DE29811802U1 - Displayvorrichtung zum Präsentieren von Warenkartons - Google Patents
Displayvorrichtung zum Präsentieren von WarenkartonsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Zuschnitt aus einem ebenen, plattenförmigen Material zum Bilden
einer Displayvomchtung, insbesondere zum Präsentieren von Warenkartons, sowie eine
aus einem derartigen Zuschnitt gebildete Displayvorrichtung.
Es sind bereits verschiedenartige Displayvorrichtungen zum Präsentieren von Warenschachteln,
Kartons u.a. auf Regal-, Tisch- oder Tresenflächen bekannt, mit denen die in Schachteln
bzw. Kartons befindlichen Waren besser ins Blickfeld potentieller Käufer zu rücken sind.
Bekannte Displayvorrichtungen sind häufig aus Kunststoff oder Metall hergestellt, was insbesondere
unter Kostengesichtspunkten sehr nachteilig ist.
Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, eine verbesserte Displayvorrichtung zu schaffen,
die kostengünstig herzustellen und in einfacher Weise mit Beschriftungen bzw. Werbeaufdrucken
zu versehen sein soll.
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BOEHMERl.£ b£eHMERT
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß zunächst durch einen Zuschnitt aus einem ebenen,
plattenförmigen Material zum Bilden einer Displayvorrichtung, insbesondere zum Präsentieren
von Warenkartons, gelöst, der sich dadurch auszeichnet, daß er in zusammenhängender
Form eine Bodenwand, eine Rückwand, eine Auflagewand und Seitenwände umfaßt, die an
ihren jeweiligen Rändern miteinander verbunden sind, so daß eine daraus gefaltete Displayvorrichtung
einen keilförmigen Grundkörper mit Bodenwand, Rückwand, unter einem spitzen Winkel zur Bodenwand verlaufender Auflagewand und zwei Seitenwänden aufweist.
Es kann vorgesehen sein, daß Bodenwand, Rückwand und Auflagewand im wesentlichen
rechteckig und die Seitenwände dreieckig sind.
Bevorzugt ist die Bodenwand entlang einem Bodenwandrand mit der Rückwand, die Rückwand
entlang einem Rückwandrand mit der Auflagewand und die Auflagewand jeweils entlang
einem Auflagewandrand mit den Seitenwänden verbunden.
Es kann vorgesehen sein, daß wenigstens eine der beiden Seitenwände (jeweils) an ihrer im
gefalteten Zustand benachbart zur Bodenwand angeordneten Seitenwandkante eine über die
Seitenwandkante überstehende Seitenwand-Faltlasche und die Bodenwand im Bereich wenigstens
einer (entsprechenden) ihrer beiden freien Bodenwandkanten (jeweils) einen Schlitz zur
Aufnahme der Seitenwand-Faltlasche aufweist.
Bevorzugt ist die Bodenwand an wenigstens einer ihrer beiden freien Bodenwandkanten (jeweils)
mit einem Bodenwand-Verstärkungsstreifen versehen, der im gefalteten Zustand
rechtwinklig umgefaltet und (bevorzugt von innen) gegen die (entsprechende) Seitenwand
angelegt ist.
Zweckmäßigerweise ist die Rückwand entlang wenigstens einer ihrer freien Rückwandkanten
(jeweils) mit einem Rückwand-Verstärkungsstreifen versehen, der im gefalteten Zustand
• ·
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rechtwinklig umgefaltet und (bevorzugt von innen) gegen die (entsprechende) Seitenwand
angelegt ist.
Vorzugsweise ist wenigstens eine der beiden Seitenwände mit einem ausgestanzten, ersten
Halteansatz versehen, der im gefalteten Zustand auf der der (jeweiligen) Seitenwand abgekehrten
Seite der Auflagewand hochsteht.
Vorzugsweise ist die mit einem ausgestanzten, zweiten Halteansatz versehen, der im gefalteten
Zustand auf der der Rückwand abgekehrten Seite der Auflagewand hochsteht.
Bevorzugt ist die Bodenwand an ihrem der Rückwand abgekehrten, vorderen Endabschnitt
mit einem dritten Halteansatz versehen, der im gefalteten Zustand über eine Auflagewandkante
greift.
Zweckmäßigerweise ist der dritte Halteansatz mit wenigstens einer seitlichen Arretierungslasche
versehen, die im gefalteten Zustand unter die der Auflagewandkante benachbarte Seitenwandkante
greift.
Das plattenformige Material ist bevorzugt Papier, Pappe, Kunststoff, Metall oder ein Verbundwerkstoff.
Die erfindungsgemäße Displayvomchtung zeichnet sich dadurch aus, daß sie aus einem Zuschnitt
gemäß der vorliegenden Erfindung gebildet ist.
Bei der erfindungsgemäßen Displayvorrichtung ist bevorzugt zumindest ein Stapelelement
zum Stapeln (jeweils) eines weiteren Warenkartons auf dem von der Displayvomchtung gehaltenen
(obersten) Warenkanten vorgesehen, wobei das Stapelelement aus einem zweiten Zuschnitt aus einem ebenen, plattenförmigen Material gebildet ist, der in zusammenhängen-
BOEHMERT
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der Fonn eine Zwischenwand, eine Haltewand, zwei seitliche Stützwände und eine vordere
Stützwand aufweist, die an ihren Rändern jeweils miteinander verbunden sind.
Zweckmäßigerweise entsprechen Form und Größe der Zwischenwand der Form und der Größe
der Bodenwand.
Vorzugsweise ist die Haltewand aus einem ersten und einem zweiten Haltewandteil gebildet,
wobei im gefalteten Zustand das erste Haltewandteil im wesentlichen viertelkreisförmig gebogen
und das zweite Haltewandteil mittels einer Befestigungslasche an der Zwischenwand
gehalten ist.
Zweckmäßigerweise sind die seitlichen Stützwände jeweils mit einem ausgestanzten Zentrierungsansatz
versehen, der im gefalteten Zustand auf der den Stützwänden abgekehrten Seite der Zwischenwand hochsteht.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
eines bevorzugten Ausfuhrungsbeispiels, wobei auf eine Zeichnung Bezug genommen wird, in der
Fig. 1 eine perspektivische, schematische Ansicht einer erfindungsgemäßen Displayvorrichtung
im fertigen, gefalteten Zustand zeigt;
Fig. 2 und Fig. 3 jeweils einen Teil eines erfmdungsgemäßen Zuschnitts zum Falten der Displayvorrichtung
nach Fig. 1 zeigen;
Fig. 4 eine perspektivische, schematische Ansicht eines Stapelelements im gefalteten Zustand
für eine erfindungsgemäße Displayvorrichtung nach Fig. 1 bis 3 zeigt; und
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5 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zum Falten eines Stapelelements nach Fig. 4 zeigt.
5 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt zum Falten eines Stapelelements nach Fig. 4 zeigt.
Zunächst sei auf Fig. 1 bis 3 Bezug genommen, um die bevorzugte Grundform der erfindungsgemäßen
Displayvorrichtung zu erläutern. Fig. 1 zeigt eine perspektivische, schematische
Darstellung der Displayvorrichtung, aus der die im wesentlichen keilförmige Grundform
der im ganzen mit 1 bezeichneten Displayvorrichtung hervorgeht. Die Displayvorrichtung
weist zunächst eine Bodenwand 2 auf, die horizontal auf einem Regalboden, einer Tresenoder
Tischplatte o.a. anzuordnen ist, zwei dreieckige Seitenwände 3 und 4, eine im wesentlichen
quadratische oder rechteckige Rückwand 5 sowie eine unter einem Winkel schräg zur
Bodenwand 2 verlaufende Auflagewand 6.
Die Displayvorrichtung 1 dient in der in Fig. 1 angedeuteten Weise dazu, einen strichpunktiert
eingezeichneten, im wesentlichen quaderförmigen Warenkarton 7 möglichst auffällig ins
Blickfeld potentieller Käufer zu rücken. Zu diesem Zwecke ist die Displayvorrichtung an einem
Auflagewandrand 10 zwischen Auflagewand 6 und Seitenwand 4 sowie an einem Auflagewandrand
11 zwischen Auflagewand 6 und Seitenwand 3 mit ersten Halteänsatzen 12, 13
versehen, die jeweils durch Ausstanzen aus der Auflagewand 6 gebildet sind. In entsprechender
Weise ist die Rückwand 5 durch Ausstanzen eines rechteckförmigen Abschnitts aus der
Auflagewand 6 entlang einem Rückwandrand 14 mit einem zweiten Halteansatz 15 versehen.
Schließlich ist die Displayvorrichtung an ihrem spitz zulaufenden (in Fig.l vorderen) Endabschnitt
mit einem dritten Halteansatz 18 versehen, wobei die genannten Halteansätze 12, 13,
15 und 18 den Warenkarton 7 auf der Displayvorrichtung zentrieren bzw. ein Abrutschen davon
verhindern.
Fig. 2 und 3 zeigen eine Draufsicht (in Teilen) auf einen erfindungsgemäßen Zuschnitt, beispielsweise
aus Pappe, aus dem die Displayvorrichtung nach Fig. 1 durch Falten herzustellen ist. Der im ganzen mit 20 bezeichnete, längliche Zuschnitt beinhaltet im wesentlichen Bodenwand
2, Rückwand 5, Auflagewand 6 und Seitenwände 3, 4, wobei in der Darstellung
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nach Fig. 2 und 3 Außenkonturen und Stanzlinien mit durchgezogenen Linien und Falzkanten
mit gestrichelten Linien angegeben sind.
Die Herstellung des gefalteten Zustands bzw. die Bildung der fertigen Displayvorrichtung 1
aus dem ebenen Zuschnitt 20 kann bevorzugt so erfolgen, daß zunächst die Bodenwand 2 im
horizontalen Zustand z.B. auf einer Arbeitsfläche verbleibt, die Rückwand 5 entlang einer
ersten Falzlinie 22 senkrecht nach oben gefaltet wird und anschließend die Auflagewand 6
entlang einer zweiten Falzlinie 23 schräg nach unten weisend gefaltet wird, so daß eine Auflagewandkante
21 benachbart zu einer dritten Falzlinie 26 zu liegen kommt. Gleichzeitig oder
vorher werden die Seitenwände 3, 4 entlang den ihnen zugeordneten vierten und fünften
Falzlinien 24, 25 rechtwinklig abgebogen, so daß ein geschlossener, keilförmiger Körper entsprechend
Fig. 1 entsteht.
Beim Falten der Auflagewand 6 entlang der Falzlinie 23 stellt sich, wie bereit vorstehend angedeutet,
der zweite Halteansatz 15 in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise gegenüber der Auflagewand
6 auf, und in entsprechender Weise stellen sich beim Falten der Seitenwände 3, 4
entlang der dritten und vierten Falzlinie 24, 25 die ersten Halteansätze 12, 13 gegenüber der
Ebene der Auflagewand 6 auf, da die jeweiligen Halteansätze entlang den aus Fig. 2 ersichtlichen,
U-förmigen Konturen vorab ausgestanzt sind.
Bodenwand 2 und Rückwand 5 sind jeweils mit Verstärkungsleisten 30, 31 bzw. 32, 33 versehen,
die rechtwinklig ins Innere des zu bildenden Körpers abzubiegen sind und dazu dienen,
ein Durchbiegen der freien Seitenkanten 35, 36 der Seitenwände 3, 4 nach innen möglichst zu
verhindern.
Die Seitenwände 3, 4 sind jeweils mit einer über die Seitenwandkanten 35, 36 überstehenden
Seitenwand-Faltlasche 37 bzw. 38 versehen, die in einen in die Bodenwand 2 eingestanzten,
ersten Schlitz 40 bzw. 41 einzustecken sind.
Die Bodenwand 2 ist entlang einer dritten Falzlinie 26 mit einem dritten Halteansatz 18 verbunden,
der in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise über den freien Endabschnitt der Auflagewand
6 zu falten ist und in dieser Stellung mittels Arretierungslaschen 42, 43 zu halten ist,
deren nochmals umzufaltende Endabschnitte 47, 48 in zweite Schlitze 50, 51 der Bodenwand
2 einzustecken sind. Ein freier Endabschnitt 19 des dritten Halteansatzes 18 kann entlang einer
sechsten Falzlinie 27 leicht gegenüber dem übrigen Teil des Halteansatzes 18 abgewinkelt
werden, so daß er bündig an einer Vorderwand eines aufzulegenden Warenkartons anliegt.
Fig. 4 zeigt ein Stapelelement zur Verwendung mit der Displayvorrichtung nach Fig. 1, welches
oben auf einen auf der Displayvorrichtung 1 liegenden Warenkarton 7 aufzusetzen ist
und die Möglichkeit bietet, einen (oder unter Verwendung mehrerer Stapelelemente in Folge
übereinander mehrere) Warenkarton(s) in zum untersten Warenkarton ausgerichteter Anordnung
übereinander zu präsentieren.
Das in Fig. 4 im ganzen mit 60 bezeichnete Stapelelement weist eine Zwischenwand 61, eine
Haltewand 62, zwei seitliche Stützwände 65, 66 sowie eine vordere Stützwand 67 auf. Das
Stapelelement 60 ist hierbei in der in Fig. 4 dargestellten Orientierung oben auf den in Fig. 1
mit 7 bezeichneten Warenkarton aufzusetzen, so daß es mit der Zwischenwand 61 auf der
Oberseite des Warenkartons aufliegt und die Haltewand 62 gegen die in Fig. 1 hintenliegende
Rückseite des Warenkartons anliegt. Damit stehen die Zwischenwand 61 sowie die seitlichen
und vorderen Stützwände 65, 66 und 67 zur Aufnahme eines weiteren Warenkartons 7 in vertikaler
Ausrichtung mit dem darunter befindlichen Warenkarton bereit.
Das Stapelelement 60 ist aus einem zweiten, in Fig. 5 dargestellten Zuschnitt aus einem ebenen,
plattenförmigen Material durch Falten hergestellt, wobei in der aus Fig. 4 und Fig. 5 ersichtlichen
Weise die Haltewand 62 aus einem ersten und einem zweiten Haltewandteil 62a bzw. 62b gebildet ist, die entlang einer siebten Falzlinie 71 und einer achten Falzlinie 72 auf
eine Seite der Zwischenwand 61 zu falten sind, wobei der erste Haltewandteil 62a nahezu
viertelkreisförmig gebogen ist und der zweite Haltewandteil 62b nach Umbiegen eines End-
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abschnitts 62c mittels einer in einen Schlitz 74 einzusteckenden Befestigungslasche 75 an der
Zwischenwand 61 zu fixieren ist.
Seitliche und vordere Stützwände 65, 66 und 67 werden zur der Haltewand 62 abgekehrten
Seite der Zwischenwand 61 hin umgebogen, wobei die seitlichen Stützwände 65 und 66 jeweils
mit einem ausgestanzten Zentrierungsansatz 76 bzw. 77 versehen sind, der im gefalteten
Zustand auf der den Stützwänden abgekehrten Seite der Zwischenwand, d.h. auf der Seite der
Haltewand 62, hochsteht.
Die Seitenwände 65 und 66 sind jeweils mit Verstärkungslaschen 80 bzw. 81 versehen, wobei
die vordere Stützwand 67 aus zwei aufeinanderzulegenden Teilen 67a, 67b besteht, zwischen
denen die Verstärkungslaschen 80, 81 aufzunehmen sind.
Mit den Zentrierungsansätzen 76, 77 und der Haltewand 62 ist das Stapelelement 70 jeweils
zentriert auf dem darunterliegenden Warenkarton 7 gehalten, so daß sich automatisch eine
ansprechende, vertikal ausgerichtete Anordnung mehrerer Warenkartons 7 ergibt.
Die in der vorangehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger
Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen
wesentlich sein.
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger
Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen
wesentlich sein.
| 1 | Displayvorrichtung |
| 2 | Bodenwand |
| 3 | Seitenwand |
| 4 | Seitenwand |
| 5 | Rückwand |
| 6 | Auflagewand |
| 7 | Warenkarton |
| 9 | Bodenwandrand |
| 10 | Auflagewandrand |
| 11 | |
| 12 | erster Halteansatz |
| 13 | |
| 14 | Rückwandrand |
| 15 | zweiter Halteansatz |
| 18 | dritter Halteansatz |
| 19 | Endabschnitt |
| 20 | (erster) Zuschnitt |
| 21 | Auflagewandkante |
| 22 | erste Falzlinie |
| 23 | zweite Falzlinie |
| 24 | dritte Falzlinie |
| 25 | vierte Falzlinie |
| 26 | fünfte Falzlinie |
| 27 | sechste Falzlinie |
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C4429
30 Verstärkungsleiste
| 31 | Il |
| 32 | Il |
| 33 | Il |
| 35 | S eitenwandkante |
| 36 | tr |
| 37 | S eitenwand-Faltlasche |
| 38 | ir |
| 40 | erster Schlitz |
| 41 | ii |
| 42 | Arretierungslasche |
| 43 | Il |
| 47 | Endabschnitt |
| 48 | Il |
| 50 | zweiter Schlitz |
| 51 | Il |
| 60 | Stapelelement |
| 61 | Zwischenwand |
| 62 | Haltewand |
| 62a | erster Haltewandteil |
| 62b | zweiter Haltewandteil |
| 65 | seitliche Stützwand |
| 66 | Il |
| 67 | vordere Stützwand |
| 67a | (erster) vorderer Stützwandteil |
| 67b | (zweiter) vorderer Stützwandteil |
| 70 | zweiter Zuschnitt |
| 71 | siebte Falzlinie |
| 72 | achte Falzlinie |
| 74 | Schlitz |
75 Befestigungslasche
76 Zentrierungsansatz 77
80 Verstärkungslasche 81
Claims (20)
1. Zuschnitt (20) aus einem ebenen plattenförmigen Material zum Bilden einer Displayvorrichtung
(1), insbesondere zum Präsentieren von Warenkartons (7), dadurch gekennzeichnet,
daß der Zuschnitt in zusammenhängender Form eine Bodenwand (2), eine Rückwand (5), eine
Auflagewand (6) und Seitenwände (3, 4) umfaßt, die an ihren jeweiligen Rändern (9, 10, 11,
14) miteinander verbunden sind, so daß eine daraus gefaltete Displayvorrichtung einen keilförmigen
Grundkörper mit Bodenwand, Rückwand, unter einem spitzen Winkel zur Bodenwand verlaufender Auflagewand und zwei Seitenwänden aufweist.
2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Bodenwand, Rückwand und
Auflagewand im wesentlichen rechteckig und die Seitenwände dreieckig sind.
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3. Zuschnitt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand entlang
einem Bodenwandrand (9) mit der Rückwand, die Rückwand entlang einem Rückwandrand
(14) mit der Auflagewand und die Auflagewand jeweils entlang einem Auflagewandrand (10,
11) mit den Seitenwänden verbunden ist.
4. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine der beiden Seitenwände (jeweils) an ihrer im gefalteten Zustand benachbart zur
Bodenwand angeordneten Seitenwandkante (35, 36) eine über die Seitenwandkante überstehende
Seitenwand-Faltlasche (37, 38) und die Bodenwand im Bereich wenigstens einer (entsprechenden)
ihrer beiden freien Bodenwandkanten (jeweils) einen Schlitz (40, 41) zur Aufnahme
der Seitenwand-Faltlasche aufweist.
5. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand
an wenigstens einer ihrer beiden freien B öden wandkanten (jeweils) mit einem Bodenwand-Verstärkungsstreifen
(30, 31) versehen ist, der im gefalteten Zustand rechtwinkigumgefaltet
und (bevorzugt von innen) gegen die (entsprechende) Seitenwand angelegt ist.
6. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rückwand entlang wenigstens einer ihrer freien Rückwandkanten (jeweils) mit einem Rückwand-Verstärkungsstreifen
(32, 33) versehen ist, der im gefalteten Zustand rechtwinklig umgefaltet und (bevorzugt von innen) gegen die (entsprechende) Seitenwand angelegt ist.
7. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens
eine der beiden Seitenwände mit einem ausgestanzten, ersten Halteansatz (12, 13) versehen
ist, der im gefalteteten Zustand auf der der (jeweiligen) Seitenwand abgekehrten Seite
der Auflagewand hochsteht.
BOEHMERl.£BOEffikeRi * H::...:
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8. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rückwand mit einem ausgestanzten, zweiten Halteansatz (15) versehen ist, der im gefalteten
Zustand auf der der Rückwand abgekehrten Seite der Auflagewand hochsteht.
9. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenwand
an ihrem der Rückwand abgekehrten, vorderen Endabschnitt mit einem dritten Halteansatz
(18) versehen ist, der im gefalteten Zustand über eine Auflagewandkante (21) greift.
10. Zuschnitt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Halteansatz (18) mit
wenigstens einer seitlichen Arretierungslasche (42,43) versehen ist.
11. Zuschnitt nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die (wenigstens eine)
Arretierungslasche (42, 43) im gefalteten Zustand unter die der Auflagewandkante (21) benachbarte
Seitenwandkante (35, 36) greift.
12. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
plattenförmige Material Papier, Pappe, Kunststoff, Metall oder ein Verbundwerkstoff ist.
13. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im
Übergangsbereich zwischen benachbarten Wänden (2, 3, 4, 5, 6) und/oder Faltlaschen (37,
38), Arretierungslaschen (42, 43) und Verstärkungsstreifen (30, 31, 32, 33) Falzlinien (22, 23,
24,25, 26,27) vorgesehen sind.
14. Zuschnitt nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im
Übergangsbereich zwischen Bodenwand, Rückwand, Auflagewand und Seitenwänden mindestens
eine Falzlinie (22,23,24,25) vorgesehen ist.
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15. Displayvorrichtung (1), insbesondere zum Präsentieren von Warenkartons (7), dadurch
gekennzeichnet, daß sie aus einem Zuschnitt (20) nach einem der vorangehenden Ansprüche
gebildet ist.
16. Displayvorrichtung (1), gekennzeichnet durch zumindest ein Stapelelement (60) zum Stapeln
(jeweils) eines weiteren Warenkartons (7) auf dem von der Displayvorrichtung (1) gehaltenen
(obersten) Warenkarton (7), wobei das Stapelelement aus einem zweiten Zuschnitt (70) aus einem ebenen, plattenförmigen Material gebildet ist, der in zusammenhängender
Form eine Zwischenwand (61), eine Haltewand (62), zwei seitliche Stützwände (65, 66) und
eine vordere Stützwand (67) aufweist, die an ihren Rändern jeweils miteinander verbunden
sind.
17. Displayvorrichtung (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß Form und Größe
der Zwischenwand (61) denen der Bodenwand (2) entsprechen.
18. Displayvorrichtung (1) nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltewand
(62) aus einem ersten (62a) und einem zweiten Haltewandteil (62b) gebildet ist, wobei
im gefalteten Zustand das erste Haltewandteil (62a) im wesentlichen viertelkreisförmig gebogen
und das zweite Haltewandteil (62b) mittels einer Befestigungslasche (75) an der Zwischenwand
(61) gehalten ist.
19. Displayelement (1) nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
seitlichen Stützwände (65, 66) jeweils mit einem ausgestanzten Zentrierungsansatz (76, 77)
versehen sind, der im gefalteten Zustand auf der den Stützwänden abgekehrten Seite der Zwischenwand
hochsteht.
20. Displayelement nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß im
Übergangsbereich zwischen Zwischenwand (61), Haltewand (62a, 62b) und Stützwänden (65,
66, 67) Falzlinien (71, 72) vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29811802U DE29811802U1 (de) | 1998-07-02 | 1998-07-02 | Displayvorrichtung zum Präsentieren von Warenkartons |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29811802U DE29811802U1 (de) | 1998-07-02 | 1998-07-02 | Displayvorrichtung zum Präsentieren von Warenkartons |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29811802U1 true DE29811802U1 (de) | 1998-10-08 |
Family
ID=8059337
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29811802U Expired - Lifetime DE29811802U1 (de) | 1998-07-02 | 1998-07-02 | Displayvorrichtung zum Präsentieren von Warenkartons |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29811802U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2015089348A3 (en) * | 2013-12-13 | 2015-07-30 | Meadwestvaco Packaging Systems, Llc | Systems and methods for dispensing articles |
| WO2021217194A1 (de) * | 2020-04-30 | 2021-11-04 | Leisch Beratungs- Und Beteiligungs-Gmbh | Präsentationssystem |
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1998
- 1998-07-02 DE DE29811802U patent/DE29811802U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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