DE29716725U1 - Vorrichtung zum Schneiden von Schaumstoffblöcken - Google Patents
Vorrichtung zum Schneiden von SchaumstoffblöckenInfo
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Description
KURTZ GMBH
D-97907 Hasloch/Main
Vorrichtung zum Schneiden von Schaumstoffblöcken
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Schneiden von Schaumstoffblöcken gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Eine derartige Schneidvorrichtung ist aus dem DE-GM 83 26 687 bekannt. Bei dieser Vorrichtung sind zwei
verschieden große Schneidrahmen, jedoch mit gleichem Gewicht ineinander angeordnet. Zwischen diesen Schneidrahmen sind
Spiralfedern in Verschieberichtung vorgesehen. Der äußere Schneidrahmen wird durch einen Exzentertrieb in eine
oszillierende Bewegung versetzt. Diese Schwingbewegung wird durch die vorgesehenen Spiralfedern auf den inneren Schneidrahmen
übertragen. Bei dieser Art der Kraftübertragung auf den inneren Schneidrahmen kann es beim Inbetriebsetzen zu
unbeabsichtigten störenden Schwingungen zwischen den beiden Schneidrahmen kommen. Außerdem sind dort Schneidrahmen
verschiedener Größe vorgesehen, die trotz unterschiedlichen Materialbedarfs das gleiche Gewicht besitzen müssen. Dies
bedeutet, daß der kleinere Schneidrahmen schwerer gemacht werden muß, als er den Festigkeitswerten entsprechend
hergestellt werden könnte. Weiterhin besitzen die Schneidelemente des äußeren Schneidrahmens eine größere
Länge, obwohl nur Schaumstoffblöcke geschnitten werden können, deren Maße durch den inneren kleineren Schneidrahmen
begrenzt sind.
Mit der vorliegenden Erfindung soll die Aufgabe gelöst
werden, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß zwei gleiche Schneidrahmen verwendet
werden können. Weiterhin soll vermieden werden, daß es zu unerwünschten Resonanzen zwischen den beiden Schneidrahmen
kommt.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Durch die Anordnung der beiden Schneidrahmen parallel zueinander sind diese voneinander entkoppelt, so daß es
nicht zu unerwünschten Resonanzerscheinungen zwischen beiden Schneidrahmen kommen kann. Die beiden Schneidrahmen sind
gleich ausgebildet, so daß sie aufgrund der identischen Bauweise bereits das gleiche Gewicht besitzen.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben und werden nachfolgend anhand des
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Schneiden von Schaumstoffblöcken mit den
beiden Schneidrahmen von der Seite gemäß dem Schnitt I-I der Fig. 2 gesehen und
Fig. 2 die Vorrichtung gemäß Fig. 1 in der Draufsicht.
Mit 1 ist eine Vorrichtung zum Schneiden von Schaumstoffblöcken, insbesondere von Styroporblöcken, bezeichnet.
Diese Schneidvorrichtung 1 besitzt einen Kastenrahiaen 2, der
aus vier Querträgern 3.1, 3.2, 3.3., 3.4 und vier Längsträgern 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 besteht. Die Querträger 3.1 und
3.2 bilden mit den Längsträgern 4.1 und 4.2 einen oberen Rahmen 2.1 und die Querträger 3.3 und 3.4 bilden mit den
Längsträgern 4.3 und 4.4 einen unteren Rahmen 2.2. Die beiden Rahmen 2.1 und 2.2. sind durch Verbindungsplatten
miteinander verbunden und bilden so den Kastenrahmen 2.
Innerhalb des Kastenrahmens 2 sind zwei parallel zueinander in der x-y-Ebene angeordnete Schneidrahmen 6 und 7 in
Richtung der Längsträger 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 verschiebbar gelagert und in der x-y-Ebene verschiebbar. Hierzu sind an
den Enden 8 der Schneidrahmen 6, 7'an deren Längsträgern 6.1, 6.2 bzw. 7.1 und 7.2 Linearlager 9, vorzugsweise in
Form von Längsführungsbuchsen, vorgesehen, die einerseits jeweils an den Längsträgern 6.1, 6.2 bzw. 7.1, 7.2 und
andererseits an den zugeordneten Verbindungsplatten 5 befestigt sind.
Zwischen den Verbindungsplatten 5 und den Schneidrahmen 6, ist jeweils wenigstens ein Federelement 10, beispielsweise
in Form von Spiralfedern, vorgesehen.
Bevorzugt sind an den Enden 8 jeweils zwei Federelemente vorgesehen.
Die beiden Federelemente 10 sind jeweils außerhalb der x-y-Ebene der Schneidrahmen 6, 7 an einem oberen Schneidrahmen
- also oben - und an einem unteren Schneidrahmen 7 - also unten - vorgesehen.
Zum Einspannen dieser Federelemente 10 sind an den jeweiligen Längsträgern 6.1, 6.2 und 7.1, 7.2 am oberen
Rahmen 6 oben und am unteren Rahmen 7 unten Lagerböcke angebracht, die vorteilhaft seitlich herausragen, so daß
beiderseits jeder Längsträgers 6.1, 6.2 und 7.1, 7.2, also jeweils an der Außenseite 6.1.1, 6.2.1 bzw. 7.1.1, 7.2.1,
und an der Innenseite 6.1.2, 6.2.2 bzw. 7.1.2, 7.2.2 ein Federelement 10 zwischen einem Lagerbock 11 und einer zugeordneten
Verbindungsplatte 5 eingespannt werden kann. Hierdurch ist die Rahmenebene der Schneidrahmen 6, 7 frei
zum Anbringen von Haltevorrichtungen für die Schneidelemente 12. Bevorzugt ist die Spannkraft der Federelemente
durch an sich bekannte Maßnahmen einstellbar.
An einer Querseite des Kastenrahmens 2 ist beispielsweise auf den jeweiligen Querträgern 3.2 und 3.4 und zwischen den
überstehenden Enden 13 seiner Längsträger eine Antriebseinheit 14 für einen oder für zwei Doppelexzenter 15, 16
angebracht, die in gleicher Winkelstellung starr miteinander gekoppelt sind und deren Drehachse 17 senkrecht zur
Verschieberichtung verläuft. Jeder Doppelexzenter 15, 16 besteht aus je zwei Exzentern 15.1, 15.2 bzw. 16.1, 16.2,
die jeweils starr miteinander gekuppelt und um 180° zueinander versetzt sind. Dadurch werden die über Pleuel
angetriebenen Schneidrahmen 6 bzw. 7 gegenläufig zueinander bewegt. Die Pleuel 18 sind mit den Schneidrahmen 6 bzw. 7
über elastische Kupplungen 19 gekuppelt. Zu diesem Zweck sind quer zum jeweiligen Längsträger 6.1, 6.2 bzw. 7.1,
verlaufende Mitnehmer 20 vorgesehen, die sowohl mit dem Pleuel 18 als auch mit den Längsträgern 6.1, 6.2 bzw. 7.1,
7.2 über je eine elastische Drehkupplung, beispielsweise ein Drehfedergelenk 19, verbunden sind.
Die Masse der beiden Schneidrahmen 6, 7 bzw. deren Gewicht ist bzw. sind gleich groß gewählt. Bei identischem Aufbau
der beiden Schneidrahmen 6, 7 ergibt sich dies von selbst. Um genau gleiche Gewichte bzw. Massen zu erzielen, kann eine
Justierung und/oder ein Auswuchten notwendig sein. Die Massen der Schneidrahmen 6, 7 sowie die Federkonstanten der
Federelemente 10 sind derart gewählt oder eingestellt, daß beide Schneidrahmen 6, 7 mit der gleichen Resonanzfrequenz
schwingen können. Die Resonanzfrequenz ist entsprechend der notwendigen Schneiddrahtgeschwindigkeit zu wählen. Sie
beträgt bevorzugt etwa 2,0 m/sec. bis 3,5 m/sec.
Der Hub jedes Exzenters 15.1, 15.2, 16.1, 16.2 ist gleich groß und beträgt zweckmäßig etwa 60 mm bis 160 mm, insbesondere
etwa 100 mm bis 120 mm.
Bei einer Resonanzfrequenz im Bereich von etwa 8 Hz bis etwa 12 Hz, insbesondere etwa 10 Hz, und einem Hub in der
Größenordnung des vorstehend angegebenen Bereiches können Schnittgeschwindigkeiten im Bereich von etwa 2,0 m/sec. bis
zu 3,5 m/sec. erreicht werden.
Zur Gewichtseinsparung sind die Schneidrahmen 6, 7 aus einem Leichtmetall, insbesondere aus Aluminium oder aus Titan,
hergestellt.
Um die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 wahlweise zum Kaltschneiden, zum Warmschneiden oder zum durch Erwärmung
unterstützten Kaltschneiden verwenden zu können, sind die Schneidelemente 12 an den Schneidrahmen 6, 7 elektrisch
isoliert angebracht. Die Schneidelemente 12 werden vorzugsweise auf eine Spannkraft von etwa 12 0 Newton bis
250 Newton,, insbesondere auf etwa 180 Newton bis 220 Newton gespannt.
Claims (22)
1. Vorrichtung zum Schneiden von Schaumstoffblöcken mit
zwei in einer x-y-Ebene vorgesehenen Schneidrahmen mit jeweils einem sich längserstreckenden Schneidmittel, wobei
die Schneidmittel in den in Richtung der Längserstreckung des bzw. der Schneidmittel hin- und herbewegbar gelagerten
Schneidrahmen eingespannt sind und die Bewegung der Schneidrahmen über einen Exzentertrieb erfolgt, dadurch
gekennzeichnet,
daß die beiden Schneidrahmen (6, 7) parallel nebeneinander
in der x-y-Ebene angeordnet sind, daß die Schneidrahmen (6, 7) über je wenigstens zwei
Federelemente (10) mit einem starren Teil (2) der Vorrichtung (1) verbunden sind,
daß jeder Schneidrahmen (6, 7) über einen Exzentertrieb (15.1, 15.2; 16.1, 16.2) mit einer senkrecht zur
Richtung der Verschiebung der Schneidrahmen (6, 7) bzw. der Schneidmittel (12) verlaufenden Drehachse (17) versehen
ist,
daß der Hub der Exzentertriebe (15.1, 15.2; 16.1, 16.2) gleich groß ist,
daß jeder Exzentertrieb (15.1, 15.2; 16.1, 16.2) über wenigstens ein elastisches Kupplungsglied (19) mit dem
zugeordneten Schneidrahmen (6, 7) elastisch gekuppelt ist und
daß zwei Exzentertriebe (15.1, 15.2 bzw. 16.1, 16.2)
um 180° zueinander versetzt und starr miteinander gekuppelt sind und einen Doppelexzenter (15 bzw. 16)
bilden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Masse der beiden Schneidrahmen (6, 7) gleich groß
ist und diese sowie die Federkonstanten der Federelemente (10) derart bemessen sind, daß die beiden Schneidrahmen (6,
7) bei der gleichen Resonanzfrequenz schwingen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Resonanzfrequenz etwa 8 Hz bis 12 Hz, insbesondere
etwa 10 Hz, beträgt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hub der Exzentertriebe (15.1, 15.2; 16.1, 16.2) etwa 60 mm bis 160 mm, insbesondere etwa 100 mm
bis 12 0 mm beträgt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneiddrahtgeschwindigkeit, mit der
ein Schaumstoffblock geschnitten werden kann, etwa 2.0 m/sec bis zu etwa 3,5 m/sec beträgt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Doppelexzenter (15 bzw. 16)
jeweils mit den Längsträgern (6.1,7.1; 6.2, 7.2) der einen Seite der Schneidrahmen (6, 7) oder an der einen Längsseite
(6.1.1, 6.2.1; 7.1.1, 7.2.1) der Längsträger (6.1, 7.1; 6.2, 7.2) mit dem jeweiligen Schneidrahmen (6 bzw. 7) gekuppelt
ist bzw. sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Doppelexzenter (15; 16) an beiden
Seiten der Schneidrahmen (6, 7) vorgesehen ist und diese in gleicher Winkelstellung starr miteinander gekuppelt sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Doppelexzenter (15; 16) mit einer einzigen
gemeinsamen Antriebseinheit (14) gekuppelt sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden (8) der Schneidrahmen (6,
7) je ein in Längsrichtung sich erstreckendes Linearlager (9), insbesondere eine Längsfuhrungsbuchse, vorgesehen
ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden (8) je ein Federelement
(10) vorgesehen ist, das zwischen Schneidrahmen (6, 7) und einem starren Teil, wie Verbindungsplatten (5), der
Vorrichtung (1) eingespannt ist.
11.Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Enden (8) je zwei Federelemente (10) vorgesehen sin.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die jeweils beiden Federelemente (10) auf einander gegenüberliegenden Trägerseiten (6.1.1, 6.2.1; 6.2.1, 6.2.2
bzw. 7.1.1, 7.2.1; 7.2.1, 7.2.2) eines Längsträgers (6, 7) vorgesehen sind.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß von den jeweils beiden Federelementen
(10) das eine an der Außenseite (6.1.1, 6.2.1 bzw. 7.1.1,
7.2.1) und das andere an der Innenseite (6.2.1, 6.2.2 bzw. 7.2.1, 7.2.2) des Längsträgers (.6 bzw. 7) vorgesehen ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Federelemente (10)
jeweils außerhalb der x-y-Ebene der Schneidrahmen (6, I)1 an
einem oberen Schneidrahmen (6) - also oben - und an einem unteren Schneidrahmen (7) - also unten - vorgesehen sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Federelemente (10) aus
Spiralfedern bestehen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannkraft der Federelemente
(10) einstellbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidrahmen (6, 7) aus
Aluminium oder Titan bestehen.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidelemente (12) am
Schneidrahmen (6 bzw. 7) befestigt, jedoch von diesen elektrisch isoliert sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidelemente (12) aus
Draht bestehen und die Spannkraft etwa 12 0 Newton bis 25 0 Newton, insbesondere etwa 180 Newton bis 22 0 Newton,
beträgt.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidrahmen (6, 7) über
die Federelemente (10) in einem Kastenrahmen (2) eingespannt sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß der oder die Doppelexzenter (15, 16) und die Antriebseinheit (14) an der Außenseite eines Querträgers (3.1, 3.2,
3.3, 3.4) oder an einer Verbindung von zwei Querträgern (3.1 und 3.3 bzw. 3.2 und 3.4) angebracht sind.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß Pleuel (18) der Exzenter (15.1,
15.2 bzw. 16.1, 16.2) über einen quer oder im wesentlichen quer zum Längsträger (6.1, 6.2 bzw. 7.1, 7.2) der Schneidrahmen
(6, 7) verlaufenden Mitnehmer (20) mit den jeweiligen Schneidrahmen (6 bzw. 7) verbunden sind und dieser jeweils
sowohl am Pleuel (18) als auch am Schneidrahmen (6 bzw. 7) über je ein Drehfedergelenk (19) angelenkt ist.
Priority Applications (2)
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| DE29716725U DE29716725U1 (de) | 1997-09-17 | 1997-09-17 | Vorrichtung zum Schneiden von Schaumstoffblöcken |
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE29716725U DE29716725U1 (de) | 1997-09-17 | 1997-09-17 | Vorrichtung zum Schneiden von Schaumstoffblöcken |
Publications (1)
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Family
ID=8046140
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29716725U Expired - Lifetime DE29716725U1 (de) | 1997-09-17 | 1997-09-17 | Vorrichtung zum Schneiden von Schaumstoffblöcken |
Country Status (2)
| Country | Link |
|---|---|
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