DE29816176U1 - Vorrichtung zum Vorbehandeln der Oberfläche einer abzulösenden Tapete - Google Patents
Vorrichtung zum Vorbehandeln der Oberfläche einer abzulösenden TapeteInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Vorbehandeln der Oberfläche einer
abzulösenden Tapete, insbesondere einer durch einen
flüssigkeitsundurchlässigen Anstrich gebildeten Oberfläche.
Das Ablösen von Tapeten im trockenen Zustand ist im allgemeinen eine sehr
zeitaufwendige und kraftintensive Tätigkeit. Um das Ablösen von Tapeten zu vereinfachen ist es aus dem Stand der Technik bekannt, tapetenlösende Mittel
zu verwenden, die die Kleisterschicht zwischen Tapete und Wand anlösen und ein leichtes Entfernen der Tapete ermöglichen. Je nach verwendetem
Tapetenkleister können verschiedenartige tapetenlösende Mittel verwendet werden, wobei im einfachsten Fall als tapetenlösendes Mittel Wasser
eingesetzt werden kann.
Die Verwendung von tapetenlösenden Mitteln ist jedoch insbesondere dann
problematisch, wenn die Tapete mit einem flüssigkeitsundurchlässigen Anstrich versehen ist und das tapetenlösende Mittel zur Anlösung der
Kleisterschicht nicht zwischen Tapete und Wand gelangen kann. Um dennoch tapetenlösende Mittel einsetzen zu können, ist die Tapete zunächst unter
Zuhilfenahme von Schneidwerkzeugen bereichsweise einzuritzen, so daß ein tapetenlösendes Mittel durch die Einritzungen hindurch zwischen Wand und
Tapete gelangen kann. Durch ein solches Einritzen der abzulösenden Tapete wird erreicht, daß auch bei Tapeten, die mit einem flüssigkeitsundurchlässigen
Anstrich versehen sind, tapetenlösende Mittel zum leichteren Entfernen der Tapeten eingesetzt werden können.
Zur Vereinfachung des Einritzens der abzulösenden Tapete sind aus dem
Stand "der Technik eine Reihe von manuell zu bedienenden Werkzeuge
bekannt. So ist &zgr; . B. die Nadelwalze bekannt, bei der über eine Halterung eine
mit Nadeln versehene Walze drehbar an einem Griff gelagert ist. Durch Abrollen der Nadelwalze auf einer abzulösenden Tapete wird diese mit
Löchern versehen, durch die dann ein tapetenlösendes Mittel hindurch zwischen Tapete und Wand gelangen kann. Auch ist es aus dem Stand der
Technik bekannt, Zahnradwalzen zu verwenden, deren Verwendung ebenfalls zu einer Durchlöcherung der abzulösenden Tapete führt.
Das Einschneiden oder das Versehen mit Löchern einer abzulösenden Tapete
zum Einbringen eines tapetenlösenden Mittels hat jedoch den Nachteil, daß ein Einweichen und Ablösen der Kleisterschicht nur lokal im Bereich der
Einschneidungen bzw. Löcher erfolgt. Ist die Anzahl der Einschneidungen bzw.
Löcher in der abzulösenden Tapete zu gering, so gelangt das tapetenlösende Mittel nicht flächendeckend zwischen Tapete und Wand und eine
ungleichmäßige Einweichung und Anlösung der Kleisterschicht ist die Folge. Zudem kann die Tapete dann nicht in einem Arbeitsschritt entfernt werden, da
die trockengebliebenen Bereiche der Tapete an der Wand haften bleiben und in einem zweiten Arbeitsschritt entfernt werden müssen. Desweiteren ist die
lange Einweichdauer der Kleisterschicht, die notwendig ist, um die Kleisterschicht soweit anzulösen, daß die Tapete von der Wand entfernt
werden kann, von erheblichem Nachteil.
Nachteilig bei dieser Methode zum Ablösen von Tapeten ist weiterhin, daß mit
Einritzungen und Löchern versehene Tapetenbahnen nach einem erfolgten Einweichen und Anlösen der Kleisterschicht nur sehr schlecht einstückig von
der Wand abziehbar sind, da sie an den Stellen der Einritzungen bzw. Löcher beim Abziehen von der Wand einreißen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die
Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Vorbehandeln der Oberfläche
einer abzulösenden Tapete bereitzustellen, mit deren Hilfe das Entfernen von Tapeten vereinfacht wird und mit der die oben genannten Nachteile vermieden
werden.
3 NM HQ.Qx
Zur technischen Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine
Vorrichtung zum flächenhaften Vorbehandeln der Oberfläche einer abzulösenden Tapete, insbesondere einer durch einen
flüssigkeitsundurchlässigen Anstricht gebildeten Oberfläche vorgeschlagen,
die wenigstens eine relativ zur Tapetenoberfläche bewegbar angeordnete und mit Aufbrechelementen versehene Aufbrecheinheit aufweist.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ist es nunmehr möglich, die
Oberfläche einer abzulösenden Tapete vor einem Ablösen vorzubehandeln und insbesondere einen flüssigkeitsundurchlässigen Tapetenanstrich flächenhaft
soweit aufzubrechen, daß dieser flüssigkeitsdurchlässig wird. Unter Aufbrechen ist dabei im Sinne der vorliegenden Erfindung das
Durchlässigmachen z. B. durch Abschaben, Abraspeln, Abtragen einer durch einen flüssigkeitsundurchlässigen Tapetenanstrich gebildeten Oberfläche zu
verstehen, so daß dieser mit einer unzählbar großen Anzahl von mit für Flüssigkeiten durchlässigen Durchbrüchen versehen wird, ohne daß dabei die
unterhalb der Tapete liegende Wand in Mitleidenschaft gezogen wird. In
vorteilhafter Weise wird mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung somit erreicht, daß die durch den an sich flüssigkeitsundurchlässigen
Tapetenanstrich gebildete Oberfläche flüssigkeitsdurchlässig gemacht wird und daß für das Ablösen einer Tapete ein tapetenlösendes Mittel einsetzbar
ist. Somit wird erreicht, daß die einzuweichende Kleisterschicht in allen Bereichen der abzulösenden Tapete nicht nur lokal angelöst, sondern
flächendeckend aufgeweicht wird. Nach einem wirkungsvollen Einweichen eines tapetenlösenden Mittels kann die Tapete in vorteilhafter Weise sodann
zumindest großflächig von der Wand oder der Decke entfernt werden.
Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, die im wesentlichen
aus einer relativ zur Tapetenoberfläche bewegbaren Aufbrecheinheit besteht, die ihrerseits Aufbrechelemente aufweist. Für ein Aufbrechen des
flüssigkeitsundurchlässigen Tapetenanstriches wird die mit der Aufbrecheinheit versehene Vorrichtung über die Tapetenoberfläche geführt,
wobei sich die Aufbrecheinheit relativ zur Vorrichtung bewegt und die an der Aufbrecheinheit angeordneten Aufbrechelemente den Tapetenanstrich dabei
abschaben oder abraspeln und somit flüssigkeitsdurchlässig machen.
Gemäß einem vorteilhaften Vorschlag der Erfindung ist die Aufbrecheinheit
durch eine mit Aufbrechelementen versehene Walze gebildet, die um ihre Längsachse drehbar gelagert ist. Die als Aufbrecheinheit ausgebildete Walze
ist dabei derart ausgestaltet, daß ihre Oberfläche auf dem aufzubrechenden Tapetenanstrich aufliegt, wobei die an der Walze angeordneten
Aufbrechelemente in die durch den Anstrich gebildete Farbschicht hineingreifen und diese bei einer Rotation der Walze abschaben.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung wird die
Aufbrecheinheit durch eine mit Aufbrechelementen versehene, ebene Scheibe gebildet, die in einer parallel zur Tapetenoberfläche liegenden Ebene bewegbar
angeordnet ist. Bei einer solchen Ausgestaltung liegt die Aufbrecheinheit bildende Scheibe auf der Oberfläche der durch den Tapetenanstrich gebildeten
Farbschicht auf, wobei die Aufbrechelemente in diese hineinragen. Erfolgt eine Drehbewegung der Scheibe um eine parallel zur Flächennormale der Scheibe
liegenden Drehachse, so wird die Farbschicht der abzulösenden Tapete durch die sich relativ zur Tapetenoberfläche bewegenden Aufbrechelemente
aufgebrochen und abgeschabt. Anstelle der Drehbewegung ist ebenfalls eine translatorische Bewegung der Scheibe denkbar.
In Abhängigkeit der mit der Vorrichtung zu bearbeitenden Oberfläche kann die
als ebene Scheibe ausgestaltete Aufbrecheinheit rechteck-, dreieck- oder kreisförmig ausgebildet sein. So eignet sich beispielsweise die dreieckförmige
Ausgestaltung insbesondere für das Aufbrechen eines Tapetenanstriches entlang einer durch eine Wand gebildeten Raumkante.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung sind die
Aufbrechelemente spitz zulaufende Vorsprünge, die prisma-, dornen-, sternen- oder nadeiförmig ausgebildet sind. In vorteilhafter Weise können ebenfalls
Aufbrechelemente verwendet werden, die durch klingenförmige Vorsprünge gebildet sind. Dabei können die Schneiden der klingenförmigen Vorsprünge
derart justiert werden, daß sich eine zwischen parallel und quer zur Bewegungsrichtung der Aufbrecheinheit einstellbare Schneidrichtung ergibt.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung ist für den
Betrieb der Aufbrecheinheit eine elektrische Antriebseinheit vorgesehen, die
mittels eines Drehzahlbegrenzers in vorteilhafter Weise steuerbar ist. Durch die
Verwendung einer elektrischen Antriebseinheit wird sichergestellt, daß die von der Aufbrecheinheit durchgeführte Bewegung kontinuierlich ist und die Güte
der Abtragungen des Tapetenanstriches reproduzierbar ist. Je nach Art und Beschaffenheit der abzutragenden Farbschicht ist die Bewegung der
Aufbrecheinheit mittels des die elektrische Antriebseinheit steuernden Drehzahlbegrenzers einstellbar. Die elektrische Antriebseinheit ist zudem in
vorteilhafter Weise netzunabhängig und batterie- bzw. akkubetrieben, so daß auch Renovierungsarbeiten in Räumen durchgeführt werden können, deren
Stromversorgung unterbrochen ist.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung sind zur Führung
der Aufbrecheinheit auf der Tapetenoberfläche entsprechende Führungsflächen und/oder Führungsrollen vorgesehen, wobei die
Aufbrechtiefe der Aufbrecheinheit in vorteilhafter Weise bezüglich einer solchen Führung einstellbar ist. Die Einstellbarkeit der Aufbrechtiefe
ermöglicht es somit, die Aufbrecheinheit individuell auf die jeweils aufzubrechende Tapetenoberfläche einzustellen, so daß diese vollständig
aufgebrochen und flüssigkeitsdurchlässig gemacht wird, ohne daß die sich unterhalb der durch einen Anstrich gebildeten Oberfläche befindliche Tapete
beschädigt wird.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung weist die
Vorrichtung eine Bedieneinheit in Form eines Griffes auf, der zur Steuerung der elektrischen Antriebseinheit entsprechende Bedienelemente aufweist. In
vorteilhafter Weise können die Bedienelemente dabei derart ausgebildet sein, daß eine Handhabung der Vorrichtung nur dann ermöglicht ist, wenn die
Bedienperson zur Betätigung der Bedienelemente den Griff der Vorrichtung vollständig umschließen muß.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung weist die
Vorrichtung einen Aufnahmebereich zur Aufnahme einer Griffverlängerung auf, so daß auch höher liegende Wand- und Deckenbereiche ohne
Zuhilfenahme zusätzlicher Hilfsmittel erreichbar sind.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung ist eine
Absauganlage vorgesehen, so daß die beim Aufbrechen eines Tapetenanstriches abgeschabten Staub- und Partikelteilchen aufgefangen und
in vorteilhafter Weise entsorgt werden können.
Mit der Erfindung wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, mittels der
insbesondere das Aufbrechen einer durch einen flüssigkeitsundurchlässigen Tapetenanstrich gebildeten Oberfläche ermöglicht wird, so daß ein
tapetenlösendes Mittel in vorteilhafter Weise auf die Vorderseite einer abzulösenden Tapete flächenhaft aufgebracht und die Kleisterschicht zwischen
Tapete und Wand somit ebenfalls flächenhaft eingeweicht und angelöst werden kann. Mit besonderem Vorteil ist die Aufbrecheinheit der Vorrichtung
sowohl bezüglich ihrer Lage als auch bezüglich ihrer ausgeführten Bewegung derart einstellbar, daß eine Beschädigung der unterhalb der Tapete liegenden
Wand vermieden und ein zumindest vergleichbar großflächiges Abziehen der Tapete von der Wand ermöglicht wird. Zum flächenhaften Aufbrechen einer
Tapetenoberfläche, insbesondere einer durch einen flüssigkeitsundurchlässigen Anstrich gebildeten Tapetenoberfläche, wird die Vorrichtung über die
aufzubrechende und mit Durchbrüchen zu versehene Tapetenoberfläche bewegt, wobei wenigstens eine relativ zur Vorrichtung bewegbar angeordnete
Aufbrecheinheit angetrieben wird, die eine solche Bewegung ausführt, daß die an der Aufbrucheinheit angeordneten Aufbrechelemente die Tapetenoberfläche
aufbrechen und flächenhaft flüssigkeitsdurchlässig machen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung anhand der Figuren. Dabei zeigen:
Fig. 1 schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform;
Fig. 2 schematische Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform;
Fig. 3 schematische perspektivische Darstellung einer Aufbrecheinheit;
Fig. 4 schematische perspektivische Darstellung einer Aufbrecheinheit;
Fig. 5 schematische Seitenansicht einer dritten Ausführungsform;
Fig. 6 schematische Seitenansicht einer vierten Ausführungsform;
Fig. 7 schematische Draufsicht auf eine Aufbrecheinheit;
Fig. 8 schematische Draufsicht auf eine Aufbrecheinheit;
Fig. 7 schematische Draufsicht auf eine Aufbrecheinheit;
Fig. 8 schematische Draufsicht auf eine Aufbrecheinheit;
Fig. 1 zeigt eine schematische Seitenansicht einer ersten Ausführungsform,
die im wesentlichen aus einem Gehäuse 6, drei Aufbrecheinheiten 4 sowie zwei Führungsrollen 16 besteht. Am Gehäuse 6 ist ein Griff 7 angeordnet, in
den eine Aufnahme 14 zur Aufnahme einer Griffverlängerung integriert ist und der Bedienelemente 15 zur Steuerung einer hier nicht dargestellten
elektrischen Antriebseinheit aufweist. Bei der hier gezeigten Ausführungsform sind in Bewegungsrichtung parallel zur Oberfläche der Wand 1 drei
Aufbrecheinheiten 4 direkt hintereinander angeordnet. Jede der drei Aufbrecheinheiten 4 wird durch eine mit Aufbrechelementen 5 versehene
rollenähnliche Walze gebildet, die um ihre Längsachse drehbar gelagert ist. Die Aufbrechelemente 5 greifen in die durch den Tapetenanstrich 3 gebildete
Oberfläche der abzulösenden Tapete 2 und brechen diese bei einer Drehbewegung der Aufbrecheinheiten 4 auf. Bezüglich der Führungsrollen 16
sind die Aufbrecheinheiten 4 in ihrer Höhe verstellbar, so daß über eine solche Höhenverstellung der Aufbrecheinheiten 4 eine entsprechende Aufbrechtiefe
einstellbar ist. Denkbar ist ebenfalls, daß nicht nur die Aufbrecheinheiten 4 in
ihrer Höhe verstellbar sind, sondern daß auch die an den Walzen angeordneten Aufbrechelemente 5 bezüglich ihrer Lage einstellbar sind.
Zum Aufbrechen des Tapetenanstriches wird die Vorrichtung mittels ihrer
Führungsrollen über die abzuschabende Oberfläche geführt, wobei die Aufbrechelemente 4 eine Rotationsbewegung um ihre Längsachse durchführen
und die Aufbrechelemente 5 den Tapetenanstrich soweit entfernen, daß er flächenhaft flüssigkeitsdurchlässig gemacht wird. Der Antrieb der
Aufbrechelemente kann dabei sowohl mittels einer elektrischen Antriebseinheit als auch manuell erfolgen. Nach einem Aufbrechen der durch den
Tapetenanstrich gebildeten Oberfläche durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ist diese soweit flüssigkeitsdurchlässig, daß die Vorderseite der
Tapete 2 flächendeckend mit einem tapetenlösenden Mittel behandelt werden kann, das sowohl die Tapete als auch die zwischen Tapete und Wand liegende
Kleisterschicht einweicht. Sobald die Kleisterschicht angelöst ist, kann die
Tapete von der Wand entfernt werden.
Fig. 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Im Gegensatz zu der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform sind
hier die Führungsrollen durch Führungsflächen 17 ersetzt und anstelle von drei
hintereinander geschalteten Aufbrecheinheiten 4 ist hier lediglich eine Aufbrecheinheit in Form einer Walze vorgesehen. Auch die an dieser
walzenförmig ausgebildeten Aufbrecheinheit 4 angeordneten
Aufbrechelemente 5 greifen in die durch den Tapetenanstrich 3 gebildeten
Oberfläche und brechen diese bei einer Drehbewegung der Walze auf. Die Aufbrechtiefe kann durch eine Höhenverstellung der Aufbrecheinheit bezüglich
der Führungsflächen 17 eingestellt werden.
In den Fig. 3 und 4 sind beispielhaft zwei Aufbrecheinheiten perspektivisch
dargestellt, die jeweils durch eine mit Aufbrechelementen 5 versehene Walze 11 gebildet werden. Die in Fig. 3 dargestellte walzenförmige Aufbrecheinheit
weist klingenförmige Aufbrechelemente 5 auf, wobei die Schneidrichtung der
einzelnen Aufbrechelemente 5 quer zur Drehrichtung 8 der Walze 11 liegen.
Die Schneidrichtung der einzelnen Aufbrechelemente 5 ist dabei zwischen einer quer zur Drehrichtung 8 der Walze 11 und einer parallel zur Drehrichtung
8 der Walze 11 verlaufenden Richtung einstellbar, so daß sich bei einem
Einsatz einer solchen Aufbrecheinheit 4 je nach Schneidrichtung der Aufbrechelemente 5 ein Einschneiden, ein Abraspeln bzw. Abschaben oder
eine Kombination aus Einschneiden und Abraspeln bzw. Abschaben des Tapetenanstriches 3 ergibt. Für eine optimierte Anpassung der
Aufbrechelemente 5 an die abzutragende Schichtdicke des Tapetenanstriches sind die Aufbrechelemente zudem in radialer Richtung verstellbar an der Walze
11 angeordnet. Die in Fig. 4 dargestellte Aufbrecheinheit 4 weist spitz zulaufende dornenförmige Aufbrechelemente 5 auf, die ein Aufbrechen eines
Tapetenanstriches im Sinne eines Aufkratzens bewirken. Auch die hier dargestellten dornenförmigen Aufbrechelemente 5 sind zur Anpassung an die
Schichtdicke des Tapetenanstriches radial verstellbar an der Walze 11
angeordnet. Neben spitz zulaufenden, dornenförmigen Aufbrechelementen 5 sind ebenfalls Sternen-, prisma- oder nadeiförmig ausgebildete
Aufbrechelemente 5 denkbar.
Zur Ausbildung einer Walze gemäß den Fig. 3 und 4 können beispielsweise
eine Vielzahl verschiedenartiger Scheiben unterschiedlicher Materialdicke in Längsrichtung kraftschlüssig auf einer drehbar gelagerten Achse angeordnet
werden, wobei die radialen Außenflächen der Scheiben entsprechende Aufbrechelemente aufweisen. Unterschiedliche Scheiben können so in
vorteilhafter Weise zu einer Aufbrecheinheit in Form einer Walze kombiniert werden.
Fig. 5 zeigt eine weitere Ausgestaltungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Die Aufbrecheinheit 4 wird bei diesem Ausführungsbeispiel durch eine mit Aufbrechelementen 5 versehene, ebene Scheibe gebildet, die in einer
parallel zur Tapetenoberfläche liegenden Ebene bewegbar angeordnet ist. Die als Scheibe ausgebildete Aufbrecheinheit liegt auf der Oberfläche des
aufzubrechenden Tapetenanstriches 3 auf während die Aufbrechelemente 5 in die durch den Tapetenanstrich gebildete Farbschicht hineinragen und diese bei
einer Bewegung der Aufbrecheinheit 4 aufbrechen. Die sich in einer parallel zur Tapetenoberfläche bewegende Scheibe der Aufbrecheinheit 4 kann
verschiedenartig ausgebildet sein und beispielsweise rechteck-, dreieck- oder kreisförmig gestaltet sein. Auch die von der Aufbrecheinheit 4 auszuführende
Bewegung kann je nach Ausführungsform verschiedenartig ausgebildet sein. Denkbar sind beispielsweise eine Drehbewegung um eine zur Flächennormale
der Scheibe parallel liegende Drehachse sowie eine translatorische Bewegung in Form einer "Hin- und Her-"Bewegung.
Die in Fig. 6 dargestellte Ausführungsform weist ebenso wie das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 eine Aufbrecheinheit 4 auf, die durch eine
mit Aufbrechelementen 5 versehene, Scheibe gebildet ist. Im Unterschied zu
der Ausführungsform gemäß Fig. 5 weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 Führungsrollen 16 auf. Die als Scheibe ausgebildete Aufbrecheinheit 4 ist bezüglich dieser Führungsrollen 16
in ihrer Lage verstellbar anordbar. Um einen optimierten Aufbruch des Tapetenanstriches 3 erreichen zu können, sind die Aufbrechelemente 5
bezüglich ihrer Aufbruchtiefe ebenfalls einstellbar.
Gemäß der Drehrichtung 9 nach Fig. 7 führt die scheibenförmige Aufbrecheinheit 4 eine Rotationsbewegung um eine parallel zur
Flächennormale liegende Drehachse durch. Ebenfalls denkbar ist eine
alternierende Drehbewegung der scheibenförmigen Aufbrecheinheit 4, wobei ein ständiger Wechsel der Drehrichtung stattfindet.
Die in Fig. 8 dargestellte Aufbrecheinheit 4 wird durch eine rechteckförmige
Aufbrechscheibe 13 gebildet, die klingenförmige Aufbrechelemente 5 aufweist. Die in diesem Ausführungsbeispiel dargestellte Aufbrecheinheit führt
eine alternierende translatorische Bewegung durch, wobei die Schneidrichtungen der Aufbrechelemente 5 senkrecht zur Bewegungsrichtung
10 der rechteckförmigen Aufbrechscheibe liegen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist noch um zusätzliche, in den Ausführungsbeispielen gemäß der Figuren nicht gezeigte Komponente in
vorteilhafter Weise erweiterbar. So ist beispielsweise der Einsatz einer Absauganlage zum Absaugen der beim Aufbrechen des Tapetenanstriches
anfallenden Staub- und Partikelteilchen sowie der Einsatz einer Benetzungsanlage zum automatisierten Auftrag eines tapetenlösenden Mittels
im Anschluß an ein erfolgtes Aufbrechen eines flüssigkeitsundurchlässigen Tapetenanstriches von besonderem Vorteil.
Wand Tapete Tapetenanstrich Aufbrecheinheit Aufbrechelement Gehäuse
Griff
Drehrichtung
9 Drehrichtung
10 Bewegungsrichtung
11 Walze
12 kreisförmige Aufbrechscheibe
13 rechteckförmige Aufbrechscheibe
14 Aufnahmebereich 15 Bedienelement 16 Führungsrolle
17 Führungsfläche
Claims (16)
1. Vorrichtung zum flächenhaften Vorbehandeln der Oberfläche einer
abzulösenden Tapete, insbesondere einer durch einen flüssigkeitsundurchlässigen Anstrich gebildeten Oberfläche, die
wenigstens eine relativ zur Tapetenoberfläche bewegbar angeordnete und mit Aufbrechelementen (5) versehene Aufbrecheinheit (4) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbrecheinheit (4) durch eine mit Aufbrechelementen (5) versehene
Walze (11) gebildet ist, die um ihre Längsachse drehbar gelagert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbrecheinheit (4) durch eine mit Aufbrechelementen (5) versehene,
ebene Scheibe (12, 13) gebildet ist, die in einer parallel zur Tapetenoberfläche liegenden Ebene bewegbar angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die die
Aufbrecheinheit (4) bildende, ebene Scheibe (12, 13) rechteck-, dreieck-
oder kreisförmig gestaltet ist.
5. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufbrechelemente (5) spitz zulaufende Vorsprünge sind, die prisma-, dornen- oder nadeiförmig ausgebildet sind.
6. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufbrechelemente (5) klingenförmige Vorsprünge sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidrichtungen der klingenförmigen Vorsprünge zumindest bezüglich
der Tapetenoberfläche einstellbar sind.
8. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine elektrische Antriebseinheit für den Betrieb der Aufbrecheinheit (4) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die die
elektrische Antriebseinheit batterie- bzw. akkubetrieben ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Antriebseinheit mittels eines
Drehzahlbegrenzers steuerbar ist.
11. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung der Aufbrecheinheit (4) auf der Tapetenoberfläche Führungsflächen (17) und/oder Führungsrollen (16)
vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbrechtiefe der Aufbrecheinheit (4) einstellbar ist. -
13. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Bedieneinheit in Form eines Griffes (7) vorgesehen ist, der zur Steuerung der elektrischen Antriebseinheit
entsprechende Bedienelemente (15) aufweist.
14. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Aufnahmebereich (14) zur Aufnahme einer Griffverlängerung vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Absauganlage vorgesehen ist.
16. Vorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Benetzungsanlage für den Auftrag eines tapetenlösenden Mittels vorgesehen ist.
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