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Die Erfindung betrifft ein Verfahren
zur bedarfsweisen Entfernung von Insekten od. dgl. Schmutzpartikeln
von einer Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Um die Verkehrssicherheit von Kraftfahrzeugen
zu optimieren, ist einer der wesentlichen Aspekte, dass eine saubere
Windschutzscheibe, die frei von Sichtbehinderungen ist, zur Verfügung gestellt wird.
Zu diesen Sichtbehinderungen gehören
zum einen Verunreinigungen durch Regen-, Spritz- und Schmutzwasser
und zum anderen Verunreinigungen durch Insekten, die während des
Betriebs des Kraftfahrzeugs gegen dessen Windschutzscheibe prallen und
an dieser festkleben. Des weiteren sind Vogelkot, herabgefallene
Blätter,
Blütensaft
von Bäumen, insbesondere
Linden, sowie Blütenstaub
und andere derartige Schmutzpartikel geeignet, eine optimale Sicht
durch die Windschutzscheibe zu behindern und dadurch einen sicheren
Betrieb des Kraftfahrzeugs zu beeinträchtigen oder unmöglich zu
machen.
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Zur Entfernung von flüssigen und
leicht wasserlöslichen
Bestandteilen von der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs ist
bereits seit langem die Verwendung eines Scheibenwischers mit einem Scheibenwischerblatt
aus Gummi, ggf. in Kombination mit Scheibenwaschwasser, mit dem
flüssige
Bestandteile von der Windschutzscheibe abgestreift werden, Usus
und gängiger
Stand der Technik. Eine Entfernung von festen, klebrigen, wenig
löslichen oder
auf sonstige Weise, beispielsweise durch eine sehr glatte oder flächige Anlage,
an der Windschutzscheibe fest anhaftenden Bestandteilen ist jedoch
mit den bisher bekannten Scheibenwischern und Scheibenwischblättern nicht
oder nur sehr ungenügend möglich, da
für solche
Verschmutzungen eine reine Wisch- bewegung
durch das Scheibenwischerblatt auf der Scheibe keine ausreichende
Reinigungswirkung bewirkt.
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Bisher war deshalb eine Reinigung
der Windschutzscheibe von derartigen, die Sicht beeinträchtigenden,
Verschmutzungen während
der Fahrt nicht möglich.
Zur Entfernung dieser Verschmutzungen ist es notwendig, dass das
Kraftfahrzeug angehalten wird, der Fahrer aussteigt und mit Hilfe
einer mechanischen Reinigung die Windschutzscheibe von Hand reinigt.
Erschwerend kommt zum Tragen, dass beispielsweise Verschmutzungen,
die durch den Aufprall von Insekten an einer Windschutzscheibe entstanden
sind, diese bis zu einer möglichen
Entfernung von der Windschutzscheibe bereits fest mit dieser verklebt
und an dieser angetrocknet sind, so dass eine Entfernung – auch mechanisch – nur noch
unter erhöhtem
Arbeitseinsatz möglich
ist.
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Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung
ist es, eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit der die
Entfernung von Insekten od. dgl. eine freie Durchsicht durch eine
Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs behindernden Schmutzpartikeln,
einfach und sowohl bei stehendem Fahrzeug als auch während der
Fahrt möglich
ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß Patentanspruch
1 gelöst.
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Insbesondere wird die Aufgabe durch
eine Vorrichtung zur bedarfsweisen Entfernung von Insekten od. dgl.
Schmutzpartikeln von einer Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs
gelöst,
wobei ein streifenartiger Schwamm, insbesondere ein Vliesstreifen zwischen
dem Scheibenwischerblatt und der Scheibe festklemmbar ist und bei
Bedarf mit dem Scheibenwischerblatt mitbewegbar ist, wobei die Länge des
Schwamms bzw. des Vliesstreifens individuell an die Länge des
Scheibenwischerblatts anpassbar ist.
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Ein wesentlicher Punkt der Erfindung
liegt darin, dass mit einem streifenartigen Schwamm und/oder einem
Vliesstreifen die Reinigung von Verschmutzungen, die eine mechanische
Reinigung erfordern, aufgrund ihrer unregelmäßig geformten Oberfläche im Gegensatz
zu dem bisher bekannten glatten Scheibenwischerblatt möglich ist.
Ein Schwamm oder ein Vliesstreifen weisen ebenso wie ein Gewirke
oder ein anderer Stoff mit einer gewissen Oberflächenrauhigkeit, die erfindungsgemäß verwendet
werden können,
Unebenheiten in der Oberfläche
auf, die eine Aufnahme von Schmutzpartikeln und/oder ein Mitsichreißen der
Schmutzpartikel ermöglichen.
Darüber
hinaus bewirkt eine unebene Oberfläche, die über eine an sich glatte, jedoch
mit Schmutzpartikeln bedeckte Windschutzscheibe gleitet, eine Flächenpressung,
die je nachdem, ob gerade ein „Berg"
oder ein „Tal" über einen
bestimmten Bereich gleitet, größer oder
kleiner ist und auf diese Weise einen Scheuereffekt auf auf der
Windschutzscheibe befindliche Schmutzpartikel ausübt und ein sich
von der Windschutzscheibe Lösen
derselben bewirkt.
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Ergänzend zu diesem scheuer- oder
kratzartigen Entfernen von Schmutzpartikeln von der Windschutzscheibe
eines Kraftfahrzeugs kann der Einsatz von Scheibenwaschwasser sein.
Dies ist besonders dann hilfreich, wenn Verschmutzungen entfernt
werden sollen, die während
einer Stillstandszeit des Kraftfahrzeugs entstanden und möglicherweise
bereits angetrocknet sind. An dieser Stelle sei betont, dass ein
Verkratzen der Windschutzscheibe nicht zu befürchten ist, da erfindungsgemäß verwendbare Schwamm-,
Vlies-, oder dergleichen Materialien eine geringere Härte aufweisen
als die Windschutzscheibe.
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In vorteilhafter Weise bereitet auch
die Entfernung bereits festgetrockneter Verschmutzungen unter Verwendung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
keine Probleme.
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Ein weiterer erheblicher Vorteil
der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass es überraschenderweise
vollkommen ausreichend ist, den erfindungsgemäßen streifenartigen Schwamm
oder Vliesstreifen oder ein sonstiges mit einer gewissen Gleitfähigkeit
und Rauhigkeit versehenes streifenartiges Material zwischen das
Scheibenwischerblatt und die Windschutzscheibe zu klemmen, wobei
das streifenartige Material bzw. Schwamm- oder Vliesstreifen sicher
zwischen dem Scheibenwischerblatt und der Windschutzscheibe gehalten
wird. Dies ist sogar dann der Fall, wenn der Scheibenwischer auf
höchster
Geschwindigkeitsstufe bewegt wird. Wie Versuche gezeigt haben, ist
die sichere Halterung des Schwamms oder Vliesstreifens nicht nur
bei einer herkömmlichen
Hin- und Herbewegung, sondern auch bei einer Längsverschiebung des Scheibenwischerblatts
gegeben, so dass die erfindungsgemäße Vorrichtung bei allen bekannten
Fahrzeugtypen Anwendung finden kann. Dies gilt selbstverständlich nicht
nur für
Kraftfahrzeuge, sondern auch für
Wasser- und Luftfahrzeuge sowie ggf. Visiervorrichtungen.
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Gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung weist der Schwamm bzw. Vliesstreifen eine Breite von
etwa 1,0 cm bis 8,0 cm, bevorzugt von etwa 3,0 cm bis 5,0 cm, insbesondere
von etwa 4 cm auf. Auf diese Weise wird nicht nur eine streifenförmige, eindimensionale,
sondern eine flächige,
zweidimensionale Putzfläche
zur Verfügung
gestellt, die über
die Windschutzscheibe gleitet. Hierdurch wird die Reinigungswirkung,
d.h. der Mitnahmeeffekt von Schmutzpartikeln von der Windschutzscheibe
deutlich erhöht.
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Darüber hinaus ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
dass der flächige
Schwamm- bzw. Vliesstreifen bei einem Einsatz von Scheibenwaschwasser
sich mit diesem voll saugt. Aufgrund der Breite des Schwamm- bzw.
Vliesstreifens verbleibt somit die Verschmutzung länger, nämlich zumindest
solange, wie der Schwamm- bzw. Vliesstreifen benötigt, um über eine Verschmutzung vollständig hinwegzugleiten,
mit dem Schei-benwaschwasser
befeuchtet. Ein Einweicheffekt ist die Folge. In erfindungsgemäßer Weise
bewirken somit ein Einweicheffekt zusammen mit einem Kratz- bzw.
Schabeffekt des Schwamm- bzw. Vliesstreifens eine effiziente und
effektive Reinigung der Windschutzscheibe von, insbesondere problematischen
Insektenverschmutzungen, aber auch Blättern, Blütenstaub und dergleichen Verschmutzungen.
Selbst ein Öl-
oder Wachsfilm lässt
sich durch ein "Aufreißen"
der Oberfläche
des Films und eine damit verbundene Oberflächenvergrößerung leichter entfernen.
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Erfindungsgemäß weist der Schwamm- bzw. Vliesstreifen
eine Höhe
von 0,1 cm bis 1,5 cm, bevorzugt von etwa 0,2 cm bis 0,6 cm auf.
Somit stellt dieser ein dreidimensionales Gebilde dar, das in sich zwar
einerseits materialbedingt flexibel ist, so dass sich ein Scheibenwischerblatt
in einem gewissen Maße
in den Schwamm bzw. Vliesstreifen eindrücken kann, so dass dieser sicher
zwischen der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs und dem Scheibenwischerblatt
desselben gehaltert ist. Darüber
hinaus weist der Schwamm- bzw. Vliesstreifen jedoch durch die angegebenen
Dimensionierungsverhältnisse
eine je nach Material vorgebbare Steifigkeit auf, so dass eine effek tive
Reinigung der Windschutzscheibe und nicht nur ein über die
Schmutzpartikel Hinweggleiten stattfindet.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung umfasst der Vliesstreifen ein Kunststoff-Wirrfasergeflecht.
Dieses ist insbesondere aus Polyesterfasern hergestellt oder mit
diesen beschichtet. Als besonders vorteilhaft hat sich eine Kombination
von Polyesterfasern und einer Kunststoffharzmasse, die ggf. einen
Farbstoff aufweisen kann, erwiesen. Erfindungsgemäß ist jedoch
auch jedes andere formstabile, die vorgenannten Kriterien aufweisende
Vlies- oder Scheuermaterial zur Herstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
geeignet. Hierzu gehören
beispielsweise ein beschichteter Schaumstoff, wie zum Beispiel Polystyrol,
der mit einem Stoff zum Scheuern und Reinigen von Scheiben beschichtet
ist. Ein weiteres einsetzbares Material ist beispielsweise Nylon,
insbesondere Nylon 6/6, oder ein Filz sowie borsten- und/oder mikrofaserartige oder
mikrofaserenthaltende Stoffe und Vorrichtungen.
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In vorteilhafter Weise wird der Schwamm- oder
Vliesstreifen als Meterware zur Verfügung gestellt, der dann im
jeweiligen Einzelfall auf die Länge des
Scheibenwischerblattes ablängbar
ist.
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Auf diese Weise ist gewährleistet,
dass der Schwamm- oder Vliesstreifen individuell auf alle möglichen
Längen
eines Scheibenwischers, respektiv eines Scheibenwischerblattes anpassbar
ist. Somit ist der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht auf bestimmte
Fahrzeugtypen beschränkt, sondern
lässt sich
umfassend einsetzen. Sofern dies erwünscht ist, ist ein solcher
Einsatz selbstverständlich
auch bei einer händischen
Reinigung einer Scheibe, beispielsweise mittels eines Abstreifers möglich. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann auch in diesem Fall zwischen der zu reinigenden Scheibe und
dem Abstreifer angeordnet sein. Da in einem solchen Fall eine gleichmäßige Anpressung an
die Scheibe nicht, wie bei einem Scheibenwischer sichergestellt
ist, kann für
diesen Verwendungszweck ein Clip oder sonstiger Befestigungsmechanismus,
beispielsweise in Form von an dem Schwamm- oder Vliesstreifen in
Abständen
angebrachten Kabelbindern oder Klettverschlüssen vorgesehen sein. Nach
Gebrauch lassen sich diese Festigungsvorrichtungen von dem Abstreifer
in einfacher Weise, beispielsweise mittels einer Schere oder Zange
oder durch einfaches seitliches Abstreifen, Aufreißen oder
Abziehen entfernen.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung wird ein Vliesstreifen in Kombination mit einem Schwammstreifen
verwendet. Der Schwammstreifen ist auf der dem Scheibenwischerblatt
zugewandten Seite vorgesehen und dient einer Erhöhung der Formstabilität. Der Schwammstreifen
ist fix mit dem Vliesstreifen verbunden. Bei einem Einsatz dieser
erfindungsgemäßen Ausführungsform
liegt das Scheibenwischerblatt auf dem Schwammstreifen an, der den
Anpressdruck des Scheibenwischers auf den Vliesstreifen überträgt, der
seinerseits die Reinigungswirkung ausübt. In vorteilhafter Weise
wird durch den Schwammstreifen eine zusätzliche Flüssigkeitsaufnahme von Scheibenwaschwasser
ermöglicht,
so dass ein Einweicheffekt der Verschmutzungen in erhöhtem Maße stattfindet.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist der Schwammstreifen seiner dem Scheibenwischerblatt
zugekehrten Seite eine sich über
seine Länge
erstreckende Ausnehmung, insbesondere Kerbe zur Aufnahme des Scheibenwischerblatts
auf. Die Kerbe ist vorzugsweise so ausgestaltet, dass sie in ihrer
Dimensionierung die Aufnahme des Scheibenwischerblattes gestattet.
Sie ist hierzu keilförmig
mit einem in Richtung Scheibe weisenden Winkel von in etwa 45° versehen.
Gegebenenfalls weist die Kerbe längsseitig
jeweils eine Enderhöhung auf.
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Durch diese Kerbe wird die Halterung
des Schwammstreifens zusätzlich
begünstigt,
so dass eine sichere Halterung des Schwammstreifens auch bei schwierigen
Geometrien der Scheibe oder möglicherweise
nicht mehr ganz einwandfrei funktionierenden Scheibenwischern oder
bereits stark abgenutzten Scheibenwischerblättern gewährleistet ist.
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Erfindungsgemäß kann eine solche Kerbe auch
in einem Filzstreifen oder einem anderen verwendbaren Material vorgesehen
sein.
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Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand
von Ausführungsbeispielen
beschrieben, die anhand der Abbildungen näher erläutert werden. Hierbei zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung während eines
bestimmungsgemäßen Einsatzes;
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2 einen
erfindungsgemäßen Vliesstreifen;
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3 eine
Ausführungsform
der Erfindung, bei der ein Schwammstreifen auf einen Vliesstreifen aufkaschiert
ist;
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4 einen
erfindungsgemäßen Schwammstreifen
mit einer Längskerbe.
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In der nachfolgenden Beschreibung
werden für
gleiche und gleichwirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung.
Ein Vliesstreifen 40 ist zwischen einer Windschutzscheibe 20 und
einem von einem Scheibenwischer 70 gehaltenen Scheibenwischerblatt 10 angeordnet.
Durch im linken Bereich der Abbildung von 1 dargestellte Pfeile werden mögliche Bewegungen
des Scheibenwischerblattes schematisch gezeigt. So ist ein Einsatz
des Vliesstreifens 40 sowohl bei üblichen Hin- und Herbewegungen 30a,
aber auch bei Längsbewegungen 30b
des Scheibenwischers 70 möglich. Der Vliesstreifen 40 ist
sicher zwischen dem Wischerblatt 10 und der Windschutzscheibe 20 gehalten
und wird der Bewegung des Scheibenwischers 70 folgend unter
Ausübung
seiner Reinigungswirkung über
die Windschutzscheibe 20 bewegt.
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2 zeigt
eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Vliesstreifens 40.
Durch die strichartige Darstellung der flächigen Seite des Vliesstreifens 40 sollen
Fasern 80 schematisch angedeutet werden, die eine gewisse
Oberflächenrauhigkeit
des Vliesstreifens 40 bedingen.
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Gemäß 3 ist ein Schwammstreifen 50 auf
den Vliesstreifen 40 aufkaschiert. Der Schwammstreifen 50 weist
eine Längskerbe 60 auf,
in welche ein Scheibenwischerblatt 10 eingreifen kann.
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4 zeigt
einen Schwammstreifen 50 mit einer sich über die
gesamte Länge
des Schwammstreifens 50 erstreckenden Längskerbe 60.
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Sowohl der Vliesstreifen 40 als
auch der Schwammstreifen 50 können erfindungsgemäß jeweils
alleine oder in Kombination miteinander oder mit speziellen Scheuerschwämmen, Fliegen-
oder Insektenschwämmen
zur Reinigung einer Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs herangezogen
werden.
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Gemäß einer Ausführungsform
kann sowohl der Vliesstreifen 40 als auch der Schwammstreifen 50 trapezförmig ausgebildet
sein, wobei die dem Scheibenwischer 70 zugewandte Seite
eine geringere Breite als die der Windschutzscheibe 20 zugewandte
Seite aufweist. Beispielsweise kann die dem Scheibenwischer 70 zugewandte
Seite eine Breite von 35 mm aufweisen. Eine darin befindliche Kerbe befindet
sich in der Mitte der dem Scheibenwischer 70 zugewandten
Seite. Die Kerbe weist eine offene Breite von im wesentlichen 15
mm, einen Innenwinkel von ca. 45° und
eine Tiefe von ebenfalls 15 mm auf. Die der Windschutzscheibe 20 zugewandte
Seite hat eine Breitenausdehnung von ca. 50 mm. Die Höhe des erfindungsgemäßen Schwammstreifens 50 beträgt 30 mm.
Auf diese Weise ist eine ausreichende Stabilität des Schwammstreifens gewährleistet.
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Zur Anwendung braucht der Benutzer
den Vlies- oder Schwammstreifen oder eine Kombination aus beiden
lediglich zwischen Scheibenwischerblatt und Windschutzscheibe zu
klemmen, um dann, ggf. mit zwei oder drei Portionen Wischwasser
aus der Scheibenwaschanlage die Scheibe gründlich zu reinigen. Nach der
Reinigung braucht lediglich der Vliesstreifen entfernt zu werden.
Dieser kann jedoch selbstverständlich
bis zum Ende der Fahrt oder, sofern dies erwünscht ist, auch länger auf
der Windschutzscheibe verbleiben. Gemäß einer anderen Ausführungsform
kann der Vliesstreifen jedoch unmittelbar nach der Reinigung entfernt
werden, wobei sodann die Scheibe mit dem Scheibenwischer nochmals
endgültig
klar gewischt wird. Der Vlies- und/oder Schwammstreifen kann anschließend entweder
ausgewaschen werden; er kann jedoch auch als Einweg-Streifen ausgebildet
sein.
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An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass
alle oben beschriebenen Teile für
sich alleine gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in
den Zeichnungen dargestellten Details als erfindungswesentlich beansprucht
werden. Abänderungen
hiervon sind dem Fachmann geläufig.
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- 10
- Wischerblatt
- 20
- Windschutzscheibe
- 30a
- Hin-
und Herbewegung des Scheibenwischers
- 30b
- Längsbewegung
des Scheibenwischers
- 40
- Vliesstreifen
- 50
- Schwammstreifen
- 60
- Längskerbe
- 70
- Scheibenwischer
- 80
- Fasern