DE29700500U1 - Beschriftungseinrichtung für optische Datenträger - Google Patents
Beschriftungseinrichtung für optische DatenträgerInfo
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Description
Januar
Gebrauchsmusterbeschreibung
Beschriftungseinrichtung
für optische Datenträger
für optische Datenträger
Anspruchnahme der inneren Priorität des Gebrauchsmusters 296 08 885.4
| Dipl.- Ing. (FH) Volker Krayl | Dr.-Ing. Olaf H. Kelle |
| Königstraße 29 | Zum Alten Brunnen 77 |
| 59821 Arnsberg | 59823 Arnsberg |
| 02931 - 22056 | 02931 - 7640 |
| 0202 - 439 2086 |
• ·
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Beschriftungseinrichtung für optische Datenträger zur
individuellen Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach digital
beschreibbaren Speichermedien, bei denen die Datenabtastung mittels einer Laseroptik erfolgt.
Bisherige optische Speichermedien, vorzugsweise Read Only Memory Disc (ROM Disc), Write
Once Read Multiple Disc (WORM Disc), Rewritable Optical Disc (ROD), Photo-CD (Photo-Compact
Disc) und Bildplatten, bieten bislang keine oder nur eine eingeschränkte individuelle
Kennzeichnungs- oder Beschriftungsmöglichkeit, bei denen in der Regel eine direkte manuelle
Beschriftung auf der physikalisch, chemisch und mechanisch sensiblen Datenträgeroberseite zu
erfolgen hat. Der jeweilige Zusatz 'CD' (Compact Disc), wie z.B. CD-ROM bzw. CD-R, bezieht
sich auf eine genormte Größenangabe des Durchmessers für Audio-CD's.
Die für die Beschriftung zur Verfugung gestellte Fläche auf derartigen Medien reicht in der Regel
für detaillierte Beschriftungen nicht aus.
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Desweiteren können beim nachträglichen Neubeschriften bzw. Bedrucken durch die Wahl
ungeeigneter Reinigungssubstanzen irreparable Beschädigungen am Datenträgermaterial
auftreten.
Derartige Beschädigungen sind auch bei einer fehlerhaften Auswahl des Beschriftungsgerätes
durch mechanischen (zu hohe Druckausübung) oder chemischen Einfluß (vom Hersteller
verwendetes Farblösungsmittel) möglich.
Zur Lösung dieser Beschriftungsproblematik dient erfindungsgemäß ein Etikett bzw. Aufkleber,
im Fachterminus 'label' genannt, welches bzw. welcher vorzugsweise als selbstklebendes bzw.
selbsthaftendes Etikett ausgeführt ist.
Neben der Beschriftungsproblematik kann das Etikett weiterhin zur Lösung von Lese- bzw.
Schreibstörungen des optischen Datenträgers dienen. Durch zu hohe, vom CD- Red Book
abweichende Fertigungstoleranzen können bei optischen Datenträgern mit zu geringer Höhe zu
Lese- und Schreibfehlern führen, indem der Datenträger nicht korrekt im Datenlese- bzw.
Schreibgerät aufgenommen wird. Durch Aufbringung eines Etiketts werden diese
Fertigungstoleranzen ausgeglichen, und somit ein korrektes Lesen bzw. Schreiben des
Datenträgers ermöglicht.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung stimmt das
erfindungsgemäße Etikett in Form und Größe mit dem jeweiligen Datenträger weitestgehend
überein, so daß die Begrenzungen des Datenträgers nicht überschritten werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung ist der Durchmesser der
kreisförmigen, mittig vorgesehenen Aussparung des erfindungsgemäßen Etiketts derart gewählt,
daß die Zentrierung des Datenträgers im Datenschreib- bzw. Lesegerät gewährleistet ist.
Hierdurch, und durch die Wahl der Kreisform werden nachteilhafte Unwuchten vermieden.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung kann der Benutzer mit
einer Positionierungshilfe das Etikett selbständig anbringen, so daß das Etikett zentriert und ohne
Lufteinschlüsse oder sonstige Beeinträchtigungen auf dem Datenträger klebt bzw. haftet.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung bietet das Etikett sowohl
eine maschinelle Beschriftungsmöglichkeit mittels eines geeigneten Beschriftungs- bzw.
Drucksystems (z.B. ein Computerprogramm mit Drucker) vor der Aufbringung auf den
Datenträger, als auch eine manuelle Beschriftungsmöglichkeit mit einem geeigneten Schreibgerät
vor und nach der Etikettaufbringung.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Etikett als
unbedruckte, zur freien Gestaltung durch den Anwender geeignete Version, oder als mit
Beschriftungslinien oder weiteren Informationsangaben, wie Datum, Zeit, Nummer o.a.,
vorbedruckte Version ausgeführt. Zur besseren Kennzeichnungs- und Sortiermöglichkeit, oder
auch aufgrund unterschiedlichem ästhetischen Empfindens ist die Beschriftungsseite farbig
bedruckt oder eingefärbt, weiß, oder transparent ausgeführt. Das transparente Etikett bietet den
Vorteil, die vom Datenträgerhersteller auf das Speichermedium aufgedruckten Angaben weiterhin
lesbar zu halten, und ein für den Datenträger gefahrloses Beschriften von zusätzlichen
Informationen durch den Anwender zu ermöglichen.
Gemäß einer bevorzugten Ausfiihrungsform der vorliegenden Erfindung ist der sichere Halt des
Etiketts auf dem Datenträger durch die geeignete Auswahl der Kleb- bzw. Haftbeschichtung
gewährleistet. Weiterhin ist durch die besondere Eignung der Kleb- bzw. Haftbeschichtung ein
zerstörungsfreies und rückstandsloses Ablösen des Etiketts ohne Beschädigung des Datenträgers
möglich. Vorzugsweise werden Acrylatklebstoffe verwendet, die ein rückstandsfreies Entfernen
und Repositionieren des Etiketts ermöglichen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden die Etiketten auf
vorgestanzten bzw. geschlitzten Klebe/Haftpapierbögen oder Klebe/Haftfolienbögen,
vorzugsweise in Größen zwischen DIN A3 bis DIN A5, vorgestanzten bzw. geschlitzten
Klebe/Haftpapier- bzw. Klebe/Haftfolienstreifen oder Rollen, vorzugsweise mit einer Breite, die
mindestens dem Durchmesser des Etiketts entspricht, oder auf Einzelblättern, die lediglich ein
vorgestanztes bzw. geschlitztes Etikett enthalten, dem Anwender dargeboten. Derartige
Darreichungsformen bieten den Vorteil, daß die Etiketten sowohl manuell, als auch maschinell mit
Hilfe von Druckern, wie z.B. Laser-, Tintenstrahl- oder Thermosublimationsdruckern, gut
beschriftbar sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung ist das
Etikettenobermaterial derart auszuwählen, daß bei einer bestimmungsgemäßen manuellen
Beschriftung des angebrachten Etiketts keine Beschädigung des Datenträgers auftritt, wie z.B.
durch zu hohe mechanische Krafteinwirkung oder chemische Einwirkung durch das im
Beschriftungsgerät verwendete Lösungsmittel.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett
neben dem CD-ROM Speichermedium zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung
von Photo-CD Speichermedien. Auf derartigen Medien zur Speicherung von Bilddaten können
systembedingt nachträglich weitere Bilddaten abgespeichert werden (multi session - Fähigkeit).
Das erfindungsgemäße Etikett erlaubt durch die umfangreiche manuelle Beschriftungsmöglichkeit
eine dynamische Anpassung der Beschriftung an den aktuellen Speichermedienänhalt.
Gemäß einer alternativen Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett für
Compact Disc-Interactive (CD-I). Das von der Firma Philips entwickelte CD-I System erlaubt die
Ausführung interaktiver multimedialer Anwendungen. Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Etiketts
können weitere Angaben zum speziellen CD-I Inhalt auf dem Speichermedium angebracht
werden.
Gemäß einer alternativen Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett für
Write Once Read Multiple (WORM) - Speichermedien. Die WORM-Platten können vom
Benutzer einmal beschrieben und beliebig oft gelesen, nicht jedoch geändert werden. Mit Hilfe des
erfindungsgemäßen Etiketts können die gespeicherten Daten vom Benutzer näher spezifiziert und
erläutert werden.
Gemäß einer alternativen Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett für
Rewritable Optical Discs (ROD). Die ROD zeichnet sich durch beliebig viele Schreib- und
Lesezyklen aus, so daß gerade bei derartigen Speichermedien mit Hilfe des erfindungsgemäßen
Etiketts eine variable Beschriftungsmöglichkeit ohne Beschädigung des Datenträgers von großer
Bedeutung ist.
Gemäß einer alternativen Ausfuhrungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett für
Bildplatten. Derartige Bildplatten werden vorzugsweise zur Speicherung dynamischer
Bildsequenzen verwendet. Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Etiketts können die einzelnen
Bildsequenzen exakt nach benutzerdefinierten Kriterien katalogisiert werden.
Gemäß einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eignet sich das Etikett für
DVD- Datenträger (Digital Versatile Disc), deren Spezifikation zum Zeitpunkt der Erstellung
dieses Dokumentes vom DVD- Konsortium verabschiedet wurde. Zur Zeit in Planung befinden
sich DVD- ROM, DVD- Video, DVD- Audio, DVD- Interactive und beschreibbare DVD-Medien.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der
nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausfuhrungsbeispiels unter Bezugnahme auf die
beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
Fig. 1 den Aufbau des erfindungsgemäßen Etiketts, sowie einen Teil des
Fig. 1 den Aufbau des erfindungsgemäßen Etiketts, sowie einen Teil des
Transportgehäuses als Bestandteil der Positionierungseinrichtung zur zentrierten
Anbringung des Etiketts auf dem Datenträger Fig. 2 den alternativen Aufbau des erfindungsgemäßen Etiketts
Fig. 3 einen weiteren alternativen Aufbau des erfmdungsgemäßen Etiketts
Das in Fig. 1 abgebildete erfindungsgemäße Etikett 1 besteht aus einer Beschriftungsschicht 2 und
eine Kleb- oder Haftschicht 3. Zum Transport und zur Aufbewahrung des Etiketts 1 wird - falls
erforderlich - auf die Kleb- oder Haftbeschichtung 3 eine leicht lösbare Schutzbeschichtung
aufgebracht, welche vor dem Klebvorgang entfernt wird. In der Mitte des Etiketts ist eine
Zentrierungsaussparung 11 in der Größe der Klemmvorrichtung 10 des Transportgehäuses
vorgesehen. Für vergrößerte Innenaussparungen des Etiketts wird zusätzlich eine Perforation oder
Teilschlitzung bzw. Teilstanzung 12 vorgesehen.
Mit Hilfe der Klemmvorrichtung 10 des Transportgehäuses 9 kann das Etikett 1 auf die
Beschriftungsseite des Datenträgers 5 aufgebracht werden, indem durch Ablösen von der
Schutzbeschichtung das Etikett mit der nun freigewordenen Zentrierungsaussparung 11 über die
Klemmvorrichtung 10 des Transportgehäuses 9 gebracht wird, auf der der Datenträger mit der
Beschriftungsseite nach oben zeigend befestigt ist, und anschließend auf den Datenträger gedrückt
wird, so daß das Etikett auf dem Datenträger zentriert aufgebracht ist.
Die vorteilhafte Ausfuhrung der Positionierungseinrichtung für im Durchmesser erweiterte
Innenaussparungen ist in Fig. 2 dargestellt. Zur korrekten Anbringung des Etiketts wird wiederum
das Transport- bzw. Aufbewahrungsgehäuse des Datenträgers verwendet. Bei dieser Lösung wird
die vergrößerte Innenaussparung 12 des Etiketts 1 mit der gestanzten Zentrierungsaussparung
vom Etikettenhersteller vorperforiert. Die Aufbringung des Etiketts erfolgt zunächst durch
Ablösen von der Schutzbeschichtung. Das Etikett mit der nun freigewordenen Zentrierungsaussparung 11 wird über die Klemmvorrichtung 10 des Transportgehäuses 9
gebracht, auf der der Datenträger mit der Beschriftungsseite nach oben zeigend befestigt ist, und
anschließend auf den Datenträger gedrückt, so daß das Etikett auf dem Datenträger zentriert
aufgebracht ist. Danach wird durch Aufbrechen der Perforation und Abheben der Ring der
vergrößerten Innenaussparung 12 entfernt. Gegebenenfalls kann zum einfacheren Abheben des
Rings ein durchstanzter bzw. geschlitzter Teilbereich 13 der Perforation vorgesehen werden, so
daß die Perforation nicht vom Anwender selbst mechanisch aufgebrochen werden muß.
Alternativ kann, wie in Fig. 3 dargestellt, der Rand der vergrößerten Innenaussparung 12 bis auf
mindestens zwei Stege 14, die die vergrößerte Innenaussparung mit der äußeren Etikettfläche
verbinden, durchgehend gestanzt oder geschlitzt ausgeführt sein. Beim Abheben des Rings der
vergrößerten Innenaussparung 12 werden diese Stege durchtrennt und der Ring kann entfernt
werden.
Vorteil dieser Positionierungseinrichtung ist, daß eine genaue Zentrierung des Etiketts ohne
zusätzliche Positionierungshilfen möglich ist, und somit die Herstellungskosten minimiert und die
Akzeptanz seitens des Anwenders erhöht wird.
Das Ablösen des erfindungsgemäßen Etiketts geschieht durch Anheben und gleichmäßigem
Abziehen von der Datenträgeroberseite.
Claims (8)
1. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach
digital beschreibbaren Datenträgern umfassend
- ein Etikett (1) bestehend aus einer Beschriftungsschicht (2), einer Kleb- oder
Haftschicht (3) und falls die Kleb- oder Haftschicht (3) dies erfordert, einer Schutzschicht (4)
dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett (1), welches auf die Oberseite eines optischen
Datenträgers (5) aufgebracht wird,
a) der Form des Datenträgers entspricht und die Größe die Begrenzungen des Datenträgers
nicht überschreitet,
b) der sichere Halt und das für die Datenschicht des Datenträgers (5) beschädigungs- und
rückstandsfreie Ablösen des Etiketts (1) durch Verwendung eines geeigneten Kleb- oder
Haftstoffes gewährleistet ist,
c) und das zum zentrierten Aufbringen des Etiketts (1) eine Positionierhilfe, die aus der
Klemmvorrichtung (10) des Transportgehäuses (9) des Datenträgers und aus der gestanzten
oder geschlitzten Zentrierungsaussparung (11) des Etiketts (1), und bei Etiketten mit
vergrößerter Innenaussparung aus einer zusätzlichen Perforation bzw. Teilschlitzung entlang
der vergrößerten Innenaussparung (12) besteht, dient.
2. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach
digital beschreibbaren Datenträgern nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe
der Zentrierungsaussparung (11) des Etiketts (1) derart gewählt ist, daß die Zentrierung des
Datenträgers (5) im Datenschreib- bzw. Lesegerät gewährleistet ist.
3. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach
beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Materialstärke der Beschriftungsschicht (2) derart ausgelegt ist, daß bei
bestimmungsgemäßen Gebrauch kein Defekt durch manuelles oder maschinelles Beschriften
am Datenträger (5) auftritt.
4. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach
beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
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die Beschriftungsschicht (2) des Etiketts (1) zur freien Selbstgestaltung durch den Anwender
unbedruckt gefertigt wird, oder zur vom Etikettenhersteller vorgegebenen Gestaltung mit
Beschriftungslinien und/oder weiteren Informationsangabemöglichkeiten bedruckt ist.
5. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach
beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Beschriftungsschicht (2) des Etiketts (1) zur Steigerung der Kennzeichnungs- und
Sortiermöglichkeiten farbig bedruckt oder eingefärbt, weiß oder transparent ausgeführt ist.
6. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach
beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Etiketten auf vorgestanzten oder geschlitzten Klebe/Haftpapier- oder
Klebe/Haftfolienbögen in den Größen zwischen DIN A3 und DIN A5, oder auf vorgestanzten
oder geschlitzten Klebe/Haftpapier- oder Klebe/Haftfolienstreifen oder Rollen, deren Breite
mindestens dem Durchmesser des vorgesehenen Datenträgers entspricht, oder auf vorgestanzten oder geschlitzten Klebe/Haftpapier- oder Klebe/Haftfolien- Einzelbiättern, deren
Breite und Länge mindestens dem Durchmesser des vorgesehenen Datenträgers entspricht,
dem Anwender dargeboten werden.
7. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach
beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
zum leichteren Abheben des Rings der vergrößerten Innenaussparung (12) ein Teilbereich (13)
des perforierten Randes durchstanzt oder geschlitzt ist.
8. Einrichtung zur Kennzeichnung und Beschriftung bzw. Bedruckung von ein- und mehrfach
beschreibbaren Datenträgern nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Rand der vergrößerten Innenaussparung (12) bis auf mindestens zwei Stege (14), die die
vergrößerte Innenaussparung (12) mit der äußeren Etikettfläche verbinden, durchgehend
gestanzt oder geschlitzt ist.
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