DE29801705U1 - Gestell zur Warenpräsentation - Google Patents
Gestell zur WarenpräsentationInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Gestell - eine sogenannte Gondel - zur Präsentation von Waren und
wird typischerweise in Verkaufseinrichtungen und auf Ausstellungen
eingesetzt. Das Gestell besteht im wesentlichen aus Streben, welche mittels Elementen - z.B. in Tafel-,
Scheiben- oder Leistenform - ausgekleidet sind. Die vertikalen Streben weisen Schlitzraster auf, um darin verschiedene
herkömmliche Warenträger einhängen zu können.
Bodennah hat das Gestell ein Podest, vorzugsweise mit darunter angeordneten Rollen zum leichtgängigen Ortswechsel.
Zum vereinfachten Sprachgebrauch wird bis auf weiteres die gängige Bezeichnung "Gondel" verwendet.
Die CH-A-658 174 offenbart eine verrückbare Gondel zur Präsentation
von Waren mit einem bogenförmigen Rahmen, in welchen um die Horizontalachse schwenkbar Tablare eingehängt
sind. Diese Gondel ist nur zur liegenden Präsentation der Waren konzipiert und die Tablaranordnung ist nur in der Höhe
begrenzt variabel gestaltbar. Ausserdem ist die Gondel offen, so dass geschlossenere Gestaltungskonzepte damit
nicht realisierbar sind.
■ Aus der US-A-4 919 282 ist eine verfahrbare Gondel bekannt,
bei der sich von einer bodennahen Podestplatte zwei äussere Vertikalstützen erstrecken, die mit Tafelelementen verkleidet
sind. Zwischen den Vertikalstützen werden in der Höhe ver-
stellbare Tablare angeordnet, die in einer Schienenführung fixierbar sind. Diese Gondel besitzt zwar eine geschlossene
Rückwand; die Gestaltungsvariabilität ist jedoch gleichfalls sehr limitiert. Ferner sind die Einfügung des Tafelelements,
die Profilierung der Vertikalstützen und die Fixiermittel zum Feststellen der Tablare in der gewünschten Höhe relativ aufwendig.
Damit sind die Herstellungskosten hoch, und ein Umrüsten der Gondel gestaltet sich mühsam. Diese Gondel ist
ausserdem aufwendig hinsichtlich des Materialeinsatzes und des Montageaufwands. Schliesslich beansprucht die Gondel
erheblichen Raum bei der Lagerhaltung beim Hersteller, auf dem Transportweg zum Aufstellungsort sowie im Depot beim
Anwender.
Aufgabe der Erfindung
Angesichts der Unvollkommenheiten der bis dato bekannten Gondeln liegt der Erfindung das Problem zugrunde, eine Gondel
der gattungsmässigen Art zu schaffen, an welcher verschiedene herkömmliche Warenträger angebracht werden können, so dass
wahlweise die liegende und/oder hängende Präsentation von Waren möglich ist. Im wesentlichen soll die Gondel aus Streben
bestehen, die ein bodennahes Podest und ein darauf senkrecht stehendes Vertikalteil bilden. Für das Vertikalteil
sind Streben mit Schlitzrastern vorzusehen, in die die Warenträger einhängbar sind. In einer komplettierten Version
sollen das Podest und/oder das Vertikalteil mit Elementen ausgekleidet werden können, so dass die Gondel insgesamt
einen geschlossenen, soliden Gestaltungseindruck hinterlässt. Die Gondel soll sich baukastenartig erweitern lassen. Ferner
0 müssen sich die Gondelteile stabil und sicher zusammenfügen lassen, so dass die Gondel eine solide Tragfähigkeit besitzt
und auch für turbulenten Käuferandrang geeignet ist. Die zu konzipierende Gondel soll sich überdies einfach aufbauen, demontieren
und variabel umrüsten lassen, so dass die herstellungs- und anwenderseitigen Aufwendungen niedrig gehalten
werden können. Insbesondere kommt es darauf an, dass die Gondeln bei der Lagerhaltung, beim Versand und während längeren
Deponierens in Abstellräumen möglichst wenig Platz beanspruchen.
Wesen der Erfindung
Die erfindungsgemässe Gondel ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet.
Vorhanden sind ein Podestrahmen und ein separater Vertikalrahmen, die beide aus Streben aufgebaut sind.
Die senkrechten Streben des Vertikalrahmens weisen Schlitz raster auf, um darin die verschiedenen Warenträger, wie
Tablarkonsolen, Tragbügel oder einarmige Tragstangen, einzuhängen. Der Vertikalrahmen ist auf den Podestrahmen aufgesetzt
und mittels lösbarer Verbindungselemente - vorzugsweise Schrauben - befestigt. Zum erleichterten Ortswechsel
der Gondel kann man diese verfahrbar gestalten, indem unterhalb des Podestrahmens feststellbare Rollen angebracht sind.
Sowohl der Podest- als auch der Vertikalrahmen können ausgekleidet werden. Hierfür kommen die verschiedensten Materialien,
wie massive Platten und Leisten in Betracht. Zum Auskleiden des Vertikalrahmens bieten sich auch flexible Materialien,
wie eine Textilbahn an. Zur Erweiterung der Bestückbarkeit des Vertikalrahmens ist als Option eine in den
Vertikalrahmen senkrecht einsetzbare Mittelstrebe vorgesehen, wobei die Arretierung der Mittelstrebe innerhalb des
Vertikalrahmens ebenfalls lösbar ist.
Es zeigen:
Figur IA: eine erfindungsgemässe Gondel mit einem Podest-
und einem Vertikalrahmen in der Perspektivan- ■ sieht;
Figur IB: die Gondel gemäss Figur IA in grösseren Dimensionen
mit einer in den Vertikalrahmen eingesetzten Mittelstrebe und tafelförmiger Auskleidung
;
Figur 2A: einen Vertikalrahmen in der Frontansicht;
Figur 2B: den Vertikalrahmen gemäss Figur 2A in der Draufsicht;
Figur 2C: den Vertikalrahmen im Querschnitt entlang der
Ebene A-A;
Figur 3A: die Mittelstrebe mit herausragendem Arretierstift in der Seitenansicht;
Figur 3B: die Mittelstrebe gemäss Figur 3A mit völlig eingezogenem
Arretierstift in der Frontansicht;
Figur 3C: die Mittelstrebe gemäss Figur 3B in der Draufsicht
aus der Richtung X;
Figur 4A: die Gondel gemäss Figur IB ohne Mittelstrebe und
Auskleidung im Vertikalrahmen, aber mit zusätz
lichen Längsstreben im Podestrahmen;
Figur 4B: die Gondel gemäss Figur IB mit zusätzlichen
Längs- und Querstreben im Podestrahmen; und Figur 4C: die Gondel gemäss Figur IB mit leistenförmiger
Auskleidung von Podest- und Vertikalrahmen.
Mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen erfolgt nächste-
hend die detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
der erfindungsgemässen Gondel. Abschliessend werden mögliche Modifikationen aufgeführt.
Für die gesamte weitere Beschreibung gilt folgende Festlegung. Sind in einer Figur zum Zweck zeichnerischer Eindeutigkeit
Bezugsziffern enthalten, aber im unmittelbar zugehörigen Beschreibungstext nicht erläutert, so wird auf deren
Erwähnung in vorangehenden Figurenbeschreibungen Bezug genommen. Im Interesse der Übersichtlichkeit wird auf die
wiederholte Bezeichnung von Bauteilen in nachfolgenden Figuren zumeist verzichtet, sofern zeichnerisch eindeutig erkennbar
ist, dass es sich um "wiederkehrende" Bauteile handelt.
Figur IA
Die Gondel besteht aus einem rechteckförmigen Podestrahmen
1, auf den senkrecht und mittig ein ebenfalls rechteckförmiger Vertikalrahmen 2 aufgesetzt ist. Podest- und
Vertikalrahmen: 1,2 werden vorzugsweise aus Vierkanthohlprofil zusammengeschwexsst. Der Podestrahmen 1 setzt sich
aus je zwei Stirn- und Seitenstreben 10,11 zusammen. In den Eckbereichen des Podestrahmens 1 sind auf den Boden aufsetzende,
feststellbare Rollen 12 angeordnet, so dass die Gondel verfahrbar ist. Der Vertikalrahmen 2 ist aus zwei zueinander
parallelen Senkrechtstreben 20, einer oberen Deckstrebe 21 sowie einer unteren Basisstrebe 22 gebildet. Die
Deckstrebe 21 verbindet zuoberst die beiden Senkrechtstreben 20, wobei hier die Streben 2 0,21 in den Ecken mit jeweils
45°-Anschnitten zusammenstossen, so dass sich voll ausgebildete Ecken ergeben. Die Basisstrebe 22 hingegen ist
zuunterst so zwischen die Senkrechtstreben 20 gesetzt, dass
jeweils deren Innenkanten 2 00 mit den Oberkanten 220 der Basisstrebe 22 zusammenstossen und sich in den Ecken Aussparungen
23 ergeben. In den Senkrechtstreben 20 befindet sich ein Schlitzraster 201, welches zumindest einer Stirnstrebe
10 zugewandt ist. Vorzugsweise wird man das Schlitzraster 201 beiderseits der Senkrechtstreben 20 vorsehen, um
die Gondel nach beiden Stirnstreben 10 hin mit Warenträgern behängen zu können.
· :
Die Aussparungen 23 ermöglichen, den Vertikalrahmen 2 auf
den Podestrahmen 1 aufzusetzen, wobei die unteren Enden der Senkrechtstreben 20 auf den Seitenstreben 11 stehen und
sich die Basisstrebe 22 zwischen beiden Seitenstreben 11 erstreckt. Der Querschnitt der Seitenstreben 11 sitzt quasi
in den Aussparungen 23. Vorzugsweise - aus Gründen des Gleichgewichts und der ästhetischen Proportionen der Gondel
- ist der Vertikalrahmen 2 mittig auf den Podestrahmen 1 aufgesetzt. In der Deckstrebe 21 ist zumindest eine Ein-Stecköffnung
210 vorgesehen, um dort eine Hinweistafel z.B. mit Firmen-, Preis- oder Grössenangaben - einzustecken.
Im Innern des Podestrahmens 1 sind mehrere Auflageelemente 13 vorgesehen, welche zur Abstützung der Auskleidung
des Podestrahmens 1 dienen. Zweckmässig sind die Auflageelemente 13 so am Podestrahmen 1 angebracht, dass
eine eingelegte Auskleidung zumindest von den umgebenden Stirn- und Seitenstreben 10,11 gehalten wird oder sogar mit
deren Oberkanten bündig abschliesst.
Figur IB
Prinzipiell ist diese Gondel ganz ähnlich der vorherigen
Variante aufgebaut. Hier hat man andere Dimensionen gewählt und in den Vertikalrahmen 2 ist mittig, senkrecht, eine den
Vertikalrahmen 2 symmetrisch teilende Mittelstrebe 3 eingesetzt. In die beiden Halbseiten des Vertikalrahmens 2 sind
Auskleidungen 4 - hier in Form von Tafelelementen - eingesetzt.
Um auf beiden Halbseiten des Vertikalrahmens 2 und beiden Stirnseiten 10 zugewandt Warenträger auf gleicher
Höhe nebeneinander einhängen zu können, weist die Mittelstrebe 3 vorzugsweise ein doppelreihiges Schlitzraster 31
auf.
Figur 2A
Zum Zusammenbau zwischen dem Podestrahmen 1 und dem Vertikalrahmen
2 sind lösbare Verbindungen - hier vorzugsweise Verschraubungen - vorgesehen. Aus den Senkrechtstreben 2 0
ragen axial verlängernd, in die Aussparungen 23 hinein, jeweils zwei hintereinander liegende Bolzen 202, die je
eine axiale Innengewindebohrung 203 besitzen, welche vom freien Ende des Bolzens 202 zugänglich ist.
Zur Aufnahme der Bolzen 202, welche aus dem Vertikalrahmen
2Ei 2 herausragen, sind im Podestrahmen 1, d.h. in dessen Seitenstreben
11, komplementäre Paare von Durchstecklöchern 110 vorhanden. Will man den Podestrahmen 1 mittig auf den
Vertikalrahmen 2 aufsetzen, sind die Durchstecklöcher 110 entsprechend mittig der Seitenstreben 11 angeordnet. Mit
Vorteil sind in den Eckbereichen des Podestrahmens 1 weitere Auflageelemente 13 vorgesehen, welche auf den Ober-
seiten zum Abstützen einer aufgelegten Auskleidung dienen,
während an den Unterseiten der Auflageelemente 13 die Rollen 12 angebracht sind.
Mit Vorteil verwendet man zum Aufbau des Podestrahmens 1 ebenfalls ein Vierkanthohlprofil, wobei zumindest dessen
Seitenstreben 11 die gleiche Dicke wie die Senkrechtstreben 20 haben sollten, so dass die volle Dicke der Seitenstreben
11 bündig in den Aussparungen 2 3 aufgenommen werden kann.
Im zusammengebauten Zustand ist der Vertikalrahmen 2 in der vorgesehenen Position auf den Podestrahmen 1 aufgesetzt,
wobei die Bolzen 202 in den Durchstecklöchern 110 stecken. Von den Unterseiten der Seitenstreben 11 sind Schrauben mit
ihren Gewindezapfen in die Innengewindebohrungen 2 03 einführbar. Die paarweise Anordnung der Schraubverbindungen
mit jeweils zwei Bolzen 202, zwei Durchstecklöchern 110 und zwei Schrauben gewährleistet eine besonders solide Arretierung
des aufrecht stehenden Vertikalrahmens 2.
0 Figuren 3A bis 3C
Die Mittelstrebe 3 hat zum schnellen und lösbaren Einsetzen in den Vertikalrahmen 2 an einem Ende - vorzugsweise am
oberen Ende - zumindest einen axial herausragenden, feststehenden Stift 30. Die hier gezeigte Mittelstrebe 3 besitzt
am oberen Ende zwei herausragende Stifte 30, welche die Verdrehsicherung der eingesetzten Mittelstrebe 3 bewirken.
Vorzugsweise am unteren Ende ist ein axial heraus bewegbarer Arretierstift 32 vorhanden. Zum Verspannen der
Mittelstrebe 3 zwischen der Deck- und Basisstrebe 21,22 kann man den Arretierstift 32 auf eine Druckplatte 33 aufsetzen
.
Zum Herausbewegen des Arretierstifts 32 benutzt man eine in
der Mittelstrebe 3 sitzende Gewindestange 34, die von einem zugänglichen, drehbaren Rad 35 antreibbar ist und mit der
Druckplatte 33 in Verbindung steht. Die Peripherie des Rades 3 5 durchragt eine beidseitig der Mittelstrebe 3 angebrachte
Nut 36. Wird die Mittelstrebe 3 mit der Hand umfasst, kann das Rad 35 kraftvoll zwischen Daumen und Zeigefinger gedreht
werden. Beim Drehen des Rades 3 5 wird - je nach Drehrichtung - die Druckplatte 33 mit dem Arretierstift 32 axial herausbewegt
oder in den Hohlraum der Mittelstrebe 3 eingezogen. Zum erleichterten Erfassen des Rades 35 ist dessen Oberfläche
gerändelt.
Komplementär zu den feststehenden Stiften 30 an der Mittelstrebe
3 gibt es in der Deckstrebe 21 Stecklöcher. Desgleichen ist analog zum Arretierstift 32 in der Basisstrebe 22
eine Bohrung 221 (s. Figur 4A) vorhanden. Das Einsetzen der Mittelstrebe 3 geschieht mit eingezogener Druckplatte 33
und Arretierstift '32, wobei zuerst die Stifte 30 in die zugehörigen Stecklöcher in der Deckstrebe 21 eingeführt
werden. Hierauf bringt man den Arretierstift 32 über die
zugehörige Bohrung 221 in der Basisstrebe 22. Jetzt erfolgt durch Betätigung des Rads 35 das Verspannen der Mittelstrebe
3 zwischen Deck- und Basisstrebe 21,22. Mit dem Herausdrehen dringt der Arretierstift 32 sukzessive in die
Bohrung 221 ein und die Druckplatte 33 setzt auf der Oberseite der Basisstrebe 22 auf.
Figur 4A
Ergänzend sind hier in den Podestrahmen 1 zur Stabilisierung und zum Abstützen eventueller Auskleidungen zusätzliche
Längsstreben 14 eingefügt. Diese verlaufen beiderseits, parallel zur Basisstrebe 22 des aufgesetzten Vertikalrahmens
2 und erstrecken sich zwischen den beiden Seitenstreben 11.
Figur 4B
Diese Gondel besitzt eine Mittelstrebe 3 innerhalb des Vertikalrahmens
2 und beide dadurch entstandenen Halbseiten sind mit tafelförmigen Auskleidungen 4 bestückt. Auch der
Podestrahmen 1 besitzt eine Auskleidung 4, hier in Form auf Fuge eingelegter Leisten.
Figur 4C
Die gezeigte Gondel ist ebenfalls mit einer Mittelstrebe innerhalb des Vertikalrahmens 2 versehen. In beide Halbseiten
des Vertikalrahmens 2 sind Auskleidungen 4 eingesetzt, jetzt in Form senkrecht angeordneter Leisten. Eine
ähnliche Auskleidung 4 - mit sich horizontal erstreckenden Leisten - besitzt der Podestrahmen 1..
Zur vorbeschriebenen Gondel sind weitere konstruktive Variationen
realisierbar.- Hier ausdrücklich erwähnt seien noch:
- In der Standardausführung sind die Eckverbindungen innerhalb
des Podest- und des Vertikalrahmens 1,2 verschweisst 0 Auch diese Verbindungen könnten verschraubt sein.
- Ob der Vertikalrahmen 2 so in den Podestrahmen eingesetzt ist, dass die beiden Stirnstreben 10 oder die beiden Seitenstreben
11 überspannt werden, bestimmt sich allein nach
der Definition der Streben 10,11.
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- Anstelle zweier Bolzen 202 mit den Innengewindebohrungen
203 sind auch andere lösbare, drehsichere Verbindungen
denkbar. Man könnte nur einen Bolzen 202 vorsehen, der einen nicht-rotatiossymmetrischen Querschnitt besitzt und
komplementär dazu das Steckloch in der Deckstrebe 21 gestalten. Anstelle der Gewindestange 34 und des Rades 35 ist
es auch möglich, einen Arretierstift 32 durch eine Steck-, Keil- oder Federverbindung in Position zu halten. Die
Druckplatte 33 ist nützlich, um das Verspannen der Mittel· strebe 3 zu erreichen. Im Prinzip kann aber auf die Druckplatte
33 verzichtet werden.
- Anstelle der Rollen 12 kann man auch Füsse oder Kufen vorsehen, wobei auch diese entfallen könnten.
- Wird eine weitergehende Unterteilung des Vertikalrahmens
gewünscht, ist es realisierbar, mehr als. nur eine Mittelstrebe 3 einzusetzen. Die Breite eines nicht unterteilten
Vertikalrahmens 2 - d.h. die Weite zwischen den beiden Senkrechtstreben 20 mit den Schlitzraster 201 - oder die
Breite der entstehenden Halbseiten bei eingesetzter Mittelstrebe 3 oder eine weitere Unterteilung des Vertikalrahmens
2 richtet sich nach den Standardgrössen der einzuhängenden bügeiförmigen Warenträger, die in mehr als ein Schlitzraster
31,201 eingreifen. Wird der Warenträger nur in ein Schlitzraster 31,201, d.h. nur in eine Senkrecht- oder
Mittelstrebe 20,3 eingehängt, richtet sich der Raumbedarf
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nach der Gestalt dieses Warenträgers, der daran anzuhängenden Waren und den benachbarten Warenträgern.
- Zur Komplettierung des Gestells kann man oben auf den Vertikalrahmen
2, d.h. auf die Deckstrebe 21, ein Tablar aufsetzen. Seitlich, an zumindest einer der äusseren Senkrechtstreben
20, könnte zusätzlich ein Banner zur Dekoration oder mit Informationsangaben aufgehängt werden.
20, könnte zusätzlich ein Banner zur Dekoration oder mit Informationsangaben aufgehängt werden.
Claims (10)
1. Gestell zur Warenpräsentation mit Schlitzrastern (201,31) in den vertikalen Stützen (20,3), wobei in die
Schlitzraster (201,31) verschiedene herkömmliche Warenträger einhängbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass
a) das Gestell aus einem direkt oder indirekt auf den Boden aufsetzenden Podestrahmen (1) und einem separaten Vertikalrahmen
(2) besteht; und
b) der Vertikalrahmen (2) auf den Podest rahmen (1) auf set zbar
ist und beide Rahmen (1,2) lösbar miteinander verbunden sind.
2. Gestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
a) Podest- und Vertikalrahmen aus Vierkanthohlprofil gebildet
sind;
b) der Podestrahmen (1) rechteckförmig oder quadratisch ist
und aus jeweils zwei parallel gegenüber liegenden Stirnstreben (10) und Seitenstreben (11) besteht;
c) der Vertikalrahmen (2) rechteckförmig oder quadratisch ist und aus zwei parallel gegenüber liegenden Senkrecht streben
(20) besteht, wobei zuoberst eir.e Deckstrebe (21) und zuunterst eine Basisstrebe (22) den Vertikalrahmen
(2) schliesst;
d) im zusammengebauten Zustand die Unterkan~en der Senkrechtstreben
(20) auf den Seitenstreben ill) aufsetzen, während die Basisstrebe (22) zwischen die Seitenstreben
(11) zu liegen kommt; und
e) im Bereich der auf den Seitenstreben (11) aufsitzenden Senkrechtstreben (20) Verschraubungen vorgesehen sind.
3. Gestell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass
a) die Basisstrebe (22) so zwischen die Senkrechtstreben (20) gesetzt ist, dass jeweils deren Innenkanten (200)
mit den Oberkanten (220) der Basisstrebe (22) zusammenstossen und sich somit in den Ecken Aussparungen (23)
ergeben, die der Aufnahme des Querschnitts der Seitenstreben (1) dienen; und
b) in axialer Verlängerung der Senkrechtstreben (20) in die Aussparungen (23) hineinragende Bolzen (202) vorhanden
sind, welche zum Einstecken in komplementäre Durchgangs löcher (110) in den Seitenstreben (11) bestimmt sind,
wobei
c) die Bolzen (202) mit den Seitenstreben (11) verschraubt werden. ■ .
4. Gestell nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bolzen (203) in jeder Aussparung (23) paarweise vorhanden sind, axiale Innengewindebohrungen (203) besitzen
und Schrauben durch die Seitenstreben (11) in die Bolzen (203) einschraubbar sind.
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5. Gestell nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass
a) an den Stirnstreben (10) und Seitenstreben (11), in die innere Ebene des Podestrahmens (1) gerichtet, Auflageelemente (13) angeordnet sind, welche der Abstützung einer in den Podestrahmen (1) eingelegten Auskleidung
a) an den Stirnstreben (10) und Seitenstreben (11), in die innere Ebene des Podestrahmens (1) gerichtet, Auflageelemente (13) angeordnet sind, welche der Abstützung einer in den Podestrahmen (1) eingelegten Auskleidung
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(4) dienen;
b) die in den Ecken des Podestrahmens (1) sitzenden Auflageelemente
(.13) zugleich zum Anbringen von Füssen oder Rollen (12) dienen; und
c) auch der Vertikalrahmen (2) mit einer Auskleidung (4) ausgestattet werden kann.
6. Gestell nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, dass
a) in den Vertikalrahmen (2) zumindest eine Mittelstrebe (3) vertikal lösbar eingesetzt ist, die sich zwischen
der Basisstrebe (22) und der Deckstrebe (21) erstreckt; und
b) auch beide durch eine eingesetzte Mittelstrebe (3) entstandenen Halbseiten des Vertikalrahmens (2) mit Auskleidungen (4) ausgestattet werden können.
b) auch beide durch eine eingesetzte Mittelstrebe (3) entstandenen Halbseiten des Vertikalrahmens (2) mit Auskleidungen (4) ausgestattet werden können.
7. Gestell nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet.
dass die Mittelstrebe (3), einer oder beiden Stirnstreben
(10) zugewandt;, ein ein- oder doppelreihiges Schlitzraster (31) aufweist.
8. Gestell nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet ,
dass
a) am ersten Ende der Mittelstrebe (3) zumindest ein feststehender
Stift (30) axial herausragt, der zum Einsetzen in ein komplementäres Steckloch an der Unterseite der
Deckstrebe (21) vorgesehen ist; und b) am zweiten Ende der Mittelstrebe (3) ein axial ein- und
0 ausfahrbarer Arretierstift (32) vorhanden ist, der zum Einrasten in eine komplementäre Bohrung (221) in der
Oberseite der Basisstrebe (22) vorgesehen ist.
9. Gestell nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass
a). zur Verdrehsicherung der Mittelstrebe (3) daran zwei
feststehende Stifte (30) und entsprechend zwei komplementäre
Stecklöcher an der Unterseite der Deckstrebe (21) vorhanden sind; und
b) der Arretierstift (32) mittels einer Gewindestange (34)
und eines von aussen zugänglichen, drehbaren Rades (35), das mit der Gewindestange (34) in fester Verbindung
steht, aus- bzw. einfahrbar ist.
10. Gestell nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich- net , dass
a) sich der Arretierstift (32) am unteren Ende der Mittelstrebe
(3) befindet;
b) periphere Abschnitte des Rades (35) durch beiderseits der Mittelstrebe (3) vorhandene Schlitze (36) nach
0 aussen ragen; und
c) oberhalb des Arretierstifts (32) eine Druckplatte (33) angeordnet ist, welche bei eingesetzter Mittelstrebe (3)
auf die Basisstrebe (22) aufsetzt und so die Mittelstrebe (3) innerhalb des Vertikalrahmens (2) verspannt.
E
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|---|---|---|---|
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE29801705U DE29801705U1 (de) | 1998-02-02 | 1998-02-02 | Gestell zur Warenpräsentation |
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Family Applications (1)
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