DE29816410U1 - Gewindespindelantrieb für ein Federspanngerät - Google Patents
Gewindespindelantrieb für ein FederspanngerätInfo
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Description
Stenger, Watzke & Ring *:·**: :":£&igr;**&tgr;&idiagr;&Iacgr;&agr;\&Zgr;&eegr;^-&kgr;;&eegr;&Kgr;7&ogr;
'..· D*)^ 5 5 \~&Tgr;· B.yiS SELDORF
PATENTANWÄLTE
DIPL.-ING. WOLFRAM WATZKE
DIPL.-ING. HEINZ J. RING
DIPL.-ING. ULRICH CHRISTOPHERSEN
Unser Zeichen: 98 1 140 DIPL.-ING. MICHAEL RAUSCH
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Hazet-Werk Hermann Zerver Patentanwälte
GmbH & Co KG european patent attorneys
Güldenwerther Bahnhofstraße 25-29
42857 Remscheid ^ n>
September 1998
Die Erfindung betrifft einen Gewindespindelantrieb für ein mit zwei
Federspannelementen zur Aufnahme jeweils einer Federwindung einer zu spannenden Schraubenfeder versehenes Federspanngerät, mit einer in einem
Führungsrohr drehbar gelagerten und zusätzlich mittels eines Axiallagers gegenüber dem Führungsrohr abgestützen Gewindespindel, die im Bereich
ihres freien, dem Gewindeabschnitt abgewandten Endes mit einem Kupplungsabschnitt versehen ist, auf den ein korrespondierender
Kupplungsabschnitt eines mit einem Antriebsmehrkant versehenen Antriebsteils aufgesetzt ist, wobei die beiden Kupplungsabschnitte
formschlüssig über ein im Falle einer Überlastung des Gewindespindelantriebs abscherendes Kupplungselement verbunden sind.
Ein Gewindespindelantrieb für einen Federspanner mit diesen Merkmalen ist
aus der DE 28 13 381 C2 bekannt. Die Gewindespindel ist hierbei mittels
eines Axialdrucklagers in einem Kopfteil eines zylindrischen Führungsrohres drehbar gelagert. Zum Drehen der Gewindespindel und damit zum Antrieb des
Federspanners beim Spannen und Entspannen der Schraubenfeder ist die Gewindespindel im Bereich ihres Spindelkopfes mit einem separaten
Antriebsteil versehen, welches mit einer axial verlaufenden Aufnahmebohrung auf einem Kupplungsabschnitt der Gewindespindel mittels eines
Kupplungsstiftes annähernd spielfrei und drehfest gelagert ist. Das erste Federspannelement des Federspanngerätes ist am Führungsrohr feststehend
befestigt, wohingegen das zweite Federspannelement mit einer Spindelmutter gekoppelt ist, die durch die Gewindespindel angetrieben wird. Durch Drehen
der Gewindespindel wird daher das spindelmutterseitige Federspannelement
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auf das feste Federspannelement zubewegt, so daß die zwischen den beiden
Federspannelementen eingespannte Schraubenfeder zusammengedrückt wird.
Das Antriebsteil ist an seinem Ende mit einem Antriebsmehrkant versehen und
mittels des Kupplungsstiftes als Überlastschutz auf der Gewindespindel befestigt, wobei dieser Kupplungsstift abgeschert wird, wenn die
Schraubenfeder auf Block zusammengedrückt ist und die Gewindespindel trotzdem weitergedreht wird. Nach dem Abscheren des Kupplungsstiftes kann
auf die Gewindespindel über den Antriebsmehrkant kein Betätigungsmoment mehr übertragen werden, so daß das Federspanngerät. nicht überzogen
werden kann. Damit ist ausgeschlossen, daß die Gewindespindel und insbesondere deren Gewinde beschädigt wird. Wenn die Schraubenfeder wie
beschrieben auf Block gespannt ist, kann das Federspanngerät in der Regel zusammen mit der Schraubenfeder wieder aus der entsprechenden
Federaufnahme des Kraftfahrzeuges herausgenommen werden. In solchen
Fällen ist es dann möglich, den abgescherten Kupplungsstift durch einen neuen zu ersetzen, so daß der Federspanner anschließend wieder einsatzfähig
ist.
Der als Kupplungselement zwischen Gewindespindel und Antriebsteil dienende
Kupplungsstift unterliegt jedoch bei häufigem Einsatz des Federspanngerätes gewissen Verschleißerscheinungen, insbesondere, wenn zum Betätigen des
Federspanngerätes ein Schlagschrauber verwendet wird, was dazu führen kann, daß der Kupplungsstift nach einiger Zeit abschert, auch ohne daß die
Schraubenfeder auf Block gespannt ist. In diesem Fall ist es nicht möglich, die
Schraubenfeder zusammen mit dem Federspanngerät aus der Federaufnahme des Kraftfahrzeuges herauszunehmen. Andererseits ist aber auch eine weitere
Betätigung des Federspanngerätes nicht mehr ohne weiteres möglich, da die drehfeste Verbindung zwischen dem Antriebsteil und der Gewindespindel
aufgehoben ist. Nur bei besonders günstigen räumlichen Verhältnissen am Kraftfahrzeug ist möglich, den Kupplungsstift an Ort und Stelle gegen einen
neuen, unbeschädigten Kupplungsstift auszutauschen. Kann jedoch der Kupplungsstift wegen ungünstiger räumlicher Verhältnisse im Kraftfahrzeug
nicht ausgewechselt werden, muß die Gewindespindel nach Abziehen des Antriebsteils mit einer Zange oder einem anderen Hilfswerkzeug zum
Entspannen des Federspanngerätes gedreht werden. Dies führt häufig zu einer
Beschädigung des Spindelkopfes, in welchen Fällen dann der gesamte
Gewindespindelantrieb ausgetauscht werden muß, wenn weiterhin ein sicherer Einsatz des Federspanngerätes gewährleistet werden soll.
In der DE 93 19 183 U1 ist zur Lösung der mit dem Federspanngerät nach der
DE 28 13 381 C2 verbundenen Probleme bereits vorgeschlagen worden, am
freien Ende des Spindelkopfes einen zusätzlichen Antriebsabschnitt mit wenigstens einer planparallel und koaxial zur Gewindespindel verlaufenden
Schlüsselfläche einstückig anzuformen. Die Betätigung dieses zusätzlichen
Antriebsabschnittes erfordert ein zusätzliches Werkzeug, da der zusätzliche Antriebsabschnitt eine andere Geometrie aufweist, als der zur regulären
Betätigung des Federspanngerätes verwendete Antriebsmehrkant.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen alternativ gestalteten
Hilfsantrieb für den Gewindespindelantrieb eines Federspanngerätes zu schaffen, wobei die Anzahl der zur Betätigung des Federspanngerätes
erforderlichen Antriebswerkzeuge reduziert werden soll.
Zur Lösung wird bei einem Gewindespindelantrieb der eingangs
genannten Art vorgeschlagen, daß einer der beiden Kupplungsabschnitte mit einem Sperrelement, und der andere Kupplungsabschnitt mit einer
Ausnehmung versehen ist, in die das Sperrelement formschlüssig eindringen kann, und daß die mittels des Sperrelements im Federspannsinne maximal
übertragbare Antriebskraft geringer als die mittels des Kupplungselementes übertragbare Antriebskraft oder nahezu Null ist.
Mit der Erfindung wird also ein anderer Lösungsweg beschritten, als in der DE
93 19 183 U1 beschrieben. Als Hilfsantrieb dient nicht ein einstückig an der Gewindespindel angeformter zusätzlicher Antriebsabschnitt, sondern das
Antriebsteil selbst wird zusätzlich zu seiner Primärfunktion auch dazu herangezogen, im Falle eines Abscherens des Kupplungselementes den
Hilfsantrieb zu übernehmen, so daß in beiden Fällen zur Betätigung des Federspanngerätes dasselbe Antriebswerkzeug verwendet werden kann.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Gewindespindelantriebes sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Gegenstandes der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen, wobei auf die anliegenden Zeichnungen Bezug genommen wird. Darin zeigen:
Figur 1 in einer Schnittdarstellung ein mit zwei Federspannelementen
versehenes Federspanngerät;
Figur 2 eine Einzelheit des Federspanngerätes nach Figur 1 im Bereich
dessen Antriebes;
Figur 3 eine Schnittdarstellung in der Ebene III - III der Figur 3 mit einer
zusätzlichen Detaildarstellung in'einer dazu parallelen Ebene;
Figur 4 die Einzelteile nach Figur 2, jedoch bei von dem Federspanngerät
getrenntem Antriebsteil;
Figur 5 eine Stirnansicht des Federspanngerätes nach Figur 4 bei abgenommenem Antriebsteil entsprechend der in Figur 4
eingezeichneten Ansicht V;
Figur 6 eine Seitenansicht einer Druckhülse des Federspanngerätes;
Figur 7 die Einzelteile nach Figur 2, jedoch bei gegenüber Figur 2 gedrehtem
Antriebsteil;
Figur 8 in einer Schnittdarstellung Einzelheiten eines Federspanngerätes bei
einer gegenüber den Figuren 1 bis 7 abweichenden Ausführungsform;
Figur 9 in vergrößerter Darstellung die in Figur 8 eingezeichnete Einzelheit
IX;
Figur 10 in vergrößerter Darstellung dieselbe Einzelheit wie in Figur 9, jedoch
in anderer Funktionsstellung.
• ·
Das Federspanngerät setzt sich aus einer mit zwei Spannbackenhaltern 1, 2
versehenen Spindelwelle 3 sowie zwei auf die Spannbackenhalter 1, 2 aufgesetzten Federspannelementen in Gestalt von Spannbacken 4, 5
zusammen. Die Spannbacken 4, 5 sind an ihren einander zugewandten Stirnflächen mit nicht näher dargestellten Federaufnahmen 6 zum Ergreifen
einer Schraubenfeder 7, insbesondere des McPherson-Typs versehen. Die zu spannende Feder ist in Figur 1 stark stilisiert eingezeichnet.
Zum Zusammendrücken der Feder 7 besteht die Spindel aus einem äußeren
Gehäuse 8 und einer darin geführten Spindelwelle 3. Die Spindelwelle 3 ist ein mit bearbeiteten Führungsflächen 10 versehener Zylinder, der in einer Bohrung
11 des äußeren Gehäuses 8 axial gleite'n kann. Auf das äußere Ende der
Spindelwelle 3 ist der erste Spannbackenhalter 1 aufgeschraubt. Eine Nut 12
für eine in dem äußeren Gehäuse 8 sitzende Paßfeder 13 gewährleistet die Verdrehsicherheit zwischen innerem und äußerem Gehäuse der Spindel. Um
ein Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit in den Führungsspalt zu verhindern, ist die Führungsfläche 10 gegenüber dem äußeren Gehäuse 8
mittels einer Dichtlippe 14 abgedichtet.
Zur Erzeugung der axialen Verstellbewegung der Federspannelemente ist in
das Ende des äußeren Gehäuses 8 eine Lagerbuchse 15 eingesetzt, in der eine
mit einem Außengewinde versehen Gewindespindel 16 doppelt gelagert ist. Die Gewindespindel 16 ist außerhalb der doppelten Lagerung mit einem auf
einem Zapfen 9 der Gewindespindel angeordneten, zylindrischen Kupplungsabschnitt 17 versehen, der über einen als Kupplungselement
dienenden Stift 18 drehfest mit einem Antriebsteil 19 verbunden ist. Das Antriebsteil 19 weist axial hintereinander einen zu dem Kupplungsabschnitt 17
korrespondierenden Kupplungsabschnitt 20 und einen mit einem Antriebsmehrkant 21, vorzugsweise einem Sechskant, versehenen
Antriebsabschnitt 22 auf. Den Kupplungsabschnitt 17 bildet eine Druckhülse 23 der Gewindespindel, die zwischen dem einstückig an der Gewindespindel
16 angeformten Zapfen 9 und dem an dem Antriebsteil 19 ausgebildeten Kupplungsabschnitt 20 angeordnet ist. Die Länge des als Kupplungselement
dienenden Stiftes 18 ist so bemessen, daß dieser zugleich den Zapfen 9, die
Druckhülse 23 und den äußeren Kupplungsabschnitt 20 durchsetzt. Die nach
Art eines Ringes gestaltete Druckhülse 23 stützt sich mit ihrer einen
Stirnfläche 24 an dem äußeren Lager 25 der doppelten Lagerung axial ab.
Figur 2, bei der es sich um eine vergrößerte Teildarstellung der Figur 1
handelt, läßt Einzelheiten des Gewindespindelantriebs im Bereich des Antriebsteiles 19 erkennen. Der Stift 18 ist über seine Länge unterschiedlich
gestaltet. Der mittlere Abschnitt des Stiftes 18 besteht aus Vollmaterial und weist eine entsprechende Festigkeit auf, wohingegen die beiden Enden des
Stiftes 18 mit Sackbohrungen 26 versehen und entsprechend geschwächt
sind. Ein in einer umlaufenden Nut des Antriebsteils 19 angeordnetes Gummiband 27 sorgt dafür, daß der Stift 18 zentriert wird und nicht aus
seinen Aufnahmebohrungen herausfallen kann.
Der Stift 18 ist Teil eines Überlastungsschutzes für den Gewindespindelantrieb. Dieser Überlastungsschutz erlangt dann Bedeutung,
wenn die zu spannende Feder auf Block zusammengedrückt ist und gleichwohl der Versuch unternommen wird, die Gewindespindel 16 weiterzudrehen. In
einem solchen Fall sind die Enden des Stiftes 18 infolge ihrer Materialschwächung nicht mehr in der Lage, das entsprechende Drehmoment
von dem mit dem Sechskant versehenen Antriebsteil 19 auf die Gewindespindel 16 zu übertragen, so daß der Stift 18 an beiden Enden
abschert.
Infolge dieses Abscherens ist die formschlüssige Verbindung zwischen
Antriebsteil 19 und Gewindespindel 16 unterbrochen, das Antriebsteil 19 kann
mit den darin verbliebenen Reststümpfen des Stiftes 18 wie in Figur 4
dargestellt von dem Federspanngerät abgezogen werden. Jedoch ist der innere Abschnitt des Stiftes 18 noch vorhanden, so daß nach wie vor die der
vollen Federbelastung unterliegende Druckhülse 23 auf dem inneren Kupplungsabschnitt 17 der Gewindespindel 16 gesichert ist. Zur Sicherung
trägt ferner bei, daß die Druckhülse 23 über ein Schraubgewinde 28 mit dem im übrigen zylindrischen Zapfen 9 der Gewindespindel 16 verbunden ist und
sich auf diese Weise selbst im Falle eines vollständigen Verlustes des Stiftes 18 nicht ohne weiteres von der Gewindespindel 16 lösen kann.
In der nach außen weisenden Stirnfläche des Antriebsabschnittes 22 des
Antriebsteils 19 ist eine kleinere Axialbohrung 29 angeordnet. Durch die Axialbohrung 29 kann, sollte sich das Antriebsteil 19 nicht in der in Figur 4
dargestellten Weise ohne weiteres von dem Federspanngerät lösen lassen, eine Schraube eingedreht werden, um auf diese Weise das axiale Abziehen
des Antriebsteiles zu unterstützen.
Figur 3 läßt erkennen, daß sich in dem Kupplungsabschnitt 20 des Antriebsteiles 19 zusätzlich zu den beiden Durchgangsbohrungen für den Stift
18 noch eine weitere Bohrung befindet, in der ein .Sperrelement 30
angeordnet ist. Diese weitere Bohrung ist, wie Figur 3 erkennen läßt, winkelversetzt zu den beiden fluchtenden Bohrungen für den als
Kupplungselement dienenden Stift 18. Figur 3 läßt ferner erkennen, daß das
Sperrelement 30 eine kleine, außen mit einem Innensechskant 31 versehene Schraube oder ein Bolzen ist, deren bzw. dessen inneres Ende sich im
normalen Zustand außerhalb des Umfangs der Druckhülse 23 befindet bzw. allenfalls auf der Umfangsfläche 32 der Druckhülse 23 anliegt. Das
Sperrelement 30 ist daher radial auf die Druckhülse 23 ausgerichtet, ohne im normalen Zustand in die Druckhülse 23 einzugreifen.
Anders liegen die Verhältnisse jedoch in dem bereits geschilderten
Ausnahmefall eines Abscherens des Stiftes 18. In diesem Fall läßt sich das
Sperrelement 30, vorzugsweise mittels eines in den Innensechskant 31 eingeführten Werkzeuges, nach einer Teildrehung des Antriebsteils 19 bis in
eine Ausnehmung 33 der Druckhülse 23 bewegen. Beim Ausführungsbeispiel nach den Figuren 1 bis 7 befindet sich diese Ausnehmung 33 in der
Umfangsfläche 32 der Druckhülse 23, und zwar im Bereich der hinteren, dem Axiallager 25 abgewandten Stirnfläche 34 der Druckhülse 23.
Die genaue Lage der Ausnehmung 33 an der Druckhülse 23 läßt am besten
Figur 6 erkennen. Die Ausnehmung 33 weist in Umfangsrichtung zwei Anlageflächen auf: die eine Anlagefläche 35 erstreckt sich quer zur
Umfangsrichtung der Druckhülse 23, die andere Anlagefläche 36 erstreckt sich schräg zur Umfangsrichtung der Druckhülse 23. Wird nun, nachdem der
Stift 1 8 wegen Überlastung abgeschert ist, das Sperrelement 30 mit seinem inneren Ende in die Ausnehmung 33 eingedreht, läßt sich zwar eine
Antriebskraft in Richtung auf die Anlagefläche 35 erzeugen, nicht jedoch in
Richtung auf die schräg verlaufende Anlagefläche 36. Infolge der entsprechenden Ausrichtung der beiden Anlageflächen 35, 36 führt dies dazu,
daß mittels des Antriebsteils 19 zwar ein Drehmoment auf Druckhülse 23
bzw. Gewindespindel 16 in Löserichtung, nicht bzw. nicht nennenswert jedoch im Sinne eines weiteren Spannens der beiden Spannbackenhalter 1, 2
aufgebracht werden kann. Es ist daher ausgeschlossen, daß der über das Sperrelement 30 realisierte Notantrieb mißbräuchlich dafür ausgenutzt wird,
das Federspanngerät im normalen Spannsinne zu betätigen. Vielmehr ist der Notantrieb ausschließlich dafür geeignet, das Federspanngerät nach
Abscheren des Kupplungselementes wieder sicher zu entspannen.
Alternativ zu der in den Figuren 1 bis 7 dargestellten Ausführungsform kann
als Ausnehmung, in die das Sperrelement 30 einführbar ist, auch jede der beiden Sackbohrungen 26 des Stiftes 18 herangezogen werden. Figur 7 läßt
erkennen, daß die verbliebene Sackbohrung 37 noch ausreichend tief ist, um das Sperrelement 30 dort hinein einzuschrauben. Selbstverständlich sollte sich
in diesem Fall das Sperrelement 30 in derselben axialen Ebene befinden, wie der Stift 18.
Eine andere Ausführungsform des Gewindespindelantriebes ist in den Figuren
8 bis 10 dargestellt. Das Sperrelement 30 ist hier kein Gewindebolzen, sondern ein mittels einer kleinen Feder 38 belasteter Bolzen. Dieser Bolzen
liegt unter dauernder Federvorspannung an der rückwärtigen Stirnfläche 34 der Druckhülse 23 an. Die Bewegungsrichtung des Sperrelementes 30 ist hier
also nicht radial wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figuren 1 bis 7, sondern axial. Hierzu befinden sich Sperrelement 30 und Feder 38 in einer
Aufnahmebohrung 39 in dem Antriebsabschnitt 22 des Antriebsteils 19.
In Figur 9 ist der Normalzustand dargestellt, bei dem der Formschluß zwischen
Gewindespindel 16 und Antriebsteil 19 ausschließlich über den noch intakten
Stift 18 hergestellt wird. Das Sperrelement 30 liegt lediglich an der Druckhülse
23 an.
In Figur 10 ist die Situation nach dem Bruch des Stiftes 18 und einem
geringfügigen Verdrehen zwischen Druckhülse 23 und Antriebsteil 19
J9
m ···· · « 4
dargestellt. Diese Drehung erfolgt solange, bis das federbelastete
Sperrelement 30 in die in diesem Fall in der Stirnfläche 34 der Druckhülse 23 ausgeformte Ausnehmung 33 einrastet. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt
das Sperrelement 30 die hilfsweise Drehmomentübertragung zwischen Antriebsteil 19 und der Gewindespindel. Auch in diesem Fall ist die
Ausnehmung 33 in der einen Richtung mit einer Schräge versehen, so daß eine Betätigung des Notantriebes nur in Löserichtung des Federspanngerätes
möglich ist.
Der Vorteil der Ausführungsform nach den Figuren 8 bis 10 gegenüber der
Ausführungsform nach den Figuren 1 bis 7 besteht darin, daß eine gesonderte Betätigung des Sperrelementes 30 nicht erforderlich ist, dieses vielmehr nach
einer gewissen Drehung des Antriebsteiles von selbst in die zugehörige Ausnehmung 33 einrastet.
| 1 | Spannbackenhalter | 35 | Anlagefläche |
| 2 | Spannbackenhalter | 36 | Anlagefläche |
| 3 | Spindelwelle | 37 | verbliebene Sackbohrung |
| 4 | Spannbacke | 38 | Feder |
| 5 | Spannbacke | 39 | Aufnahmebohrung |
| 6 | Federaufnahme | ||
| 7 | Schraubenfeder | ||
| 8 | äußeres Gehäuse | ||
| 9 | Zapfen, Gewindezapfen | ||
| 10 | Führungsfläche | ||
| 11 | Bohrung | ||
| 12 | Nut | ||
| 13 | Paßfeder | ||
| 14 | Dichtlippe | ||
| 15 | Lagerbuchse | ||
| 16 | Gewindespindel | ||
| 17 | Kupplungsabschnitt | ||
| 18 | Stift | ||
| 19 | Antriebsteil | ||
| 20 | Kupplungsabschnitt | ||
| 21 | Antriebsmehrkant | ||
| 22 | Antriebsabschnitt | ||
| 23 | Druckhülse | ||
| 24 | Stirnfläche der Druckhülse | ||
| 25 | äußeres Lager, Axiallager | ||
| 26 | Sackbohrung | ||
| 27 | Gummiband | ||
| 28 | Schraubgewinde | ||
| 29 | Axialbohrung | ||
| 30 | Sperrelement | ||
| 31 | Innensechskant | ||
| 32 | Umfangsfläche der Druckhülse | ||
| 33 | Ausnehmung | ||
| 34 | hintere Stirnfläche der Druckhülse |
Claims (11)
1. Gewindespindelantrieb für ein mit zwei Federspannelementen (4, 5) zur
Aufnahme jeweils einer Federwindung einer zu spannenden Schraubenfeder (7) versehenes Federspanngerät, mit einer in einem
Führungsrohr drehbar gelagerten und zusätzlich mittels eines Axiallagers (25) gegenüber dem Führungsrohr abgestützen
Gewindespindel (16), die im Bereich ihres freien, dem Gewindeabschnitt abgewandten Endes mit einem Kupplungsabschnitt
(17) versehen ist, auf den ein korrespondierender Kupplungsabschnitt (20) eines mit einem Antriebsmehrkant (21) versehenen Antriebsteils
(19) aufgesetzt ist, wobei die beiden Kupplungsabschnitte (17, 20)
formschlüssig über ein im Falle einer Überlastung des Gewindespindelantriebs abscherendes Kupplungselement (18)
verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß einer der beiden Kupplungsabschnitte mit einem Sperrelement (30), und der andere Kupplungsabschnitt mit einer Ausnehmung (33)
versehen ist, in die das Sperrelement (30) formschlüssig eindringen
kann, und daß die mittels des Sperrelements (30) im Federspannsinne maximal übertragbare Antriebskraft geringer als die mittels des
Kupplungselementes (18) übertragbare Antriebskraft oder Null ist.
2. Gewindespindelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sich der mit dem Sperrelement (30) versehene Kupplungsabschnitt
(20) an dem Antriebsteil (19), und der andere Kupplungsabschnitt (17)
an einem zylindrischen Abschnitt der Gewindespindel (16) befindet, auf den das Antriebsteil (19) mit einer darin ausgeformten
Axialbohrung aufgesetzt ist, und daß das Kupplungselement (18) beide
Kupplungsabschnitte (17, 20) durchsetzt.
3. Gewindespindelantrieb nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kupplungselement ein Stift (18) mit quer zur Achse der Gewindespindel angeordneter Längsachse ist.
4. Gewindespindelantrieb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der zylindrische Abschnitt der Gewindespindel (16) eine Druckhülse (23) ist, über die sich die Gewindespindel (16) axial gegenüber dem
Führungsrohr abstützt, wobei der Stift (18) das Antriebsteil (19), die Druckhülse (23) und außerdem einen von der Druckhülse (23)
umschlossenen Zapfen (9) der Gewindespindel (16) durchsetzt.
5. Gewindespindelantrieb nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsteil (19) axial hintereinander
den Kupplungsabschnitt (20) und einen mit dem Antriebsmehrkant (21) versehenen Antriebsabschnitt (22) umfaßt.
6. Gewindespindelantrieb nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sperrelement (30) ein radial in dem Kupplungsabschnitt (20) des Antriebsteils (19) angeordneter und bis in
die Ausnehmung (33) einschraubbarer Gewindebolzen ist.
7. Gewindespindelantrieb nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
sich die Ausnehmung (33) in der Umfangsfläche (32) der Druckhülse (23) befindet, und daß die Ausnehmung (33) in Umfangsrichtung
asymmetrisch gestaltet ist.
8. Gewindespindelantrieb nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Kupplungselement (18) und Sperrelement (30) sich, in Längsrichtung des Gewindespindelantriebes
betrachtet, auf unterschiedlicher Höhe befinden.
9. Gewindespindelantrieb nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausnehmung eine Sackbohrung (37) in dem Kupplungselement (18) ist.
10. Gewindespindelantrieb nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Längsachsen von Kupplungselement und Sperrelement in Umfangsrichtung zueinander versetzt sind.
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11. Gewindespindel nach einem der vorangehende Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsteil (19) an seinem äußeren Ende mit
einer durchgehenden und mit einem Gewinde versehenen Axialbohrung (29) versehen ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29816410U DE29816410U1 (de) | 1998-09-12 | 1998-09-12 | Gewindespindelantrieb für ein Federspanngerät |
| DE29822209U DE29822209U1 (de) | 1998-09-12 | 1998-12-12 | Gewindespindelantrieb für ein Federspanngerät mit einem im Überlastfall abscherenden Sicherungsstift |
| EP19990116027 EP0988937A2 (de) | 1998-09-12 | 1999-08-16 | Gewindespindelantrieb für ein Federspanngerät |
Applications Claiming Priority (1)
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