DE29822209U1 - Gewindespindelantrieb für ein Federspanngerät mit einem im Überlastfall abscherenden Sicherungsstift - Google Patents
Gewindespindelantrieb für ein Federspanngerät mit einem im Überlastfall abscherenden SicherungsstiftInfo
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Stenger, Watzke & Ring I4 .;* * j#>:;*Ka*V^i//-iecirich-Ring 70
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Hazet-Werk Hermann Zerver Patentanwälte
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Güldenwerther Bahnhofstraße 25-29
42857 Remscheid
42857 Remscheid
Datum 10. Dezember 1998
abscherenden Sicherunqsstift
Die Erfindung betrifft einen Gewindespindelantrieb für ein mit zwei
Federspannelementen zur Aufnahme jeweils einer Federwindung einer zu spannenden Schraubenfeder versehenes Federspanngerät, mit einer in einem
Führungsrohr drehbar gelagerten und zusätzlich mittels eines Axiallagers gegenüber dem Führungsrohr abgestützten Gewindespindel, die im Bereich ihres
freien, dem Gewindeabschnitt abgewandten Endes mit einem Kupplungsabschnitt versehen ist, auf den ein korrespondierender Kupplungsabschnitt eines mit einem
Antriebsmehrkant versehenen Antriebsteils aufgesetzt ist, wobei die beiden Kupplungsabschnitte formschlüssig über einen beide Kupplungsabschnitte
durchsetzenden und im Falle einer Überlastung des Gewindespindelantriebs abscherenden Sicherungsstift mit quer zur Achse der Gewindespindel
angeordneter Längsachse verbunden sind.
Ein Gewindespindelantrieb für einen Federspanner mit diesen Merkmalen ist aus
der DE 28 13 381 C2 bekannt. Die Gewindespindel ist hierbei mittels eines
Axialdrucklagers in einem Kopfteil eines zylindrischen Führungsrohres drehbar gelagert. Zum Drehen der Gewindespindel und damit zum Antrieb des
Federspanners beim Spannen und Entspannen der Schraubenfeder ist die Gewindespindel im Bereich ihres Spindelkopfes mit einem separaten Antriebsteil
versehen, welches mit einer axial verlaufenden Aufnahmebohrung auf einem Kupplungsabschnitt der Gewindespindel mittels eines Kupplungsstiftes annähernd
spielfrei und drehfest gelagert ist. Das erste Federspannelement des Federspanngerätes ist am Führungsrohr feststehend befestigt, wohingegen das
zweite Federspannelement mit einer Spindelmutter gekoppelt ist, die durch die
Telefon (0211) 572131 ■ Telex 8588429 pate d · Telefax (02&Pgr;) 58 8225 ■ BHF-Bank, Düsseldorf CBLZ 300205 00) 40113 276
Gewindespindel angetrieben wird. Durch Drehen der Gewindespindel wird daher
das spindelmutterseitige Federspannelement auf das feste Federspannelement zu bewegt, so daß sie zwischen den beiden Federspannelementen eingespannte
Schraubenfedern zusammengedrückt wird.
Das Antriebsteil ist an seinem Ende mit einem Antriebsmehrkant versehen und
mittels des Kupplungsstiftes auf der Gewindespindel befestigt. Der aus Vollmaterial bestehende Kupplungsstift dient zudem als Überlastschutz und wird,
wenn die Schraubenfeder auf Block zusammengedrückt ist und die Gewindespindel trotzdem weitergedreht wird, abgeschert. Nach einem Abscheren
des Kupplungsstiftes kann dann auf die Gewindespindel über den Antriebsmehrkant kein Betätigungsmoment mehr übertragen werden, so daß das
Federspanngerät nicht überzogen werden kann. Damit soll ausgeschlossen werden, daß die Gewindespindel und insbesondere deren Gewinde beschädigt
wird.
Es hat sich jedoch in der Praxis gezeigt, daß der Kupplungsstift nur einen sehr
unzureichenden Überlastschutz bietet und unter Umständen selbst dann nicht abschert, wenn die Schraubenfeder auf Block zusammengedrückt ist und der
Versuch unternommen wird, über den Antriebsmehrkant weiterhin ein voltes Bearbeitungsmoment auf die Gewindespindel zu übertragen. Im schlimmsten Fall
kann dies zu einem Ausreißen des mit der Gewindespindel gekoppelten zweiten Federelementes führen, was eine explosionsartige Ausdehnung der auf Block
zusammengespannten Schraubenfeder zur Folge hätte. Schwere Verletzungen des Bedienpersonals könnten die Folge sein.
Nachteilig ist weiterhin, daß der als Kupplungselement zwischen Gewindespindel
und Antriebsteil dienende Kupplungsstift gewissen Verschleißerscheinungen unterliegt, insbesondere dann, wenn als Betätigungsmittels des
Federspanngerätes ein Schlagschrauber verwendet wird, was bei einem häufigen Einsatz dazu führen kann, daß der Kupplungsstift nach einiger Zeit abschert, ohne
daß die Schraubenfeder auf Block gespannt ist.
Das Einbringen einer Schraubenfeder in die entsprechende Federaufnahme eines
Kraftfahrzeuges erfolgt in der Regel unter räumlich ungünstigen Verhältnissen. Schert der Kupplungsstift im Überlastfall ab, wenn also wie beschrieben die
• "3. &iacgr;
Schraubenfeder auf Block gespannt ist, so kann das Federspanngerät im
allgemeinen zusammen mit der Schraubenfeder problemlos aus der entsprechenden Federaufnahme des Kraftfahrzeuges herausgenommen werden.
Liegt jedoch ein verschleißbedingtes Abscheren des Kupplungsstiftes vor, so ist es
nicht möglich, die Schraubenfeder zusammen mit dem Federspanngerät aus der Federaufnahme des Kraftfahrzeuges herauszunehmen. Auch ist dann keine
weitere Betätigung des Federspanngerätes mehr möglich, da die drehfeste Verbindung zwischen dem Antriebsteil und der Gewindespindel aufgehoben ist.
Aufgrund der räumlich ungünstigen Verhältnisse am Kraftfahrzeug ist es dann zumeist nicht möglich, den abgescherten Kupplungsstift an Ort und Stelle gegen
einen neuen, unbeschädigten Kupplungsstift auszutauschen. In einem solchen
Fall muß die Gewindespindel nach Abziehen des Antriebsteils dann mit einer Zange oder einem anderen Hilfswerkzeug zum Entspannen des
Federspanngerätes gedreht werden. Mit Nachteil führt dies häufig zu einer Beschädigung des Spindelkopfes und um weiterhin einen sicheren Einsatz des
Federspanngerätes gewährleisten zu können, muß der gesamte Spindelantrieb ausgetauscht werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen
Gewindespindelantrieb zu schaffen, der einen sicheren Überlastschutz gewährleistet.
Zur Lösung wird bei einem Gewindespindelantrieb der eingangs genannten
Art vorgeschlagen, daß der Sicherungsstift mit mindestens einer Sollbruchstelle in
Gestalt einer Ausnehmung versehen ist.
Mit der Erfindung wird somit ein Sicherungsstift für den Überlastfall zur Verfugung
gestellt, der im Vergleich mit dem aus der DE 28 13 381 C2 bekannten Kupplungsstift nicht über seine gesamte Länge aus Vollmaterial besteht/sondern
in vorteilhafter Weise mindestens eine definierte Sollbruchstelle in Gestalt einer
Ausnehmung für den Überlastschutz aufweist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der Sicherungsstift
zwei Sollbruchstellen in Gestalt je einer Ausnehmung auf, wobei die beiden Ausnehmungen einander gegenüberliegend am jeweiligen Ende des
Sicherungsstiftes angeordnet sind. Gemäß dieser Weiterbildung der Erfindung
besteht der Sicherungsstift lediglich in seinem mittleren Abschnitt aus Vollmaterial
und weist eine entsprechende Festigkeit auf, wohingegen die beiden jeweils eine Ausnehmung aufweisenden Enden des Sicherungsstiftes entsprechend
geschwächt sind. Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung sind die sollbruchbildenden Ausnehmungen Sackbohrungen mit parallel zur Achse
des Sicherungsstiftes liegender Längsachse, wobei der Sicherungsstift sowohl bezüglich seiner Längsachse als auch bezüglich seiner Mittelsenkrechten
symmetrisch ist. Im Falle einer Überlastung sind dann beide Enden des
Sicherungsstiftes infolge ihrer Materialschwächung nicht mehr in der Lage, das aufgebrachte Drehmoment auf die Gewindespindel zu übertragen und scheren ab.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung sind Antriebsteil und
Gewindespindel des Federspanngerätes über den Sicherungsstift derart miteinander gekoppelt, daß, nach einem Abscheren der materialgeschwächten
Enden, der aus Vollmaterial bestehende innere Abschnitt des Sicherungsstiftes nach wie vor vorhanden ist, so daß die der vollen Federbelastung unterliegende
Druckhülse weiterhin gesichert ist.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung ist die Druckhülse
über ein Schraubengewinde mit dem zylindrischen Zapfen der Gewindespindel verbunden. Somit wird sichergestellt, daß sich die Druckhülse auch im Falle eines
vollständigen Verlustes des Sicherungsstiftes nicht unbeabsichtigt von der Gewindespindel lösen kann.
Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung weist das
Antriebsteil im Bereich der Aufnahmebohrung für den Sicherungsstift eine umlaufende Nut auf, in der ein Gummiring angeordnet ist. Dieser Gummiring sorgt
in vorteilhafter Weise dafür, daß der Sicherungsstift zum einen in der Aufnahmebohrung zentriert wird und daß er zum anderen nicht aus dieser
herausfallen kann. Ferner kann nach einem Abziehen des Gummirings ein beschädigter Sicherungsstift auf einfache Weise gegen einen neuen,
unbeschädigten Sicherungsstift ausgetauscht werden.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
Fig. 1 in einer Schnittdarstellung ein mit zwei Federspannelementen
versehenes Federspanngerät;
Fig. 2 eine Einzelheit des Federspanngerätes nach Fig. 1 im Bereich des
Antriebes;
Fig. 3 die Einzelheiten des Federspanngerätes nach Fig. 2, jedoch bei vom
Federspanngerät getrennten Antriebsteil.
Das Federspanngerät setzt sich aus einer mit zwei Spannbackenhaltern 1, 2
versehenen Spindelwelle 3 sowie zwei auf die Spannbackenhalter 1, 2
aufgesetzten Federspannelementen in Gestalt von Spannbacken 4, 5 zusammen. Die Spannbacken 4, 5 sind an ihren einander zugewandten Stirnflächen mit nicht
näher .dargestellten Federaufnahmen 6 zum Ergreifen einer Schraubenfeder 7
versehen. Die zu spannende Feder ist in Fig. 1 stark stilisiert abgebildet.
Zum Zusammendrücken der Feder 7 besteht die Spindel aus einem äußeren
Gehäuse 8 und einer darin geführten Spindelwelle 3. Die Spindelwelle 3 ist ein mit
bearbeiteten Führungsflächen 10 versehener Zylinder, der in einer Bohrung 11 des
äußeren Gehäuses 8 axial gleiten kann. Auf das äußere Ende der Spindelwelle 3
ist der erste Spannbackenhalter 1 aufgeschraubt. Eine Nut 12 für eine in dem äußeren Gehäuse 8 sitzende Paßfeder 13 gewährleistet die Verdrehsicherheit
zwischen innerem und äußerem Gehäuse der Spindel. Um ein Eindringen von
Schmutz und Feuchtigkeit in den Führungsspalt zu verhindern, ist die Führungsfläche 10 gegenüber dem äußeren Gehäuse 8 mittels einer Dichtlippe 14
abgedichtet.
Zur Erzeugung der axialen Verstellbewegung der Federspannelemente ist in das
Ende des äußeren Gehäuses 8 eine Lagerbuchse 15 eingesetzt, in der eine mit einem Außengewinde versehene Gewindespindel 16 doppelt gelagert ist. Die
Gewindespindel 16 ist außerhalb der doppelten Lagerung mit einem auf einem Zapfen 9 der Gewindespindel angeordneten, zylindrischen Kupplungsabschnitt 17
versehen, der über einen als Kupplungselement dienenden Sicherungsstift 18 drehfest mit einem Antriebsteil 19 verbunden ist. Das Antriebsteil 19 weist axial
hintereinander einen zu dem Kupplungsabschnitt 17 korrespondierenden Kupplungsabschnitt 20 und einen mit einem Antriebsmehrkant 21, vorzugsweise
einem Sechskant, versehenen Antriebsabschnitt 22 auf. Den Kupplungsabschnitt
17 bildet eine Druckhülse 23 der Gewindespindel, die zwischen dem einstückig an
der Gewindespindel 16 angeformten Zapfen 9 und dem an dem Antriebsteil 19 ausgebildeten Kupplungsabschnitt 20 angeordnet ist. Die Länge des als
Kupplungselement dienenden Sicherungsstift 18 ist so bemessen, daß dieser zugleich den Zapfen 9, die Druckhülse 23 und den äußeren Kupplungsabschnitt
20 durchsetzt. Die nach Art eines Ringes gestaltete Druckhülse 23 stütz sich mit
ihrer einen Stirnfläche 24 an dem äußeren Lager 25 der doppelten Lagerung axial ab. Fig. 2, bei der es sich um eine vergrößerte Teildarstellung der Fig. 1 handelt,
läßt Einzelheiten des Gewindespindelantriebs im Bereich des Antriebsteils 19 erkennen. Der Sicherungsstift 18 ist über seine Länge unterschiedlich gestaltet.
Der mittlere Abschnitt des Sicherungsstiftes 18 besteht aus Vollmaterial und weist
eine entsprechende Festigkeit auf, wohingegen die beiden Enden des Sicherungsstiftes 18 mit Sackbohrungen 26 versehen und entsprechend
geschwächt sind. Der Bereich um den Boden der Sackbohrungen 26 bestimmt jenen Ort entlang der Länge des Sicherungsstiftes 18, an dem die Tendenz, bei
Überlastung abzuscheren, am größten ist. Der Sicherungsstift 18 ist sowohl bezüglich seiner Längsachse als auch bezüglich seiner Mittelsenkrechten
symmetrisch ausgebildet. Ein in einer umlaufenden Nut des Antriebsteils 19
angeordneter Gummiring 27, denn Innendurchmesser gleich der Länge des Sicherungsstiftes 18 ist, sorgt dafür, daß der Sicherungsstift 18 zentriert wird und
nicht aus seiner Aufnahmebohrung herausfallen kann. Der Sicherungsstift 18 ist Teil des Überlastungsschutzes für den Gewindespindelantrieb. Dieser
Überlastungsschutz erlangt dann Bedeutung, wenn die zu spannende Feder auf Block zusammengedrückt ist und gleichwohl der Versuch unternommen wird, die
Gewindespindel 16 weiter zu drehen, in einem solchen Fall sind die Enden des
Sicherungsstiftes 18 infolge ihrer Materialschwächung nicht mehr in der Lage, das
entsprechende Drehmoment von dem mit dem Sechskant versehenen Antriebsteile 19 auf die Gewindespindel 16 zu übertragen, so daß der Stift 18
beidseitig abschert, und zwar nahe des Bodens der Sackbohrungen 26.
Infolge dieses Abscherens ist die formschlüssige Verbindung zwischen Antriebsteil
19 und Gewindespindel 16 unterbrochen und das Antriebsteil 19 kann mit den darin verbliebenen Reststümpfen des Sicherungsstiftes 18, wie in Fig. 3
dargestellt, von dem Federspanngerät abgezogen werden. Jedoch ist der innere Abschnitt des Sicherungsstiftes 18 noch vorhanden, so daß nach wie vor die der
vollen Federbelastung unterliegende Druckhülse 23 auf dem inneren Kupplungsabschnitt 17 der Gewindespindel 16 gesichert ist. Zur Sicherung trägt
ferner bei, daß die Druckhülse 23 über ein Schraubengewinde 28 mit dem im übrigen zylindrischen Zapfen 9 der Gewindespindel 16 verbunden ist und sich auf
diese Weise selbst im Falle eines vollständigen Verlustes des Sicherungsstiftes 18
nicht ohne weiteres von der Gewindespindel 16 lösen kann.
In der nach außen weisenden Stirnfläche des Antriebsabschnittes 22 des
Antriebsteils 19 ist eine Axialbohrung 29 angeordnet, durch die, sollte sich das
Antriebsteil 19 nicht in der in Fig. 3 dargestellten Weise ohne weiteres von dem
Federspanngerät lösen lassen, eine Schraube eingedreht werden kann, um auf diese Weise das axiale Abziehen des Antriebsteils 19 zu unterstützen.
1 Spannbackenhalter
Spannbackenhalter
Spindelwelle
Spannbacke
Spannbacke
Federaufnahme
Schraubenfeder
8 Gehäuse
Zapfen
10 Führungsfläche 11 Bohrung 12 Nut 13 Paßfeder 14 Dichtlippe 15 Lagerbuchse
17 Kupplungsabschnitt
18 Sicherungsstift
19 Antriebsteil
20 Kupplungsabschnitt
21 Antriebsmehrkant
22 Antriebsabschnitt
23 Druckhülse
24 Stirnfläche
25 Lager
26 Sackbohrung
27 Gummiring
28 Schraubengewinde
29 Axialbohrung
16 Gewindespindel
Claims (8)
1. Gewindespindelantrieb für ein mit zwei Federelementen (4, 5) zur Aufnahme
jeweils einer Federwindung einer zu spannenden Schraubenfeder (7) versehenes Federspanngerät, mit einer in einem Führungsrohr drehbar
gelagerten und zusätzlich mittels eines Axiallagers (25) gegenüber dem Führungsrohr abgestützten Gewindespindel (16), die im Bereich ihres freien,
dem Gewindeabschnitt abgewandten Endes mit einem Kupplungsabschnitt
(17) versehen ist, auf den ein korrespondierender Kupplungsabschnitt (20)
eines mit einem Antriebsmehrkant (21) versehenen Antriebsteils (19) aufgesetzt ist, wobei die beiden Kupplungsabschnitte (17, 20) formschlüssig
über einen beide Kupplungsabschnitte (17, 20) durchsetzenden und im Falle einer Überlastung des Gewindespindelantriebs abscherenden Sicherungsstift
(18) mit quer zur Achse der Gewindespindel angeordneter Längsachse
verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Sicherungsstift (18) mindestens eine Sollbruchstelle in Gestalt einer
Ausnehmung aufweist.
2. Gewindespindelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei
Sollbruchstellen in Gestalt je einer Ausnehmung vorgesehen sind, wobei die beiden Ausnehmungen einander gegenüberliegend am jeweiligen Ende des
Sicherungsstiftes (18) angeordnet sind.
3. Gewindespindelantrieb nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmung eine Sackbohrung (26) mit parallel zur Achse des Sicherungsstiftes (18) liegender Längsachse ist.
4. Gewindespindelantrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kupplungsabschnitt (17) durch eine Druckhülse (23)
gebildet ist, über die sich die Gewindespindel (16) axial gegenüber dem Führungsrohr (8) abstützt, wobei der Sicherungsstift (18) sowohl das
Antriebsteil (19) als auch die Druckhülse (23) sowie außerdem einen von der Druckhülse (23) umschlossenen Zapfen (9) der Gewindespindel (16)
durchsetzt.
5. Gewindespindelantrieb nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Druckhülse (23) über ein Schraubgewinde (28) mit dem zylindrischen Zapfen (9) der Gewindespindel (16) verbunden ist.
6. Gewindespindelantrieb nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Antriebsteil (19) im Bereich der Aufnahmebohrung für den Sicherungsstift (18) eine umlaufende Nut aufweist.
7. Gewindespindel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in der
umlaufenden Nut ein Gummiring (27) angeordnet ist.
8. Gewindespindelantrieb nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Innendurchmesser des Gummirings (27) gleich ist der Länge des Sicherungsstiftes (18)
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Legal Events
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Effective date: 19990401 |
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| R197 | New subsequently filed claims on ip dossier | ||
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20061123 |
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| R071 | Expiry of right |