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DE102008059868A1 - Verpackungskarton - Google Patents

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DE102008059868A1
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DE102008059868A
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English (en)
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Yi-Fen Banciao Lin
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Micro Star International Co Ltd
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Micro Star International Co Ltd
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Publication date
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Ein Verpackungskarton (10) umfasst ein erstes faltbares Teil (14), ein zweites faltbares Teil (16), ein drittes faltbares Teil (18) und ein viertes faltbares Teil (20). Eine Falzlinie (22) und eine erste Schnittlinie (94) sind zwischen dem ersten faltbaren Teil (14) und dem zweiten faltbaren Teil (16) ausgebildet. Das dritte faltbare Teil (18) ist mit dem ersten faltbaren Teil (14) verbunden. Das vierte faltbare Teil (20) ist mit dem dritten faltbaren Teil (18) verbunden und eine zweite Schnittlinie (28) ist zwischen dem dritten faltbaren Teil (18) und dem vierten faltbaren Teil (20) ausgebildet. Das dritte faltbare Teil (18) und das vierte faltbare Teil (20) werden verwendet, um einen ersten Behälter (30) und einen zweiten Behälter (32) mit dem ersten faltbaren Teil (14) bzw. dem zweiten faltbaren Teil (16) auszubilden, nachdem die erste Schnittlinie (94) und die zweite Schnittlinie (28) geschnitten wurden und das erste faltbare Teil (14) in Bezug zum zweiten faltbaren Teil (16) abgewinkelt wurde.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Verpackungskarton zur Aufnahme von Gegenständen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein herkömmlicher Verpackungskarton wird verwendet, um darin angeordnete Produkte zu schützen. Jedoch wird der Verpackungskarton immer weggeworfen, nachdem die Produkte aus den Verpackungskarton entnommen wurden, wodurch ein Rohstoffverschwendungsproblem verursacht wird. Aufgrund der rapide steigenden Erdölpreise und dem zunehmenden Bewusstsein von Umweltschutzmaßnahmen wird eine wichtige Maßnahme beim Umweltschutz darin bestehen, wie ein Verpackungskarton effizient verwendet wird, um das besagte Abfallproblem zu vermeiden.
  • Im allgemeinen besteht ein herkömmliches Recyclingverfahren für Verpackungskartons darin, einen verwendeten Verpackungskarton erneut zu verwenden, um andere Gegenstände zu verpacken oder den verwendeten Verpackungskarton auseinanderzufalten, um aus dessen Material einen Behälter für andere Zwecke herzustellen. Jedoch weist der Behälter, der aus den verwendeten Verpackungskartons hergestellt wurde, üblicherweise Probleme einer unzureichenden Strukturfestigkeit und Aufmachungsqualität auf. Deshalb kann der Verwender den besagten Behälter in dringenden Fällen verwenden, aber der Behälter kann nicht über einen langen Zeitraum wiederholt verwendet werden. Mit anderen Worten kann der wieder verwendete Verpackungskarton immer noch weggeworfen werden, nachdem er lange Zeit verwendet wurde. Demzufolge ist das genannte Rohstoffverschwendungsproblem immer noch nicht effizient gelöst.
  • Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Verpackungskarton bereitzustellen, der Falz- und Schnittlinienmuster verwendet, damit sich seine Funktion von einer Verpackung zu einem Behälter verändert, um sich dadurch selbst wieder verwendbar machen, um dadurch das Rohstoffverschwendungsproblem zu beseitigen.
  • Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1. Die Unteransprüche offenbaren bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung.
  • Wie aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung deutlich zu ersehen, umfasst der beanspruchte Verpackungskarton einen ersten faltbaren Teil und einen zweiten faltbaren Teil. Eine Falzlinie und eine erste Schnittlinie sind zwischen dem ersten faltbaren Teil und dem zweiten faltbaren Teil ausgebildet. Der beanspruchte Verpackungskarton umfasst ferner ein drittes faltbares Teil, das mit dem ersten faltbaren Teil verbunden ist, und ein viertes faltbares Teil, das mit dem dritten faltbaren Teil verbunden ist. Eine zweite Schnittlinie ist zwischen dem dritten faltbaren Teil und dem vierten faltbaren Teil ausgebildet. Das dritte faltbare Teil und das vierte faltbare Teil werden verwendet, um mit dem ersten faltbaren Teil bzw. dem zweiten faltbaren Teil einen ersten Behälter und einen zweiten Behälter zu bilden, nachdem die erste Schnittlinie und die zweite Schnittlinie geschnitten wurden und der erste faltbare Teil in Bezug zum zweiten faltbaren Teil entlang der Falzlinie abgewinkelt wurde.
  • Weitere Einzelheiten Merkmale und Vorteile der Erfindung ein in sich aus nachfolgender Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. Darin zeigt:
  • 1 eine Darstellung einer Ausbildung eines erfindungsgemäßen Verpackungskartons,
  • 2 eine schematische Ansicht eines Verpackungsbehälters, der durch den Verpackungskarton in 1 zusammengefügt wurde,
  • 3 eine schematische Ansicht des ersten Behälters und des zweiten Behälters, die durch den Verpackungskarton in 1 zusammengefügt wurden,
  • 4 eine schematische Ansicht des Verpackungskartons in 1, nachdem die erste Schnittlinie, die zweite Schnittlinie, die dritte Schnittlinie und das Lochmuster geschnitten wurden,
  • 5 eine schematische Ansicht des Verpackungskartons in 4, der längs der Falzlinie gefaltet wird, nachdem er zusammengefügt ist,
  • 6 eine schematische Ansicht des Eingriffselements, das mit der Einlassöffnung in Eingriff gebracht wird,
  • 7 eine schematische Ansicht des ersten Behälters und des zweiten Behälters in 3, die voneinander separiert werden, nachdem die Falzlinie geschnitten wurde, und
  • 8 eine schematische Ansicht der Fixierung des ersten Behälters auf einer Seite des zweiten Behälters mittels des Klebefelds gemäß einer weiteren Ausbildung der vorliegenden Erfindung.
  • Es wird auf 1 und 2 Bezug genommen. 1 ist eine Darstellung einer Ausbildung eines erfindungsgemäßen Verpackungskartons 10. 2 ist eine schematische Ansicht eines Verpackungsbehälters 12, der durch den Verpackungskarton 10 in 1 zusammengefügt wurde. Der Verpackungskarton 10 weist einen ersten faltbaren Teil 14, einen zweiten faltbaren Teil 16, einen dritten faltbaren Teil 18 und einen vierten faltbaren Teil 20 auf. Der erste faltbare Teil 14, der zweite faltbare Teil 16, der dritte faltbare Teil 18 und der vierte faltbare Teil 20 können aus Wellpappematerial hergestellt werden und können den Verpackungsbehälter 12 in 2 durch einen entsprechenden Faltungsvorgang gemeinsam ausbilden.
  • Der Verpackungsbehälter 12 wird verwendet, um Gegenstände mit entsprechenden Größen aufzunehmen. Wie in 1 dargestellt, sind eine erste Falzlinie 22 und eine erste Schnittlinie 24 zwischen dem ersten faltbaren Teil 14 und dem zweiten faltbaren Teil 16 ausgebildet. Ein eingeschlossener Winkel θ wird zwischen der Falzlinie 22 und der Seitenlinie 26 des zweiten faltbaren Teils 16 gebildet. Das dritte faltbare Teil 18 ist mit dem ersten faltbaren Teil 14 verbunden. Das vierte faltbare Teil 20 ist mit dem dritten faltbaren Teil 18 verbunden und eine zweite Schnittlinie 28 ist zwischen dem dritten faltbaren Teil 18 und dem vierten faltbaren Teil 20 ausgebildet. Das dritte faltbare Teil 18 und das vierte faltbare Teil 20 werden verwendet, um einen ersten Behälter 30 und einen zweiten Behälter 32 in 3 mit dem ersten faltbaren Teil 14 und bzw. dem zweiten faltbaren Teil 16 zu bilden, nachdem die erste Schnittlinie 24 und die zweite Schnittlinie 28 geschnitten wurden und das erste faltbare Teil 14 in Bezug zum zweiten faltbaren Teil 16 längs der Falzlinie 22 nach außen abgewinkelt wurde. Ferner ist eine dritte Schnittlinie 34 auf dem ersten faltbaren Teil 14 ausgebildet und ein Lochmuster 36 ist auf dem zweiten faltbaren Teil 16 ausgebildet.
  • Nachfolgend erfolgt eine detailliertere Beschreibung des Zusammenfügens des Verpackungskartons 10. Wenn ein Nutzer den Verpackungskarton 10 in den Verpackungsbehälter 12 in 2 zusammenfügen will, muss der Nutzer lediglich die zugehörigen Falzlinie in auf dem Verpackungskarton 10 nacheinander hochklappen, um den Verpackungsbehälter 12 auszubilden. Diese Faltungsmethode wird gewöhnlich dann stand der Technik verwendet und die zugehörige Beschreibung wird daher hier ausgelassen. Wenn der Nutzer den Verpackungskarton 10 in den ersten Behälter 30 und den zweiten Behälter 32 in 3 zusammenfügen will, kann der Nutzer zuerst die erste Schnittlinie 24, die zweite Schnittlinie 28, die dritte Schnittlinie 34 und das Lochmuster 36 schneiden. Nachdem der Nutzer die dritte Schnittlinie 34 und das Lochmuster 36 geschnitten hat, um ein Eingriffselement 38 bzw. eine Eingriffsöffnung 40 (wie in 4 dargestellt) auszubilden, besteht der nächste Schritt darin, die zugehörigen Falzlinien auf dem Verpackungskarton 10 nacheinander hochklappen, um den Verpackungsbehälter 12 auszubilden. Danach winkelt der Nutzer den Verpackungsbehälter 12 längs der Falzlinie 22 ab und bringt danach die Eingriffsöffnung 40 mit dem Eingriffselement 38 (wie in 6 dargestellt) in Eingriff. Somit können der erste Behälter 30 und der zweite Behälter 32 ausgebildet werden, ohne zusätzliche Fixierungsteile auf dem Verpackungskarton 10 hinzuzufügen, so dass die Herstellkosten des Verpackungskartons 10 reduziert werden können. Wie 3 zeigt, kann der erste Behälter 30 vorzugsweise verwendet werden, um Büroartikel mit kleiner Größe aufzunehmen. Dadurch, dass er an einer Seite des zweiten Behälters 32 schräg befestigt ist, kann es der Behälter 30 dem Benutzer nicht nur erleichtern, die Büroartikel hineinzulegen, sondern verdeutlicht dem Benutzer auch auf einen Blick die Art der enthaltenen Büroartikel, so dass sich die Zeit verkürzt, die zum Suchen der benötigten Büroartikel benötigt wird. Da der Aufnahmeraum des zweiten Behälters 32 größer ist, kann der zweite Behälter 32 ferner vorzugsweise dazu benutzt werden, um Schriftstücke, wie z. B. Bücher mit A 4-Grösse aufzunehmen, die einen größeren Raum in Anspruch nehmen. Es sei vermerkt, dass der Fügevorgang des Verpackungskartons 10 nicht auf den genannten Vorgang beschränkt ist. Das bedeutet, dass der Benutzer den Verpackungskarton 10 direkt in den in 3 dargestellten ersten Behälter 30 und den zweiten Behälter 32 entsprechend dem beschriebenen Vorgang zusammenfügen kann, oder den Verpackungskarton 10 zuerst in den in 2 gezeigten Verpackungsbehälter 12 zusammenfügen kann, um Gegenstände mit entsprechenden Größen aufzunehmen. Das letztgenannte bedeutet, dass der Nutzer die erste Schnittlinie 24 und die zweite Schnittlinie 28, die dritte Schnittlinie 34 und das Lochmuster 36 schneiden kann, bis der Verpackungsbehälter 12 nicht mehr verwendet werden muss. Danach muss der Benutzer lediglich die Eingriffsöffnung 40 mit dem Eingriffselement 38 in Eingriff bringen, um den Verpackungsbehälter 12 in den ersten Behälter 30 und den zweiten Behälter 32 zusammenzufügen. Auf diese Weise kann die Funktion des Verpackungskartons 10 von einer Verpackung zu einem Behälter verändert werden, um den Verpackungskarton 10 wieder verwendbar zu machen. Zusammengefasst gesagt kann der erfindungsgemäße Verpackungskarton 10 wahlweise aufgefaltet werden, um den in 2 dargestellten Verpackungsbehälter 12 auszubilden, oder in den in 3 dargestellten ersten Behälter 30 und den zweiten Behälter 32 durch das Schneiden und den Faltvorgang zusammengefügt werden. Demzufolge kann die vorliegende Erfindung im Vergleich mit dem stand der Technik einen mehrfach verwendbaren Verpackungskarton ohne zusätzliche Befestigungsteile bereitstellen.
  • Es sollte erwähnt werden, dass der Aufbau des ersten Behälters 30 und des zweiten Behälters 32 von der verbundenen Anordnung zur getrennten Anordnung verändert werden kann. Das Heißt, dass nachdem der Verpackungskarton 10 in den ersten Behälter 30 und den zweiten Behälter 32 zusammengefügt wurde, kann der Nutzer den Verpackungskarton 10 auch entlang der Falzlinie 22 schneiden, um den ersten Behälter 30 vom zweiten Behälter 32 (wie in 7 dargestellt) abzutrennen, um diese unabhängig voneinander zu verwenden. Darüber hinaus ist eine Verbindungsmethode für den ersten Behälter 30 und den zweiten Behälter 32 nicht auf die beschriebene Methode beschränkt. Er vorliegende Erfindung kann eine Verbindungsmethoden einsetzen, die gewöhnlich beim Stand der Technik verwendet wird, um den ersten Behälter 30 auf einer Seite des zweiten Behälters 32 zu verfestigen. Wie in 8 dargestellt, kann der Verpackungskarton 10 z. B. ferner ein Klebefeld 42 aufweisen, das auf dem ersten Behälter 30 angeordnet ist, um den ersten Behälter 30 auf der Seite des zweiten Behälters 32 festzukleben.
  • Im Vergleich zum Stand der Technik, bei dem Verpackungskarton nur für einen einzigen Zweck verwendet wird, kann die vorliegende Erfindung die beschriebenen Falz- und Schnittlinienmuster verwenden, um die Funktion des Verpackungskartons 10 von einer Verpackung zu einem Behälter zu verändern, um den Verpackungskarton 10 wieder verwendbar zu machen, um dadurch das Rohstoffverschwendungsproblem zu lösen. Zudem kann der erste Behälter 30 an einer Seite des zweiten Behälters 32 befestigt werden, ohne zusätzliche Befestigungsteile auf dem Verpackungskarton 10 hinzuzufügen und daher werden die Herstellkosten des Verpackungskartons 10 reduziert.
  • Zusammenfassend ist festzustellen: Ein Verpackungskarton (10) umfasst ein erstes faltbares Teil (14), ein zweites faltbares Teil (16), einen drittes faltbares Teil (18) und ein viertes faltbares Teil (20). Eine Falzlinie (22) und eine erste Schnittlinie (94) sind zwischen dem ersten faltbaren Teil (14) und dem zweiten faltbaren Teil (16) ausgebildet. Das dritte faltbare Teil (18) ist mit dem ersten faltbaren Teil (14) verbunden. Das vierte faltbare Teil (20) ist mit dem dritten faltbaren Teil (18) verbunden und eine zweite Schnittlinie (28) ist zwischen dem dritten faltbaren Teil (18) und dem vierten faltbaren Teil (20) ausgebildet. Das dritte faltbare Teil (18) und das vierte faltbare Teil (20) werden verwendet, um einen ersten Behälter (30) und einen zweiten Behälter (32) mit dem ersten faltbaren Teil (14) bzw. dem zweiten faltbaren Teil (16) auszubilden, nachdem die erste Schnittlinie (94) und die zweite Schnittlinie (28) geschnitten wurden und das erste faltbare Teil (14) in Bezug zum zweiten faltbaren Teil (16) abgewinkelt wurde.
  • Zur Ergänzung der Offenbarung wird hiermit explizit auf die zeichnerische Darstellung der Erfindung in den 1 bis 8 Bezug genommen.
  • 10
    Verpackungskarton
    14
    erstes faltbares Teil
    16
    zweites faltbares Teil
    18
    drittes faltbares Teil
    20
    viertes faltbares Teil
    22
    Falzlinie
    24
    erste Schnittlinie
    28
    zweite Schnittlinie
    30
    erster Behälter
    32
    zweiter Behälter
    34
    dritte Schnittlinie
    36
    Lochmuster
    38
    Eingriffselement
    40
    Eingriffsöffnung
    42
    Klebefeld

Claims (9)

  1. Verpackungskarton (10) zur Aufnahme von Gegenständen – mit einem ersten faltbaren Teil (14); – mit einem zweiten faltbaren Teil (16), einer Falzlinie (22) und einer ersten Schnittlinie (24), die zwischen dem ersten faltbaren Teil (14) und dem zweiten faltbaren Teil (16) ausgebildet ist; – mit einem dritten faltbaren Teil (18), das mit dem ersten faltbaren Teil (14) verbunden ist; und – mit einem vierten faltbaren Teil (20), das mit dem dritten faltbaren Teil (18) verbunden ist, wobei eine zweite Schnittlinie (28) zwischen dem dritten faltbaren Teil (18) und dem vierten faltbaren Teil (20) ausgebildet ist, wobei das dritte faltbare Teil (18) und das vierte faltbare Teil (20) verwendet werden, um einen ersten Behälter (30) und einen zweiten Behälter (32) mit dem ersten faltbaren Teil (14) bzw. dem zweiten faltbaren Teil (16) zu bilden, nachdem die erste Schnittlinie (24) und die zweite Schnittlinie (28) geschnitten wurden und das erste faltbare Teil (14) längs der Falzlinie (22) in Bezug zum zweiten faltbaren Teil (16) abgewinkelt wurde.
  2. Verpackungskarton (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste faltbare Teil (14), das zweite faltbare Teil (16), das dritte faltbare Teil (18) und das vierte faltbare Teil (20) aus Wellpappenmaterial hergestellt sind.
  3. Verpackungskarton (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste faltbare Teil (14), das zweite faltbare Teil (16), das dritte faltbare Teil (18) und das vierte faltbare Teil (20) zusammen einen Verpackungsbehälter (12) bilden.
  4. Verpackungskarton (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine dritte Schnittlinie (34) auf dem ersten faltbaren Teil (14) ausgebildet ist, ein Lochmuster (36) auf dem zweiten faltbaren Teil (16) ausgebildet ist, ein Eingriffselement (38) entsprechend auf dem ersten faltbaren Teil (14) ausgebildet ist, nachdem die dritte Schnittlinie (34) geschnitten wurde, eine Eingriffsöffnung (40) entsprechend auf dem zweiten faltbaren Teil (16) ausgebildet ist, nachdem das Lochmuster (36) geschnitten wurde, und das Eingriffselement (38) verwendet wird, um mit der Eingriffsöffnung (40) in Eingriff zu treten, um den ersten Behälter (30) an einer Seite des zweiten Behälters (32) zu fixieren.
  5. Verpackungskarton (10) nach einem der Ansprüche 1–4, dadurch gekennzeichnet, dass ein eingeschlossener Winkel zwischen der Falzlinie (22) und einer Seitenlinie (26) des zweiten faltbaren Teils (16) ausgebildet ist.
  6. Verpackungskarton (10) nach einem der Ansprüche 1–5 dadurch gekennzeichnet, dass der erste Behälter (30) vom zweiten Behälter (32) separiert ist, nachdem die Falzlinie (22) geschnitten wurde.
  7. Verpackungskarton (10) nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass ein eingeschlossener Winkel zwischen der Falzlinie (22) und einer Seitenlinie (26) des zweiten faltbaren Teils (16) ausgebildet ist.
  8. Verpackungskarton (10) nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Behälter (30) vom zweiten Behälter (32) separiert ist, nachdem die Falzlinie (22) geschnitten wurde.
  9. Verpackungskarton (10) nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungskarton (10) ferner aufweist: ein Klebefeld (42), das auf dem ersten Behälter (30) angeordnet ist, um den ersten Behälter (30) auf einer Seite des zweiten Behälters (32) festzukleben.
DE102008059868A 2008-08-13 2008-12-01 Verpackungskarton Ceased DE102008059868A1 (de)

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TW097214468 2008-08-13
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