DE1482095C3 - Mähmaschine - Google Patents
MähmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Mähmaschine nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Mähmaschinen dieser Art sind bekannt (US-PS 29 84 960 und DE-PS 9 19 613). Sie haben den Vorzug
einer guten Bodenanpassung des Mähwerks, das um die Gelenkachse höhenbeweglich und mittels des Stellgliedes
auch schräg zur Horizontalen einstellbar ist. Die Gelenkachse, die das Mähwerk mit dem Tragbalken
verbindet, wird bei diesen Mähmaschinen dazu genutzt, das Mähwerk in eine aufrechte Transportstellung
hochzuklappen. Hierdurch ergibt sich zwar eine verringerte Breite der Mähmaschine, jedoch ist das
Mitführen eines derart lotrecht'neben dem Schlepper stehenden Mähwerkes nicht ungefährlich, so daß
besondere Schutzvorrichtungen notwendig und vorgeschrieben sind. Die Hochachse ist dafür vorgesehen, zur
Vermeidung von Schäden beim Auftreffen des Mähwerkes auf Hindernisse in der Arbeitsstellung ein
vorübergehendes Ausweichen von Tragbalken und Mähwerk gegenüber dem Schlepper nach hinten zu
ermöglichen. Dabei behält das Mähwerk mit seinem Gleitschuh Bodenberührung und kann in der nach
hinten verschwenkten Lage nicht ausgehoben werden.
Eine entsprechende Ausweichbarkeit des Mähwerkes um , eure- Hochachse ist auch bei einer anderen
Mähmaschine bekannt (IT-PS 5 45 669), bei der aber das Mähwerk außer um die Hoachachse um nur eine in
Fahrtrichtung verlaufende^ Achse schwenkbar und um diese Achse in seine Transportstellung hochzuklappen
ist. ^
Es ist weiterhin eine an die Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers anschließbare Mähmaschine mit
eigenem Fahrwerk bekannt, bei der das in der Arbeitsstellung neben der Schlepperspur liegende,
fahrwerksabgestützte Mähwerk in eine Transportstellung umzustellen ist, in der es sich hinter dem Schlepper
erstreckt (DE-GM 17 38 047). Der Aufwand für das Fahrwerk verteuert die Maschine. Auch ist die
Umstellung in die Transportlage schwierig und zeitraubend. Das Mähwerk muß hierzu von zwei Anschlüssen
der Dreipunkt-Hebevorrichtung gelöst und zusammen mit seinem ebenfalls umzustellenden Fahrwerk um eine
an dem dritten Anschluß der Hebevorichtung vorgesehene Hochachse geschwenkt werden. Die erreichte
Transportstellung ist dabei wenig stabil, da das Mähwerk nur noch mit einem der Lenker der
Hebevorrichtung verbunden ist.
Bekannt ist ferner eine geschleppte Mähmaschine (DE-PS 4 63 980), die ein seitlich angeordnetes Mähwerk
hat, das aus seiner Arbeitsstellung, in der es sich quer zur Maschinenlängsachse erstreckt, durch Verschwenken
um 90° in eine Transportstellung umstellbar ist, in der es parallel zur Maschinenlängsachse liegt. In
dieser Transportstellung liegt das Mähwerk aber neben der Maschine und nicht in der Maschinenspur.
Schließlich ist auch eine an ein Fahrzeug anschließbare Mähmaschine bekannt, deren in der Arbeitsstellung
neben der Fahrzeugspur und quer zur Fahrtrichtung liegendes Mähwerk um eine lotrechte Achse um 180°
nach hinten verschwenkbar und in dieser Transportstel-Jung feststellbar ist (US-PS 13 64251). Damit das
Mähwerk in der Transportstellung nicht seitlich über die Fahrzeugspur hinausragt, darf es nicht breiter als diese
Spur sein. Auch ist das Schwenken um 180° erforderlich,
da das Mähwerk bei einem kleineren Schwenkwinkel mit seinem in der Nähe der Schwenkachse befindlichen
Ende über die Fahrzeugspur hinausragen würde. Außerdem ist das Mähwerk dieser bekannten Maschine
zwar höhenverstellbar und um seine Längsachse kippbar, aber nicht um eine in Fahrtrichtung liegende
Achse höhenbeweglich, so daß eine Schwenkbeweglichkeit und auch eine Schrägstellung des Mähwerks zur
Anpassung der Arbeitsstellung an unterschiedliche Geländeformen nicht möglich sind.
Ausgehend von der eingangs geschilderten bekannten Mähmaschine liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, das Mähwerk unter Beibehaltung des Vorteils seiner in der Betriebsstellung gegebenen, guten
Bodenanpassung in eine Transportstellung umstellen zu können, ohne daß eine Änderung in der Verbindung zur
Hebevorrichtung und ein Hochklappen des Mähwerks in eine lotrechte Stellung erforderlich ist, wobei
trotzdem eine für die Straßenfahrt geeignete, die Fahrzeugspur nicht überschreitende Breite der Maschine
erreicht werden soll.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung nach den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches- 1
gelöst.
Die Transportstellung ist bei der erfindungsgemäßen Mähmaschine ohne Schwierigkeiten und ohne Abbau
des Gestelles von der Hebevorrichtung durch einfaches Schwenken des Tragbalkens mit dem Mähwerk in
angehobener Stellung um die Hochachse und anschließendes Verriegeln zu erreichen, wobei das Stellglied die
ausgehobene Lage sichert. Die Betriebsstellung wird durch diese Umstellmöglichkeit nicht beeinträchtigt,
weil durch die gelenkige Verbindung des Mähwerkes mit dem Tragbalken und dessen Verbindung mit der
Hochachse über die neben dieser in Fahrtrichtung liegende Schwenkachse eine Anpassung des Mähwerkes
an alle vorhandenen Bodenunebenheiten ermöglicht
wird und über das längenveränderbare Stellglied auch eine Schrägstellung des Mähwerkes zum Maschinengestell
möglich ist. Der Transport mit dem nach hinten ragenden Mähwerk ist nicht schwierig und ohne
besondere Gefahren für den übrigen Straßenverkehr möglich, da das Mähwerk in der Transportstellung
innerhalb der Schlepperspur liegt und nur wenig vom Boden abgehoben zu werden braucht.
Die Verbindung des Stellgliedes mit dem Oberlenker der Hebevorrichtung ergibt beim Ausheben des
Mähwerkes durch die Hebevorrichtung eine Schwenkbewegung, die zu einer Schrägstellung des Mähwerkes
führt, das in dieser Lage mit dem Tragbalken um die Hochachse nach hinten geschwenkt werden kann,
wobei die vorher in Fahrtrichtung liegende Schwenkachse ebenfalls um 90° geschwenkt wird.
Die Erfindung wird im folgenden an Hand einer in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform näher
erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf die Mähmaschine,
F i g. 2 eine Teil-Vorderansicht der Maschine längs der Linie II-II in F i g. 1, in vergrößerter Darstellung,
F i g. 3 einen Schnitt längs der Linie IH-III in F i g. 1, in vergrößerter Darstellung,
F i g. 4 eine Draufsicht auf die Maschine entsprechend Fig. 1, mit eingeschwenktem Mähwerk.
Die Mähmaschine ist an die Dreipunkt-Hebevorrichtung 9 eines Schleppers 8 angeschlossen und mit drei
Mähwerken 1, 2 und 3 ausgerüstet, an denen Schwadbretter 4 befestigt sind. Die Mähwerke sind an
einem Gestell 5 gelagert. Das Gestell hat einen Querträger 6 an dessen Enden lotrechte Buchsen 7
befestigt sind (Fig. 2). Mittig am Gestell sind zwei parallele, nach oben gerichtete Platten 10 und 11
befestigt, die oben durch einen Quersteg 12 verbunden sind. An den Enden des Quersteges sind Seilscheiben 14
frei drehbar gelagert, über die ein Seil 13 geführt ist.
Zwischen den Platten 10 und 11 ist die Welle eines Exzenters 15 gelagert, der die Messerbalken der drei
Mähwerke über Gestänge antreibt. Die zu den beiden äußeren Mähwerken 1 und 3 führenden Gestänge
bestehen aus je zwei Stangen 16 und 17. Die jeweils äußeren Stangen 17 sind mit je einem lotrechten Bolzen
18 in je einer Buchse 19 gelagert, die jeweils von zwei lotrechten Stegen 20 getragen wird, an denen die jeweils
innen liegenden Stangen 16 gelenkig angreifen und die ihrerseits um je einen waagerechten Bolzen 21
schwenkbar mit den gestelifesten Buchsen 7 verbunden sind (F i g. 2).
Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, ist in der am Ende des
Querträgers 6 befestigten Buchse 7 eine lotrechte Hochachse 22 gelagert. Um diese Achse ist eine Buchse
23 schwenkbar, die gegen Verschieben auf der Achse einerseits durch die Buchse 7 und andererseits durch
einen an der Hochachse 22 befestigten Ring 24 gesichert ist. An der Buchse 23 sind Halterungen 25 befestigt, die
Lager 26 tragen, in denen waagerechte Schwenkachsen 27 gelagert sind. An diesen Achsen sind zwei
übereinanderliegende einen Tragbalken bildende Stangen 28 befestigt. An den äußeren Enden der Stangen 28
sind Buchsen 29 befestigt (Fig. 3), in denen Bolzen 30
frei drehbar sind, die parallel zu den Schwenkachsen 27 liegen und mit einer Stütze 31 fest verbunden sind. Die
beiden Stangen 28 bilden ein Parallelogrammgestänge, dessen Schwenkachsen von den Achsen 27 und den
Bolzen 30 gebildet werden. Dieses Parallelogrammgestänge dient als Tragbalken für das Mähwerk 1. Der
Tragbalken ist durch Drehen der Buchse 23 um die Hochachse 22 schwenkbar. Zum Drehen der Buchse ist
an ihr ein Arm 32 befestigt, der an einem flachen, kreisbogenförmigen Steg 33 mit einem federbelasteten
Steckbolzen 34 verriegelbar ist ( F i g. 1 und 2).
Am unteren Ende der zum Mähwerk 1 gehörigen Stütze 31 ist eine Lagerhülse 35 befestigt, in der eine den
Mähbalken 36 des Mähwerks tragende Stange 37 um ihre Längsachse begrenzt schwenkbar gelagert ist
ίο (Fig.3).
An der oberen Stange des Tragbalkens 28 ist eine lotrechte Platte 38 befestigt, in der mehrere Bohrungen
39 vorgesehen sind. In eine dieser Bohrungen ist das Seil 13 eingehängt. Das Seil ist durch eine am Ende der
Hochachse 22 befestigte öse 40 und über die Seilscheiben 14 geführt und mit seinem anderen Ende an
dem Oberlenker 9A der Hebevorrichtung befestigt, der um einen waagerechten, gestellfesten Bolzen schwenkbar
mit dem Gestell verbunden ist. Die Unterlenker 95 der Hebevorrichtung greifen unterhalb des Querträgers
6 am Gestell 5 an.
Die obere Stange des Tragbalkens 28 trägt einen Querstift 41 ( F i g. 1 und 3), mit dem der Tragbalken in
ausgehobener Stellung in einen Doppelhaken 42 einzuhängen ist, der an der Buchse 23 angelenkt und
dessen Bewegung nach unten durch einen Anschlag 43 begrenzt ist. __
Das Mähwerk 3 ist in gleicher Weise wie das Mähwerk 1 mit dem Gestell verbunden.
Die Maschine fährt in der in F i g. 1 dargestellten Arbeitsstellung in Richtung A und wird von der
Schlepperzapfwelle über eine Gelenkwelle, den Exzenter 15 und die von diesem zu den Mähwerken führenden
Gestänge 16,17 angetrieben. Da die beiden Mähwerke 1 und 3 je für sich über ihre schwenkbaren Tragbalken 28
um die Schwenkachse 27 und die Bolzen 30 höhenbeweglich mit dem Gestell verbunden sind, können sie sich
ohne Schwierigkeiten an Bodenunebenheiten anpassen. Die Schwenkbewegung der Tragbalken 28 mit den
zugehörigen Mähwerken wird nach unten durch das Seil 13 begrenzt. Da das Seil an verschiedenen Punkten an
den Tragbalken und am Oberlenker der Hebevorrichtung befestigt werden kann, ist eine Höhenverstellung
der Mähwerke 1 und 3 hinsichtlich der unteren Begrenzung ihrer Schwenkbewegung möglich.
Wird das Gestell von den Unterlenkern 9B der Hebevorrichtung angehoben, so schwenkt der Oberlenker
9A relativ zum Gestell nach unten, weil er in der Nähe der oberen Enden der Platten 10 und 11 mit dem
Gestell gelenkig verbunden ist. Dadurch schwenken die Tragbalken 28 nach oben und die beiden Mähwerke 1
und 3 werden angehoben (Fig. 2). Nach Erreichen einer
bestimmten Höhe der Tragbalken fallen die Querstifte 41 in die Haken 42 ein, und das Gestell kann mit der
Hebevorrichtung wieder abgesenkt werden, ohne daß die seitlichen Mähwerke ihre Schrägstellung verlieren.
Sollen nicht alle drei Mähwerke gleichzeitig arbeiten,
so wird eines der äußeren Mähwerke in seiner angehobenen Stellung mit dem Haken 42 verriegelt und
um 90° um die Hochachse 22 geschwenkt (Fig.4). Dabei werden die beiden Stangen 16 und 17 um die
Achse 18 gegeneinander geschwenkt und damit der Antrieb vom Mähwerk abgeschaltet. Zum Transport der
Maschine werden beide Mähwerke 1 und 3 um 90° verschwenkt, so daß die Maschine dann eine verhältnismäßig
geringe Breite hat und die Mähwerke innerhalb der Schlepperspur liegen.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (2)
1. Mähmaschine mit einem an die Dreipunkt-Hebevorrichtung eines Schleppers anschließbaren,
fahrwerklosen Gestell und einem in der Betriebsstellung neben der Schlepperspur und quer zur
Fahrtrichtung liegenden Mähwerk, das über ein mit seiner Achse in Fahrtrichtung liegendes Gelenk mit
einem rechtwinklig zu der Gelenkachse angeordneten Tragbalken verbunden ist, der um eine am
Gestell und innerhalb der Schlepperspur befindliche Hochachse schwenkbar und mit der Hochachse über
eine in deren Nähe und in Fahrtrichtung liegende Schwenkachse sowie ein längenveränderbares Stellglied
verbunden ist, das die Schwenkbewegung des Mähwerks nach unten begrenzt, welches in eine
angehobene und arretierte Transportstellung schwenkbar und mittels des Stellgliedes anhebbar
ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragbalken (28) mit dem Mähwerk (1; 3) in hochgeschwenkter Stellung um die Hochachse (22) ·
um etwa 90° in die Transportstellung verschwenkbar ist, in der sich das Mähwerk (1; 3) innerhalb der
Schlepperspur erstreckt, und daß der Tragbalken (28) in dieser Transportstellung verriegelbar ist.
2. Mähmaschine nach Anspruch 1, bei der das Stellglied ein Seil ist, dadurch gekennzeichnet, daß
das Stellglied (13) von dem Tragbalken (28) bis zu dem Oberlenker (9A) der Hebevorrichtung (9)
geführt ist.
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