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DE29811802U1 - Displayvorrichtung zum Präsentieren von Warenkartons - Google Patents

Displayvorrichtung zum Präsentieren von Warenkartons

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Publication number
DE29811802U1
DE29811802U1 DE29811802U DE29811802U DE29811802U1 DE 29811802 U1 DE29811802 U1 DE 29811802U1 DE 29811802 U DE29811802 U DE 29811802U DE 29811802 U DE29811802 U DE 29811802U DE 29811802 U1 DE29811802 U1 DE 29811802U1
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DE
Germany
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wall
support
display device
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blank
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29811802U
Other languages
English (en)
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Mars GmbH
Original Assignee
Mars GmbH
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Publication date
Application filed by Mars GmbH filed Critical Mars GmbH
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Publication of DE29811802U1 publication Critical patent/DE29811802U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F5/00Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
    • A47F5/10Adjustable or foldable or dismountable display stands
    • A47F5/11Adjustable or foldable or dismountable display stands made of cardboard, paper or the like
    • A47F5/112Adjustable or foldable or dismountable display stands made of cardboard, paper or the like hand-folded from sheet material
    • A47F5/114Adjustable or foldable or dismountable display stands made of cardboard, paper or the like hand-folded from sheet material in the form of trays with a base

Landscapes

  • Wrapping Of Specific Fragile Articles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Zuschnitt aus einem ebenen, plattenförmigen Material zum Bilden einer Displayvomchtung, insbesondere zum Präsentieren von Warenkartons, sowie eine aus einem derartigen Zuschnitt gebildete Displayvorrichtung.
Es sind bereits verschiedenartige Displayvorrichtungen zum Präsentieren von Warenschachteln, Kartons u.a. auf Regal-, Tisch- oder Tresenflächen bekannt, mit denen die in Schachteln bzw. Kartons befindlichen Waren besser ins Blickfeld potentieller Käufer zu rücken sind. Bekannte Displayvorrichtungen sind häufig aus Kunststoff oder Metall hergestellt, was insbesondere unter Kostengesichtspunkten sehr nachteilig ist.
Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, eine verbesserte Displayvorrichtung zu schaffen, die kostengünstig herzustellen und in einfacher Weise mit Beschriftungen bzw. Werbeaufdrucken zu versehen sein soll.
- 25.27 -
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BOEHMERl.£ b£eHMERT
-2-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß zunächst durch einen Zuschnitt aus einem ebenen, plattenförmigen Material zum Bilden einer Displayvorrichtung, insbesondere zum Präsentieren von Warenkartons, gelöst, der sich dadurch auszeichnet, daß er in zusammenhängender Form eine Bodenwand, eine Rückwand, eine Auflagewand und Seitenwände umfaßt, die an ihren jeweiligen Rändern miteinander verbunden sind, so daß eine daraus gefaltete Displayvorrichtung einen keilförmigen Grundkörper mit Bodenwand, Rückwand, unter einem spitzen Winkel zur Bodenwand verlaufender Auflagewand und zwei Seitenwänden aufweist.
Es kann vorgesehen sein, daß Bodenwand, Rückwand und Auflagewand im wesentlichen rechteckig und die Seitenwände dreieckig sind.
Bevorzugt ist die Bodenwand entlang einem Bodenwandrand mit der Rückwand, die Rückwand entlang einem Rückwandrand mit der Auflagewand und die Auflagewand jeweils entlang einem Auflagewandrand mit den Seitenwänden verbunden.
Es kann vorgesehen sein, daß wenigstens eine der beiden Seitenwände (jeweils) an ihrer im gefalteten Zustand benachbart zur Bodenwand angeordneten Seitenwandkante eine über die Seitenwandkante überstehende Seitenwand-Faltlasche und die Bodenwand im Bereich wenigstens einer (entsprechenden) ihrer beiden freien Bodenwandkanten (jeweils) einen Schlitz zur Aufnahme der Seitenwand-Faltlasche aufweist.
Bevorzugt ist die Bodenwand an wenigstens einer ihrer beiden freien Bodenwandkanten (jeweils) mit einem Bodenwand-Verstärkungsstreifen versehen, der im gefalteten Zustand rechtwinklig umgefaltet und (bevorzugt von innen) gegen die (entsprechende) Seitenwand angelegt ist.
Zweckmäßigerweise ist die Rückwand entlang wenigstens einer ihrer freien Rückwandkanten (jeweils) mit einem Rückwand-Verstärkungsstreifen versehen, der im gefalteten Zustand
• ·
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rechtwinklig umgefaltet und (bevorzugt von innen) gegen die (entsprechende) Seitenwand angelegt ist.
Vorzugsweise ist wenigstens eine der beiden Seitenwände mit einem ausgestanzten, ersten Halteansatz versehen, der im gefalteten Zustand auf der der (jeweiligen) Seitenwand abgekehrten Seite der Auflagewand hochsteht.
Vorzugsweise ist die mit einem ausgestanzten, zweiten Halteansatz versehen, der im gefalteten Zustand auf der der Rückwand abgekehrten Seite der Auflagewand hochsteht.
Bevorzugt ist die Bodenwand an ihrem der Rückwand abgekehrten, vorderen Endabschnitt mit einem dritten Halteansatz versehen, der im gefalteten Zustand über eine Auflagewandkante greift.
Zweckmäßigerweise ist der dritte Halteansatz mit wenigstens einer seitlichen Arretierungslasche versehen, die im gefalteten Zustand unter die der Auflagewandkante benachbarte Seitenwandkante greift.
Das plattenformige Material ist bevorzugt Papier, Pappe, Kunststoff, Metall oder ein Verbundwerkstoff.
Die erfindungsgemäße Displayvomchtung zeichnet sich dadurch aus, daß sie aus einem Zuschnitt gemäß der vorliegenden Erfindung gebildet ist.
Bei der erfindungsgemäßen Displayvorrichtung ist bevorzugt zumindest ein Stapelelement zum Stapeln (jeweils) eines weiteren Warenkartons auf dem von der Displayvomchtung gehaltenen (obersten) Warenkanten vorgesehen, wobei das Stapelelement aus einem zweiten Zuschnitt aus einem ebenen, plattenförmigen Material gebildet ist, der in zusammenhängen-
BOEHMERT
-A-
der Fonn eine Zwischenwand, eine Haltewand, zwei seitliche Stützwände und eine vordere Stützwand aufweist, die an ihren Rändern jeweils miteinander verbunden sind.
Zweckmäßigerweise entsprechen Form und Größe der Zwischenwand der Form und der Größe der Bodenwand.
Vorzugsweise ist die Haltewand aus einem ersten und einem zweiten Haltewandteil gebildet, wobei im gefalteten Zustand das erste Haltewandteil im wesentlichen viertelkreisförmig gebogen und das zweite Haltewandteil mittels einer Befestigungslasche an der Zwischenwand gehalten ist.
Zweckmäßigerweise sind die seitlichen Stützwände jeweils mit einem ausgestanzten Zentrierungsansatz versehen, der im gefalteten Zustand auf der den Stützwänden abgekehrten Seite der Zwischenwand hochsteht.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausfuhrungsbeispiels, wobei auf eine Zeichnung Bezug genommen wird, in der
Fig. 1 eine perspektivische, schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Displayvorrichtung im fertigen, gefalteten Zustand zeigt;
Fig. 2 und Fig. 3 jeweils einen Teil eines erfmdungsgemäßen Zuschnitts zum Falten der Displayvorrichtung nach Fig. 1 zeigen;
Fig. 4 eine perspektivische, schematische Ansicht eines Stapelelements im gefalteten Zustand für eine erfindungsgemäße Displayvorrichtung nach Fig. 1 bis 3 zeigt; und
-5-Fig.
5 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zum Falten eines Stapelelements nach Fig. 4 zeigt.
Zunächst sei auf Fig. 1 bis 3 Bezug genommen, um die bevorzugte Grundform der erfindungsgemäßen Displayvorrichtung zu erläutern. Fig. 1 zeigt eine perspektivische, schematische Darstellung der Displayvorrichtung, aus der die im wesentlichen keilförmige Grundform der im ganzen mit 1 bezeichneten Displayvorrichtung hervorgeht. Die Displayvorrichtung weist zunächst eine Bodenwand 2 auf, die horizontal auf einem Regalboden, einer Tresenoder Tischplatte o.a. anzuordnen ist, zwei dreieckige Seitenwände 3 und 4, eine im wesentlichen quadratische oder rechteckige Rückwand 5 sowie eine unter einem Winkel schräg zur Bodenwand 2 verlaufende Auflagewand 6.
Die Displayvorrichtung 1 dient in der in Fig. 1 angedeuteten Weise dazu, einen strichpunktiert eingezeichneten, im wesentlichen quaderförmigen Warenkarton 7 möglichst auffällig ins Blickfeld potentieller Käufer zu rücken. Zu diesem Zwecke ist die Displayvorrichtung an einem Auflagewandrand 10 zwischen Auflagewand 6 und Seitenwand 4 sowie an einem Auflagewandrand 11 zwischen Auflagewand 6 und Seitenwand 3 mit ersten Halteänsatzen 12, 13 versehen, die jeweils durch Ausstanzen aus der Auflagewand 6 gebildet sind. In entsprechender Weise ist die Rückwand 5 durch Ausstanzen eines rechteckförmigen Abschnitts aus der Auflagewand 6 entlang einem Rückwandrand 14 mit einem zweiten Halteansatz 15 versehen. Schließlich ist die Displayvorrichtung an ihrem spitz zulaufenden (in Fig.l vorderen) Endabschnitt mit einem dritten Halteansatz 18 versehen, wobei die genannten Halteansätze 12, 13, 15 und 18 den Warenkarton 7 auf der Displayvorrichtung zentrieren bzw. ein Abrutschen davon verhindern.
Fig. 2 und 3 zeigen eine Draufsicht (in Teilen) auf einen erfindungsgemäßen Zuschnitt, beispielsweise aus Pappe, aus dem die Displayvorrichtung nach Fig. 1 durch Falten herzustellen ist. Der im ganzen mit 20 bezeichnete, längliche Zuschnitt beinhaltet im wesentlichen Bodenwand 2, Rückwand 5, Auflagewand 6 und Seitenwände 3, 4, wobei in der Darstellung
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-6-
nach Fig. 2 und 3 Außenkonturen und Stanzlinien mit durchgezogenen Linien und Falzkanten mit gestrichelten Linien angegeben sind.
Die Herstellung des gefalteten Zustands bzw. die Bildung der fertigen Displayvorrichtung 1 aus dem ebenen Zuschnitt 20 kann bevorzugt so erfolgen, daß zunächst die Bodenwand 2 im horizontalen Zustand z.B. auf einer Arbeitsfläche verbleibt, die Rückwand 5 entlang einer ersten Falzlinie 22 senkrecht nach oben gefaltet wird und anschließend die Auflagewand 6 entlang einer zweiten Falzlinie 23 schräg nach unten weisend gefaltet wird, so daß eine Auflagewandkante 21 benachbart zu einer dritten Falzlinie 26 zu liegen kommt. Gleichzeitig oder vorher werden die Seitenwände 3, 4 entlang den ihnen zugeordneten vierten und fünften Falzlinien 24, 25 rechtwinklig abgebogen, so daß ein geschlossener, keilförmiger Körper entsprechend Fig. 1 entsteht.
Beim Falten der Auflagewand 6 entlang der Falzlinie 23 stellt sich, wie bereit vorstehend angedeutet, der zweite Halteansatz 15 in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise gegenüber der Auflagewand 6 auf, und in entsprechender Weise stellen sich beim Falten der Seitenwände 3, 4 entlang der dritten und vierten Falzlinie 24, 25 die ersten Halteansätze 12, 13 gegenüber der Ebene der Auflagewand 6 auf, da die jeweiligen Halteansätze entlang den aus Fig. 2 ersichtlichen, U-förmigen Konturen vorab ausgestanzt sind.
Bodenwand 2 und Rückwand 5 sind jeweils mit Verstärkungsleisten 30, 31 bzw. 32, 33 versehen, die rechtwinklig ins Innere des zu bildenden Körpers abzubiegen sind und dazu dienen, ein Durchbiegen der freien Seitenkanten 35, 36 der Seitenwände 3, 4 nach innen möglichst zu verhindern.
Die Seitenwände 3, 4 sind jeweils mit einer über die Seitenwandkanten 35, 36 überstehenden Seitenwand-Faltlasche 37 bzw. 38 versehen, die in einen in die Bodenwand 2 eingestanzten, ersten Schlitz 40 bzw. 41 einzustecken sind.
Die Bodenwand 2 ist entlang einer dritten Falzlinie 26 mit einem dritten Halteansatz 18 verbunden, der in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise über den freien Endabschnitt der Auflagewand 6 zu falten ist und in dieser Stellung mittels Arretierungslaschen 42, 43 zu halten ist, deren nochmals umzufaltende Endabschnitte 47, 48 in zweite Schlitze 50, 51 der Bodenwand 2 einzustecken sind. Ein freier Endabschnitt 19 des dritten Halteansatzes 18 kann entlang einer sechsten Falzlinie 27 leicht gegenüber dem übrigen Teil des Halteansatzes 18 abgewinkelt werden, so daß er bündig an einer Vorderwand eines aufzulegenden Warenkartons anliegt.
Fig. 4 zeigt ein Stapelelement zur Verwendung mit der Displayvorrichtung nach Fig. 1, welches oben auf einen auf der Displayvorrichtung 1 liegenden Warenkarton 7 aufzusetzen ist und die Möglichkeit bietet, einen (oder unter Verwendung mehrerer Stapelelemente in Folge übereinander mehrere) Warenkarton(s) in zum untersten Warenkarton ausgerichteter Anordnung übereinander zu präsentieren.
Das in Fig. 4 im ganzen mit 60 bezeichnete Stapelelement weist eine Zwischenwand 61, eine Haltewand 62, zwei seitliche Stützwände 65, 66 sowie eine vordere Stützwand 67 auf. Das Stapelelement 60 ist hierbei in der in Fig. 4 dargestellten Orientierung oben auf den in Fig. 1 mit 7 bezeichneten Warenkarton aufzusetzen, so daß es mit der Zwischenwand 61 auf der Oberseite des Warenkartons aufliegt und die Haltewand 62 gegen die in Fig. 1 hintenliegende Rückseite des Warenkartons anliegt. Damit stehen die Zwischenwand 61 sowie die seitlichen und vorderen Stützwände 65, 66 und 67 zur Aufnahme eines weiteren Warenkartons 7 in vertikaler Ausrichtung mit dem darunter befindlichen Warenkarton bereit.
Das Stapelelement 60 ist aus einem zweiten, in Fig. 5 dargestellten Zuschnitt aus einem ebenen, plattenförmigen Material durch Falten hergestellt, wobei in der aus Fig. 4 und Fig. 5 ersichtlichen Weise die Haltewand 62 aus einem ersten und einem zweiten Haltewandteil 62a bzw. 62b gebildet ist, die entlang einer siebten Falzlinie 71 und einer achten Falzlinie 72 auf eine Seite der Zwischenwand 61 zu falten sind, wobei der erste Haltewandteil 62a nahezu viertelkreisförmig gebogen ist und der zweite Haltewandteil 62b nach Umbiegen eines End-
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abschnitts 62c mittels einer in einen Schlitz 74 einzusteckenden Befestigungslasche 75 an der Zwischenwand 61 zu fixieren ist.
Seitliche und vordere Stützwände 65, 66 und 67 werden zur der Haltewand 62 abgekehrten Seite der Zwischenwand 61 hin umgebogen, wobei die seitlichen Stützwände 65 und 66 jeweils mit einem ausgestanzten Zentrierungsansatz 76 bzw. 77 versehen sind, der im gefalteten Zustand auf der den Stützwänden abgekehrten Seite der Zwischenwand, d.h. auf der Seite der Haltewand 62, hochsteht.
Die Seitenwände 65 und 66 sind jeweils mit Verstärkungslaschen 80 bzw. 81 versehen, wobei die vordere Stützwand 67 aus zwei aufeinanderzulegenden Teilen 67a, 67b besteht, zwischen denen die Verstärkungslaschen 80, 81 aufzunehmen sind.
Mit den Zentrierungsansätzen 76, 77 und der Haltewand 62 ist das Stapelelement 70 jeweils zentriert auf dem darunterliegenden Warenkarton 7 gehalten, so daß sich automatisch eine ansprechende, vertikal ausgerichtete Anordnung mehrerer Warenkartons 7 ergibt.
Die in der vorangehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger
Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen
wesentlich sein.
1 Displayvorrichtung
2 Bodenwand
3 Seitenwand
4 Seitenwand
5 Rückwand
6 Auflagewand
7 Warenkarton
9 Bodenwandrand
10 Auflagewandrand
11
12 erster Halteansatz
13
14 Rückwandrand
15 zweiter Halteansatz
18 dritter Halteansatz
19 Endabschnitt
20 (erster) Zuschnitt
21 Auflagewandkante
22 erste Falzlinie
23 zweite Falzlinie
24 dritte Falzlinie
25 vierte Falzlinie
26 fünfte Falzlinie
27 sechste Falzlinie
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C4429
Bezugszeichenliste
30 Verstärkungsleiste
31 Il
32 Il
33 Il
35 S eitenwandkante
36 tr
37 S eitenwand-Faltlasche
38 ir
40 erster Schlitz
41 ii
42 Arretierungslasche
43 Il
47 Endabschnitt
48 Il
50 zweiter Schlitz
51 Il
60 Stapelelement
61 Zwischenwand
62 Haltewand
62a erster Haltewandteil
62b zweiter Haltewandteil
65 seitliche Stützwand
66 Il
67 vordere Stützwand
67a (erster) vorderer Stützwandteil
67b (zweiter) vorderer Stützwandteil
70 zweiter Zuschnitt
71 siebte Falzlinie
72 achte Falzlinie
74 Schlitz
75 Befestigungslasche
76 Zentrierungsansatz 77
80 Verstärkungslasche 81

Claims (20)

Ansprüche
1. Zuschnitt (20) aus einem ebenen plattenförmigen Material zum Bilden einer Displayvorrichtung (1), insbesondere zum Präsentieren von Warenkartons (7), dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt in zusammenhängender Form eine Bodenwand (2), eine Rückwand (5), eine Auflagewand (6) und Seitenwände (3, 4) umfaßt, die an ihren jeweiligen Rändern (9, 10, 11, 14) miteinander verbunden sind, so daß eine daraus gefaltete Displayvorrichtung einen keilförmigen Grundkörper mit Bodenwand, Rückwand, unter einem spitzen Winkel zur Bodenwand verlaufender Auflagewand und zwei Seitenwänden aufweist.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Bodenwand, Rückwand und Auflagewand im wesentlichen rechteckig und die Seitenwände dreieckig sind.
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3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand entlang einem Bodenwandrand (9) mit der Rückwand, die Rückwand entlang einem Rückwandrand (14) mit der Auflagewand und die Auflagewand jeweils entlang einem Auflagewandrand (10, 11) mit den Seitenwänden verbunden ist.
4. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der beiden Seitenwände (jeweils) an ihrer im gefalteten Zustand benachbart zur Bodenwand angeordneten Seitenwandkante (35, 36) eine über die Seitenwandkante überstehende Seitenwand-Faltlasche (37, 38) und die Bodenwand im Bereich wenigstens einer (entsprechenden) ihrer beiden freien Bodenwandkanten (jeweils) einen Schlitz (40, 41) zur Aufnahme der Seitenwand-Faltlasche aufweist.
5. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand an wenigstens einer ihrer beiden freien B öden wandkanten (jeweils) mit einem Bodenwand-Verstärkungsstreifen (30, 31) versehen ist, der im gefalteten Zustand rechtwinkigumgefaltet und (bevorzugt von innen) gegen die (entsprechende) Seitenwand angelegt ist.
6. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand entlang wenigstens einer ihrer freien Rückwandkanten (jeweils) mit einem Rückwand-Verstärkungsstreifen (32, 33) versehen ist, der im gefalteten Zustand rechtwinklig umgefaltet und (bevorzugt von innen) gegen die (entsprechende) Seitenwand angelegt ist.
7. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der beiden Seitenwände mit einem ausgestanzten, ersten Halteansatz (12, 13) versehen ist, der im gefalteteten Zustand auf der der (jeweiligen) Seitenwand abgekehrten Seite der Auflagewand hochsteht.
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8. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand mit einem ausgestanzten, zweiten Halteansatz (15) versehen ist, der im gefalteten Zustand auf der der Rückwand abgekehrten Seite der Auflagewand hochsteht.
9. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand an ihrem der Rückwand abgekehrten, vorderen Endabschnitt mit einem dritten Halteansatz (18) versehen ist, der im gefalteten Zustand über eine Auflagewandkante (21) greift.
10. Zuschnitt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Halteansatz (18) mit wenigstens einer seitlichen Arretierungslasche (42,43) versehen ist.
11. Zuschnitt nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die (wenigstens eine) Arretierungslasche (42, 43) im gefalteten Zustand unter die der Auflagewandkante (21) benachbarte Seitenwandkante (35, 36) greift.
12. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das plattenförmige Material Papier, Pappe, Kunststoff, Metall oder ein Verbundwerkstoff ist.
13. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Übergangsbereich zwischen benachbarten Wänden (2, 3, 4, 5, 6) und/oder Faltlaschen (37, 38), Arretierungslaschen (42, 43) und Verstärkungsstreifen (30, 31, 32, 33) Falzlinien (22, 23, 24,25, 26,27) vorgesehen sind.
14. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Übergangsbereich zwischen Bodenwand, Rückwand, Auflagewand und Seitenwänden mindestens eine Falzlinie (22,23,24,25) vorgesehen ist.
-4-
15. Displayvorrichtung (1), insbesondere zum Präsentieren von Warenkartons (7), dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem Zuschnitt (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche gebildet ist.
16. Displayvorrichtung (1), gekennzeichnet durch zumindest ein Stapelelement (60) zum Stapeln (jeweils) eines weiteren Warenkartons (7) auf dem von der Displayvorrichtung (1) gehaltenen (obersten) Warenkarton (7), wobei das Stapelelement aus einem zweiten Zuschnitt (70) aus einem ebenen, plattenförmigen Material gebildet ist, der in zusammenhängender Form eine Zwischenwand (61), eine Haltewand (62), zwei seitliche Stützwände (65, 66) und eine vordere Stützwand (67) aufweist, die an ihren Rändern jeweils miteinander verbunden sind.
17. Displayvorrichtung (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß Form und Größe der Zwischenwand (61) denen der Bodenwand (2) entsprechen.
18. Displayvorrichtung (1) nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltewand (62) aus einem ersten (62a) und einem zweiten Haltewandteil (62b) gebildet ist, wobei im gefalteten Zustand das erste Haltewandteil (62a) im wesentlichen viertelkreisförmig gebogen und das zweite Haltewandteil (62b) mittels einer Befestigungslasche (75) an der Zwischenwand (61) gehalten ist.
19. Displayelement (1) nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Stützwände (65, 66) jeweils mit einem ausgestanzten Zentrierungsansatz (76, 77) versehen sind, der im gefalteten Zustand auf der den Stützwänden abgekehrten Seite der Zwischenwand hochsteht.
20. Displayelement nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß im Übergangsbereich zwischen Zwischenwand (61), Haltewand (62a, 62b) und Stützwänden (65, 66, 67) Falzlinien (71, 72) vorgesehen sind.
DE29811802U 1998-07-02 1998-07-02 Displayvorrichtung zum Präsentieren von Warenkartons Expired - Lifetime DE29811802U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2015089348A3 (en) * 2013-12-13 2015-07-30 Meadwestvaco Packaging Systems, Llc Systems and methods for dispensing articles
WO2021217194A1 (de) * 2020-04-30 2021-11-04 Leisch Beratungs- Und Beteiligungs-Gmbh Präsentationssystem

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Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 19981119

R081 Change of applicant/patentee

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