auf das Speichermedium aufgedruckten Angaben weiterhin lesbar zu halten, und ein für den Datenträger gefahrloses Beschriften von zusätzlichen Informationen durch den Anwender zu ermöglichen.
Gemäß einer bevorzugten Ausfiihrungsform der vorliegenden Erfindung ist der sichere Halt des Etiketts auf dem Datenträger durch die geeignete Auswahl der Kleb- bzw. Haftbeschichtung gewährleistet. Weiterhin ist durch die besondere Eignung der Kleb- bzw. Haftbeschichtung ein zerstörungsfreies und rückstandsloses Ablösen des Etiketts ohne Beschädigung des Datenträgers möglich. Vorzugsweise werden Acrylatklebstoffe verwendet, die ein rückstandsfreies Entfernen und Repositionieren des Etiketts ermöglichen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die Etiketten auf vorgestanzten bzw. geschlitzten Klebe/Haftpapierbögen oder Klebe/Haftfolienbögen, vorzugsweise in Größen zwischen DIN A3 bis DIN A5, vorgestanzten bzw. geschlitzten Klebe/Haftpapier- bzw. Klebe/Haftfolienstreifen oder Rollen, vorzugsweise mit einer Breite, die mindestens dem Durchmesser des Etiketts entspricht, oder auf Einzelblättern, die lediglich ein vorgestanztes bzw. geschlitztes Etikett enthalten, dem Anwender dargeboten. Derartige Darreichungsformen bieten den Vorteil, daß die Etiketten sowohl manuell, als auch maschinell mit Hilfe von Druckern, wie z.B. Laser-, Tintenstrahl- oder Thermosublimationsdruckern, gut beschriftbar sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung ist das Etikettenobermaterial derart auszuwählen, daß bei einer bestimmungsgemäßen manuellen Beschriftung des angebrachten Etiketts keine Beschädigung des Datenträgers auftritt, wie z.B. durch zu hohe mechanische Krafteinwirkung oder chemische Einwirkung durch das im Beschriftungsgerät verwendete Lösungsmittel.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett neben dem CD-ROM Speichermedium zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von Photo-CD Speichermedien. Auf derartigen Medien zur Speicherung von Bilddaten können systembedingt nachträglich weitere Bilddaten abgespeichert werden (multi session - Fähigkeit). Das erfindungsgemäße Etikett erlaubt durch die umfangreiche manuelle Beschriftungsmöglichkeit eine dynamische Anpassung der Beschriftung an den aktuellen Speichermedienänhalt.
Gemäß einer alternativen Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett für Compact Disc-Interactive (CD-I). Das von der Firma Philips entwickelte CD-I System erlaubt die Ausführung interaktiver multimedialer Anwendungen. Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Etiketts
können weitere Angaben zum speziellen CD-I Inhalt auf dem Speichermedium angebracht werden.
Gemäß einer alternativen Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett für Write Once Read Multiple (WORM) - Speichermedien. Die WORM-Platten können vom Benutzer einmal beschrieben und beliebig oft gelesen, nicht jedoch geändert werden. Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Etiketts können die gespeicherten Daten vom Benutzer näher spezifiziert und erläutert werden.
Gemäß einer alternativen Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett für Rewritable Optical Discs (ROD). Die ROD zeichnet sich durch beliebig viele Schreib- und Lesezyklen aus, so daß gerade bei derartigen Speichermedien mit Hilfe des erfindungsgemäßen Etiketts eine variable Beschriftungsmöglichkeit ohne Beschädigung des Datenträgers von großer Bedeutung ist.
Gemäß einer alternativen Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett für Bildplatten. Derartige Bildplatten werden vorzugsweise zur Speicherung dynamischer Bildsequenzen verwendet. Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Etiketts können die einzelnen Bildsequenzen exakt nach benutzerdefinierten Kriterien katalogisiert werden.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett für DVD- Datenträger (Digital Versatile Disc), deren Spezifikation zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokumentes vom DVD- Konsortium verabschiedet wurde. Zur Zeit in Planung befinden sich DVD- ROM, DVD- Video, DVD- Audio, DVD- Interactive und beschreibbare DVD-Medien.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausfuhrungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
Fig. 1 den Aufbau des erfindungsgemäßen Etiketts, sowie einen Teil des
Transportgehäuses als Bestandteil der Positionierungseinrichtung zur zentrierten
Anbringung des Etiketts auf dem Datenträger Fig. 2 den alternativen Aufbau des erfindungsgemäßen Etiketts
Fig. 3 einen weiteren alternativen Aufbau des erfmdungsgemäßen Etiketts
Das in Fig. 1 abgebildete erfindungsgemäße Etikett 1 besteht aus einer Beschriftungsschicht 2 und eine Kleb- oder Haftschicht 3. Zum Transport und zur Aufbewahrung des Etiketts 1 wird - falls erforderlich - auf die Kleb- oder Haftbeschichtung 3 eine leicht lösbare Schutzbeschichtung aufgebracht, welche vor dem Klebvorgang entfernt wird. In der Mitte des Etiketts ist eine Zentrierungsaussparung 11 in der Größe der Klemmvorrichtung 10 des Transportgehäuses vorgesehen. Für vergrößerte Innenaussparungen des Etiketts wird zusätzlich eine Perforation oder Teilschlitzung bzw. Teilstanzung 12 vorgesehen.
Mit Hilfe der Klemmvorrichtung 10 des Transportgehäuses 9 kann das Etikett 1 auf die Beschriftungsseite des Datenträgers 5 aufgebracht werden, indem durch Ablösen von der Schutzbeschichtung das Etikett mit der nun freigewordenen Zentrierungsaussparung 11 über die Klemmvorrichtung 10 des Transportgehäuses 9 gebracht wird, auf der der Datenträger mit der Beschriftungsseite nach oben zeigend befestigt ist, und anschließend auf den Datenträger gedrückt wird, so daß das Etikett auf dem Datenträger zentriert aufgebracht ist.
Die vorteilhafte Ausfuhrung der Positionierungseinrichtung für im Durchmesser erweiterte Innenaussparungen ist in Fig. 2 dargestellt. Zur korrekten Anbringung des Etiketts wird wiederum das Transport- bzw. Aufbewahrungsgehäuse des Datenträgers verwendet. Bei dieser Lösung wird die vergrößerte Innenaussparung 12 des Etiketts 1 mit der gestanzten Zentrierungsaussparung vom Etikettenhersteller vorperforiert. Die Aufbringung des Etiketts erfolgt zunächst durch Ablösen von der Schutzbeschichtung. Das Etikett mit der nun freigewordenen Zentrierungsaussparung 11 wird über die Klemmvorrichtung 10 des Transportgehäuses 9 gebracht, auf der der Datenträger mit der Beschriftungsseite nach oben zeigend befestigt ist, und anschließend auf den Datenträger gedrückt, so daß das Etikett auf dem Datenträger zentriert aufgebracht ist. Danach wird durch Aufbrechen der Perforation und Abheben der Ring der vergrößerten Innenaussparung 12 entfernt. Gegebenenfalls kann zum einfacheren Abheben des Rings ein durchstanzter bzw. geschlitzter Teilbereich 13 der Perforation vorgesehen werden, so daß die Perforation nicht vom Anwender selbst mechanisch aufgebrochen werden muß.
Alternativ kann, wie in Fig. 3 dargestellt, der Rand der vergrößerten Innenaussparung 12 bis auf mindestens zwei Stege 14, die die vergrößerte Innenaussparung mit der äußeren Etikettfläche
VVV V VW VVW WV &psgr;
verbinden, durchgehend gestanzt oder geschlitzt ausgeführt sein. Beim Abheben des Rings der vergrößerten Innenaussparung 12 werden diese Stege durchtrennt und der Ring kann entfernt werden.
Vorteil dieser Positionierungseinrichtung ist, daß eine genaue Zentrierung des Etiketts ohne zusätzliche Positionierungshilfen möglich ist, und somit die Herstellungskosten minimiert und die Akzeptanz seitens des Anwenders erhöht wird.
Das Ablösen des erfindungsgemäßen Etiketts geschieht durch Anheben und gleichmäßigem Abziehen von der Datenträgeroberseite.

Claims (8)

Schutzansprüche
1. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach digital beschreibbaren Datenträgern umfassend
- ein Etikett (1) bestehend aus einer Beschriftungsschicht (2), einer Kleb- oder Haftschicht (3) und falls die Kleb- oder Haftschicht (3) dies erfordert, einer Schutzschicht (4)
dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (1), welches auf die Oberseite eines optischen Datenträgers (5) aufgebracht wird,
a) der Form des Datenträgers entspricht und die Größe die Begrenzungen des Datenträgers nicht überschreitet,
b) der sichere Halt und das für die Datenschicht des Datenträgers (5) beschädigungs- und rückstandsfreie Ablösen des Etiketts (1) durch Verwendung eines geeigneten Kleb- oder Haftstoffes gewährleistet ist,
c) und das zum zentrierten Aufbringen des Etiketts (1) eine Positionierhilfe, die aus der
Klemmvorrichtung (10) des Transportgehäuses (9) des Datenträgers und aus der gestanzten oder geschlitzten Zentrierungsaussparung (11) des Etiketts (1), und bei Etiketten mit vergrößerter Innenaussparung aus einer zusätzlichen Perforation bzw. Teilschlitzung entlang der vergrößerten Innenaussparung (12) besteht, dient.
2. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach digital beschreibbaren Datenträgern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe der Zentrierungsaussparung (11) des Etiketts (1) derart gewählt ist, daß die Zentrierung des Datenträgers (5) im Datenschreib- bzw. Lesegerät gewährleistet ist.
3. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialstärke der Beschriftungsschicht (2) derart ausgelegt ist, daß bei bestimmungsgemäßen Gebrauch kein Defekt durch manuelles oder maschinelles Beschriften am Datenträger (5) auftritt.
4. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
8· Il -·· O
die Beschriftungsschicht (2) des Etiketts (1) zur freien Selbstgestaltung durch den Anwender unbedruckt gefertigt wird, oder zur vom Etikettenhersteller vorgegebenen Gestaltung mit Beschriftungslinien und/oder weiteren Informationsangabemöglichkeiten bedruckt ist.
5. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschriftungsschicht (2) des Etiketts (1) zur Steigerung der Kennzeichnungs- und Sortiermöglichkeiten farbig bedruckt oder eingefärbt, weiß oder transparent ausgeführt ist.
6. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Etiketten auf vorgestanzten oder geschlitzten Klebe/Haftpapier- oder Klebe/Haftfolienbögen in den Größen zwischen DIN A3 und DIN A5, oder auf vorgestanzten oder geschlitzten Klebe/Haftpapier- oder Klebe/Haftfolienstreifen oder Rollen, deren Breite mindestens dem Durchmesser des vorgesehenen Datenträgers entspricht, oder auf vorgestanzten oder geschlitzten Klebe/Haftpapier- oder Klebe/Haftfolien- Einzelbiättern, deren Breite und Länge mindestens dem Durchmesser des vorgesehenen Datenträgers entspricht, dem Anwender dargeboten werden.
7. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zum leichteren Abheben des Rings der vergrößerten Innenaussparung (12) ein Teilbereich (13) des perforierten Randes durchstanzt oder geschlitzt ist.
8. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand der vergrößerten Innenaussparung (12) bis auf mindestens zwei Stege (14), die die vergrößerte Innenaussparung (12) mit der äußeren Etikettfläche verbinden, durchgehend gestanzt oder geschlitzt ist.
DE29700500U 1996-05-17 1997-01-14 Beschriftungseinrichtung für optische Datenträger Expired - Lifetime DE29700500U1 (de)

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