DE29721282U1 - Displayverpackung - Google Patents
DisplayverpackungInfo
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
Displayverpackung
Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft eine Displayverpackung, d.h. ein Produkt, in
dem eine Ware zur Lagerung und zum Transport sowohl verpackt ist, als auch in der das Produkt zur Ansicht präsentiert werden kann.
,Stand der Technik
Es sind eine Vielzahl von Verpackungen bekannt, die aus einer aus einem Zuschnitt gefalteten, zumindest im wesentlichen geschlossenen
Klarsichthülle bestehen, bevorzugt kommen hier transparente Kunststoffe wie PVC oder PE zum Einsatz, die sowohl den Blick auf die
verpackte Ware freigeben, sich gut verarbeiten, insbesondere stanzen und biegen/falten lassen und einen sicheren Schutz der Ware gewährleisten.
Auf dem Gebiet der Warenpräsentation sind Displays bekannt, die im
wesentlichen eine Auflagefläche für die zu präsentierende Ware besitzen und ein Aufstell element auf der Rückseite dieser Präsentationsfläche;
ein typisches Beispiel für solche Displays sind aus mehr oder weniger massivem Kunststoff gefertigte, plattenähnliche
Träger, auf deren Vorderseite beispielsweise ein Foto oder ein Fotodruck befestigt werden kann und auf deren Rückseite mindestens
ein Aufstellteil vorgesehen ist, um das Foto dem Blick des Betrachters zu präsentieren. Solche Displays dienen ausschließlich
zu diesem Zweck der Präsentation und bedürfen ihrerseits einer geeigneten Verpackung für Vertrieb und Lagerung.
Aufgabe der Erfindung
Eine Aufgabenstellung der Erfindung besteht darin, ein Produkt zu
schaffen, das die eingangs beschriebenen Funktionen eines Displays und einer Verpackung in rationeller Weise vereinigt, d.h., eine
Verpackung, die geeignet ist, das entsprechende Produkt auf seinem Weg von der Herstellung, über das Feilhalten in einem Geschäft bis
zum Dauergebrauch durch den Endbenutzer zu "begleiten".
Ein weiterer Zweck dieser Verpackung kann aber auch darin bestehen,
daß sie auch nach dem Wegfall des ursprünglich verpackten Produktes diese Funktionen für ein anderes Produkt ausüben kann.
Schließlich soll die Verpackung kostengünstig und einfach in der Herstellung sein und ihrerseits für Lagerung und Transport zum
Hersteller der verpackten Ware minimale Raum- und Gewichtsanforderungen stellen.
Der Gegenstand der Erfindung findet seinen Ausdruck bereits in der
Bezeichnung "Displayverpackung", d.h., die oben genannten Aufgaben werden gelöst durch eine aus einem Zuschnitt gefalteten, zumindest
im wesentlichen geschlossenen Klarsichthülle, deren Rückseite mindestens ein faltbares, steckbares oder klemmbares Aufstellteil
aufweist, das aus der Rückseite herausragt und dessen Unterkante mit einer Unterkante der Klarsichthülle eine Stellebene bildet, die mit
der Frontseite der Klarsichthülle einen Winkel von höchstens 90°
bildet.
Die Grundidee der Erfindung besteht also darin, eine im wesentlichen
geschlossene Klarsichtverpackung mit einem Aufstellteil zu kombinieren,
das zweckmäßiger- und vorteilhafterweise aus dem gleichen
Material (z.B. einer Kunststoff-Hartfolie) gebildet ist wie die Klarsichthülle, dies muß jedoch nicht notwendigerweise so sein.
Die Displayverpackung kann auf bekannte Technologien der Herstellung
von Klarsichtverpackungen zurückgreifen, d.h. sie kann vollständig
einstückig aus einem Kunststoffolienzuschnitt ausgestanzt werden und
zu der beabsichtigten Form über eingeprägte oder eingeformte Faltlinien
oder Biegelinien zusammengesteckt oder zusammengeklebt werden.
Vorzugsweise ist die Klarsichthülle flach ausgeführt, d.h., ihre
Front- und Rückseite ist in der Regel rechteckig mit relativ schmalen, umlaufenden Seitenteilen. Je nach Dimensionierung von
Front- und Rückseite lassen sich zweckmäßigerweise Gegenstände wie
Fotos oder Postkarten gestapelt unterbringen (von denen das/die jeweils oben liegende, betrachtet werden kann), es lassen sich aber
auch Maße für Front- und Rückseite vorgeben, derart, daß eine aufgeklappte Zeitschrift des üblichen Formates in die Verpackung
geschlossen oder aufgeschlagen eingelegt werden kann; diese Anwendungsmöglichkeiten bestehen sowohl im gewerblichen Bereich,
also im Handel zum Feilhalten der entsprechenden Waren, aber auch im privaten Bereich, wo die entsprechenden Produkte wie beispielsweise
Lieblingsfotos privater Art oder Zeitschriften an gut sichtbarer Stelle gezeigt werden sollen.
Anstelle einer einstückigen Variante der erfindungsgemäßen Displayverpackung,
die mit lediglich einem Kunststoffolienzuschnitt auskommt,
sind auch Varianten möglich, bei denen insbesondere ein Aufstellteil oder mehrere Aufstellteile aus einem separaten Folienzuschnitt
hergestellt sind (gegebenenfalls auch aus anderem Material), die über entsprechende Vorrichtungen wie Laschen
verfügen, die in komplementäre Ausschnitte oder Schlitze der Klarsichthülle
eingesteckt und dort haltbar festgesetzt werden können. Durch entsprechende Formung und damit Ausnutzung der Eigenelastizität
geeigneter Kunststoff-Hartfolien lassen sich hier auf einfachste weise Displayverpackungen ausbilden, die trotz geringen Materialaufwandes
eine hohe mechanische Stabilität und Standfestigkeit erzielen.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Mehrere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Displayverpackung
werden nun anhand von Zeichnungen näher erläutert, es zeigen:
Figur 1: Einen Kunststoffolienzuschnitt für eine Displayverpackung,
Figur 2: eine perspektivische Rückansicht einer aus dem Folienzuschnitt
der Figur 1 gebildeten Displayverpackung,
Figur 3: ein zweites Ausführungsbeispiel eines Kunststoffolienzuschnitt.es,
Figur 4: eine perspektivische Rückansicht der aus dem Folienzuschnitt
der Figur 3 gebildeten Displayverpackung,
Figur 5: ein drittes Ausführungsbeispiel eines Kunststoffolienzuschnittes
zur Bildung einer Displayverpackung, und
Figur 6: ein viertes Ausführungsbeispiel eines Kunststoffolienzuschnittes
zur Erstellung einer erfindungsgemäßen Displayverpackung.
Die in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele können in
zwei Gruppen unterteilt werden: Die in den Figuren 1 bis 4 dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiele sind aus einstückigen
Kunststoffolienzuschnitten hergestellt, die in den Figuren 5 und 6
dargestellten Ausführungsbeispiele bedienen sich jeweils zweier Folienzuschnitte, die durch Zusammensteckung die gewünschte Displayverpackung
ergeben.
Bei den Darstellungen der Figuren 1,3,5 und 6 handelt es sich jeweils um eine Aufsicht auf den betreffenden Kunststoffolienzuschnitt,
wobei Umgrenzungslinien und Schnittlinien durchgezogen
dargestellt sind, FaIt- oder Biegelinien gestrichelt.
Das in der Figur 1 und 2 dargestellte erste Ausführungsbeispiel zeigt eine Displayverpackung, defesi Folienzuschnitt aus großflächiger
Rückseite 10 und Frontseite 30 besteht, die über schmale Seitenflächen 20,21,22 und 23 verbunden werden können, wozu entsprechende
stirnseitige Laschen 20A,2OB und 22A.22B die Stirnflächen
untereinander verbinden und hier die nötige Stabilität gewährleisten, gegebenenfalls kann hier auch eine Verklebung
erfolgen.
Beim Zusammenfalten dieser Klarsichthülle kommt eine keilförmige
Lasche 24 auf der Rückfläche 10 zu liegen und wird dort mit dieser über eine Klebeleiste KL verbunden. An der äußeren Begrenzung dieser
Lasche 24 ist ein kreissektorförmiger Ansatz 25 angeformt, dessen nach außen zeigender Rand Laschen 25A.25B mit beidseitigen Einschnitten
aufweist. Wie in Figur 2 dargestellt ist, wird aus diesem Abschnitt 25 ein Aufstellteil A geformt, in-dem der kreissektorförmige
Abschnitt 25 zu einem Kegelmantel abschnitt zusammengebogen wird und die Laschen 25A,25B in entsprechend positionierte Schlitze
IOC,IOD auf dem rückwärtigen Teil 10 der Klarsichthülle eingesteckt
werden. Die beidseitige feste Fixierung des Abschnitts 25, einerseits über die Klebeleiste KL, andererseits über die Laschen 25A.25B,
erzeugt ein sehr stabiles Aufstellteil A auf der Rückseite R der Klarsichthülle, die aus den übereinander liegenden Teilen 10,30 und
Laschen 21A.23A an den Stirnseiten 21 und 23 besteht, die über halbkreisförmige
Einschnitte verfugen, die in entsprechende Aussparungen 1OA,1OB auf dem rückseitigen Teil 10 einsteckbar sind und so weiterhin
die Stabilität verbessern.
Durch Vorgabe des Krümmungsradius der Unterkante AK des Kunststoffteils
25, das in zusammengebogenem Zustand das Aufstell teil A bildet
und des Bogenwinkels läßt sich ein Aufstellwinkel «C definieren
zwischen der Frontseite F der Klarsichthülle, also der dem
Betrachter zugewandten Fläche und einer in der Regel horizontalen Stellebene E, der sich beim dargestellten Ausführungsbeispiel im
Folienzuschnitt der Figur 1 auch bei den Laschen 20B,22B wiederfindet.
Bei dieser bevorzugten Ausgestaltung bildet somit die untere Seitenfläche
23 des Zuschnittes der Figur 1 zusammen mit der von der Unterkante AK des Aufstell teils A aufgespannten kreisabschnittähnlichen
Fläche eine Stellfläche, die auch bei beträchtlichem Gewicht des zu präsentierenden Produktes, wie beispielsweise einer Fachzeitschrift
oder einem Fotostapel, einen sicheren Stand gewährleistet.
Ein zweites Ausführungsbeispiel ist in den Figuren 3 und 4 dargestellt,
wobei Figur 3 wiederum den Kunststoffolienzuschnitt zeigt und Figur 4 in einer perspektivischen Rückansicht die daraus durch
Falten und Kleben gebildete Displayverpackung.
Der grundsätzliche Aufbau dieser Verpackung entspricht der des
ersten Ausführungsbeispiels, mit den Abschnitten 40 und 50 für
Vorderseite und Rückseite, 51...54 als Seitenteilen mit Laschen 51A
und 53A und Verbindungslaschen 50A,50B und 52A und 52B.
An der einen Seitenfläche 52 ist wiederum ein Abschnitt 57 vorgesehen,
der in diesem Beispiel etwa halb so breit ist wie die Frontoder die Rückseite und der in einer weiteren Lasche 55 endet, die
nach rechtwinkligem Herausbiegen aus dem Abschnitt 57 das Aufstellteil
A bildet, wie aus der perspektivischen Darstellung der Figur 4 ohne weiteres zu erkennen ist. Auch hier wird der Abschnitt 57 über
eine Klebeleiste mit dem Folienteil 40 verbunden, so daß die Rückseite R der gebildeten Klarsichthülle aus den miteinander verbundenen
Folienteilen 40 und 57 besteht; bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Laschen 51A und 53A in die Innenseite der Klarsichthülle
eingesteckt.
Im Verbindungsbereich zwischen den beiden Folienabschnitten 57 und
55 ist ein U-förmiges Teil 56 durch eine entsprechende Stanzlinie ausgebildet, das an seinem unteren, äußeren Ende eine Spitze. 56B und
an seinem mittleren, im Bereich der Biegelinie liegenden Verlauf eine Einformung 56A aufweist. Dieser Abschnitt 56 dient bei der
aufgestellten Displayverpackung der Figur 4 als Sicherungsteil S, denn nach dem Herausklappen des Abschnitts 56 wird durch die Dimensionierung
der Stanzung erreicht, daß die V-förmige Einbuchtung 56A im Abschnitt 56 genau in Rasteingriff mit der spitz zulaufenden
Einbuchtung 56B im Aufstellteil A kommt, wodurch letzteres in einer
Position senkrecht zur Rückseite R gehalten und stabilisiert wird.
Die Variante nach dem zweiten Äusführungsbeispiel ist besonders
geeignet für kleinere Displayverpackungen, wo das Aufstellte!'! keinen zu großen Lasten ausgesetzt ist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wurde auch auf eine flächige Stellebene
verzichtet, so daß die Stellebene E lediglich von den Unterkanten SK und AK gebildet wird.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird der Stel!winkel p£ somit durch
den Winkel zwischen den beiden Kanten des Abschnitts 55 vorgegeben.
Die Figuren 5 und 6 schließlich zeigen noch zwei Ausführungsbeispiele,
bei denen Klarsichthülle und Aufstellteil A aus separaten
Folienzuschnitten hergestellt sind:
Beim dritten Ausführungsbeispiel nach der Figur 5 ist die Klarsichthülle
in bekannter Weise durch Falten von Rückseite 60, Vorderseite 70 und Seitenflächen 71...74 erzeugt und über eine Längslasche
73A wird die Klarsichthülle verklebt, über stirnseitige Laschen 72A und 74A wird über entsprechende Schlitze 6OA,6OB die
Klarsichthülle verschlossen. Bei dieser Variante weist die eine Stirnseite 71 in ihren Randbereichen zwei U-förmige Stanzlinien auf,
durch die beim Abfalten zwei symmetrisch angeordnete Laschen 71A und 71B gebildet werden, in denen jeweils eine Aussparung ausgestanzt
ist, so daß über diese Laschen 71A,71B die Klarsichthülle (ohne Aufstellteil) auch an die Wand gehängt werden kann. .
Das Aufstellteil A wird aus einem kreisabschnittähnlichen separaten
Zuschnitt 80 gebildet, dessen randseitige Laschen 8OA...8OD in eine
Reihe von Schlitzen 6OC bzw. 6OD auf der die Rückseite R bildenden
Seite 60 der Klarsichthülle eingesteckt werden können, wobei sich
dann eine bogenförmige Verformung des Zuschnitts 80 ergibt, so daß die hieraus gebildete Displayverpackung von ihrem äußeren Erscheinungsbild
etwa dem Erscheinungsbild der in Figur 2 dargestellten ersten Ausführungsform entspricht.
Beim vierten Ausführungsbeispiel gemäß der Figur 6 ist eine einfache
Variante dargestellt, wobei das Aufstellteil A von einem ebenfalls
kreissektorförmigen Zuschnitt 100 mit randseitigen Laschen &Igr;&Ogr;&Ogr;&Agr;,&Igr;&Ogr;&Ogr;&Bgr;
gebildet wird, das in Schlitze 94A.94B des rückseitigen Zuschnittteils
94 der Klarsichthülle eingesteckt wird, im übrigen wird die Klarsichthülle mit Frontseite 90, Seitenteilen 91...94 und Laschen
91A,92A,93A,94A und 93B wie üblich hergestellt.
Bei beiden Varianten, mit einstückigem Kunststoffolienzuschnitt oder
auch mit zwei separaten Folienzuschnitten besteht darüber hinaus die
Möglichkeit, durch mehrere Einschnitte oder Schlitze in der jeweiligen
Rückseite der Klarsichthülle mehrere Steckpositionen für den Abschnitt des Zuschnitts zu definieren, der das Aufstellteil A
bildet, so daß bei den in den Figuren 1,5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispielen
mit bogenförmig verformtem Aufstellteil A über die Stärke der Verformung auch der Aufstellwinkel o£ unterschiedlich
definiert werden kann, also beispielsweise durch zwei Reihen
von Schlitzen oder Öffnungen auch zwei Aufstellwinkel 4&1 und
&C 2 vorgegeben werden können, um die Frontseite der Displayverpackung
dem Betrachter in einem steileren oder flacheren Winkel präsentieren zu können.
Claims (9)
1. Displayverpackung, bestehend aus einer aus einem Zuschnitt gefalteten,
zumindest im wesentlichen geschlossenen Klarsichthülle, deren Rückseite (B) mindestens ein faltbares, steckbares oder
klemmbares Aufstel!teil (A) aufweist, das aus der Rückseite (R)
herausragt und dessen Unterkante (AK) mit einer Unterkante (FK) der Klarsichthülle eine Stellebene (E) bildet, die mit der
Frontseite (F) der Klarsichthülle einen Winkel (©(, ) von
höchstens 90° bildet.
2. Displayverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein separater Kunststoffzuschnitt (80,100) unter
Faltung und/oder Biegung an der Rückseite der Klarsichthülle festsetzbar ist.
3. Displayverpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Aufstellteil(e) (ein) Kunststoffzuschnitt(e) sind,
der/die die Form eines Kegelmantelabschnitts besitzt/besitzen.
4. Displayverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das/die Aufstellteil(e) (25,55) integraler Bestandteil des
Zuschnittes der Klarsichthülle ist/sind.
5. Displayverpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Aufstellten(e) (25,55) an der Rückseite der
Klarsichthülle ausklappbar ist/sind.
6. Displayverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Position des/der Aufstellteil(e) in der Funktionsposition der
Displayverpackung durch mindestens ein laschen- oder bügelähnliches Sicherungsteil (S, 25A,25B;80A...80D; &Igr;&Ogr;&Ogr;&Agr;,&Igr;&Ogr;&Ogr;&Bgr;,
56) fixiert ist/sind, die im Eingriff mit der Klarsichthülle gebracht sind.
7. Displayverpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Sicherungsteil(e) einstückig mit dem Zuschnitt der
Klarsichthülle ausgeführt ist/sind.
8. Displayverpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das/die Sicherungsteil(e) (56) aus der Rückseite der
Klarsichthülle ausklappbar ist/sind.
9. Displayverpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite der Klarsichthülle eine Vielzahl von Ausnehmungen
und/oder Schlitzen eingebracht ist, die die Fixierung mindestens eines Aufstellteils in verschiedenen Positionen derart
gestattet, daß zumindest zwei Aufstell winkel (
gebildet werden können.
gebildet werden können.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29721282U DE29721282U1 (de) | 1997-12-02 | 1997-12-02 | Displayverpackung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29721282U DE29721282U1 (de) | 1997-12-02 | 1997-12-02 | Displayverpackung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29721282U1 true DE29721282U1 (de) | 1998-06-10 |
Family
ID=8049370
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29721282U Expired - Lifetime DE29721282U1 (de) | 1997-12-02 | 1997-12-02 | Displayverpackung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29721282U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102005060430A1 (de) * | 2005-12-15 | 2007-06-21 | Tesa Ag | Verpackung für einen rollenförmigen Körper und Faltzuschnitt hierfür |
| DE102008059868A1 (de) * | 2008-08-13 | 2010-02-25 | Micro-Star International Co., Ltd., Jung He | Verpackungskarton |
-
1997
- 1997-12-02 DE DE29721282U patent/DE29721282U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102005060430A1 (de) * | 2005-12-15 | 2007-06-21 | Tesa Ag | Verpackung für einen rollenförmigen Körper und Faltzuschnitt hierfür |
| DE102008059868A1 (de) * | 2008-08-13 | 2010-02-25 | Micro-Star International Co., Ltd., Jung He | Verpackungskarton |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980723 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20011002 |