DE29800152U1 - Vorrichtung zur wiederholten Futtermittelzufuhr von einem Futtertisch zu Freßplätzen - Google Patents
Vorrichtung zur wiederholten Futtermittelzufuhr von einem Futtertisch zu FreßplätzenInfo
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Description
SM 9078 ,
Vorrichtung zur wiederholten Futtermittelzufuhr von einem Futtertisch zu Freßplätzen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur wiederholten Futtermittelzufuhr von einem durch einen Traktor
befahrbaren Futtertisch zu angrenzenden Freßplätzen.
Bei moderner Stallhaltung von Großvieh wird die Stallfläche in der Regel durch den Futtertisch in zwei Teile
geteilt. Der Futtertisch befindet sich etwa 40 cm über dem Boden der Stallfläche und weist eine Breite von
etwa 4 m auf, so daß er von einem Traktor befahren werden kann. Das Futter wird mittels eines vom Traktor gezogenen
Erntewagens in Schwadenform auf dem Futtertisch bzw. vorzugsweise in den am seitlichen Rand des Futtertisches
vorgesehenen Barrenmulden abgelegt. Die Tiere können das Futter aus den am seitlichen Rand des Futtertisches
vorgesehenen Barrenmulden aufnehmen.
Da die Tiere erfahrungsgemäß im Futter stark wühlen, wird ein großer Teil des Futters von den Tieren aus der
Barrenmulde so weit zur Mitte des Futtertisches hin geworfen, daß dieses Futter später für sie nicht mehr erreichbar
ist. Um eine gute Gewichtszunahme bzw. eine optimale Milchleistung der Tiere zu erzielen, muß daher
das von den Tieren nicht mehr erreichbare Futter in Zeitintervallen von etwa 60 bis 90 Minuten vom mittleren
Bereich des Futtertisches wieder in die seitlichen Barrenmulden befördert werden.
Man hat bisher diese wiederholte Futtermittelzufuhr im allgemeine manuell mit einem Besen oder Schieber durchgeführt.
Der Zeitaufwand hierfür ist jedoch be-
SM9078 ·····: .·«. :
trächtlich: Er beträgt pro Zubringung bei einem Viehbestand von 60 bis 70 Tieren etwa 15 bis 20 Minuten.
Es wurde weiterhin bereits vorgeschlagen, für diese wiederholte Futtermittelzufuhr ausgediente zinkenbewehrte
Erntemaschinen einzusetzen und sie in modifizierter Form an die Drei-Punkt-Hydraulik eines Traktors
anzubauen. Die wesentlichen Nachteile einer solchen Lösung liegen jedoch auf der Hand: Soll der Traktor auch
für andere Arbeitszwecke benutzt werden, so muß das Futtermittel-Räumgerät immer wieder von neuem an den
Traktor angebaut und von ihm abgebaut werden.
Mit diesem grundsätzlichen Nachteil ist auch eine weitere, kürzlich bekannt gewordene Vorrichtung behaftet.
Sie besteht aus einem von einer Halterung getragenen Kehrreifen, der mit dem Traktor verbunden und von ihm
über den Futtertisch gezogen wird, wobei dieser Kehrreifen entweder vom Boden oder durch einen Hydraulikmotor
angetrieben wird. Auch diese Lösung ist jedoch nicht befriedigend, da sie beträchtliche Rüstzeiten zum
An- und Abbauen des Räumgerätes erfordert und außerdem die Anwesenheit einer Bedienungsperson für den Traktor
in relativ kurzen Zeitabständen bedingt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine einfach herzustellende und kostengünstig zu betreibende
Vorrichtung zur wiederholten Futtermittelzufuhr in Stallungen zu schaffen, die keiner ständigen Überwa-0
chung und Mitwirkung durch Bedienungspersonal bedarf, die jedoch das übliche Befahren des Futtertisches durch
einen Traktor nicht beeinträchtigt.
SM9078
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch folgende Merkmale
gelöst:
a) ein Räumgerät ist zur Durchführung der wiederholten Futtermittelzufuhr längs einer Führungsschiene automatisch
verfahrbar;
b) wenigstens ein Teil dieses Räumgerätes ist zur Freigabe der Bewegungsbahn des Traktors aus dieser Bewegungsbahn
entfernbar.
Erfindungsgemäß findet zur wiederholten Futtermittelzufuhr«,
nicht eine vom Traktor angetriebene Vorrichtung Verwendung, sondern ein Räumgerät mit einem eigenen
einfachen Antrieb, der sich gewünschtenfalls zeitabhängig programmieren läßt. Auf diese Weise kann die wiederholte
Futtermittelzufuhr in kurzen Zeitabständen ohne Mitwirkung einer Bedienungsperson erfolgen.
Da der Futtertisch für die Heranschaffung von neuem Futter in gewissen, größeren Zeitabständen durch einen
Traktor befahren werden muß, ist erfindungsgemäß das
Räumgerät so gestaltet, daß zumindest derjenige Teil des Räumgerätes, der sich in der Bewegungsbahn des
Traktors befinden würde, aus dieser Bewegungsbahn entfernbar ist. Die Führungsschiene und eventuell auch ein
mit dieser Führungsschiene in Eingriff stehender Teil des Räumgerätes kann dagegen an Ort und Stelle verbleiben,
soweit diese Teile nicht in die Bewegungsbahn des 0 Traktors eingreifen.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche und werden im folgenden anhand der Be-
Schreibung einiger Ausführungsbeispiele näher erläutert.
In der Zeichnung zeigen
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Fig.l eine Aufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der
Fig.l,
Fig. 3 eine Stirnansicht eines zweiten Ausführungsbeispieles der Erfindung,
Fig.4 eine Seitenansicht der Ausführung gemäß
Fig.3,
Fig. 5 eine Ansicht eines dritten Ausführungsbeispieles,
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20
Fig.6 eine Detailansicht in Richtung des Pfeiles VI in Fig.5,
Fig.7 eine Variante des Ausführungsbeispieles gemäß Fig.5,
Fig. 8 eine weitere Variante.
Bei dem in den Fig.l und 2 dargestellten ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist längs einer Führungsschiene 1 ein Transportwagen 2 verfahrbar. Die Führungsschiene
1 besteht aus einem Doppel-T-Träger. Der Transportwagen 2 ist als geschweißte Stahlkonstruktion
ausgeführt und enthält vier Führungsrollen 100, die am Mittelsteg der Führungsschiene 1 laufen.
Auf der Führungsschiene 1 ist eine Gliederkette 5 fest angeordnet, in die ein vom Transportwagen 2 getragenes
Zahnrad 4 eingreift. Das Zahnrad 4 wird von einem Getriebemotor 3 angetrieben. Der Getriebemotor 3 ist ein
Elektromotor, der entweder über einen vom Transportwagen 2 mitgeführten Akku oder über eine Elektro-Schleppleitung
von einem Netzanschluß versorgt wird.
Der Transportwagen 2 ist also mittels des Getriebemotors -.3 durch den Eingriff des Zahnrades 4 in die Gliederkette
5 auf der Führungsschiene 1 verfahrbar, wobei
er durch die vier Führungsrollen 100 geführt und stabilisiert wird.
Die Führungsschiene 1 ist über Anker 101 mit dem Futtertisch 150 verbunden. Die Mittelachse der Führungsschiene
1 verläuft dabei in der Mitte des Futtertisches 150. Seitlich wird der Futtertisch 150 durch die Barrenmulden
17 begrenzt, an die sich ein Absperrgitter 19 anschließt, hinter dem auf beiden Seiten des Futtertisches
150 die Tiere auf dem Stallboden 18 stehen.
Der Transportwagen 2 trägt zwei angeschweißte Grundplatten 6, die rechts und links über das seitliche Profil
des Transportwagens 2 vorstehen und auf jeder Seite einen Kupplungsbolzen 7 tragen.
Mit dem Transportwagen 2 kann auf jeder Seite ein Geräteträger 10 gekuppelt werden (in den Fig.l und 2 ist
zur Vereinfachung der Darstellung lediglich ein solcher Geräteträger 10 auf der rechten Seite des Transportwa-
gens 2 dargestellt) . Der Transportwagen 2 und die mit
ihm gekuppelten Geräteträger 10 (die ihrerseits je ein Räumrad 14 tragen) bilden zusammen zwei Räumgeräte, von
denen jedes für sich je eine Barrenmulde 17 mit Futter beschickt.
Kupplungsgabeln 8 des Geräteträgers 10 greifen von oben über die zugehörigen Kupplungsbolzen 7 des Transportwagens
2. Auf diese Weise wird der Geräteträger 10 bei der Bewegung des Transportwagens 2 in Längsrichtung der
Führungsschiene 1 mitgenommen.
Der Geräteträger 10 trägt eine Achse 11, die gegenüber der Normalen des Futtertisches 150 geringfügig geneigt
ist, so daß sich zwischen dem vom Geräteträger 10 getragenen Räumrad 14 und dem Futtertisch 150 ein Freispalt
15 auf der zur Mitte des Futtertisches hin weisenden Seite ergibt. Das Räumrad 14 ist mittels der
Achse 11, einer gegenüber der Achse 11 drehbaren Nabe 12 und einer Grundplatte 13 frei drehbar am Geräteträger
10 gehaltert. Das Räumrad 14 steht mit dem Futtertisch 150 längs einer Berührzone 16 in Kontakt; sie
dient einerseits zur Abstützung des Geräteträgers 10 bzw. des Räumrades 14 am Futtertisch 150 und andererseits
zum Reibantrieb des Räumrades 14. Die Berührzone 16 befindet sich in unmittelbarer Nähe der Barrenmulde
17. Die Neigung der Achse 11 und damit die Größe des Freispaltes 15 läßt sich mittels der beiden im Bereich
der Kupplungsbolzen 7 angebrachten Gewindespindeln 9 einstellen.
Wenn die Tiere fressen, wird das zuvor in der Barrenmulde 17 abgelegte Futter durch Kopfbewegungen der
Tiere aus der Barrenmulde 17 in Richtung zur Mitte des
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Futtertisches hin geschleudert, so daß es dort für die Tiere nicht mehr erreichbar ist. Nach Ablauf einer vorgegebenen
Zeitspanne wird der Getriebemotor 3 eingeschaltet, so daß sich der Transportwagen 2 mit dem Geräteträger
10 in einer Richtung in Gang setzt und langsam über den Futtertisch 150 fährt. Durch die kreisende
Bewegung des Räumrades 14 wird das auf dem Futtertisch 150 verteilte Viehfutter wieder in die Barrenmulde 17
zurückgekehrt. Hat der Transportwagen 2 mit dem Anbaugerät 10 den Futtertisch einmal in Längsrichtung durchfahren,
so wird er stillgesetzt. Nach einer vorgegebenen Zeitspanne wird er erneut in Gang gesetzt und
durchfährt diesmal den Futtertisch in der entgegengesetzten Richtung.
Soll nun durch einen traktorgezogenen Futterwagen neues Viehfutter in der Barrenmulde 17 abgeladen werden, so
wird der Geräteträger 10 vom Transportwagen 2 abgehoben, was dank der von den Kupplungsbolzen 7 und den
Kupplungsgabeln 8 gebildeten Schnellkupplung auf besonders einfache Weise möglich ist. Dadurch wird derjenige
Teil des Räumgerätes, der sich sonst in der Bewegungsbahn des Traktors befinden würde, aus dieser Bewegungsbahn
entfernt. Die verbleibenden Teile des Räumgerätes t
nämlich die stationär angeordnete Führungsschiene 1 und der darauf verfahrbare Transportwagen 2, können an Ort
und Stelle verbleiben, da sie nach Abkoppeln des Geräteträgers 10 von einem Traktor mit Futterwagen gefahrlos
überfahren werden können.
Die Fig. 3 und 4 zeigen ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, das sich von der in den Fig.l und 2 dargestellten
Anordnung im wesentlichen nur durch die Art des Antriebs des Transportwagens 202 unterscheidet.
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Eine Leitschiene 201 ist auf einer Stütze 20 montiert.
Der Transportwagen 202 weist an seinem unteren Ende einen Seilanker 30 auf, der mit beiden Enden eines
Transportseiles 24 verbunden ist. Das Transportseil 24 läuft an einem Ende der Leitschiene 201 um eine Umlenkrolle
23 und endet am anderen Ende der Leitschiene 201 nach einer Umlenkrolle 25 auf einer Spillseilwindentrommel
26, die über eine Welle mit einem Getriebemotor 203 verbunden ist. Die Seilspannung des Transportseils
24 kann durch Verschieben des auf einem Schlitten 22 angeordneten Getriebemotors 203 eingestellt
werden. Zur Erleichterung der Einstellung sind eine .Rückhaltefeder 27, eine Spannschraube 28 und eine
Federspannplatte 29 vorgesehen. Oberhalb des Transportwagens 202 ist eine Spillseiltrommel 31 angeordnet, die
bei Bewegung des Transportwagens 202 über ein Festseil 32 läuft, das zwischen Ankern 33 gespannt ist. Die auf
diese Weise in Drehung versetzte Spillseiltrommel 31 kann damit während der Bewegung des Transportwagens 202
als Antriebseinrichtung für Anbaugeräte verwendet werden.
Ein solches Anbaugerät kann beispielsweise ein Räumrad
sein (wenn es nicht, wie in den Fig.l und 2, durch Reibkontakt mit dem Boden angetrieben wird) oder auch
ein sonstiges zusätzliches Anbaugerät, etwa der in den Fig.5 bis 8 dargestellte Futtermitteldosierbehälter.
Auch bei dem in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der (nicht dargestellte) Geräteträger in gleicher Weise mit dem Transportwagen 202 gekoppelt,
wie dies anhand der Fig.l und 2 bereits erläutert wurde. Zu diesem Zweck sind am Transportwagen 202 die
Kupplungsbolzen 207 angebracht, über die Kupplungsgabeln des Geräteträgers greifen.
Bei dem in den Fig. 5 und 6 dargestellten weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist die Führungsschiene 301 mittels einer Leitschienenstütze 320 auf dem Absperrgitter
319 montiert. Ein Transportwagen 302 ist an seinem oberen Ende mit einem seitlich abfragenden Querrahmen
310 verbunden, und zwar über eine lösbare Schnellkupplung 3 60. Der Querrahmen 310 besitzt an seinem
freien Ende einen nach unten weisenden Führungsarm 38, der gegenüber der Futtertischnorraalen leicht nach
außen geneigt sein kann. Der Führungsarm 38 weist an seinem unteren Ende Kupplungsgabeln 308 auf, die von
oben über Kupplungsbolzen 307 greifen, die an einer Querstrebe 350 sitzen. Diese Querstrebe 350 ist mit einer
feststehenden Achse 311 verbunden, um die sich eine Nabe 312 dreht, die mit einer Grundplatte 313 verbunden
ist. An dieser Grundplatte 313 ist ein Räumrad 314 befestigt, das in einer Berührzone 316 in Kontakt mit dem
Futtertisch steht. Eine weitere Abstützung des Räumrades 314 erfolgt über ein Stützrad 39, das höhenverstellbar
mit der Achse 311 verbunden ist. Dadurch kann der Freispalt 315, um den das Räumrad 314 gegenüber den
Futtertisch 303 angestellt ist, leicht eingestellt werden.
Die Funktion des Räumrades 314 entspricht im wesentlichen dem anhand der Fig.l und 2 erläuterten Ausfüh-0
rungsbeispiel.
Als weiteres Anbaugerät neben dem Räumrad 314 enthält die Ausführung gemäß den Fig.5 und 6 einen Futterbehälter
36, der am Führungsarm 38 befestigt ist. Ein Fut-
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terauslaß 37 wird über eine Kette 35 von einer Spillseil
trommel 331 angetrieben, die in der anhand der Fig.3 und 4 erläuterten Weise über ein Festseil 332 angetrieben
wird, wenn sich der Transportwagen 302 längs der Führungsschiene 3 01 bewegt. Der Antrieb des Transportwagens
302 erfolgt durch ein Transportseil 324, das in der aus Fig.4 ersichtlichen Weise über Umlenkrollen
durch einen am Ende der Führungsschiene 301 angeordneten Antrieb bewegt wird.
Soll der die Bewegungsbahn des Traktors stöhrende Teil
des Raumgerätes aus dieser Bewegungsbahn entfernt werden,
-so wird bei diesem Ausführungsbeispiel der Querrahmen 310 über die Schnellkupplung 360 vom Transportwagen
302 gelöst. Ebenso läßt sich die Kupplungsverbindung zwischen dem Führungsarm 38 und der Achse des
Räumrades 314 lösen, so daß diese beiden Hauptteile des Raumgerätes gesondert aus der Bewegungsbahn des Traktors
entfernt werden können, während die Führungsschiene 301 und der hierauf ruhende Transportwagen 302
an Ort und Stelle verbleiben.
Fig. 7 zeigt eine weitere Variante der Erfindung, bei der der Geräteträger 610 außer einem Räumrad 614 als
weiteres Anbaugerät einen Futterbehälter 63 6 trägt. Wie bei dem Ausführungsbeispiel der Fig.l und 2 wird der
Geräteträger 610 über Kupplungsgabeln 608 mit Kupplungsbolzen 607 des (nicht dargestellten) Transportwagens
gekoppelt. Dieser Transportwagen läuft (wie bei der Ausführung der Fig.l und 2) auf einer Führungsschiene
in der Mitte des Futtertisches. Der Freispalt 615 zwischen dem Räumrad 614 und dem Futtertisch läßt
sich mittels einer Gewindespindel 609 einstellen.
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Am Geräteträger 610 ist eine Achse 611 befestigt, auf
der eine Radnabe 612 läuft, die eine Grundplatte 613 und das Räumrad 614 trägt. Darüber hinaus dient der Geräteträger
610 bei diesem Ausführungsbeispiel zur abnehmbaren Halterung des Futterbehälters 636. Sein
Kraftfutterauslaß 40 weist in Richtung der Barrenmulde 617.
Das Stützrad 639 ist bei diesem Ausführungsbeispiel fest an der Achse 611 angebracht, und zwar derart, daß
die Laufrichtung des Stützrades 639 parallel zur Vorschubrichtung des Geräteträgers 610 bzw. parallel zum
Absperrgitter 619 verläuft. Selbstverständlich könnte man auch ein um 360° schwenkbares Stützrad vorsehen.
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Fig.8 zeigt schließlich eine Ausführung, die das in den
Fig.5 und 6 gezeigte Antriebssystem verwendet.
Bei der Variante gemäß Fig.8 ist ein mit einem Futterauslaß
737 versehener Futterbehälter 736 vorgesehen,
der mittels zweier seitlicher Gabelarme 43 in eine Traverse 44 eingehängt wird, die mit einer Achse 711 des
Räumrades 714 eine Einheit bildet. Die beiden Auflagepunkte der Gabelarme 43, deren Abstand etwa der Breite
des Futterbehälters 736 entspricht, sind zugleich Abstützpunkte
des Futterbehälters 736. Ein dritter Abstützpunkt dieses Futterbehälters ergibt sich durch den
Berührungspunkt eines Reibrades 45 mit dem Räumrad 714. Das Reibrad 45 setzt sich bei Drehung des Räumrads 714
0 in Bewegung und treibt eine im Innern des Futterbehälters 736 angeordnete Dosiereinrichtung an, so daß die
gewünschte, einstellbare Kraftfuttermenge durch den Futterauslaß 737 in die Barrenmulde 717 fällt.
Um eine optimale Abrollfunktion des Räumrades 714 auf
dem Futtertisch sicherzustellen, sind Stützräder 739 vorgesehen. Durch ihre Höhenverstellung kann die Größe
des Freispaltes 715 auf den gewünschten Wert eingestellt werden. Damit wird zugleich festgelegt, wie weit
sich die bodennahe Flanke des Räumrades 714 eindrückt. Auch bei dieser Variante können statt fest angeordneter
Stützräder 739 nachlaufende, verschwenkbare Stützräder
eingesetzt werden, die sich der jeweiligen Vorschubrichtung des Räumrades 714 anpassen.
Ebenso wie beim Ausführungsbeispiel der Figuren 5 und 6 läuft auch bei der Anordnung nach Fig.8 der Transportwagen
702 auf einer auf dem Absperrgitter 719 angeordneten Führungsschiene 701 und steht über eine lösbare
Schnellkupplung 760 mit einem Querrahmen 710 ih Verbindung.
Dieser Querrahmen 710 ist mit einem Führungsarm 738 verbunden, der mittels Kupplungsgabeln 708 über
Kupplungsbolzen 707 greift, die an der Achse 711 des Räumrades 714 vorgesehen sind.
Weiterhin trägt der Führungsarm 738 Haken 740, in denen eine Aufzugkette oder ein Aufzugseil eines im Dachgebälk
des Stalles angeordneten kleinen Aufzuges oder einer kleinen Seilwinde eingreift. Bei einer derartigen
Ausführung kann der Führungsarm 738 mit dem Querrahmen 710 um die vom Bolzen 761 der Schnellkupplung 760 gebildete
Drehachse über einen Winkel von etwa 90 bis 120° nach oben geschwenkt werden, wobei sich die Kupplungsgabeln
708 von den Kupplungsbolzen 707 lösen. Das Räumrad 714 wird in diesem Falle im Bedarfsfalle von
Hand aus der Bewegungsbahn des Traktors entfernt.
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Stattdessen ist es jedoch auch möglich, vor dem Hochschwenken des Führungsarmes 738 die Verbindung zwischen
den Kupplungsgabeln 708 und den Kupplungsbolzen 707 in geeigneter Weise (etwa durch einen Stift) zu arretieren
und dann das Räumrad 714 zusammen mit dem Führungsarm 738 aus der Bewegungsbahn des Traktors herauszuschwenken.
Selbstverständlich sind für das Hochschwenken des Führungsarmes 738 (mit und ohne Räumrad 714) außer
elektrisch angetriebenen Aufzugseinrichtungen auch manuell betätigte Einrichtungen denkbar, etwa eine Hebelkonstruktion
mit Federunterstützung.
Über die erläuterten Ausführungsbeispiele hinaus sind im Rahmen der Erfindung zahlreiche Abwandlungen möglich.
So kann der Antrieb des Transportwagens nicht nur als
Ketten- oder Spillwindenantrieb, sondern beispielsweise auch als Zahnstangen- oder Seilwindenantrieb ausgebildet
sein.
Als Antriebsaggregate kommen außer Elektromotoren auch Verbrennungsmotoren in Betracht. Erfolgt der Antrieb
durch einen am Ende der Führungsschiene fest angeordneten Elektromotor, so kann die Zuführung des Elektrokabels
stationär im Boden oder von der Decke aus erfolgen. Ein von der Decke kommendes Kabel muß allerdings
bei Befahren des Futtertisches durch einen Traktor aus dem Bewegungsbereich entfernt bzw. abgekoppelt werden.
Als Räumrad kann ein ausgedienter LKW-Reifen, z.B. ohne Luftdruckfüllung, verwendet werden. Dabei ist darauf zu
achten, daß die Belastung in der Berühr zone nicht zu groß wird, damit nicht der drucklose Reifen zu stark
gequetscht, die Reibradfläche zu groß und dadurch der Reibradeffekt zu gering wird.
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Möglich ist auch die Verwendung eines luftdruckgefüllten Reifens, einer Aussteifung im Reifen oder - wie
dargestellt und beschrieben - einer zusätzlichen Abstützung des Räumrades, vorzugsweise an der der Barrenmulde
zugewandten Seite, mit mindestens einem parallel zum Futtertisch mitlaufenden Stützrad.
Wie erläutert, sollte das Stützrad zweckmäßig in der Höhe verstellbar montiert sein, so daß der Reifen des
Räumrades in der Berührzone nur etwa 3 bis 5 mm gequetscht
wird und dann das Stützrad die weitere Belastung übernimmt.
Bei Verwendung von mindestens drei über den Umfang verteilt angeordneten Stützrädern kann die Achse des Räumrades
senkrecht zum Futtertisch verlaufen. Wenn man durch Stützräder den Spalt zwischen Räumrad und Futtertisch
so einstellt (etwa zwischen 2 und 4 mm) , daß das Räumrad keine Bodenberührung hat, muß ein eigener Drehantrieb
für das Räumrad vorgesehen werden. Dies kann beispielsweise mittels eines eigenen kleinen Elektromotors
erfolgen.
Selbstverständlich können im Rahmen der Erfindung auch speziell angefertigte Räumräder Verwendung finden, beispielsweise
Stahlscheiben mit Kunststoffbereifung.
Wird zusätzlich zum Räumrad ein Kraftfutterdosierer als weiteres Anbaugerät am Geräteträger angebracht, so er-
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füllt die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Mehrzweckfunktion, die sie sowohl für die Verteilung von faserigem
Futter als auch zur Dosierung von Kraftfutter geeignet macht. Der Kraftfutterdosierer selbst kann
beispielsweise mit einem schnell abkoppelbaren Fahrwerk und einem seitlichen Futterauslaß versehen werden. Dadurch
kann der Dosierbehälter zur Neubefüllung gleich zum Futtersilo gefahren werden. Das Aufnahmevolumen eines
derartigen Kraftfutterdosierers kann bis zu 200 kg Kraftfutter betragen.
Weiterhin ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich, am Geräteträger als Anbaugerät ein Kehrgerät für den
Futtertisch oder die Stallung anzubringen. Hierdurch lassen sich im Bereich des Futtertisches auch andere
Aufgaben als die wiederholte Futtermittelzufuhr, insbesondere wiederkehrende Reinigungsarbeiten, schnell und
kostengünstig durchführen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn mehrere Anbaugeräte nebeneinander am Geräteträger wahlweise oder gleichzeitig
angeschlossen werden können, beispielsweise fächerartig angeordnete Räumräder oder eine Kombination von
Räumrad und Kraftfutterbehälter mit Dosiereinrichtung.
Wie anhand der Ausführungsbeispiele bereits erläutert, wird zwischen dem Transportwagen und dem Geräteträger
zweckmäßig eine Schnellkupplung vorgesehen, um den stöhrenden Teil des Räumgerätes rasch aus der Bewegungsbahn
des Traktors entfernen zu können, wenn der Futtertisch von einem Traktor durchgehend befahren werden
muß. Vorteilhaft ist es ferner auch, wenn zusätzliche Anbaugeräte durch eine Schnellkupplung vom Geräteträger
entfernt werden können.
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III **&idigr;." ··*
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Wird die Führungsschiene in der Mitte des Futtertisches
vorgesehen, so daß der Transportwagen beidseitig mit einem Geräteträger bestückt werden kann, so wird die
Breite der Führungsschiene und des Transportwagens maximal mit etwa 30 bis 35 cm und die Gesamthöhe von
Schiene und Transportwagen mit maximal etwa 30 cm gewählt, so daß Schiene und Transportwagen vom Traktor
und Futterwagen beim Befahren des Futtertisches nicht gerammt werden.
Die Führungsschiene kann auch - wie anhand der Fig.5, 6
und $ erläutert - mit Abstand vom Futtertisch auf dem Absperrgitter angeordnet werden. Eine weitere Möglichkeit
ist die Anbringung der Führungsschiene an der Stalldecke in geeigneter Höhe. Die Verbindung zwischen
dem Transportwagen und dem Geräteträger erfolgt hierbei über einen Ausleger, der so gestaltet ist, daß er im
Bedarfsfalle aus der Bewegungsbahn des Traktors entfernbar ist.
Am Geräteträger kann ein gesondertes Antriebsmittel für Anbaugeräte vorgesehen sein. Dadurch ist es auch bei
Stillstand des Transportwagens möglich, ein Zusatzgerät, etwa ein Kraftfutterdosiergerät, zu betreiben,
wenn sich der Transportwagen mit dem Geräteträger gerade im Stillstand vor einer Box befindet.
Bei dem anhand der Fig.l und 2 erläuterten Ausführungsbeispiel
wurde angenommen, daß der Transportwagen auf beiden Seiten mit je einem Geräteträger (mit hiervon
getragenem Räumrad) versehen ist. In diesem Falle erfolgt die Räumung beider Seiten des Futtertisches durch
eine Fahrbewegung in einer Richtung. Stattdessen ist es
SM 9078 iM., ,^ ^ .»%.*·.
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jedoch auch möglich, nur auf einer Seite des Transportwagens einen Geräteträger mit Räumrad anzuordnen und
diesen Geräteträger bei Erreichen des einen Endes der Führungsschiene von Hand oder durch eine mechanische
Schwenkeinrichtung um 180° umzusetzen. In diesem Falle werden die beiden Hälften des Futtertisches durch aufeinanderfolgende
Fahrbewegungen des Transportwagens in beiden Fahrtrichtungen geräumt.
Claims (16)
1. Vorrichtung zur wiederholten Futtermittelzufuhr von
einem durch einen Traktor befahrbaren Futtertisch zu angrenzenden Freßplätzen, gekennzeichnet durch fol
gende Merkmale:
a) ein Räumgerät (z.B. 2, 10, 14) ist zur Durchführung der wiederholten Futtermittelzufuhr längs
einer Führungsschiene (z.B. 1) automatisch ver
fahrbar ;
b1) wenigstens ein Teil (z.B. 10, 14) dieses Räumgerätes
ist zur Freigabe der Bewegungsbahn des Traktors aus dieser Bewegungsbahn entfernbar.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Räumgerät (z.B. 2, 10, 14) einen mit der
Führungsschiene (z.B. 1) in ständigem Eingriff stehenden Transportwagen (z.B. 2) und einen von diesem
Transportwagen lösbaren Geräteträger (z.B. 10) enthält.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Transportwagen (z.B. 2) und dem Geräteträger
(z.B. 10) eine Schnellkupplung vorgesehen ist, die vorzugsweise durch einen Kupplungsbolzen
(z.B. 7) und eine diesen Kupplungsbolzen lose übergreifende Kupplungsgabel (z.B. 8) gebildet wird.
4. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Geräteträger (z.B. 10) ein drehbar gelagertes Räumrad (z.B. 14) trägt, das bei
der Bewegung des Transportwagens (z.B. 2) längs der
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Führungsschiene (z.B. 1) durch Reibkontakt mit dem Futtertisch seinen Drehantrieb erhält.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Räumrad (14) gegenüber dem Futtertisch mit
vorzugsweise einstellbarer Neigung schräg angestellt ist.
6. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2 dadurch gekennzeichnet,
daß ein stationärer Antrieb für den
Transportwagen (202; 302) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß ein mit dem Transportwagen (2) verfahrbarer Antriebsmotor vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Geräteträger (z.B. 310) als weiteres Anbaugerät
ein Futterbehälter (z.B. 36), vorzugsweise ein Dosierfutterbehälter, koppelbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mit dem Geräteträger als weiteres Anbaugerät ein
Futtertisch-Kehrgerät koppelbar ist.
25
10. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß mit dem Geräteträger mehrere nebeneinander angeordnete Anbaugeräte koppelbar sind.
0
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (z.B. 1) auf dem Futtertisch
(z.B. 150) etwa in seiner Mitte angeordnet ist.
SM 9078 ... .... ,·* ;
- 20 -
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (301) mit Abstand über dem
Futtertisch angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsschiene (301) am oberen Rand eines zwischen Stall und Futtertisch angeordneten
Absperrgitters (319) angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß am Geräteträger (z.B. 10) eine gesonderte Antriebseinrichtung zum von der Bewegung
des Transportwagens unabhängigen Antrieb von Anbaugeräten vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Transportwagen (z.B. 2) bei Erreichen des einen Endes der Führungsschiene (z.B.
1) für einen beidseitigen Einsatz umsteuerbar ist, wobei der Geräteträger von Hand oder durch eine me
chanische Schwenkeinrichtung um 180° umsetzbar ist.
16. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3, 4 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Transportwagen (702) über
einen Gelenkbolzen (761) mit einer durch einen Quer
rahmen (710) und einen Führungsarm (738) gebildeten Halterung in Verbindung steht, die über eine lösbare
Kupplungsverbindung (707, 708) mit dem Geräteträger des Räumrades (714) verbunden und mittels einer Betätigungseinrichtung
- zusammen mit dem Räumrad
(714) oder unter Lösen der Kupplungsverbindung (707, 708) ohne das Räumrad (714) - aus der Bewegungsbahn
des Traktors herausschwenkbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29800152U DE29800152U1 (de) | 1998-01-07 | 1998-01-07 | Vorrichtung zur wiederholten Futtermittelzufuhr von einem Futtertisch zu Freßplätzen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29800152U DE29800152U1 (de) | 1998-01-07 | 1998-01-07 | Vorrichtung zur wiederholten Futtermittelzufuhr von einem Futtertisch zu Freßplätzen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29800152U1 true DE29800152U1 (de) | 1998-04-09 |
Family
ID=8050980
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29800152U Expired - Lifetime DE29800152U1 (de) | 1998-01-07 | 1998-01-07 | Vorrichtung zur wiederholten Futtermittelzufuhr von einem Futtertisch zu Freßplätzen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29800152U1 (de) |
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